1820 / 16 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 22 Feb 1820 18:00:01 GMT) scan diff

sungs -: Urkunde und des Wahlgeseßes. Der Bericht- Erstatter, Graf de S èze, hatte im Namen des Aus- \hußes auf die Tagesordnung angetragen , weil die Unterschriften nicht beglaubigt worden, ‘und das Ge- \chäft : Reglement der Kammer (Art. 64.) nur den Vortrag sola er Bittschriften gestatte, deren Unhter- schrift gehörig beglaubiget sey. Der Graf von Lan- juinais (der auh schon in seinem Werke „, Die Verfaßungen aller Völker ‘“ bei der angeführten Stelle des Geschäft - Reglements der Pairkammer bemerkt, daß nah dem Gebrauche und Grundsatze der Kammer jede Petition vorgetragen werde ) bestritt die aufge- stellte Meinung. Der Baron von Barante schien die Sache praktischer zu behandeln, als die übrigen Mitglieder der Kammer. Er wundere sich, daß diese Petitionen auf gewiße Gemüther einen so ganz eut- gegengeseßten CEindruck gemacht hätten. . Während man sie von der einen Seite mit einer Art von aber» gläubischer Ehrfurcht be:r-chte, erweckten sie auf der anderen ein Gefühl der Unruhe und des Unwillens. Sie wären fouiec:iv, das heiße, Ein Papier wäre mit mehr oder weniger Unterschriften versehen. Davor dürfe man doch weder erschreckben, noch dürfe man ein Gewicht darauf legen. Jn dem gegenwärtigen, ruhi: gen Zustande des Staates könne die Kammer ohne alz: les Bedenten jede Petition annehmen, aber jede Pée- tition müße beurcheilt werden. Was die vorliegenden betreffe, so enthielten sie Nichts, wodurch die Sache faktisch beßer aufgeklärt werde; denn sonst roürde gar kein Bedenken dabei seyn, sie dem Nachrichten - BÜ- reau zu überliefern. Sobald aber, wie hier blos da: von die Rede sey, ob in einer repräsentativen Ver- fazung das Wohl des Staates verständiger von der Menge, oder von den Kammern erwogen und berathen werde, könne man sih nur für die Kammern ent sei: den. Der Redner bezog sich hiebei auf ein ähnliches Urtheil, welchèes Fox im Englischen Parlamente gefällt habe, und unterstüßte deshalb den Antrag zur Tages: ordnung überzugehen, welches bekanntlich mit ent: schiedner Mehrheit geschah.

Jn einer Sizung der Pairs vom 9. d. hat deè Graf von Orvilliers bereits angetragen , den 64sten Artikel des Geschäft: Reglements abzuändern.

Die Kammer der Abgeordneten sere in ihren of: fentlichen Sißungen vom gien und 1oten d. die Dis: kußion über das Geseg wegen der Abrechaung mit cen Käufern der Nationalgüter fort. Der zweite Theil des Gesebes, die Entbindung der Pfand- und Tausch- Besiger ursprünglicher Domainen von den Ansprüchen des Fiskus betressend, hatte die Zustimmung des Aus: shußes nicht erhalten, welcher vielmehr der Meinung war, daß dieser ganze Theil des Gesetzes, als die Pfands und Tausch: Jnhaber auf Kosten des Staates zur Un? gebühr begünstigend, hinwegfallen müße. Der Finanz- Minister sezte vollständig aur einander, daß der Gegen: ftand für die Staatsfaße von feiner Bedeutung, am wenigsten von einer solchen sey, um die Ruhe vieler Familien und die Sicherheit des Eigenthumes auf un- gemeßene Zeiten hinaus durch fisfalischèn Anspruch zu beeinträchtigen. Man habe bereits für 117 Millionen an Kapitalwerth solcher Staatsgüter ausgemittelt, und niemals habe man den ganzen Betrag derselben st0 hoch geschäßt. Man dürfe daher jeht keine große Aus- beute mehr erwarten, nachdem man alle Mittel er- schöpft habè, die etwa noch verschwiegenen Güter zu entdecken. Den schon bekannten Jnhabern wolle man nichts erlaßen, man wolle sie vielmehr zur Zahlung des vierten Theiles, wie das Geses es vorschreibe, gerichtlih anhalten. Nur der Ungewißheit des- Ei- genthumes wolle man ein Ziel stecken, und sollte die Regierung dabei einige Geld - Aufopferungen machen, so seyen diesegegen den Gewinn, den der Staat durch die Begründung des Eigenthumes und die Sicherheit der Familien erlange, gar nicht in Betracht zu ziehen. Als ein Beispiel, welche Unruhen durch diese fiskali: schen Ansprüche hervorgebracht würden, bemerkte der Minister, daß man alle Güter dex ehemaligen Cham

