1820 / 1 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 01 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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eines andern daran ansfkoßenden Regimentes in ein drit: tes Bataillon vereinigt. E Er N

2) Zu dieser neuen Formation giebt die geographi- \che Lage der Bezirke Anleitung. Wo die Lokal -Ver- Háltniße für die Garnisonen Aenderungen nöthig ma: hèn, sind Mir dázu Vorschläge einzureichen.

Der Bataillons - Be;irk, worin der Hauptort des Regimentes liegt, soll dem ersten Bataillon zufallen, und der Bataillons - Bezirk, welher aus ‘der Zusam- mense6ung der zwei Kompagnien jedes bisherigen Länd wehr - Regimentes entsteht, dem dritten Bataillon an- gehören. Kavalerie - Garnisonen sind nach den Lokal: Umständen zu bestimmen. L

Die erfoderlihen fleinen Uniform- Veränderungen Eönnen durch Austausch bewirkt werden.

Sämmtliche Landwehr : Regimenter erhälten die Mummer auf der Schulterflappe von derselben Farbe, wie die Linien -Regimenter, zu denen sie gehören ; Df- ficiere in Gold. E

Die zu den vier Reserve: Regimentern gehörigen Landwehr - Regimenter 6 Kompagnien) sollen eden- falls die Abzeichen ihrer Linien - Regimenter an der Uniform tragen, und die sechs aus den bisherigen Land- wehr - Regimentern formirten Kompagnien erhalten die Nummer des behörigen Linien - Reserve - Regimentes auf der Schulterflappe. So werden z. B. die aus dem dritten Posener Landwehr - Regimente formirten Kom: pagnien die Nummer 55. , und die sechs Kompagnien des Posen : Brombergschen Landwehr - Regimentes die Mummer 55. erhalten. Diese Regimenter führen außer dem Provinzial - Namen noch den des kombinirten 55. Und 55., so wie des kombinirten 34. und 36. Land: wehr - Regimentes.

5) Wenn gleich die néuformirten Bataillone _nach der früheren Bestimmung nur mit 1000 Mann ins Seld rücken werden: sollen sie dennoch mit der, Nach der Landwehr- Ordnung mit Bezug auf den dar- in festgestellten Etat, ihnen zukommenden Stärke von 2600 Mann in den Listen geführt und vollzählig er: halten werden. Im Falle eines Krieges wird nach Umständen der Uebershuß zur Bildung nöthiger Re- \ervén benust. ,

Jn jedem Bataillons: Zeughause sollen künftig 1200 Gewehre vorhanden seyn. Davon erhä!t dás Batail: lon beim Ausmarsch 1000, die Übrigen 200 bleiben zu- rüdck, um sogleih aus der Reserve der drei Bataillone eines jeden Regimentes ein Bataillon von 600 Mann bewaffnen zu können.

Das, was hier angeordnet ist, gilt ánalog auch von der Kavalerie, für welche Überhaupt die gegenwärtigen Bestimmungen beziehungsweise Anwendung finden; es soll jedoch im Kriege die Kavalerie von sechs Batail:

lonen der beiden Brigäde foëmirènden Regimeñtèr, und ¿war von jedem Bataillone mit einer Eskadron zu 162 Köpfen, excl. Offirieren uhd Fahnenschmidt, in koms dinirte Regimenter zu sechs Eskadrons formirt werden.

Auf das zweite Aufgebot finden obige Bestimmuns gen, nach Maasgabe der sich daraus ergebenden Bers änderungen, ebenfalls und zwar dergestalt Anwendung daß die Verhältniße beider Aufgebote zu einander keink Aenderung erleiden. L

4) Sobald diese Formation beendigt ist, werdet die 28 Landwehr- Jnspektionen auf 16 reducirt. Sie nehmen sodann den Namen Landwehr - Brigaden an, und führen die Nummer der Linien: Divisionen, zu welz chen sie gehören. Die Juspekteurs heißen Brigadez Kommandeurs der Landwehr, bearbeiten alle auf die Landwehr und' den Ersaß der Linie Bezug habenden Gez schäfte in der bisherigen Weise, stehn aber unter dem Divisions - Kommandeur, und wird ihr gegenseitiges E durch eine besondere Justruktion bestimmt werden.

5) Die hienach ausscheidenden Landwehr - Jnspek- teurs und Bataillons - Kommandeurs , die zu bestims men Jch Mir vordehalte, werden nach Maasgabe ihre Dienftfähigkeit, entweder pensionirt, mit Wartegeld bis

zur Wiederanstellung entlaßen, oder , sofern dazu Ges

legenheit ist, bei dên Linientruppen angestellt.

