1820 / 39 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 13 May 1820 18:00:01 GMT) scan diff

begreiflih, daß das Kurfürftenthum Köln seit der Erb-Landes- Vereinigung von 14653 keine Offensivkriege mehr gehabt, und seit der Zeit au keine Besißungen gewonnen noch verloren hat. Vorher hatte es mit dem Grafen von Jülich shwere Kriege geführt und einmal (1278) die ganze Grafschaft crovert. Doch gelang es ihm nie, diese Grafschaft und die von Berg zum Erzslifte zu bringen, obgleih es zweimal nade daran war, einmal durch Eroberungen und einmal durch einen heimlihen Kauf von Herzog Gerhard (1451), der damals feine Kinder hatte.

Der Umstand, daß man, wie oben gesagt, wohl krie- gerishe Bischöfe aber nie friegerishe Kapitel im Erz- Stifte Köla gehabt, erklärt deßen ganzes Steuerwe: fen, das durch seine Niedrigkeit eine wirklich merkwür- oige Erscheinung in der Geschichte des Steuerwesens von Teutschland ist.

Die Abgaben wurden im Erzstifte von den Län: dereien entrichtet, und zwar nach einem Steuerfuße, der sich nach einem Simplum berechnete, und der deswegen der Simpelfuß hieß. Auf den Landta- gen wurde jedesmal bestimmt, wie viel Simpla für die Landesbedürfnisßie ausgeschrieben werden sollten. Die Städte trugen in jedem Simplo 2911 Kölnische Gulden (jeden zu 24 Albus) diefe Summe wurde das Quantum intra muros genannt. Im Jahre 1700 wurde diese Summe für die nächsien 12 Fahre bis auf 800 Gulden heruntergeseßt. Dieses blieb so bis zum Johre 1773, wo den Städten von den übrigen Ständen ein Vergleich angeboten wurde, nach welchem die Rückstände seir 1712, die an 2 Mill. Kéln. Gul: den betrugen, den Städten erlaßen seyn follten; für die Zukunft sollten sie aber nur die Hilfte von den 2911 Gulden bezahlen, nemlich 1455F bis das Kom- mercium sih wieder in die Städte ziehe, welcher Vergleich von den meisten Städten auch gleich angenommen wurde.

Wegen der Steuerfreiheit der adeligen Sive und Güter wurde auf dem Landtage von 1605 folgender Vergleich getroffen. Wenn einer von Adel mehr adelige Sive hátre, fo sollte nur einer derselben frei seyn. Wenn Einer aber nur einen Si6 habe, \o solle er von dem nur die Hälfte bezahlen. Wenn er aber noc andere Höfe und Ländereien besäße, von denen er Steuern bezahlte, so sollten ihm diese bei seiner halben Steuerfreiheit in Anrechnung gebracht werden.

Da hiedurch manche verwickelte und verdrießliche Berechnungen entstanden, so seßte man den Simpel: Fuß von 1648 aus und hob die Grundsteuer auf. Statt ihrer führte man eine Konsumtionsteuer ein, die aber wenig Beifall gefunden zu haben scheint, denn 1651 wurde mit ihrer Abschaffung der Simpel- Fuß und die Grundsieuer wieder eingeführt. Da in- deßen die Beshwerden über die Ungleichheiten dersel: ben fortdauerten, so wurde im Jahre 1669 eîne neue Landes: Deskription oder ein Kataster eingeführt.

Hiebei wurde nun festgeseßt, daß die gräflichen und adeligen Sige in drei Klaßen eingetheilt werden, und die erste fúr- immer steuerfrei seyn sollte. Die andere sollte für immer zur Hälfte frei seyn und die dritte solite bezahlen wie andere Güter. :

Hienach erhielt der Grafenstand 5, und die Ritter: schaft 65 adelige Sitze ganz frey. 124 wurden zur Hälfte frey. Alle geistlihe und adelige Sihe be- trugen zusammen 32,500 Morgen. Alle gräfliche und adelige Höfe 59,900 Morgen.

Jm Ganzen soll die Ritterschaft (Diensktmannschaft, Ministeriales) nur ein Sechstel ihrer Besißungen ver- steuert haben. Selbst von denen, nur ihres Besigers wegen sogenannten ddeligen Höfen brauchten sie seit 1670 nur drei Viertel zu versteuern,

Nach dem im Jahre 1669 errichteten Kataster des Erzstiftes Köla woar der Aerboden unter die verschie- denen Stände der Geseuschaft in folgender Weise vertheilt.

