1820 / 70 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 29 Aug 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Da der zweite, Here Denman, sich für diesen Tag die Erlaubnis zu sprechen verbat, std ward die Sibung um 42 Uhr aufgehoben. Die Königin ward von èem Volke mit lautem n zurückbegleitet und der Tag ging ohne Unruhe hin.

im L een die Verhandlungen fortgesest. Hr. Denmann, während deßen Rede die Königin wieder erschien , bestritt dex vorgelegten Bill dit Eigenschaft eines regelmäßigen Geseßes, und protestirte gegen alle Straf- und Buß-Billen insonderheit hier, wo die An: flage auf einem Staatsverbrechen gegründet werde. Die Anwalte des Königes, während deren Vortrages fich die Königin entfernte, beantworteten die Rede, auf welhe Herr Bróugham duplicirte. Nachdem Lord King noch die Motion gemacht hatte? die Bill, als wéeder von der Wohlfahrt des Staates, noch von der Nothwendigkeit oder der öffentlichen Ruhe gebo: ten zu verwerfen, vertagte sich das Haus, um folgen- den Tages die Debatte über diesen Antrag zu beginnen.

Jn der Sibung des Oberhauses vom 16. legte der Marquis Landsdown eine Bittschrift von fajt allen Holzhändlern des Königreiches um freie Einfuhr des Holzes aus allen Ländern vor. i i Lord Byron, der am 17. aus Jtalien zurückge: kehrt war, fuhr sofort zur Königin, um ihr die mit- gebrachten Briefe zuzustellen.

Frankfurt, vom 14, August.

Protokoll der 19ten, am 5. Aug. gehaltenen, Sitzung der hohen deutschen Bundesver-

sammlung.

(Plenar - Versammlung.) Präsidium trägt vor: Die Bundesversammlung hat nicht nur bereits in der 35. Sißung 1817 über die Vermiitlung bei Streitigkeiten der Bundesglieder unter sich, und über Aufstellung einer wohlgeordneten Austrägal:Justanz, einen vorläufigen Beschluß gefaßt, sondern auch in der 535. Sigzung 1819, unter den Gegenständen, welche zur Jnstruktion - Einholung und definitiven Beschlußnahme nach Wiedeceröffnung der Sizungen besonders ausgesezt worden, als den ersten derselben diesen Gegenstand auszeichnet.

Die. zwischen den Bevollmächtigten sámmtlicher Bundesregierungen in Wien veranlaßten Ministerial: Konferenzen haben in erfreuliche? Uebereinstimmung auch diese Angelegenheit ihrer Reife zugeführt; und als Resultat ihrer Berathungen sind die Grundbes- stimmungen darüber in dex Schlußakte Artikel 21 bis 24 niedergelegt. : | :

Da zugleih in dem Artifel a1, zur Ertheilung näherer Vorschriften in Folge der an die Bundesta- gesgesandten zu erlaßenden Jnstrufktrionen, noch die Faßung eines besonderen Beschlußes vorbehalten wurde, deßen Juhalt dieselbe verbiudliche Kraft, wie die Schluß: Akte. selbst haben, auch in eben der Art, wie diese, zum Bundesbeschluß erhoben werden solle: so bin ih vón meinem allerhöchsten Hofe angewiesen, die zu diésem Endé gefaßten nachstehenden i1. Artikel, welché dié bereits in die Schlußakte aufgenommenen ebenfalls in sih begreifen, der verehrlichen Bundesversammlung mit dem Antragé vorzulegen ; daß diese Bestimmunz?

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Vergleichung der Güter-Preise am Rheine und an der Oder.

