1820 / 69 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 26 Aug 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Daß der Ackerboden im Ripuariscßen Franken ge-

seßlich gar nicht gebunden wär, soudern si ummer nach Zeit und Umständen theilen und wieder zusam- menlegen fonnte, wie es die Loge der Familien mit sich brachte, daß also schon damals eine völlige Ge- werbfreiheit herrschte : dieses ist wol die Ursache der starken Bevelfkerung gewesen, die immer 1n den Frän- fischen Stämmen war, und die sie, als ihnen in den Merowingern und später 11 den Karolingern ein gro- ßes Herrschergeschlecht aufging, zu Siegern erst ber die Schwäbischen, dann Über die Sächsischen Stämme gemacht, so wie auch Über die Völkerschaften, die in Hailien wohnten. M Will nen Heere haben, fo muß man Menschen ha- ben. Will man Steuern haben, so muß man eben- falls Menschen haben, und in beiden Fäüen je m ehr ie beßer, was man auch von der Uebervölkerung re: den mag So lange das alte Geseh bleibt , daß auf einem Morgen Gartenland fo viel Lebensmittel wah: fen, als auf drei Morgen Acerlazd und auf neun Morgen Weideland: #0 langè werden die Menschen schon die Entdeckung machen, daß, wenn einem hun gert, man den Boden nur zu theilen Haf, und es hun- gert cinem nicht mehe. Jn bem Regterungebe zirke Düßgeidorf wohnen 8000 Menschen auf der Zuadra?- Meile. Diese Dichtigkeik der Bevölkerung hatte nie entstehen können, wenn die Bewohner des “Bergscen nicht früh das Geheimnis gefunden, das im Theilen des Bodens liegt. In diesem Theilen wurden sie durch nicts beschränkt, da nirgend Guts »-Nexus oder Do: minium wär, sondern die Bauern die ‘ganze Ader: Fläche mit derselben Unabhängigkeit besaßen, wie der Bürger seinen Garten. :

Dieselbe Erfahrung wird män in den östlichen Pro- vinzen machen, sobald die Gesegebung von 1810 und 1811 einmal eine Generation hindurch ihre Wirkung geübt haven wird. Das WGeseß vom 14. Sept. 1811) das In diefen Provinzen einen neuen Stand von freien Acetér- Bauern geschaffen hat; ist vou einer unent lichen sRohlthat für die Landshaft. Diese kleinen Aderbauern sind je eigentliche maticrê p'emiere des National: Reich thums weil sfe dem Boden einen Rein: Ertrag ab¿ugewinnen wißen, den keine andere ärt von Ader: Bauern hervorbringen fann, wie man folches an den ac tungrn und an den Steuern sieht, die fie auf: bringen, und mit denen man alle Agronomen ruinircn würde, wenn man ähnliche von ihnen foderte. Das Geheimnis liegt. in dem Möser schen Worte : Die Natur liebt Eigenthum; und darin ‘daß nach dem Sprüchworte der Bauer seinen Schweiß und scine Haut geringe ans lägt. Ist diese matière premicre des National - Reichthumes vorhanden , so steigt der A@erbobden im Werthe. Zuerst in den Pachtungen, dann in den Kaufpreisen. Denn für diese kleinen Bauern is der Ackerbau ei Gewerbe, und inden fie sih auf ihrer Hände Arbeit verlaßen ; heurathen sie früher und vermehren sich {nell, è Che wie ein Fa: brikvolë. Der Aerboden ist ihr Webstuhl und ihre Spinnmaschine » und Jeder greift danach, sobald ein SiUck zu kaufen oder zu pachten ist. Indem fie blos auf den Ertrag sehen, und ihre Mühe und Arbeit geringe anschlagen, fo dieten sie hohe Preise, und die- Jes ist es, was den Kaufwerth des Ackerbodens in die Höhe bringt. Hiezu kommt, daß durch das Geseh vom 2. Novemb. 1810 die Zünfte aufgehoben sind und eine völlige Gewerbeéfreiheit eingeführt. ist „fo daß jeder „„ Staatsbürger seine Kräfte frei und nach eigener „e Einsicht gebrauchen kann.“ Die Gewerbe alsó kön- nèn sich äufs Land zerstreuen und den Ackerbau durch» dringen und diesen wle einem Gewerbe machen. Wenn diese Gesehe ihre Wirkung eine Reihe von Jahren geübt haben, so werden die Gutsbesiger finden, dáß ihr Bermögen bedeute nommen, und daß keine Maas: regel möglich gewe]e! woburch man den Preis der @üter daurend 0 hoch hätte halten können. Febt wird dieses noch nicht der Fall seyn, da man mehr Land hat als Menschen. Sobald aber einmal mehr

Bauern da sïnd als Länd, dann steigt dort der Werth der Länderei eben so wie bei uns. am Rheine *).