Die Geistlichkeit besaß. + + E a res D - Der Kurfürst (als Tafelgüter) 5,050 -

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Ferner besaßen die Bauern 251,119 Morg. die Bürger L E, Jn allem . . . + 152,241

Das ganze Ackertland berrug demnach im Rheint- schen Erzstifte 347,991 Morgen odec 21 Quadrm *).

Man fieht aus diesen Zahlen, wie geringe das Besithum der Bauern und wie groß das Besitzrhum der Geistlichkeit im Erzstifte war.

Jn Hinsicht der Besteuerung der geistlichen Güter herrschte ein beständiger Hader, und schon seit der ersten Landes: Macritel. Die Landstände wiesen dex Geistlichkeir ein Viertel von der verwilligren Summe zu, wogegen das Domkapitel protestir:e, indem es sagte, daß die Geistiichkett Ten Strand sey, und daher von den weltlichen Standen nit zu den Steuern éonne herangezogen werden daß daher nur in cas1bus extremae necessitatis, Cn I n 0S1dIL charitativi, in loco consulto gehandeli ive. ge. Die geistlichen Güter blieben daßer au frei, und ihre Halbwinner bezahlten nur elne Gewinn - und Gewerbesteuer (quota colouica), die ein Viertel von dem betrug, was das Gut würde bezahlt haben, wenn es nichr geißlich gewesen. Die weltlichen © fe, welche über 50 Morgen hielten, wurden auch nun auf die Hälfte herabgesezt, und als man auf diese Weise die Größeren auf Unkosten der Kleineren gewonnen, #0 eint man sich wechselseitig beruhigt zu haben. Die Stände wiesen der Geistlichkeit vor wie nach ihren vierten Theil zu, wogegen dann das Domkapitel eine Protestation einlegte, so von den Ständen mit einer Re- proteskation beantwortet wurde. Dieses war die langs iveilige Form Geschäfte zu machen und fich zu zanken, die auf den teutschen Landtagen beliebt worden.

( Fortsesung folgt. )

98,529 Morg. Köln,

195,790

Berichtigung. Nr. 102. des Oppositionsbiattes vom 829. April d. J. enthält unter den kurzen Nachrichten Folgendes : „Preußen.“ „Man sagt, daß Weblar mit set: nem Gebiete an Naßau für das Amt Abbach abgee treien werden dürfte.“

Preußen besfgt das Amt Asbach seit dem Oftober des Jahres 1816, und Naßau hat gleichzeicig den Er- saß dafür erhalten. Das Vebereinfommen, worauf diese Erwerbung beruht, ist in dem AnHange zur Ge: sezsammlung für die Königl. Preußischen Staaten, welcher am Schluße des vorigen Jahres ausgegeben worden, unter Nr. 2. S. 97. abgedruckc. Es ist da- her gänz und gar feine Veranlaßung vorhanven, noch jest Weblar für Asbach hinzugeben, und die vorange- führte Sage is völlig grundlos.

*) Ein Kölner Morgen hat 150 Quadratruthen Kölnisch oder 224 Quadratruthen Rheinish. Da ein Magde- burger Morgen 180 Quadratruthen hat, so verhalten sich beide zu einander wie 5 zu 6

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Nedaktion in Aufsicht: von Stägemann, Reimershe Buchdruckerei,

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Allgemeine

Preußishe Staats - Zeitung.

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39 Stück. Berlin, den 13ten Mai 1820.

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l. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 13. Mai. Am verwichenen Freitag, als den 5. d., haben Se. Majestät der König dem am diesseitigen Hoflager accreditirten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. Maje- stät des Königes von Spanien, Herrn Ritter v. Val- lejo, eine Privat-Audienz zu ertheilen, und aus deßen Händen das Rappelschreiben zu empfangen geruhet.

Se. Majestät der König haben dem Rittmei- ster von Kröcher vom ersten Bataillon des 24sten Landwehr - Regimentes (Potsdammer ), dem Se- cond - Lieutenant von Schweiniß auf Stusa, bei der Schlesischen Landwehr, und dem Kurfürstl. Heßi- hen Kammerherrn von Mengersen, in Gemäß- heit vormaliger Expectanz, den Königl. Preuß. St. Johanniter: Orden zu verleihen geruhet.

Des Königs Majestät haben den bisherigen

Geheimen Ober- Justiz- und Revisions: Rath Fi- \henich zum Mitgliede des Rheinischen Appellations- Gerichtshofes, mit Beibehaltung seines Ranges und seines Karakters als Geheimen Ober - Justizrathes, zu ernennen und demselben das Prásidium im dritten Civil- Senate dieses Gerichtshofes zu übertragen, auch den bis- herigen Apellations - Gerichtsrath v. Breuning zum General:Advokaten bei dem nämlichen Gerichtshofe zu befördern und die desfalfigen Bestallungen allergná- digst zu vollziehen geruhet.

Se. Königliche Majestät haben bei der Re- gierung zu Merseburg den bisherigen Regierungs-As- seßor Grafen von Krockow zum Regierungsrathe allergnädigst ernannt.

Des Königs Majestät haben dem bei der Re- gierung zu Koblenz stehenden vormaligen Polizei : Di- rektor Weber den Karakter als Hofrath allergnädigst zu verleihen geruhet.

IL Zeitungs-Nachrichten.

A usland-.

Frankreich. Jn den fortgeseßten Berathungen über das Zollgeses hat man die Stahl- Arbeiten des Auslandes, die bisher besonders aus Steiermark und dem Herzogthume Berg geliefert wurden, mit héheren Eingaugzöllen belegt, wobei Herr von Puy maurin versicherte, daß dieses ohne Nachtheil für die Bedürf- niße der Agrikultur geschehen könne.

Lebhaft ward die Disfkußion über die Einfuhr der Ostindischen N ank in gs, dis bisher gegen einen Ein- fuhrzoll von etwa 60 Proc. des Werthes eingeführt werden durften. Der Ausschuß hatte einen Eingang- Zoll von 5 Franks p. Kilogramm, etwa 50 Proc. des Werthes, in Ansehung aller Nankings die auf Franzö: sischen Schiffen aus den Ländern jenseit des Vorge- birges der guten Hoffnung eingeführt werden, und ein gänzliches Verbot aller andern Einfuhr vorgeschlagen. Herr von Brigo de, dem sich mehr Mitglieder z. B. der Fabrikant Herr Terneaux, anschloßen , foderte ein gänzliches Verbot, weil die Rüsicht auf die Be- günstigung der Schiffahrt gar nicht in Betracht gezo- gen werden könne, da Ein Schiff hinreiche, den gan- zen Bedarf Frankreichs zu laden, ohne ein gänzliches Verbot aber dem Schleichhandel, der in diesem Artikel besonders lebhaft betrieben werde, gar nicht zu steuern sey. Herr Cabanon, ein Kaufmann, bemerkte zur Unterstüßung dieses Antrages, daß die Proben inlän- discher Arbeit, die der Komite für die Fabriken und Künste vorgelegt worden, die vorzüglichere Güte der Französischen Nankings in Rüsicht auf den innern Gehalt bereits bewiesen hätten und nur über die Farbe ein Zweifel verblieben wáre. Diesen Zweifel aber hätte ein neueres Schreiben des Ministers des Jn- nern gleichfalls gelöst, indem deraus hervorgehe, daß

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man in Frankreich schon seit einiger Zeit den Ñan- kings die Farbe der Ostindischen, und eben so echt und dauerhaft zu geben vollkommen verstehe. Es sey also gar fein Grund mehr vorhanden, die Ostindischen Nankings nicht eben 0, wie Baumwollengarn und Tü- cher, einem Verbote zu unterwerfen. Den Vorzug der Französischen Nankings vor den Dstindischen räumte Herr von V illele uicht ein. In Betreff der Zölle müße man keinem Sysieme unbedingt huldigen. Wenn man den Französischen Schisfen nach und nach jeden Artikel der Rückfracht entziehe, was sollten sie aus Indien noch holen ? Pfeffer? Die Nankings würden in benachbarten Ländern schlechter als die Indischen, aber beßer als die Französischen verfertigt ; wolle‘man nun die Jndischen als die beßere Sorte verbieten, so würde man durch den Schleichhandel nur die schlech- tere Sorte der Nachbarn ins Land bringen.

Der General-Zolldireftor Herr von St. Criq âu- gerte, daß der Begehr nach Ostindischen Nankings doch die gleiche Güte der inländishen zur Zeit noch be- zweifeln laße, und daß zu erwarten sey, man werde durch die Herabseßung des Eingangzolles um die Hälfte dem Schleichhandel steuern , daher es nicht rathsam sey, der Schiffahrt auch diesen Zweig der Befrachtung zu entziehen, eine Meinung, der vie Kammer mit ent- schiedener Mehrheit durch Annahme des Vorschlages des Ausschußes und mit Verwerfung des von Hrn. v. B ris gode angetragenen gänzlichen Berbotes sich anschloß.

Noch lebhafter ward die Diskußion über den Zoll auf aus- und eingehende Wolle. Verschiedene Mit- glieder, z. B. die Herren Demarçay und Ville- vèque foderten die zollfreie Ausfuhr der Französischen und einen mehr oder weniger starken Eingangzoll auf fremde Wolle. Der Eiste vereinte damit noch den Wunsch, den zolfreien Ausgang der Schaafe, des