1820 / 6 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 18 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

rn für die Angelegenheiten des Kultus, ihm derjes Den E seyn t welcher den Artikel der Ver- faßungs- Urkunde, über die Freiheit der Religion, am desten verstehe und am treusten ausführe. Befrem- dend ist es hiebei, daß die Schriftsteller welche die Sache der Regierung und der bürgerlichen Ordnung ausscließlih zu verthéidigen behaupten, die pri tische Kirche, wider den deutlichen Jnhalt der BVer- faßungs-Urkunde, eine nur geduldete Kirche nennen und dadurch den Keim der Besorgnis in die Einwoh: ner des protestantischen Glaubensbefenntnißes legen. Nach den erst bis zum Jahr 1817 bekannten Rech: nungen der hiesigen Polizei: Präfektur kostet die e: fige Polizei der Stadt Paris jährlih etwa _ 7 Mi : Fr. Sie zählt über 500 Beamte. Einen Theil er- \e6t die Spielpaht. Im Jahr 1818 hat die Stadt als ihren Antheil an den Bedürfnißen des Staates und zur Bestreitung des Municipalbedarfes 118,564,000 . aufgebracht. ; G See v. ak der Verfaßer der zur Vernich- tung verurtheilten Bittschrift an die Kammer der Pairs, ist nach unsern Blättern ein gutmüthiger Schwär: mer, der jederzeit den Beruf in si verspürt hat, die Unglücklichen zu vertreten. So haz er in andern Zei- ten Emigranten gerettet, Proscribirte bei sich versteckt u. dgl. Jun seinen poetischen und prosaischen Schrif: ten tritt er als ein erflärter 7 O der Philo: ophen des 18ten Jahrhunderts auf. : Y Pes Kaßationshof hieselbst hat das Urtheil bestä- xiget, nah welhem Lecarpentier, einer der ver- bannten MRegiciden des Konventes (vom Departement der Manche) der fich in Frankreich hat betreffen las- Sén, vor das Assisengericht gestellt werden sol. Er zwar wegen beschuldigter Willkür und Grausambféeit, die er auf einer Sendung in das Departement von der Manche, von Jlle und Vilaine und von der Nord- Eüske in der Schreckenzeit begangen haben sollte, schon durch ein Dekret vom 29. Mai 1795 in Anklagestand versest vop doch kam ihm die Amnestie vom 25. Okt. 1796 zu statten. ines b Renten 73 Fr. 55 Ct. i Madrid, vom 28. December. Die Provinzialbe: börden find angewiesen worden, die für die Familien der nah Amerika einzuschiffenden Soldaten bestimm ten Pensionen vor allen anderen Staatsausgaben zu ichtigen. i Mf von Montijo, Gránd von Spanien, der bisher in Militairverhaft war, 1st nebst seinem Bruder, dem Grafen von Tevä, in das Gefängnis der Jnquifition zu San: Jago in Gallizien abgeführt worden. In eben diesem Gefängniße ist der ehemalige Präsident der Cortes, nebst mehren anderen Personen

verhaftet. bea versichert, daß der Graf von Calderön

ein Hauptquartier unverzüglih nach Kadix verlegen s D Angialten zur Expedition nah Amerika betret: ben wérde. Die erste Expedition von 6000 Mann sou zur Unterstühung Morillos, also gegen die Jusur- genten von Venezuela, bestimmt seyn ; man hofft, daß

sfe in zwei Monaten werde unter Segel gehn können. Die andre, unter der Anführung des Grafen von Calderon selbst, wird aus 16 bis 18,000 Maun be: stehn, und vor April nicht segélfertig seyn. Man glaubt, daß sie gegen die Jusurgenten vom Plataftrom und zur Wiedereinnahme von Monté - Video „bestimmt sey,

Der Viceköónig von Peru zu Lima hat sich gens: thiget gesehen, ein gezwungenes Anlehn al pa fine D um die Kösten der Organisarion und Unter altung ei: nes Truppen» Korps zu bestreiten, mit welchem er dem erwarteten Angrisfe der Jusurgenten von Chili zu be: gegnen gedenkt.

Amstérdam, vom 11. Januar. Die Verlegenheit, in die ein hiesiges, sehr bekanntes Handelshaus durch übertriebene Korngeschäfte auf Lieferung gerathen war, hat einen Beschluß unsrer Kaufleutèé und Kom:

mißionairs veranlaßt; durch welche sie sih feierlich |

und kräftig als Männer von Ehre und guter Treue

verbunden haben, vom 1. d. M., bei Strafe der Nich: |

tigkeit des Geschäftes, weder für eigne noch fremde Rechnung, oder in Kommißion, direkt oder indireft, ir- gend einen Ein- oder Verkauf auf Lieferung oder in

Verkauf zu schließen oder schließen zu laßen, und keine |

rámien zum Empfang auf Lieferung von Getraide fam Art D ziehén oder ziehen zu laßen, es wäre

denn, daß das Getraide wirklich schon abgeladen wor- den oder abgeladen werden solle, welches durch Beís

bringung der Konnoißemente nahzuwéisen.

