1820 / 9 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 29 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Untersuchungen Hat man aber darauf am ersten zu se: hen, daß man sich genaue Zahlen verschaft und blos über diese redet, wenn man nimlich den guten Wil- len hat sich zu verstehen. Ob die Stände nun nah: eine halbe Million mehr oder weniger für die riegseinrichtung bewilligten, das kam wenig in Be: tracht, da das ganze Ersparnis, #0 sie nacy langem und unverständigem Hader erhielten, nur eine Steuer: MWerringerung von 1 Gr. auf den Kopf betrug.

Der Vortheil der öffentlichen Steuerbe: athung be- xuht aber offenbar nicht so sehr in dem was man e r- spart, denn am Ente find diefes, wie alle Budjets zeigen, nur fleine Summen, sondern M der guten Einrichtung des Steuerwesens, und N der zweckmäßi: gen Vertheilung der Steuern, auf die verschiedenen Stände und Gewerbe der Gesellschaft. Dieses ist im- mer das wichtigere, wie Alle die, #0 Kenntnis vom Steuerwesen haben, immer eingesehen, indes die, welche Leine Kenntnis davon haben und die Steuern für eine Art von ö\fentli@ em unglück halten, immer der Mei- nung seyn werden - daß das ganze Geheimnis einer ständischen Versammlung im Erspa- ren, das Maximum ständischer Klugheit aber darin besteh», daß man gar nichts bezahle.

ver Vortheil der ¿ffentlichen Berathung is aber nicht allzin für die Stände vorhanden, und die so ste gewählt, sonvern auch für das Finanzministerium. Denn wenn dieses auch den guten Willen hat, seine Etais nit Sorgfalt zu bearbeiten, und gleich von Anfang eine klare Uebersicht über Alles zu gebden: #0 wird es doch bei den «¿ffentlichen Verhandlungen im- mer noch auf Gegenstände aufmerfsam gemacht wer- den, so es übersehen, und im zweiten Jahre werden seine Darstellungen immer vollkommner werden y wie im ersten. Die Stánde und das Ministerium haben dcher im Grunde genommen immer dasselbe Intereße, d llkommnes Steuersystem ift für beide nübli ein unvollkommnes. Sind die Menschen aber erst so weit, daß sie einfe- hen, wo ihre Intereßen gemeinshafilic sind, dann kommen sie leicht mit einander über den Weg, eben

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weil nun Einer die JFntereßen des Andern befördert. *#

Nei den Aufsäten, so in der Staats-Zeitung über das f:ühere Steuerwesen am Rheine mitgetheilt wor- den, war , wie ein aufmerksamer Lefer (cicot finden tonnte, die Absicht, durch eine genauët Darstel: lung deßen, was gewesen, die Menschen in etwas an dem unvernünftigen Neden über das neue Stcuersystem zu hindern. Alle Re- den werden aber immer unvernünftig, wenn der, {9 redet, si nicht die Mühe nimmt , fch vorher selber über den Gegensiand zu unterrichten, ehe er in den Zeitungen den Unterricht der Andern übernimmt. Da die Rhcinländer \i ihrer größeren politischen Bil: dung fenst wohl bewußt find, so war allerdings zu wünsccen , daß sie solche auch bei der Beurtheilung des neuen Steuersvstemes zeigten.

Man hat gesagt, es sey allerdings wahr, daß der Steuerjaramer einigermaßen lächerlich sey, indem Dieje: nigen ihn erhoben, so die wenigste Ursache dazu hätten, nämlich die Reichen ; allein man dürfe #0 doch nicht über ihn reden, als bereits geschehen, fo lange man Éeine Stände habe, und noch weniger dürfe man zeigen, daß man vis jeßt zu wenig bezahit habe.

