1820 / 19 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 04 Mar 1820 18:00:01 GMT) scan diff

sey in Frankreich uur auszuführen, wenn die Wahlen

in den Händen der großen Familien lägen, wie in England, woselbst bié unbedingte Mehrheit im Unter: hause von den großen Familien ernannt werde. Dieses éónne man nur bewirken, wenn man aus den 20,000 ganz großen Gutsbesißern , welche 1000 Fr. Steuern bezahlen, ein besonderes Wahl: Kollegium bilde, und zu- gleih die Patentsteuer bei Berechnung d7s Steuer: Sazes ausschließe “).

Die Regierung arte in eine Volksregierung aus, wenn man das Princip, das in den 120,000 Höch stbe- feuerten wohne , ferner defolge. Dieses Princip sey nicht genug über seinen wahren Vortheil verständigk. Es laße si öfter von den Fafiionen leiten, die in der Hauptsiadt ihren Mittelpunke hätten, wie man solches bei dea lesten Wahlen gesehen, wo die 500 Mähler im Jsere : Departement . auf Empfehlungen aus Paris eine im höchsten Grade unschickliche und politisch unkluge Wahl getroffen.

Diesen antworten die Gegner: die Wahl im Jsere- Departement sey allerdings ein Beweis, daß die 300 Wähler über ihre wahren Intereßen nicht aufgeklärt gewesen. Aber diese 300 wären doch auch nur ein kleiner Theil der 120,000 Wähler, Es sey allerdings möglich, ja sogar wahrscheinli, daß cu anderswo manéehe schlechte Wahlen getroffen worden und noch getroffen weren würden: aber wenn man bedenke, daß die Bürger bisher von ‘aller Theilnahme an dem Oef- fentlichen ausgeschloßen gewesen, weil die Gemeinde: Verwaltung in den Händen der Präfektur gelegen, müße man sich vielmehr verwundern , daß sie bisher noch so gut ausgefallen ; denn die Bürger hätten, weil sie keinen Theil ‘’am Oeffentlichen genommen, das Ge- schick dazu verloren. Dieses würde sich aber ändern, sobald die Lokal -Verwaliungen den Bürgern zurüge- geben worden. Hiedurch würden die Meistbeerbten in den Departements mehr Sinn für das Deffentliche bekommen und mit dem Sinne auch mehr Geschick. Die Engländer hätten die Regierung ihres Landes auch nur dur eignes Handanlegen gelernt. Jndem nun zu gleicher Zeit in den Departements Lokal: Jns tereßen und Lokal:Ambitionen erwachten, würden fich nicht mehr alle Jntereßen und Ambiticnen , in der Hauptskadt konglomeriren, und deren Einfluß, so wie der Einfluß der Partheien darin eben hiedurch immer geringer werden. Schlechte Mahlen würden, wie die Erfahrung gelehrt, nur unter s{lechlen Einfluße, un- ter der Einwirkung der Partheien getroffen. Entferne man diesen, so habe man von den Gesinnungen der SMMeistbegüterten nur das Veßere zu erwarten. Man önne aber den Eivfluß der Partheien nur entfernen, und die Wähler unabhängig auf ihrem eignen Boden feststellen, wenn man ihnen durch die Theilnahme an der Lokalverwaltung die Einsicht üder ihre wahren In- tereßen aufgeschloßen. Man werde daher das beste: hende Wahigeses ohne Gefahr für den Staat und nur zu seinem Heile aufrecht erhcl: en éönnen, wogegen die Ausscließung der Mittel: Klaße von dem Antheile an den Wahlen eine Maasregel sey, deren Gefahr für die Regierung und den Staat sich nicht berechnen laße.

Dieses sind ungefähr die Hauptpunkte des Strei- tes, in sofern er zwischen den Wohlmeinenden von beiden Theilen geführt wird.