Jn Nr. 68. der Staats - Zeirung wurdé in einér Ñote bemerkt, daß General Graf Maison sein Gut Langwaden, 2 Stunden vom Rheine, zum Verkaufé ausbóte, und daß dieses Gut 150 bis 160,000 Berl. Thl. kommen werde, da bereits ein geldxeicher Wechs8:- ler 150,000 Thl. darauf geboten habe. Das Gut be- stehé aus 700 Morgen Ackerländ, 50 Morg. Wiesen 100 Moörg. Höôchroald, 260 Morg. Schlagholz, 36 Morg. Gärten, Baumhöfen und Teichen. Ju allem 1146 Morgen. f

Dabei bezahle és zwischen 12 bis 1500 Thl. Gründ- Steuer. Dienste, Fuhren u. dgl. wären nicht dabei, da folche am Rheine unbekannt, und jeder seinen Acker- boden völlig frei besibe.

Jn Póômmern wurde ein Gut nahe an der Dder füv 258,000 Thl. verkauft, Seine Größe betrug über

vixt ist, schon einen weit höheren Werth als in Pow

gen, in Gemäßheit dex gétetdffenen Abredè Und dei 7

von sämmtlichen Gesandtschaften im Namen ihrer ho: F hen Kommittenten hier abzulegenden Erklärungen, in eben der Art, wie die -Schlußakte, duèch gleichförmige F

Zustimmung, zum Bundestages-Beschluße erhoben wer: Þ den möchten. Artikel i. nah Vorschrift der Bundesafte bei ihr anzubringen: den Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern, wenn

die vorgängige Vermittelung ohne Erfolg geblieben if, F

die Entscheidung dur eine Austrägal: Jnsianz zu ver: | anlaßen, und dabei, so lange niht wegen der Austrä: | galgexichte überhaupt eine anderwêite Uebereinkunft

statt gefunden hat, dié in dem Bunbestagsbeschluße f

vom 16. Jun. 1817 enthältenen Vorschriften zu beob: achten. |

Artikel 2. - Wenn nah Anleitung des Bundesta: gesèBeschlußes vom 16. Jun. 1817 der obere Gs richtshof eines Bundessiaates zur Austrägel- Jnstan gewählt ist: sd steht demselben die Leitung des Prof

zeßes und die Entscheioung des Streites in ailen sei} nen Haupt: und Nebenpunkten, uneingeshränkt un} * Ï und das geordnete Land und den umliegenden Wald,

ohne alle weitere Einwictung der Bundesversammlunf

oder der Landesregierung zu. Leztgenann e wird je20, 4

auf Ansuchen der Bundegversammiung oder der streiten: E den Theile, im Falle einer Zögerung von Seiten def Gerichtes , die zur Beförderung der Entscheidung nî: f thigen Verfügungen erlaßen.

Artikel 3. Zar Theilnahme einem Rechtsstreite unter den Bundesstaaten kann ein drittes Bundesglied vor das erwählte Äuskrägalgericht nur dann zugelaäßen werden, wenn das Gericht eine wesencliche Verbin: dung der Rechtsverhältniße desselben mit dem anhân: gigen Nechtsstreite anerkennt. Auch eine Wiederklage hat nur in diesem Falle bei dem erwähnten Austrägal: Gerichte statt, und nur, wenn sie sogleich bei der Cin: laßung auf die Verklage angebracht wird.

Artikel 4. Wo keine besonderen Entscheidungs: Nöôrmen vorhanden sind, hat das Austrägalgericht nah den in Recytsstreitigkeiten derselben Art vocmals von

den Reichsgerichten subsidiarish befolgten Rechtsquel: len, in so fern solche auf die jeßigen Berhäitniße dee -

Bundesglieder noch anwendbar siud, zu eifennen.

Artikel 5. Dem im Namen der Bundesversam: lung abzufaßenden Erkenntniße sollen die vollständi: gen Entscheidungsgründe beigefügt werden.

