1820 / 14 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 15 Feb 1820 18:00:01 GMT) scan diff

stenz zu suchen. Es blieb unmögli, in dieser Lage hinlängliche Geldmittel durch Abgaben aufzubringen, während alle Gewerbe dur Mangel an Betriebs- Kapital, durch Unsicherheit des Besißes, und durch MWillfürlichkeit in allen politischen Verhältnißen ge- lähmt waren; jedes andre Hilfemittel ‘war aber fost- bar und zerstörend für den öffentlichen Kredit. entstanden in den erwähnten sechs Fahren neue und schwerere Schulden und Rüstände, deren Betrag auf 77,546,187 Rthl. a Pf. ermittelt worden ist.

Die Noth hat ihre eigneKraft, wie ihr eignes Rech t, und nur dadurch wird allererst begreiflich, wie die Regierung bei diesem Zustande des Staates vom An- fange des Jahres 1815 ab, die Mitrel auffinden konnte, ein Heer von mehr als ‘einer viertel Million Men- schen aufzustellen, in erster Reihe mit den größ- ten Máchten von Europa, einen verzweifelten Kampf fast vor den Thoren Berlins und im Herzen Schle- siens zu bestehen, das Land voll wohlvertheidigter Fe- stungen Schritt vor Schritt dem Feinde abzugeéwin- neñ, und den Sieg von Leipzig bis in das Innere Frankreis zu verfolgen. Die Schnelligkeit, womit diese Mittel herbeigeschafft werden mußten, die Moth- wendigkeit Alles ¿u benußen, was der Augenblick dar- bot, die Unzulänglichkeit der ersten &rfolge, und die Neuheit des Un: ernehinens vertheuerien auch in die: sem Zeitraume noch ¡jede außerordentliche Geldhilfe Un 0 Als endlich der Staat zu Ende des Jah- re* 1615 im vertragmäßigen Besige seines jeßigen Getietes, anerkannt von aien Mächten Europas, seine inneren Verhältniße für einen dauerhaften Friedenszu- stand zu orènen begann, traten erst alle Foderungen,

a. Verzinsliche Staatsschulden . « « b. Unver „insliche Staatsschulden « « c. Unter Staatsgewähr stehende Provin-

zial-Schulden « „e o «4 45,914,694

11,242,547

180,091,720 Rthl. 19 Gr. 1 Pf.

Ansprüche und Bedürfniße hervor, welche das lebte Fahrzehend unbefriedigt zurükgelaßen oder neu er: zeugt hatte, Festungen, Waffenpläße und Kriegsvor: räthe waren wieder herzustellen oder neu zu \chaffen, um das Land in wehrhaften Zustand zu seßen. Alle Verwaltungszweige erfoderten eine neue Einrichtung,

angemeßen dem ganz veränderten Zustande è3 Lan:! (t » des, Die vorhandenen Heerstraßen, Kanäle und Hâ:| H 6 fen, deren Unterhaltung dringendern Bedürfnißen nah: E

geseßt worden, mußten großentheils erneuert, neut Chaußeen für neue oder nur für nörhiger als vormals, anerkannte Verbindungen angelegt werden. Hilfe be: durfte der Landbau, wo der Krieg ihn niedergetreten hatte ; Hilfe die Anwohner der Festungen, deren Häu: ser in den Belagerungen niedergebranur waren. Di! Wißenschaften und alle Künste des Friedens harrren einer freigedigeren Pflege, als das Unglück der leßten Jahre gestattet hatte. Fast in allen neuen Besizun: gen wurden theils beträchtliche Landesschulden , theils unberihtigte Foderungen an die vorige Verwaitun/ vorgefunden. Auch mußten große Summen aufgewand| werden, um lästige Ansprüche und Rechte abzukaufen Endlich konnten viele der älteren vorerwahnten Kap:1al: S ulden, deren Berichtigung nicht länger auszuzeßel blieb, und die Zinsenrückstände aus den früheren un glücklichen Zeiten vorerst nur durch Aufnahme neuer

Kapitale getilgt werden.

