1820 / 29 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 08 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Dauer ihrer diesjährigen Sihung ein zwoeckmäßiges Repreßivgeses zu Stande bringen werde! Herr Jac- quinot-Pampelüne (Requetenmeister und königl. Profkureur) der schon im vorigen Jahre gegen das von den Ministern vorgelegte Geset, durch welches den Zei- tungen die Censurfreiheit bewilligt wurde, sich erklärte, sebte bei diesem Anlaße die Fehler des in 5 Abthei- lungen bestehenden Gesebes über die Presfreiheit , die allen Zweck der Geseßgebung vereitelten, auseinander. Der ersie Theil, das Strafgeses, enthalte zu unvoll- Fändige Abstufungen und eine metaphysische Nomen- Flatur, wovon die Folge sey, daß viele Verbrechen un- bestraft blieben, und die Ueberzeugung der Geschwor- nen, deren Gewißen sich wider die Spibfindigkeiten des Geseges sträube, an dem Erbfehler deeselben schei: terten. Der zweite Theil, über die Verfahrungsart, Habe das öffentliche Ministerium, eine der wesentlich?

ften Justitutionen der Gesebgebung, außer Wirksam:

Feit gesezt, indem es in Jnjuriensachen nicht vdn Amts wegen verfahren dürfe. Sein Hauptfehler aber sëy, Daß es die Vergehungen wider die Presfreiheit an die Geschwornengerichte gewiesen habe, woraus Straflosig- Leit habe hervorgehen müßen. Man werfe der Regie:

zung vor, die Zeitungschreiber zu nachläßig verfolgt zu

Haben ; aber sie hâtte unmöglich das Aergernis soliher

Lossprechungen, als man erlebt habe, vermehren können, | Besonders habe das Uebel zugenommen, seit die |

Namen der Geschwörnen in den Zeitungen öffentlich abgedruckt würden. Nur wenige dieser Männer be:

sáßen den Muth, sich den Verfolgungen det Schwär: mer Preis zu geben und den Doichen der Verläum-

dung zu troßen ; sfe zögen es also vor, ein Nichtschul: dig, oft gegen ihre Ueberzeugung, auszusprechen. Der dritte Theil, die Zeitungen betreffend, habe den Grund- fas einer Verantwortlichkeit aufgestellt, Praxis bereits lächerlich geworden seh. Man suche sich den ersten besten Mizthling, der für Geld seinen

Namen hergebe, und fich auch, wenn es nöthig, auf

einige Monate einsperren laße.

Herr Benj. Constant fragtè ‘den Minister der Auswärtigen Angelegenhèiten, ob etwa, wit er nicht glaube, mit Absicht ausgelaßen sey, daß die périodi: schen Schriften, wenn fie unter: dem- Censur - Gesetze begriffen seyn sollten, monatlich öfter als Einmal ers scheinen müßten. Jn allen früheren Gesetzen habe man diese Beschränkung zum Grunde gelegt "). Auf die bejahende Antwort trug er auf eine Berichtigung des Gesetes an, weil sonst auch die Entyklopädie, die Merke Voltaires und die Reísen des Herrn von Humboldt nicht ohne Censur gedruckt werden könn-

4+) Jn den früheren Geseßen úber die Pressreiheit nichk, Das Geses vom 21. Oft. 1814 sagt allgemein : ¡j Zei- tungen und periodishe Schriften können nür unter Éd - nigliher Genehmigung erscheinen.‘ Eben so lautet das Geseg vom 28. Febr. 1817: Das Geses vom 39. Dcbr. 1817 spriht eben #0 allgemein : „Zéitungen und andere «peciodtshe Werke, welche politishe Gegenstände und

Meuigkeiten abhandeln, können: bis zum Ende der ung der Kammern von 1818 nuy mit königl, Gw amigung erscheinen,“

der in der

H

ten, da sie in Lieferungen ersienen und zum Theil auch politischè Gegenstände abhandelten. Die Absicht war : die Minerve, die historische Bibliothek u. dgl. der Censur zu entziehen. Der Antrag ward jedo, wie ein anderer des Herrn Bar. Mechin „daß die Censur dec Zeitungen nur bis zu dem Tage dauern möge, an welchem die königl. Verordnung über die Zu? sammenberufung dér Wahl-Kollegien erscheinen werde“ verworfen. Der Herr B. Pasquier erflärte sich über den Unterschied, zwischen den Flugblättern die der Censur nicht unterworfen werden, und den periodischen Schriften dahin, daß er in dem Abonnement auf die leßten zu suchen sey, welches ihnen die größte Arhn-: lichkeit mit den Zeitungen verschafse.

Der zweite Artikel des Gefeßes: „keine dieser Zei- tungen und periodishen Schriften darf ohne ftônigl. Genehmigung herausgegeben werden; indes können diejenigen, die jezt wirklich schon in Umlauf sind, auch fernerhin erscheinen, wenn se sih dem gegen: wärtigen Geseze gemäs verhalten“ wurde gleichfalls dur überwiegende Mehrheit angenommen. Dasselbe geschah mit dem dritten Artikel: „„ die Genehmigung kann nur dann ertheilt werden, wenn dem ersten Ar: tifel des Geseßes vom 9. Jan. 1819 gegnügt wird.“ Herr General Demarcay schlug hiebei vor, daß den Herausgebern die Kautionen zurückgegeben werden müßten, weil diese Maasregel mit der Censur sîch nicht vereinigen laße; Herr Courvoisier bemerkte jedoch dagegen, daß der Zeitungschreiber auch bei bs stehender Censur fich strafbar machen könne, und man verwarf den Antrag. Zum vierten Artikel: „„ vot

Herausgabe eines Blattes dder einer Lieferung muß das Manuskript von dem Verleger oder dem verant:

wortlichen Herausgeber einer vorgängigen Prüfung unterworfen werden“ shlug Herr Joße von Beau- voir (Fabrikant) von der rechten Seitè, den Zusak vor, daß auch die Flugschriften unter 5 Druhbogen der Censur unterworfen werden möchten; es erhob sich aber Niemand zur Unterstäbung und selbst die rechtè Seite lachte. Ein anderer Vorschlag des Hérrn B. Savdie-Rollin, von der linken Seite, daß dié Verhandlungen der Karamer in den Zeitungen von

der Censur ausgenommen werden möchten, ward auf | die Aeußerung des Ministers der Auswärtigen Ange- | legenheiten, daß tnan den Zeitungschreibern nicht ge: |

statten könne, den Verhandlungèn der Kammern Uw zeitige Bemèrkungen beizumischen, verworfen. Paris, vom 1. April. Die Diskußion über das Gensurgeset ist in den leßten Sihungen der Kammet der Abgeordneten mit der bisherigen Lebhaftigkeit und mit den bisherigen Erfolgen fortgeseßt worden. Dit Mehrheit hat auch die übrigen Artikel angenommen und die von verschiedenen Seiten in Antrag gebrach: ten Zusäte verworfen. - Jnsbesondre ist der Artikel; der die verbindliche Kraft bis zum Schluße der Siz: zungen der Kammern von 1820 erstrèckt, unvèrändert geblieben. Bei der namentlichen Abstimunmg übet das Ganze wurden 135 weiße und 140 schwarze Ku

geln gezählt, das Geseh alss mit einer Mehrheit von 25 angenommen. Der heutige Moniteur enthält be: reits die fönigliche Bestätigung.

Der König, der sich einige Táge hindurch unpäß-: lich befunden hatte, ist vollkommen hergestellt.

Madrid, vom 20. März. Die Nachrichten Über die Ereigniße in den Provinzen, theils vor, theils un; mittelbar nach der Bekanntmáchuñg dés königl. Ett- shlußes, die Konstitution der Cortes anzunehmen, gehen jest nah und nach ein. Wir erfahren, daß der Oberst Riego durch das Korps des General Od 9: nel, der mit seinem Bruder dem Grafen Abisbal in feinem Éinverständniße gewesen, einigemal geschla: gen, und daß sein Korps bei Maron fast ganz aufs gerieben worden war. Er hatte sich für seine Person nah Cordova geflüchtet; seine Soldaten waren -ge- fangen in Sevilla eingebracht worden, als die königl. Bekanntmáchung erschien, dié der Gerieral O'donel selbst ihrn mittheilte.

Fn Valencia hatte der Generál Elio bis äuf den leßten Augenblick durch Maasregeln der Strengé die Ordnung erhalten, und noch am 9. d. einige Ru- hésiórer aufhängen laßen. Vier Andere, denen das gleiche Schicksal bevotstand, wurden durch den Ein: gang der königl. Befehle, der am folgenden Morgen erfolgte, gerettet. Die Gefängniße der Jnquisition rourden sofort geöffnet, und der Graf Almodovakr, der darin verhaftet gewesen war, provisorisch zum Kommandanten der Stadt ernannt. Dieser sowol, als die Truppen, shübten die Person dés Geueral Elio0o, der sich mit vielem Muthe zu Pferde noch unter das Volk wagte, aber der bewegten Menge nicht widerste: Hen fonnte. Man hatte aus Valencia, deßen Einwoh ner leihtblütiger und heftiger, als die andern Spa: nier sind, die s{limmsten Nachtichten erwartet. Bis jezt aber ist daselbst kein Blut gefloßeti.

Die traurigsten Nachrichten sind aus Kadix einge- gangen. Doch hat die Regierung selbs darüber noch nichts bekannt machen laßen. Die Erzählungen wéi: chen sehr von einander, ab und man wird erst nah vollendeter Untersuchung der vorgefallenen Unrußen, die der König bereits befohlen hat, zuverläßig urtheiz len können. Am glaubwürdigsten ist Folgendes. Det General Freyre hatte sih am ÿ. März nach Kadix begeden, und, weil er von allen Seiten gedrängt wurde, die Konstitution der Cortes am 11. zu pro- klamiren versprochen. Der Tag ging ruhig vorüber. Am folgenden Morgen aber erfüllten die Söldaten die Straßen, klagten den General des Verrathes ge: gen den König an, ermordeten einige Officiere, die sie berußigen wollten, und überließen sich Ausschweifun: gen, die das Volk zulegt in Aufstand brachten, und ba sich ein Theil der älteren Garnison zu dem Volke gesellte, ein Blutbad verursachten, das nach einigen Nathrichten 500, nach andern noch méhren Ménschet das Leben gekostet haben soll. Freyre war gens thigt, aach Puerto de Santa Maria zu flüchten, AnchŸ

aa den folgenden Tagen hat man sich noch in den Straßen geschlagen. Am 14. wär die Ruhe hergec stellt, nahdem die Entschließung des Königes ¿ffent- lih bekannt gemacht worden war.

Der König hat den General Don J. O’ Donoju provisorisch zum General , Kapitain von Andalusien, und den General Don Cayet. Valdez zum Gouver- neur von Kadix ernannt. Der exste ist vom Könige zugleich beauftragt , die Anstifter der Unruhen in Ka- dix und der in Andalusien vorgefallenen Unordnungen zu verhaften und zur Untersuchung zu ziehn.

Die provisorishe Junta zu Madrid hat dem Volke durch eine Proklamation vom 19. befannt gemacht, daß sie sih mit den Maasregein zur Zusammendberus fung der Kortes beschäftige. Man glaubt, daß ihre Sizbungen im Julius anfañgéèn werden.

In Madrid herrscht völlige Ruhe. :

Der Graf Ab is bal hat durch sein zweéideutiges Be- trägen die öffentlichen Stimmen gegen |1ch erregt. Mart hofte hier, der König würde ihn bestrafen laßen, aber der General Ballesterós hat ihm Verzeihung ausgewirkt.

Unter der großen Zahl der Genecale, die sih in keine Verbindung eingelaßen haben, nennt man beson- ders den allgemein geachteten General Blake, jebis gen Präsidenten des Staatsräthes.

Der General Mina war zu Vittoria in dems selden Augenblicke eingetroffen , áls die Konstitution auf Befehl des Königés daselbst pyblicirt wurde.

London, vom 29. März. Sic Fr. Vaurdett und der Herr Hobhouse sind zu Repräsentanten für Westminster gewählt worden. Herr Brougham ist für Winchelsea gewählt. |

Jm peinlichen Prozeße wider die Vershwörer in Katon-Street hat die große Jury erklärt, daß die Ung- klage stattfinde: wegen Hoch verrathes gegen Thi sts lewood, Wilsón, Tidd, Brunct, Harrijson, Strange, Davidson, Bradburn, Ings. Gil- christ und Cooper; wegen Mord gegen die sechs ersten, nd wegen strafbaren Schießens in ge- fährliher Absicht gegen die drei ersten und Jng s.

Die Jury in Vork hat gegen Hunt und neun sei ner Genoßen wegen der Anflage: am 16. August v. F. in Manchester eine verfaßungswidrige Volfsver- sammlung gehalten und die Erregung von Unruhen beabsichtiget zu haben , entschieden. Fünf find nicht- schuldig befunden. Gegen Hunt und vier Andere haben die Geshwornen das Schuldig dahin erklärt, daß sfe einx ungesebliche Versammlung angestiftet hätz ten. Dás Gericht hat s verurtheilt, auf sechs Moso- nate eine Kaution für Beobachtung eines ruhigen Bez tragens zu stellen. Hunt hat solhe auf 2000 Pfund geleistet, dennoch aber die Kaßation durch den obersten peinlichen Gerichtshof, die Kingsbenh, nachgésucht. (Es hangt bei dem Gebrauche solches Rechtsmittels, selbst gegen Todesstrafen, von dem Richter ab, ob er demselben eine suspendirende Kraft beilegen oder auf eigne Verantwortlichkeit mit der Vollstreckung verfah- ren will.)

Brüßeél, vom a7. März. Unsere Zeitungen ent: halten eine Darstellung, die über die vielbesprochene Angelegenheit des Hertn v. d. Sträeten und sei: ner Konfulenten nähern Aufschlus giedt.

Herr v. d. Straeten hatte in sinem Werke über diè Staatswirthschaft dèn Ministern mit Härte vor: geworfen, daß sie ein verkehttes, das heißt, ein sei: nèn Meinungen nicht gernäßes Vertdaltungesvstern be: folgten. Er is devhalb in Anklagestand verseyt wort: den, weil er Mistrauen und Zwietracht untér den Einwohnet&n des Königreiches zu verbreiten gesucht E. Während der Verhandlung erschien in einer

ruckschrift ein rechtliches Gutachten von fîéderi Ad: vokaten üder diese Anklage dahin, daß sie geseslih nit begründet sey, und auch diese Advokaten find, weil ste dur die der Sache gegedène Oeffentlichkeit das Vergehen des Herrn v. d. Straeten theilen, in. Anklagestand geseht and verhaftet werden, odweol

Ï A