1881 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

1. Juli 1881 ratifizirt werden und auf unbestimmte Zeit in N bleiben; jeder der vertragshließenden Theile hat indeß das Recht, von der Uebereinkunft zurückzutreten, wenn die Regierung des betreffenden Landes diese Absicht ein dah im voraus der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ngezeigt hat. ; Wi 5 it dem Tage der Ausführung der gegenwärtigen Uebereinkunft treten alle früher zwischen den verschiedenen vertrags{ließenden Ländern oder ihren Verwaltungen verein- barten Bestimmungen insoweit außer Kraft, als sie mit den Festsezungen der gegenwärtigen Uebereinkunft niht im Ein- kÉlang stehen, unbeschadet der in den vorhergehenden Artikeln 12 und 13 vorbehaltenen Rechte. E Zu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtig- ten die gegenwärtige Uebereinkunft unterzeichnet zu Paris, den dritten November Eintausend achthundertundachtzig. (Unterschristen.)

(Ueberseßung.) Sch{lußprotokoll.

m Begriff, zur Unterzeihnung der am heutigen Tage aba Bee Uebereinkunft wegen des Austausches von Post- padeten ohne Werthangabe zu schreiten, sind die unterzeich- neten Bevollmächtigten über Folgendes übereingekommen:

1, "Jedes Land, in welhem die Post sich zur Zeit nicht mit der Beförderung von kleinen Packeten befaßt, und welches der obenerwähnten Üebereinkunft beitritt, soll befugt sein, die darin enthaltenen Festsezungen durch die Eisenbahn- und Shhiffahrtsunternehmungen ausführen zu lassen. Das be- treffende Land kann den Austaush auf Packete von und nah solhen Orten beschränken, auf welhe der Dienst jener Unter- nehmungen si erstreckt. )

Die Postverwaltung eines solchen Landes hat sih mit den Eisenbahn- und Schiffahrts-Unternehmungen zu verständigen, um die vollständige Ausführung aller Festseßungen der oben bezeihneten Uebereinkunft durch dieselben sicher zu stellen und insbesondere den Auswechselungsdienst an der Grenze ein- zurichten. s

Sie wird den betreffenden Unternehmungen für alle Be- ziehungen mit den Postverwaltungen der übrigen vertragschlie- ßenden Länder, sowie mit dem internationalen Bureau zur Vermittelung dienen. l

IT, Da die Vertreter von Großbritannien und Jrland, von Britisch Jndien, von Niederland und von Persien nah der dieserhalb abgegebenen Erklärung zur Zeit nicht in der Lage sind, die Uebereinkunft zu unterzeihnen, so wird ihnen zur Erfüllung dieser Formalität eine mit dem 1. Juli 1881 ablaufende Frist bewilligt. Das Protokoll wird zu diesem Zwecke ofen gehalten. y :

Andererseits wird der Ausführungstermin der Ueberein- kunft zu Gunsten dieser vier Länder bis spätestens zum 1. April 1882 hinausgeschoben. \

IIL. Für den Fall, daß die cine oder die andere der Re-

ierungen, deren Vertreter die Uebereinkunft unterzeichnet baben oder unterzeichnen werden, glauben sollte, dieselbe nicht ratifiziren zu können, bleibt die Uebereinkunft nihtsdestoweni- ger für sämmtlihe übrigen vertragschließenden Theile end- gültig und verbindlich.

Bu Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtigten das gegenwärtige Schlußprotokoll aufgenommen, welches die- selbe Kraft und dieselbe Gültigkeit haben foll, als wenn die darin enthaltenen Bestimmungen in - die Uebereinkunft selbst aufgenommen worden wären, und sie haben dieses Schluß- protokoll in einem Exemplare unterzeihnet, welches in den Archiven der französishen Regierung niedérgelegt bleiven soll und jedem Theile in Abschrift zugestellt werden wird.

Paris, den dritten November Eintausend achthundert-

undachtzig. (Folgen die Unterschriften.)

Die vorstehende Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe, vom 3. November 1880 nebst Schlußprotokoll sind ratifizirt worden. Die Aus- wechselung der Ratifikationsurkunden hat am 30. März 1881 in Paris stattgefunden Bei dieser Gelegenheit ist vereinbart worden, daß die Uebereinkunft, soweit es sich um den Verkehr zwischen Deutschland und Frankreih handelt, bereits vom 1, Mai 1881 ab zur Ausführung gebracht werden soll.

Neue Telegraphenan stalt.

Am 20. April wird bei dem Postamte Nr. 49 in Ber-

[in W. (Kaisergallerie) eine Telegraphenansialt mit Tagesdienst eröffnet. graphenans vollem

Berlin C., den 15. April 1881. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Postrath Sachße.

Die Nummer 8 des Reichsgeseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, ‘enthält 6 2 i:

Nr. 1413 die Uebereinkunft, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe, abgeschlossen zwischen Deutsch- land, Desterreih-Ungarn, Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Egypten, Spanien, rankrei, Großbritannien und Jrland Britisch ra e Lu embur Mont ieder- land, Persien, Portugal, i L S wber 1A

al, Rumänien, Serbien, Shweden und Norwegen, der Schweiz und der Türkei. Vom 3. November 1880, und unter

Nr. 1414 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und

Frankreich wegen Bewilligung des Arme : A bruar 1880. Bang nrechts. Vom 20. Fe

Berlin, den 19. April 1881. ; Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Sanitäts-Rath Dr. med. Michael Benedict Lessing in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts- Rath und den praktischen Aerzten DDr. Lemp, Wiesen- thal und Wolfert in Berlin, Dr. med. Gustav Meyer Und Dr. med. Eduard Bethe in Stettin und Dr. med.

Oskar K i +8+2- zu vetleibee s in Posen den Charakter als Sanitäts-Rath

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Oberlehrer Bo ck ist von dem Gymnasium in Coniß an das Gymnasium in Marienburg und der ordentliche Lehrer Franz Riemer am Gymnasium in Neustadt unter Beför- Dg zum Oberlehrer an das Gymnasium in Coniß verseßt worden.

Justiz-Ministerium.

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Klauer in Mühl: hausen i. Th. als Landgerichts - Rath “an das Landgericht in Halberstadt, der Landgerichts-Rath Michaelis in*Glogau an das Landgericht in Frankfurt a. O., der Amtsrichter Wünsche in Sangerhausen als Landrichter an das Landgericht in Thorn, der Amtsrichter Meixner in Kolmar i. Posen an das Amts- geriht in Pudewiß und der Amtsrichter Cohen in Tosftlund an das Amtsgericht in Apenrade. :

Der Landrichter zum Sande in Hannover ist behufs Eintritts bei den internationalen Gerichtshöfen in Egypten für die Dauer seiner Verwendung bei denselben aus seiner Stel- lung ausgeschieden. ;

Der Staatsanwalt Fenßsch in Glatz ist an das Land- geriht in Schneidemühl verseßt.

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts- anwalt Schulß in Heilsberg bei dem Landgericht in Barten- stein, der Rechtsanwalt Dr. Lohe bei dem Landgeriht in Cöln und der Rechtsanwalt Dr. Lewinski bei dem Land- geriht in Oppeln. h b

In die Liste der Rehtsanwälte sind eingetragen : der bis- herige Amtsrichter A rnold aus Tempelburg bei dem Amts- geriht in Cölleda, der Gerichtsassessor Pieper bei dem Amtss gericht in Lüdenscheid, der Gerichtsassessor Hiltermann bei dem Amtsgericht in Osterode a. H., der Rechtsanwalt Albrecht aus Berlin bei dem Amtsgericht in Pasewalk, der Gericht2- assessor Lurje und der Rechtsanwalt Böhncke in Pasewalk bei dem Landgericht in Stettin.

Der Amtsgerichts-Rath Sostmann in Elze, der Rechts- anwalt Justiz-Rath Wachendorf in Bonn, der Rechtsanwalt und Notar Aschenborn in Hirschberg und dex Rèéhhtsanwalt und Notar Geißler in Breslau sind gestorben.

Abgereist: Der Wirklihe Geheime Ober-Regierungs- Rath und Ministerial-Direktor Marcard nah Obersghlefien.

Bean n Ema U n}

Nach Vorschrift des Gefeßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: :

1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. August 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an den Provinzialverband von Westpreußen behufs Erwerbung des zur Herstellung eines gepflasterten Anfuhrweges von der Bohnsack-Steegener Provinzialchaussee nah der C bei dem Dorfe Bohnsack im Landkreise Danzig erforder- lihen Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen S Mieeans zu Danzig, Jahrgang 1881 Nr. 10 S. 37, ausgegeben den

ärz j :

2)NDET Allerhöchste Erlaß vom 20. September 1880, betreffend

die Verleihung des Enteignungsrechts an die Staatsbauverwaltung bezüglih der zur Verbreiterung des großen Friedrichsgrabens im Regierungsbezirk Königsberg Sledbeliden Grundstücke, dur “das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg, Jahrgang 1881 Nr. 6 S. 31, ausgegeben den 10. Februar 1881;

