1820 / 9 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 29 Jan 1820 18:00:01 GMT) scan diff

in den ausgestellten Schuldverschreibungen stipulirten Zinsfuße, und zwar nah der bisherigen Observanz, in Kourant erfolgen. Die Tilgung der Kapitalien wird in den, in den einzélnen Dokumenten stipulirten Geldsorten, bewirkt werden.

F. 6. Die Einziehung der dem Staate zurüfallenz den Hufen - und Giebelschoß-Gefälle wird durch die Pros vinzial:Behörden und Beamten bei den übrigen Staats- Abgaben mit bewirkt werden, so lange nicht, was bei Regulirung des Kriegs:-:Schuldenwesens der Kur- und Neumark und den demnächst vom Staate zu leisten- den Zuschüßen vielleiht möglih werden dürfte, durch eine Vereinigung mit diesen Provinzen eine Ubände- rung bei Erhebung der genannten Abgaben eintritt.

§. 7. Die bei dem aufgehobenen Institute bisher ausschließlich angestellt gewesenen Verordneten und Beamten sollen, in so weit sie nicht bei der F. 4. er: wähnten besondern Verwaltung fortbeschäftigt werden Eönnen, nah Maasgabe ihrer Qualifikation und bei eintretender Gelegenheit mit ihrem jeßigen Dienstein- Fommen im Staatsdienste anderweit versorgt werden, und behalten dieselben bis dahin oder bis zu ihrer, nach den bestehenden allgemeinen Grundsäßen zu be- wirkenden Pensionirung ihr gegenwärtiges Gehalt als MWartegeld, jedoch mit der Verpflichtung, für dieses Wartegeld interimistishe Beschäftigung ohne ander- weite Entschädigung zu Übernehmen.

Die im Staatsdienste bereits befindlichen und nur nebenbei bei dem Institute beschäftigt gewesenen Ver- ordneten und Beamten werden für den Verlust ihrer diesfälligen Besoldung, vom Staate entschädigt ; die Pensionairs desselben beziehen für die Dauer ihrer Lebenszeit die ihnen ausgeseßten Pensionen unverkürzt aus Unsern Staatskaßen.

__§. 8. Die sofortige Auflösung dieses Institutes und die Ueberweisung der verschiedenen Gegenstände an die vorstehend benannten Behörden üvertragen Wir Unserm Minister des Inneren.

_§. 9. Uebrigens bezieht sich die durch vorstehende _ Verordnung festgeseßte Aufhebung des Kreditinstitutes der Kurmärfschen Landschaft keinesweges auf die son: stigen ständischen Verhältniße der Kur: und Neumarf, worüber die näheren Bestimmungen alsdann erfoigen werden, wenn in Folge Unserer Verordnung vom 22. Mai 18315 die Fes:sezung über die allgemeine Reprä- sentation zur Aueführung fommen wird.

So geschehen und gegeben Berlin, den 17. Jan. 1820.

E eiedrich Wilhelm. C. Fürst v. Hardenberg.

Allerhöch ste Kabinetsordre vom 17. Januar 1820, die nähere Verbindung der General: Kontrolle mit dem Staatsministerium betreffend.

Da nunmehr die Verantwortlichkeit für den ge- sammten Staatshaushalt in Gemäßheit Meiner BVer-

fügung vom 11. Januar und 21. Oftober 1819 und der besondern Ordre von heute, an das gesammtè Staatsministerium übergeht, so ist es auch nothwen: dig, daß die bisher neben demselben bestandene Gene: ral: Kontrolle eine, den veränderten Verhältnißen an: gemeßene Stellung erhalte.

Jch habe daher beschloßen, diese Behörde mik dem Staatsministerium, in welchem deren Chef bereits schon Mitglied ist, in eine nähere Verbindung zu bringen, dergestalt daß in allen Fällen, wo die Aufstelung neuer, oder die Abánderung bereits bestehender Grund- sáße und Normen für die Verwältung, die Regulí- rung des Staatshaushaltes im Allgemeinen oder in einzelnen Zweigen desselben, und die Bewilligung außer- ordentlicher Verroendungen und Zuschüße, welche je: doch stets oon Meiner besonderen und ausdrücklicen Genehmigung abhängig bleibt, vérfaßungsmäßig im Staatsministerium zum Vortrage fommen, äuch die General: Kontrole, als ein wesentlihes Glied des Staatsministeriums, selbst an der Berathung Theil nehmen, und der Direktor derselben dem Bortrage über solche Gegenstände beiwohnen soll, so daß ein Schriftwechsel zwischen den einzelnen Ministerien und den, denselben untergeordneten Behörden einektseit, und der General : Kontrolle andererseit, wegen Beur- theilung materieller Gegenstände künftig s{hlechthin nicht mehr stattfinden darf."

