1820 / 27 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 01 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

laut auf den Straßen gegen den Herzog von Ala: gon (Hauptmann dex Garde und Mirglied der Ca: marilla, Kabinets des Königes), so daß für sein Leben gefürchtet wurde. Er soll nebst deñ übrigen Mitglie:

dern der Camarillà sich heimlich entfernt haben.

Der General-Lieutenant Bal la ster ö s (die Zeitun? gen nennen ihn jest Ballestero0s) ist zum Ober:Ge- neral der Armeé des Centrums , die um und in Ma-

drid versammelt werden soll, ernannt:

Die wegen politischer Vergehungen vérhaftéten Personen, wohin vorzüglich die Mitglieder der Cortes

von Kadix und ihre Anhänger gehören, werden in Frei-

beit gesegt; so wie sämmtliche, politisher Meinungen wegen Verbannte, größtentheils Staatsdiener unter

der Regierung des Zwischen-Königes Joseph, dié Er- laubnis zur Rückehr in die Heimat êrlangt haben. Der königliche Befehl, der diese Maasregel ánordnet, ist vom s. d., und alle Géneral: Kápitains der Pro- vinzen ‘sind wegen Entlaßung der Gefangenen, so wie diè Gesandten im Auslande wegen Ertheilung derx Päße mit Anweisungen versehen. (Der Gesandte zu Paris , Herzog von Férnan Nunez, hat deshalb bereits in die Pariser Zeitungen vdm 19. die erfoderz liche Bekanntmachung einrücken laßen.)

Madrid, vom 12. März. Die außerórdéntlichei Zeitungen vom 10. und vom heutigen Tage enthalte verschiedenè königl. Verfügungen. Die erste vom 9. befielt, in den sämmtlichen Städten des Reiches 0: fort die Gemeinde-Räthe, nah den Vorschriften dek Konstitution zu wählen.

Eine zweite Verfügung des Königes stellt den Herrn Mendoözàa-Rubianes, als einen erfahrneñ Mann, der die éffentlichè Meinuñg für sih habe, an die Spité aller fonstitutionellen Jistitutionen für Madrid.

Eine dritte stellt das Dekret der Coëtes vòôm 282. Febr. 1815, durch welches das Tribunal der Jnquisi- tion, als mit der Verfaßung unverträglich, aufgehö- ben wurde, wieder her, hebt dem zu Folge nach vor: gängigem Gutachten der provisorischen Junta die Jn- quisition in der ganzen Monarchie auf und befielt, daß alle Personen, die sih wegen politischer oder re: ligieuser Meinungen in ihren Gefängnißen befinden, entlaßen, und wegen der lebten die Bischöfe in Kennt: nis gesegt werden sollen. ;

Eine vierte vom 10. d. ordnet an, daß die provi- forishe Junta unverzüglich ihr Gutachten über die Maasregeln, in Rücksiht auf die Verfügungen der Cortes wegen der Presfreiheit erstatten und die Per: sonen vorschlagen soll, die sie zur Bildung einer Cen- sux- Junta geeignet halte.

In der Zeitung von heute seyt éine fünfte Ver: fügung vom üi. d. fest, daß nach dem Gutachten der provisorischen Juntà vóm 9. d. M. álle Ansordñun- gen der Konstitution mit diesem Tage in Kräft getre- ten, und namentlich diejenigen, welche die persönliche Sicherheit und die Freiheit der Preßé zum Gegen- stande haben ; daß auch in Folge deßen die im Jahre 1814 sowol in dex Halbinsel als in den Provinzen

|

jenfeit des Meeres bestandenen Censur-Junten in den: selben Mitgliedern, welche sie damals gebildet, wieder hergestellt werden sollen, bis die Cortes, zu deren Wirksamkeit diese PBerwaltungs-Maasregel gehöre, et: was Anderes beschloßen haben.

Die provisorische Junta macht die Herstellung der Presfreiheit durch eine besondere, schon vom 10. da: tirte Proklamation dem Volke bekannt, ohne der Cen: sur:Junta zu erwähnen, und ermahnt, Misbräuche zu vermeiden. - Dieselbe Zeitung enthält eine Proklama: tion des Königes an die Nation vom 10. d., worin er bekannt macht, daß er die Konstitution vom Jahre 1812, weil solches der Wunsch der Nation sey, be: schworen, und daß er zur unverzüglichen Zusammenbe: rufung der Cortes die erfoderlichen Befehle ertheilt habe. Er erinnert sie, von dem trüglihen Scheine eines eingebildeten Glückes, welches dem wahren Glüe nur zu oft éin Hindernis entgegensielle, sich nicht ver-

führen zu laßen, und der Stimme der Leidenschaft tein |

Gehör zu geben.

Nach der Konstitution sollen 7 Minister: Kabinets- Sekretaire die Regierungsgeshäfte verwalten. Hie:

von hat der König interimistisch zwei ernannt, Don |

Joseph Garcia da la Torre für die Verwaltung der Halb: Jnsel und der anliegenden Juseln, und Don Ant. Gonzalez Salmon, bisher Setretair im Fi: nânz-Ausschuße, für die Verwaltung des Reiches jen: seit des Meerës.

Die Garnison der Hauptstadt hat nebst den Gent ralen und Officieren vom Generalstabe den Cid au die Konst itution abgeleistet.

(În Bezug auf die Censur-Junta ist zu bemerken, daß sie mit der Absicht der Cortes, eine Jury zu bil: den, in Zusammenhang steht. Sie konnten sich hier: über nicht einigen, und die Sache blieb einer funfti: gen Nationálversammlung vorbehalten. Dagegen be:

stimmten sie, daß in jeder Provinz eine Junta gebil: |

det werden solle, an welche die gerichtliche Behörde jede ihr denuncirte Schrift zu senden habe, um zu entscheiden, ob ein Misbrauch der Preße stattfinde, oder niht. Jm ersten Falle ward ein Verfahren wi: der den Verfaßer eingeleitet.)

Madrid, vom 14. März. Eine königliche Ver

fügung vom. 12. d. hebt alle gerichtlichen Behörden |

auf, die unter der Benennung von Räthen bisher die Justiz veérwalteten. Sie werden in ein Ober- Tri: bunal vereinigt, neben welchem die Gerichtshöfe in de! Art gebildet werden, wie die Konstitution vorschreibt.

Jn die Sielle des Herzoges von Alagon is de General Valparaiso Kapitain der Garde Corpé geworden.

Der König hat den Domherrn Marina, eine? gebildeten und einsichtvollen Geistlichen, zu seinem Beichtvater gewähle. Er hat eine „Theorie der Cor: tes ‘' geschrieben.

Don Gaspard Vigodez ist General-Kapitain der |

Provinz Madrid. Aus Andalusien fehlen die Nachrichten noch imme!

Man sagt, der Graf Abisbal verhindere die Kon: munifation.

Spanisches Süd:Amerika. Jn Briefen aus Rio : Janeiro vom 11. Januar wird mit Bezug auf eine Zeitung von Chili vom 12. Nov. gemeldet , daß Lord Cochráne am 1. und 3. Oft. die Spänisché Flotte zu Callao ohne Erfolg angegriffen und daß sich besonders von seinen Congreveschen Raketen keiné Wirkung gezeigt habe. Nach seiner eignen Eczählung in der Zeitung hat er selbst zwar auch feinen Verlust erlitten, nah Privatbriefen aber nicht allein alle

seine Brander eingebüßt, sondern auch an den übrigen

Schiffen großen Schaden gehabt.

(Für Spanien und das gesanimké Europá ist es von der höchsten Wichtigkeit, welchen Entschlus die Amerikanischen Kolonien , die sih in Insucreftion gegen das Mutterland befinden , nunmehr fäßen wer: den. Nach der Verfaßungs-Urfunde ist der Zwiespalt in Rüsicht auf politische Rechte völlig aitsgeglichen ; auc die Judier sind durch Geburt Spanische Bürger» und selbs die Neger können dur Verdienst das Bük- gerrecht erwerben. Die Amerikanischen Deputirten hatz ten im Jahre 1810 folgende Foderungen än die Cortes in Kadix gelangen laßen : a) Das Spänischè Amerika hat das Recht einer freien Ausfuhr seiner Produkte und Fabriz kate sowol nah Spanien, als in das Ausland; gleiche? maßen die freie Einfuhr seiner Bedürfniße, woher es solche beziehen will; alle seine Häfen also sind dem freien Handel geössnet (die Cortes hatten diese Foderung zuge- standen). b) Das Spanische Amerika hat einen freien Handel mit den Spanischen Kolonien in Asien, (den Philippinischen und den ihnen zugeschlagenen Fnseln). c) Jedes fiskalische Handels-Monopol wird abgeschaft, und die Staatskaße durh Abgaben auf die Gegenstände des bisherigen Monopoles enischädigt.

Paris, vorn 22, März. Der König hat den Paäir;, Marquis, von Latóur-Düpin :-Gouvernet, bis: herigen Gesandten im Haag, mit einer außerordent? lichen Botschaft an den Hof zu Mádrid gesendet. (Der M. v. Latour: Düpin, Sohn eines dern Blut: gerüste niht entgangenen Ministers Ludwigs XVI, wohnte auch dem Kongreße zu Wien als Fráänzösischer Bevollmächtigter bei. Er war während der Schretens: zeit nah Amerika ausgewandert.)

Fn der Sizung der Kammer der Abgeotrdnétèn hä- den die Diskußionen über das Gese wegen der Preß: freiheit der Zeitungen ihren Anfang genommen. Die Herrn Laisne von Villeveque, M. v. Chauv é? lin und Daunou sprachen dagegen, die Herrn Graf de la Boucdonnaye, Vicomte v. Castelbajac und Gräf von Marcellus dafür, doch der erste mit der ausdrücklihen Maasgabe, daß das Geseß nur bis zum Schluße der gegenwärtigen Sigzung in Kraft bleibe, um der Regierung Zeit zu verschaffen, ein die Mis- bräuche der Zeitungschreiber beseitigendes Repreßivs Geseg vorlegen zu können.

Kours der Renten 74 Fr. 15 Et.

Þ aris, vom 25. Mätz. Dié Kammet dét Abgés òrdneten hat ihre Erérteruñg des Gesetz - Entwurfes über die Beschránkung der Preße für die Zeitungen lebhaft fortgesest. Zwar ist in dér gestrigen Sißung die SEEER geshloßen, allein noch nicht abgestimmr wörden. :

Der Köurs dex Rénten, dert vorgestern bereits auf 74 Fr. 70 Cr. stand, ist gestern aus 40 Ct. gefallen.

Stoóckhólm, vom 17. März. Unsere Zeitungen ênthalten, daß die Bevölkerung des Schwedischèn Rei- ches, mit Ausschlus von Norwegen, im Fähre 1818 2,471,620 betragen haben, worunter Stoholm mit 71,792. (Vor der Abtretung Finnlanòs und Pom- merns rechnete man etwa 3,200,000. Der Abgáâng ist durch Norwegen ersetzt. Die Bevölkerung Stockhöôims hat abgenommen. Man rechnete sie dâmals auf 80,000.)

T urin, vom 8. März. Der König hat durch eíne Beroronung vom 25. v. M. eine aus drei Mitglie- dern bestepende Kommißion (Giunta cotsultativa di legislazione) ernannt, um die schon vorliegenden Ent- wurfe zu neuen Civil: und Kriminal - Geseyen zu res vioiren, und behufs der Reform der bisherigen Geset- gebung ein vollständiges Gesepbuch auszuarbeiten. Die Kommißion ist berecztiget und angewiesen, sich des Rathes und ter Mirwirkung aller für ibren Zweck brauchvaren Sachverständigen zu bedienen.

Wien, vom 21. März. Aus dem bekannt ge- machten Vortrage des Gouverneurs der priviiegirien Oejterreichsen Vtarionalbank, Herrn Grafen v. Dit- ricy stein, vom 17 Januar d. J. ergiebt fich das Resulta¿i der vorjährigen Geschäfte der Bank daßin: a) Sie har einen Werih von 23,916,603 Fl. Banf: Valuta ( Mecalimünze) eskomptirt. b, Jhre Ver- wecyselungs:Käßen der Münze gegen Noten, und um- gekehrt, haben dur mehr ausgegebene Noten in Ver- hát:nis gegen Metaümünze die Müänzvorxrithe um 10,010,180 Fl. vermehrt. c) Auf Golo und Silber und auf Staat8papiere hat fie 39,170,600 Fl: ausge: lieden. d) Jhr Verkehr, in Einnahme und Ausgabe, betrug 220,858,274 §1. €) Der Geioinni, mit Ein- {lus eines aus dem Jahre 1818 übernommenen von 10,789 Fl. betrug 1,652,034 Fl. k) Der vertheilte Actien: Ertrag, nah Ab,ug eines dem Reservefonds zugewiesenen Kapitales von 241,224 Fl. als der Hälfte des Uedergewinnes, hat fur jede vis zum 31. März 1819 eingelegte Aktie von 1000 F1. Papiergeld und zum Theil von 100, zum Theil von 10& Fl. Mérall: Münze, 56 Fl. Bänk Valuta ergeben. œ) Der ganze Reservefond beträgt 516,347 Fl. Vank: Valuta. Aus diesem und der zu ecwartenden den Aktien zuzuwéisenden Hälfie des Uebergewintnies, nach Abzug der géèwöhnli- hen jährlihen Dividende, eónnen schon jeßt für jede neue Aktie 10 Fl. Gewinn berechnet werden.

Der Etzher;og Rudolph hat am 8. d. seirrén feierlihen Einzug als Eczbisepof von Olmüz, in diese Stadt gehalten. :

Stuttgart, vòm 26. März. Ju dek gestrigen Sigung der Kammer der Abgeordneten zeigte der Ju- stizminister derselben an, von dem Könige den Auf: trag erhalten zu haben, der Versammlung die Näch- richt von der bevorstehenden Vermählung Sr. Maje- stät mit Höchstihrer nahen Verwandtin, der Prin: zesiin Pauline vön Würtemberg (Tochter des verstorbenen Vater:Bcudêrs Sr. Majèstät, des Herzo: ges Ludwig, geb. am 11. Sept. i800) zu übérbrin- gen. Die Kammer beshlos und entwarf sofort einé

Glückwünschungs: Addreße.

Darmstadt, vom 25 März. Das Edikt Sr. K. H. des Grosherzoges uber die landständische Ver: faßung unseres Grosherzögthumes vom 18. d. M. ift in 24 Artifeln öffentlich bekannt gemacht worden, (Wir wetden das Nähere mittheilen.)

T R E