Der Rittérgutsbesißer Freiherr von Land3berg-Stein- urt erklärte sich wiederholt gegen die Heranziehung der ay%armenverbände. Die Judustrie nuße die Lräste der Ar-
fziter aus und überlasse sie dann der Fürsorge der Armen- verbände. Die Berufung darauf, daß dies bisher der Fall gewesen, könne ihn nicht bewegen, dem Entwurf in dieser Beziehung zuzustimmen, da er eben eine Entlastung der Kom- munen sür geboten erachte. Werde die Ae zu sehr be- lajtet, wenn sie allein die Prämie trage, so sei die Grenze zu suchen, bis wohin sie leistungsfähig sei, um ihr auf die eine oder andere Weise N zu bringen. Diese Grenze könne aber bei dem Widerspruch unter den Vertretern der Industrie über diese Frage nicht als nachgewiesen gelten.
Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs: Rath Lohmann wendete si gegen die verschiedenen Abänderungs- anträge. Daß zur Leistung der Prämien Zuschüsse aus öffent- lihen Mitteln erfolgen sollten, sei doch wohl nicht ungerecht- fertigt. Wenn man entgegne, die Jndustrie müsse für den Schaden, den sie verursache, selbst aufkommen, so sei das nit auss{laggebend. Wenn der Gesezentwurf die Jndustrie nur für die den verantwortlih machte, die aus der Eigen- thümlichkeit des industriellen Betriebes herrührten, würde der
sihtêpunlkt vielleicht zutreffend sein. Das sei aber nicht der all; der Entwurf schließe au solche Unsälle ein, die im fon- igen Leben ebenfalls vorkämen und hier Veranlassung gäben, die Armenverbände in Anspruch zu nehmen. — Die Staats: regizrung sei von der Ansicht ausgegangen, daß die niedere Si ver Arbeiter zu dèn Prämien nicht herangezogen wer- den e, ohne ihre Lebenshaltung herabzudrückden. Die Annahme, daß für eine solhe Heranziehung derselben dur Echôhung der Löhne immer Ersaß werde gegeben werden, würde niht zutreffen. Sie möchte zutreffend sein, wenn die Maßregel \poradish erfolge, niht aber wenn das gesammte Gebiet de“ Jndustr'e gleichmäßig von derselben erfaßt und
damit dem Arbeiter die Möglichkeit entzogen werde, durch einen Wechsel der Arbeitsstelle der Heranziehung zu entgehen. Redner gab zu, daß im §. 11 Nr. 1 die Annahme des Satzes von 750 M einigermaßen millkürlih erscheine, aber es sei jedenfalls hier cher gere{tfertegt, etwas zu hoch, als zu niedrig zu greifen. Durch eine höhere Normirung würden die Landarmen- verbände nicht beeinträltigt, da sie gegen den jeßigen Zustand jedenfalls erleihtert würden. Wenn einzelne Redner es wiederholt als eine Forderung der Gerechtigkeit bezeichnet hätten, daß der Arbeiter nit erheblich günstiger gesellt werde als der Lehrer, der Gensd’arm in gleichem Falle, so sei es doch rihtiger, die Verhältnisse der Arbeitzr statt mit denen anderer Berufsklassen untereinander zu vergleichen. Da werde es aber als eine Ungerechtigkeit gefunden werden, wenn nah dem Antrage 2 Nr. 2 zum §. 6 eine ungieihe Behandlung der verschiedenen Arbeiter dur die Limitirung der Versiche- rungssumme auf 600 M eintrete. Der Antrag Mevissen sei shon wegen seiner großen Komplizirtheit nicht zu empfehlen. Au der Antrag Nr. 1 zum §. 6 sei zurückzuweisen, indem es billig und rationellen Versicherungsgrundsäßen entsprehznd
, Der Geheime Kommerzien-Rath Mevissen vertheidigte seinen Antrag gegen den Vorwurf zu großer Komplizirtheit. Auch der §8. 11 der Vorlage rehne mit 3 Faktoren hinsiht- lih der Betheiligung an der Prämienzahlung.
Die Debatte über §. 11 wurde geschlossen.