„Dagegen äber bleibt die General-Köntröl!le als einé selbstständige Behörde, in allen Fällen, in ihrer bishe- rigen besonderen Wirfsamkeit, wo es nicht auf mate: rielle Beurtheilung, sondern nur auf das Formelle der Etars und der Kaßen - Buch - und Rehnungsfühkung antommt. Ju dieser lezten Eigenschäft wird sie auch ferner diejenigen Zusammenstellungen besorgen, welcké zur vollständigen Uebersicht des Staats - Vermögen®, der Einnahmen und Ausgaben erfoderlih sind, und Mir nach wie vor in den festgeseßten Terminen vors gelegt werden müßen.‘

„Ulle in diefer Beziehung entstehende Mittheilun: gen, Erörterungen und Anträge erläßt die General Kontrolle selbstständig. Streitigkeiten, welche deshalb zwischen ihr und einzelnen Verwaltungscheilèn enut- stehen, werden an das gesamnite Staarsministérium gebracht, und von diesem entschiedên.?

Sollte hienach éine Abändexung dér Instruktion für die General z Kontrolle vom 9. N49. F. us thig werden, sd Üübertrage Jch dem Staatsministez rium, dieselbe zu entwerfen, und Mir zur Vollziéhung vorzulegen.

Der General-Kontrolle habe Jch diése Bestimmun: gen zur Nachachtung zugefertigt.

Berlin, den 17. Januar 1820.

i | Friedrich Wilhel ni. An dás Staatsministerium.

Il. Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Paris, vom 19. Januar. Die Kammer der Ab: geordneten seßte in ihrer Sißung vom 15. die Dis: kußion über die Bittschriften zur Aufrechthaltung des Wahlgeseßes fort. Die Herrn Mechin, Du- meillet, Manuel, Constant und Courvoisier sprachen gegen den Antrag des Ausschußes,; zur Ta- esordnung überzugehn.- Die Herrn v. Villele, R aónú und Joße de Beauvoir sprachen dafür. Man schloß die Diskußion und stimmte durch nament: lichen Aufruf über die Tagesordnung ab, welche mit 117 gegen 112 Stimmen, also mit einer sehr schwa: chen Mehrheit, angenommen wurde, indem 229 Mits glieder gegenwärtig waren. Die Frage: ob die Peti- tionen an das Nachrichten-Büreau zu übersenden, um bei der künftigen Berathung über die Hauptsache nach den Umsiänden Rücksicht darauf zu nehmen, oder ob

man darüber zur Tagésordnung gehen wolle, ist a sih wenig erheblich, weil die Kammer ihren Beschlus in der Hauptsache doch immer ganz unabhängig von diesen Petitionen faßen witd, indem wenigstens diéjeni- gen Mitglieder, welche die Hauptsache zu untérstüßen gemeint sind, dergleichen Petitionen auf keinen Fall berüsichtigen werden, für die Andern aber es derselben gar nicht bedarf ; indes ist eine st0 schwache Majorität für die Minister um so bedenklicher, ls sie sich der Stimmen eines Theiles der rechten Seite auch nicht unter allen Umständen versichert halten können. Da sie wißen, theils zu welcher Parthei die 24 Mitglieder gehören, die an der Sigzung feinen Theil génómmen, theils, weßen sie sih bei ihren Vorschlägen zu den Mitgliedern der rechten Seite zu versehen haben, #9 werden sie die Zukunft leiht berechnen können, uns hienach die angemeßenen Maasregeln zu nehmen.

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&ndes verdient auch in Betracht gezogén zu weïc }

