V. Für die von dem Justitute übernommenen Ge- schäfte und die für dasselbe daraus hervorgehenden Ver- pflichtungen leistet der Staat vollständige Garantie. j
Damit indeßen VI. die Leitung des Institutes in Gemäsheit vorerwähnter Bestimmungen geschehe, wird solches unter die allgemeine Oberaufsicht des Staates
estellt und zu deren: Führung ein aus drei Staats- Mlirnten bestehendes Kuratorium errichtet. Beständi- ges Mitglied in selbigem ist der jedesmalige Präsident des Staatsrathes. Für jezt aber ernenne Ich hie- durch zu Mitgliedern desselden
1) Sie Selbst, | ;
2) den Staatsminister nnd Generallieutenant Gra- en von Lottum. E G 5) den Direktor des statistischen Büreaus, Wirkli- chen Geheimen Ober: Regierungsrath Hoffmann.
Das Kuratorium versammelt sich halbjährlich ein- mal mit Zuziehung des Chefs. Dieser hält alsdann Über den Zustand des Institutes und der darauf Be: zug habenden Gegenstände Vortrag, und giebt im all- gemeinen Auskunft von seinen Operationen und Ge- \chäft:Einrihtungen. Die hiebei gefaßten Beschläße werden zur weiteren Nachachtung protofollarisch nie- dergeschrieben, “Die Revision der Jahresrechnungen
geschieht durch den jedesmaligen Chef-:Präsidenten der Oberrechnungsfammer. . ;
Jch überlaße es Ihnen, diese meine Festsezungen in geeignetem Wege zur öffentlichen Kenntnis zu brin- gen und zur Ausführung derselben das weier Erfo- derliche einzuleiten.
Berlin, den 17. Januar 1820.
Friedrih Wilhelm.
An den Staatskanzler Hern Fürsten v. Hardenberg.
Jn Gemäßheit der Königlichen Verordnung vom 17. Januar d. J. wegen künftiger Behandlung des gesammten Staats-Schuldenwesens hat die unterzeich- nete Behörde, nachdem sie am 29. d. M. vereidet worden, ihre Amtsführung begonnen, und ist für jeyt ibr Lotale 1m hiesigen Sechandlungs:Gebäude, welches hiemit zur Nachricht bekannt gemacht wird.
Berlin, den 31. Januar 1820. Haupt - Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. d. Schulenburg. Schüße Beelitz. Schicler.
IT. Zeitungs-Nachrichten.
Paris, vom 22. Januar. Jn der Sibung der Pair: Kämmer vom 18. d. nahm der Marschal Prinz v. C ck- müßhl nah der Vorlesung des Protokolls der legten Sizung das Wort, um sich über den misverstandenen Sinn seines Antrages „daß dergleichen Gesuche um Bes: gnadigung der Königsmörder von dem Petitionsausscchuße gar nicht vorgetragen werden mochten ‘' zu erklären. Er habe keinesweges die Absicht gehabt, dem ¿ntrage des Marquis v. Lally Tolendai, auf Zerreißung der Bittschrift, und den Aeuserungen des Bericht: Erstat: ters, Grafen v. St. Roman, seine Zustimmung zu geben, vielmehr habe er seine Meinung nur dahin aus: drücen wollen, daß dje Kammer, statt den erwähnten Abstimmungen beizutreten, lieber beschließen m0ge, den Ausschuß ganz von dem Vortrage solcher Gef che zu entbinden, in welchen von einer Berathung über die Zurücknahme des 4ten (7ten) Artikels des Geseßzes vom 12. Januar 1816 die Rede sey. Jeder Pair theile die Ueverzeugung, daß diese Maasregel, welche die Königemörder verdanne, geseblich nicht zuru: genommen werden fönne. Sie enthalte ein in der vorgeschriebenen Form durch die drei Gewalten ge- gebenes Strafgesez. Ueber deßen Abänderung die Jui: tiative zu nehmen, sey der Kammer durch die Ber- faßung untersagt; wolle sie aber diese Abänderung in Form eines Vorschlages an den König gelan- gen laßen, wie ihr gestattet sey, so verlebe sie die Ehr: furcht gegen den König. Dem Könige siche das Recht der Begnadigung zu. Die fönigliche Gnade fönne vergeben und vergeßen. Das Petitionsrecht erfenne er in seinem ganzen Umfange an.“ Die Tagesblätter beider Partheien tadeln die Aeuserung des Piarschals, daß hier das fönigliche Begnadigungsrecht wirfsam feyn müße. Das Gese, nicht ein Richterspruch, ver- banne die Königsmörder. Nur eine Strafe, die der Richter verhänge, sey ein Gegenstand des landesherr- lichen Begnadigungsrechtes. Was das Geset verordne, éönne nur durch ein zweites Geseg in verfaßungsmä: ßigem Wege abgeändert werden. Die Schriftsteller der einen Parthei fügen hinzu: es sey nicht abzusehen, weshalb die Pairkammer die Ehrfurcht gegen den König verlege, wenn sie ihm die Abänderung eines Gesegzes vorschlage, welches wider seinen eignen Wunsch nur von den Kammern im Jahre 1815 durchgesest
rden sey. i i T Fn Seiécthen Sitzung der Pairs wurden vier Bitt- schriften um buchstäbliche Erhaltung der Verfaßung und des Wahlgeseges vorgetragen. Sie enthielten 341 Unterschriften. Die Grafen Dar und von Segur sprachen für die Uebersendung an das Nachrichten: Büreau. Die Kammer beschloß, mit 109 Stimmen
gegen 48, zur Tagesordnung zu gehen,
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Die Kammer der Abgeordneten hielt eine öffent: liche Sißzung am 19. d. Es wurden verschiedene Pri- vatgesuche mehr oder weniger von Intereße vorgetra: gen. Zu den ersten gehörte das Gesuch der Mair's von Jsle Adam und einiger benachbarten Gemeinden ( Depacrement Seine und Dise), daß die Regierung von dem beabsiz:igten Verk ufe der- zu den außeror: dentlichen Domainen gehérenden Forsten von Jsle Adam und Carnelle abstehen möge, weil zu besor- gen sey, daß die Privaikäufer nachtheilige Berfügun- gen treffen, und besonders au für Paris, welches sich aus diesen Forsten versorge, Mangel und Theu- rung des Holzes herbeiführen würden. Sowool der Bericht - Ecjtatter , Chevalier -Lemore, der auf Uedersendung an den Finanzminister im Namen des Ausschußes antrug, als der General Marquis von Ville-Franche (beide von der reten Seite), seh ten aus einander, daß man diese sehr beträchtlichen, nah an der Hauptstadt belegenen Forsten, im Werthe einiger Millionen, mit Unrecht - zu den außerordentli- chen Domainen zähie (unter welchen das Senatus- Konsult vom Jahre 1810 nur diejenigen Domainen begreift, welwhe vom Oberhaupte des Staates durch Eroberungen oder Verträge mit auswärtigen Staaten erworben werden), daß ste vielmehr zu den Staats- Domainen gehörten, daß aber auch das Geses, welches den Verkauf der zu den außerordentlichen Domainen gehörenden Grundstücke (Bien- fonds ) anordne (Art. 95. vom 15. Mai 1818), auf diese Forsten nichr be- zogen werden könne, da unter den Grundstücken nur Land- Domainen zu verstehen, Denn von jeher habe man in der Staatsverwaltung Domainen und Fors sten unterschieden und seit Jahrhunderten abgeson- derte Verwaltungen dafür angeordnet. Durch ihre Vereinigung seit 2 Jahren habe man für die Forst wirthschaft großes Unheil angerichtet. Woile man die Forsten sogar veräusern, so würde man dem Siagaate deu bedeutendsten Theil des ihm verbliebenen Grund» Ei- genthumes und der Stadt Paris die Sicherheit für ihren Feuerungsbedarf entziehen, welche befonders für den ärmeren Theil der Einwohner erfoderlich sey, von dem der Holzmangel in den strengen Wintern von 1740 und 17834 nur dur die Nähe dieser König- lichen Forsten habe abgewendet werden können. Dex General Demarçay von der linken Seite trug zu- nächst auf Vertagung an, um sich aus dem zum Drucké verfügten Berichte des Ausshußes faktisch vollständig unterrichten zu können, Dieser Antrag ward aher auf die Bemerkung eines Mitgliedes, daß die Uebersen- dung an den Finaniminister dringend sey, weil son Anstalten zu Veräuserung einiger Zheile der Forsten getroffen wären, verworfen. Der General Demar?
¿ay verlangté zwar die Tagèsordnuñg, weil die Pri- vat-Betriebsamkeit den Holzbedarf immer herbeischaf: fen werden, und weil die künftigen Eigenthümer der Forsten ihres eignen Vortheils halber denjenigen Nußen âus selbigen ziehen würden, der auch dem öffentlichen Intereße am förderlichsten sey; man beschloß jedoch, da dieser Antrag gar keine Unterstüßung fand, die Bittschrift an den Finanzminister zu übersenden. Eine andre Diskußion entstand über den Vortrag der Petition eines Herrn Taillandier, welche un- ter dem Titel „„ Anklage vor dem Richterstuhle der öffentlichen Meinung wider die Institution der Mi- nister - Regierung ‘‘ gedruckt eingereicht worden war. Der Verfaßer erklärt die Minister-Regierung für anti: social und für ein Werk der Finsternis, welches die Einheit der Gewalt zerstöre und sich feindselig gegen die föniglihe Macht erweise. Dem zufolge trägt er an, daß in Uebereinstimmung mit den durch die Ver- faßungs : Urkunde festgestellten Einrichtungen die Sou- verainität fernerhin, wie vor 1789, bei der föniglichen Familie beruhe, und vom Könige ausgeübt werde, und daß die Minister sh auf das ihnen anvertraute Amt, zu verwalten, beschränken, also äufhören möch- ten, die unverlèßbaren Souveraine Frankreichs zu seyn. Die Kammer trat zwar einmüthig dem Antrage des Bericht-Erstatters bei, zur Tagesordnung überzugehen, da jedoch hiebei zur Sprache kam, wie sich die Kam- mer bei etwanigen Misbräuchen des Petitionsrechtes zu vérhaltèn habe, und ob der Vortrag ganz ungeeig- neter Vorstellungen zu gestatten sey: s0 bemerkte Herr Cornet d’Fncourt, von der rechten Seite, daß dem Petitions- Aueschuße die Befugnis nit einge- räumt werden könne, Über die Zuläßigkeit des Vortra- es in der Kammer zu urtheilen, daß er vielmehr iber alle an ihn gelangten Vorstellungen und Bitt-
| fchriften an die Kammer Bericht erstattèn müße. Herr Bedocb, von der linken Seite, äuserte gleichfalls
| diese Meinung, die von keiner Seite einen Wider-
f spruch fand.
Herr Taillaändier, in der vorhin angeführten Schrift, gründet seine Meinung auf einem Ausspruche Sully's: wenn die Weisheit zur Erden hernieder Tâme, würde sie lieber in einem einzigen Haupte woh ñen, als in ben vielen Köpfen einer Gesellschaft. „Die Ministers Regierung ( sagt er) is aus Elementen zuz- sammengeseßt, welche für die Französische Nation nicht tein genug sind. Frankreich bedarf einer edelmüthigen Regierung, unter der sich die s{hönen Eigenschaften der Seele, gleich den Früchten seines Bodens, ent- wickeln können. Die Minister - Regierung, die wir den
“ Engländern abgeborgt haben, i| eine Handels -: Anftalt, | roo Alles gekauft und verkauft wird, selbst die öffent-
liche Wohlfahrt. Dergleichen geziemt einem Volke nicht, deßen heißeste Leidenschaft die Ehre, dieses edle Gefühl ist, welches in der Weltgeschichte von uns allein (?) richtig erkannt und ausgebildet worden. Laßt den Engländern ihre düskern Tugenden! Laßt ihnen unter hren Nebeln die Schwoäger, die se ihre großen Männer heißen! Uns aber laßt den Spuren der alten Helden Frankreichs folgen, welche die Welt bewundert! und vor allem laßt uns dieses heilige Veuer bewahren, welches seit vierzehn Jahrhunderten
so heiß für unsre Könige lodert ! ‘“
Die Todtenfeier zum Gedächtniße Ludwigs XVI.
"ward gestern, am Jahrestage seines Todes, wie in — den vorigen Jähren begangen ; vom Könige im Schloße | der Tuillerien, von den Prinzen und Prinzeßinnen des königlichen Hauses in St. Denis.
Zur Unterstüßung der Armen in der skrengen Kälte
der lesten Woche hat die Herzogin von Angou:- "leme unter andern an die Armen der hiefïgen luthe-
‘tischen Gemeinde 1000 Fr. vertheilen laßen. Die Krankheit der Minister des Jnnerèn und deè
"Justiz dauert noch fort, und beide haben noch keiner
Lt
"Si6ung des Ministeriums beigewohnt. Einige Tag» "blätter halten den Austritt des Justizministers für # ünausbleiblich. Nach dem Journal de Paris wird er auf den Rath der Aerzte zur Herstellung seiner Ges # sundheit nach Nizza reisen. i
Kours der Renten am 20. 71 Fr, 95 Ctz
Dié neustèn durch Kourieré hier ängelangtèn Nahz richten aus Spanien bestätigen zwar die unter den Expeditionstruppen ausgebrochene Meuterei; doch i| âlles , wás im Einzelnen däârüber verbreitet wird nóch höchst unzuverläßig. Besonders zroeifelhaft ist, daß sich die Meuterer der Magazine in Trocadero bemächtigt. Den Grafen Calderon haben sie nah einigen Erzählungen míît sich in die Gebirge ven Rondä géführt, nah anderen erschoßen. Die èrsten spreten zivar auch von éinem ermordeten General, nennen ihn aber Fournas, einen Französishen Ausgewanderten. Gewiß scheint, daß das Volk an der Meuterei keine Antheil gènommen, und daß es mit der großen Meûge der Mönche der Regierung anhange.
London, vom 22. Januar. Det Herzog von Kent befindet sih zu Sidmouth gefährlich krank. Nach dem leßten Bülletín der Aerzte vom 20. abends war der Zustand Sr. Königl. Hoh. sehr beunruhigend.
Man hat zur Unterstüßung für die ohne Wohnung herumirrenden Armen Sudscriptionen veranstaltet, die schon auf 10,000 Pfd. gestiegen sind. Man speist fie täglich im Magazin des Herrn Hif mit Suppe, Brod und Fleisch, und sucht sie durch Arbeit zu bes äftigenz
Die Prinzeßin von Wales hält sich seit dem November in Marseille auf.
Lord Cochrane hat eine Englische Brigg mit 400,000 Dollars am Bord auf ihrer Reise von Lima nach Panama genommen, roelche er zurückzugeben ver- weigert, weil er den Grundsaß aufstellt, daß fein Englisches Schiff feindliches Eigenthum begleiten dürfe. Man hoft, daß das zu Rio- Janeiro angelangte Ge- shwader des Admirals Hardy dem Unfuge der Fnz- surgenten steuern werde.
Die Nachrichien aus Jamaika vom g. Nov. sind übe die Kriegsvorfälle in Süd-Amerika sehr widersprehend 3 denn nach einigen war Bolivar durch den Spani: schen General la Torre zurückgeschlagen, nach andez ren war er ununterbrochen siegreich, und die Provinzen Antioquiía und Popayha (zu Neu:Granada) hatten mit den Jnsurg-nten gemeinsame Sache gemacht.
Außer dem Vice-Admiral Freemantle, der kürz- lih zu Neapel verstorben, ist auch der Contre-Admi- ral Campbell in West-Jndien auf der See verstor: ben. Unsre Marine zählt jest neben dem Admiral der Flotte, Herzog v. Clarencè, 193 Admirale, Vice: und Contré-Admirale, wovon jedo nur g in Dienskz Thätigkeit sind. Die ganze Zahl der Seeofficiere mit Einschluß der Aerzte, beläuft sich auf etwa 10,000. (Franfreich zählte im vorigen Jahr etwa 850, ohne Aerzte.)
Unsre Fonds beßern sich täglich. Die Papiere des Preußischen Anlehns sind seit kurzem um 8 Procent gestiegen.
Peteèrsburg, vom 1i, Januar. Dem allgemeîï- ñnèn Tarif für alle See - und Ländzölle des Rußischen Reiches und des Königreiches Polen rücksihtlih des Europäischen Handels, geht ein am 20. Nov, v. F. a. St. von dem Kaiser vollzogenes Manifest voran, welches die allgemeinen Grundsäbe in Bezug auf die Wirkung des Tarifes in den Rußischen Zollhäusern näher bestimmt.
Der Zèll wird in Rufífscher Silbermünze angeseßt, iù den Zöllhäusern aber iù Reichsbank - Asfignationen nâch dem am Schluße jedes Jahres für das folgende Fahr feskgesesten Köurs erhoben, wovon nur Leinen- Woll - und Lederwaaren von Preußischer Fabrikation ausgenommen fînd, für welche der Zoll auf der Rußi: shen Landgränze in Rußisher Silbermünze bezahlt werden kann. Bei den Zollhäusern im Königreiche Polèn bleibt den Kaufleuten überlaßen, den ZoU ent- wèéder in Rußischer oder Polnischer Silbdermünze oder in Bank-Assignationen nah dem Kours zu bezahlen.
Stuttgart, vom 21. Januar. Der König hakt den Abgeordneten Dr. Zahn zum Vice: Präsidenten der zweiten Kammer ernannt.
Die Addreße der Kammer is von Sr, Majestät mit Wohlwollen angenommen tworden:
In der Sitzung vom 80; d, ward vdni Fitiänzmi: