fung: für núblich hält ; sie wird Gegenstände zur öf- fentlichen Preis-Bewerbung bringen, und dle Lösung der Aufgabe iu- Gelde oder durch Deufkmänzen beloh- nen; ‘sie -wird ihre Verhandlungen zur d\fentlichen- Kenntnis bringen, uamentlich alle Preis - Aufga- ben, die Vethandlungen darüber, die Löjung dér Auf- gaben , die Nachweisung der vertheilte Preise; sie wird Sammlungen von vorzüglichen Produfktionen des Jn- und Auslandes „ desgl. vou Medaillen und Zeichnungen für Maschinen und andexe Einrichtun- gen veranstalten; sie wird, so viel es ihre Mittel -er- lauben , ‘die ‘vorzüglichsten periodischen und andere
Schriften, welche technische Gegenstände behandeln,
anschaffen, oder sich Auszüge zu verschaffen suchen. Abtheilung ll. Bildung des Vereines. 6. 4. Der Verein hat ih zunächst durch das Zusammentreten der Unterzeichneten gebildet. Zur F nahme in den Verein reicht der schriftliche Vor- éhlag zweier Mitglieder hin, und die darunter be-
merkte Einwilligung. des Äufzunehmenden , für Ber-
lin-ein Beitrag von wenigstens 10° Rthlrn. für Aus- wärtige von, wenigstens 6 Rthlrn. am ersten Januar
jeden Fahres zahlbar, verbunden mit der Uebersen-
dung der ersten Beitrag: Zahlung.
9. 5. Jedes Mitglied des Vereiues, welches Be- wohner des Preuß. Staates isi, hat das Recht den Versammlungen . beizuwohnen und zu stimmen, mit Ausnahme ber §. 22 und Z1 verzeichneten Fälle.
6. 6. Mitglieder, die ihren Wohnsiß in Aus- Lande: haben, därfen den Versammluagen beiwohnen, haben aber fein Stimmrecht.
. 7. Aus den in Berlia wohnenden Miktglie- dern werden. durch, jährliche Wahl folgende Verwal- tungs-Abtheilungen gebildet, deren jede aus folgender“ Personenzahl besteht: für das! Rechnungs - Wesen aus 5 Personen, für die Chemie und Physik aus 8 Personen, für die Baukunst und die shônen Künste n befönderer: Beziehung auf die Gewerbe aus 6 Per- soneù, sür: die Mathematik und Mechanik aus 8 Per- sone, für die Manufakturen und den Handel aus 24-Perfonen. Der Abgang -im Laufe des Jahres wird: durch Wahl in der „nächstén' monatlichen Ver- sammlung ersebt. Jede dieser Abtheilungen versam- melt sih auf die Aufsoterung des Vorstehers.
§. 8. Mit Ausnahme der Mittheilung allge- mein - wißenschaftlicher Gegenstände bearbeitet jede Abtheilung in Beziehung auf den Verein nur* das- jenige, was ihr dieser überweist, und erstattet thre Berichte, giebt ihr. Gutachten nur dem Vereine.
_… §. 9. Die Berichte der Abtheilungen sollen neben dem Beschluße die abweichenden Meinungen einzelner Mitglieder enthalteu. : |
6. 10. Die Nachweisung der Gegenstände, mit deren Bearbeitung sih eine Abtheilung beschäftigt, so wie die der Sibungstage an welchen sie verhandelt werderi, soll in dem Versammlung - Zimmer öffentlich aushangen. L i :
*§. 11.7 Ein von dèm Vereine zur Bearbeitung überwiesener Gegenstand darf in der Abtheilung nur dann zur Berathung fkfommea, wenn wenigstens vier Mitglieder zugegen Lr. E, :
“6. 12, Jeder Abtheilung liegt die Redaktion der Korrespondenz und der Herausgabe der Verhand- lungen des Vereines bei den sie betrefsenden Gegen- Fäuden ob. E e a E S
_§. 15. Der Verein wählt jährlih einen Vorsiz- zenden, zwei Stellvertreter desselben und einen Vor- steher fúr. jede Verwaltungs-Abtheilung aus den Mit- glie
dern derselben. Abgang im Laufe des | Jahres . Mit diejen Aemtern ist |
wird wie oben §. 7. erseßt. feine Besoldung verbunden. : . 14, : Der Verein wählt ferner eine- besoldete
Prt on, welche die Rechnungen und Schreibereien esorgt und die Aufsiche über Bibliothek, Samm- lungen und Lokal führt. fet U H. 15. Der Vorsibende oder seine Stellvertreter und die Vorsteher sollen. allen Versammlungen. bei-
“unterbrochen werden. - Reden
wohnen, die: Debatten orduen , die Fragen nh den verschiedenen, von der Versammlunÿd geäußerten Mei-
| nungen stellen, -die Vorschristen des Statutes ausfüh-
ren und, aufderen Ausführung haltend, diejenigen welche dagegen handeln, zur Ordnung weisen. Dem Vor- sißenden liegt insbesoudere ob, den neuen Miktglie- dern die Bescheinigung ihrer Eintragung in die Ver-
zeichniße des Vereines, ein Exemplar dieses Statutes, F
und die Quitung des Rechnung- Führers über den ersten
‘Beitrag zu übersenden.
d. 16. Der besoldete. Beamte soll allen Ver: sammlungen des Vereines und „seiner Abtheilungen beiwohnen, das Verzeichnis der Mitglieder und der Beiträge, zu welchen sie sich verpflichtet haben, führen, desgleichen das der. ausgeseßten und be ten Preise, das der vorhandenen Bücher, Zeichnun-
gen, Werkzeuge, Modelle, Beschreibungen ; endlich joll F
er die Ueberfichten der Jahres-Rechnungen fertigen
nungwesen, Rechuung . Über Éinnahme und Ausgabe
‘führen, die Nachweisungen der Rückstände und deé Kaßen-Zustaudes vorlegen, und áberhaupt- die Ord f
nung in den Papieren . der Gesellschast erhalten. _ 6. 17. Ju den. Versammlungen soll der Vorsip
zende pbue Morfeger die Gegenstände in folgender }
Ordnung zur erathung bringen: Vorlesung. des
lebten Protokolls; die eingegangenen Berichte der f
Abcheilungen oder in ihnen deren Erstattung; die Korrespondenz ; die neuen Gegenstände.
6. 168. Wenn ein Mitglied dus Wort hat, steht: |
es auf und darf während seiner Rede von Niemand Mehre zugleich„ #0 bestimmt derjenige, der den Vorsiß hat, die Neihefolge worin ‘sie -reden sollen: Mengt der Redende' nicht |
| zur Sache gehörige Gegenstände in seine Rede - 0
soll der Vorsibende ihn unterbrehen. Ueber densel: ben Gegenstand soll dasselbe Mitglied während der
Debatte nux einmal sprechen. Wer einen Vorschlag * thut, hat das Recht, die Einwürfe eines Jedeti zu
widerlegen. -: ; | 2 6. 19. Die Beschlúße: des Vereines werden in
den monatlichen Versammlungen, und in der Haupt- . Verfammlung gefaßt ,
wovon jene auf den “ersten
Montag jeden Monates, diese auf dem ersten Mon-
tag im Jahre fallen. : ÿ. 20. _Um einen giltigen Beschluß des Vereins
zu faßen , muß der- Vorschlag von einer Sißung zuk }
anderen shriftlich. im Versammlung - Zimmer ausge
hängtrvorden senn ferner ist die Gegenwart von 15 Mit: | gliedern erfdderlich, und die Uebereinstimmung von F |
der Stimmenden durch Aufheben der rechten Hand.
§. 21. Preis-Aufgaben und Preis-Vertheilungen È : müßen in den Verwattängs-Abtheiluugen genehmigt, f In A S in Versammlüngen durch giltige Beschlüße F R onripeis
F — Rawitsch. — Fraustadt
und in 2 V angenommen jeyn.
22. Vater und Sbhne gegenseitig haben bei |
Preis-Bewerbungein kein Stimmréècht, so wie Lehr-
Herrn in Hinsicht auf ihre Lehrlinge — Auch Mitglie |
der, welche sich selbst um einen Preis bewerben, haben feins, und is diesen der Zutritt zu den Dis
ußtionen über eine folche Preis-Bewerbung oder Et}
theilung gänzlih untersagt.
F. 23. Vorschläge zur Aufhebung gefaßter Bef | schlúße über organische Einrichtungen dürfen erst ge} macht werden, nachdem der frühere Beschluß 5 Mo}
nate hindurch zur Ausführung gekommen ist.
‘§. 24. Jn den Verwaltung - Abtheilungen enb i scheidet die absolute Stimmen - Mehrheit für ciu! F
Meinung.
“ 6. 25. , Die Wahlen - zu den Aemtern und di der Mitglieder der Abtheilungen. geschehen in der Jah F
res:Versammlung durch absolute Stimmen -Mehrhe{ f von wenigstens 15 versammelten Mitgliedern, sto daj F Verzeich} Jn Gränberg darau f dafür einträgt, F und so das abgeänderte oder unabgeänderte Verzeich!
der Stimmende von dem Schreiber ein der jedesmaligèn Stellenbeseßzung erhält, die Namen ausstreicht und andere
f
bewillig: F
| theilt ivordei,
¿2
T S
D
nis ‘dem Veorsißenden übergiebt, deres unbesehen in t. -Nächdem:- alle Anwesende ge- stimmt haben, wird das Resultat in dersélben Siz-
zung ermittelt und festgestellt. j [T1. Zutritt Fremder.
§. 26: An Wahltägen und in den Abtheilungen ist der Zutritt Fremder unzuläßig, sonst aber in der iArt er- laubt, daß nachdem sich der Verein zur Berathung nie- dergelaßen- hat, der Fremde welcher der Sibung bei-: wohnen will, dem Vorsißenden laut nahmhafst gè- macht wird, -und die erfammlung ihre Einwilli- | gung in der § 20 bemerkten Form giebt.
Abtheilung IV. Pkeiv-Bewerbung.
d. 27. Wer sich fn einen von dem Vereine aus- geseßten Preis bewirbt/ vdet “auf eine der Gesellschaft gemachte Mittheilung den Anspruch-einer Belohnung den Gegenstand genau und Ï tur zuläßt, in einer vollstäñdigen fk ref ir dele Ge M uläßt, in einer vollständigen korreften Zeichnun F oder imModel oder -in’völliger Ausführuñg Soihlégen: | 9. 286. Die Gesellschaft ist befugt, nôthig erachtèt,
ein Behältnis ‘legt.
Abtheilung
gründet, ist verpflichtét,
5 vollständig zu beschreib i " und nah Vorschrift der Abtheilung für das Rech: F ständig zu beschreiben und ihn,
§6. 29. Dié
(Der Preis is in Brucb-Grofchen Konr. ‘ausgefvorfen,
Groschen. Four.— Berl. 2cheffel, C E T
T. Pte uße ú. Jn Mernel Bre. i U T7 Insterburg Königsberg - Rastenburg- . Neidenburg . Elbing Danzig O S Graudenz „ Thorn
|
FIET FEFEA
Durch fn. 1: 9 fen.
25s 227% 2147 245 227 265 257 215 24. 20
18.
das Urtheil: eines S verfa bi Is i rtheil- eines Sachverständigen der nicht Mitglied des Vereines “ist, über vie Preis: — Fähigkeit éines O einzuholen. Beschreibung, "die Zeichnung der
Werfzeugé, oder däs Model, “ worauf ein Preis ‘er- i bleiben Eigènthum der Gefellschaft,
und sie hat das Recht ; den Gegenstand öffentlich be?
Durchschnittpreiss des Getraides in einer A
185 127 X89.
17# 1Z3#5
11#
165 155 18. 127 12.
14,5
155 16. 20. 20. 20.
uswahl
geordnet.
Monat Oftober Lao... 0 wig weil so dieselben Zahleti, als Thaler gedach?, zual i
Waizen | Xoggen | Gerste R G S m S E Ai I BR S E R H Be I Gr EPECA a
Durchschn.
IIT, Pommern und Brandenburg.
n Stolpe
Kolberg
Stettin .
Stralsund
Brandenburg
Derlin.
Kötbus
ire N andsberg a. d. W.
Durchschn. [44.
IV. Schlesien.
F ogau
iegni
rec eo
Neiße . N
18E
207
25.
20%
"s 1245
26.
167 165
EREFFEI 11 T1141
farint zu machen. ‘Gegenstände worauf dér Stáát Patente ertheilt ‘hat, sind ‘nur dann- bélohnunäfähig,
wenn -sich
der Bewerber mit dem "Vereine úber ‘die
Beschränkung seines Patent-Rechtes geeihiget hat.
§. zo.
Abtheilung V. Strafen.“
§. Z1. Ein: Mitglied, welche
6 “Es soll’ in ‘den “Versammlungen allen äl. erst Uber die Preis - Fähigkeit überhaupt, dann-über die Art der Belohnung gestimmt werden. “es
s einen Monat nah,
erfolgter Erinnerung ‘mit seinen Geld'- Beiträgen in Rückstand ist, - vèrliert sein Stimm-Récht “bîs zur
Tilgung der“ vorzu
es Rúestatides, ‘so die ‘das Récht, lagen,’ dder Fréinde einzuführen. Ein ck
Mitglie-'
jähriger Rückstand schließt,“ bis er gétilät worden, von dem Réchté: aus, deu ‘Versaminlunge béizuwohnen.
Y
Berlin, den ‘29. Apxik 1820. Beuth; |Wagenmanü,/ Pistor, Feilner, Gropius ** Dannenbèrger, Täppett. &
F
Vorstehendes Statut“ fük den Vereiti “ju” Béföre derung ‘des Gewérb-Fleißes im Préuß. Staaten wird
von den unterzeichneten Mini Theilen hiedurch genehinigt. Berlin d. 24. Oft. 1820.
Gr. v. Bülow. Min. d. Handels
An Gla 2, — Schweidniß. . —— Baug ers O ens E. «a
V. Sachsen. Jn Torgau: % — Wittenberg . — Merseburg _— Ae s — - Erfurt . _— Nordhausen P tagdeburg . Stetibäl c. 2 Durchschn. VI. Westphalen.
An Minden 4 — Paderborn — Münster — Dortmund
» i ny
Tui:
VIL. Rhein-Pro-- P
vinzen. E E Wesel. . Krefeld . Düßeldorf . Elberfeld. . R Simmern
Wekblar . Koblenz Kreuznach Saarbrück E Malmedy i Aachen .
Durchschn. [
¿ 3 317
29. 32.
MA %» 32. 4
1915
1257 F19e# e A,
22s 18. *
254 195
21.
dad .
225
5 5 1-90
[225 - leg. “T28. 1255
1245
Durchschn.
23s ; 23.
S1
21È
22.
sterien in ‘allen seinen.
‘von Schuckmann. Min. d. Junern.
von Städten des- Reiches, nach Provinzen
ei deit Preis des Wispe!s atizelgen.) R Groschen. Kour.— Berl. Scheel. j Waihen |Noggen | Ber1?c;“ | ufer. -
17Ï 14. “f 165. 18.
14f
17. 20. 15È 136. 178 % 153K: L 7, 16x erti
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55 67 6%
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