Durch den Etat für die Staatsschulden-Berzinsung und Tilgung, welcher mit der Verordnung wegen der fünftigen Behandlung des gesammten Staatsschulden: wesens vom 17. Januar d. J. in dem ¿weiten ScÚcke der diesjährigen Gese6sammlung ist bekann® gemacht worden, sind überhaupt folgende Schulden anerkannt:

- a - -

- - - S c reu LRRT S S

Ge = e e * Da nun am Ende des Jahres 1806 be- reits vorhanden waren - - .ch « « 4 und vom 1. Januar 1807 bis zum 531. December 1812 hinzugekommen sind .

Ueberhaupt also bis zu Ende des Jah- res 1812 « «

171,546,187

s * 4 * * * * s . * ® *

So beträgt die Vermehrung der Staatsschulden seit dem 1. Januar 1315 = 85,485,429 Rthl. 15 Gr,

* Â L + C4

217,248,762 Rthl. 2 Gr.

54,419,149 Rthl. 12 Gr. 9 Pf.

- - - e Dns e 2 B

131,765,336 - Is 11 5 2 Pf.

® ® ® * . * D

Mit den neu erworbenen oder wiedereroberten Ländern haben übernom:

men werden müßen. - « . . - und die Geldabfindungen wegen erworb- ner Territorialrehte und nußbarer Ge- rechtsame sind zu berechnen auf . « « 10,169,916

E. + þ

Ms Le e Mo Mrg Sia ae S a o P O S O

die als eine solche Vermehrung der Staatsschulden seit dem 1. Januar 1815 anzusehen sind, welche aus den Bedürfnißen der Regierung in den Feldzügen von 1815 bis 1815 und aus der Wiederherstellung eines wohlbegründeten Zustandes der Verwaltung seit wie- derhergestelltem Frieden hervorgegangen ist. Es fann nicht übersehen werden, daß nur die Benußung der außerordentlichen Zuflüße, welche der Krieg darbot, den Zuwachs der Staatsschuld unter solchen Umständen in diesen Gränzen erhalten konnte.

Da der Haupt-Finanz-Etat, welcher dem Königli-

chen Staatsministerium durch die im 2ten Stücke der diesjährigen Gesezsammlung abgedruckte Kabinetsordre

34,749,502 Rthl. 15 Gr. 11 Pf.

64,919,219 * E e 40,564,206 Rthl. 5 Gr. 3 Pf.

d. J. ist zugefertigt worden, aus 50,363,150 R'hl. : abschließt, und die Einnahme wenigstens der Ausgabe gleih seyn muß: so betragen die Schulden des Preu Fischen Staates, die mit Jnbegriff der vom Staatt garantirten Provinzial: Schulden vorhin auf 217,248,762 Rthl. 2 Gr. 1 Pf.

berechnet worden, ohngefähr das 4Ffache der jährlichen Staatseinkünfte. Dies is ein immer noch sehr gün: stiges Verhältnis, wenn Preußen mit anderen großen Staaten verglichen wird. (Die Fortseßung folgt).

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vom 17. [Januar

Redaktion in Aufsicht: von Stägemann, |

Reimershe Buchdruckerei.

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Allgemeine

citung.

Cert H R P E N E

14“ Stück. Berlin, den 15ten Fehruar 1829.

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l, Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages:

Berlin, vom 15. Februar. Se. Majestät der König haben dem Oberstlieutenant Freiherrn von Wol ff zu Naußeden, den Königlich Preußischen St. Fohanniter : Orden zu verleihen geruhet.

Se. Majestät der König haben dem Grafen Karl Wenzeslaus Gotthardt von Sch affgo t \ch die Kammerherrn: Würde zu ertheilen geruhet.