Das Gericht zu Gent hat den Baron Beaure:

gard, der sich einen General - Jnfpektor der Artillerie

der Armee von Neu : Granada nennt, von der Anjchul- | digung , durch feindselige Handlungen den Staat einer

Kriegerklärung von Seiten Spaniens und der ver: bündeten Mächte blosgestellt zu haben, freigesprochen.

Petersburg, vom 1. Januar. Der Kaiser hat nah Einsicht der von dem Finanzminister vorgelegten Nachweisung der Einkünfte und Ausgaben des Jahres 1820 die Kriegssteuer, die durch den Ufas vom 25. Fe- bruar 1812 auf gewiße Einkünfte des Grund- Eigen: thumes gelegt worden, vom i. d. M. a. St. an aufge: hoben. Jn dem deshalb erlaßenen Ufas wird bemerkt, daß jährlih 60 Mill. zux Konsolidirung der Staats- Schulden verwendet wörden, und es dennoch möglich géwesen sey, den Sold der Armeé zu vermehren.

R La Stölpe in Pómmétn, vòôm 8. Januar, Die hiesigen Bernsteinhändler haben im abgewichnen Jahre eine schon meistentheils aufgégebene Zahlung von 30,000 Rthl. für Bernstein érhalten, den fie für eigne Rechs nung an Jüdische Kaufleuté nah Livorno géschickt hat: ten, und der zu einer Zeit daselbst eintraf, Livorno von Französischen Truppen beseßt und zu vermuthen war, daß der Bernstein, als Preußisches Eigenthum, von ihnen weggenommen werden würde. Die Jüdi- shen Kaufleute brachten die Ware jedoch mit aller Vorsicht in ihren Magazinen in Sicherheit, bis sie Ge- legenheit fanden, fie zum Verkauf nach Afcika zu senden.

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eber dié Höhe der Steuern am Ende des e e e S des 18ten Jahrhun: derts in den MELII R Me rs Berg uünd Ds t i Jn Nr. 685. der Staats - Zeitung ist gezeigt wor- den, daß im Jahr 1719 die Steuern in diesen beiden Ländern unter der Pfälzishen Regierung bedeutend höher gèwesen, als sie es im Jahre 1819 in den Rhein: Provinzen unter der Preußischen Regierung sind, nach: dem die neuen Verbrauch steuern in ihnen eingeführt worden, wenn man nämlich alle Rechnungen in den laufenden Fruchtpreisen führt, und so die gehörige Rücksicht auf die Veränderung im Werthe des Sil bers nimmt. ¿ ania Gegen diese Rehnuungen haben verständige und des Landes kundige Männer folgende Einwendungen gemacht : C s 1, Es sey étwas géwoagt, ein éinzelnes Jahr zu nehmen und aus diesem Schlüße von der Vergangen- heit auf die Gegenwart zu machen, indem in einem

en Jahre die Steuern zufällig sehr hoch, und die iden I4 sehr niedrig könnten geroesen seyn, und wo man denn, ungeachtêt des Anscheines der genauen 2ahlen, doch ein sehr unrichtiges Resultat erhalte. So hätten wir es noch erlebt, daß dié Karre Körn innerhalb zwölf Jahren (von 1806 bis 1818) einmal zu 19 und einmal zu 109 Rthl. sey verkauft tvorden, wo man álso einen 49 ag Spielraum zu will- irlichen Rechnungen gehabt. 1: ; S 0h Ms Sey a ite S: daß in Jülich dié Hälfte und in Berg ein Drittheil alles Landes steuerfreies, geistliches und adeliges Gut gewesen; allein da die ses Gut sih zum größten Theile in bürgerlichen und bäuerlichen Händen befunden: so habe dieses stèeuer- freie Land das steuerbare mit übertragen helfen, da aller Boden, fo einmal steuerfrei gewesen, auch steuerfrei geblieben, wenn er auch aus den Händen derjenigen Landsaßen herausgegangen, deren Voreltern zu der ehemaligen Jülich - Bergschen Dienstmann- schaft gehört und deren Güter deswegen steuere

{tei grwéfeñ. Ein Bauer, der nun 20 Morgen seu: erbdare und úo Möôtgen steuerfreie Länderei beseßen, habe also seine Steuer eigentlich von 40 Morgen bezahlt, so er gebaut, indèm die 20 freien Morgen die 20 steuer: baren übertragen helfe. B d

