1820 / 20 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 07 Mar 1820 18:00:01 GMT) scan diff

‘stande zuzuschreiben. Jch halte es für NVflicht, die da- durch bei allen VButgesinnten entstandene Besorgnis zu heben, und eile daher Jhnen zu melden, daß nach der gestern, unkèr Aufsicht des Herrn Regierungs- rathes und Waßerbaudirektors Scabel und des Loot- sen - Konttmnandeurs Schül 6 vorgenommenen Auspei- lung, die Tiéfe des gedachten Fahrwaßers , . welches sh etwas óstlich gezogen hät, Überall 9 Fuß gefun- den wordén ist. '

Das Haff i noch mit statkem Eise belegt, der Swinestrom aber bis hinter dem Lebbiner Verge offen. Sd lange abér das Haff nicht offen ünd das Ober-

Waßer der Oder nicht eingetrosfen ist, läßt sich nicht mit Gewißheit bestimmen, wie das Fahrwaßer für dieses Fahr seyn; wird, indeß sind die big. ciz,u Aus: sichten weit günstiger als in früheren Jahren, und haden wir ehec auf ein beständiges Fahrwaßer von 9 bis 10 Fuß als von s bis 7 Fup zu hoffen.

Der Hafenbau is , in soweit das Wetter es zus ließ, in diesem Winter fortgesezt. Es sind sehr dec deutende Materialien zum diesjährigen Baue ange: schafft, und jegt jeder Zweifel wegen der Ausführung dieses wichtigen Baues und der Festigkeit und Dauer der angelegten Hafen-Molen gehöben. (Stett. Zeit.)

O D T T E T E T E S N Rana ement

Héeéffentlihe Blätter haben vérbreitet, baß der Ne- gierung Anerbietungen geschehèn wären, durch freï willige Vereine die Schuldenla]t des Staates auf Ein- mal zu tilgen. Dergkeithen Anerbietungen sind aller: dings erfolgt, namentlich von den Stadtverordneten ju Berlin, die im Namen der Bürgerschaft, ‘einen sol- ten Verein zu bilden bei Str. Majestät ange: tragen häben. Seine Majestät haben ihnen tan nachsteheider Kàbinetsordre ‘zu antworten geruhet:

Jch habe ntit besonderéin Wöhlgefallen in Jhrem Anerbieten, durh ftéiwillige Beiträge die durch die

Ünfälle einer shweren Zeit herbeigeführte Staats: Schuld zu vermindern, die treuen Gesinnungen und bie Liebe zum Vaterlande wiêder erkannt, durch welche fich die Mrgettate Meiner Residenzstadt Berlin mit rühmlichem Wétteifèr neben ihren Mitbürgern zu allen Zéiten hervorgethan und die. Anhänglichkeit an das Haus und die Person ‘ihres Régenten ‘seit Jahrhun: derten bewährt hat. Wenn Jh auch die Sache jeßt nicht deézu anzethan finde, von diesem Anerbieten Ge- brauh zu machen, weil Jh Mich versichert halte, daß die von Mir E Maasregeln unter dem Beistande und dem Segen der Vorsehung ohne allen Druck Meiner Unterthanen zur richtigen Verzinsung und allmäligen Tilgung der Staatsschuld ‘hinreîthen werden: so.kann Jh doch nicht umhin, der Bürger- schaft von Berlin für diesen neuen Beweis ‘ihres Pa- triotismus aufrictig zu danfen. Sollte, wie Jch nicht besorge, in der Folge bei dee Schulden-Tilgunig eine solche Hilfe nöthig werden, s0 weiß Jch, daß Jch au hierin, wie in jeder den Staat bedrohenden Gefaßr, auf die standhafte Ergebenheit Meiner treuén Unter- thanen, wie fie solche in der jüngst verfloßenen Zeit zum unsterblichen Ruhme des Preußischen Namens

gégen Mich und das Vaterland bewiesen haben, mit

Vertrauen und Zuversicht zählen kann. Berlin, den a2. März 1820. i & (gez.) Friedrih Wilhelm. n

die Stadtverordneten hieselbsk.

Das Museum Rheinisch:-Westphälischer Alterthümer in Bonn. L Die Königl. Prettßische Regierung hat durch eine Anordnung des Fürsten Staatskanzlers vom 4. Jan. 1820 einen neuen Beweis gegeben, welhès Jütereße fie für. die Bildung und für den Flor der Wißenschaften und Künste in den Rheinisch-WestphÄlishen Provin- zen nimmt, indem durch ein planmäßiges und zusam- menhangendes Verfahren die zerstreuten Bruchstücke aus der altteutschen und Römischen Zeit vor Zersts- rung, Verstümmelung und Zersplitterung sicher ge- stellt werden sollèn. A Zu! Nachgrabungen, Erhaltung der Alterthümer, Abbildung der merkwürdigsten und Sammlung der disponiblen Kunstwerke ist von der Regierung eine bedeutende Summe jährlich bestimmt und die Leitun und Direktion darüber dem Königl. Preuß. ‘Hofrath Dr. Dorow übrrtragen wördèn. : . Indem die Regierung für Erhaltung diese Ueber: reste der grauen Vorzeit kräftigst sorgen wikl, hofft sié durch eine Anstalt, die zur genaueren Bekanntschaft mit der Vergangenheit führt, die Liebe zum vaterlän- dischen Boden noch zu vermehren und die gelehrte Welt mit diesen schäzbaren Denkmälern des Altet:

thumes ‘näher bekannt zu machen, um so, dur Ver- gleichung vieler Einzelheiten, mehr Klarheit und Ue- bersicht des Gänzen zu gewinnen und éin âällgenieines res Fntereße- dafür zu erwecken, welches bis Jet, ‘bei der Jsolirung dieser Antiquitären nicht in dem Um- fange geschehen konnte.

“In dieser Maasregel und in der Ernennung ‘des Dr. Dorow ist feinesweges die Absicht ausgespro en, andere Jndiriduen ‘am Nachgraben zu. hindern, und aus besen Unternehmungen ein Monopol zu machen; hoffentlich wird eben dadurch das Jnteteße und der Wetteifer Mehrer für Nachforschungen dieser Art ‘erst recht lebendig wérden.

_ Daher steht es nach wie vor einkm Jeden frei, Nachgrabungen auf seineiín Grunde uno Boden anzu» stellen und über die dort gefundenen Gegen tände als Über sein Eigenthum frei zu verfügen; es soi nur von dem Dr. Dorow auf dem Wege gegenseitiger freter etne für das Beste der Wißenschaft gewirkt werden.

Wer follte aber nicht in dén Rheinisch-Westphälis shen Provinzen mit Freuden die Hand bieten, um dieses Unternehmen. zu unteésiüßen, zu fördecn, damit in kurzer Zeit das Museum vaterländischer Ulrerrhüs mer in Bonn Bedeutung und Umfang erhalte, denn es soll ja zum Unterrichte, zur Belehrung dec daselbsk studirenden Landeskinder dienén, damit in ihnen der Sinn _ und die Bedeutung des vaterländischèu Bodens durch so viele in ihrer Zusammenstellung sich wechselseitig erflärende und redénde Denkmäler geweckt roerde.

Keineswéges ist die Regierung willens, ein Cens- tral-Museum in Bona zu bilden und Monumente von Punkren zu entfernen, die an den Ort selost dur geschichtliche Bedeutung gebunden sid, and getrennt von ihm nur des Gelehrten Atheil erregen, ihre ermun-s ternde Kraft aber für dên Beschauer verlieren würden» Keine Stadt, kein Ork, soU seiner Alterthümer, seiner ihm gleichsam heilig gewordenen Kunstwecke beraubt wérden’; die Regierung will nur hilfreich beirreten, um zu erhalten, schüßen, was dhne sie der Zerstörung entgegeneilen würde, g Wo “also Gegenstände in der Art sich befinden, daß sie mit dem Orte unzertrennlich verbunden sind, soll deten rir A Bre in Gips oder Zeichnung, je nah- dén die Wichtigkeit derselben ist, das Original ersezs zen und so dem National-:Museum in Bonn Vollstän- digkeit aller Nheinish:Westphälischen Denkmale geben.

__ Zur Begründung eines Museums in Bvnn giebt die Regierung die reichhaltige Alterthumsammi{ung des Dr, Dorow dahin, welche durch Nachgrabungeir im Herzogthume Naßau entstanden und zum Theil durch den Druck schon bekannt geworden ift.

Zugleich is der Hofrath Dr. Dvorvdw beauftragt worden, die Herausgabe eines Werkes untèr dem Tis tel „Rheinische Alterthümer“ zu verañstalten» um das Jntereßantere des Aùfgefundenen durch Bes shreibung und Abbildung dem Publikum zu Üübets geben, welches Werk sih dann genau an das frühere anschließen und so für den Alterthumsforscher eine Quelle neuer Entdeckungen und weiteïen Förtrückens in einem Gebiete werden würde, worin die Zeit gleihsanm nur îmmer Fuß um Fuß langsam vorsegend weiter schreiten fann.

Redaktion in Aufsicht: von Stägèmann, Réimershe Buchdxuckerei,

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Allgemeine

e Staats -

A

ote Stúd. Berlin, den 7ken Márz 1820.

E d i G n R

1. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Berlin, ‘vom 7. März, Se. Majestät der König haben dem Konsul Hilscher zu Rouen den

‘rothen Adler-Orden dritter Klaße, und dem Domherrn

von dem Busche- Streithorst zu Thale den Kö- niglih Preußischen St. Johanniter: Drden zu verlei: hen geruhet.

Bekanntmachung» E

Mit dem Postwesen des Königreiches Frankreich ist vorlángst eine Konvention abgeschlopen, welche 4 andern nachfolgende, das Publikum intereßirende Be: stimmungen enthält: :

1) Die Briefe aus den Königl. Preuß. Staaten nach Frankreich, und umgeftehrt, fonunen, nach Belie- ben der Absender, frankirt oder unfraufirt abgesandt woerden. Die Frankirung kann aber nicht bis zur Gränze des einen oder des: anderen Neiches y sondern bis zu dem Orte geschehen, wohin der Brief be: stimmt ist. 5 ,

2) Waaren:Proben konnen ebenfalls franfirt oder unfrankirt abgehen. Sie zahlen, wenn sie unter Kreuz: band abgesandt, oder sonst auf eine Art verpackt wer-

den die den Jnhalt kenntlich macht, nur den dritten Theil desjenigen Porto's was ein Brief von ge Gewichte tragen würde, jedoch mit der Einschränkung, daß niemals weniger, als das Porto eines einfachen Briefes erhoben wird. i D Tie Briese éénnen refommandirt werden. Solche refommandirte Briefe tönnen aber nicht anders als franfirt abgehen, und zahlen dann die doppelte Taxe. Geht ein rekommandirter Peel Een wird da- ir eine Entschädigung von 50 Vfk+- L tet: N 4) L et Senats, Katalog#, PresuGte ge, druckte Anzeigen und ungebundene oder E ú- cher, insofern derea Eingang nicht verboten ist, ann Feder direkt aus Franfreih unter Kreuzband beziehen. Der Absender in Frankrei muß bis zum Bestim- mungsorre franfiren. Das Franfo beträgt, bei Zet: tungen und Journalen, für den Bogen 8 Ce den üÜbrigea oben genannten Drucksachen für den Do- gen 10 Cent. Es ist hiebei noch zu bemerfen, daß zu den mit der reitenden Poft zu befördernden _Druckfa- chen aus I E E Zeitungen gehören.

Zerli 5. März 1820.

E Königl. Ls Post s Amt.

resse.

:

L. Zeitungs-Nachrichten.

Ausland. s

Yaris, vom 26. Februar. Einige Tagblätter der Hauptstadt urtheilen zwar über die drei Gescß:CEnt- würfe, welche die Regierung den Kammern vorgelegt hat, nah den Ansichten der Parthei ab, zu der ste sich bekeanen, doch scheinen sie sich seit einigen Tagen das Ansehen der Mäßigung geben zu w0l. Das Geseg wider die Misbräuche der Preßfreiheit, in deren Schranken geblieben zu seyn sich keine der beiden Par- theien rühmen Fann, ist aus leicht begreiflicen Ur: sachen, ihrem gemeinschaftlichen Tadel Preis gegeben, und doch ist es dasjenige, welches für die wohlthà: tigste und nothwendigste Maasregel gehalten werden muß, wenn die öffentliche Ruhe vor den Kämpfen der Faëtionen gesichert werden soll. Die von dem Her: zoge von Rochefautauld vorgeschlagenen Mittel würden vielleicht ausreichen, wenn die inneren Ver- hältniße des Staates völlig befestiget, wenn wir, nach gänzlicher Bezwingung des Faktionsgeistes, von der National: Kalamität der Revolution bereits völlig ge:

ären.

eun Gesez Über die Wahlen wird von den soge- nannt liberalen Blättern für vertwickelt, lücenhaft und unausführbar erklärt. Daß die Ausführung Schwierigkeiten finden werde, scheint nicht geleugnet werden zu können, doch sind es Schwierigkeiten, die zu überwinden sind, Dagegen ist vielleicht die Fragey

Pr

ob das Geses der Absicht der Regierung und dem Be: dürfniße, den Einfluß der Unruhslifler von den Wah: len zu entfernen, gnügen werde. 7

In das Gese wegen Beschränkung der persönlichen Freiheit solcher Personen y, die eines Komplottes oder gefährlicen Unschlages bdezüchtiget werden , sollen die Beschlüße des von der Kammer niedergesebßten Aus- schuÿes so viel Veranderungen gebracht haben, daß das Ganze meistentheils einer völligen Verwerfung ähn: lich sehen sol, Es heist, Herr Rivière (Generals Advokac am Gerichtshofe zu Agen, aus dem Centrum) werde den Bericht im Namen der Kammer erstatten.

In einer Sibung der Kammer der Pairs kamen einige Biteschriften zum Vortrage ; dur welche die Personl - Execution richterlicher Erkenntniße wider einen Pair nachgesucht wurde. Auf den Antrag eini: ger Güueder, daß man die son beschloßene Ernens nung einer besonderen Kommißion auf die nächste Siz: zung verschieden möge - bemerkten die Grafen Ger: main und Boißy d’Anglas, dap es für die Kams mer angemeßen sey, hierin ohne allen Verzug zu ver- fahren, weshalb die 7 Mitglieder der Kommißion 105 f 2nnt wurden. L id vg Led das Journal de Paris vorläufrg anges zeigte Ernennung des Herzogs Detazes zur E ordentlichen Gesandt{chast nach London, 1 durch den Moniteur bis jezt nicht amtli gemeldet worden,