Y der Allerhöchste Erlaß vom 2. Februar 1881, betreffend die Genehmigung eines Nachtrags zum Statut der Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen vom 12. Januar 1876, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 12 S. 76, aus- gegeben den 22. März 1881;

4) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 16. Februar 1881, betreffend den Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Menden nah Hemer dur die Ber- gisch-Märkische Eisenbahngesellschaft, durd die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 13 S. 113, aus- gegeben den 2. April 1881,

der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 14 S. 89/90, aus- gegeben den 2. April 1881;

5) das Allerhöchste Privilegium vom 16. Februar 1881 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender U der Stadt Dortmund bis zum Betrage von 6 000 000 f Reichs- währung durch das Amtsblatt der Königlichen Regterung zu Arns- berg Nr. 14 S. 90 bis 92, ausgegeben den 2. April 1881;

6) das Allerhöchste Privilegium vom 25. E 1881 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine (2. Ausgabe) der Stadt Dranienburg im Betrage von 293 000 4 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 14 S. 117 bis 119, ausgegeben den 8, April 1881. ;

Nichtamkliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 19. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den zum Komman- danten von Posen ernannten General-Major von Below und nahmen den Vortrag des General-Adjutanten von Albedyll Mies Tische den des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck

gen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte am Sonnabend Abend der liturgishen Andacht im FelbR Le am ersten Osterfeiertage dem Gottesdienste da-

Das Fanmiliendiner fand bei den Kaiserli jestä in Valald ate fand bei den Kaiserlihen Majestäten e Ayre E die n dem Gottes-

apelle des neums bei Kranfenhaus Vethanien agdaleneu ei Und besuchte das ord Ousfferin, bisher englisher Botschafter in Rußland, wurde gestern von Bciden Kaiserlichen Majestäten empfangen.

Den Kammerherrendienst bei Jhrer Majestät der Kaiserin

haben die Kamme ; i Bonn: rherren Graf Matuschka und Graf Voß Buch

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit d A t 1 S Si am eno R Bor: “Röni ; : E cinige Stunden 220 al L NIrY em Prinzen Heinri auf „Aaymllags 43/, Uhr empfing Se. Kaiserliche i russischen General-Adjutanten Fürsten Selig E

Andasl E). besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die liturgische

_ Am ODstersonntage wohnten Jhre Kaiserliche önig- lihén Hoheiten die Kronprinz erten mit E,

Diner zu Jhren Majestäten.

/

Königlichen Hoheiten dem Prinzen Heinri und der Prin Victivia Us Gottesdienst im Dome bei. Vrinjessin

Nachmittags 5 Uhx begaben Sih Hößstdieselben zin

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronv- mit dem Prinzen Heinrich und den Erbprinzlih sagen Den Herrschaften die Vorstellung im ictorig

eater.

Gestern Vormittag 8% Uhr begab Sich Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen He nah Potsdam und kehrte um ein Uhr nah Verliy zurüd.

Nachmittags um 5 Uhr empfingen Zhre Kaiserlihen 6, heiten die Kronprinzlichen Herrschaften Lord und Lady Due

Am Abend besuchten Höchstdieselben mit dem Prinzen Heinrih und der Prinzessin Victoria die italienishe Vor. stellung im Friedrih-Wilhelmstädtishen Theater.

Heute Vormittag 9 Uhr erfolgte die Abreise Sr. König: lichen Hoheit des Prinzen Heinrih na Kiel.

Se. Majestät der Kaiser haben am 27. y, M, dem Tage der feierlihen Beiseßzung des Howhseligen Kaisers Alexander 11. von Rußland Majestät, bestimmt, daß das Ne: giment, welches bisher in der preußishen Armee die hatte, Allerhöchstdessen Namen zu führen, denselben für alle Zeiten unter der Bezeihnung „1. Brandenburgi Ÿes Ulanen-Regiment (Kaiser Alexander Il von Uß: [and) Nr. 3“ beibehalten soll.

daß die in die Unter-

Die Erfahrung hat ergeben, offizier-Vorschulen eintretenden jungen Leute zum Theil eine so geringe Körpergröße haben, daß sie länger, als den diensilihen Jnteresse entspriht, in den Unteroffizier:Vir: schulen verbleiben müssen, bevor sie den Unteroffiziershuléy überwiesen werden können.

Jn Ergänzung der Bestimmung sub 6 der Nathridtzy für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier: schule zu Weilburg einzutreten wünschen, vom 11 Dftobtr 1879, ist daher das Minimalmaß für diese jungen Lj bei einem Alter von 15 Jahren auf 152 cm, bei einem Ar von 16 Jahren auf 155 cm festgeseßt worden. Von dis ne darf nur unter besonderen Umständen abyshn werden. j

Aus Anlaß eines Spezialfalles hat die Rechnungskammer sich damit einverstanden erklärt, d Fenster-Marquisen an solchen Dienstwohnungen von Staatsbeamten, welche sich in fiskalischen Gebäuden Definba wenn ihre Anbringung von der Centralinstanz as worden ist, auf Kosten der Staatskasse zu beschaffen un de Pertinenzstücke des betreffenden Gebäudes zu unterhalten, s: wie auch, daß fortan dergleihen Marquisen an solhen 6e schäftslofalen der Königlichen Behörden, welche si in fisla: lichen Gebäuden befinden, als Pertinenzstücke dieser Gebäude . anzusehen und die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung derselben, nicht wie bisher, bei dem Geschäftsbedürfnißfonds,

sondern bei dem betreffenden Gebäude-Unterhaltungsfonds zu aerrèechnen sind.

Jn mehrfachen zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Erlassen sind'die Justizbeamten vön dem Justiz-Minister darauf hingewiesen worden, si bei der Vollziehung amtliGer Schriststücke einer deutlihen NamensuntersYrift zu befleißigen. Da noch täglih Schriftstücke vorkommen, welde an Stelle einer leserlihen Unterschrift des Namens Srist: zeichen enthalten, die zwar einen Namenszug darstellen follen, si aber als durchaus unlesbar erweisen ‘oder doch nur mit Mühe entziffert werden können, so hat der Justiz-Minister hieraus Verenlassung genommen, jene älteren Verfügungen von Neuem in Erinnerung zu bringen.

Eine Gegenforderung des Miethers eint Wohnung gegen die Miethsgeldforderung des Vermiethät kann, nah einem Erkenntniß des Reichs gerichts, V. Cl senats, vom 2. März d. J., behufs Aufrechnung, im Geltung bereihe des Preußischen Allgemeinen Landrechts, vom Miet nux dann geltend gemacht werden, falls die Gegenforderuny vom Vermiether nicht bestritten wird, oder sie sofort dur) Urkunden, Eideszuschiebung oder gegenwärtige Zeugen liquitt gemacht werden kann. „Ferner kann dèr Miether geg dl von dem Vermiether eingeklagte Miethsgeldforderu alf eine nit liquide Gegenforderung geltend machen, ils aus dem Miethsvertrage selbst sih ergiebt und somit trag8mäßiger Wechselbeziehung zu der MiethsgeldforWlh- steht. Hat beispielsweise der Vermiether bei Abs{liht Miethsvertrages die Ausbesserung der vermietheten Rk übernommen und sodann die Erfüllung dieser Pflicht unit lassen, so kann der Miether die sodann aus ‘eigenen Mili bestrittenen Auslagen für die Reparatur der Miethsgeldso& rung gegenüber in Gegenrehnung stellen.

Zufolge einer Seitens des General-Gouverneurs it Moskau neuerdings erlassenen Bekanntmachung wird dit russische Kunst- und Jndustrieausstellun g daselbst nit in diesem, sondern erst im nächsten Jahre stattfinden,

Der Kaiserlich russishe Botschafter am hiesigen Aer: höchsten Hofe, von Saburo ff, ist nah Berlino zuridgelehtt und hat die Geschäste der Botschaft wieder übernommen.

Der General der Kavallerie von Rau, Chef der Landgen®d'armerie, hat eine mehrwöchige Dienstreise an getreten, g h Ÿ S

Hum 5s0jährigen Regierungs - Jubiläum St. Hoheit des Herzogs von Braunschweig wird si eint Deputation des 2. Garde-Ulanen-Regiments, und zwar der Oberst-Lieutenant und Regiments-Commandeur von Scholten, der Rittmeister von Rabe sowie der Premier-Lieutenant von Wiedebah und Nostiß-Jänkendorf, nach Braunschweig

geben. ;

Baden. Karlsruhe, 15, April. (Cöln. 3.) Naÿ Stocholim ist gestern Abend eine badische Gesandtschaft, bestehend aus dem Oberstkammernherrn Frhrn. von und zu Gemmingen und dem Kammernherrn Frhrn. von Reck, ab: gegangen. Jn Mannheim hat eine Versammlung zum Zweck der Gründung eines „Deutsch-volkswirth- shaftlihen Reformvereins“ stattgefunden. Das Pro: gramm spriht im Wesentlichen eine Zustimmung ¿1 den wirthschaftlihen Projekten des Reichskanzlers aus, ; In Heidelberg liegt den Behörden das Gesuch eines

Ingenieurs de Féral aus Longeville bei Mey um Ertheilung einer Konzession “zur Erbauung einer Pferdebahn vol,