Hiezu kömme noth, dâß die Nachkommenschaft der edein Dienstmännschyaft von Jülich und Berg von den Gütern, #0 sie durth Pächter bauen laßen, eine Ge: winii- und Getverbesieuer auf den vierten Morgen habé bezahlen müßen (die sogenannte quota colonica), Auch habe die Lehn - und Diensimannschaft, so wié die Geiflihkeéit, öfter 6, 10, 19 und 25 Procent von den Pächten {hrer freien Güter zu den Landes : Abga- ben bewilligt, wie z. B. 1694, wv sie 26 vom Hun: dert von thren geistlich : adeligen Lehngüiern gegeben. Man tönné daher die Berechnung füglicherweise nicht so führen, daß man sage: von 120 Quadratmeile ha- ben nur 80 bezahlt, folglich hat jede 2200 Mälter Korn gegeben. Man müpe im Gegentheil, die Rech- nung für die ganze Fläche des Landes führen ebenso wiè jest, denn die Steuekrfreiheit habe im Grunde doch nur gewirkt, wie eine sehr ungleich ver: theilte Steuer, indem der eine Bauer 20 steuet- frelèé Morgen gebäut, und der andere nur 5, indes beide 20 steuervare beseßen. Die ungleiche Vertheilung der Steuern finde aber jeßt ebenfalls stàtt, und das rechte Rheinufer müße das linké übertragen, und die Ge- meinde Dülken, die 40 Prócent Steuern vom Pácht: Preise der Ländereien träge, die Gemeinde Krüchten, die nur ¿2 Proëent bezahle.

__5: Sey die Annahme, daß beidè Herzogthümer 120 Quadratmeilen betragen, zu geringe. Sie hätten wohl sehr nahe 130 betragen, und man müße, wenn man vóllíg yeretht gégèn die Gegéntoart wie gegen die Ver- gangenheit seyn wölle; die Rechnung für 130 Qua- dratmeilen führen.

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_Es is. Unstrèitig ein großeë Fortschritt im Ver: faßungswesen , daß man die allgemeinen Redensarten | verlaßen hat, und sich jedesmal auf bestimmte That: sachen besckränft, denn die, so von diesen Thatsachen keine Kenütnis haben, gleich voñ Anfang nicht sd sehr aufs Redeñ wie àufs Zuhören angewiesen sind, wo: hingegen bei dem aügemeinen Raisouniren aus Prin- eipien, wie Möser es nannte, auch diejcnigen mitre- den können, die nichts davon verstéhen (les frères 1gno- rantins, wie die Franzosen sie jegt nennen), welches allerdings sehr bequem ist, ünd manche Annehmlich? keir hat. Dann darf man es ebenfalls als einen Fort: {ritt rühmen, daß man anfängt dasjenige, was manñ sich zu sagen hat, sih mit einiger Höflichkeit beizubrin- genz doch soll durch diese Bemerkung de? Grobheit nit zu nahe getreten werden, noch ihr die Ehre ab- geshnittén.

| Die ersle Einwendung, so man gegen die Rech:

“nung in Nro. 83. der Siaats-Zeitung gemacht, ist ge: gründet. Durch nichts entstehen so viele unrichtige Urtheile, äls dadurch, daß man éinzelne Thatsachen nimmt, und aus diesen Schlüße zieht, gerade als wen es Durchschnittzahlen wären. Hiedurh entstehen ganz widersprehende Behäuptungeù, welche bei näherer Untersuchung sich beide als gleich unrih- tig ergebén.

Besonders findet dieses bei allen Frucht- Steuer-

und Finanz-Rechnungen statt, wo man, sobald man den guten Willen hat, eine einseitige Darstellung voh

der Sache zu machen, oder im Süuperlativ zu reden, Jedesmál sólche Zahlen aüssuchen und beibringen fánn, “die zum Belege eiter Behauptung dienen.