In der Allgemeinen Zeitung vom 5. Aug. is un- ter der Veberschrift „Preußen ‘* ein angeblies Schrei: ben aus Berlin vom 19- Jul. aufgenommen worde; weiches eine Menge Angaben und Aeußerungen über die künftig in der Preußischen Monarchie einzufüh- rende Verfaßung enthält. Der ruhige Ton, in wei: chem dieser Arutel abgefaßt ist, unò die Menge De- tails, in weiche er eingeht, find berechnet, um ein günstiges Vorur thcii für die Richtigkeit des Inhalts zu érwecken. Um so mehr glaubi man erflären zu müßen, daß er fast eden fo viele Unrichtigkeiten und falsche Ansichten als Zeilen enthälr. Eine Widerle.

gung dec einzelzen Säge wäre volfommen unzweck: máßigz es wird hinreichend seÿn zu sagen, dp in Un sehung der Konstitution mis ail demzenigen gen dect is, was das Kömgl. Edikt vom Jahre 1819 ver heißen hat.

(R. wh M ma A5 Ar TR Le T R

F a a r A

*) Der Genéräl Graf von Maison (Gouverneur von Paris) bietet ¡egt in der Kölner Zetculsg sein Gut Laugwaden, zwei Stunden von Neiß, zun Werfkaufe aus. Dieses besteht nah der Anzeige aus 700 Magdb, Morgen Acteriand. Aus 50 Morgen Wiese, 100 Wiors- gen Hochwald, 260 Worgen Schlagholz und Z0 Mor- gen Gärten, Baumhdfen und Leichen, nevst einem großen Wohngebäude. Wahrscheinlich wird dieses Gut 150 bis :60,000 Berl, Lhl. tommen da es in einer fruhtbaren Gegend liegt, und was meHr sagen will in der Nähe zweier Dörfer, Langwaden und Weveiings hofen, wovon das leßtegenanntle voller Gewerbe ist, Diess haben zje6t den Magdeb. Morgen zu 6 bis 7 Berl. Thi gepachtet (da Maison feine eigene Oectouomie auf dem Gute hat), und werden ihn wahrscheinli fur 00 bis 180 Thl. käuflih an sich bringen. Dieses Gut enthäut die Geschichte des AŒerbodens im Kleinen. Zuerst war es ein Frauenktloster, und das, ticine Frauenstaat in einigen Jahrhunderten an Ländereten gefaminelt, indem reíihe Erbinnen beredet 1purden da Schleier zu nehmen, das betam, als die Revolutton und das Bürgerthum Europa erschutierten y ein glud licher Krieger. Von diesem bekommt es Nun waßÿt scheinlih der geldreiche Wechsler, und von diesem, der es parcellenweise verkauft, der Bauer, der immer am Ende der Besigzer des Bodens bleibt Alle die großen Hofe, {9 die Geistlichkeit so lange zusammengehaiten, \hmelzen jeßt, nun sie in den bürgerlichen Berkeh eommen., Dié #0 400 Morgen hatten, tommen au 100, und indem die Bauern weniger Land unterm Pflüg haben, finden sie jeßt hon in manchen Gegenden, j das Vrachen n’cht durchaus nothwendig gewesen. anderen Zoo Morgen eines folchen Hofes haben {on

2 Geo Was Lts

Sdhne und Schwiegersdhne , die sich in den benachibatsz |

ten Dôrfern angebaut, zu sih genommen, und in dn Verkehr der Dorfflur gezogen. Diese Ländereien durh- dringen nun in einem Jahrhunderte alle Familien cines Dorfes, ebènso wie die Ländereien der Sächsischen Bauer: Höfe alle Familien der Stadt Eßen durchdrungen, de: ren Feldflur sie jeßt bilden. Allein große Ackerhöfe bleiben jene Höfe immer, theils der Gebäude wegen) die fast alle neu. und in Ziegeln aufgeführt sind, thcils weil geldreihe Leute vielfach diesélbe Liebhaderei für einen s{hòônen Hof haben, die früher die Mönche hatten. Besonders wird dieses der Fall sey, wenn die Staat: Institutionen an die Acker - Aristoïratie ausgezeichnet? ehrenvolle Verrichtungen Enúpfen, weil jeder Hof-Ve sizer ein geborner. Aristokrat ist, und rein Besißthun fo sicher zur Aristokratie führt, als eben Landbeiis Denn diefer liegt ofen vor Jedermanns Augen und ci? VBauér, der 100 Morgen- pflügt, besist immer das vie! fache von dem, der nur 25 baut, und hat also glei einen Maaßstab, na dem. er seinen Werth und den seines Nachbars mißt. Geldreichthum hingegen if vielfah verborgen und gibt stets einen unsicheren Maas: stab. Dieses ist nach Ms ser auch die Ursache gewesen, warum die Sachsen sich \o hartnäckig der Einführung des Geldes und der Städte widersctt, da diese ihr aristofratisch eingerichtete Verfaßutg in Verwirrung hringen mußten. Redaktion in Aufsicht: von Stägemann Neimershe Buchdruckerei,

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I Amtliche

Kronik des Tages Der Königl. Hof legt morgen den 25. dieses die Trauer für Jhro Königl. Hoheit die Frau Herzogin von Yorfk, Schwester Sr. Maj. des Königes, auf 14 Tage an. Berlin, den 24. August 1820. v. Buch; Schloßhauptmann.