den, daß eine nicht kleine Zahl der Mitglieder, welche gegen die Tagesordnung gestimmt haben, bei dem Vokrx- trage der Geseßzentwürfe seibst mit gewohnter treuer Anhänglichkeit an den Thron und àn die Verfaßung; die Wichtigkeit des Gegenstandes erwägend, der Re- gierung ihre Stimme nicht verweigern werden, da sie jest, wie einer unter ihnen sich ausdrückte;, diè Ue- bersendung dec Petitionen an den Nächrichten : Aus: \chuß für ni%ts anders, als eine höfliche Art der Tá-: gesordnung gehalten, und die Meinung für die Ue- bersendung, als ein Gegenstand der bloßen Förm, doch auch nicht von allen Gründen dutWhaus éntblößt ist; wie Herr von Courvoisíier besonders auseinander: segte, der nur Über diejenigen, die in unangemeßenen Ausdrücken abgefaßt. worden, zur Tagesordnung zu gehen antrug. Der Minister der äuswártigen Ange: legenheiten las seine Rede, damit ihm, wie er sagte, die Worte nicht wiedèr verdrehet weëden köunten. Während Herr Manuel, von der linken Seite, ge- gen die Tagesordnung spra, vernáhm man in den oberen Sihen derx Zuschauer ein Zischen. Herr Böukt- deáu aus dem rechten Centrum (Genèräl:Prökurator zu Rennes) trug daher àuf Entfernung der Ruhestö- rer àn;, die auch von dem Präsidenten dem Huißier añnbefohlèn wurde. Unter den Mitgliedérn, die gegen die Tagesordnung slimmtén, bemerêté man au den Herrn Royer: Collard. : | i Der néue Zoltarif, der in dex Sihung déèr Käm: mêr vom 1á. d. vorgelègt wurde, hat von dem Ver- bot dès Einganges Öjstindischèr Tücher die Käschemirz Shaals auegenómmen, deñùen die Erlaubnis zux Eiñjühr gègen einé Abgabe von 20 Pret, des Wer- thes, deßen mindester Betrag auf 800 Fk. festgeseßt ist, erlaubt roorden. Der gewöhnliche Kaufwerth in Frankreich ist 1500 Fr. Der Shawl muß beim Einz gange gezeichnët wérden und das Zeichen béhaltenz weil er ohne solchez; als dcfräudirt, durch ganz Fränt- reich fonfiscirt werden fan. Die Einfuhè is nuk mittels besondeës benannter Zollämteèr erlaubt. (Wird die Konfivkäziòón nir dié reisendèn Damen dès Aus: landes mit ihren Shaälws in Vèclegenheit seßen, befondeïs; wenn sie z. B. Über Forbach komme, kein zeichnendes Zöllamt ist?) Die Einfuhr allér án- dern Tücher, auch von Florêt:Seide, nah Art deë Kaschemirs, bleiöt untersagt. Auf die {uöfüdt voi täf: finirteni Zuter sind höhere, und voù Salpètèr: Und Schwefelsäuren die früher zugesicherte) Präwnièn anz geordnet. Bei dem Vortragè des Gesehes (dás Übri: gens dur königl. Ordonänzen früher schon eingeführt wordèn) äuserte der Staärsrälh und Genéral? Zöll: Direktor Graf v. St. Cricq Über das Pröhibitivz Systein ,; Bei aller Verschiedenheit der Thedrien über die Verbotèé ausländischer Waaten ftônnen die etz schiedensten Gegner derselben doch nicht in Abredè stel: len, daß sté wenigstens den Vortheil haben; den Län- desfabrifaten dén inländishen Markc vorzubehälten. Und seit die anderú gewekbtréibênden Völker Euroz pens-in ihre Händelsverördüungen von diesem Gèund: saß ausgehen, sollen wir dávon abweichen vder uns vor den Folgen fükchten, wit der Thätigkeit unsrer Gewerbè 30 Mill. Verbräuchêèndé zuweisen können ohné einen Fuß über die Gränze segèn zu dütfen und da dié BVewünderung Über dié Förtschrittè täglich zu- nimmt, dêrêú unscèé sämmtlichen Gêèwerbe unter der Begünstigung dieses Shstemes sih erfreuen? ‘’ (Dié Frâyè dütftè rwoôl dáhin zu stelle seyn: ob’ és fük den inländischèn Markt vortheilhaft sey, äuf die Laü- desfäbritatè sih beschränkt zu schen. Unteë géwißen Umständen unstkrèitigz und um zu beuktheilen, öb dèrz gleichen Uinstände für Frankreich vorhanden sind; wird man dôch der Theoriè schwerlih eûtbehren nten. Köurs déx Renten 72 Fr: 15 Cti

“Madrid, vôm s. Januar. Dié Jnfubordinátión; zu welcher die Agenten dér Anerikanischen Aufrührer die