Das Jáhr 1719 war aber ohne alle Auswähl gé- noinmen, teil es gerade i00 Jahré von i819 entfernt lag. Auch haben in diesem Jahre wedér ungewöhn- “lich hohè Steuern nah ungewöhnlich niedrige Frucht: “preise stattgefunden. Doch soll béi den folgenden Rech- nungen fein einzèldes Jahr genoinmen werden, son- | dern eine Durcbschnittzahßl von einem Viertel: Jahr: sdunderte. Mämli@h die Jahre, \o von 16590 bis 1115 liegen, die aiso die ganze Periode von der zwoeiten Heu- "rath des Kurfürsten Johann Wilhelm mir der Flo- "rentinischen Prinzeßin bis zu seinem Tode umfaßen,

der befanútlih 1716 erfolgte,

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zog'hümer im Durchscznitte jährlich die

Was deñ zwèiten Punkt betrifft, daß nämlich die Rechnung nicht für die 80 stèuerbáren Quadratmeilen, sondern für die ganze Fläche des Landes müße ge: führt werden: so soll auch diesem gewillfahrt werden, obgleich die damalige Steuerfreiheit , doch nóch eine ganz andere und größete Steuer: Ungleichheit hervor: gebracht hat, als die jegige ist, die auch zwar so groß ist, daß der eine Bauer das Doppelte an Steuerñ be- len muß von dem, was der andere bezahlt.

Auch in den dktitten Punkt soll gewilligt wérden,

daß die Größe der beiden Herzogthümer nicht zu 120, sondern zu 130 Quadratmeilen bei der Réchnung an- genommen werde. Von Berg isk die genaue Größe bekannt, da das Land 1806 für die àâllgemeine Landes- Bermeßung mit einem Nege großer Dreiecke überzogen wurde; wodurch die Grüße sih zu 56 Quadratmeilen ergab. Wollte man sie von Jülich xben so genau wis: Sen, so müßte man dié ehemalige G:änze in die Tr an- chotsche Karte zeichnen, und hienah die Größe aufs neue berechnen. j : __ Nachdem wir uns äalsò über die Grundsätt geei- nigt, so können wir zu den Zahlèn gehen. Diese sind nämlich ans einer Denkschrift genommen, der Kur- fürst Karl Philipp den 21. Juli 1721 beim Reichs- Hofraäthe überreichen ließ, und in der er zeigte, daß die beiden Herzogthümer zu den Zeiten sei- nes Bruders, des Kurfürsten Johann Wil- helm, nöôch vielmehr bezahlt hätten als jet. Diese Zahlen beruhen auf einèm Auszuge aus den Jülich - Bergschen Landes : Rechnungen von 1690 bis 1715, und sind daher als officiel anzusehen. Da es sich aber wol begiebt, daß auch in officiellen Zahs len mancherlei Schreib- Druck- und Rechenfehler vor- kommen: so war es denn auch diesen so ergangen, und bei näherèr Durchsicht fand sich, daß man sich um 350,000 Rthl. verrechnet. Da indes alle Elemente der Rechnung angegeben waren, so ließen sich diese Fehler auffinden und verbeßern. Jn folgender Tabelle stehen die berichtigten Zahlen, welches für diejenigen bemerkt wird, welche die gedruckten Verhandlungen der Stände vor dem Reichs: Hofrathe besisen und diese Tabelle mit der vergleichen, so dort S, 202 steht *).

Steuern in Jülih und Berg von 1690 : i bis 1715. Zahr. Rthl.

Jahr, |

1690 713,650 1703

91 673,676

92 154,709 95 852,129 94 706,589 99 660,334 96 699,389 98 760,310 11 _99 628,771 12 i700 | 938,675 13 I 1,159,141 14

Nthl. 946,838 925,000 1,025,738 1,025,783 1,025,638 1,028,634 1,029,336 1,031,335 1,041,335 1,067,477 1,042,427

841,044 2 | 1,021,022 15 854,861

In allem | 23,306,722

Dieses macht auf jedes Jahr im Dur i 896,412 Rthl. i | 20 M In diesem Zeitraume haben also die beiden Her: Summe von

*) Im Vorbeigéhen sey hier die Bemerkung vergönnt, daß alle solhe Rechnungen wenig Werth haben, wenn sie nit von Grund aus und von ihrén ersten Elemens ken an aufgestellt und gedruckt werden. Ohne dieses laßèn sich nachher feine Rechenfehler auffinden, und man kann auch nicht sehen, wie die einzelnen Posten sind gebuht worden, Das ist der große Fehler, den mañ bis jegt immer bei den gédrucckten Budzjets began- gen, daß man die Kosten gescheut, ein paar Buch Pas- pier méhr zu bedrucken, und die Rechnungen über Einz nahme und Ausgabe in ihren ersten Elementen darzu- legen. Bei einer Vergleihung der Budjets der ver- shiedènen Staaten kommt man öfter“ auf ganz un- richtige Schlüße, weil man în den Rechnungen nitt se: hen kann, wie die Posten gebucht worden, wodurch es denn. unmögli wírd, vérgleichende Schlüße zu machen, da es nicht hinrêïcht, die Budjets auf denfelben Múnz- fuß zu reduciren, wenn man sie nicht zugleih auf eie nen gemeinshaftlichen Rechenfuß bringen kann.