1820 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 04 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

E lait Am At E

tionsgeiste gesucht werden müßen, theils in den Maas- regeln der Bank, welche anfangs durch 1dren Krevit die Diskontogeschäfte zu sehr erleihterte, und später: hin, dur die eschlüße des Parlaments vermocht, in das andre -Extrem, in eine zu große Beschränkung des Disfkontirens überging, so daß fie in den leßien Bei: ten gegen 7 Mill. Pfd. aus dem Berkehr gezogen hat. Diese Ursachen haven nun ihre_ Wirkung gemacht, und fönnen, nah dem Fall der: Spekulanten, fux de- citiget angesehu werden. S ift un wahrscheinli, daß die Kornbill auf: gehoben und diz unbeschränkte Einfuhr des SFttalres werde. frei gegeben werden. «Luf feinen Fall aber hangt das S!eigen des Preises für den gedörrten Rog gen in Holland, rooselbst die Lask 116pfundigen R9g- gens in einigen Wochen von 104 auf 160 Goldgülden gestiegen, mit unsrer Kornbill zusammen und muß andern Spefulationen zugeschrieben werden, deren S0- liditát- fi binnen Furzem ergebea wird. 1 Dagegen gläubt man, daß der erhohete Zoll auf Schaafwolle in dieser Parlamentsfibung werde zurück- genommen werden, obwo! zu Einsendungen von ordi- ugiren- oder nicht gut asfsortirfen Mittkelsorten we: gen der geringen Nachfrage nit zu rathon ist. Nur feine Sächsische Wolle in den Preisen von 7 zu 9 Sch. wird begehrt.

Madrid, vom 9. Dcbr. Der König hat durch eine Verfügung vom 5. d. festgeseßt, daß die Verhandlungen über die Berbannten dem Präsidenten des Rathes von Kastilien vorgelegt werden sollen, damit durch dieses oberste Tribunal den betroffenen Personen, 1n (Ze mäßheit. der Berordnung vom 15. &evruar 1818 ¿und ver in Anwendung zu bringenden Gesehe des K0mgrei@e®, sêrenge Gexechttzkeit werde. Sollten Rücksichten des offentlichen Wohles, in Uebereinstimmung mit dem Geiste der Gesetze, Aufklärungen oder über irgend eini Bedenken einen Entschluß erfodern, so su dera K0- nige Bericht erstattet werden, um darüber zu besch lte: ßen. Dec König áusert in dieser, an den Präsidenten des Rathes von Kastilien gerichteten Verfügung, die überhäuften Arbeiten des Ministeriums der Bna- den uñd Justiz, welch-m die lintersuhung der Sache durch die Verordnung vom 15 Februar 1816 übertra: gen, gewesen, verhindert worden sey,» hm: über die eingegangenen..vieléèn Reklamationen Bericht zu er: statien, um dadurch Seinem Verlangen, überall da Verzeihung angedeihen zu laßen, wo die Geseße und

R daß

Her Fnhalt der unter den officièllen Artikeln die: ser Zeitung abgedruckten Königl. Kabinetsordre wird hinreichen, das theils durch öffentliche Blätter, theils in den Cirkeln der Hauptsiadt und in den Provinzen verbreitete sinistre Gerücht zu würdigen, als stehe der Landwehr. eine Aufhebung oder eine gänzliche, darauf hindeutende Reform bevor, die sogâr init dem Kaiserl. Oesterreichischen Hofe verabredet worden sey. Das ächt vaterländische Institut der Landwehr ist aus der freien Entschließung des Königs hervorgegangen. Se.

ajestät haben ; Siretse Trä Jhres Volkes in Augenblicken dringen: der Gefahr erprobt. Die Landwehr hat, wenn es ei: ner Befestigung des wechselseitigen Verträuèns O hátte, das. Band zwischen dem Throne und dem Volke nur nôch inniger verschlungeä. Die Provinzen häben oft wiederholte Beweise der Zufriedenheit des Königes init dem Eifer, der s\ch überall in der Ausbildung des Fnstitutes osfenbart hat, theils aus dem Munde Sr. Majestät, theils schriftlich erhalten, und nur ein Geist

hieran die Tapferkeit, dic Hingebung.