Die Regierung scheint die Mitte halten zu wol- len, indem sie zwei verschiedene IVahlsysteme aufstellt. Von den 120,000 Wählern werden die Reichsten, welche 1000 Fr. steuern (nach der vorliegenden Sta- tistik etwa 20,000), zu einer besonderen Klaße gebildet, von welcher 172 Deputirte (gerade die Zahl, um welche

*) Wie mächtig die alten Familien in Frankreih noch sind , ergab sih aus der Personen - Statistik , die B 0- naparte im Jahr 1810 über alle reiche Leute von mehr als 10,000 Rthlr. Einkünften aufstellen lies, És fanden sich 1300 Familien, und unter diesen zwischen 8 und 900 von altem Adel.

'partement nur Eine Wahlversammlung.

man die Kammer verstärkt ) aus\chließlich gewähit | werden.

Von den für die zweite Klaße überbleibenden 100,000 Wählern scheidet -man diejenigen aus, welche zwar 300 Fr. steuern, aber weniger als die Hälfte in einer Grundsteuer beitragen. Daß sie hiedurch nicht bedeu: tend werde vermindert werden, ist oben bemerft. Diese Klaße wählt, gemeinschaftlich mit der ersten, die alte Zahl von 258, Deputirten.

Der- Entwurf, den die Regierung der Kammer hat vorlegen laßen, unterscheidet sich ‘von dem bieherigen Wahlgeseße in folgenden wesen:liczen Puníften.

1. Die Zahl der zu wählenden Deputirten 258 auf 430 verstärkt. |

Meder die Verfaßungs-:Urkunde noch das Wahlge:| ses enthält über die Zahl der Abgeordneten eine aus:| drückliche Bestimmung.

2) Nach dem Wahlgesehße werden sämmtliche Mit: glieder von allen wahlberechtigten Bürgern des De: partements, das heißt, von solchen gewählt, welche eine direkte Steuer von 300 Fr. bezahlten, diese Steuer mochte eine Grund: oder Patentsteuer seyn.

Nach dem Entwuxrfe werden a) in allen Depar: tements, welche mehr als 150 Wähler haben, zwä Klaßen gebildet. Die erste Klaße besieht aus den Wählern des Departements, welche 1000 Ae, direkte Steuern entrichten. Diese wählt ausschließlich die!| Zahl von 172 Deputirten. Die zweite Kloße besteht! aus sämmtlichen Wählern des Departements, und wählt die übrigen 258 Deputirten. b) Die Hälfte der 1000 Fr. in der ersten, und der 500 Fr. in der zwei: ten Klaße muß in einer Grundsteuer bestehen.

5. Nach dem Wahlgeseße giebt

ift von]

mehr als 600 Wähler, #0 theilt sich die Versamm: } lung in Sektionen von wenigstens 300. |

Nach dem Entwurfe bildet nur die erste Klaße eine einzige Versammlung. Die zweite Klaße wird in Kreisversammlungen zusammenberufen. Jeder Kreis bildet seine besondere Wahlversammlung. wurf bezieht sih hiebei auf besondere Verzeichniße} die noch nicht mitgeiheilt sind.

4. Nach dem Wahlgeseze wählt die Wahlversamm: lung die Wahlzeugen (¿crutateu1s) felbst; nach dem Entwurfe bestimmt die Regierung dazu 4 Beamte.

5, Nach dem Wahlgesee s{cidet jähriic F der De-: putirren aus. Dieses ordnet ouch die Verfaßungs- Urkunde §. 37. an. Nach dem Entwurfe soüen die | neugewählten 172 Mitglieder 5 Fahre lang in der Kammer hleiben, und die jährliche Erneuerung des Fünftels erst nah Ablauf dieser Frist eintreten. Die Maasregel is also nur vorübergehend.