6) ‘Die jebigen Landwehr -: Jnspekteurs schlagen, in Verbindung mit den jeßigen Bataillons-Kommandeurs» diejenigen Officière zum Ausscheiden vor, welche nah beendigter neuen Formation überzählig werden. Es sind hierzu besonders die für den Dienst weniger Brauchdaren zu wählen.

7.) Nâch diesen Grundbestimmungen sînd unverzügsz lih zu ihrer Ausführung die weiteren Verfügungen zu treffen, so das das ganze Formatiónsgeschäft ohn- L bis zur Uebungsperiode im Jahre 1820 been- igt ist.

In Ansehung der Garde - und Grenadier: Landwehkt bleidr es für jest bei der bizherigen Verfaßung.

8) Alle durch die vorstehenden Bestimmungen nicht aufgehodenen Vorschriften, in Bezug auf die Landwehr, bleiben in Kraft, wo aber zum Behuf deè Vervölls ständigung, in Betreff der Administration, der Etats und insdesondere des künftigen Wirkungskreises der Brigade - Kommandeurs der Landwehr hienach Ver- änderungen in den früheren Verordnungen nöchig wer: den, sind Mir die Vorschläge dazu einzureichen.

Berlin, den 22. December 1819. L (gez.) Friedrich Wilhelm. n

die Ministerien des Jnneren und des Krieges.

M. Zéitungs-Nachrichten.

Muslanud

Paris, voi 21. December. Der König hat am 13. d. die Deputation der Kammer der Abgeordneten, an ihrer Spibe den Präsidenten Herrn Ravéz, êm: pfangen, um von ihnen die Dank: Addreßë der Kam- iner anzunehmen. Sie ist in den weniger wesentli: chen Gegenständen nur eine Wiederholung der Königl. orte in der Rede vom Throne. Jn Bezug auf die geistlichen Angelegenheiten heißt es: „Unsre Bisthü- mer, Dank sey der gottesfürchtigen Vorsorge Ew. Ma- jestát, sind wieder mit Seelsorgern besebt. Die Re- ligión empfindet den Trost, daß ihre Altäre neu er- stehen und ihre Lehren sich verbreiten. Eine Stüge der Gesege des Königreichs wird sie deren Freiheiten Achtung verschaffen. Wir werden die alten Gerech- tigkeiten (immunités) unsrer Kirche unangetastet er: halten. Das Beispiel der Päpste wird den Glaubens- Eifer der Geistlichkeit den Regeln der Kirchenzucht, f wie den Vorschriften des Evangeliums und der

erfaßungs : Urkunde, welche Allen einen gleichen Gez horsam auflegt, unterordnen, Vermöge dieses glück:

lichen Einklänges wird das érste Band der ienshli: chen Gesellschaften der bürgerlichen Ruhe die unwan- deldarste Bürgschaft gewähren. ‘’ Von dem Zustandë der Finánzen heißt es: „Die Finanzen und der öf: fentliche Kredit, welcher durch unsre Anstrengungen gehoben, und dur die unverlegliche Redlichkeit bez festiget sind, mit der wir jederzeit unsre Verpflichtun- gen erfüllen, laßen uns unter der väterlichen Regiez rung Ew. Majestät die ersten Früchte einer Verbeße- rung durch ein System einernten, welches Sie gegrün- det haben; durch ein System, welches die Beharrlich: keit Ew. Majestät, nur in dem Glücke Jhrer Unter- thanen das Jhrige zu suchen, binnen kurzem zum Zielé führen wird. Sir, als Sie dem Välke einen Theik der Lasten erleichterten, die es bedrücken, richteten Sié seinen Muth auf, und verschaften der Gegenwart diè Aussicht in eine freudigere Zukunft. Mit gerechter Dankbâärkeit wiederholen wir die Königl. Worte : dié Herabseßung der lästigsten Steuern wird nicht längeë Verzug leiden, als die Berichtigung der außerördents lichen Staatsschulden es nöthig macht. Unser Bestrè-