J

mätion werden, wie tnán liest, Der

das Wohl des Staates solches gestatten, eiù vollkom: menes Genüge zu leisten. Die Erwartung einer all: gemeinen Begnadigung für die Verbannten ist durch diese Verfügung also nicht befciediget worden, da es des Königes Absicht nicht ist, diejenigen der geseßlichen Ahndung zu entziehen, welche irgend eine Bestrafung verwirft haben, vielmehr-nur denen ein gerechtes Un- erfenntnis ihrer Unschuld zu Theil werden soll, welcèe der große Rath von Kastilien unschuldig befinden wird. Nur Gerechtigkeit, nicht Gnade soll ftaitfinden.

Stuttgart, vom 20. December. Der König hat, gemäß der in der Verfaßungs - Urkunde enthaltenen Bestimmung, den Fürsten von Hohenlohe: Deh- ringen zum Präsidenten der ersten Kammer der Ständeversammlung füx den näcsten 6fährigen Zeit- raum ernannt.

Der Kriegsminifer Graf von Franquemon t, der Justizminister: Freiherr von Maucler und det Generalinajor Graf von Solm- Reiferscheid- Krautheim sind zu lebenslänglichen Mitgliedern det ersten Kammer ernannt.

Hamburg, vom 23. Decembèr. Mehre Zeitun- gen haben erzählt, daß hier eine sehr große Quantiz tät Arsenik in die Elbe gefallen, die Ve:pacung aufsz gegangen , der Arsenik fch mit dem Waßer vermischt, und diefes dadurch so vergistet Habe, daß ein Hund, der davon getrunken, sogleich gestorben und nur ourch schleunige polizeiliche Anstalten fernerer Nachtheil vor- gèbeugt worben sey. Dieser ganzen Erzählung, wie man zuverläßig versichern kann, liegt nichts weiter zum Grunde, als daß vor einigen Wochen wirklich ein Kahn mit ‘einigen Kisten Arsenik umgeschlagen; diese aber sofort wieder aus dem Waßer gezogen wor- den, dhne daß die Verpackung aufgegangen oder diè mindeste üble Folge entstanden ist, wie sich bei det bekannten Vorficht, womit der Arsenik verpackt wird, ohnehin leit eréláren läßt.

n 4a, -d-

Arnsberg, vom 15. Detember. Hieselbs ist det Fürst Christian zu Hohenlohe-Waldenburg- Bartenstein, vormals Dompropst zu Koln Und Dowkberr zu Straßburg, (Bruder bes vor ihm ver- storbenen Fürf ofs von Breslau) im beinah er: reichten 79ften Levensjahre verstorben. Dein mildet Sinn gegen die Urmen hatte ihn sein langes Leden hindurch ausgezeichnet.

2 E É H NAERR Ran eei mee

des Uebel :vollens und der Verläumdung kann deñù Verdacht nähren und verbreiten, daß Se. Majestät die Absicht háättèn, eine solche Reform der Landroeht eintreten zu laßen, aus welcher cine gänzliche Merz form unseres gaazen gegenwärtigen Militair : Sy ¿ems üothwendig folgen würde. in der Quseren For= eränderungen vorge- nommen, diè theils eiù Ersparnis, theils eine zweck- máßigere Handhabung des Ganzen, wohin besonders ein. leichterer Mechanismus zuin Behuf einer augen- blicklihen Benußung der Mannschaft im Fall einèr unerwarteten Zusaramenziehung der Truppen gehört, zum Gegenstande Häben. Das Wesen des Institutes ist hiedurch so wenig angetastet, daß diese Verände-

‘rungen der Organisation vielmehr dahin wirken twer-

den, dasselbe nur um so zeitiger der möglichen Voll: fominenheit ju nähern. Redaktion in Aufsicht: von Stägeimann; Reimersche Bu Horuckeret,

Allgemeine

Preußishe Staats - Zeitung.

Berlin, den 4ten Januar 1820.

R T Ap

L Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 4. Januar. Se. Majestät der König haben geruhet, dem Staats - und Kriegs - Mi- nister General -: Lieutenant von Boyen die nachge- suchte Entlaßung aus Allerhöchsst Jhrem Dienste aller: gnädigst zu bewilligen, wogegen Se. Majestät den General: Lieutenant und kommandirenden General am Rheine, v. Ha cke, zum Kriegs: Minister ernannt haben.

Dem General-Lieutenant von P ir ch Il. ist das Mi: litair-Erziehungs-Wesen anvertraut und derselbe wieder als aktiver General in die Armee eingestellt worden.

Ferner hat der General-Major von Grollmann den nachgesuchten Abschied aus dem Königlichen Dienste erhalten.

Auch haben des Königs Majestät die Staats- Minister von Beyme und Freyherrn von Hum-:

boldt von den Geschäften des Staatsrathes und des Staats - Ministeriums sowol, als . der ihnen anver-

trauten Departements vorerst und bis deren Thätig- keit wieder in Anspruch genommen werden fann, zu dispensiren geruhet.

__ Die Justiz: Organisations - Geschäfte, welche der Staats. Minister von Beyme zu besorgen hatte, wer- den unter der Leitung des Staats - Kanzlers Fürsten von Hardenberg einerbesonderen Kommißion an- vertraut, und die Aufsicht, welche der Staats- Mini- fter von Beyme als Justiz-Minister Über die Justiz- Behörden in einigen Provinzen zu führen hatte, geht an den Staats: und Justiz-Minister von Kirch- eisen über. Der Staats -: Minister von Beyme wird fortfahren, sich mit der Revision der Gescte zu beschäftigen.

Die Geschäfte des Ministeriums des Fnneren, welche dem Staats-Minister von Humboldt übertragen waren, gehen an den Staats: Minister von Schu ck- mann zurÜck, und das Departement von Neufchatel wird der Staats- Kanzler Fürst von Hardenberg wieder Übernehmen.

Bekanntmachung. Des Königs Majestät haden mittels Kabi-c netsordre vom 51. v. M. den Staats-Minister v-on Beyme von den Geschäften des Staatsrathes und

i

des Staats-Ministeriums sowol, als der ihm anvertrau- ten Departements vorerst und bis deßen Thätigkeit wieder in Anspruch aenommen werden kann, zu dis- pensiren geruhet.

Die Beendigung der Organisation des Justizwesens in den neuen Provinzen ist einer Jmmediat : Kom- mißion übertragen worden, welche unter meiner Lei- tung aus dem wirklichen Geheimen Ober- Justizrathe v. Diederichs, dem wirklichen Geheimen Ober - Fi- nanzrathe Ro ther, insofern es finanzielle Gegenständr betrifft, und dem Geheimen Staatsrathe Daniels be- steht. Dagegen sind von nun an alle Justiz- Behör« den in allen Provinzen ohne Ausnahme, der Leitung des Justizministers v. Kir@Feisen unterworfen.

Die Justiz- Behörden haben sich also von jest an in allen bisher von dem Staats-Minister v. Beyme bearbeiteten Justiz - Organisations - Sachen, an die er- nannte Jmmediat- Kommizion zur Justiz- Organisas tion in den neuen Provinzen, in allen die Leitung der Justiz - Verwaltung betreffenden Angelegenheiten dagegen, an den Justiz-Minister von Kircheisen zu wenden.

Der Staats-Minister v. Beyme wird übrigens fortfahren sich mit der Revision der Geseßgebung zu beschäftigen.

Berlin, den 5. Januar 1820.

Der Staats - Kanzler. C. F. v. Hardenberg.

Des Königs Majestät haben die Ober: Jn: speftoren Nönnefarth zu Potsdam, Krebig zu Frankfurt a. d. O., Hedemann zu Demmin, Großer zu Wittenberge, V illaret zu Halle, Cle- mens zu Reichenbach, v. Gauvin zu Langensalze, und Adler zu Eilenburg zu Steuerräthen ernannt, und die für dieselben ausgefertigten Patente Aller: höchst selbst vollzogen.

Des Königs Majestät haben den zeitherigen Profeßor Schweigger zu Erlangen zum ordentli- hen Profeßor der Physik und Chemie in der philoso- phischen Facultät der vereinigten Universität zu Halle zu ernennen und seine Bestallung Allerhöchst zu voll- ziehen geruhet. j

E E s Vet S