1881 / 100 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Freitag,

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Deutscher Reichs-Anzeiger | Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Berlin, 29. April 1881.

Fhre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten “ay gesiern Abend nach Wiesbaden resp. Baden-Baden

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem bisherigen Direktor des Köllnishen Gynmnasiums zu Wrlin, Professor Dr. Kuhn den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts-Direktor a. D. F Nüller zu Breslau und dem Oberförster a. D. Busse zu Lüneburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Dom- propst, Geheimen Justiz-Rath von Rabenau zu Naumburg 2,/S. den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stèrn; dem in Diensten des Herzogs von Ratibor stehenden Oberförster Hossmann zu Rauden im Kreise Rybnik den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; sowie dem Professor und Prorektor a. D. Braune zu Cottbus, bisher am Gym- nasium daselbst, den Adler der Ritter des Königlichen Haus- Jg von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnfignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserli russishen St. Annen-Ordens erster Klasse: dem Ober - Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath Günther zu Poseu; des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Regierungs-Vize-Präsidenten Wegner ebendaselbst ; des Kaiserlich russishen St. Wladimir-Ordens vierter Klasse: dem Rittmeister von Strahl, persönlihen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen ; des Großherrlich türfishen Medschidje-Ordens dritter Klasse: dem im türkishen Staatsdienste beschäftigten Regierungs- Jalh Wettendorf zu Konstantinopel ; des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: lem Kammerherrn von Tyszka, Vorstand des Hof- Faats Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise von ; sowie dei Großoffizierkreuzes des Königlich belgishen Leopold-Ordens: dem Regierungs-Präsidenten Hoffmann zu Aachen.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller-

eruht : * Bureaudirektor des Reichstags, Rechnungs - Rath

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dem Karl Osfar Ferdinand Knack den Charakter als Ge- himer Rechnungs-Rath zu verleihen.

Der Notarictskandidat Ludwig B eck zu Colmar ist zum Netar im Landgerichtsbezirke Zabern mit Anweisung feines Vohnfites in Pfalzburg ernannt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : „die Gerichtsassessoren Frydrychowicz in Gnesen, Teipel in Breelau, sowie U den Staatsanwalt Nausester in Kiel, und die Gerichtaassessoren Clarenbach und Wingen zu rihtern zu ernennen; ferner / j den Rechtsanwälten und Notaren Kortum in Naum- F} burg a./S., Otto in Halle a./S., Costenoble in Magde- 8, Fromme in Seehausen i./A. und Robolski in , Clausen zu Cappeln im Kreise Schleswig, Cornils in Husum, Wieck in Pinneberg und Dahms in n, Eickenbush und Kroenig in Hamm, Blum- del in Warendorf und Wulff in Schwelm den Charakter Rath,

als dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Thorn, Sekretär Trauthan, und ads i dem Amtsgeriht in Danzig,

dem Gerichtsschreiber bei Sekretär Maine dei ihrer Versegung in den Ruhestand

Ä Charakter als Kanzlei-Rath,

für Berlin außer den Post-Anstalten auh die Expe- |

den 29. April, Abends.

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Ale Poft-Austalten nehmen Bestellung an;

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. s

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dem Stadtgerichtskalkulator z. D. Werth hierselbst den Charakter als Rechnungs-Rath, sowie

dem Kreisphysikus des Kreises Niederung, Dr. med. Ritter in Kaukehmen und dem Kreiswundarzt des Kreises Gifhorn, Dr. med. Langenbeck in Gifhorn den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistilihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Mit Allerhöchster Genehmigung i} der dirigirende Arzt des Kranfenhauses Bethanien zu Berlin, Dr. E. Rose zum ordentlihen Honorar: Professor bei der medizinischen Fakultät der Universität daselbst ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Lieutenant Graf von Per- poncher, nach Wiesbaden.

Bekanntmachung für Seefahrer. é Am Montag, den 2. Mai, beginnt hier eine Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt. Leer, den 28. April 1881. : Der MIDO na R E, chreiber.

der heutigen Handelsregister:Beilage wird Nr. 17 der Zeichenregister- Bekanntmachungen veköffentlicht.

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Nichtamfkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. April. Se. Majestät der Kaiser und König sind Een Abend nah Wiesbaden ab- gereist und, laut Ung s „W. T. B.“, heute Vormittag 10 Uhr 20 Minuten im bestea Wohlbefinden bei prahtoollem Wetter dort eingetroffen. Nachdem Se. Majestät auf dem Bahnhofe von den Spigzen der Behörden ereien worden, begaben Sih Allerhöchstdieselben in offenem Wagen, von der auf den festlich beflaggten Straßen zahlteih versammelten Sclese mit enthusiastishen Hochrufen begrüßt, nah dem

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Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern den Besu Jhrer Kaiserlihen Hoheiten der Herzogin fan Edinburgh und der Großfürsten Sergius und Con-

antin.

Jhre Majesiät war im Augusta- Hospital und in der Kaiserin-Augusta-Stiftung zu Charlottenburg anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern früh um 6 Uhr nah dem Ostbahnhof zur Begrüßung Jhrer Kaiserlihen Hoheiten der Herzogin von Edinburgh sowie der Großfürsten Sergius Alexan- drowitsh und Constantin Constantinowitsh und geleitete so- Pala die Herzogin von Edinburgh nach dem Kronprinzlichen

alais.

Um 11 Uhr nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Meldung des Majors Schmack vom 2. Niederschlesischen Jnfanterie-Regiment Nr. 46 entgegen.

Um 111/, Uhr begleiteten Zhre Kaiserlihen und König- lihen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Herzogin von Edinburgh, Kaiserliche Hoheit, zu den Majestäten und gaben Höchstderselben demnächst um 121/, Uhr zur Abreise das Geleit nah dem Lehrter Bahnhof.

Um 6 Uhr fand bei den Kronprinzlichen Herrschaften ein größeres Diner statt. Ñ

Nach demselben begaben die Höchsten Herrschaften Sich zur Verabschiedung zu Jhren Majestäten.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz war um 10%, Uhr bei der Abreise Jhrer Majestäten auf dem Potsdamer Bahnhofe. / i

Im Laufe des heutigen Vormittag wohnte Se. Kaiserliche Le der Kronprinz der Dees der Bataillone des

arde-Füsilier:Regiments auf dem Tempelhofer Felde bei.

Auf Höchsten Befehl Sr. Kaiserlichen und König- lihen Hoheit des Kronprinzen hat si der General- Major Mischke, Chef des Stabes der 4. Armee-Jnspektion, nach München begeben, um daselbst im Höchsten Auftrage in Vertretung Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Beerdigungsfeierlihkeiten für den verstor- benen General der Infanterie Freiherrn von der Tann beizuwohnen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sißung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sigung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen- (36.) Sißung des welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, schritt das Haus zunächst zur zweiten Berathung des Entwurss eines Geseyes, betreffend die Besteuerung der Dienstwohnungen der Reichhs- beamten, auf Grund des Berichtes der 1X. Kommission. Der Referent der leßteren, Abg. von Puttkamer (Lübben), empfahl mit furzen Worten die Annahme der Kom- missionsvorschläge, welche dahin gehen, die Miethssteuer nicht mehr als auf 15 Prozent des Diensteinkommens zu erhöhen, während die ursprüngliche Régierungsvorlage als Marimalgrenze 10 Proz. festsezte. Der Abg. Richter (Hagen) führte aus, däß es sich mit dem vorliegenden Ent- wurf um einen Aft der Kabinetsgeseßgebung handle, da der- selbe, anstatt fich auf ein nothwendiges Prinzip zu stüßen, ledigli unter dem Eindrucke eines einzelnen Falles zu Stande gekommen sei. Redner ging bei Schluß des Blattes dazu Über, den Nachweis zu führen, daß die Vorlage eine unbillige Auzdehnung der Beamtenprivilegien sanktionire.

Na amtlichen Nachrichten aus Konstantinopel haben die türkischen Behörden aus Anlaß wiederholt vorge- kommener Zuwiderhandlungen das Verbot in Erinnerung ge- bracht, wonach Handelsschiffe aus dem Aegäischen Meér in die Dardanellen und aus dem Schwarzen Meer in den Bosporus zur Nachtzeit niht einlaufen dürfen.

den aus Militärfonds (Kapitel 24, Titel 21)

den Civilbehörden zu erstattenden Kosten der Vollstreckung der en Personen des Beurlaubtenstandes (§. 7 des Gesehes,

d die Alesübung der militärischen Kontrole 2c. vom

15. Februar 1875 und §. 14,3 der Kontrol-:Ordnung) im Disziplinarwege verhängten Arrest- und Haststrafen gehören, nah einer Verfügung des Kriegs-Ministers, vom 21. d. M., au die dur den Transport der betreffenden Personen vom Aujenthaltsorte zum Civilgesängniß erwachsenen Kosten, soweit die zwangsweise Ueberführung der Bestrasten dorthin dur Nichtbefolgung der Aufforderung zur Verbüßung der Strase nothwendig geworden ist.

Nachdem in Gemäßheit des am 1. d. Mts. in den Provinzen Ost- und Wesipreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen und in den Hohenzollernschen Landen in Kraft getretenen Geseßes über die Organisation der allge- meinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 von dem ge- nannten Tage ab die Abtheilungen des Jnnern der Bezirfs- Regierungen in diesen Landestheilen aufgehoben und die Ge- schäfte derselben auf die Regierungs - Präsidenten übertragen worden sind, nach einem Circularerlaß des Ministers des Jnnern vom 14.. d. M. die Verfügungen, Requisitionen und Berichte, welche in den zu dem Geschäfts- kreise der aufgehobenen Abtheilungen des Jnnern gehörigen Angelegenheiten bisher an die Regierung ergangen sind, nun- mehr an den betreffenden Regierungs-Präfidenten zu richten. In den bisher zum Geschäftskreis. der Abtheilung des Jnnern der Königlichen Regierungin Potsdam gehörigen Angelegenheiten der Haupt- und Residenzstadt Berlin sind die Verfügungen bezw. Requisitionen und Berichte, soweit es sih um die im Art. 1 Abs. 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Januar cr. bezeichneten Jnvalidenpensions- und Unterstüßungssachen han- delt, an den Polizei-Präsidenten, in allen übrigen Angelegen- heiten an den Ober-Präsidenten von Berlin zu adressiren. 2 dem zu dem Geschästskreise der Abtheilungen für das irhen- und Schulwesen und für Domänen, Forsten ynd direkte Steuern gehörigen Angelegenheiten find die Ver- fügungen, Berichte 2c. au ferner an die betreffende Regie- rung zu rihten. Bei den einé Behörde repräsentirenden Einzel-Beamten, welchen persönlih die alleinige Verantwort- lichkeit für die Verwaltung des Amtes obliegt, insbesondere bei den Landräthen, bezw. Kreis- und Amtshauptmännern, Lee: und Kirchspielsvögten, Amtmännern 2c., sind die erfügungen stets an die Person des betreffenden Beamten und nur im Falle einer Vakanz der Stelle an das bezügliche

Amt zu richten.

Das gesezlihe Retentionsreht des Vermie- thers an den in der vermietheten Wohnung befindlichen Mobilien des Miethers für Miethsrückstände erlischt mit dem Verlassen der Wohnung dur den Miether. Zieht der Miether nah einem anderen Hause desselben Vermiethers, #0 steht nah einem Urtheil des Reihsgeriht s, 111. Strassenats, vom 26. Februar d. J., diesem sodann nur in Bezug auf die Miethsrüstände der neuen Wohnung das geseßliche Reten-- tionsrecht zu. Der etwa zwischen Vermiether und Miether vor dem Umzuge na der neuen Wohnung geschlossene Ber- trag, daß das dem Vermiether zustehende Retentions- resp.

fandrecht an den Mobilien wegen der Miethsrückstände in-

olge des Umzuges nicht aufgehoben werden solle, ist rechtlich R Bundesrath, Königlich

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kömgl sächsische Geheime Finanz-Rath Golz ist von Bea Ties eingetroffen.