1820 / 13 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 12 Feb 1820 18:00:01 GMT) scan diff

laßenen und zur öffentlichen Kenntnis gebrachten De: Elarationen , sete ih hierdurch fest:

1) daß die bisher aus Gründen der Billigkeit ge: stattete nachträgliche Verskeurung der auf jeden Jn- haber lautenden, oder anderer im öffentlichen Verkehre befindlihen Papiere, und die Stemplung derselben, nah Ablauf von drei Monaten, von dem Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, gänz: lich aufhören, und nah Ablauf dieser Frist die De- stimmung in der Deklaration vom 15. Julius 1812 6. 7. ad b. ohne alle Ausnahme zur Anwendung kom- men muß;

3) daß im Falle der Konfiskation das betreffende

Papier durch einen vereideten Mäkler nah dem Kourse verkauft, aus dem Erlöse zuförderst der Kostèn-Betrag entnommen, und von dem Residuum die Hälfte als Strafe eingezogen, die andere Hälfte aber dem Eigene thümer herausgezahlt werden wird; und

3)-daß das Ko1: sisfations- Verfahren selbst zwar dét fompétenten Provinzial-Regierung, jedoch nah Maas- gabe der im §. 45. der Verordnung vom 26. Decbr. 1808 enthaltenen Vorfchriften (vid. die Beilage zur Regierungs: Jnstruktion vom 25. Oftbr. 1817), zusteht.

Berlin, den 7. Februar 1820.

Der Staats : Kanzler, C. F. v. Hardenberg.

E O OENE R IE Ä R S Rwemtemeiemneena

[IT. Zeitungs-Nachrichten.

London, vom 1. Febr. Nachdem Seine Ma: h

jestät vorgestern Nachmittag Jhren ersten Hof gehal: ten, befahlen Sie die Zufammenberufung des Gehei: men Ra'bes. Die Mitglieder desselben wurden von Sr. Maj. anerkannt und leisteten den Eid. Der König selbst unterzeichnete den geseßlichen Eid in Bée- tref der Sicherheit der Kirche von Schöttland. Gestern Mittag um 12 Uhr verkündete der Don- ner der Kanonen in St. James Park den Regie: rungsantritt. Die Prinzen, die hohen Staatsdeam ten, die Mitglieder des Geheimen Rathes und eine große Zahl angesehener Personen hatten sich vor Carl: ton-House versammelt, woselbst Seine Maj. durch den Reichs - Herold als König ausgerufen wourden. Man stieg hierauf zu Pferde und die Prozeßion begab sich in die verschiedenen Gegenden der Stadt, woselbst

die Proklamation mit den zebräuchlichen Feiérlichfei- ten gleichfalls erfolgte.

Die Beamten wurden sämmtlich pon Könige bé- stätigt und nah und nach in Cidespflicht genommen. Das Oberhaus hat gestern, ‘und das Haus der Gemei: nen gestern und heute den Eid geleistet.

Die Proklamation lautet in alt: hergebrachter Form: Nachdem es Gott dem Allmächtigen gefal- len, in sein Gnadenreih unsern weiland Dber- herrn, den König Georg den Dritten, geseg- neten Andenkens, abzurufen, dur welches Dahin- scheiden die Königliche Krone des Vereinten Königrei- ches von Großbritannien und Jrland aussch{ließlih und rechtmäßig auf den hohen und großmächtigen Prinzen George, Prinzen von Wales, gekommen , als wird hiedurch von uns, den geistlihen und weltlichen Lords dieses Königreiches, mit Zuziehung weiland Se. Ma: jestät Geheimen Kathes, nebst einer Anzahl anderér angesehener Herrn von Stande und nebst dém Lord: Mayor, den Aelterleuten und Bürgern von London, mit Einer Stimme, und glei wie mit Mund, so mit Herzen, bekannt gemacht und verfündiget, daß der hohe und großmächtige Prinz George, Prinz von Wales, nunmehr durch den Tod unsers weiland Oberherrn, seligen Andenkens, unser einziger gesezmäßiger und cehtmäßiger Lehnsherr, George der Vierte, von

Gottes Gnaden König des Vereinten Königreiches vön Großbritannien und Jrland, Vertheidiger des Glau- bens, geworden ist; welchem wir Alle Treue und unz? verbrüchlichen Gehorsam mit der autrichtigsten und unterthänigsten Zuneigung geloben birtend zu Gott, dur wel{hen Könige und Königinnen regieren , daß

er den Königlichen Fürsten, Ge org den Vierten, mit |

lang:n und glücklichen Jahren, über uns zu regieren; segnen möge. Gegeben am Hofe zu Caxltón : House, den o. Januäàr 1820. Gott erhalté den König! Die Proklamation is vón den anwesendéèn Prinzen, den Herzogen von York, Clarence; Sußex und Glocéstét und dem Prinzen Léóôpóld von Koburg» den Mitgliedern des Geheimen Rathès, dém Lord: Máyoxr Btxidgés und dên Aldermenn von London unterzeichüet.