Ueber den Kostenpunkt soll das erwählte Austr: galgericht nach gemeinrechtlichen Grundsäßen erken: nen, und bei deren Bestimmung die ihm vorgeschrie: bene Taxordnung befolgen, ohne weitere Gebühren in| Ansa6 zu bringen. (Fortsezung folgt.)

chf n l a n d, :

Mindén. Jm Kreise Halle, des hiesigen Re| gièrungs - Departements, Schwiesing durch Benuzung éiner auf seinen

höchst uneigennübige für die ärmere Voltsélaße sich ein wahres Verdiens érwórbenñ.

einèê Quadratmeile. j Mittelboden Ackerland, 15000 M. M. Holz, 250 M. M. sehx gute Wiesen, 1500 M. M. wüsten Lar dés. 25,000 Morgiki in Alleri,

Also ein Gut in Pommern, was 2a mal so gr} war, als däs am Rheine, kostete noch lange nicht da Doppelte. Dabei wár es von der Pommerschen Land schaft nur auf 60,00ò Thl. taxirt.

Der geringe Werth des Bodens rührt unstreitis \

von der geringen Dichtigkeit der Bevölkerung her Denn während im Regierungsbezirke Düßeldorf (z8 | welcheni das Gut Langwaden gehört) auf der Que: } dratmeile 8000 Menschen wohnen, wöhnen in. Pon mern nur etwa ia200o darauf. :

Der Boden in Nord:Ameriká hat dáà, wo er fkultt:

mern, selbs in den Gegenden, wo vor 50 Jahres

noch keine Europäischs Axt den Wald niedergehautn

len Fortschritte.

Nämlich: 6000 Magd. Moi

Die Ürsaché davon liegt in der Gese6gebung, diè deñ Boden in Amerika viel günstigéë war, als dem Böden in Pômmérn. Es war kein Guts: Nexus vorhanden.

Alle Kultur des Ackerbodens kann nur von deèr geringen Hand ausgehen, von dex, welche die Axt selbst

i * anfaßt *) und ihren S&weis und ihre Mühe geringe Die Bundesversammlung hat in allen

anshlägt. Auf diese Weise macht sih die Kultux in Nord-Amerika, und dieses ist die Ürsache ihrer schüel: | i Eine arme Familiè erwirbt dort ein kleines Stück Wald, baut sich mühvoll eine Hütte hinein, und fängt an, um diese Hütte auszuroden und fih Nahrungsmittel zu pflanzen, #0 weit nämlich

* Saatkxorn und das wenige Vieh reiht, was sie si

erworben. FJndes so geringe dieser erste Keim der

Kultur is, so entwickelt er sich doh nah und nach, und

in ein paar Jahren findet sih auf diesem Punkté des Waldes eine Hütte, ein Garten, ein wenig Feld und eine in Armuth lebende Familie.

Es fommt nun eine neue Familie die Gegend,

F die ebenfalls cine Ansiedelung sucht, aber etwas wohl:

habender is, und die nicht mit den ersten Anfängen der Kultur kämpfen will. Diese kauft nun die Hütte

und dehnt die Kultur im Laufe der Fahre weiter aus, bis auch sle die Besibung wieder an eine andere Familie überläßt, die noch wohihabender ist, und Kräfté genug besi6t, die Kultur weiter auszudehnen und sich schon gute Wirthschaftgebäude zu bauen. Die ersté Familie ist nun wieder tiefer in den Wäld gegangen und hat auf einem ganz róhen Flecke wieder einê neue Kultur begonnen, dié sie später gewöhnlih auch wieder verkauft, indem män viele Beispiele hat, dáß solche kfultivirende Familien 6 oder 7 mal weiter ge:

| zogen sind und sich immer wieder aufs neuë einè

Hütte gebaut,

Bei dieser Art Kultur braucht es keines größen Betriebkapitales. Ein paar gesunde Armé von Seiten dès Mannes und ein paar gesunde Arme von Seiten der Frau, pflegt gewöhnlich die ganze Aussteuer zu

| seyn, die ein solhes Chepaar zusarnménbringt, das

90 Jahre alt isk, und das sich entschloß, einen praf- tischen Kursus der Agrikultur zu machen, indem in Amerika keinè Geseße vorhanden sind, die dén Menzë schen an dem freien Gebrauche seiner Kräfte hindern. Da keine Unterthänigkeits:- Verhältniße, kein Dienst- Zwang und von allem dem nichts stattfindet; wäs Europa so lange als éin Geschent dês Mittelalters beseßen 2c., so vermehrt sich die Dichtigkeit dêr Bevölkerung schnell, weil die Ehèn früh geschlößei werden, indem es einein thätigen und fleißigen Paaré leicht is, seinen Unterhalt zu findeùñ, Thätigkeit und Fleiß sind daher allgemein geachtet; und das Beispiel erweckt Nacheiferung. Dieses is nun in den Alt-Eu? ropäishen Ländern, wo Abhängigkeits - Verhältniße

hat der Herr Graf vonE : Jahrhunderte hindurch bestánden habe; wol wéêniget

det Fall, da ein langes Gebundenseyn det Kräfté

Gute Totenhausen entspringenden eisenhaltigen Quell} an die untérsten Bolfksklaßen sehr unthdätig lnächt. zu einer zweckmáäßigen tleinen Bade- Anstalt, und dur" Güter, mit Einschluß der adelige T 21

K ¡ eligen Bauern, eine Fläché Gestattung ihres GebrauhtiŸ * ÿon etwa 260 Quadratmeilen einñnähmen; eine De:

* rechnung die wol nicht übertrieben ist; da ein einzel

Man rechnete früher 1n Pommérn, daß die Ritteéë:

nes Gut, wie oben angeführt, schon eine Quadrátmeilê einnehmen kann , diése zu 22,222 Magdb. M. gerech:

net, den Morgen aber zu 180 Rheinishen Ruthen: | Krug führt in seinen Betrachtungen über den Nä- * tional Reichthum des Preußischen Staates ein Ver: ' zeichnis von 136 Rittergütern in

| Pommern an, dié zwischen 360,000 und 400,000 Thl. an Wekth haben, Dann noch 74, zwischen 40 und 30,000 Thl. und noch

123 zwischen 30 und 20,000 Thl; wobei noch 430 gar

nicht gerechnet sind, die unter 20,000 Thl. Wer.h hà- dena a Em E

*) Man segt der Behauptung, daß déx Pflug nür dén nähre, der ihn selbst anfaßt, das Beispiel unserer wohls- habenden Domainenpächter - Familien entgégen, Aber der Ahnherë ; der den Grund zu diesér Wohlhabenheit legte, faßte denn doch wol den Pflug selbst an, und die Ahnfrau melkte ihre Kühés selbst. Dém Sbvhne und Enkel ward hon Geldreichthuni überliefert; der méhr noch als durch den Ertrag dêr Ackèrwirthschaft, durch Unternehmungen der Jndustrié, durch Lieferungen, Merz kantil-Spekulationen 2c. sih vergrößerte. Denn diè êrste Tonne Goldes ist, findet sih die zweite leicht,

ben, Alle diese Zahlen machen es nicht unwahrschei lich; daß die Fläche der Rittergüter in R LIÓG ungefähr 260 Quadrm. betragen nag. _ Die königlichen Domainen und die städtischen Grund- Stücke sollen 150, die töniglichen und städtischen Fox- sten etwa 40, und das ganze Besizthum der kleine Eigenthümer, welche die eigentliche mätière première des Ackerbaues sind, nur 5 Quadratmeilen auf einer Fläche betragen haben, die im Gänzen 455 Quadrat- Ms umfaßt.

inter diesen Verhältnißèn ist es sehr bègreiflid daß die Bevölkerung noch nicht an gels Menschen auf die Quadratineile reiht; auch is nicht wahrscheins lich, daß sie sih so shneu heben werde, wie in Nord- Amerika, obgleich der Guts: Nexus gegenwärtig äufge- hoben ist, eben weil die jegzt lebeude Generation ín Abhängigkeits: Verhältnißen geboren ünd aufgéwachsen ist, Die Kultur wird erst Wter der folgenden Gene- ration große Fortschritte machen , welche diesé Abhán- gigkeits-Verhältniße nicht mehr gekannt, deres Wiege schon auf einem. freien Boden gestanden. i

Durch das Edikt vom 14: Sept. 181i, dür tvel: ches die Trennung der Bauergüter vom Edelhofe vom Könige befohlen worden, wird sich auch hier nárh und nach ein Stand freier Ackerbauern entwœickeln; und dec Boden wird in demselben Maaße an Werth geroinnen, in Es M IY wird.

Diese nèéuen Verhältniße laßên fich in Zählen àu folgende Weise Übersehén. E l _ Von den 260 Quadrátmeilen dêr Rittergüter ge: hörten ungefähr 156 Quädratmeilen zu den Edelhöfen ünd 104 Quadrätmeilen zu den Bauerhöfèn, welche das Gesinde von jenen bildeten, das seinè eigene Akertvirthschaft führte, däs äbeë mit seintm Géspanne auf dem Edelho'e dienen mußte.

Der Aer und die Wiesen dieser Bäuérû betrügen etwáà 60, das wás sie an Hutung besaßen étwäá 50 Quadkarmeilen. Da sie nach dem Geseße voin 14. Sept. 1811 in einigen Fällen die Hälfte und in au- deren Fällen ein Drittel von dën untergéhäbtén Läns- dereien ans Hauptgut abgeben, wögegen sie dann das Uebrige als erb- und eigenthümlich besißen: so kann man wol annéhmen, daß durch dieses Gese zwischen 30 und 40 Quadrátmeilen Ackeëbodèn Erb- und Ei: géünthum echter Landbäuern werde; nämlih sölcher, welché die Axt und den Pflug selber änfaßen, Wenn män bedénft; dáß bis jeßt nur 5 Quadeatnieilen Grund. Eigenthum in den Händen kleiner Landeigenthümer wären , sieht mán leicht den größen Einfluß; den die neuère Geségzgebung auf. diese Prôvinz übén wird, da sie das Achtfache an Ländereien in die Hände echter Landbauérn bringt, I Et E E Auf solchen 40 Quädrätmeilè haben diese vöôrläufig Raum’ genug si{ch auszudehnen und zu vêrmehren. So wie auf ihnen dié Dichtigkeit dér Beobslkerung wäh; so wird sie sh auszudehnen suchén, und das Land, was slè früher bei den Höfen hätten; ihnen al gele: gensten liegt, sd werden fie diéses vom Besizeë wie: der käuflich sch bringèn , und- die nächste Generas tion dieser freien Ackerbauern wird währscheiülich scho einè Atkerflächèë von 60 oder 80 Quadratméiléñ uitterm Pfluge haben, sie auch noch wöl vieles vôn ihren Hutlngen in Ackerland. vérwandeln wird: Js abet die Provinz einmal so weit gékomwmen, däß nur die Hälfte des gesammten Aetbödens in-den Händen freier und selbe stándigèr Landbauxern is, wird auch dèr Werth des Bodens steigern und die Preise dex Güter ai der Odet werdèn fich schon in etwas den Güter: Préise amRheint nähèrn: Wenigstens wird dann éin Gut.in Pommern, das s¿anial so größ ist, ais. êin Gut ai Rheine, doc wenigstens doppelt so viel-kösten als dieses *).

*) Dôch wird hoch éinigè Zéit drübèr hingehèn, ehè dièfé Länder sih in Hinsicht der Kultur und der Dichtigkeit der Bevöôlkérung den Rhéinlanden nähèrn. Im Regies rungsbezirke Köln gehören {4 dér gesammtéèn Ackerfläche dén Bürgori ünd Bauer (eingerechiet-eine Kleinigkeit s noch die Domainen bésigen) und nur F; gehört dén Latide saßen, déren Vörfahrea zu den ehetiáligen edlet Diënsté Mannschaften dèr Herzoge von Berg Und Jülich Und dés dp Erzstiftês von Köl gehört haben. Güts?Néxus

at am Nheiné ñie stattgefunden, auch jeñèr Adel nicht,