1881 / 100 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 100.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 29. April

1881.

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sih vor

E Nichtamtliches. Das Nämlithe gilt von dem Geschäfte eines Gesindevermiethers | über Tacitus habe der Vorredner allerdings ganz zutreffend i und von dem Geschäfte eines Auktionators. den Zustand- geschildert, in welchem der Reichsta en. Berlin, 29. April. Jm weiteren Ver- Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Ge- | einer Reihe von Jahren befunden habe. Er wolle das P

laufe der gesirigen (35.) Sißung sehte der Reichstag die erste Berathung des Entwurss eines Gesezes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gsrichts- fostengesehes und der Gebührenordnung für Ge- rigtsvollzieher, fort. Der Abg. von Seydewiy (Bitter- erflärte Namens der deuts-konservativen Partei, daß

der vorgelegte Entwurf in vielen Punkten den Anschauungen ; aktion entspreche ; Seitens seiner politischen Freunde

sei wiederholt den Klagen über die Höhe der Gerichtskosten Ausdruck gegeben worden. Es bringe die Vorlage s{heinbar ilich nur wenig Erleichterungen, aber wenn man bedenke, de die meisten Klagen sih von jeher gegen die Neben:

kosten gerichtet hätten, so werde man um fo dankbarer an- «ennen müssen, daß die Reichéregierung einen Haupt:

( erdepunkt zu, forrigiren unternommen habe. Schon die Jitation der Gerichtsvollzieher gegen die neuen Bestimmun- fa ae, daß man es hier doch nit lediglich mit Kleinig- iten zu: thun habe. Dem Antrage auf Verweisung an eine Lerzehner:-:Kommission schließe si seine Partei an.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bemerkte, da das gachtsfkosienwesen zum großen Theil durch die Prozeßgeseh- gmg selbst bedingt sei, so sollte man füglih vor einer No- ele zur Civilprozeßordnung nit zurückschrecken; er wenigstens finne eine solche um so weniger jür ein großes Uebel halten, als do der Natur der Sache nach nicht gleih auf den ersten Vurf imwer etwas ganz Vollendetes zu Stande zu fommen pflege. Jedenfalls sollten die Prozeßgebühren niemals eine Einnahmequelle für den Staat bilden, wenngleih der Grundsaß der völligen Unentgeltlichkeit der Justi praftisch den \ch{chwersten Bedenken unter- liegen müße. Wenn man nun vorschlage, die Gebühren der

Gerichtavollzieher herabzuseßen, so warne er davor, Erfah- rungen, die man in einzelnen Fällen gemacht habe, zu genera- lifiren. Auch er habe allerdings Gerichtsvollzieher Letinen ge- lernt, die geradezu ein reihes Haus geführt hätten; man dürfe aber mt vergessen, daz doch die Mehrzahl eine sehr be- seidene Existenz friste. Mindestens müßte ihnen ein be- süimmtes Minimaleinkommen garantirt werden, da er (Redner) der Ansicht sei, daß für alle diejenigen, welche der Justiz dienten,

doch in der Art gesorgt werden müßte, daß sie nit mit Nahrungssorgen zu kämpfen hätten. Dieser Fall würde aber nah der Meinung der Gerichtsoollzieher

werbe beginnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen,“

Der Abg. Dr. Braun erklärte, man habe die Gewerbe- ordnung schon so oft von konservativer Seite als den Siß alles Uebels beflagt, denno lasse man sie in ihren wesent- lihen Prinzipien unangetastet und beschränke sich auf kleine winzige Amendements, die thatsählih gar nichts änderten und nur den Zweck hätten einzelne Leute in ihrem Gewerbetriebe ju stören, zu beschränken und zu quälen. Wenn die Klagen