, Expeditions «Truppen von Kadix früherhin' schon verlei

tet, hat sih in den erflfen Tagen dieses Mönates vòn neuem offenbart, und unter den Truppen, die zwischen Kadix, Granáda ünd Sevillà kantonnircen, einige Unñ- ruhen vekänlaßt. Die Bewegüng fing in einem Ba- taillon Jufanteriè zu Las Cábézas an, und theilte sich einem Theile der Regimentèr zwischen Esperà und Villa: Martin mit. Sie marschirten am 2. nah UArèds, dem Hauptquartier des fommandirenden Generals, deßen siè sich, da er nur seíne Ehrènwache um sich hatte, bemächs tigten. Am folgenden Täge suchten siè die Magäzine der Expéditioón zu Forcadero bei Kadix zu nehinen, da aber die Wachsamkeit der Séesoldaten und der Mi- lizen von Kadix dieses Unternehmen vereitelte, zerstreu- ten sié sich. Die Anführer sind în diè Gebirgè von Rondà geflüchtet, wahrscheinlich um sich nach Gibral- tar zu retten. Die Truppen; die ünter dem Gehnéralz lieutenänt D. Män. Freyre in Undalusien kantònhiz ren sind auf dem Marsche um die Rühe herzustellen,

_ Stuttgäkt; vom 18. Jänuar. Aus dèè Redé des Königes bei Eröfuung déèr Ständeversammlung heben wir Folgendes äus: „Mit freudiger Eripfindung sehè Jch heute zum erstennial, nah glücklich hergestellteè Verfaßung; Méiné treuen Stände um Mich, vèrsamz- melt, berufen das Wohl dès Landeu mit Mir zu bez rathen, Jch komme Jhnen mit dem Gefühle des Vertrauens engegen, welches Mich mit Meinen Wür- cemberger vereinigt. Mít innigem Wohigefallen habe Jch nach dènò Adjchlüße des Verfaßungsvertrages aus allen Theilen des Landes vernommen, daß jenes Gez fühl durh diè Gésinnúngèù der treusten Anhanglich- keit und Liebe erwidert wird; sie sind Meinèr Ge- genwart überatl auf die herzlihste Weise ausgèspro- chen worden. Dieser Geist der Einigkeit und des Vertkauens bütgt für den glücklihen Erfolg Jhreè Berathungen. Sie wetden die Gegénstände derselben, sters von währer Vaterlandsliebe beseelt, mit ruhigeë Unbefangenhtit, mit Beachtung aller gegèovenèn Ver- hältniße prüfenz Jh werde Jhren, zuin Wohl des Váterlàndes führènoen Bitten uud Wünschen 1üimeë geneigtes Gêhör schenken und bêi Meinen Entschließun- gén nur das Glück Meines Völkes vor Augen haden.“ Dex König erwähnt hienächst der von den Miñistern mitzutheileèndên Geségentwürfe, besonders dàs Finanzs Steuer - Und Kriegswesen becrefcnd. Ueber die Uns- träge des Kriegsministers sagt det König Sie sind gegründet auf den Foderungen der Würde und deë Selbstständigkéit dés Stäates; sie sind ès insbéson- dere auf den Vérpflihtungeù, die Mir, als teutschèn Buñdesfürsten obliegenz Verbindlichkeiten , die Jch gleich jéèdèr änderen mit trêèuer Redlichkeit erfüllen werde." Hienächst berührten Se. Majestät die Ge- shäftördnung der Versammlung als den nächsten Gez genstand ihrer Thätigkeit, und schließen : „Mögen Jhré Aëbeiten voû dém Geisté unserer Verfaßung, deni Geisté dét Lièbè und des Vertrauens geleitet werden? Dann werdèä Siéè das schöne Beispiel einer Versamm: lung gebèn, dié sich der Regietung nicht entgegènstelt; als ob vershiedêène Juterèßen zu bekämpfen wären; sónderñ nach dém froinmen Sinne deë alten Zeit mik threni Ländésfükskten zusämiientritk, tréulich zu beras then, was dié Unistände und des Volkes Wöhl erfds dert, Und näch freundlichér Üebérèinkunft dan heims kehrt; beldhnt durch die Zufriedenheit ihrès Règenten, freudig aufgenvren von ihren Mitbürgeèn, dankbaë begrüßt von allen Zeitgenößen. Dann händeln Sie Ihrem heiligen Bêrufe tréu und in dein Sinne des Eides, den Sié jegt iu Meinè Hände abgèlègt häben; dem Sinné, dêr auch der Meinige isk; det das Wohl des Königes von dem dès Vatetlandes Hiè trennt. Dann éndlih weêde Jh Meinen höchsten Wunsch et: reicht sehen? Jch werdé eities glücklicden Volkes bez glückter Vatêk sehn. ““ i

_Die zwéite Kanimex häk géstèrn Und hèut ihrè Sibungeù gehaltéèn. Unter dén zu Präsidenten vôrgez chlágeneti 5. Kandidaten Weishar, Zahn, und

euerlein, hat der König den rrsten enannt. Ein