Der Baumwollenspinnerei-Besißer Dr. Janssen als Re- ferent erklärte, die angeblihen Härten des Hastpflichtgeseßes für die Jndustrie seien nit so groß gewesen. 4 Die Tertil- industrie habe finanzielle Nachtheile von demselben gar nicht empfunden. Wenn die gegenwärtige Vorlage Gesez werden solle, so sei zuvor ein erträglihes Maß der Belastung für die
ndustrie, namentlich die Metallindustrie, zu finden. Der ntrag Heimendahl bedeute so viel, wie daß die Industrie die ganze Last tragen solle. Dieser Antrag sei unannehm- bar, und wenn derselbe die Majorität finden solle, für ihn das ganze Min Mit dem Vorschlage des Herrn von Hammerstein, an Stelle der Landarmenverbände den Staat an der Prämienzahlung zu betheiligen, könne er si befreun- den. Redner wendete sich sodann gegen die Anträge Neu- bauer und Mevissen , sowie den Antrag Baare insofern, als er es nicht billigen könne, zwei Kategorien von Arbeitern nah der Lohnhöhe zu unterscheiden, wenn man eine Zwangs- versicherung für den Lohn über 900 Mark auss{ließen wolle.
Der Kommerzien-Rath Leyendecker-Cöln machte darauf aufmerksam, daß man kein Geseß für heute, sondern für die. Zukunft s{afen wolle, deshalb könne die heutize Lage der Jndustrie, die sich ja wieder bessern werde, nicht maßgebend sein.
Der Kommerzien-Rath Baare-Bochum bat, ihm noch die Bemerkung zu gestatten, daß es nicht nothwendig sein werde, wie von einzelnen Seiten befürchtet, Seitens des Reichs bedeutende Vorschüsse sür die Reichs-Versicherungs- anstalt zu machen. Die Jndustrie werde, um das zu vermeiden, gern bereit sein, eiwa in Form eines mäßigen Eintrittsgeldes der Anstalt die für den Anfang nöthigen Fonds zur Ver- fügung zu stellen.
Der Regierungs-Assessor a. D. Freiherr von Hammer- stein-Loxten konstantirte in einer persönlihen Bemerkung: einen Zuschuß des Staates zur Aufbringung der Prämien an Stelle des Landarmen - Verbandes habe er nur für den Fall angeregt, daß die Jndustriè ihre Unfähig- keit nahweise, die Unfalls - Versicherungslast allein zu tragen. Der Versuch dieses Beweises erscheine ihm mißlun- gen, die betreffenden Ausführungen der Redner durch die Be- merkungen des Regierungskommissars widerlegt.
Sodann wurde der Antrag Neubauer Nr. 6 zu §. 11 gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.
Der Antrag von Nathusius Nr. 5 zu §. 11, Unter- antrag zum Amendement Heimendahl, wurde gegen die Stimmen der Herren Meoissen, Baare, Kamien, von Vorn und Leyendecker angenommen. Der Webermeister Hessel enthielt sich der Abstimmung.
Sodann wurde der Antrag Heimendahl Nr. 1 zum S. 11 mit der durch den Antrag Nathusius hervorgerufe-
erscheine, den Arbeiter nah Verhältniß des Lohnes, den er zur Zeite des Unfalles bezogen habe, zu entschädigen.
Der Kommerzien-Rat aarë-Bochum erachtet! es dem gegenüber für sehr bedenklich, daß die Höhe der Entschä- digung von der zufälligen Höhe des Lohnsaßes in der Woche des Unfalles abhängig sein solle. Dur einen dreijährigen Durcschnittäasaß werde jedenfalls eine gerehtere S End der Entschädigung herbeigeführt, wenn auch hier der Einflu von Fluktuationen ja keineswegs auszgeshlo}ssen sei. Die Be-
reiiwilligkeit Einzelner, wie der Herren Ros enbaum und Kalle, die Lasten des Entwurfs auf sih zu nehmen, könne sein Urtheil über die I Leistungsfähigkeit der Jn- dustrie im Hinblick auf die bercits erwähnten Aeußerungen der gewerblichen Gesammtvertretungen nit ershütitern. Die ndustrie sei aber ja bereit, größere Opfer zu bringen, ale D nah dem Haftpflichtgesez getragen habe. Beis ielêwcise sei eine Zehe in den Jahren 1872/80 gegen Unfälle, für welche nah dem Hastpflichtgeses Ersas zu leisten, wie folgt, versichert gewesen, bezw. sei von der Unfall versiherungsbank in 15 Fällen Entschädigung gewährt :
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i Werk, wie der ' nejme E E Proz. des Lohnes an Prämien zu zahlen
mut . rihten würde, dadurch das Gesetz zu Fall bringen.
inen Antrag. ) ei tietlafsen nad dem Antrage Heimendahl sür nicht T iden und praktisch undur{hführbar.
Bezahlte Beiträge E E I a É [22S zie E (ZE/ M | J É So 5E2 SlIE| E CE ZE —_ E Is [625 O S [O S | #2 H = SEE E a jl A 13] A 9] A |SEE 0A 3 4 5 I} 510| 45| 66960) 229500 | IL | 573] 309| 10385 1770/57| 2773/54 — |—| — Li C06! 97) 4725 08970 | 11} 599| 63| — |— 837737| 101438| 174—| 1 E781) +85) 16606) Qu T P If, | 809| 101| 105'30| 817/09| 1709/79] 365370} 3 L} 903| 103) 12690 93009 | | 11} 942) 85| 5265 80070 191034 533|—| 4 Lj 942/ 91! — |—| 857/22 | L} 8945| 961 — —| 811/20) 1668/42 — 1 I} 919 112! — |—| 10298) | Be IL | 993| 258) — |—, 2561/94| 3591/22 d00- oa! 90 — |—| S 1} IL 11 030) 78 4995 803 40 1797/03 1569,50 3 1 57| 138) — —, 1458. V “ 1 O 251 — |— 2537/61 399627 5230 1 1880} L 1046| 111 — |—| 1161/06] 1161/03 ||— T2155) 15 300 18! 19 622,03] 6451/50] 14 / 42—| 1 G 893/501 15
nittlih 2/; nete an Drümien pro E O euie, an-
en würde, so gäbe das pro Kopf 15 H, wenn aber, wie
er , 3 Proz., 22/2 # Sollten die jeßigen Berathun- Be dea Lz Entwurf in dieser Bezichun er- b #
i i: Key lih modifizixnt würde, so würde die Jndustrie ein Fort- E des G ichtgesezes entschieden vorziehen, und ver- ti, indem sie bezügliche Petitionen an den Reichstag
ien-Rath Neubauer-Magdeburg befür- R D Die Medner hielt die Unterscheidung von
Jr1 Beginn des
öônne Niemand wissen, welche Löhne er zahlen werde. Eee Mecierudttiomint ar Geheime Ober-Reg Sa
NEIRaR N wies diese Bedenken mit dem Hinweis darau U
ck, daß die Prämicn postnumerando zu zahlen seien.
nen Modifikation gegen die Stimmen der rren Dr. ansen, Baare, von Tiele, Wolff, Hessel, Graf endel, Rust, Mevissen, von Born angenommen. r Stellmacher Fritsche enthielt sich der Abstimmung.
s E iy waren die übrigen Anträge zu-diesem Paragraphen
abgelehnt.
Der Staats-Minister von Boetticher übernahm wieder
den Aub
Die Debatte über §. 6 wurde ges{hlossen und über diesen Paragraphen zur Abstimmung geschritten.
Die Alinea 1 und 2 dieses Mataänanien wurden gegen diz Stimme des Herrn Kamien angenommen.
Sodann wurde der Antrag Baare Nr. 1 zu §. 6 gegen die Stimmen der Herren Rust, Kamien, Mevissen, Ha: gen, de Neufville, Kiepert, von Hammerstein, Leyendecker angenommen.
Ueker den Antrag Graf Hen el von Donnersmarck Nr. 2 zum §. 6 war in 4 Theilen abzustimmen.
Der Antrag im Alinea 4a. vor 662/z Prozent zu seßen die Worte: „bis zu“ wurde zurückgezogen. :
Der Antrag am Sä&lufsse des Alinea 4a, zu seß:n: „jedoch nicht über 600 Mark“ wurde gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Rust, Spengler, Wolff, Dr. Jansen, von Born, Baare abgelehnt. ;
Hiernach wurde das Alinea 4a, der Vorlage gegen die Stimmen der Herren Kamien, Spengler, Baare, Wolff, Graf Henckel, Rust, Þr. Jansen, von Born angenommen. y L i ;
Der Antrag Graf Henckel im Alinea 4b. hinter „theil- weise“ zu segen „allgemein“ wurde gegen die Stimmen der Herren Kamien und von E angenommen.
Sodann wurde mit diejem Zusaß das Alinea 4b. nah der Vorlage angenommen und damit der Antrag des Grafen Henckel abgelehnt: hinter „jedoh“ die Worte „nicht unter 25 Prozent und“ ausfallen zu lassen, gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Dr. Jansen, Hessel, von Born, Rust.
Der §8. 6 mit den besclossenenen Aenderungen wurde hiernah gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Hessel, Rust, Dr. Jansen, von Born, Kamien, Spengler angenommen. :
Zum 8. 7 lagen, gehörig unterstüßt, folgende Anträge vor bezw. gingen während der Debatte ein: , 7 folgenden Zusatz zu çeben : 2s Ae Arbeiter oder Lehrlinge, welche wegen ihrer noch mangelhafien Leistungen nur cin geringes oder au gar fein Lohn erhalten, is bei der Versicherung éine Minimalsumme von 309 K festzuseßen, j PEFET, i a der ¿weiten Zeile von 3a. an Stelle der Wortz: S Sek des Ueeteufled? zu sehen die Worte, „je nah Bedücftigket A bis R des Verdienstes, * b. folgendermaßen zu faffen: n S aatfrlesa Waisen bi zrm vollendeten fünfzehn- ten Lebensjahre, je nahdem deren 1, 2, 3, 4, oder mehr vorhanden sind, 29, 30, 37, 45, 50% Verdienstes.“ Kalle.
ir. 3, A. unter Nr. 1 zu sagen: ; E uge 60 é als Uet der Beerdigungtkosten“, B, unter Nr. 3a. ánstatt „20% des Verdienstes* zu fagen 2590 des Arbeitsoerdiensics*, : C. unter 3a, b, und e, verp anstatt „Verd'enstes“ zu sagen „Arbeitsverdienstes". Baare. Nr. 4, a4 a. und b.
a „fünfzehn!en Lebenéjahres“
zu seßen „ahtzeknt:n Lebentjalires*, Kamien.
30%. : Kamien.
Die Referenten, Dr. Jansen und Kommer ien-Rath Leyendecker befürworteten den Antrag Nr. 2 (Kalle) Letterer hielt es jedoch nicht für erwüns{ht, zu Nr. 1 des agene einen Spielraum zwishen 20 und 30 Prozent zu assen.
Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag befür- wortet, erkannte der Regierungskommissar, Geheime Over- Regierungs-Rath Lohmann, an, daß der Antrag geeignet sei, eine Lücke des Entwurfs auszufüllen, wenn er auch in dem vorliegenden Umfange nicht annehmbar sei. Vielleicht würde“ es sih empfehlen, an Stelle der beantragten Be- stimmung vorzuschreiben, daß solche Personen, welche feinen Lohn bekommen, nach Maßgabe des Minimallohnes, welcher Mas betreffenden Betriev zur Zahlung gelange, entschädigt würden.
Der Antragsteller erklärte sich eventuell mit einex solhen Bestimmung einverstanden.
Nahtem der Webermeister Hessel seinen Antrag dahin erläutert, daß cine Entschädigung wegen Verlust der Erwerb3- fähigkeit beabsichtigt sei, wurde derselbe, als zu §. 6 gehöri 5 von der Berathung ausgeschlossen. Der Antragsteller behielt sich einen entsprehenden Antrag für die zweite Lesung vor.
Der Regierungskommissar Geheime Ober-Negierun s: Nath Lohmann wendete sih gegen den Antrag Baare, die Be- erdigungskosien auf die feste Summe von 60 zu normiren, als mit dem System des Gesezes, welches durhgehend nur Prozentsäße gewähre, niht im Einklang. Ebenso sei der An- trag Kalle Nr. 1 als unzweckmäßig zu bezeichnen.
Der Kommerzien-Rath Baare-Bochum begründete seinen Antrog, betreffend die Beerdigungskosten, damit, daß ein fester Saß von 60 H, zu dem regelmäßig ein e aus Sterbe- fassen kommen würde, für die Bedürfnisse der Arbeiter als ausreichend zu erachten.
Der Eisenformer Kamien begründete seinen Antrag Nr. 4 mit der günstigeren Bestimmung des Hastpflichtgeseßes, und bat, hinfihtlih der Beerdigungskosten bei der Regierung3- vorlage als den Arbeitern günstiger zu bleiben.
D:r Antrag Baare Nr. 3A. wurde gegen die Stimmen der Herren von Nathusius, Kamien, Fritsche, Hagen angenommen. ,
Sodann wurde dic Nr. 1 der Vorlage mit dieser Aende- rung gegen die Stimmen der Herren Kamien und Fritsche angenommen. j
Die Alinea Nr. 2 und 3 der Vorlage wurden einstimmig angenommen.
Zu Nr. 3 Litt. a, der Vorlage wurde der Antrag Kall e Nr. 2A. einstimmig abgelehnt.
- Desgleichen wurde der Antrag Nr. 5 (Kamien) gegen die Stimmen der Herren Kamien und Fritsche abgelehnt. Der Antrag Nr. 3B, (Baare), statt 0 Proz. j sagen 25 Prozent“, wurde gegen die Stimmen der Herren Rosen- daum, von Born, Neubauer, Graf Hendckel an- genommen. : _ Der Antrag Nr. 306. (Baare), anstatt „Verdienstes“ zu jagen „Arbeitsverdienstes“ wurde gegen die Stimme des. Grafen Hendckel angenommen.
Der Antrag Nr, 4 A) wurde gegen die Stimmen der Herren Fritsche, Kamien, Dietze, Cramer, vön Hammerstein abgelehnt.
Das Alinea a. der Vorlage wurde sodann mit den be- \s{lossenen Aenderungen angenommen.
ZU Nr. 3 Lit. b, der Anlage der Vorlage ward
der Antrag Nr. 4 Kamien gegen die Stimmen der Herren Dießte,- Cramer, von Hammersiein, Kamien, der Antrag Kalle Nr. 2B, einstimmig abgelehnt.
Sodann wurde Nr. 3 Litt. b. der Vorlage gegen die Stimme des Hrn. Kamien angenommen.
Nr. 3 Litt. c. der Vorlage und die beiden leßten Alinea des §. 7 wurden einstimmig angenoumnen.
Sodann würde der ganze Paragraph mit den beschlosse- nen Aenderungen gegen die Stimme des Hrn. Kamien an- genommen.
Der §. 8 der Vorlage wird einstimmig angenommen.
Zum 8. 9 lag der folgende Antrag vor:
1) Hinter dem Wor?e „§. 1° einzuschalten „Alinea 1—3*“.
2) Dem §. 9 ein zweites Alinea hixz¡uzufüzea, lautend; -
„Für die gemäß §. 1 Alinea 4 heranzuziehznden land- wirtbschaftlihen Arbeiter regelt ih die Versihecuxg der Zabl nach auf cine Quote der in der Gesammtwirthschaît besdâfiigt:n Arbeiter, füc welche der zur Berechnung dcr Prâmie diearnde Lobnfaÿ nah dem Jahretturchschnitt bc- rechuct wird.“
von Nathusius. von Tiele-Winkler. Diege.
Freiherr von Landsbera.
Der Rittergutsbesizer von Nathusius-Althaldens- leben befürwortete scinen Antrag als eine Konsequenz des ju 8. 1 gefaßten Beschlusses A der Heranziehung der andwirti;shastlicen Arbeiter. s sei ein Versuch, die Schwierigkeiten, welche die Ausführung dieses Beschlusses be- reite, zu lösen. Die Eigenthümlichkeit der Verhältniße, die ja die Staatsregierung veranlaßt habe, _die landwirthschast- lichen Arbeiter von der Vorlage auszuschließen, werde hicr eine Abweichung von den Grundsäßen des Geseßentwurses dahin rechtfertigen, daß die beantragte Quotisirung der Ar- beiter nahgelassen werde; die Schwierigkeit der Ausführung au der vorges{lagenen Bestimmung verkenne er nicht und sei gern bereit, besseren Vorschlägen zuzustimmen. Die Be- stimmung der Löhne nah dem Jahresdurhscnitt fei hier zur Vereinfa ung des Rehnungswesens auch gerechtfertigt.
Auf weitere Einwendungen des Redners gegen die Be- stimmung des §8. 9 erläutert der Regierungskommissar, Ge- heime Ober-Regierungs-Rath Lohmann dieselbe: die Durch- führung dieser Bestimmung sei ohne Schwierigkeit unter der Vorausseßung einer regelmäßigen Buhfüßrung über die ge- zahlten Löhne. Nachdem auf Grund der Angaben des Be- triebsunternehmers gemäß §. 15 die Gefahrenklasse für den fraglichen Betrieb festgestellt, a der Unternehmer am Schluß des Quartals den Prozentsaß, der auf die sämmtlichen gezahlten Löhne entfalle, einfah zu berechnen und
einzuzahlen. Die Abzüge, die er seinerseits dem Ar- beiter zu machen habe, ließen fich gleihfals für jede
E