1820 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 09 May 1820 18:00:01 GMT) scan diff

E Ri R E Ea I

Jn gleicher Art witd eine hinreihénde Anzahl von Universitäten und andern höheren Unterrichtanstalten gegründet.

Der Unterrichtplan soll im ganzen Reiche gleich- förmig seyn und die Verfaßung soll in allen Hörsálen, in welchen Theologie und Staatswißenschaft gelehrt wird, erklärt werden.

Eine General : Schul : Kommißion soll die Ober: Aufsicht über den öffentlichen Unterricht führen.

eder Spanier hat die Befugnis, seine politischen Meinungen zu schreiben, drucken und bekannt machen zu: laßen, ohne irgend einer Erlaubnis, Durchsicht oder Genehmigung dazu zu bedürfen, mit Vorbehalt der durch die Geseße angeordneten Beschränkung und Verantwortlichkeit.

Art. 572— 384. Allgemeine Bestimmungen.

Jeder Spanier kann den Cortes oder dem Könige wegen Befolgung der Verfaßung Vorstellungen ein- reihen. d

_ Vor Ablauf von 8 Jahren kann keine Verände: eung der Verfaßung in Vorschlag gebracht werden.

(Diese 8 Jahre laufen zwar jebt gerade ab, allein :)

Feder auf eine Abänderung der Verfaßung gerich- tete Antrag muß schriftli und von wenigstens 20 Ab- geordneten geschehen. Nath dreimaliger Verlesung wird darüber abgestimmt, ob der Antrag in Berathung zu ziehen sey. Js diese Berathung in der für die Ge: sezgebung vorgeschriebenen Form erfolgt (Att. 152. U. f.), so wird abgestimmt , ob der Antrag in der fol- genden Versammlung noch einmal zu berathen sey. Ein bejahender Beschlus erfodert zwei Drittel der Stimmen (da die Gesezgebung nur eine unbedingte Stimmenmehrheit erfodert). :

Die Diskußion in der nächsken Versammlung ge:

chieht mit Beobachtung derselben Förmlichkeiten, und zwei Drittel der Stimmen sind erfoderlih, um den Beschlus endli zu faßen, daß ( nit die berathene Reform eintreten, sondern) die Éinfoderung besonderer Vollmachten für die Cortes behufs der angetragenen und berathenen Reform stattfinden solle. Dieser Be- schlus wird sofort in den Provinzen bekannt gemacht, und die Cortes seven fest, ob die nächste oder die der- selben folgende Versammlung mit den Specialvoll- machten in dieser Angelegenheit versehen werden soll. (Wie, wenn diese Specialvollmacht von allen oder mehren Provinzen verweigert wird ? )

Die Versammlung, welche die Vollmachten erhält, bringt hienächst den Antrag von neuem zur Berathung und faßt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln den Beschlus ab, der die in Antrag gebrachte Reform mit Gesetzeskraft versieht. Der König (der weiter gar nicht gefragt wird, wahrscheinlich um die Jnkonsequenz zu vermeiden, da er auch über die Konstitution nicht gefragt worden ist) besorgt die Bekanntmachung. (Vor Ablauf von 5 bis 8 Jahren würde hienah eine Re- form. der Verfaßung in keinem einzigen Artikel zu er-

warten seyn.)

Berichtigung. Jn Nro. 27. des Westph. An- gee tritt ein „Wahrheitsfreund“ gegen den ufsab im 8ten Stücke der Staats: Zeitung auf, der den Titel hat: Ueber die Höhe der Steuern am Ende des 17ten und im Anfange des 28ten Jahrhunderts in denHerzogthümern Berg und Jülich.

Der Herr Verf. sagt : „damals (nämlich von 1690 bis 1715) sey das Korn eben so theuer géwesen als jest (nämlih 9 Rthl. das Dügßeldorfer Malter), und vielleicht noch theurer, denn Adam Smith sage, daß in jener Zeit das Korn viel theurer geivesen als päter, und belege solches aus Englischen Marktver-

‘geiehnißen. Es sey daher ein Jrrthum, daß die Staats:

Zeitung ängenommet, baß det Köënpreis dâmals ür 24 Rthl. be-:rägen habe. Jm Gegentheile sey damals der Durehschnittpreis des Kornes in Düßeldorf eben sowol 5 Rthl. gewesen als jegt. Die Quadratmeile habe daher in Berg und Jülich damals 6055 Beri. Thl. oder deren Werth in Korn bezahlt. Jett be: zahle sie in den beiden Rheinischen Provinzen 15,049 Thl. oder deren Werth in Korn. Man könne also leicht beurtheilen , daß in jener Zeit die Steuern viel geringer gewesen als jeßt.“

Er beweist wirkli einige Langmuth, dieses zu beantworten.

Adam Smith hat ganz recht, daß in der Pericde von 1694 bis 1715 der Mittelpreis höher gewesen als in den 25 Jahren, so hiérauf folgen. Auch unsere Marktverzeichniße zeigen dieses. Die Jahre 1692; 95 und 94, ferner die Jahre 1697, 98 und 99 wären zum Theil wahre Hungerjahre. Besonders aber 1700; wo der kalte Winter wär, in deßen Gefolge Hungers: Noth und an verschiedenen Orten die Pest ausbrach. Allein bei allem dem haben diese Jahre doch den Durchschnittpreis des Vierteljahrhunderts, in dem sie liegen, bei uns nur um 20 p. C. erhöht.

Nach deim Marktverzeichniße vom Rathhause von Roermonde hat das Korn in der Periode von 1695 bis 1709 gekostet 9 Gölden 9 Stüber, in der von 1710 bis 1734 = 7 Gölden à Stüber. Das Malter in Roer- monde hat fast genau dieselbe Größé wie das Düßel- dorfer, und 3 Gölden sind 1 Rthl. Jn den ersten 25 Fahren kostete das Korn also 5 Rthl. 9 Stbr., und in den zweiten 2 Rthl. 22 Stbr. Der Mittelpreis des halben Jahrhunderts war 2 Rthl: 45 Stbr. *)

Dex Düßeldorfer Preis von 2 Rthl. 30 Stbr., den die Staats-Zeitung angenommen, is aus den Lándes- Rechnungen von 1690 bis 1715 gezogen, in denen sich in sieben verschiedenen Jahren 237,245 Malter Rog- gen zu 582,490 Rthl. notirt finden. Ob dieser Preis genau der Mittelpreis des Vierteljahrhunderts gewe: sen, das läßt sich nit bestimmen, da das Düßeldor» fer Mark1verzeichnis nur bis 17538 zurückgeht. Nach diesem war von 1739 bis 1748 der Mittelpreis 5 Rthl. 2a Stbr., von 1749 bis 1758 =5 Rthl. 46 Sibr. Aus allen diesen Zahlen geht hervor, daß, wenn man das Markrverzeichnis von Düßeldorf für die Periode von 1690 bis 1715 noch besäße, man wahrscheinli einen Mittelpreis finden würde, der zwischen 22 und 5 Rihl. wäre. Allein wie sich auch dieser Mittel: Preis stellen möchte, so würden die Záhlen, so im 6ten Stüde der Staats-Zeitung stehen, nur hôa stens um 20 p. E. geändert werder, und das Haupt: Resul- tat, daß damals die Menschen viel mehr án Steuern bezahlthaben als jest, würde immer dasselbe bleiben. :

Es is zu wünschen, daß man mit mehr Sachkennt: nis gégen die Staats : Zeitung schreiben möge, weil dieses der einzige Weg is, um diese zu nöthigen, mit einer neh größeren Sachkenntnis zu zeigen, daß sie Recht hat.

*) Das Roermonder Marêétverzeihnis von 1685 bis 1818 findet sih in folgender Schrift abgedruckt ¿Ueber Hán- del unb Gewerbe, Steuern und Zôlle‘/ so im vorigen Jahre beim Vu@hhändler Büshl er in Elberfeld er» hien. In dieser ist das Elberfelder Marktverzeichnis von 1714 bis +1818 und das Paderborner von 1675 bis 1810 ebenfalls abgedruckt worden. Es ist nämlich dort die Frage untersucht: in wiefern Kornmagazine mer? kantilisch vortheilhaft seyn können. Béi der Beank- wortung dieser Frage sind die oben angeführtén Markt: Verzeichniße verglichen worden.

Redaktion in Aufsiht: von Stägemänn, Reimersche Vuchdruckeret.

E R O E R E T Ramon,

Alläsäemeine

'Preußishe Staats - Zeitung,

45 DBITE: SDE E R

Pr did

zgkes Stil, Berlin, den 9ten Mai 1820.

I. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages. Heute wird das óte Stúck der Geseßsammlung ausgeges

; i A ¿ gegeben. Solches enthält : Berlin, vom 9. Mai. Se. Majestät der K 6: No. 596. Das Abkommen mit der Fürstl, Schwarzburg- nig haben dem Grafen Fohann v. Roß ein Diplom

Sondershausishen Regierung wegen gegenseitiger Auf- über die Anerkennung und Bestätigung seines Grafen: hebung der Kosten -Vergütungen in Kriminal -Untersu- Standes, und dem Gräfen Leopold von Kalnein . chungssahen Unvermögenderz vom 25. März, auf Kilgis in Ostpreußen, die Kammerherrn: Würde No. 597. Die Deklaration des §. 12. des Patentes vom allergnädigst zu ertheilen geruhet.

9. November 1816, wegen Wiedereinführung des allge- meinen Landrehtes und der allgemeinen Gerichts ord- Se. Majestät der König haben dem Organi- nung in die mit Westpreußen vereinigten Distrikte, den sten Kretschmar zu Küstrin, das Allgemeine Ehren- Kulm - und Michelaushen Kreis und die Stadt Thorn Zeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet. Der Justizrath Bahr zu Militsch, ist zum Justiz-

mit ihrem Gebietez vom 28. desselben Monáts. No. 598. Die allerhôhste Kabinetsordre vom 20. Aprik Kommißarius und Notarius publicus bei dem Dber: Landesgerichte zu Breslau bestellt worden.

d. I. wegen Präklusion der Baar-Zahlungen für die bereits verloseten Lieferungscheine. Berlin, den 9. Mai 1820, Königl, Pr. Debit-Komroir f, d, Allgem. Geseßsammlung.

Enatriiamin S E E E R B E I A 0E R t aaren

IL. Zeitungs-Nachrichten.

Frankreich. Unter den Rednern über das Zoll: Den stolzen Fabrikstädten Englands sebt er die er: Geseg trax Herr Laisné de Villeves que, ein Fabri: bármlichen fabrikarmen Dörfer Polens entgegen, wie: kant, wider den Herrn Bastereche mit einer Ver- wol ¿in Blick auf die Landkarte ihn hätte belehren theidigung des Prohibitiv-:Systemes auf. Er behaup- können, daß Sendomir sehr thôricht handeln würde, tete, daß der blühende Zusiand der Französischen Fa- Kattunfabriken anzulegen, um seinen Waizen an die briken nur der Ausschließung der Fremden vom inläns Fabrikarbeiter abzusetzen , statt ihn nach Danzig zu dischen Markte zu danken sey, und daß dieser Zustand führen, um dort Englischen Kattun zu kaufen. Für besonders auch auf den Landbau wohlthätig wirke, in: die freie Ausfuhr der Wolle erflárte sich der Redner, dem der Landmann theils wohlfeiler als vom Auslande so wie für einen Eingangzoll auf feine und Land- einfaufe, theils für den Absay seiner Produkte durch Wolle. Dagegen bekämpfte er die Vortheile der Schiff- die Menge der Fabrik - Arbeiter einen sehr erweiterten fahrt nah Ostindien. Diese müße vielmehr beschränkt Markt erhalten habe. (Hier liegt eine Verwechselung werden, da der Handel dorthin nur mit Verlust ge- zum Grunde. Das Prohibitiv-System wird allerdings führt werden könne, und die Ostindischen Waaren Eu- Manufakturen hervorbringen wo keine sind, weil es ropa seines baaren Geldes beraubten, während sie

den Unternehmern die Gewigheit des Absaßes verschafft z durch den Verbrauch sogleich vershwänden. Es werde aber es fann fie nicht in einen blühenden Zustand ver- nicht schwer seyn, zu beweisen, däß Ostindien Europa sehen. Dazu sind ganz andere Veranstaltungen nöthig; geldarm gemacht, daß es die edlen Metalle verschlun- und Frankreich hat namentlich die mehr oder weniger gen, die Karthago und Rom aus den reichen Berg- begründete Vollendung seiner Manufakturwaaren nicht werken Spaniens und Klein: Asiens bezogen, die Teutsch- dem Prohibitiv-Systeme, sondern der einsihtvollen Thä- land und Ungern im Mittel -Alter geliefert, die seit tigkeit seiner Regierung zu verdanken, welche durch dem 16ten Jahrhunderte mit 50 Milliarden aus Ame- Vervollkommnung des Maschinenwesens, durch den rifka gefloßen, von denen noch 8 bis 10 Milliarden für Unterricht der Arbeiter, durch Anwendung der Erfin: Europa übrig geblieben.

dungen seiner Gelehrten u. st. w. ein nachahmtoerthes Herr Leseigneur, ein Kaufmann, erklärte fich Muster aufgestellt hat. Ist es wahr, wie Herr Laisné zwar allgemein gegen das Prohibitiv:-System, als den behauptet , daß der inländische Konsument seinen Be- Fortschritten des Ackerbaues und Handels, also der darf aus den inländischen Fabriken beßer und wohlfei: öffentlichen Wohlfahrt entgegen, glaubte jedoch, daß ler bezieht, als aus den Englischen, so darf ja der in- man sich, so lange der Finanz Zustand des Landes die ländische Fabrikant die Konkurrenz der Engländer gar Annahme eines entgegengeseßten Systemes nicht gez nicht fürchten , weil von ihnen Niemand kaufen wird. statte, auf die Beurtheilung der Geseße, wie sie dem Man fann übrigens einräumen, daß zur Ausschließung bestehenden Systeme gemäß sind, beshränken müße. der Englischen Fabrikate für Frankreich ganz besondere (Die Rücksicht auf die öffentlichen Einkünfte fann Gründe vorhanden seyn können, welches aber für das doch nur hohe Zollsäße rechtfertigen, nicht das génz: Prohibitiv-Sy stem nichts beweisen würde.) Der Red- liche Verbot. ) Jn Ansehung der Besteuerung der ner stellt zum Beweise der Vortrefflichkeit des Prohi- Wolle trat er dem Herrn Laisné v. BVilleves- bitiv-Systemes das Beispiel Englands auf, welches zu que. bei, und bemerkte, daß in den Jahren 185 den Stereotypen der Vertheidiger dieses Systemes ge- 50,391,462 Pfund fremde Wolle eingegangen.

hört, aber sehr leicht das Gegentheil beweisen dürfte. Der königliche Kommißarius , Herr von Saink