Da der Wirkliche Geheime Ober : Finanzrath R 0- ther bei seiner in den Verordnungen vom 17. v. M. erhaltenen neuen Dienststellung verhindert wird, die Geschäfte als Direktor des Königl. Schatz: Ministeriums

fortzuführen, so haben Se. Königliche Majestät

ihn davon zu entbinden und solhe dem Wirklichen Geheimen Ober - Finanzrath und Direktor der General- Kontrolle, v. Ladenberg, mit zu übertragen geruhet.

Se. Königliche Majestät haben dem bei dem Büreau des Staats. Kanzlers Herrn Fürsten v. Har- denberg stehenden Geheimen Sekretair und Four: nalisten Hoogeweg das Prädikat als Hofrath beizue- legen und das Patent höchsteigenhändig zu vollziehen geruhet.

Sämmtliche Königliche Behörden, sowol hier als in den Provinzen, werden hiedutch aufgefodert, unge? säumt die Anfertigung vollständiger und genauer Nach- weisungen von den bei ihnen befindlichèn, auf Warte- geld stehenden Beamten, und eben dergleichen von den bei ihnen angestellten Diétarien zu bewirken, und bei- derlei Nachweisungen spätestens bis zum u. f. M. unmittelbar an mich einzusenden.

Die Nachweisungen erster Art müßen außer dem Vor - und Zunamen des Wartegeld» Beziehenden ent: halten: deßen Lebensalter, leßtes Dienfstverhältnis, Dienstalter, ob und wo er zur Zeit beschäftigt isk, den jährlichen Betrag des Wartegeldes und aus welcher

Kaße er dasselbe bezieht, deßen Qualifikation in dienst: licher Beziehung, die für denselben etwa sprechenden Wiederanstellungs - Gründe, und endlich die den Um- ständen nach erfoderlichen specielen Bemerkungen über ihn.

Die Nachweisungen leßter Art müßen dahingegen, außer dem Vor- und Zunamen des Diétarius und deßen Lebensalter, besondere Auskunft darüber enthals- ten, in welchen Verhältnißen der Diétarius früher gestanden, wie lange derselbe hon diétarisch beschäf- tigt wird, auf wie hoh sich die ihm bewilligten Diss ten alljährlich belaufen, aus welcher Kaße er solche be: zieht, auch ob derselbe außer den Dieten noch ein ans deres Einkommen, und welches, aus Staats: Kaßen zu beziehen hat, ob und in welcher dienstlichen Beziehung er besonders qualificirt ist, und endlich welchè etwas, nige besondere Versorgungs - Ansprüche ihm zur Seite stehen.

Die Provinzial : Regierungen haben die gegenwär- tige Auffoderung unverzüglih, und zwar durch die Amtsblätter, zur Kenntnis aller Behörden zu bringen»

Berlin, den 13. Februar 1820. Der Staats : Kanzler, C. F. v. Hardenberg.

Heute wird das vierte Stúck der Allgemeinen Geseßz sammlung ausgegeben, welches enthält :

No. 590, die Allerhôchste Kabinetsordre vom 27. Januar d. Ï., wegen der Vereidung des Pxâsidenten und der Mitglieder der Staatsschulden ? Haupt =- Verwaltung, nebst Vereidungs:ProtokoU, vom 29- desselb. Monats z

No, 591. die Uebereinkunft mit der Königl. Sächs. Regier rung, wegen gegenseitiger Uebernahme der Vagäbundèn und Ausgewiesenenz vom 5- dieses Monatsz

No. 502. die Bekanntmahung vom 7. huj. , wegen des Konfiskations:-Termines für diejemgen Papiere , wofür die Vermödgensteuer noh nicht entrichtèt ist.

Berlin, den 15. Februar 1820. : Königl. Pr. Debit: Komtoir f, d. Allgem, Gefegsammlung-

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IL. Zeitungs-Nachrichten.

A usland. Paris, vom s. Februa?. Die Kammer dèr Ab- geordneten beschäftigte skch in ihrer Sißung vom 89.

d. zunächst mit dem Gesezentwurse über die Final-Abs rechnung mit den Jnhabern der Nationalgüter. Las

| croix:F rainville trat als Bericht-Erstatter auf.