1820 / 36 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 02 May 1820 18:00:01 GMT) scan diff

tigkeiten kämpft, durch eine solche Maasregel sehr. hart betroffen.

Dur ein Dekret der Cortes vom 15. Sept. 1815,

welches der König bei seiner Zurückunst durch eine

Merfügung des Finanzministers vom 21. Mai 18314 |

aufrecht erhalten, is auch der größte Theil ihres Vers mögens confiscirt.

Einige Bischöfe, z. B. det von Malaga, sollen den |

Eid auf-die Konstitution mit der Klausel abgeleistet Haben : „sofern es mir die Religion erlaubt.

Spanisches Amèrika. Man hae zu Madrid

Machrichten aus Caracas bis zum 1. Febr. Bo li:

war befand sih am linken Ufer des Apure bei G.

Juan de Pallares; Morillo hatte sein Hauptquar: zier zu Valencia, Morales war zu Calabozo und Méal zu Guanaréès.

Nah Briefen aus Jamiaka vom 26. Febr. hatte

man über Curaçao Nachricht, daß Bolivar am 5. /

Febr. den General Morales zu CalabozÒ Üüber- Fallen und ihn von dort, wie von Or tiz, wdhin er fich gezogen, nah einem hißigen Gefechte vertrieben habe. Bolivar wäre also in vollem Marsche nah der Küste und nah Caracas. Daß Mvrillo, und zwar mit 4000 Mann, bei Valentia (‘nicht weit von der Küste zwischen Porto Cabello und Caratas ) stehe und den Gen. Moral es, wahrscheinlich auch den_Ge-

neral Réal, der in gerader Richtung auf Valencia |

marschirt, daselbst erwarte, bestätiget diefe Nachricht.

Kirchenstaat. Das allgemeine Gespräch zu Row äs die unerwartet heimliche Entfernung des Gouver- zeurs dexr Stadt, Monsignor Pacta, Neffen des Kax- dinals Pacca Camerlangdoò, der am 7 April un- ter fremdera Namen nach Florenz abgereist ist, indem Er seinem Range und seiner Stelle entsagt hak. Er {teht im Rufe eines Mannes von Talent, und beklei- bete in einem Alter von noch niht 40 Jahren den Höchsten Posten der Prälatur, von welchem die Beför: derung zum Kardinal von rechtswegen erfolgt, Fi: nänzverlegenheiten und nicht zu löéblihe Mittel, ihnen abzuhelfen, sollen diesen Schritt veranlaßt haben.

ŒMonfignor Pianett i ist provisorisch an seine Stelle

oxnännt.'

Großbritannien. Die Geshwàdrnen haben wi: der Arthur Thistlewovd das Schuldig darüber

ausgesprochen, daß er bürgerlichen Krieg erregen, den König absegen und die Verfaßung ändern wollen. Am

24. April wird das Verfahren der Jury gegen Jngs anfangen.

Die Jury zu Chester hat den Schulmeister Har- |

xison auf zwei verschiedene Anklagen aufrührischer Meden schuldig befunden. Er ist zu ajähriger Haft und nach deren Ablauf zu 400 Pfund Bürgschaft auf 2 Jahre verur:heilt worden. Das Unterhaus wird vom Könige am 27. April eröffnet werden.

Unsere Oppositions-Zeitungen rühmen das Verfah: ren des wider Hunt und deßen Genoßen wegen der

Vorfälle zu Manchester in Lancaster gehaltenen Ge- shwornengerichtes, welches ihnen zugleich Anlas giebt, den Vorzügen des öffentlichen Verfahrens durch die Jury überhaupt eine Lobrede zu halten, weil durch dasselbe ganz etwas Anderès ausgemittelt worden, als von den Behörden zu Manchester gegeben und zur Anklage gekommen war. Dieses bèweist aber nichts, weil immer die Frage bleibt: ob man die Wahrheit wirkli ausgemittelt habe. Der Form nah ist sie dur die Aussagen der Zeugen au8gemittelt, und dem Richter muß hieran gnügen. - Ob sie aber materiell érgründèt sey, gestattet immer noch einigen Zweifel, wiewol in dieser Angelegenheit vielleiht weniger, als in anderen Fällen,

Schweden. Der Kammerherr von Brandel, bisheriger Geschäftsträger zu St. Petersburg, ist zum bevollmächtigten Minister am Berliner Hofe ernannt worden.

Die Regierung läßt in Schdnen, woselbst das Ge: traide äußerst wdhlfeil ist, für Rechnung der Kron: Magazine Ankäufe machen.

Baiern. Herr F. W. Sieber, bekannt durch «eine Neise nach Kandia, Egypten und Pa âstina, hat eine Stwhrift: „Ueber die Begründung der Radikalkur ausgèbrèochner Waßerscheu bekannt gemacht. Jene Länder, in denen die Waßerscheu gar nicht vorkommt, sind am geschicktesten dazu gewesen, den Reisenden durch einen Zufall über die Natur derselben zu be!ehr ren, so daß man, nach dieser einmal erhältenen Einz sicht, über die Heilmittel in einer bisher für unheil: bar gehaltenen Krankheit nicht mehr, wie er versichert, in Verlegenheit seyn könne. Da er die Sehnsucht nicht unterdrücken kann und will, neue Forschungs: Reisen nach Asien und Afrika zu machen, sein Ver- mögen aber bereits aufgewendet ist: so hat er in dieser Schrift mehren Höfen das Anerbieten gemäht » seine Beobachtungen und Erfahrungen Männern vom Fache mitzutheilen, und will erst nach geschehener \strengster Bewährung auf eine billige Belohnung Anspruch ma: chen. (Hätte er aber nicht erwarten sollen, daß ihm, wenn er seine Entdeckung sofort öffentli bekannt machtè, eine angemeßene Belohnung von dem danktbâ- ren Vaterlande zu Theil werden würde ? )

Fnland.

Königsberg in Preußen. Schon im Jahre 1817 ward der SchiffskapitainSteingardt von Pillau durch eine Bekanntmachung des Amtmanns zu Born, holm, Etatsrath Jespersen, in der Koppenhagener Zeitung », der Tag ‘‘ beschuldigt? j, sein bei Bornholm zu Grunde gegangenes Schleppschiff Emilie abfichtlich versenkt zu haben, um bei der sehr hohen Versicherung des Schiffes und der Ladung einen strafbaren Gewinn zu ziehen, indem er zuvor auf der Jnfel sowol Jw ventarienstücke des Schiffes, als Roggen und Flachs verkauft habe. ‘?

Diese Beschuldigung is gerichtlich untersucht und durch ein Straferbtenntnis des Stadtgerichtes zu Pillau

anter Bestätigung des Kriminal - Senats des Hiefigen Königl. Oberlandesgerihts entschieden worden.

Die vollständig geführte Untersuhung hat ergeben, daß die in Roggen und Flachs bestandene Ladung gar nichs, das Schiss aber, ein Eigenthum des Steingard t, unter dem Werthe (zu 1200 Mark) versichert gewe- sen, und daß derselbe bei dem Untergange des Schiffes

von der Annahme der Versicherung noch gar keine |

Kenntnis gehabt hat. Der Werth der Ladung detrug

2042 Rthlr. und die Befrachter haben selbst ihre Mei-

nung geäußert, daß das Schiff mehr werth gewesen \ey, als die Ladung. Dagegen ist ermittelt, daß Stein- gardt auf der Jnsel Bornholm Getraide und Flachs in einem Belaufe von etwa 148 Rthlr. wirklich ver: kauft, und daß er bei der Verklarung dieses Verkaufs nicht erwähnt hat. Die absichtliche Versenkung ist da: her eben so wenig wahrscheinlich, als sie ausgemittelt

ist. Die auf Bornholm abgehörten Zeugen haben aus:

gesagt, daß das Schiff eine Schlagseite gehabt, daß

sie loses hinaufgepumptes Korn auf dem Verde gese:

hen, und daß sie von der Schiffmannschaft gehört, das Schiff habe einen Leck.

Steingardt, der aus Holstein gebürtig, ist daher von dem Verdathte einer absihtlihen Versenkung des Sciffes völlig freigesprochen, aber wegen der Verheim- lichung des Verkaufs des Getraides und Flachses und wegen unrichtiger Verklarung, mit der geseglichen Strafe

|

des Betruges belegt worden. Die Bekanntmachung des Amtmanns zu Bornholm ist hienah zu berichtigen.

Düßeldorf. Seit dem ersten Januar d. J- ist die Plankammer zu Anfertigueg des Grundsteuer - Ka- tasters für den hiesigen Regierungsbezirk, welche vorhes mit der des Kölnischen Regierungs-Departements ver- eint war, hieher verlegt. Sie seßt ihr Wer€ mit Thär tigkeit fort, und das ganze Geschäft läßt nach Feiner Einleitung und seinen Grundsäßen unter der Leitung des Herrn Ober-Präsidenten Grafen v. Solms-Lau- bach sehr vollklommene Resultate erwarten. Zur Bile dung der erfoderlichen technishen Beamten besteht eine Unterricht- Anstalt, an welcher über 50 junge Leute, ¡zum Theil aus ansehnlichen Familien , theil- nehmen. Sie ist eine Pflanzschule für die technischen Katasterbeamten,

Die zur Universität Bonn abgegangenen jungen katholischen Theologen haben dort vdurh Hre Kenucts- niße, ihren Fleiß und ihren sirtlihen Wandel die Aufmerksamkeit der Lehrer auf fi gezogen - und ves recztigen zu trostreichen Erwartungen bei der Weahr- nehmung des tiefen Verfalles der religiósen Büdung unier den ftatholischen Einwohnern, aus Mangel azn tüchtigen Geistlichen.

Auch die in Eßen vor 5 Monaten errichtete ges meinsame höhere Stadtschule verspricht gute Früchte.

E L E E TRETI R N R N E A E Damen

Auszug aus der Spanischen Konstitution '

com 18. März 16812. (Fortsegung.) Art. 251 —- 255. Es soll ein Staatsrath aus

o Landes-Eingebornen, von denen 12 jenseit Meeres, |

gebildet werdenz und zwar nuc 4 verdienstvolle Geist:

liche, unter ihnen 2 Bischöfe; nur 4 Granden, die |

durch Tugenden, Talent und Kenntniße her-orragen. Die übrigen 53 werden aus Männern gewählt, die durch Einfichten und Talente oder durch ausgezeich:

nete Staatsdienste sih einen Namen erworben haben.

Sie dürfen sich nicht unter den Cortes befinden.

Der König wählt die Mitglieder des Staatsrathes

aus einer ióm von-den Cortes vorgelegten Liste, die in jeder der drei Klaßen 5 Kandidaten enthält.

236 241. Der Staatsrath ist in allen erheblichen Staats: Angelegenheiten , insonderheit bei Bestätigung

der Gesege, bei Kriegserklärungen und bei Verträgen,

der einzige Rathgeber des Königes, der demselben eine

besondre, von den Cortes genehmigte Geschäftdrd- nung zufertigt.

Die Mitglieder des Staatsrathes können ohne ein

Urtheil des höchsten Gerichtes nicht entsest werden. Jhre Besoldung bestimmen die Cortes. | 243 Z0o8. Diese Artikel handeln in drei Abschnit:

ten von der Justizpflege. Wir bemerken daraus nur

die wesentliheren Punkte. Weder in Civil-+ noch in Kriminal-Pröztreßen findet

eine Juro satt, sondern Gerichtshöfe, die ihr Amt im

Namen dezs Königes verwalten, untersuchen und ent»

scheiden. : i Mit Aueshlus der Geistkihen und der Soldaten, die ihren privilegirten Gerichtstand behalten, giebt

es für alle andere Klaßen der Einwohner nur Einen

Gerichtstand.

In der Hauptstadt wird ein höchster Gerichtshof gebildet, der die obere Aufsicht auf die Justizpflege führt, Jurisdiktions: Streitigkeiten unter den obern

Gerichtsbehörden entscheidet, wider die höhern Staats-

Beamten erkennt, die Appella‘ions-Jnstonz wider die |

Misbräuche der geistlichen Obergerichte, und ein Kaßa- tionshof für Nichtigkeitbeschwerden gegen Urtheile der lezten Jnstanz ist, Über zweifelhafte Gesebstelen von

den andern Gerichtshöfen befragt wird und darüber

an den König gutaebtlich berichtet.

Die übrigen Gerichte werden nah Gemeinden, Be- zirlen und Provinzen eingerichtet. Es giebt drei Jn- stanzen. Die Obergerichte ( audiencias.) erkennen in zweiter und dritter Jnstanz, und in peinlichen Sachen.

Jin jedem Civilprozeße müßen die Partheien zunächst die gütliche Vermit elung dur den Alcalden des Der» tes und zwei rechtliche Leute versuchen laßen, bevor fie zum Prozeße zugelaßen werden. Auch können die Par- theien auf sciedrichterliches Urtheil mit 0dec ohne Vorbehalt der Appellation sich einigen.

In peinlichen Sachen kann Niemand verhaftet werden, bevor nichr durch eine vorläufige Untersuchung die Thac ermitielt worden, die ihm eine körperliche Strafe zuziehen würde.

Spätestens binnen 24 Stunden nah der WVerhafs tung muß dec Angeklagte von dem Richter vernoms mea weroen.

Er muß zu jeder Zeit gegen Kaution in Freiheit gèsegt werden, wenn erhellet, daß er einer Eörperlichen Str-fe nicht unterworfen werden könne.

Die Gefängniße müßen nicht zur Beschwerde der Vefangenen gereichen.

Dem Verhafteten muß die Ursache seiner WVerhaf- tung, der Name seines etwanigen Anklägers und jedeë gegen ihn vernommene Zeuge bekannt gemacht werden.

Nach aufgenommenem Zeugenverhôre ist die fernere Verhandlung öffentlich.

Folter oder andere Arten ¡von Zwang dürfen nicht angewendet werden. ;

VermböLgens-Konfiskation findet niemals statt.

Im gan;en Reiche soll Ein bürgerlicees und peins liches Gesehbuch befolgt werden.

309 3253. Jun diesen Ar:iteln werden die allge=s meinen Grundsäße einer Kommunal: Ordnung für dis Gemeinden fe“ gestellt. :

Jeder Ort mit einer Bevölkerung über 1000 See- len hat einen Gemeinderath (Ayuntamiento), der aus den Alkalden *) (Jussti(beamten), den Regidors { Polise zeibeamten) und den Sachwalten der Gemeinde be- stehr. Den Vorsig führt der Xefe politico (mit den Franzöfischen Präfekten zu vergleichen), oder, wenn am Orte keiner ist, der älteste Alkalde.

Die Gemeinderäthe werden von 1 bis 2 Jahren verändert. Kein Staatsbeamter wird dazu ernaunt.

Niemand kann fich diesem Amte entziehen.

#*) Alkalden (aus dem Arabischen al cadi, Der Nichter, gebildec) sind nit blos rihterlihe, sondern überhaupt obcigkeitliche, irgend eine dfentlihe Auffächt führende Personen; doch ist, wenn das Wort ohne Beisasb ge- braucht wird, ein richterliher Beamter FU verstehen, alcalde pedaneo iff ein Gerihts6diener, alcaide de bar- dio ein PolizeisKommißarius,.