An den Geheimén Räth hielten Se. Maj. folgendé Anrede: ¡Jch habe Sie hier zusammenberufen, damit ih die schmerzvollè Pflicht erfülle, den Tod des K0- niges, meines geliebten Vaters, Ihnen anzukündigen» Es ist mir unmöglich béi dieser traurigen Veranläßung meine Gefühle gehörig auszudrückeén, aber ih habe die trostreiche Ueberzeugung, däß das schwere Leiden, welchem der König fo viele Jahre. erlegen, in den Herzen seine Uater:hanen- die Eindrüe seiner vielen Tugenden nicht vertilgt hat, und sein Beispiel wird, ih bin es ver- fichert, immerdär in dankbarem Gedächtniße seines Landes leben. Berufén, während der Krankheit Sr. Majestät des Königes, die Vorrechte der Kröne statt Seiner auszuüben, war es der erste Wunsch meines Herzens, daß es mir vergönnt seyn möchte, in seine Hand die Gewalt zurückzugeben, die mir anvertraut worden. Dém Allmächtigen hat es gefallen , anders

zu beschließen, und ih habe die Vóörtheile nicht vers | ® P Verfügung der Betrag ihrer gesezmäßigen Pensionen

kannt, bie für mich aus der Verwaltung der Regie- rung dieses Königreiches, im Namen meines theuren Vaters, hervorgegangen sind. Die Untetstüzung , die ih von dem Parlamente und dem Landé in den vers hängnisvollsten Zeiten und Unter den schwierigsten Umständen erhalten, konnten miéc allein das Vertrauen einflößen, welches mein gégénwärtiger Standpunkt erheisht, Die Erfahrung der Vergangenheit witd,

ih hoffè es, allen Ständen meines Volkes vèrbürgen, daß es jederzeit mein angelegentlichstes Bestreben seyn werde, ihre Wohlfahrt und ihr Glück zu befördern, und die Religion, die Geseze und die Freiheitèn des Königreiches ungefährdet aufrecht zu erhalten.“

Paris, vom 5. Februar. der öffentliche Sißung der Kammer vom 29. v. M. überrèichte der Finanzminister den Gesey:Entrourf über die Staats: Einnahmen des Jahres 1820 in 6 Titeln.

Die reine Gesammt-Einnahme ist auf 159,712,750 Fr. berechnèt. Die Kosten der Verwaltung betragèn 134,575,150 Ft. , fo daß die Brutto - Einnahme in 874,087,900 Fr. besteht. Der Extrag der Réegistri- rung, der Stempelgefälle, der Domainen und Forsten, der Zblle und des Salz-Regäls, welche auf etwa 247 Mill. berechnet worden, find wie früherhin, der Schul- dentilgekaße angeniesen, deren Bedarf nah dem Bud- jet 328,3à1,200 Fr. beträgt. Jn Ansehung der Grund- Steuer bemerkte der Finanzminifker in der Redè, mit welchèr er das Geseg überreichte, daß màn mit der Herabsezuñg lange fortfahren werde, bis man den Punkt erreiht habe, wo ma mit wetterer Erïnäßi- gung billig einhaiten könne. Die Regierung erwärté mit eben solchem Verlangen, als die Kammer und die Steuerpflichtigen, selbst den glücklihen Zeitpunkt, an welchem die Grunt steuer im möglichst richtigen Ver: hältniße quotisiëxt werdèn könne. Aber die langsamen Fortschritte des Katasters entsprächen dem gerechten Wunsche nicht, sih schon jeßt dem Ziele einer Gleichheit der Besteuerung anzuuähern. Diese' große Operation des Katasters sey keinesweges zu verwerfen; auch könne man das Verfahren vereinfachen, an den Kosten sparen, und das ganze Werk beßer fördern. Jindes sey eine in- terimistische Maäasregel erfoderlich , um dié Resultate des Katáästers géduldig erwarten zu können, eine Maas: eegel, diè zum Theil wenigstens in der nächsten Zeit dasjenige leiste, was das Kataster erst in der Ferne verspreche. Die Regierung werde jedoch nicht ehzr als bei der nächsien Zusamrnenkunft der Kammern im Stande seyn, ihren Plan zu einer solchen vorläufigen Ausgleichung vorzulegen.

Der Vortrag einiger Bitischriften veranlaßtè lebz- hafte Erörterungen. Das Gesuch eines pensicnirten Sce:Officiers, seine Pension den Gesegzen gemäßer zu berichtigen, wörüber der Bericht-Erstatter die Tages- Ordnung vorschlug, benußten einige Mitglieder der lin? k-n Seité, diè Herrn Laisné von Villevèque) Foy und Manuel, zu Gunsten dex verabschiedeten See: Officiere zu sprechen, welchen durch eine königl:

verringert sey. Auf die Auskunft des anwesenden Seeministèrs, und dès Ministers der auswärtigen UAn- gelegenhèitèn, welcher daïlegte, daß die Verfügung (ordonnañce) des Königes, nicht ein Geseß, sondern nur eine ältere, von Bonaparte herrührende Ver- fügung (décret) modificirt habe, so wie auf die Aus- einandersezung des Herrn v. Courvoisier, daß diè

Bittschrift auf falschen Añgaben beruhe, schritt man zur Tägesordnung.

Eine andere Vorstellung des ehemaligen Tribunalz Richters J. P. Arxbaud, enthielt den Antrag, daß der Patriotismus und die Weisheit der Kammer ein Geseh veranlaßen möge, nach welchem im Falle des Ab- lebens, der Entsagung odèr Entksezung eines Königes von Frankreich, alle öffentliche Behörden, bis auf wéi: tere Verfügung der Kammer, suspendirt würden. Alle Mitglieder theiltèn den Unwillen des Bericht-Erstätters, Herrn Lizot (äus demEentrum zur Rechteñ), der zwar in diesem Gesuche das Werk einer Geisteszercüttung des Verfaßers zu schen glaubte, doch bei der Moögs lihéeit, daß auch ein böser Wille vorhàândèn \seÿn könne, auf die Uebersendung an den Justizminister an- trug, um die gerichtliche Untersuhuñg und Bestcafung wider den Verfaßer zu verordnen, welches einmüthig angenommen wurde. Herr B. Constant glaubté, daß die Bit: schrift voù einer Parthei herrührè, diè das Recht der Petitionen durch solchen Misbcauch gehäßig zu machen versuche. Der Bericht - Ecstatter erklärte diese Meinung für sehr unwahrscheinlich, weil ein vers nünftiger Mensch fich doch nicht selbst der gerichtli- chen Verfolgung Przis geben werde; um seine Haß gegen das Petitionsrecht zu befriedigen Die Mikt- glieder der rechtèn Seite gaben zu vêérstehèn, daß die Quelle solcher unchrerbietigen Anträge weit eher in einer revólutionairen Faktion zu fuchen sey. Herr Cornet d’'Junuéourt veranläßte einige Bewegung, als xer auf den Beschluß der Pairkammer, eine un- schickliche Schrift zerreißen zu laßen, hindeutete. Herr v. Courvdisier behâuptete gègen die in der lèbten Sigung geäuserté Meinung, daß der Ausschus die Be- fugnis habèn müße, ungereimté odèr unschickliche Ves: titionen gär nicht zum Vörtrage zu bringen , hieraus könne der besorgte Nachtheil, die Willkür des Aus- sck{ußes, nitht hervorgehen, woëil jede Petition im öf- fentlich bekannt gemächten Und vertheilten Register eingetragen sey. Herr v. Villele tadelte dèn Auss shus mit Bitterkeit, däß er dutch den Vortrag dieser Petition ein öffentliches Aergernis gegeben.

Fn einer geheimen Sigung seßte der General D e- marçay seinen Antrag, daß der König gebeten wer- den möge, die Wáhlversammlungen in den vier Dez pârtements, dèren Abgéordnete in der Kammer nicht vollzählig sind, zusäanmenberufen zu laßen, auseinanz der. Die Frage, ob die Kammer über diesen Antrag in Berathung zu treten habe, veränläßte eine lebhafte Eröcteruagz 110 Stimmkn gegen 95 entschieden zu- lebt, daß diese Angelegenheit Zu vertagen. Die Mi- nister hatten also gegen die Opposition der linfen Séèite eine Mehrheit von 15 Stimmen,

Das Gesuch des wegen Bigamie zu 10jähriger Strafarbeit verurtheilten Geierals Saräazin, seinen Prozeß einer Revision zu untêrwerfen, blieb, als durch die Kriminälordnung nicht degründêt, unberüsichtigt.

Eine Beschwêrde mehrer im „Gefängniße zu Li- bourne verhafteter Personen, daß sie bereics seit 8 bis