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Berlin, vom 26, August. Se, Majestät der König h1ben dem vormals in Kurheßishen Diensten gestandenen Geheimen Kabinetsrath Kopp den Rothen Adler : Orden dritter Klaße; dem Königl. Baierschen Rittmeister im zweiten Husaren- Regimente, Srafen

* Georg von Ysenburg- Philippseich den Mi- litair- Verdienst: Orden zu verleihen; den bisherigen Land- und Stadtgerichts : Direktor Vetter zu Kulm

zum Kreîs- Justkizra:h zu Stargardt in Wesspre1ßen zu

ernennen ; den Justiz: Kommißarius Fuchs zu Beve- rungen zum Notarius publicus im Departement des Ober-Lan dezgerihtes zu Paderborn zu bestellen, und den Privat: Docenten bei der hiesigen Universität, Dr. Eiselen, zum außerordentlichen Profeßor in der phi: losophischen Fakultät derselben Universität zu ernen- nen geruhet.

Se. Königl. Hoheit der Kronprinz sind nach Stet- tin abgereiset.

Bekanntmachung.

Se. Königliche Majestät von Preußen haben durch die Verordnung, wegen Einrichtung des Hypo: thefenwesens in dem mit den Preußischen Staaten ver- einigten Herzogthume Sachsen vom 16. Jun. 1820, der Allgemeinen Hypotheken - Ordnung vom 20. December 1783, nebst den späteren Geseßen, wodurch dieselbe er-

e Staats: Zeitung,

sten August 1820.

Nachrichten.

láutert oder abgeändert ist, in den erwähnten Landes: theilen Gesesfraft ertheilt. Nach dieser Verordnung müßen alle Hypothekenrechte bis zum 1. Januar 1822 bei den kompetenten Hypothekenbehörden angemeldet werden, und es sind hierunter auch diejenigen begrif- fen, welche durch Giltigfeit ihrer Bestellung nach Sächsischen Geseßen zur Eintragung geeignet sind. Die: jenigen, welche sich nicht melden, behalten zwar ihre Rechte gegen die Person ihres Schuldners, und kön nen sich auch an das ihnen verhaftete Grundstü, in sofern solches noch in den Händen des gegenwärtigen Besizers befindlich ist, halten; gegen einen Dritten aber und zu deßen Nachtheile soll ein solcher Gläubis ger fein Realrecht an das Grundstü auszuüben im Srande feyn.

Die Hypothekenbehörden verfertigen nach dem 1- Fanuar 1822 Tabellen aller älteren Hypotheken , und es steht allen Jntereßenten frei, vom 1. Jul. bis zum 51. August 1822 diese Tabellen einzusehen und ihre Erinnerungen dagegen der Hypothekenbehörde anzuzei- gen. Nach Ablauf dieser Zeit können keine Erinne- rungen mehr vorgebracht werden.

Dies wird für Jeden, der bei dieser Einrichtung ein Jntereße hat, besonders sämmtlichen Ober - und Un tergerichten, wegen der in ihrem Verwahrsam befinli- chen Dokumente, zur allgemeinen Kenntnis gebracht, und dabei auf den vollständigen. Jnhalt der Verord- nung selbst verwiesen, welche durch das 10te Stück dex Geseßsammlung dieses Jahres bekannt gemacht wors- den ist. Berlin, den 12. August 1820.

Der Justiz - Minister Kircheisen.

L. Zeitungs-Nachrichten.

A usland. Frankbreich. Seit die Debatten der Kammer der Abgeordneten geschloßen sind, liefern unsre Tag- Blätter keine Nachrichten, die, besonders für das Aus-

"lánd, ein déffentliches Jntereße gewährten. Die Par-

thei-Zwistigkeiten der Journalisten und die Bühne be- schäftigen am meisten, (Wenn bei Gelegenheit des

fortdauernden Beifalles, den die Le Brun sche Bear- beitung der Sch illershen Maria Stuart auf der Französishen Bühne findet, einige uns befremdende Urtheile über die teutsche dramatische Dichtkunst, welche allgemein die romantische genannt wird, und über uns sere Dichter gehört werden, so sind fie schwerlich zu tadeln, weil sie nur aus dem Gesichtpunkte der Fran: