ersten Artikels, wie sie voù dem Ausshuße vorgeschla: gen wrden, mit Ausnahme der Mitthéilung des Ver: hâstbefehles; dagegeu ward, als nunmehr über den ersten Arcikel selbst abgestimint wurde, die Fäßung des Geses Entwurfes mit großer Mehrheit angenomméèn. Er vléibt daher, wie wir ihn vorhin gegeben, nur däß zwischen „unterzeichneten“ und „Beéfehles“ einzuschälten „ihm in Abschrift mitzuthei- lenden."
Man schritt zur Diskußion- Über dèn zweiten Ar- tikel. Ex lauter nah der Fâäßung der Regierung : „Jm Falle des vörhétgehendèn Artikels ist jeder Ge- fangenwärter und Uufseher des Gefängñißes verpflich- ter, binnen 24 Stunden nach der Ankunft des Gefaùñ: genen dein königlichen Anwalte eine Abschrift des Ver- haftbefehles zuzustellen; dieser müß unverzüglich den Gefangenen vérhören;, über seine Aussägen ein Protd- fol! aufnedmen, welchem älle Urkunden, Vörsteilungen oder andere Schriften, die der Géfängene ihm Über- giebt, beizufügen sind, und hienächst alles dieses durch den Generàl - Anwalt dem Fustizïninister Übdersenden, der dârüber zur weitèren Verfügung ak den königlichen Stäaisrath berihtet, Der Justizminister muß dem Bezüchtigten in allen Fällen die Entscheidung des Sraatsrathes bekannt machen.‘
Der Auesczus hat hieriù zwei Veränderungen vors geschlagen. Die erste, daß der Verhaftete in das Gefängnis des Kreisgeri&tes, entweder des Bezirkes wörin das Verbrechen vorgefallen, dder seines Wohn: Ortes gefühcet werde; die andere, daß nicht der kö: nigl. Anioalt, sondern der General : Anwalt den Ver- haftetén vèrhöre.
Dex Minister der àuswdärtigen Angelegenhèiten er: klärte sich für den ersten Vorschlag, weil es der Ab- sicht der Minister ganz entspreche, daß dec Verhafteté nichr zu weit von seinem Wohnorte geiühxt und der Beistand ihm nicht ècscchwert werde. Wider den an- deren erklärte er sich, weil er zeitraubend und eben da durch, dem Verhafteten nachtheilig sey. E
Der General Graf Foy trug àn, daß diè Verhaf: tung durch den königlichen Anwalt in den gerichtlichen Formen vollstrecket werde, und nàähm dabei einigen ent- fernten Anlas, die Marseiller Hymne ¿u ldven, unter deren Gesang duch er in seiner frühsten Jugend ‘an der Eroberung der feindlichen Schäzen bei Jeinappes Theil genommen häbe. L _ Herx La Croix Fraiñville schlug vor, dáß dém Verhafteten ein Rechtsfreund zuügelaßen werde. Die linke Seite unterstügte den Vorschlag sehr lebhaft, und obwol die anwesenden Recht8gelehrten (Cour- voisier, Jacquinot-Pampelune, Riviere) zu erweisen suchten, daß die Verhandlung eines ole, in einsamer Haft gehaltenen | einem Vertheidiger, dem Zwecke des Gcsches ganz ent- gegen sey, fand - dieser Untrag béi der Abstimmung durch namenclicen Aufruf doch zahlreiche Stimmén, und 1-ard nur mit einér Mehrheit ddn 19 (135 gegen 214) verworfen. Here Manuel (Advokat, vorher Officier) spra besouders zu Gunsteù des Antrages, und machte die Versammlung aufmertsam, däß ste sich nit dur die Bezugnahme der Minister auf die Voll- ziehung des Gesezes von 12. Febr, 1817 irre leiten laßen möge. Auf das Gese vom Oktober 1315 und deßen Vollziehung müße man hinsehen "). Ér klagte Diejenigen seiner Köllegen an, die si laut geäußert, daß sie nuüur dann für das Geseh skimmen wÜür- deù, wenu es wesen:lihe Abänderungen erhielte, und jet sich so sehr darüber täuschen könnten. Auch
*) Das Geseh vom 29, Oft, 1815 hatte denselben Ziveck, als das gegenwärtige, aber doh sehr wesentliche Ab- weichungen in der Verfahrungsàrt. Die Berhaftungen bedurften gar Lëines vom Ministerium ausgegangenen
Befehlès, soûderù konnteù von jedèm geseßlich befugten
Veäàmtéen vorgenommen werdèn. Auch war festgeseßt,
daß der Verdächtige, wenn zu seiner Verhaftung kein
hinreihender Grund vorhanden sey, vorläufig unter die Aufficht der geheimen Polizei gestellt werden könne,
Sraatsgefaugenen mit
fühtte ér zum Beweise, wie unzureihend fsolchè Gè: sezè wären, dàs Beispiel des Generals Mallet und seiner Mitvèrschwornen aus dem Jahre i812 an, dié während ihres Verhaftes ein heimliches Einverständ- nis zum Unisturze der Regierung unterhielten und den Polizei-Präfekten selbst in Verhaft nahmen.
__ Der Antrag des Herrn Gen. Gr. Foy fand keine Unterstühung, und der zweite Artikel wärd nah einer, auf der Züstimäung des Ministers dèr auswärti: gen Angelegenheiten begründeten Faßung ,, wer in Folgè des vorstehenden Artikels verhäftet ist, wird un- vèrzüglich in das gerichtliche Gefängnis geführt, wel: es sich entweder im Kreise seines Wohnortes oder in demjenigen befindet, woselbst er zü der in Frage stehenden Bezüchtigung Anlas gegeben hat 2c. ig der Sißüng vom 13. mit großer Mehrheit angenom: men. Nur an die Stelle des Schlüßes dieses Urti: fels wärd folgender Zter Artikel nah dem Vorschlage des Ausschußes geseßt. „Dieser Bericht (des Justiz: Ministers) und die Entscheidung des Sraatsrathes, sle mâg àuf die gerichtliche Untersuchung wider dèu Angeschuldigten oder auf seine Loslaßung gerichtet seyn, müßen spätéstens binnen 3 Monaten nach dem Eingänge der Verhandlungen bei dem Justizminister erfolgen, und der Angeschulde‘e muß \chriftlih von
den Ursachen seiner Haft in Kenntnis geseht werden.“! |
Der Ysinister der auswärtigen Ungelegenheiten wi- dersprach zwäàx diesem Vorschlage auf eine Zeitbeschrän: kung, èr wärd àber mit einet Mèdrheit, die sich durch die linke Seite und die Mitte zur Linken bildete, angènommen.
Herr Druet Devaux, aus dem Centrum zur | Linken, trug auf einen Zusaß dahin an, ,, daß jeder | Verhaft, der sh über 3 Monat erstrecke, für willtür |
lich und widergeseblih, und der Verhaftete berechtigt erflärcr werdè, die Urheber oder Theilnehmer seines Verhaftes auf Entschädigung in gerichclicen Anspru zu nedmèn, ‘ohne daß es dazu einer Autorisation des Staatsrathes bedürfe.‘ (Diese ist bei Anklagen ge: gen Sraatsbeamte erfoderiich.) Er ward durch die Mehrhéèit vèrworfen. Diè Diskußion ward jedoch Tehr stürmisch dürch eine Aeußerung des Herrn 9M a: nuel der jenen Antrag unterstüßte, und die Mit: glieder der rechten Seite die Feinde der Freiheit nanùte. Da er in der ihm abgefoderten Erklärung einen Widerruf verweigerte, ward er auf den Antrag der rechten Seite zur Ordnung gerufen. Auch Here B. Coûùstàänt machte eiñen vergeb!lichen durch dié Mehrheit verwodrfenen Antrag, „„doß nach rei Tagen des einsamen Verhafces Jeciiand von der Familie des Vethäfreten zu ihm gelapen werde.‘ Auch hier ward man gegen einander hefcig. Der Herr General Graf Foy, der bei jedem Anläße die Fremden in seinè Rede mischt, um dadurch ein liberales Ansehen zu er: halten, sprach von einer Minorität, welche, nachdem mán sie dreißig Jahre lang în Schmach und Schande gesehen, nur unter dem SWhutße der Fremden eint Zeitlang geherrscht habe. Herr v. Cordày nannte ¡hn deshalb ‘einen Uñnverschämten, ward jedoch dieses
Ausdruckes wegen vom Präsidenten zur Ordnung und |
zur Achtung gegen die Kämmer gerufen.
Am 54. d. fand im Dom zu St. Denis die Be- gräbnisfeier für den Herzog von Berry statt. Det König, die Prinzen ünd Prinzeßinnen des königlit en Hauses, mit Ausschlus des Vaters und der Wi: ivè des verewigten Prinzèn, die großen Deputationen det Karämern, dje Minister, das dipiomatiste Korps und sämmiliche Behörden wdhnten der Feierlichkeit bei. Der Bischof von Chartres, erster Beichtvater des
Auf diese 'wesentlihen Unterschiede machte Hexr B,
Pasquier jeßt aufmerksam, indem ‘er bemerkte, daß
‘er bei der damaligen Berathung ‘des Geésezes selbst da:
‘gegen gestimmt habe. In Kraft des Geseßes vom 12.
Febr. 1817. haben ‘nah ver neulichen Versicherung deb
Ministers des Innern nur 2 Verhaftungen tattgefun-
den. Herr Jacquinot-Pampelune (königl. ‘An?
walt bei dem Gerichte der ‘ersten Instanz im Seîne-De- partément) räumte in dieser Situng ‘4 bis 5 Fâlle ein,
Grafen von Artvis, verrichtete das Amt. Der Koadjutdr des Kardinal : Erzbischofs von Paris hielt die Leichenrede.
Marschal : Truppen, die während der Feierlichkeit vdr dem Por: tale mehre S.lven gdben. hôchste Ordnung. Der König, die Herzdgin voù A n: goulèmeé und alle Prinzer und Prinzeßinnen wur: den auf dèm Hins und Rückrvegè mit lauten und rührenden Zeichen der Theilnahme vom Volke xms pfañgen.
Sd ebed gehen die Pariser Nathrichten bis zum 18. ei, Sie enthalten úber Frankreich nichts Er- hebliches. Der General Sraf Foy hat sich zu einer Zreeikainpfe mit dem Herrn von Corday (Onkel der Charldtte Corday) veranlaßt geschenz, doch sein Pi: stol in die Luft gefeuert, welches Herr von Corday erwidert.
Die Nachrichten aus Madrid vòdm 9. enthalten, |
daß der König die Konstitution der Cortes angenom: men, proklamirt und beschworen hade. Es scheint,
daß sämmtliche Geneèrale in geheimen TEinverständ- j nißen gehandelt, und die ganze Armee im Aufstande
gewesen sey.
Löndon, vom 14. März. Die Spezial Koïn- mision, vor welche die wegen Hochverràäthes verhaftez ten Vershwornen gestellt werden, besieht aus den
Richtern der Kingsbench ( Königsbank) und der
commonpleas (Gericht der gemeinen Rechts\à- hen.
Oberkichter und 5 Richter beseßt. Der Lord Dber-
Richter der Kingsbeach ist der Erste der a2 Richter }
in England).
Symmbns ünd George sïnd jezt auh der
Anklage auf Hochverrath unterworfen è2rklärt. L
Man fährt noch mit Verhaftungen ‘fort. Fn Fr- Iand sind 5000 Mann mit Feldgeschüg von Dubliù nach Galloway beordert.
Der berühmte Maler and Direktor unscer Maler:
Akademie, Herr Benjamin West, ist Hieselbst, 32 Jahr alt verfiorben.
_ Madrid, vom 5. März. Der König Hat "unter dem Vorsige seines Bruders, des „Jnfanten Do0n eber ot der Ein- und Ausfuhr des Regierungsbezirkes Stral: sund in den Jahren 1818 vad 29.
(Nach Berxl. Scheffeln.)
Einfuhr.
Ausfuhkx. ee
Der Kardinal - Erzbischof und eine große Zahl anderer Prälaten wären anwesend. Dek Herzog von Belluno fommäandirte die
Ueberall herrschte die
Jedes tieser beiden Gerichte ist mir ‘eînem
1818 1819 _4818 1839
Ile . » % Mgen » 2,535 Gerste . . . . 10,411] 4,957/1436,5171387,8511 V ras 1,946 | 1,952 Erbsen ‘und Bohnen 464) 134
Summe
14,702/ 14,058
fer und Gerste, 'nah Portugal Waigèn. Béinéerkens- werth ist, daß ohngefähr die Hälfte der hier verzeich:
neten Gerste als Malz ausgeh!; ein Extverbzweig, der
diesen Gegenden vielleicht ‘einig ist, Dieses Maly
deßen Betrag ‘in beiden Jahren sich gleich geblieben, hat, - ivie 2s scheint, seine bestiminten ‘Abnehmer în Séhwe-: - den, in den Hansestädten und in Alt“ Preußen, ‘aber ' narürlich keinen Einzigen in England, ‘welches dafür |
wieder F aller Erbsen und Bohnen al l'ein ‘nimmt.
» 134,178|/31,525/213,518/142,566 1,654] 58,017] 14/907 ;
56,1401 180,542 :
49,934 10,022 779,9541812,684 j - Von der hiér verzeichneten Ausfuhr géhn mehr als # des Ganzen nah Sthwedven, England Und Portugalz nah Schiveden vorzüglich Gerste, nach England Ha-
Carl0s, tine Junta errichtet, welche den öffentli- chen Angelegenheiten vorstehen soll. Auf den Rath derselben hat er, wie eine an den Staats-Minister Herzog v, San Fernandv erlaßene Verfügung vom 5. d, enthält, dem in sieben Sektionen gebildeten Staatörathe aufgetragen, die für die sffentlicve Wohl- fahrt voù derselben angemeßen èrarhtèten Maasregeln vorzuschlagen. Gleichzeitig ist der Herzog ongewiesen worden, allen Behörden, Universitäten, Korporationen dekannt zu machen, daß sie der Regierung ihre Vor- schläge Über die von Zeit und Umständen etwa gebo- tenen Abändèrungen der Grundsäße des Reiches, wie Fe \solhe zum Glücke des Spanischen Volkes in bei- den Heimisphären erfoderlih fänden, freimüthig ‘und pflihrmäßig mittheilen sollen. Jeder Einzelne ist auf- gefodert, dem Staatsrathe seine Gedanken chneScheu zu erófaeca.
Außer dèr Meuterei der Truppën zu Corunna ‘hak
weder in dem übrigen Theile Galliziens noch in den andern Provinzen eine Bewegung unter dem Militaic oder dein Volke statt gefunden. Man hpft, au die erste mo im Kéimk gu ‘ersticken. Jn Murcia hatten Schleichhändler einige Untuhen angeßstiftet, die sogleich Uunrerdrü&ckt wurden, Auß Andalusi?zn ist nihts Näheres ‘eingegangen. Die Cortadura war fortwährend im Bests der königl. Truppen. {Auch hieß 2a qur, daß eine Batterie vor der Cortàadura von den Rëbellen genommen sey.) Was von den Forrshrictca des General Mèêna in Navarca verbreitet worden, 'ist grundlofes Gerücht.
Trier, vom 10. März. Das zuin Hiesigen De- partemêat gehörende Städtchen Neuerburg, das im Jahre 21818 gänzlich abbrannte, ‘ist iegt nach einer zwweckrhäßigeren Vau-Ördnung zu drei Viertheilen wie- der aufgebaut und wird im Laufe dieses Fahres poll- ändig ‘hergestellt syn. Die von Sr. Majestät ‘ve- willigten Unterstüßungen an Geld und Holz, #0 wie die zahlreichen Beirräge, die ‘aus alien, ‘auch den ‘ent- fernten Provinzen ‘des Reiches, \sogar aus fremde Staaten, Darmstadt, Frankfurt und gm vorzüglich aus dem Großheczoghume Luxemburg ‘eingegangen sind, ‘haben die Ausführung dès Baues binnen {o kur zer Zëit möglich ‘gemacht.
Akrenmäßige Nachrichten über die revbvlu- tivaairen Umtriebe in Teutschland. ¿ (Fortséßzüng.) _ Die teucs{chen Reformatoren waren en‘\4Ÿloßen, ‘ihre Pläne mit Anwendung aller Kraft und sel mit Aufopferung des Lebens auszuführen. __ So reibt A unterm 31, Jul. 1818 an L... „Erst das Vdlk hinaufgebildet und dann Alles daran ‘gesest, ihm zu gében, '‘wàs æs verdient, da darf Fein Opfer mehr géscheuet werden. — — Wir werden dahin strébén, unsere Gedanken auszubreitén, ‘niht nur unter Burschen, sondern in ganz Teufkschland. Wir Fönnen ‘blos 'im Kampfe bestehen, weil npcch viel Sihlechres ist, und gegen das Schlechte kämpfen wir und wòdllen ewig dagegen Lämpfen.““ | Ü... im Janÿar 1818 an K — „Es ‘ist noch nichts Großes in der Welt geschehen ‘ohne Blut, ‘Wo- zu rinnt 2s auch in den Adern? ‘Eins bitte ih Gott, daß ‘ex mi nicht elehd dahin fahren ‘Taße auf dem Siethbette, während mein Vaterland (eufzet, nein, daß er mich fallen |laße für méin Vaterland, für ‘meiß teutsthes Vaterland.“ Und ‘in ‘einem späteren Briefe ‘an ‘denselben: „Treu will ich bewahren was ‘der Geisk in J. verkündet ; mit Wort, Schrift 'und Schwert will ¿h das Vaterland \chügen auf Leben und Sters ben. Ja, ‘es wird kommen, wpflir das ‘viele Blut ge- floßen! Gott mag Euh ‘vergelten, Jhr gefallenen Helden! ‘was Ihr ‘an uns gethan habt! ‘Es lebe die reiheie! Wo die fehle, da is der Welt Ends!“