Gerade das Gegentheil. Mcn muß mit dem ver: siändigen Neden über das Sieuerwesen den Ansang macven, ehe man Stände hat. Denn dur dieses verständige Reden wird eben die Zufammenberufung der Stände méöglih. Wenn die Provinzen {ck91 an- fangen vernünftig fiber die Steuern zu reven, ehe sie Stände haben, so ist es wahrscheinli - daß sie edven- falls vernünftig reden werden, wenn sie welche haben, und dann is bei der Zusammenberufung derselben nichts zu erinnern. :

Zu dem vernünftigen Reden libers Steuerwesen gehórte aber vor allen, daß man den kláglichen Steuer-

ammer todt machte, und dieses fonnte man am de-

en, wenn man zeigte» wie nur die Reichen ihn erhüben und in weichem lächerlichen 98 i: derspruche etr mit ihrem Luxus und ihrem MWshtleben stunde. Den zweiten S:9ß fonnte man ijm babucch heibringen, baß man, wenn hie Menschen auf die Gegenwart und auf die jchigen Ke:

gierungen schelten und dice vergangenen Zeiten und bé: ren Herrlichteiten lobten, uun hinging und einmal aus den Urfunden nahwies, wie es in diesen Zeiten mit dem Steuerwesen gestanden, und welche treffliche Despotie eben in diesen herrlichen Zeiten gegrünt habe.

Endlich mußte jede Provinz damit anfangen, daß

sie genau sagte, wie es in ihr mit dem Steuerwesen jeßt war und wie es \rüher gewesen.

Denn wenn die

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10 Provinzen si vecsiehen sollen, #0 müßen sie sich einander nicht belügen, da dieses nur zur Verwirrung führt. fann aber jede Provinz nur selber geben und hiebei muß fsïe ohne alle Rücksicht sagen, 0b sie bis Jeßt zuviel oder ob sie bis jebt zu wenig bezahlt hat. Wir in den westlichen Provinzen haben bis jebt zu wenig bezahlt. Hinsicht des gesammten Staais fes, denn mit den

Eine genaue Darstellung ihres Steuerwesens

Wir haben zu wenig bezahlt in

jeßigen Summen kann kein Finanzminister reichen z wir haben ebenfalls zu wenig bezahlt gegen verschiedene os lie Provinzen, die in Hinsicht ihrer Steuerkräfte mehr zu den Staatsabgabden beigetragen haben als wir.

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Menn die Gesellschaft dasjenige jezt nicht erreicht, wonach sie strebt, so ist blos ihre Ungeschicklichkeit Schuld daran. Denn in den Juntereßen der verschie: denen Stände liegt kein innerer Widerspruch verbor- gen, der sich nichr ausgleichen ließe.

Hätte Friedrich der Rothbart im zwölften Jahr- hunderte die damals aufblühenden Städte zu einem Hause der Gemeinen verbunden, so wäre Teutsch: lands Verfaßung geworden, wie die in England. Uls lein sein Herz gehörte, so wie das seines Geschlechtes, seinem watfengeübten Lehnadel. Eine fehlerhafte Pos liti trieb den dritten Stand in die Arme des Pap- stes, des Feindes des Kaisers, und so verfehlte dicser alle Plane seiner rastlosen Thätigkcit. Jebt ist die Lage der Welt anders. Das Schiespulvoer hat die Macht des Lehnadels gebrochen, und die Bibel die des | Pabstes. Die Städte stellen sich willig und freudig | um den Thron, und die Stärke der Nation liegt in L der Einheit der Stände. Ein Kampf unter ihnen ist Þ. nicht mehr möglich. Denn das Cinzige, warum man härte kämpfen können, wäre die Steuerfreiheit gewi F sen, da alle andere Jutereßen gemeinsch„ftlich sind. F Diese ist aber in Preußen durch das Gesey vom 27 | Ofkth. 1810 und in Oesterreich durch das Geseg vom | 26. Deceb. 1817 {hon aufgehoben.

Das Einzige, was jebt in Getracht kommt, ist die gréßere oder geringere Geschiclichkeit, Db es nämlich möglich, den Haushalt eines (Gemeinwesens von 5000 Quadratmeilen #0 flar zu übersehen, wie den cincs von. 5000 Magdb. Morgen.

Jn den fürstlichen Häusern liegt die geringste Schwierigkeit, da diese so äuserst einfa leben, und| für ihre Hofhaltungen feine Bewilligungen bedürfen, j indem sie den größten Theil der Einkünfte ihrer Do- | mainen noch zu Staatszwecken verwenden. |

Da es billig, daß man überall gerecht sey, au gegen die Gegenwart, so muß man bekennen, daß wenn man in den Urkunden sieht, wie es früher ge: | roesen, die Vergleichung sehr zum Vortheile der Vet: genwart ausfällt.

Die hohen Steuern in den Herzogthümern Berg und Jülich rührten freilich zum Theil daher, daß die Pfalz damals durch die Franzosen verwüstet ward, und der Kurfürst nichts aus diesen Ländern zog, welch die Hälfte seines Befizthums auemachten. Allein d! das Land so schweren Kriegen unterlag, bie freilidf

Niemand abwenden konnte: so war es boch nicht an gemeßen, daß der Kurfürst noch außerdem eine fo glänf zende Hofhaltung unterhielt, Mahler und Vildhaue} aus Jtalien und den Niederlanden verschrieb, und mif éóniglichem Aufwande das Jagdschloß Bensberg bautif Auch in unsern Tagen ist großes Unglück Über dil fürstlichen Häuser eingebrschen ; allein wie ganz anf ders haben sie in dieser Zeit gelebt! Wie ehrten s die Landestrauer durch ein stilles und fast búrgerli®" hes Leben! Wie vermieden sie jede Verschwendunt}| den Glanz der Höfe und der Jagden und der Schau" spiele, und wie haben sie sich dadurch in bem Herze“ ihres Volkes Altäre der Liebe errichtet, daß sie die Not! desLandes trugen, gerade toie jeder Bürger des Landes?

“E

Nehaktion in Aufsicht: von GStägemann- Reimexrsche Bu hdyuckerei. |

S H A R A K F S T

Allgemeine

Yreußishe Staats - Zeitung.

Berlin, den 29sten Januar 1820.

= Sthe. Berin, den 26fen n

l. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. . Hof legt heute Trauer auf 14 Tage an, f Landgrafen von Heßen- Homburg. den 25. Januar 1820.

v. Bu ch, Schloßhauptmann.

Se. Majestät der Petersburg

Kurmärksche Land- s und der

Benennung -- Kreditinstitut

Das unter der haft‘“ bestandene Ritterschaft und eine ganz verän alleiniger Erhebung fälle geg Staate geza men und an agusg-ben. Gläubiger machen dem lichfeit et nanzverwa erfoderliche dige Ue deren ri

des Staate Marken hat hiedurch und ist neben Hiebel schoß -: Ges jene vom reinnah- ßenten zu ver: schaft an ihre jeßt in der der allgemeinen Fi- us, und um d und Uns eine vollstän- Staatsschulden , nd Tilgung, zU versch Bestimmungen veranlaßt 7 hnte Kreditin abhängigen,

Hufen: u und der Städtekaße befann- ir immer aufgehoben. r Staat alle Ver: Fnstitutes und seil

Der Königl dieses die

. Durgehl. den Herrn

ben 2D.

derte Gestalt erhalten der Hufe nur darau hlten EntschädigungEge die verschiedene Die Zahlungen nach stchon den Theil

Berlin, n- und enwärtig f ae tit s

u ve n Futere

der Land

Berlin, vom 29. Januar. haben dem Hofrathe R ei hen Adler - Orden . dritter:

König

i u den rot G

Klaße zu ver nen integriren ltung des Staates a Einheit zu geben,

bersicht der gesammt chtiger Verzinsung u finden Wir Uns zu 1. Das vorste mit auch, die von demselben amen der neuen Bierge der Mehlaccise - werden hiedurch f lbernimmt de

t- Docent Wagner is zum eser die or in. der medizinischen G

tát ernannt worden.

