1820 / 35 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 29 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

ihrer Diskußion dem heftigsten Widerstande unterlä: gen, gründlih und ershépfend zu erörtern. Der Ks- nig habe deshalb ra'hsam gefunden, den Entwurf zu vereinfachen , hn auf das Dringendste zu beschränken und dergestalt umarbeiten zu laßen, daß ihn auch nichk der geringste Vorwurf, die Verfaßungs: Urkunde anzu- casten, treffen könne. Es sey zu erwarten, daß man si inzwischen selbst über die Zweckmäßigkeit des ersten Entwurfes, über die Vorzüge einer zahixeicheren Kam: mer, über die parlamentarischen Vortheile einer ganz? lichen Erneuerung, von s zus Jahren, verständigen werde. Jegt halte der König für gut, dem Vorurtheile einiger dbefangenen Gemüther nachzugeben, und die Merfaßungs:Urkunde durch das neue Geseg mit keiner Sylbe berühren zu laßen. Nur einer mangelhaften Bestimmung des Wahlgeseßes vom s. Febr. 1817 solle nachgeholfen werden, wozu man der Regierung hof- fentlich eben so wenig das Recht bezweifeln, als sich darüber verwundern werde, daß ein jugendlihes Re- gierungssystem nicht mit den ersien Schritten das Ziel erreichez daß in manchen Zweigen der Geseßgebung abzuändern, zu verbeßêrn, zu vervollständigen seyz daß man erst durch Versuche, durch Erfahrungen sich der Vollendung nähere.

Das Geseg selbst ist folgendes? Ans

Art. 1. a) Es giebt in jedem Departement éine Mahlversammlung des Departements und Wahlver- sammlungen der Kreise. b) Jn den Departements, die nur Einen Abgeorbneten zu ernennen haben, und in Korsika vereinigen sich sámmtliche Wähler in Eine

ersammlung. p L Die Wahlversammlung jedes Departements besteht aus den höchst besteuerten Wählern.

Die Zahl der Mitglieder diefer Departements: Mahlversammlung besteht im fünften Theile sämmt: licher Wähler, doch darf sie nicht unter 100 und nichk Âüber 600 seyn, ausgenommen im Seine-Departe- ment (Paris), woselbst sie aus 800 besteht. E

5. Die Wahlversammlung jedes Kreises besteht aus allen Wählern, die ihren politischen Wohnsiß im Kreise haben und nicht zur Departements - Wahlver-

lung gehören. u ; P Ee A Tris nicht wenigstens 50 Wéhler, so müßen sich selbige dem benachbarten Kreise, der die gvenigsten Wähler hat, anschließen und mit diesem eine einzige Versammlung bilden. :

4. Jede Kreisversammlung ernennt, nach Unbe- dingter Mehrheit der Stimmen, so viel Kandidaten zur Kammer, als das Departement in dieselbe abord-

muß. L M dies ein Kandidat gleichzeitig von mehren Krei- Fen ernannt, so wird er demjenigen Kreise angerech- net, in welhem er die meisten Stimmen hat; in allen übrigen Kreisen, die ihn auh gewählt haben, gvird ge A nE, der nah ihm die meisten

immen erhaiten.

E Mie Departements-Wahlversamwlung ernennt die Abgeordneten zur Kammer, und wählt solche aus den von den Kreisversammlungen berufenen Kandidaten.

6. Jn den Departements, die unter b, Art. 1. bezeithnet sind, schreiten sämmtliche in Eine Versam: lung vereinigte Wähler zur Ernennung des oder der

rdneten. A Die Wahl der Kandidaten Und der Adgeordne- ten geschieht in der Art, daß jeder Wähler in dem Sißungszimmer der Wahlverordneien auf einen Zets tel, der ihm zu diesem Behufe beh-ndiget wird, seine Stimme schreibt oder von einem der Wehlverordne: tea schreiben läßt, und solchen dem Vorsißenden über: giebt, der ihn in die dazu bestimmte Urne wirft.

g. Die direkte Stèuer, von deren Entrichtung die Eigenschaft des Wählers und des Wähibaren ab- hangt, wird nicht anders in Rücksicdt gezogen, als wenn Ein Jahr vor stattfindender Wahlversamlung das Grundstück in Besiy genommen, der Miethver: trag abgeschloßen, das Patent eingelöst und das daran geknüpfte Gewerbe betrieben worden "). Nur wer aus einem Erbrechte erwirbt, is hievon ausgenommen.

3) Die direkte Steuer besteht: a) in der Grundsteuer,

b) in der Personen - und Mobiliensteuer, c) in der

Thür « und Fenstersteuer , d) in der Patentsteuer,

|

9, Die Bestimmungen des Geseßes vom 5. Febr, 1817, welche durch gegenwärtiges nit aufgebhoden worden, behalten ihre verpflichtende Kraft und sind von den Departements - wie von den Kreis-Versam: lungen zu befolgen. i |

Das Wahlgeseß vom 5. Febr. 1817 is hienah hauptsächlich und wesentlich nur in den Bestimmun- gen der §F. 7 9 abgeändert. „In jedem Depar; tement is nur Eine Wahlversammlung, die aus alien Wählern des Departements besteht. Sie versammelt sich im Hauptorte, wenn der König nicht einen an: dern Ort dazu bestimmt. Die Wähler vereinigen si da, wo ihre Zahl nicht 600 Übersieigt, in eine einzige Versammlung. Wo mehr als 600 Wähler sind, theilt sich die Wahliversammlung in Sektivnen , deren jed aus wenigstens 300 Wähiern beitedt. Jede S eftion nimmt an der Erneunung aller vom Departement zy wählenden Abgeordneten unmittelöar Theil, "

Die Gründe der Abänderung gieot der Minist des Junern dahin an: „Man hat bemerk, daß ein Menge von Wählern an den Wahlen gar keinen Thi

nimmt. Fast überall fehlte mehr als ein Drittel bä} Yan har Ursache zu glauben } daß die Zusammenberufung an Einen Ort im Depar: | tement, der oft von ihrem Wohnsitße entfernt liegt, F Leu1e, die us schen sich über solche F Leute von fciedfer: F gemäßigten Gesinnungen folgen bei diest F Hange zur Gemä: F lichkeit, und ziehen ihre Ruhe einer Pjkicht vor, deren Die Sade |

den legten Wahlen.

sie abgehalten habe, sich einzufinden. irgend einer Parthei gehören, Schwierigkeiten hinweg; aber tigen und

Gelegenheir gern einem gewißen

Bedeutung sie nit gehörig würdigen. D ] wird sich ganz anders gestalien, wenn die Wahlen,

zu sagen, vor ihrer Thür geschehen; wenn sie statt ei: F ner Reise nur einige Schritte gehn dürfen und nit mehr den Einfluß des Hauptortes zu fürchten haben von Wählern in Streit ge die Ent}

wo sie mit einer Menge rathen, der ihnen noch unangenehmer ist als

fernung. Geschehen die Wahlen nach Kreisen, o fin:

den sich wahrscheinli weit mehr Wähler ein, und

die Wahlen können mit beßerem Grunde für die fentliche Stimme gelten.

selbst, sondern stellt der Wahlversammlung des Di

partements nur Kandidaten vor:

als die Gewählten nun einer doppelten Prüfung un terliegen.‘

Diese Botschaft der Regierung veranlaßte einen seh Der Präsident schiŒckte sich an} in der gewöhnlichen Form zu verfahren, nämlich aut:| daß bie Kammer den Empfang bescheinige}

stürmischen Auftritt.

zusprechen, den Oruck verordne zur weiteren Berathung vertheile, schrei der linken Seite unterbrochen wurde.

und an die ein;elnen Aues#Üß| als er dur das Ge

terdrach der

geren Berathung gelangen zu können. herrschte bis auf den leßten Augenblick in der Vet: sammlung, die sich nur durch eine wenig ernsthaftt Wendung, welche der Herr Graf Girardin de! Sache gab, aus ihrer Verwirrung zog und über di! einzig zweifelhafte Frage zur Abstimmung gelang! Aus der ganzen Erzählung der Verhandlungen in di

öffentlichen Blättern geht hervor, daß die Mitglied

der linken Seite durch deu ganz unerwarteten V trag des Ministers des Junnern in einem Plane

stört worden, den sie über das früher vorgelegte C F

seg wegen der Wahlen schon verabredet hatten. Wo

auf den jcht eingetretenen Fall für sie zu thun F hatten sie niht mit einander berathen; daher {t} sie, der Eine Dieses, der Andre Jenes wollend, hef}

durch einander, bis sie sich nur einigermaßen selb verständigen konnten, wozu der Präsident, den der nió! erwartete Widerspruch gegen die gewohnte Formel aus

zu überraschen schien, den Anlaß gab. Er verweigett!|

anfangs alle Diskußion über diese Formel, inden et vorausfeste, daß es nur darauf angesehen sey, d Recht des Königes zu bezweifeln, an die Stelle des noch nicht berathenen

Zwar ernennt die Wah!/F Versammlung des Kreises niht die AbgeordneteF

aber aus diesen mus} sie wählen, und eine solche Wahl ist um so gründlicherF

Nad fruchtlosen Anstrengungen, die RußZe herzustellen, un Prásident die Sizung auf eine Stund: ohne nach deren Ablauf zu einer gesunderen und ruhi Die Anarchi

Entwurfes einen anderen f

segen. In sofern er aber den Druck des neuen Ge- sez-Entwurfes aussprach, fand allerdings eine Bera- thung statt, weil das Reglement den Dru von dem Gutfinden der Kammer abhängig macht. Und vobwol er auch diesen Zweifel sehr bald zur Sprache brachte und eine Abstimmung darüber veranlaßte, welche, durch die rechte Seite und das Centrum vejahend erfolgte, so war die Absicht der linken Seite doch nur dahin gerichtet, die Frage zur Disfußion zu bringen, ob der König den früheren Gesez-Entrwourf zurücknehmen tönne, einen Geseß: Entwurf, der längst zuvor ihren leiden- schaftlich sten Tadel erregt hatte. Der Präsident ver- weigerte, Über diese Frage bei Gelegenheit eiuer Dis: fußion abstimmen zu laßen, wo es sih nur um die Auslegung déèr Geschäft-ODrdnung der Kammer handelte. Der Graf Girardin, von der linken Seite, der zuerst das Wort genommen und die Rednerbühne mit gro- fer Beharrlichkeit nicht verlaßen hatte, ader niemals, ohne Unterbrechung, weiter kommen fonnte, ais zur Phrase: „, Gehört es zu den Vorrechten der Krone, einen von ihr vorgelegten Geseß- Entwurf vor Eröff- nung der Berathung zurücknehmen zu können?“* er: tlárte am Ende der Sißung, als man noch darübekx siritt, ob ihm endlih das Wort zu gestttaen : es sey höch befremdend, daß man ihm den Beweis darüber zu führen verweigere, „daß der König dieses Vocrecht wirklich besibez ‘“ denn das sey die Meinung, die er vom ersten Augenblicke an habe auseinandersezen wol: len, wenn man ihn hätte zu Wort kommen laßen. Man lachte über diesen Ausgang der Sache.

In den Sißungen vom 186. und 19. vollendete die Kammer die Berathung über die Rehnungen vor 1819, wobei nur noch Ein Gegenstand von Erheblichkeit zur Sprache kam. Die Regierung hatte im Jahre 1817 zur Abwendung der Hungersnoth für die Stàdt Paris 18 Mill. Fr. verwendet, die als ein Vorschus noch auf den Rechnungen stehn, deren Einziehung jedoch turh eine Ministerial -Verfügung zur Zeit ausgesegst worden ist, weil die Stadt ihre Zahlungsverpflicytung bezweifelt. Dieserhalb trug der General Brun von Villeret auf einen Zusag zum Gesehe in der Art an, daß die Stadt jährli, von 1820 an, 2 Mill. zu: rückzahlen solle. Man bemerke, daß dieser An- trag nicht zur gegenwärtigen Sache gehöre, weil zu- förderst zwiswen der Regierung und der Stadt recht- lich oder gütlid) entsa, ieden werden müße, ob die Zah- lung zu leisten sey, oder niht. Auch ward der Un- trag vermöge der vorläufigen Frägè durch Stimmenz Mehrheit zurückgetoiesen.

Das Ganze des Gesrßes ward mit 18a gegèn 25 Stimmen angenommen.

Die 9 Ausschüße der Kammern haben diè Miktgliè: der zu den vorläufigen Prüfungen, sowol über das Ge: seß wegen der Wahlen, als wegen einiger ändern von Abgeordneten vorgeschlagenen Geseße, gewählt. Unter den leßtèn ist nur dex Antrag des Herrn Manuel über die anderweite Organisation deè Jury bemerkens- werth. Der Ausschus zur vorläufigen Prüfung des Wahlgesezes besteht aus den Herrn Courvöisitér, Magneväl, Paillot de Loÿnes, Camille Jour- dan, Mousniar: Buisson, Barrairon, Lainé, Daunou, Graf Foy, also nur aus zwei ents ie: denen Mitgliedern der linken Seite (den beiden leÿ: ten), obwool die Herrn Coutvoisièr und C. Jour: dan jezt auch dahin neigen.

Die Kammer selbst wird sh zunächst mit deim Zollgeseze beschäftigen. :

Der König ist von seinen Gicht: Anfällen gänzlich hergestellt.

Der Spanische Botschafter hat Sr. Majestät diè

Herstellung dee Konstitution von 1812 im Namen seis ner Regierung angezeigt. Die 9 Abgeordneten, welche diè Auffodèrung zur Untecstübung zu verhaftender Verbrecher mit unter- zeichnet, haben von dem General:Prófurator Bellaärt schriftli verlangt, daß er bei der Kammer die Autd- risation nahsuhen möge, au wider sie sein Amt ver- walten zu durfen, weil er sich sonst einer Pflichtver- geßenheit schuldig mache. Er hat ihnen geantwortet, daß er von seinem Betragen nur den Geseyèn und den Gerichten Rechenschaft zu geden schuldig sey.

E E M P E Aae mnere AREDE irks ac. gra tit bige Ac Lr M ceE ne cpveRed:

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Diejenigen, die in der Geschichte unserèè Legislaz turen seit 1789 erfahren sind, wolleu bemerfen, daß es zu keiner Zeit in irgend einer dieser Legislaturen eine Minorität gegeben habe, die von einem so feind: seligen Partheigeiste bewegt worden sey, als: die Miz norität 1n der jeßigen Kammer der Abgeordneten.

Kours der Renten 74 Fr. 10 Et.

Großbritannien. Der König wird das Parla- méènt am 25. April in Person eröfnen. Einige Tage zuvor wird si dasselbe mit den Förmälichkeitèn be- schäftigen.

Das gerichtlihe Verhör des A. Thistlewodòd und seiner Helfershelfer hat am 17. April den Un- fang genommen. Sie haben sich sämmlich für nicht- schuldig erflarr, daher das Verfahren durch die Jury eintritt, deren Mitglieder ste sich jeder ein;eln aus- wählen. (Jeder Angeklagte wird, wenn die große Jury die Anklage begründet erklärt hat, vor Gericgr gefrag!,; ov er si suidig, oder nicht: s{chuldig halte. Jm er- sten Falle, welches nicht sel:en geschieht, wird er, nach- dem hm die Folgen dieser Erklärung ernstlich zu Ge- müth geführt sind, Auf sein eigenes Gestandnis ohne weiteres Verfahren verurtheilt ; im zweiten Faile wird er gesragt, wie er gerih:et seyn wolié, er antwortet oder man läßt ihn in der vorgeschriebenen Formel antworten: „von Goit und meinem Lande.‘ Diese Formel hatte vormals eine Bedeutung, da der Ange- klagte auch die Waßeè- und Feuérprobe, oder den Zweikampf wählen konnte, Jet, wo dios das Ver- fahren durch die Geschwornen stattfindet, sagt sie wei: ter nichts. Jm Verfahren wegen Hochverrathes kann der Angeklagte 35 Geshworne ablehnen , vhne einen Grund für seine Weigerung añuügeden.)

Mac Junis isk, dèm Urcheile gemäß, hingerichtet. Von dem Unfoge der Radikalen grhen noch immer einige Nachrig.ten ein, die jedo mehr und mehr be- stätigen, daß von ihren strafbaren Versuchen für die Ruhe des Staates nichts zu fürchten sey.

Wir erhalten jezt aus verschiedenen Theilen der Welc Zufuhren an Bauholz. Das Holz aus Dal- matien findet Beifall. Das Afrikanis;è Eichenholz stehr dem Englischen niht nah, doch wird es durch die Anschosfungekosten zu sehr verrheuert.

Spanièn, Dex König hät dur einen Befehl vom 6. April auf die Anfrage und wahirscheinlih äuf den Ankrieb des General Mina, denjenigen Spa- niern, welche dur die Verfügungen der Cortes vom Jahre 1812 deshalb verbannt wurden, weil sie dem Könige Foseph dienten (gewiß 7 sämmtliher Ver- bannten) die Rückkehr in das Vaterland vexweigert, bis die Cortes darüber änderweit entschiede# ha: ben werden.

Auf das Gutachten der provisorishen Juntà hat der König räthsam gefunden; die Zusammenkunft der Cortes zu beschleunigen. Sie sind deshalb zum 9. Junius, statt Julius, berufen.

Im Ministerium sind einige Verändekungen vorge- gäángen. Don Augustin Argueélles ist zum Mini: ster des Jinnern und Don Garria Herxreros, vor: maliges Mitglied des Cortes, zum Justizminisier ernannt.

Eine der hiesigèn Zeitungèn , der Konfkitütionelle, enthält in einem Attikel äus Amerika heftige Ausfälle gèêgen Bolivär und spricht von Rebellen.

Sänct Thoinas, vom 26. Decbr 1819. Unisce bénacztarten Jusein, Häyti, Kuba, Pörtorifko sind jegt mit Europäischen Waaren aller Art anhaltend überführt. An den Küsten des festen Landes des Spanischen Amerikà, die nôh immer vôn den König: lichen behauptet werde, fangen die Quellen füx Han- drl und Wandel mehr und mehè zu versiegen än.

Namenilich findet im teutschei Lèinenhandel kein ergiebiger Umsah stäct;, otwol die Zufuhren sehr be: schränêt weröen.

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Münster, vom 21. April. Die durch öffentliche Blätter bereits bekannt gewördène Verfügung des hie- sigen General Vikars vöm 18. Febr., durch welché den Theologen seinèr Dióces untersagt werden soll, sich

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