1820 / 70 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 29 Aug 1820 18:00:01 GMT) scan diff

schließen, wenn sie bereits fo daß die Acitesten gewißermaßen eine fortdauernde Auf: sicht über die Moralität des Handel standes ausüben.

Nekrolog. Am 16. August starb zu Königsberg in seiner Vatersiaot, im angetretenen Herr Johann George Scheffnerc, vormals Kriegs: und Domainenrath, Ricter des Rothen Adler: Drdens, Am 8. Aug. 1736 geboren war er in das Jüúng: lingsalier getreten, als die Begebenheiten des steben: jährigen Kitieges sein überliefert hatten. von ven Thaten Friedrichs verließ

Korporation der Berliner Kaufmannschaft. Die bisherige Verfaßunz der - hiesigen Kaufmann: schaft, die sich in zwei Gilden, nämlich in die der Seidenhandlung und in die der Materialhandlung ein: theilte, so wie auch die der vereinigten Börsen: Korpo- ration, waren wedee den bestehenden Gesegzen, nament: lich denen über die Gewerbfreiheit, noch den Bedürf- nißen des Handelstandes hieselbst angemeßen, und da: her war eine neue, den ganzen Hiesigen Handelstand umfaßende Einrichtung ein wahres Bedúfnis.

Die Verfaßung, welche die gesammte hiesige Kauf- mannschaft durch das Gesey voin a. März d. J. er: halten hat, und wodurch sie zu einer Korporation vereinigt wird, er scheint höchst zweckmáßig. Sie wird von nun an von einer gemeinsamen Behörde, den AUel- testen der Kaufmannschaft, die durch Stimmenmehr- heit gewählt werden , unter dem Vorsibe eines aus der Mitte der Aeltesten-wiederum gewählten Vorste: hecs und zweier Stellvertreter repräsentirt, die ohne Nebenrücksichten auf einzelne Zweige der Kaufmann- schaft das gemeinsame JIntereße des ganzen Standes wahrzunehmen haben. ; Li

Zu diesem Zwecke erwählen die Aeltesten jährlich eine Kommißion von sieden Mitgliedern aus threr Mitte, welche a) die vor sie gedrachtea Streitigkeiten in Handelsangelegenheiten in Gute zu schlichten sucht, b) dle Gutachten abfaßt, welche öffentliche Behörden von der Kaufmannschaft verlangen dürften, c) Antiäge an die Behörden üder wichtige Handelsangelegenheiten vor- bereitet und den Aeltesten zur Prüfung und Genchmi- gung vorlegt, und d) die Prüfung der zum Betriebe des Handels anzuste!llenden Beamken besorgt. Die Funktionen dieser Kommixion sind demnach sehr wichtig, und man darf sich mit Recht großen Nutzen fur den Handelstand davon versprechen. Besondere Aufmerf- samkeit verdient der ihr ad a. angemwzesene Wirkungs: Kreis. Es läßt fi erwarten, daß in den meien Fllen die Partheien bei kaufmännischen Streitigkeiten die schiedrichterlichen Urtheile der Kommizion anneh- men und sich in der Regel dabei beruhigen werden Man darf mithin in dieser Kommißion vielleicht die Vocbereitung zu einem künftigen Handelsgericht fur Berlin erblicken, welches, so wie es in den meisten großen und selbsk in mehren Preuß. Hand ljtacten der Fall ist, in allen Handelstrei:igkeiten, ohne Rück scht auf. den persönlichen Gerichtstand der Parrheien, in erster Jnstanz erkennt, vnd mit deßen Ausspruch die Partheien sch in der Regel begnügen. :

Éine andere Kommißion von vier Mitgliedern übt die Polizei der Börse aus, wacht über die genaue äb- faßung der Kourszettel und Preis - Kouranken - so wie über die an der Börse stattfindenden Bekanntmachun- gen. Auch ' von dieser Kommißion darf man si vie: len Nuben versprechen, besonders in Betreff cer rich: tigen Ausmittelung und Notirung der täglichen Kourse. Ein wesentlicher Vorzug dieser neuen Verfaßung ist, daß, ohne die Gränzen der Gewerbfréiheit zu beschrän: ken, jeder eigentliche Kaufmann (welcher nah wie vor eines Gewerbscheines bedarf), durch Aufnahme in die Korporation von dem übrigen handeltreibenden Publi kum unterschieden wird; denn jeder, der faufmänniswve Rechte, namentlich in Bezug auf Glaubwürdigfeit der Bücher, auf Wechselfähigkeit, auf Geschäfifä- higkeit der Handelsgehilfen, auf Zinsen und Provision 2c. ausühen und genießen will, muß Mitglied de! Kore poration seyn; und wer dies werden will, muß a) groß: sährig und völlig verfügungsfähig seyn, b) das Bür- errecht von Berlin oder Charlottenburg erlangt ha: bén c) den Ruf der vollkommensten Unbescholtenheit hésizen. Die Aeltesten sind verpflichtet, Personen, de: nen vorstehende Eigenschaften abgehen , die Aufnahme in die Korporation zu versagen, oder sle davon auszu:

Preußen,

Nach veendigtem Staates, aus dem er jedoch son im Jahre 1775, als Kriegs - und Domainen ath in der Kammex jy Macienwerdek, seinen Ubschied nahm.

fangs «uf einem Landsigze, später bis an seinen Tod in

ben eine ununterbrochene ZWiréjamfkeit.

mit Kant, H den ihrer unv jeder Zeit,

Jahren seiner Mupe Machiave über dea Livius und erotische Gedichte, äber fein durchaus piakttischer Verstand war hauptsächlich auf Aüesv gerichter, was zu den Bildungs3mitteln des Nem swengeschieqtes gehört und weder in den ascetischen Uniechaltangen kranthafter Frauen noch in den Kon: venttelu einer verirrien Jugend gefunden wird. Das hin wictie ec mi Yla!h uno That, mit Schrif und | ¿ebrnotgyem Worie, ein Frankl Oste z uno seine jreundschaftliche Verbindung mit den vo.züglihzjten Veriwaltern der offentlichen Angelegen: heucn, die seme: Ciasicht und Érfahrung gern vertra: icn, ha: seinciim Baterlande

Wohl haiges zu Wege gebracht.

strebind, ein ed. nso fceimüthiger Zeuge der Vernunft } ¿nv Wah:heit, als der treuste Freund seines Vater: landes, deßen Ruhm und Wohlfahrt er unzertrennlih von seiner Fntelligenz achtete, erirug €r mit vieler Betümmernis manche Ve:kehrtheit unsrer Tage z und

Tugenoöen oes öffentlichen und des Privatlebens zer itórt, hatren an ihm einen LWidersacher, hohes Alter nit mehr vergönnte, rüstiger in die Schran- fen zu treten.

jüngeren Fre: nde zu Berlin den Plan mit, dur ein wohlfeile Ausgabe der Bodenschen Uebersezung del Montaigne (an der er selbst vecständigere Gedanken zu verbreiten.

Von feinen äiteren und gleichzeitigen Freunden, st viel cour roißen, haben Borowskt zu Königsberg und der Herr Kriegsrath Deut sch zu Graventin überlebt: aber einer große Zahl seiner jüngeren Freunde wird sein Andenken unv unvergeßlicz bleiben.

N-=ch den Königsberger Zeitungen befindet sich ein Seibsibiographie in seinem litierariscen ist auf dein Ninauberge bei Galtgarben, de höchsten Berge Ostpreufens, 5 Meilen von König! berg, woselbst er vor einizen Jahren, großenthei! auf eigene Kosten, ein Denkmal zum Gedächtnis! Preußisher Kämpfe und Siege errichten ließ, nf seiner Anordnung begraben. /

Mit der heutigen Etats Zeitung wird. eine | kanntmachung wegen Vertheilung von Prämien | der aus dem doppelten Social-Kontrakte hervorgegangen, ; j j l é j 6 weleher zwischen dem Eroberer und dem Eroberten statt- 50 Mill. Thaler in Staats: Schuldscheinen ausg€s findet, und der in den Ländern an der Ostsee das Land in Plantagen getheilt hatte, die er mit seinem Gesinde bauen ließ,

Redaktion in Aufsicht : Reimersche Buchdruckerti.

E R R R B N IRERE 5 Br

aufgenommen seyn sollten, |

85sten Ledensjahre f

Vaterland einem feindlichen Heere f Unmuthig hierüber und begeistert er die Heimat und folgte freiwiilig den Fahnen des gioßen Königs, F Kriege trarc er in den Civiibienst deg E

; : : Wiewol «f fich seitdem einer uaabhangigen Zurückgezogenheit, an: B

Königsberg, erfreue, war doch sein ganzes lauges L Besreuudet E 4 amann, Hippel, Kraus, den Zier: E war er der Wißenschast in Aüen 1dren Verzweigungen mit der heißesten Neigung eigeden, und fajt gleiczeitig erschienen in den ersten li s Unterhalinngen Es werden 30,000,000 Thaler, geschrieben Dreißig Mil- Monen Thaler in 300,000 Staats-Schuldscheinen zu Hun-

iel Eispriepliches und E

zie Erbärmlichkei:en der mystischen Schule, welche die

dem nur in. S 4 - i M) Rother. v. d. Schulenburg, v. S chüße. Beeliß. D. Schickler.

Unlängst noch theilte er einem seine MDreima großen Antheil hatt) ihn nur der Herr Lis} | theuts ;

Nachlage. (F

B ekänntmach ung 2 wegen Vertheilung von Prámien auf 30 Millionen Thaler in Staats - Schuldscheinen.

Beforderung des Unilaufs deé Staats-Schuldscheine, deren g durch die Verordnung vom 17ten Januar d. J. wegen der jgen Behandlung des gesammten Staats- Schuldenwesens Tat worden ist, und um den Besißern dieser Staatspapiere ne- n bestehenden rege‘mäßigen halbjährlichen Zinszahlungen und licher Tilgung (zu welcher leßterer na der Allerböchsten Ber- ing vom x7ten „Januar 1820, Nr. 2. Seite 114 F. V. der Geseß- mlung vom Jahre 1820. für immer Ein Prôzent jährlich baar er ganzen Hbhe des Schuld-Käpitals bestimmt is), auth die cht aufansehnlichen Gewinn zu erdffnen, ist ene Pramien- heilung auf 30 Millionen Thaler Staats - hildscheine durch die nachstehende Allerhöchste Kabinets- vom 7ten d. M. genehmigt worden è jl Nachdem Jch den Mir vorgelegten Plan einer ‘Prímten :Vertheilttna auf Staats: Schukdscheine "mittelst Meiner as Sie héuteckerlassenen Ordre genéhütiagt habe, 0 beauftrage Jch Sie hiermit gu Ausführung vesabên. Die weiteren Geschäfte, wohin hesonders die Ausfertigung der Yrämienscheine und die Venwaltung des Prämienfonds in Gemäß- heit, des. Plans gehören wird, missen ihres Umfangs wegen von einer besonderu Commission béarbeitet werden welä@e Unker Ihréit Vor- sige aus, dem Geheimen Justizrath Schmucker, Seehandlungs - Direktor Kayser: und Nechnungsrath Wollin y bestehen soll, und wozu. auch einer von den Unternehmern zugezogen werden kann. Berlin, den 7ten August 1320. (ge) Friedri ch Wilhélm, An den Wirkl. Geheimen Obex - Finanzrath und Präsidenten Rother.

ert T haler vertheilt. Diese Staats-Schuldscheine werden theils aus den in den Staats - Kassen befindlichen,

: und theils durch Ankauf von Be- sern solcher Staats-Papiere beschafft, Daß solche sammtlich nter der im Etat vom 17ten Januar d. J+ (Geseksammlung É: 2. ©. 17.) angegebenen Wumme der consolidirten Wtaats-

in an den Küsten de Wchuld begriffen sind, wird durch das nachstehende Attest der

E Str h (F 26 5 Ê »f + Koniglichen Hauptverwaltung der Staatsschulden bekundet: l dfeiten der unterzeichneten Hauptverwaltung der Staatsschulden wivd hiermit, auf Verlangen, attestivet , daß diejenigen Dreißig Mil- lionen Thalexr Courant Staats- Schuldscheine, auf welce nach der Allerhöchsten Fagbinetbordre vom 7ten Auaust d. I:

v T) 3 ee . . . L var ie P thei d 0 niíío 5+ izt ck t y 6 Att MN..e na Lleyil Und Mei männlich und chrikdh 7 Prämien vertheilt werden sollen , zU1 den im Etat vom 17ten Janugxr

Jahres, Gesæeß-Sammiung von 1820. Seite 17. spezifizirten Staats-Schulden gehören, über deren Vetrag hinaus nach dem Ge- seze von eben diesem Tage §. 11. und nach dem von uns geleisteten Eide keine neue Staats-Schuld contrahirt werden darf, na- mentlich aber einen Theil der 119,500,000 Rthlr. Staats: Schuld- cheinè bilden, welche untex Tit. I. Litt: e. des erwähnten Etats auf: geführt stehen. Verttn, dea 12ten August 1820.

(L.S.)

Königl. Preuß. Haupt-Verwaltung der Stagts-Schulden.

E R DICcicS

malhundert Tausend Pràmien- Scheine in sortlgufenden Nummern von 1. bis 300,000, werden nach dem achstezend abgedruckten Znhalt:

Prâámien - Schein . . « zu dem dazu gehörigen Staats -Schuld -Schein über 100 Nthlr, Vreuß. Courant. Me Ado eo

F nhaber dieses erhält in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 24sten August 1820, und des derselben beigefügten Plans die guf die obige Prämien - Schein -Nummer . „- + + in den diesfälligen zehn halb jährigen Ziehungen fallende Prämie, und zwar, went diese Ein Hundert Dreißig Rthlr. und darüber beträgt, gegen Zurückgabe dieses Yrämien- und des dazu gehörigen Staats8-Schuld- Scheins, fo wie des lgufenden und dex darauf folgenden Zins-Coupons, wenn solche aber niedriger ist, gegen bloße Rückgabe des Prämien-Scheins und gleichzeitige Vorzeigung des dazu gehörigen Staats -Schuld- Scheins, zwei Monat nach dem Schluß der betreffenden Ziehung, bei dex Prämien : Vertheilungs - Kasse im hiesigen Seehandlungs Ge- bäude, in Preuß, Courant, die fölmnische Mark fein zu Vierzehn Thaler gerechnet , baar ausgezahlt, Wex die Prämie binnen Einem treffenden Ziehung nicht erhoben hat, der obigen Bekanntmachung verlustig. Berlin, den 2ten Januar 13821.

Jaßre vom Anfange dev be:

von Stägemann. (L.S.) Kdnigl. Preuß. Jmmediat-Commission zur Vertheilung

von Prämien auf Staats - Schuld -Scheine,

ausgefertigt, und jedem Prämien - Schein ein Staats- Schuld- schein von Einhundert Thalern Preuß. Courant, mit den Zins-Coupons laufend vom 1sten Januar 1821. ab, beige- fügt. Jeder Prämien- Schein enthält die Nummer und Litter des dazu gehórigen Staats-Schuldscheins, ohne welchen leßteren der Präâmien-Schein bei der Erhebung der darauf gefallenen Prâmien ungültig ist. Als Haupt- Unternehmer für den Verkauf sind die Hand-

lungshäuser

Gebrüder Beneke in Berlin,

M. A. Rot hch ild u. Sdhne in Frankfurt a. M+ und

Gebrüder Schickler in Berlin eingetreten.

Diesen und mehrern andern Handlungshäusern. werden die

Prâmien=Scheine mit den Staats-Schuldscheinen gegen den

Preis von Einhundert Thalérn pro Scü, zahlbar am 1sken Ja-

nuar 1821. zum Verkauf überlajsen.

5) Die Prâmien - Scheine werden unterm 2ten Januar 1821. aus:

gefertiget und vom 1sken Februar 1821+ ab, mit den dazu gehd- rigen Staats-Schuldscheinen und deren Coupons ausgegeben.

Auth bleibt es den Unternehmern überlassen, die zu den Prâ- mien-Scheinen gehörigèn Staats -Schuldscheine ohne Coupons, bei der Prâmien-Vertheilungsfkasse zu deponiren, in welchenx Falle dieses auf der Rúseite des Prâmien-Scheins dutch einen besondern Stempel-bescheinigt werden und gegen dessen Borzei- gung und Lösechung-der Bescheinigung, die: Aushändigung der deponirten Staats- Schuldscheine zu jeder beliebigen Zeit ge- “\chehen wird. - Jindd Stnr le o 5a ub 6) Von den Staats: Schuldscheinen werden die halbjährig fällig werdenden Zinsen nach dem-Zinsfuße von Vier. Prozent unver- fürzt, so wie bisher- bei; allen Staats-Schuldscheinen bei der Staats - Schulden -Tilgungsfasse in Berlin, {o wie auch aus jeder. Königlichen Kasse in. - sammtlichen Preußischen Pro- vinzen gezahlt werden. i : 7)"Die Vertheilung der Prämien geschieht mittelst Verloo:

sung-in Zehn guf einander folgenden halbjährigen,--in den

umstehend beigefügten Plan näher angegebenen Terminen.

8) Die Verloosung „in. den halbjährigen Terminen geschieht in Derlin dfffentlih, unter Leitung der von des Kbnigs Majeskät zur Verwagitung des Prâmien-Fonds angeordneten A mission,

wie auch unter Aufsicht und Mitwirkung zweier zu ernennender

Königlichen Commissärien und vereideter Próôcokollföhrer und

eines Deputirten gus dex Mitte der Aeltesten der hiesigen Kauf-

mana, ie nedoi Z 9) Die:zur: Bahlung kohunenden Pramien werden sogleich nach je:

der halbjährigen Ausloosung durch besondere gedrudckte Listen, mit Angabe der Jwuinern der Prâmien-Scheine,' so wie auch des Betrags der Prämien bffentlich bekannt gemacht, welche Listen den hiesigen Zeitungen beigefügt, auch außerdem noch ausge: geben werden,

10) Zwei Monat nach jeder vollendeten halbjährigen Ziehung wird der Betrag der gezogenen Prämien von 130 Thaler und darúber, an die Jnhaber gegen unmittelbare Aushän di: gung der Prämien-Scheine, und der dazu gehörigen Staats-Schuld\cheine von 100 Thalern nebst den lau: fenden und den darauf folgenden Zins - Coupons, ohne ir- gend einen Abzug hier aus der Prâmien- Vertheilungs- Kasse im Seehandlungs-Gebäude baar in Preuß. Courant, die Köllnische Mark fein zu 14 Thaler gerechnet, ausgezahlt,

Die Prämien unter 130 Rthlr: werden geget Zurückgabe

des Prâmien-Scheins und au Borzeigung des dazu gehöri-

gen Staats-Schuld- Scheins, welcher leßtere in diesem Fal dem Eigenthümer Überlassen bleibt, ebenfalls bei der gedach: ten Case in den vorstehend genannten Terminen in Königl,

Preuß. Courant baar ausgezahlt.

Wenn die Haupt-Unternehmer die bei den Zehn Ziehun- gen herauséommenden Prämien für ihre Rechnung und ohne Mitwirfung der Königl, Immediat-Commission, in Am ster- dam, Franfkfurth a. M., Hamburg und Leipzig, in den vorstehend benannten Zahlungs -Termiñen äuch in andern Münzsorten nach einem von denseiben zu bestimmenden Course, (in sofern die Jnteressenten die: Erhebung der Prämie in ‘diéser Art wunschen), zahlen lassen wollen, \o bleibt ihnen die Aus- führung, .\o wie auch die weitere Bekanntmachung dieserhalb überlafzen.

11) Die zur Berloosung gekommenen Prämien - Scheine, welche nicht in den, F. 10. bestimmten, Zaßlungs- Terminen zur Er- hebung der Prämien eingereicht werden , müssen \pâte ens nach Einem Jahre, vom Anfang der betreffenden Ziehung, bei der gedachten Prämien - Vertheilungs - Kasse zur Realisa- tion fommen, widrigenfalls die Jnhaber mit ihren Ans\prú- hen an den Pramien - Fond gänzlich präcludirt

werden. Jn diesem Fall verbleibt der Staats-Schuld-Schein dem Jnháber, und der Detrag des Prämien - Ge win: nes wird zum Besten der Armen- Anstalten, nach nâ- herer Bestimmung der Commission, verwendet. werden. Cine besondere Bekanntmachung wird dieserhalb nicht weiter erfolgen.

12) Zur Ausführung vorstehender Bestimmungen ist. die von des Königs Majestät Allerhöchst angeordnete Commission heute zusammengetreten. Als Deputirter aus der Mitte der sub 4. genannten Handlungshäuser ist der Herr Banquier V3. C. Be-

geht solcher nah dem §. 11, ;

necke gewählt. Derselbe hat das Recht, den Verhandlungen der gedachten Commission beizuwohnen, von dem Gange der Geschäfte nach den angegebenen Festseßungen Kenntniß zu neh- men „- und besonders darauf mit zu sehen, daß nicht nur der Péâmien-Fond immer gehörig gesichert bleibe, sondern auch daß beim Anfange jeder Ziehung die baare Summe der zur Zahlung fommenden Prämien bereit liege.

13) Zum Besten des Prâmienfonds und um den Jnhabern eine Erleichterung bei dieser Unternehmung zu verschaffen, wird cine Disconto-Casse aus den zur * ezahlung von Prâmien bestimmten Beldern errichtet werden, welche den Zweck hat, Borschússe auf die mit den Präâmien-Scheinen verbundenen Staats-Schuld-Scheinezu 5 Prozent Zihseri pró anno, Unker noch näher zu bestimmenden O E R E s Lord

14) Der Ueberschuß, welcher i Her urch und durch die an-

A rmaitigek Zins-Érträge des Prâmien-Fonds, nach Abzug der Rerwaltungs - Kosten und unvorhergesehenen Ausfälle, welche nur auf Anweisung des. Unterzeichneten in Rechnung passiren fönnen, ergeben wird, soll von der Jmmediat-Commission vor dem Anfange der lebten Zichung festgestellt, den 17,000 niedrig:

sten Prâmien dieser Ziehung zugeschlagen, und außer den vor: gedachten planmäßigen Prämien noch als ein extraordinairer Ge- winn zu 17,000 gleichen Theilen vertheilt werden,

Berlin, den 24sten August 1820. Rother,

Königl. Preuß. wirkl. Geh. Ober -Finanzrath- Präsident der Haupt - Verwaltu E SAGE g,

Schulden und Chef der See