Der bisherige Priva außerordentlichen Profeß kultät der hiesigen Universi

folgenden hend erwä

Der Landrath vou Pann daß der gegenwär schäfte und Verbindung mi waltung der Staats - nicht zulaße, er sih auch berei in welchem es zweifelhaft sey, lezter Beziehung oblicgenden fodérlichen Art bild darauf angetragen , 1h Hauptverwaltung JFeh habe unter die gegeben , und da von Seiten des dem F. IX. der geseßter Ab

wiß hat Mir vorgestellt, seiner landräthlichen Ge- Reisen, die Haupt-Ver- Geschäften Alter befinde, ob er sich zu den ihm in ngen in der er- sen Gründen Mitgliedschaft bei der zu entbinden. Antrage nah- hme der Stelle icht als ein, in M. voraus: , in seine er Regierungs - Rath von Tage ernannt. Meiner Ordre

tige Umfang abei erfoderl t den ihm als Mitglied der Schulden obliegend ts in einem

stitut und. unter dem nd Gie-.

ichen ôfteren

belschoß :, ten Kaßen,

F. 2. Dagegen tungen des besagten mehr aufgehobe zufolge werden den ausgestellten |l welche fich fsche lands in Zirkulation befinden lichfeiten in î

F. 3. Von gehobenen Justi Einkünfte und stehen dieselben, dem Zweckee in, um Verzinsun Schulden nur mang verwenden.

C. 4. De Staate zu übernehm hobenen Jnstitutes, Schuldenwesen des besonders vollzogene leitet werden. liche Gläu

von demse

Verrichtu und aus die

zer nuuz ohne Ausnahme ; und den en Garants von allen, aus uldverschreibun-

en werde, n vou der Staats-Schulden sen Umständen seinem Nichtanna

nen Káßen die bisherig andschaftlichen Sch ter der Benennuug: chaftliche , ihnen en Umfange hiedurch r Stáat alle, ch zuständig gewesenen rigen Aktiva, es be- , jedoch lediglich zu blos zur regelmäßigen 2. zu übernehmenden n auch zu der bis jeßt ifirung derselben zu

n, da die 2c. von Pannwtß n! Verordnung vom 17. d. gang eines Mitg Geheimen Db Schütze mittels Ordre vom Lch fliberlaße es Jhnen, den Inha fentlichen Kenntnis zu bringen.

Berlin den 27. Januar 1820. (gez.) Fried

Obligationen, obliegenden Verbind-

befreiet. dem auf-

l / rem gan liedes anzusehen if M R icht de (ute bisher no die demselben gehö worin sie woile solche nicht Folge des §. des Justitutes, sonder elhaft geschehenen Amori

heutigen lt dieser

der in rich Wilhelm. 7

An den Staats:Kanzler, Hrn. Fürsten von Hardenberg.

des solchergestalt vom chuldenwesens des aufge- das gesammte heute von Uns ten Behörde ge- ch sámmts- nen Jnstitutes und dec senen Kaßen ohne Un- Erhebung der Zin dachten Gesetze er sogenannten alten

Obligationen zu { nach Unserm ámmtliche Staatspa set werden , so

e dieser Verordnu

Verwaltung enden S wird von der, für Staates dur{ d Gese angeordne diese Beh

fhebung des bisher Kurmärkische Land: it-Jnstitutes des tershaft und Städte Vom 17. Januar 1820-

lhelm, von Gottes Gnad ¿c. thun kund und fügen hie- e Unserer Verordnungen o über die Finanzen des Konsumtionsfteuern 1c. Einziehung einige Verzinsung un älteren Zeiten au

Verordnung wegen Au unter der Benennung: bestandenen Staates und der Marken.

Wir Friedrich Wi König von Preußen 2c. durch zu wiß vom 27. und Staates und über die is die darin festgeseßte wmártshen Landschaft zur für den Staat in überwiesenen der verheißenen bereits in Aus

schaft,

in den ehörde haben er des aufgehobe lben abhängig terschied, sowol wegen künfiigen, in Realijirung ihr landschaftlichen

sen als der angeordneter Kurmärkschen wenden.

Finanzedikt vom 27- piere Rur mit vier soll doch die Ver- ng vom Staate näch dem

28. Oktober 181 dem vorge

d Berichti- re fgebrach-

Steuergcfälle , Geldentschädigung aus führung gebracht worden.

Oktober 1810 f vom hundert verzin ér in Folg hmenden S

gung der ten Kapitalien Gewährung

insung d Staatsfaßen, ;

zu überne

chuld ferner wie bisher,