Das Oppositionsblatt liefert im 43sten StüdVe eine Nachweisung von dem in verschiedenen Ländern, wobei überau, mit Uus: nahme der Preußischen Bank Obligationen und Staats- Schuldscheine, der Zinsfuß bemerkt worden, woraus man folgern dürfte, äls ob sie, wie die unmittelbar vorher erwähnten Obligationen der Englischen An- leihe 5 Procent trügen. Die alten bis zum 19. Oft. 183806 ausgefertigten Banko: Obligationen (von denen hier nur die Rede, denn die neuern stehen par! und fommen nicht an den Markt) tragen jedoch nur | 2 Procent und die Staats: Schuldscheine 4

und des Oppositionsblattes bemerkten zu müßen glauben.

In der Beilage des 17ten Stúckes dieser Zeitung sind

zwei Druckfehler zu verbeßern: in der 8ten Zeile der zweiten F Spalte (von unten) muß es hrißen WaltlosigkLeirt ¡tatt f

Volklosigkeit, in der 25sten Zeile ebendaselbst Fo d er rung statt Formirung.

Redaktion in Aufsicht: von Stägemann, Reimershe Buchdxructerei,

es in jedem De: | Sind jedoch F

Der Ent#

Stande der Staatspapiere |

Procent, | welches wir für auswärtige Leser der Staats-Zeitung f

Allgemeine

Yreußische Staats - Zeitung.

aufs

198 Stück. Berlin, den 4ten Márz 1820.

1. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 4. März. Der bisherige Ober: Lan- desgerichts : Referendarius ToU zu Frankfurt an der

|

Öder, ist zum Justiz-Kommißärius bei den Untergerith-

ten im Departément des Ober - Landesgerichtes zu Franffurt, mit Anweisung seines Wohnortes in Lands-

berg an der Warthe, bestellt worden,

U T

IL Zeitungs-Nachrichten.

A uslan d.

Paris, vom 26. Februar. Der Präfident des Mit? nisteriums und Minister des Inneren, Graf De ca- zes, hat -am 830. d. seine Entlaßung gegeben. Der König hat, in Hinsicht sciner schwächlichen Gesundheit, die iym die Verwaltung der ihm anvertrauten Aem- ter nicht länger gestättet, die Entlaßung angenommen,

| und ihn für sich und seine männlichen Nachkommen mit

dem Rechce der Ecstgeburt zur herzoglichen Würde erhoben. Auch bleibt er Mitglied des Geheirmnen Rathes.

Der Herzog von Nicheliëeu- is zum Wirklichen Staats - Minister und Präsidenten des Ministérium8, der Graf Simeon, bieher Unter-Staatssefretair im Fustiz-Ministerium, zum Minister des Junern, der Pair, Baron Mounnier, zum General-Direktor dex Departements - Verwaltung und dér Polizei, und der Pair, Graf Portalis, zum Unter-Staätssekretair inm Justiz-Ministerium ernannk.

(Der Graf Simeon háë Revöôlution Theil genômmen. Jm Jahre 1794 ward er, außer dem Gesébe erklärt, nah Genua zu flüchten gms! Fin Jahre 14795 ward er in den Rath dek

lten gewähte. Das Ereigriis des 18. Fruktidor bé- reitete ihm die Deportatión, doch entging er seinén Verfolgern. Während der Konsulär: Régierung war er Mitglied des Tridbunats. Bonaáparté érnannte ihn zum Staatsräthe und Baron. Während der Dauer des ehemaligen Königteiches Westphalen hat er ab: wéêchselnd das Amt eines Ministers des Innern und der Justiz verwaltet, und ein rühmliches. Andenken seiner Einsicht und seiner Redlichkeit hinterlaßen. Daß er jentals von Séitén der MWestphälishen Regierung den Gésandtschaftsposten in Berlin bekleidet, ist ein auswärts geglaubter Jrrthum. Sein Neffe war eine furze Zeit hier. Der Baron Mounnierx ist der Sohn eines als Mitglied der konstituirenden Versatinm: lung bekannten Vaters, mit welchen er im Jahre 1792 nach Teutschland auswandertèê. Unter der Kotisular- Régierung zurückgekehrt, ward er! von Bongparté zum Auditeur ini Staatsrathe und zum Kabinets- Sékretair ernannt. Dek König eknannte ihn zum Siaatsrathe und im Jahte 1819 zum Pair. Der Graf Póôrtalis flüchtete mit seinem Vater ; nah? máäâligem Minister des Kultus, der ain 18. Fruktidor

ur Deportation verurtheilt wurde, nach Teutschland.

ei seinér Zurückunhft ward ér von Bonaparte in diplomatischen Geschäften gebraucht. Späterhin ward er General: Sekretair im Ministerium des Kultus, Staatsrath und General: Direktor des Buchhändels, zog s\ch jedoch die Ungnade Bonapártes zu; der

àa âllen Stürmen derx

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ihn allèr seinèr Aemteë éntsegztè. Der König ernanñte ihn zum Staatsrathe und im Jahre 1817 zum Pair. Im Jahre 1818 ward er bekanntlih wegen der geist- lichen Angelegenheiten nah Rom geschickt.)

Der Moniteur enthält das vollständige Verzeich- nis der Wahlkreise. Jedes Departement ist in so viel Kreise getheilt, als es bisher Mitglieder in die Kam: mer der Abgeordnecen zu wählen hatte. Nur Korsika ist hievon ausgenommen, welches überhaupt zwei- De- putirte, wählt so daß es überhaupt 256 Kreisversamms lungen giebt.

Am 22. d. wurden die irdischen Ueberreste Sr. Königl. Hoheit des Herzogs v9N Berry in der Ka: pelle des heil. Ludwig in der Kirche zu St. Denis mit königlichem Gepränge beigesezt. Der feiérliche Leichenzug begann vormittags um 97 Uhr. N Paris sowol als in St. Denis waren viele Häuser mit schwarzen Teppichen behängt und aus den Fenstern weheten weiße Fahnen mit Flor bewunden. Tiefes Schweigen herrschte während des Leichenzuges. All: gemeiner äufrichtigér Schmerz begleitete den großher- zigen Enkel unsrer Könige zu seiner legten Ruhestäte. " Die verwitwete Prinzeßin hat St. Cloud verlaßen und die für ihr bereiteten Zimmer im Schloße der Tuillerien bezogen. L .

Alle unsere Zeitungen sind fortwährend mir Ad: dreßen aus allen Gegenden des Königreiches angefüllt, die dem Könige ihr Beilcid und die Verabscheuung det unseligen That bezeigen. i ,

Nur über eins der drei Gesete, welche die Negie- rung den Kammern hat vorlegen laßen, ist Bericht er- statret worden, nämlich über das Geseß zur Beschränsz fung der Preßfreiheit politischer Tagblatter. Der Herz zog von Rochefaucauld hat in der Sißung der Pairkammer vom 25. d. im Namen der ernannten Kommißion auf die Verwerfung des Gesetzes angetra- gen. Der Bericht : Erstatter râaumte vollkommen ein, daß die Preße von den Journalisten sträflich gemis- braucht werde, und daß ihrer Zügellosigkeit ein Ende gemat werden müße : aber er ging davon aus, daß es hiézu des Mittels nicht bedürfe, welches die Regie- rung anzuwenden rathsam finde. Die Gesetze zur Un- terdrückung der Preßfreiheit der Zeitungschreider wäs ren théils unzureichend, theils würden se von dew Gerichtshöfen nicht befolgt. Unzureichend wären fe, indem fîïe die verderblichen Lehren nicht bezeichneten, die jede bürgerliche Gesellschäft aus ihrem Schooße entfernen müße. Dieses Stillschweigen hade die Mei- nung hervorgedracht, als ob jede Lehre, w9 nicht erz laubt, doch außer dem Bereiche des Strafgeseßzes sey. Daher fänden nunmehr die großen Angelegenheiten