bei wird Ew. Majestät entgegenkommen, wir tverden Ersparungen uid Maûsrégeln auszumitteln suchen, welche diesen so ungeduldig eëschnten Zeitpunkt be- \chleunigen. Wir wißen, daß die Erfüllung biefer für uns unerlaßlichen Pflicht dem Herzen Ew. Majestät der angenehmste Beweis unsrer ehrfurchtvollen Erge- benheit seyn wird. ‘’ ¡Auf die angedeutete Modifika- tion der Wahlvorschriften in der Verfaßungs : Urkunde éusert die Kammer: „Warum müßen Besorgniße unsre Hoffnungen auf Ruhe und Glüseligkeit trü- ben? Unsre Gesetze sind überall ohne Hindernis aus- géführt, und die öffentliche Ruhe ist in keiner Art wesentlich gestört worden. Doch hat sich eine s{wan- fende, aber ernsthafte, Unruhe der Gemüther bemäch: tigt. Faktionen, die weder ihre Plane noch ihre Hoff- nungen verßeimlichen, versuchen die Meinung zu ver- derben. Feinde der rechtmäßigen Gewalt , wöllen sie uns, mit dem Verluste unsrer Freiheit , der Zügello- figkeit Preis geben. Aber dás Volk, das sein wah: res Jntereße fenrt, is, unerachtet aller verrätheti- schen Betriebe, mit denen man es beärbeitet, dennoch nicht das Werkzeug der Ruhestörer geworden. Es schnt fi nur im Frieden die Früchte einer gesebli- chen Regierung unter deni Schube des Thrones Ew: Majestät zu genießenz es fodert, daß die Ordnung er- halten werde, ohne welche álle Rechte vón gleichen Gefahren bedrohet sind. Die Ausbildung unsrer Ein- richtungen, Sir, wird binnen kurzem alle unsre Gesebe mit der verfaßungsmäßigen Monarchie in Uebereinstim- inung bringen. Wenn Ew. Majestät den Gemeinden eine redliche und regelmäßige Verwaltung, den Rich: tersprüchen eine gründliche Unpartheilichkeit, der per: sönlichen Freiheit eine Gewähr verschaffen, werden Sie ein s{weres Werk ruhmwürdig vollbracht und neue Dämme der Gewált der Leidenschaften entgegen: gestelt háben. Wir erwarten ehrerbietig die Bor- schläge der Maasregeln, mit denen Ew. ajestät sich beschäftigen. Wir werden ste pflichtmäßig und frei: müthig prüfen. Jhre getreuen Unterthánen, die Ab- geordneten der Depärtements, werden niemals thre Pflicht vergeßen, wachsam die erlauchre Dynastie Erö. Majestät und unsre öffentlichen Freiheiten zu ver- tiheidigen, und allen durch die Verfáßung festgestell- ten Rechten diejenige vollständige Bürgschaft zu ge- währen, die allein das Glück Ew: Majestät, die Wohl- fahrt Frankreichs; sicher stellen, und den Abgrund der Nevolutionèn auf immer verschließen kann.‘ Der Köuig antwortete? „Jh empfange mit besonderer Zufriedenheit die Versicherung des Vertrauens und der Ergebenheit der Kammer der Abgeördneten. Jch érwartete sie. Niemals wak die Einigkeit dès Thro: nes und dex Nation fo nöthig als in diésem Augen: blicke. Unsre Einrichtungen durch ihre Ausbildung zu verstärken, sie zu vertheidigen gegen die Gewalt und Ränke der Leidenschaften, die ihren Untergang herbéis führen wollen, álle duïch die Verfaßung geheiligten Rechte zu sichern, das allein ist der Gegenstand mei- nes Nächdentens, wie des Jhrigen. Jhre Einsïichten, Jhre Festigkeit werden mir zur Erreichung dieses Zie: les behilflih sehn, und wit wexden uns dadurch neue Ansprúche auf die Erkenntlichkeit unseres Vaterlandes erwerbén.‘ :

Der König hät den Baron Chabaud-Latöur zum Rechnungsführer der Kammer der Abgeordneten ernannt. :

In der gestrigen Sibung dét Käminér überreichte der Staatsrarh Baron Capellé, als Königl. Köin- inißair, drei Gesegvorschläge; das Finanzwesen be- treffend.

Das Exf|e verördnet, daß wegèén des nöthwendigen Verzuges in dek Atfertigüng der Steuerlisten für 1820 die sechs ersten Zwölftel der Gruid- Personen- Mobilien - Thüren - Fenster - und Patent - Stéuérn nach den Listen voû 18iÿ, auch alle indirefte Steuern bis zur Bekanntmachung des neuen Finanzgeseßes nach den jevt bestehenden Gesehen erhoben werden fol- len, Auch soll dem Finanzminister ein vorläufiger

Kredit von 200 Mill, Fé, zur Bestreitung der öffent- lichen Ausgaben bis zux definitiven Feststellung der: selben duïh das zu erwartende Finanzgeseh bewilligt werden.

Die beiden andern Gesehe haben die Berichtigung deè früheren Budjets zuin Gegensiande, indem das Ge- seß vom 15. May 1818 vorschreibt, daß die eudliché Berichtigung der früheren Budjets in Zukunft durch ein besonderes Geseß erfolgén solle, welches bei den Kammern, unter Beifügung der vorschriftmäßig * ges führten Rechnungen, vor der jedesmaligen Vorlegung des jährlichen Finanzgeseßes in Antrag gebracht wer- den soll. Der Finanzminister sezte die Beweggründe zu diesen 5 Geseßen näher auseinander. Sie sind zur besonderen Berathung gewiesen.

_In Bordeaux is ein Theil des dortigèn Schaus spielhauses abgebrannt.

Das hiesige Zuchtpolizeigeriht hat nah Abhörung der Übrigen Betveiszeugen wider die Herrn Gevaus- dan und Simon erkannt. Es hat als erwiesen an- genommen, daß die Angeklagten einen Verein unteë dem Namen einer Gesellschaft der Freunde der Preßs freiheit, welhe sih zu gewißen, voraus bestimmteit Ságen versammelt und aus mehr als 20 Personen be- standen, ohne Erlaubnis der Regierung oder der Loë kalbehörde bei sih aufgenommen und hiedurch den Ar- tifeln ‘291. 294. des Strafgeschbuches, welche wedet durch éin anderes Geses aufgehoben, noch mit der Verfaßung im Widerspruche sind, entgegengehandelt haben. Sie sind daher jeder in eine Geldbuße von 200 Fr. verurtheilt und die vorläufige Verfügung, durch welche die Gesellschaft selbst aufgehoben worden, ist definitiv béstätiget.

London, voin ‘21. Detember. Die von beiden Häusern angenommene Bill wegen Wegnahme deë Waffen hat die Königl. Sanktion erhälten. Sie be- rechtigt die Obrigkeiten der Grafschaften Derby, S af= ford, Chester, Lankaster, Vork, Durham und Nors thumberland in England und die Grafschaften Renfrerd und Lanark in Schottland, Nachforschungen nach Wafs fen, die in böslicher i verborgen werden, zu halz ten und solchè wegzunehmen. Die Maasregel kann auch zur Nächtzeit ausgeführt werden. Jhre geseh- liché Kraft ist bis zum 25. März 1822 beschränkt.

Ii Bury bei Manthester ist ein Ausshuß von 8 bis 10 Radifkal - Refórmers vérhâftet und nach dent Scloße vön Latikasteë gebracht worden.

In Jrland ist, wie aus Dublin gemeldet witd, dié Grafschaft Roskommon der Hauptschäuplas der Volks- bewegungen. Man hat den Verdâcht, daß selbige voi mehren zu diesem Zwecke seit einigen Monaten eins getroffenen Engländern geleitet werden, Die Geiste lichkeit in Jrland, sowol protestantischen als katholiz schen Glaubensbefenntnißes, legt einen rühmlichen Ei- Pian fi Ln s n L den Gräfschaften zu ers

, in denen sih der Geist des Mi f und tes E äusert. N R dens _ Aus den Vereintèn Staaten sind zu Liver viele Schiffe mit Bauholz na H

Unsre Zeitungen enthalten jest die Gründe des krieg8sgerihtlichen Urthèils, das wider den Wundarzt Stokve; der eine Zeitlang Bönaparten auf St. Helena zur ärztlichen Hilfe beigèégebeu wär, am Bord des Sthiffes Conquetrör gefällt wörden. Sie sind sämmtlich dahin gerichtet, daß Stokoe sh auf sei: neù ärztlichen Beistand nicht beschränkt, sondern auch über andere Gegenstände mit Bönaparte und deßen Umgebung zu Longwood verkehre hábe. Er is der Entläßung aus dem Dienste für schuldig erklärt, doch in Beträcht seines langen Dietstes der Admiralität zu halben Solde empfohlen wörden.

Man glaubt, daß die Krifis unter den Handelse Häusern unseres Landes, die bishér so viele Bankéroutté zur Folgè hatte, ñnuntnehr überstanden seß, dàá ihré Ursachen theils in dem zu weit getriebenen, dutch dié Ereigniße in den Kriegöjahren begünstigten Spekulaz