¿wärtige Blätter übergegangenè Nachricht, eyer wirkliche Geb. Legations-Rath von Raumiet zum Königl. Preußischen Historiographen Ernannt worden, ist ungegründet.
nd von tvorständen getroffenen Anordnungen sind uz QumS der Bewohner durch fpeiwillige.- Gaben
thätigst unterstüßt worden.
“Berichtigung. id Die vom reger Korrespondenten aus in 4A s ÿ L F des in einer Auswahl vön Städten des Reiches; na rovinzen F i i etraides in einer Auswähl vôn S j Durchschnittpreise des S geôrdnet.
Monat Novembér 1820. Preis des Wispets ánzeigen) E : j achf, zuglèih den Pré ausgeworfen, weil so dieselben Zahleï/ als Thäler geda, zugl ch E e
L“ i B S EE D ti A -Groschett Kour. A j Jen | Gerste. | H s P | en Koggen | Gerste |Hafer. |]__, Groïchen Kour. — Berl. Scheel. |Wäiten |Röggen | Ge Lvatet S E B C E «G E G M H pee
A Groschen Kour. — Berl. ¿cheffel- [Wais
15r2 14- 165
17x
144
ipis [agde [aus 48-. 128- (28 565; Z1# [2272
53- 130-_24-_ Königsberg Durchschn: [45: 20 - Rasténburg
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Schweidniß .
Hirschberg órlib
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Snsterburg
Neidenburg IERe : «V, Sachsen. E 2 «o Wi i j n Torgau : Danzig : y Wittenberg Konilßs . Merseburg Graudenz Ha E. ; Thorn Mr 2 Nordhausen Halberstadt Magdeburg . Stendal
16.. 1673 17-
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42-
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oe Wia D. H: 0/9. In Bromberg
— Posen Durchschn;
VŸVI, Westphalen. 153 Nl; 210 18- Paderborn. % ë E l P O0 L 30 - 16.
Durchschn:
3092 RKhein-Pro- vinzen.
Durchschn.
IIT. Pommern und Brandenburg. n Stölpe Kolberg Stettin Stralsund Bratidenburg Berlin Sf Ï | : ranffür «fs E E Ader a. d. W. 144 Durchschn. ;
IV. S chlesien. Jn Grünberg. « +» — Glogau Hf — „Liegniß — Breslau.
— _Leobschüb
Neiße . »
1E
175 L1//= 1164 107# 4505 15 165 T4 .11F
ire
3 4-M 25- 19- 115 Si - 1213 E 12775 174 120 Ls
267 Z0} ZZE 325 397 [347 55s 253: 31fz 315 Z5E 39- 39F 367
Elberfeld . Köln Simmern IWebilar Koblenz Kreuznach Saarbrück S LIST 44:20 Malmedy Aachen ; 40s Durchschn: [47ck
PELEEFER
1:15 1472 155 153 155 127
25 =-: 21ck 8E 4275
114 s 16
| _Veegleichüng.
iedrigster Städ: O F ttalsund)
16 (Thorn) E
¿14 «(Neidenburg u. Thorn)
8 (Junsterburg u. ‘Neidenb.)
11 -
14 16 -
a 150
50- 667
R a
335
dchster Stand. _ Steh = 663 (Maltinedy) Roggen 395 (Malmedy) Gerste Z17sz(Elberfeld) Hafeë 205 (Elbetfeld)
„Waitßzen Roggen Gerste Hafer
itigefühït; ‘ühd mit dem Jahre 1660 die Steüé
en eitigefühït; und mit dem Jahre 1 l reiheit derjenigen Landsaßen, so zu- der edlen Diet Mannschäft '‘gehörten , weil diese behauptete; Landes?Vertheidigung i .Natira zu stellen.
‘ ng des Aufsaße „Wißenschaftliches‘“* im ?tü7. ||
R S Stücke dieser Zeitütig.)- R | di Daß die: Verwilligung sich ‘zuleßt in wenig E
den koncentrirt hätté, das rührté vom Mikistekial-
Wesen her; es rühkte daher daß die Lañdschaft ‘ihre
Deputat.on icht jährlich erneuert hatte: Mit dem
Jahre 1600 wurde dié Ahnenprobe auf dei Landta-
„leiht geiwvordén.:
so war“.ihyen* dies bes Belage)
(Die Förttsebung in
| dieser Länder d Geschichte derselben dar, und
r i 5f_, [I fie wieder frei gema@t,: u 67 M de das von mütterlicher Seite
5 1 E Z ci A
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Da l seit 1600gänzlich allein auf deù: Landtagen wart!
B Cf
zum 118ten Stücke der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung,
vom zosien Decembex 1820.
(Fortseßung „„Wißenschaftliches//)Z
Dieses is der geshichtlihe Hergang der Sache, wodurch die sonderbare Gewohnheit auf den Länd- Tagen entstanden war, daß die so- die Steuern be-
N zahlten sie nicht bewilligten, und daß die so sie
bewilligten sie nicht bezahlten:
Der Prozeß vor
dem Neichshöfrathe ist nie zu Ende gegangen.
Der Kaiser bestimmte, däß vor- |
Y läufig und bis zu Austrag der Sache, jährlich 600,000
thl. sollten bewillict werden. Und hiebei ift ès
dann auch geblieben, bis in die. neuste Zeit; wo die | Französishe Revolution diese © Kreis zog.
Länder mit in ihren
der erste Abschnitt die ältere dargelegt, so legt der zweite
So wie Geschichte die neuere zeigt wie sie zuerst in
1 die Wirbel der Französischen Revolution mit hinein- gézógen worden,
dann wie der neue Besreiungs-Krièg und wieder zu dem Hause mit ihren atten
rasen- und Herzogèn- Geschlechtekn am nächsten ver-
F wandt war.
Zuerst wird gezeigt, welchen Einfluß eine zwan-
L zigjährige Gesebgebung geübt, welche aus den Bewe-
Gurgenu der - neueren Zeit hervorgegangen; wie die andschaft wohlhabend ‘geworden durch die Aufhebung [des Lehnwesens und dur die Aufzebung der Kldser ; wie die große Másse Grundeigenthum, d die Gzist- [lichkeit in einem Jahrtausend an sich gebracht, schnell [wieder in den bürgerlichen “Verkehr gekominen. sey; da man solches als National-Doinain verkauft,“ weil [bereits ein zahlreicher und wohlhabender Stand freier ¡Bauern vorhanden gewesen, der schon längst die älfte alles Ackerbodens als cchtes Eigenthum“ bê- eyen. j : j
Darauf wird gezeigt, wie, nachdem dié Französ {e Revolution Europa lange geängstigt,. endli sich er Freiheits-Krieg entzündet, und wie diesek“ den flversal-Erben der Revölution nell“ daniederge- orfen. Wie damals die Lage der Welk gewestu, vird dadurch flar gemacht, daß alle Urkunden von #8213, 14 und 15 aufs neue abgedruckt worden.
i: Nadem auf diese Weise. klar geworden, wo sich igentlich die Gesellschaft auf ‘den großen Meere des
Perfaßungs -Wêséñs befindé, “so. folgèn im dritte
kbschnitre theoretische Untersuchutgen über dén inneren Vau der Gesellschaft. bs De Stag besteht nämlich us Staaten so wie das Organ aus Organen be- tht, und indem diese Staaten in oragnisher Weise \jammenhangen, so bilden sie ein. organisches Ganzes en einzelne Theile“ ihr eigenes Leben in si tragen, nd ihren besonderen Odem in ihrer Nase haben: — piese Theile sind, die Familie, die Gemeine, die Ptasschaft, die Provinz, das Reich.
Die innere Organisation der Familie beruht auf jurgeseßen. Der Hausvater, die Hausmutter, die
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Szeilagil
Kinder und das Gesinde bildèn diesen fleinèn Staat, der das erste Elemenc im Staatssysteme des Ganzen ist. Mehr folher Familien bilden die Gemeinde.
Mehre Gemeinden bildén die Grafschaft. Rechts- pflege, Verwaltung und Kriegs- Einrichtungen der Grafschaft: Mehré Grafschaften bilden das Herzogthum oder die “Provinz; mehre Provinzen
bildét das Reich. E | Fünf verschiedene Staats-Systeme leben also auf demselben Boden.
In jedem dieser Staaten wohnt èin eigenes Le- ben, welches* dur“ seine Größe oder Kleinheit be-
:7-den Vornehmsten oder einem Einzigen regiert,
Ausführung! finden.
stimmt wird." Jn der Familie wohnt das monar- chische Element in der Herrlithkeit des Haüsherren
Ín' der Gemeinde wohnt das demokratische Element,
mit seinem regen Leben und seiner ansheinenden Ver- wirrung, die ‘hier nie gefährlih seyn kann, weil det Staat kiein ijt, und sich leicht übersehen läßt, wodur denn die Dinge sich immer \{chnell wiedex zurecht fin- den. Jti der Grafschaft wird das Beamtet-Elèment das verherr|hende seyn, sowie in der Pròvitiz das aristofra- tische, weil diese ‘schon eine bedeutende" Fläche bil- det, deren Verhältnige nur die reihérèn ünd angese: henerñ Famiiien des Landes fetnen und übèrsèéhen. In der Monarchie aber is das mönárchische Element das herr}chende, weil, ein grozer Staat, so aus vie- leri Provinzen besteht, . nur dadurch sein Bestehen und seine Fortdauer finden fann, daß in seiner Micte ein altes -regitendes Geschlecht seht, um das - sich die Verhältüiße. und der. Bésib im Laufe der Jahrhun? derte. gruopirt habén, und das-nuu dem Ganzen sei-- ne: Einhèit und seine Dauer giebt. — Eben dieses tief géfühlten Bedürfnißes wegen ist der Gang det Völker zur Erbmonärchie. so ‘réißend, sagt Möser.
Der Verf, fährt hier die Stelle von Tacitus any wo diéser große Geschichtschreiber sagt: „Denn alle ¿Nationen und Städte werden. von dem Volke oder Ein ¡Staat wo- das Bestè dieser drei Regierungsformen. ¡¡vekeitigt êrscheint, ist leichter anzupreisen als her- ¿,vorzubringen, und faün, wenn er auch’ einmäl zur „„Wirklichkeitkommt, von keiner Dauer s 1.‘ = Seit dent 1800 Jahren daß dièse Worte gesprochen sind, haben ¿die Einrichtungen der Gesellschaft denn doch große Fortschritte gemacht, und das was der Römer damals für unmöglich. hielt, ist seit. der Zeit wirkli gewörden. Damals: kannte man: noch nicht die Machk die in, dex Erbmonaxchie wohnt, wenn diese“ eine Ja stitution hervorgerufen, wodurch - sie sich. vollfommne Geseße machen kann, nämlich solche, in denen feine Widersprüche verborgen liegen, so sich erst bei der In Rom * hat sich die Erbman- archie nie vollfommen entwickele. Auch waren ihre E immer ein s{chle{chtes Oberhaus, und eine
ertretung der Gemeinden, eine Repräsentation des Volkes, kannten sie gar nicht. — Jhre Juristen-Gilde: máchtè gute Civil -Geseße, allein ihre Staats - Gesèbe blieben immer unvollkommen, weil sie feine National- Geseßgebung hatten, welche die Gesebe im Jntereße der .