1820 / 38 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 09 May 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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Criq, rligte den Jrrthum des Herrn Bastere@ e, als oh das Prohibitiv-System durþh Bonaparte ein: geführt sey und als od das Bonapartische Shstem vón dér gegenwättizgen Regierung fortgésezt werde. Das Prohibitiv-System gründe sih auf dér Gesegzge- bung von 1793. Bonaparte habe durch das Dez fkeet von Trianon und dur seine“ Anordnung über die Licenzen unangeineßene, unerschwinglihe und da: ex nur dem Schleichhandel bequeme Tarifsäße einge: ührt, welche die jezige Regierung unmittelbar nach ihrem Eintritte auf ihc Maas zurückgeführt habe. Hexr Lainé bestritt die Meinung des Herrn L. von Villevesque über den Ostindischen Handel. Schön seit langer Zeit hättèn Englische, Französische und. Holländische Schriftsteller den Ruin von Staateti und Personen, die sich in Unternehmung-it auf Jndiea einließen, geweissagt. Aber das Gegentheil habe sich degeben. Mán sehe mit Augen, zu welchem Grade von Wohlstand dex Östindische Handel die Englisché Mation geführt. habe. Der Handel nach Östindien sey die vorzüglichste Sthule der Seeleute, wegen der Länge und der Gefahren der Reise, Man müße nicht ver: geßen, daß dié Ostindienfohrer in Jüdien selbst von Ort zu Ort einen Handel treiben, daß sié nah Kal: kutta, nah den Philippinen, nah Chinà und Cochinz china gehen, wo sie auch den Französischen Manufak: turwáaren einen Markt eróöfnen. / “Diese Erörterungen übér den Handel nach Östin: dien kamen hauptsächlich bei der Berathung über die einzelnen Tarifsägé, namentlih bei dem Zucket, zur Sprache, indem Herr Bastereche antrug, daß die Zoll:Abgáben vom Zucker aus den Französischen Kols#z nien in den Antillen vm 5 Franks pro Quintal. exé mäßigét und die Abgáäben von den aus Ostindien kôm: menden Zuckern nicht erhöhet würden , welches nach dem Gese6:Entwurfe mit 5 und 20 Fr., je nächderti dié Einfuhr auf Französischen oder auf fremden Schif- fen geschehe, vorgeschlägen worden. Hert von Vil: lelé und Herr Lainé traten diesem Antrage bei, dem. besonders Herr Laisné von Villevesque lebhäft widersprah. Herr von Saint Criq gab einige fáktishe Aufshlüße, um die Meinung zu wi: derlegen , als sey zur Ermuntekung des Zuckerbäues in den westindischen Kolonien eine größere Begünsli: gung erfoderlih oder rathsam. (Der Rohzucker zahlt 45 Fr. pro 200 Kilogramm —- 400 Pfund wenn er aus den Westindischen Kolonien kommt, und 6o bis 90 Fr. , wenn er ändern Ursprunges isk.) Dié Koloz nie haben mit Widerspruch der inländischen Kaufieute ein gänzliches Verbot gefodert, die Regierung hat einé Erhöhung der Zollsäße von fremden Zukern zu s und 10 Fr. hinreichend gefunden, und daß die Kolonien nicht gefährdet seyen, beweise Folgendes. Jm Jahre 1815 habe Franfreih bei 42 Mill. Einwohnern und bei einer Auflage von 300 Franfs pro 200 Kilogramméê 4. Mill. Kilogr. verbraucht. Am 23. April 1814 seÿ die Abgábe von 500 Fr. auf 40 Fr. herabgeseut und die Volksmasse Frankreihs auf 28 bis 29 Mill. ver? mindert worden. Dennoch habe dek Verbrauch den beiden Jahren 1814 und 15 jährliÞ 29 Mill. Kilogr. betragen , sey im Jahre 1816, bei einer Abgabenerhd: hung zu 45, Fr. auf 24,580,000 Kilogr. geTiegen und habe im Jahre 1819 = 39,243,000 Kilogr, beträgen. Bon dieser in Frankreich verdrauczten Quantität Zucker wären im Jahre 1816 = 17,551,000 Kilogr. aus den Kolonien, und 7,490,000 Kilogr. aus der Freinde, im Fahre 1819 = 34,063,000 Kilogr. aus den Kolonien, und 5,180,000 Kilogr. aus der Fremde eingeflhrt wor: den. Vermindre man die Abgabé um 5 Fr., #0 vér: lieré die Staatskáße gegen 2 Mill. Fr., und der Preis des Zuckers wérde um 2 Liard pro Pfund (ettvas über einèn halben Pfennig) ermäßigt. Der Zucker:Ertrag in den Westindischen Jüfeln ist auf 50 Mill. Kilogr. angenommen, so daß sie den jesigen Verbrauch Frankreichs vollständig hergeben kön: Der Pflanzer gewinnt nah Abzug aller Kostei etiva 1 Sol an jeden Pfunde. j

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Der Ves@lus der Kammer verwarf die angettae éne- Ermäßigung für die Westindischen Kolonien, be- stätigte den um S und 10 Fr. Eten Tarif für die Einfuhr aus nicht Franzöfischen Kolonien, und ermä: ßigte nur auf den eigenen Antrag des Herrn von Saint Criq die Säge auf die Einfuhr der Lumpen: Zucker , die 60 bis 95 Fr. für 100 Kilogx. versteuert und nur auf Französischen Schiffen eingeführt werden,

da der Rohzucker auch auf fremden Schiffen einge-

fühett werden kann.

Dex König. hat einen Geseß : Entwurf wegen Bes willigung einer Zulage von 125 Franks für eine große Zahl von Mitgliedern dér Ehrenlegion, die bisher nux 250 Fer. empfingen, im Hauptbétrage von 1,700,000 Fr.

- votlegen laßén.

Von Ludwig Böñnaparteé sind abermals erschie: nen ,, Historishe Urkunden und Betrachtungen über die Regierung von Holländ,“ vielleicht eben so unächt, wie die deinselben Verfaßèr zugeschriebent, "on ihm be- xeits abgelehnte Geschithte des Englischen Parlamentes.

_ Die. Gräfin O ldi (Königin von England) is aus Italien zu Lyon eingetroffen, Man glaubt, sie gehe na VBrüßgel.

Spanieit. Der König bezieht sich in seiner Ver- fügung. wider die Rückehr dec sogenannten Josephi: nos auf Dekrete det Cortes vorn Jahre 1813. Man bemerêi hiègegen, daß damals von dieser verweigerten Rückehr noch nit die Rede hat seyn können, weil die Jösephinos noch in Spanien wróaren. Das eigent: lihé Defkcet der Cortes ijt vom 2. Febr. i814, in wels them es Arti. 8. heißt¿ „Der Eintritt iu Spanièn mit dem Könige sou keinem Spanier ercláubt seyn, déc von Napdôleon odée von seinem Bruder Unfrelungen, Pensionen ödèr Ehrenzeichen, von welcher Urt es sey, angendmmen habe; wiè auch denjenigen Spaniern nit, die deù Französischèn Heèren auf ihrem Rüfs zugé gefolgt sind, Se. Maj. können sölche iht in Jhremn Dienste behalten.“ Aber die Cortes hatten alierdings schon im Fahre 1825 Vekfügungen wider dié Afrancesados oder Josephinos erlaßen;, wnd Lonns ten es auc, weil der Marschal S dult u im Sept. und Okt. 1812 Andalusien geräumt hattèê und ‘der König Joseph schon im Jun. 1815 nach Frankreich flüchteté. kation dés Verm“gèns der Verräthér, womit sie die Afräntesados bezeicó neten, durch ein Dekrêt vom 13. Sept. 1815 festgesest, und es scheint, als ob hâuptz: sächlih hierin die Schwierigkeit liege, bié Zurückehr der Verbänüten vor dex Zusammenkunft der Cortes zu gestätten;, weil déx König bei seiner Rückkehr im Fahre 1814 dicses Dékret der Cortes namentlich be: stätiget hatte, Die Schwierigkeit wird vielleicht daz durch noch vergrößert, daß die Jösephinos einén gro- ßen Theil bec Kloskergüter an ch gebrächt haben möe- gen; náchdem unter der Regietung des Joseph Bo0- napárte ini Jahre 1809 die Klöster aufgehoben und ihre Güter veräußert worden.

Durch eine Verfügung vom 9. April hät der Ks: nig, in Bezug äuf ein früheres Dekret der Cortes vom 8. Jun. 1814 véroLdnet, daß die wändernden Merinos: Herden das „Privat - Eigenthum dex Gemeinden odér cinzélner Gut8befîger nicht mehr, wie bisher, bèweiden dürfen: (Cine Aufhebung dèr Privilégien der soger nannten Mestà, einer Verbtlüderung der Eigenthümer der wandernden Schaafherden, vermöge deren dié Ei- Ee der Hutungen, auf welchèn das Nubzungs-

echt der Mestá ruhete, jeder Urbärmächung ihrér Weiveländereien verhindert wären. Die periodische zweiinäl des Jahres, im Frühlinge und Herbste, wit- derholte Wandekung der ehemals zahllosen Sthaaf- Herden àuf dem ausgedehnten Striche Landes zwischen den Gebirgen voû Ledn und Eslrêmadura witd jedo die Beibedaltung des Rechtes der Triften, und hie- näch einèr géwißen Beschränkung des Eigenthumes, obwosl gegen angemeßenx Entschädigung, nöthig get

- Lambton h

Die Cortes hatten sogar \chdn die Konfis-

macht haben , da die Wanderungen der Schäafe nach der Lokalität des Landes zur Erhaltung der Schaaf: Zucht nicht unterbleibèn können.)

Groß-Britannien. Jm Párlameñté wérden sehr wichtige Gegenstände zur Spräche gebracht wer: den. So will man im Unterhause z. B. am i1. Mai die Frage wegen der Ansprüche der Katholiken anré- gen. Verschiedenèé Schisfeigner haben eine Bitt: schrift um Aufhebung des höheren Zolisäßes auf dié Einfuhr ausländischer Wolle einreichen laßen. Herr at eine Moötión zu ‘einex Parlaments: Reform, Lord Hamilton über die Vertretung Schott: lands angekündigt. Lord Rußell wird den kurz vor Auflötung des legten Pârlamentes bereits erörterten Gegenstand, dem Flecken Grampound wegen erwie: sener Besiechung das Wahlrecht zu entziehen ünd das: selbe auf Leeds zu übertragen, wieder aufnehmen und einen Geseßvorschlag darüber vorlegen. Lord Hámilton machte das Unterhaus auf die Noth in den unruhigen Gegénden Schottlands aufrierfsam, und wünschte über die Fortschritte der von der Regiecung, desonders nach dem Brittischen Amerika, zu begünstigen: den Auswanderungen Auskunft zu erhalten. Der Kanzler der Schaßkammer gab diese Auskunft dahin, daß die zue Unterstüßung der Auswandérung nah dem Vorgebirge der guten Hoffnung bewilligten 50,000 Pfund zur Expedition von 5000 Personen verwendet worden wären. Bevor man weiter gehe, sed es rath- fam, den Erfolg dieser Unternehmung abzuwarten. Man wird hieran gewahr, welche koslbare Zurüskun- gen der Transport einer Kolonie erfodert, wenn die

egierung ihn unternimmt, 10,000 Kolonisten wird

Zur Geschichté des Stéuerwesenus im Kurfürstenthum Köln.

Das Kurfürstenthum Köln bestand äus drei Theti- len, d. h. aus dem Erzstifte am Rheine, deni Her: zogthume Westphalen, und endlih dem Veste Reck- linghäusen. Das Ganzë betrug etwá 140 Quádratz Meilèn mit 300,000 Einwohnern.

Die gewöhlihen Landtagé wurden zu Bönn ini Kloster der Kapuziner gehalten wahrscheinlich weil dort ein größer Saal war. Auf diesen erschien ein Kurfürstlicer Kommißaic, der dié landesherrliche Proz position überbrachte. Außer dem Landtage vérsäams- mnelte sich viermal im Jahre ein Ausshus der Land- stände in Köln. Diese Versammlungen hießen dié Quartal-Konventé, und äuf ihnen wurden die Landès- Rechnungen revidirt.

Im Jahre 1465 hattén die Landstände eine Ver- einigung mit dem Erzbischofe geschloßen, welche unter dem Namen der Erb-Landes: Vereinigung ( unio rhe- nanae patriae) das Grundgeses des Staates bildete. Die Landstände beskänden damals aus fünf verschiede: nen Korporationen : 1) dem Domkapitel, a) den Gra: fen, 3) den Edelmannen oder cem Lehnadel, 4) dér Ritterschaft oder dem Dienstadel, 5) den Städte.n

Jn den geistlichen Staäten, wo keine regierendé Familie in ungestörter Folge die oberste Stäâtsgéwalt besaß, sondern der Stuhl des Erzbischofes bei jeden Todesfälle durch eine neue Wahl des Domfkapitels beseht wurde, hatte sih die Souverainität bei weitem nicht so in der Spitze des gesellschaftlichen Gebäudes koncentrirt, wie in n Reichslehnen , die éin regie: rendes Geschlecht gesammelt, eröbert oder durch Kauf und Erbschaft in eine Hand vereinigt hatte. Die oberste Gewalt war daher mehr vertheilt, und dié Verfaßung mehr republikanisch. Dieses is der Geist der Erb: Lan- des: Vereinigung oder des Kölnischen Staarsgrundge- seges, so das Kapitel im Jahre 1465 entwarf, als der Stuhl durch den Tod des Erzbischofes. Diede- ti erledigt worden, der ein Fürst von einem sehr

ÿ wol das Maximum sey, twas jährlich ausgeführt wet

den kann; es wird abex, wenn die Kölonisation gez lingt, die freiroilligen der Régierung nichts fkostenden Austwoanderungen mit der Zeit sehr befördern. Jn Bezug auf die Atswátiderungen nah dem Brittischen

Amerika bemerkte der Lord der Schagkammer, da: die

Auswanderer daselbst nur Ein Elend mit dem anderen und größeren vertaushten. Die Regierung häbe diese Auswáänderungen durch Antwoeisung von Land bishex begünstigt, állein die Zahl der Ausgewanderten sey shon viel zu groß. :

Die beabsichtigte Bittschtift des Löndoner Han: delstandës um Abschaffuug des Prohibitiv : Handel- Systêmes erweckt ein lebhaftes Jnte:eße, wie zu er: warten war. Dek einfihtvollerè Theil der Natiôn hält wenigstens wesentliche Modifikationen riothwendig.

Herzogthum Naßau. Die in einigen öffentlichen Blättern verbreitete Nachricht von der plöglichen Ver: siegurig der warmen Heilquellen zu Wiesbaden is un-

gegründet. Die jusillige Auffiadung ein-83 bisher gänz

unbekannt gewesenen Kanales voll heigen Mineral- waßers hatte AGMOAENE véranlaßt, um ihn näher zu untersuchen. Dieses erregre bei den Eigenthümern der Badehäuser erst Bésorgniße, denen bald die An- zeige, daß der Waßerspiegel einer der stärksten Miné- ralquellèn sinée, und hienächst die grundlosesten Be: rüchte folgten. Zur Beruhigung ließ daher die oberé Verwaltungsbehörde die waßetdihte Verschließüng des Kanales und aller damit in Verbindung gestandenen Ausgrabungen scfòrt verfügen, und jede Besórgnis ist dadur gehoben, da sich jedermann von dem Daseÿn der heißen Quellen überzeugén kann. y

eigeinwillizgen Käräkter Und däbei kriégerish gesinnt war. Damals téaten die Rittérschäft und Städte des Märschal:A(mtes Wesiphalen und die Riirek und Städte der Grafschaft Arnsberg in einen Bund, und die(es war die erste Veranláßung, dáâáß die zerstreut liegenz den Besizungen, die der Erzdishof von Köln um den hohen Asten, an den Quellen der Ruhr und der Lenne liegén hätte, flch zu einem Lande veréinigs ten ünd elte Landschaft bildecen. Diese Landschaft, dié auf dém Wege eines Bundes entstand, bétrug 66 Quädratméilein mit 135,000 Einwohnern.

Nath den Bestimmungen der Erb: Landes-Vereini- guñg wurdé keinen Erzbischöfe gehuldigt , bis er diese añngenommén und bêéschworen. Ohne Wissen und Wil- len des Kapitels und der gemeinen Ländschäft konnte er keinen Krieg änfatgen *). :

Auch durfte ér die Unterthänen und ihre Güter nicht verschreibén, und die Güter der Ritterschaft we: der mit Waßer: noch mit Landzölleit belegen. Das Dowrnkapitel fonüte, so dft es solches für nöthig hielt, éinen Landtag mit Edéelmännen, Ritterschaft und Städten bei sich verschreiben, ohne daß der Erzbischof es verhindern durfte. Ein. solher Landtäg wurde „durch ‘den Érffmarfchalk des Gestifcs von Köln“ ausgeschriebei. Wenn der Erzbischof die Erb-Landes: Vereinigung veklezte, und hierin ungeach- tet der Gegenwvorstellungen des Domkapitels verharrte, wvár die Landschaft ihres Éides eñnrbüunden, und ver- pflichtet deim Domkapitel zu folgen. ;

Da man zwak kriegérisch gesinnte Erzbischöfe ge: habt, âllein kie kriegerisch gesinnte Domkapitel, ist

+) Der Erzbifchof Dié d erich hatté mit dènèn von der Mark und Kléve den {weren -Kriég wegen Söest ans gefangéèn, rvodurch die umliegénde Gegend \sô sehr vere heêrt wurdé, daß ganzé Dörfer vérschwuünden sind, de- ren leeré Stêllen man noch findet, und wodurch éndz líh Böhinische Kompagnieführer ins Land gerufen wursz den, die dem Erzbishofe Soest belägern halfén , obwdol vergeblich;