1820 / 44 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Kreisen 75,172, Und in den Departements 18,779, überhaupt also nehmen an den Wahlen der Repräsens tanten 93,951 Französische Bürger Theil.

Großbritannien. Auch im Oberhause sind Untersuchungen über die Noth der Fabriken und über die Mittel ihr abzuhelfen, auf eine Bittschrift der Kauf- leute und Fabrikanten von Birmingham zur Sprache gekommen. Der Marquis Landsdown kündigte zu diesem Behufe einen Antrag auf eine Untersuchung an, die sich mit den Mitteln, dem auswärtigen Handel Großbritanniens mehr Ausdehnung zu geben, beschäf: tigen soll.

Ein Antrag des Grafen Stanhope auf Ernen- nung eines Ausschußes zur Untersuchung der Mittel, den Armen, besonders in den Manufakturdistrikten, Beschäftigung zu geben, hatte keine Folge.

Im Unterhause ward ein Antrag auf Ernen- nung eines Ausschußes zu einer Untersuchung über alle Militair- Ausgaben des Staates mit 125 gegen 45 Stimmen verworfen.

Für den Seedienst des laufenden Jahres wurden in einer Subsidiensizung 23,000 Mann mit Inbegriff von 8000 Seesoldaten, und an Gelde abschläglich 500,000 Pfund bewilligt.

Die Civil : Liste i in der geheimen Sißung mit 850,000 Pfund für Großbritannien und mit 270,000 Pfund für Jrland bewilligt, und es wird nunmehr in der öffentlichen Sigung der Bericht darüber erstat: tet werden.

Herr Hobhouse (defen Wahl wegen angeblicher Bestechung zweifelhaft gemacht ist) hat eine Motion seines Freundes Sir Fr. Burdett über die Vorgänge des 16. Aug. in Manchester angekündigt.

Nach einer össentlichen Aeußerung des Herrn Brougham, eines der Geschäftführer der Königin, ¿s ihre Ankunft bald zu erwarten.

Königreich der Niederlande. Der vön dev zweiten Kammer der Generalstaaten im Haag zur vorläufigen Prüfung des von der Regierung theilweise vórgelegten Civil - Gesezbuches niedergese6te Ausschuß, hat seinen Bericht dahin erstattet, daß er diese Prû- fung einzelner Theile zweckmäßig und mit Erfolg nicht vornehmen könne. Es sey unerlaßlich, daß ihm der vollständige Entwurf des ganzen Gesebbuches vor gelegt werde.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. &n dem Hause der Repräsentanten is von einem Mit-

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Ein uns erst jeßt zu Gesicht gekommenes Blatt der Zeitung für die Elegante Welt vom 11, März hat über das Leichenbegängnis Jhrer Königl. Ho- heit, der Prinzeßin Ferdinand von Preußen, einen Artikel aus Berlin aufgenommen, den wir bei der übrigen Unbedeutenheit seines Jnhaltes mit Still: shweigen übergehen würden, wenn nicht eine Stelle

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aliede, Herrn Clay, der Antrag gemacht werden: „„ das

Gehalt und die Einrichtungskosten für die Gesandten |

der Vereinigten Staaten an die Regierungen vou Süd:

Amerika, die ihre Unabhängigkeit begründet haben und | aufrecht erhalten, festzuseßen, auch dem ausgezeichnet: | sten Feldherrn in den Diensten einer dieser Regierun: |

gen einen Ehrensäbel zum Geschenke zu machen.‘ Mit | diesem Antrage auf einem Ehrensäbel für einen frem-: |

den Helden des Nepublikanismus bildet es einigen

Kontrast, daß der Antrag eines anderen Mitgliedes, des Herrn Ervin „dem General Washington ein Mausoleum und eine Bildsäule zu Pferde zu er: richten ‘/ kein Gehör gefunden.

Türkishes Reih. Es verbreitet sich die Nach: rit, daß Ali, Pascha von Janina, dem Befehle, sich nach Konstantinopel zu begeben, und über seine Ver- waltung Rechenschaft abzulegen, den Gehorsam ver: weigert, die Fahne des Aufruhres aufgepflanzt, und sich zum chrislichen Glauben gewendet habe.

Diese Nachricht is nicht unwahrscheinlich, obwol sie der Bestätigung noch bedarf. Schon vor einige | Zeit wurden in Konstantinopel einige Albanier verhaf: | tet, die auf den Capidgi Baschi, den persönlichen Feind des Pascha von Janina, geschoßen hatten. Sie sagten, obwol auf der Folter, aus, daß der Pa: scha von Janina durch das Versprechen einer Beloh- nung von 100,000 Piastern sîe gedungen habe. Der Grosherr, son seit einiger Zeit über die Anmaßun- gen des Ali erzürnt, wieß die Agenten desselben vor |} Konstantinopel fort, und erklärte ihn, wie seine Söhne, | für Ungläubige. Den Söhnen wurden die Statthalter: schaften entzogen, die sfe besaßen, und die benachbarten | Paschas erhielten Befehl, die Flucht des Ali mit sei: | nen Schägen, die man vermuthete, zu verhindern, | Seitdem hat Ali sih zu Prevesa gerüstet, und mit | 40,000 Mann wohlgeübter Truppen den Angriff seiner | Feinde erwartet. Von einer Reise nach Konstantino: pel hat s{werlich die Rede seyn können, |

Die Angelegenheit der Armenishen Münzpächter | is nunmehr dahin entschieden, daß die noch verhafte: f ten 5 Brüder Douz-Oglou nah Käsarie, ihre Tante Mariane, die der Zauberei beschuldiget war, nebst ihrem Sohne nah Scio und die Brüder Az: naour nach dem Jnneren von Kandia verwiesen, wogegen Tinghis Oglou,' Schwager der Douj Oglou, und seine beiden Söhne in Freiheit und in | die armseligen Ueberbleibsel ihres Verraögens wieder | eingeseßt worden sind.

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darin geeignet schiene, einen Schatten auf das An- denken der allgemein verehrten Prinzeßin zu werfen. Es wird nämlich erzählt: „die Prinzeßin habe zu ih: rem Begräbniße 18000 Thlr. ausgeseßt; der Sarg al | lein habe 9000 Thlr. gekostet, welcher Aufwand indeß | doch die wohlthätige Wirkung hervorgebracht, daß das

Geld, welches sonst unbenugtt geruhet hätte, in ir

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fulation gekommen und mancher dabei etwas verdient | hätte.‘ Die verewigte Prinzeßin ward nach den Befehlen und Anordnungen Sr. Majestät mit al: len Feierlichkeiten bestattet, die Jhrem Range, als ei: ner Prinzeßin des Königl. Hauses, gebührten. Mit welcher fürstlichen und geziemenden Pracht dieses auch geschehen, so wird man doh die Unerfahrenheit des Briefstellers in den gewöhnlichsten Verhältnißen des Lebens leiht bemerken, und seine gewiß absichtlose Aeußerung um so mehr damit entschuldigen, daß er den wohlthätigen und menschenfreundlichen Sinn der verewigten Prinzeßin, deren Neigung zu Merken der Mildthätigkeit bis zu dem leßten Athemzuge unver» ändert geblieben, nicht gekannt und nicht gewußt hat, welche Schätze Sie in den Segnungen vieler von ihr reichlich unterstüßten Armen hinterlaßen hat.

Der Doktor Denis in Frankreih hatte wider den Herrn v. Saint-Mauvieux gerichtlich Klage erhoben, daß er durch deßen falsche Beschuldigung im Fahre 1815 vor ein Preußisches Kriegsgericht gestellt, von diesem aber als unschuldig entlaßen worden sey.

Bei G elegenheit dieses Prozeßes hatte Herr Loi- seau, Sachwalt des Dr. Denis, behauptet, daß die Preußischen Truppen im Jahre 1815 zu Char- tres einen dortigen Einwohner, Mes nar d, der zwei Tage vor ihrem Einmarsche durch einen öffentlichen Anschlag zum Widerstande aufgefodert, vor ein Kriegs- Gericht stellen laßen, daß er durch dasselbe zum Tode verurtheilt, und daß die Strafe durch Stockschläge, die er vier Tage lang erdulden müßen, vollzogen wor- den. Die sogenannt-liberalen Blätter zu Paris übers eilten sich so sehr, diese Barbarei der Welt mitzuthei- len, daß sie vor großer Eilfertigkeit die Scene nach Mans verlegten, welches Herr Loiseau in den fol« genden Blättern auf den MWiderspruch des Maire von Mans berichtiget hat. Er hätte zugleich unver: werflihe Zeugen seiner Erzählung namhaft machen sollen, begnügt sich aber mit der gewöhnlichen Einsei- tigkeit eines schlechten Sachwalts, nur seinen eig- ven Klienten, den Doktor Denis zu nennen, der ein Vntereße dabei hatte, die Gefahr, welcher er durch die Anklage des Herrn von Saint-Mauvieux Preis gegeben war, so gräßlih als möglich darzustel- len. Die ganze Erzählung is lügenhaft. Wir dür- fen nur bemerken, daß Chartres das Hauptquartier eines Preußischen Generals war; wir fügen hinzu, daß dieser General der verstorbene Graf v. Búlow-: Dennewitg war, um auch den leisesten Argwohn der Möglichkeit irgend einer barbarishen Handlung zu entfernen. Was den damaligen Präfekten zu Chartres, Herrn Grafen v. Breteuil (so viel wir wißen jezt maitre des requêtes zu Paris) verhindern könne, der ehrlosen Lüge des Dr. Denis zu wider- sprechen, da er der Wahrheit diese Ehre schuldig seyn würde, wißen wir nicht, fodern ihn aber dazu auf. Welche Verleung des Menschen - und Völker: Rechtes

die Bonapartischen Feldherrn im Kriege von 1305 durch willkürliche Ermordungen Preußischer Unterthanen ver: übt haben, ist in unsrer Aller Gedächtnis. Wir haben es zu den allgemeinen Greueln des Krieges gezählt, ohne die Thäter einer besonderen Barbarei zu bezüch- tigen. Aus dem Kriege von 1314 könnten wir von einem Bonapartishen General eine Grausamkeit be- richten, welche diejenige bei weitem übertrifft, die den Unsrigen angedichtet wird; es scheint aber der s{lechs teste Beruf, dur die Erinnerung an die Schandtha- ten einzelner Barbaren den Haß der Vólker zu näh- ren und zu entzünden.

Landständische Verfaßung des Großherzo 4: thumes Heßen-Darmstadt.

Sn dem Eingange des darüber ergangenen landes- herrlichen Ediktes vom 18. März d. J. wird zunäcbst die Ursache angegeben , welhe den Großherzog bewo: gen, durch das Edikt vom 1. Dkt. 1806 (nach Errich: tung des Rheinbundes) die landständische Repräsenta- tion sowol in den Alt: Heßischen Landen als im Her: zogthume Westphalen (der durch den Reichs-Depu- tationsshluß von 1805 erworbenen Entschädigungs: Provinz , die ursprünglich zum Kurfürstenthume Köln gehörte und durch die Wiener: Kongreß-:Akte von 1815 an Preußen abgetreten worden) aufzuheben. Die in diesen Provinzen verschiedene ständische Verfaßung, an welcher bedeutende Landestheile Alt: Heßens gar feinen Antheil gehabt, sey zu einer zweckmäßigen Ver» waltung nicht geeignet gewesen. Sodann werden so: wol die Hinderniße bemerklich gemacht, die sich in den verhängnisvollen Jahren seit 1806 der Schaffung eir ner neuen ständischen Verfaßung entgegengestellt , als die Gründe, die nach der Stiftung des teutschen Buns des in die Ausführung des freiwilligen Entschlußes, den Heßischen Völkern das Geschenk einer neuen, den Zeitverhältnißen angemeßenen ständischen Verfaßung zu geben, einigen Verzug gelegt haben. Bei dem Austausche von Provinzen müße die erste Sorge der Regierung dahin gerichtet seyn, den Zustand und die Bedürfniße einer neu erworbenen Provinz ( Rhein- Heßen, am linken Ufer des Rheines) kennen zu ler- nen, ohne dieses könnten Landtage kein erfreuliches Resultat herbeiführen. Auch noch jeßt würde der erste Landtag, wenn er bis zum folgenden Jahre ausgesest bleiben könnte, befriedigender seyn; da indeß der Vors saß die Stände im Mai 1820 (nah der neusten Be- kanntmachung im Junius) zu versammeln, öffentli ausgesprochen sey, so mliße der Erfüllung des heiligen Regentenwortes jede andere Rücksicht weichen.

Die Verordnung selbst enthält folgende Beskim- mungen : Art. 1. Die Stände Unseres Großherzog- thumes sollen zwei Kammern bilden. Art. 2. Die erste Kammer wird gebildet : a) Aus den Prinzen Un- sers großherzoglichen Hauses. b) Aus den Häuptern standesherrlicher Familien, welche sich in dem Besitze

h einer oder mehrer Standesherrschaften befinden, nah