pPhgne, auf die Anzeige eines Angebers vershwiegen?t |

Staatsgüter, daß sie insgesammt vom Könige Phi: lip V. wiederfäuflich veräusert worden wären, als Domainen in Anspruch genommen, bis sich im Jahre 1812 eine Urkunde vom Jahre 1334 (aus der Zeit Philip VI.) vorgefunden, aus der hervorgegangen sey, daß die Veräuserung ohne die Bedingung . des Wiederkaufes geschehen. Man ging in lebhafte Dis: kußionen über. Die Abgeordneten auf dér linken Seite sprachen für die Meinung des Ausschußes , am ausführlichsten der Baron Mech in, welcher historisch entwidckelte, daß die ersten Jnhaber solcher Nationalgüter nicht auf die löblihste Weise zum Besiße gekommen, daß ihre Nachfolger allé Verfügungen, welche die Un: sprüche des Staarès zwiederherzustellen beabsichtiget, zu umgehen und zu vereiteln gewußt, und daß man sich seit dem, dur den Kanzler von L’Hopital ver: faßten Cdikte von 1566 bis zur Verordnung vom 31, März 1819, in bedrohenden Maasregeln vecgebens er: schöpft habe. Wenn der Finanziuinjster die vorgeschla:

gene Maasregel durch die Rüctsichr auf die Sicherheit | des Cigenihumes, und ¿uf die Ruhe zahlreic; er Familien |

zu begründen suche, so müße män gegenseitig behaupten, daß der Ungehorsam gegen die Gejeze, roelchen diese Pfand : Jnhaber beharriich bewiesen, keine Belohnung dur das Geset sclbst verdiene, und diese Urde ihnen zu Theil, wenn man es nur von der Verwalti:1:g abs hangig mache, ob sie in einer gegedenen Frist die An-

sprüche des Staates wider selbige verfolgen eder sie |

dergestalt unangetastet laßen wolle, daß nach Üblauf dieser Frist ihr Pfandbesip in ein retmäßiges Eigen: thum verwandelt sey. Herr Mejladier trug an, die günstigen Bestimmungen des Gesezes auf die dritten

Ertoexber zu beschränten und die Universal: Crden der f

ersten Besißer davon aquszuschlicßen. Herr Laine sprach ausführlich für das Geseß, um den Nachfor: sungen, welche so viele Familien beunruhigen , end- lich ein Ziel zu segen. Die fiskalischen Beamten, eine Behörde mit hundert Augen und hunderr Armen, hüt ten bereits erflärt, taß sie von Viac, suchungen ermÜ- det wären, daß sie kein Gol! forn mehr im Staube der Archive fänden. See man den fiskalischen Ün- sprüchen feinen bestimniteu Zeitraum, {0 wirbetn die Familien noch ein halbes J-hrhundert und länger ih: ren Vexationen Preis gegeben seyn. Uebrigens biete diese Diskußion über einen so troŒnen und ernsten Gegenstand einige heilszme Lehren dar. Die vorher-

gegangene Regierung habe auf den Ansprüchen des |

Staates wider die Pfand - Jnhaber eine Finanz : Spe-

fulation gegründet ; seit Wiederherstellung der Dyna-: | stie würden sie nacjsichtig und günslig behandelt, und |

doch bemühe fih der bése Wille, diesen Wethsel der Dinge den Besigern der Nationalgüter als eine feind- liche Erscheinung darzustellen. „Aber (fuhr der Ned- ner fort) unsre Rednerbühne wird der Geschichte noch ein edleres Gemälde überliefern. Die menschliche Be- redsamieit feierte einen ihrer größesten Siege, da ste die Söhne der von Sulla geächteten Väter für den Entschluß gewann, sich aller ¿ffentlichen Aemter und aller Theilnahme an den Volésversammiungen zu enkz halten, damit sie nicht versucht würden, durch den An- trag auf Zurückgabe ihrer eingezogenen Güter die Ruhe des Stáates zu siôren. Unsre Versammlung stellt ein noch rührenderes Schauspiel dar. Wir sehen unter uns Söhne, deren väterliche Gütêr eingezogen wur- denz wir sehen die Väter selbst, die diesen Verlust erz litten. Von mehren Seiten des Saales eilen sie her= bei, mit uns ein Werê zu vollenden, welches der Un- verleblichfeir des Besizthames der Natidnalgüter das Siegel aufdrüdckt. Sou uns dieses nicht bewegen, noch einen größern Raum mit dem schönen Gedanken des Friedens und der Eintracht zu umfaßen? Soll es nicht ein Grund für uns seyn, auch hiedurch die Ver- leumdungen und Anklagen zum Schweigen zu brin: gen, mit denen man die Männer überhäuft, die ein? so edelmüthige Verleugnung üben? Diese Männe haben jeht die Abrechnungen über ihr ehemaliges Eis

genthum mit berathen ; sîé fodèri nur diè vèrgeßenen

Ueberbleibsel zurück, um ihre alten Gläubiger, deren gerichtliche Verfolgung das Geseg von ihnen nicht ab- wenden fann, daraus zu befriedigen. Laßen sie uns Einiges dazu thun, daß man ihnen wenigstens nicht das Vertrauen ihrer Micbürger entziehe, daß man sie nicht mehr àls- einen Gegenstand des Schreckens stchil- dere! Gönnen Sie ihnen dèn Ruhm und die Chre einer Armuth, die ihnen theuer ist, weil sie die Ruhe ihres Vaterlandes befördert.“

Das Geseg wurde nach vielseitiger Erörtèrung mit 112 gegen 105 Stimmen angenommen, nathdem man bei dem Artikel, welcher den Tag des ungesiörten ci: genthümlichen Besißes auf den 1. Januar 1821 dbe- stimmte, die Abänderung beschloßen, daß Hur die 30 jährige Verjährungsfrist, von der Publikation drs (Ye- seßes vom]4. März 1799 an ¡urechnen, eintreten sou, und nadem man, auf den Vorschiag des Herrn Gui t- tard, in einem besonderen Urtifel hinzugefügt hai, daß der Finanzminister eine volistäándige Nachweisung aller, der Domainen:Verwaltung bekannten Pfandgü- ter mit den Namén threr jeyigen Besizer dructen laßen solle. Bei dem namentlichen Uufrufe zur Ubz stimmung über das Gänze des Gefebes erftlärten sich 187 dafür und 453 dagegen. (Es scheint, däß die Er: wartung des Herrn Lainé getäuscht und sein redliz cher Wink nicht benuet worden ist.) Das Wesent- liche des Gesctes is nunmehr: 1) daß die Käufer ver Nàationalgüter, diese mogen Odmainen oder Kon fiskate seyn, einem Anspruche der Staatsfaße nur dann noch unterliegen, wenn sie Über den Saièo des Kaufgeldes keine Quittung aufweisen können, seit deren Aus stel- lung 6 Jadre verfloßen sind; den Käufern, die nicht mit einer folhen dder gor keiner Qunttung verschen sind, muß die Domainen-Behörde die Ubreo, nung vor dem 1. Jan. 1825 zustellen, um das gerichtliche Ver: fahren gegen fie einzuleiten. Nach diesem Tage kt .nn fie nur auf VolistreEung der vor demselèen ekgan- genen Verfügungen und Bescheide dringen. Doch sind unter der Wohlthat dieses Geseßes nur Diejenigen bez griffen, welche voc dem Geseze vom 5. und 6. ¿at 1802 gefaufr haden. Gegen die Besißer von tatio- nalgütern, welche in Foige der lebterwähnten Gesetze gekauft sind, findet däs gewöhnliche Rech tsverfahren statt. Die Käufer von Nationalrenten sind von al: ler Anfoderung frei, wenn sie über den Saldo eine Quittung besizen und dagegen kein Anspruch vor dem 1, Jan. 1825 angemeldet worden. 2) Die Jnhaber von Domainen - Pfand - oder Taushgütern erwerben nach Ablauf einer Zojährigen Verjährungsfrist, seit dem 4. April 1799 zu rechnen, ein unwiherrufliczes Eigenthum, wenn nicht ein Anspruch wider sie gel: tend gemacht wird, zu welchem Zwecke die Domainen- Verwaltung im Laufe des Jahres 1820 eine gericht: liche Anfòderung an sîe ergehen laßen muß.

Die Debatten über das Rechtsverhältnis der Pfand- Fnhaber veranlaßten eine Zwischen: Diskußion. Als fi námlih ergab, daß die Stimmen meistenthcils gleih seyn würden, glaubten die Mitglieder der lin: ken Seite eine zuveriäßigere Kontrolle der Stimmen? Zählung nöthig zu haben. Das Geschäft Reglement schreibt nur vor, daß jedes aufgerufene Mitglied eine weiße und eine s{chwarze Kugel von dem Sekretair empfange, die Kugel, die seine Abstimmung ausdrüdctt, in die auf der Rednerbühne, und die andere in die auf den Tisch der Sekretaire stehende Urne lege, daß die Sefkretaire hienächst die lezten, schwarz von weiß gesondert, zählen und auf diese Weise die Zahl der Stimmen ermitteln. Fehler können hiebei vorfal- len, wenn aufgerufene Mitglieder abzustimmen versäu men, Andere dagegen absichtlich oder irrthümlich. dop: pelt immen, weil in solcher Versammlung, bésonders nach einer lebhaften Disfkußion, sich gemeinhin Alles durcheinander verwirre. Einige Mitglieder verlangten daher, daß die Abstimmenden, so wie sie ¡u diesem Zwecke an die Rednerbühne träten, einzeln aufgeschrieden werden follten. Einer der Sekretaite, Herr v. Wenz

N

del, that ès zwar, doch erklärte der Präsident, - daß

diese Kontrolle dem Reglement entgegen sey. Hier: über glaubte der General Demarçay in der folgen: den Sigung ihm Vorwürfe machen zu dürfen, dié Herr Ravez jedoch mit der Aeuscrung beantwortete, daß er fich oft dergleichen ausseyzen rwoerde, weil weder Zeitungs: lrifel noch ungerechte Vorwürfe ihn verhin- dern würden , die Pflicyc zu erfüllen, die das Wer- trauen des Königes und der Kammer von hm fddere. Die Anträge des Herrn Demarçay auf eine C?- gánzung des ‘im Revlement vorgeschriebenen Verfah? rens fanden von teiner Seite Unterstüßung, und ex sah sich genöthiget, sie zurückzunehmen. :

Diè Berathungen im ftönigl, Geheitnenräthè über dèn an die Kammern ju dringenden Geseßz-Entwurf wegen der Wahlen scheinen jeht beendiget zu seyn, da der Prásidenc auf übermorgen eine Proposition der Regierung angetündiger hat. Die Zeitungen wolien wipen, sie werde wesentlich in einer Verstarkung dec Kammer dür 142 Mitglieder bestehe, die für ie náchsie Seßion blos dur die Wählvaren (élig1biez, welche 1000 Fr. Steuern bezahlen, gèwählc werden solitenz auch werde die Patentste#er zederzeit nur zu 50 Rthle. gerechnet, und vestimmrc werden, daß die Ergänzungsjumme in einer Grundsteuer nachgewiesen we: decn müße.

London, vòôm 10. Januar. der hergefiellt,

Unsere Blätter machen eine Menge von Nachrich: ten übex die Begedenheiten in Undalusien bekannte, die wenig Glauven zu verdienen scheinen. (Sic sind von áliecem Datum und berei:s widerlegt. ) Beson- ders zeihnen sich, wie gewöhnlich, die Uebertreibuan- gen des Morning: Chronméele aus. So scyagr er die Zahl der Jnsurgen:en auf 10,000 Maun!! Gewiß ist nur, daß mehre Staatsgefangene in den Förts zu und bei Kadix, Gelegenheic gefunden haben zu enifomwmen ; unyewis ader, cd sle si zu den Jnsurgenten geflüch- ter oder ihre Sicherheit anderwärtv gesucht habea,

Unsere Foads sind im Steigen.

Madrid, vom 51, Januar. Wir besigen die Nächrichten aus der Gegend von Kadix bis zum 26. Es wac nichts von Erheblicókeit vorgefailen. Das Detaschement dès Regiments Sorià, welches von den Aufrührern zu la Caracca gefangen worden, hatte Gelegenheit gèfunden, nach Kadix zurützutkommen. Aber einige Soldaten eben dicses Regimen:cs hatten am 24. abends einen Auflauf anzustiften und die in der Kaserne von St. Helena einquartirten Soldaten zur Theilnahme zu reizen versucht. Da es ihnen mislang , vielmehr Feuer auf sié gegeben rourde, zer- streuten sie sich, so daß nah einigen Stunden feine Spur eines Auflaufes zu bemèrken war. Man hat den Obersten San Jagd y Rotaldo.in Verdacht, den Auflauf veranlaßt zu haben. Er hat fch deim- lich entfernt. Der General Freyre hat hiéher be- richtet, daß er am 25. d. seine Operationen anfangen werde. (Nach einem in Französischen Blättern ent- haltenen Briefe aus Sevilla vom 26. hat er erst am 28. sein Hauptquartier nah Xerez verlegen wollen.) Die Aufrührer auf Jsla de Leon schienen beschäftigt, das von ihnen bei la Caracca genommene Linienschis St. Julian, neb den Kanoniersaluppen, zu einem Angriffe auszurúsen, der wahrscheinli auf die Forts der Puntales: Bai, welchè den Ausgang aus der Bai in das Meer beherrschen, gerichtet werden soll. Der Gen. Odon el, dexr mit seinem Korps von St. Roch gekommen, steht zu Alcala de los Gâzulez, um die Untunft des Gen. Fredhre zu erwarten. {Die in einigen Französischen Blättern mi-geiheilten Proklama: tionen des Oberiéen Ant. Quirogà, Anführers der Rebelien, scheinen in Paris verferriget zu seyn.)

(‘Das Journal de Paris vdm 13. Februar theilt den Aus:ug eines Briefes aus Ronda mit, worin es heißt „Das Hauptquartier des Genèrals Frey re ist von Sevilla nach Urera vorgerückt; die Generale un--

Der König ist wie-