er Konservativen wirklih begründet wären, so sollten sie doh den Muth der Ueberzeugung haben und die Aufhebung der Gewerbefreiheit beantragen. Man pflege die Liberalen für die Gewerbefreiheit verantwortliÞch zu machen, aber niht die Liberalen hätten das Verdienst der Urheber- schast sondern Friedrih Wilhelm T1L, der in einer Zeit der Noth seinem Lande die Gewerbefreiheit gegeben und es dadurch aus tiefem Verfall gerettet habe. Also ihn und nicht die Liberalen möge man anklagen. Man erzähle von Solon, daß derselbe nah Vollendung seiner Geseßgebung auf lange Zeit ins Ausland gegangen sei, nahdem er sih vorher von seinen Mitbürgern das Versprechen hätte geben lassen, daß während seiner Abwesenheit an den Geseßen Nichts geändert werden sollte. Die Reihttags mene shienen keine Solone zu sein, denn an die Nothwendigkeit einer Stabilität der Geseß: gebung denke man nicht. Heute pflanze man einen Baum, um ihn morgen son wieder umzuseßen, und bald nah dieser, bald nah jener Richtung zu beugen. Nach je drei Schritten vorwärts mache man zwei wieder zurück und käme dadur in eine Zikzackbewegung, die den allgemeinen Jnter- essen gewiß nicht förderlih sei. Der Reichstag habe sich in den leßten Jahren fortwährend damit beschäftigt, neue Steuergeseßze und neue Strafgeseßze zu mahen. Vershwöre man sih end- li, diesem Zustande ein Ende zu machen. Allerdings habe der Reichstag auch in der liberalen Aera eine sehr große Menge neuer Geseße gemacht, es seien dies aber meist nur Abschaffungen alter s{chlechter Geseße gewesen, während die Konservativen jeßt jene alten Gesche wieder ins Leben rufen möchten. Er möchte die konservative Partei in der That bitten, dem Lande endlih einmal Ruhe zu gönnen und ihren gesey- geberishen Feuereifer einigermaßen zu zügeln. An die Stelle der in der Gewerbeordnung gewährten Freiheit wolle man einerseits Polizeiwillkür, andererseits kforporative Verbände

eintreten, wenn die Vorlage angenommen würde. Wenn- gleich man si ein bestimmtes Urtheil hierüber allerdings schwer- lih werde bilden können, so erscheine es doch geboten, nah allen Seiten hin die betreffenden Petitionen eingehend zu prüfen. Jedenfalls sei es viel bedenklicher hohe Gebühren- säge zu ermäßigen, als von vorn herein niedrige Säße auf-

ellen. Die ganze Gerichtsvollzieherfrage könute übrigens Eer wohl so lange aufgeschoben werden, bis die statistischen Ermittelungen abgeschlo)jsen seien, und dem Reichstage in dieser Beziehung das volle Material vorliege.

Der Dr. Abg. Schröder (Friedberg) erklärte, man könne sich nit verhehlen, daß gegenüber dem Andrängen des Reichs- tags in dieser Frage die Reichsregierung in einiger Verlegen- heit sein müsse, womit sie zuerst aufwarten und das Besser- machen beginnen sollte. Bedauerlicherweise sei. bei dieser Vor- lage, wenigstens den Motiven nah, überall nur von finanz- politishen Erwägungen die Rede, Rüdlfichten, die so wenig wie früher bei dem Gerichtskostengeseße und seinen LUEI filn maßgebend sein dürften. Die Höhe der Gerichtsfosien und der damit Mgen nwaltsgebühren mache

Q gerade dem fleinen ann, sofern derselbe nicht (mde arm sei und im Armenre@Gt klagen könne, un- nglih, sein Reht zu suchen. Dieses Uebel sei

so groß und bedenklih, daß die Regierung nit die Verant- nortlichkeit auf sih laden dürfe, noch zwei Jahre auf stati- fische Erhebungen zu warten und so lange die durhgehende chung aller betreffenden Gebührensäße hinauszuschieben. Recht sei in dieser Beziehung auf die Nothwendigkeit ciner Novelle zur Civilprozeßordnung hingewiesen worden. Da eine solche indessen niht von heute auf morgen gemacht werden fönne, so würden seine politischen _Freunde und er hei der zweiten Lesung in Form einer Resolution oder in anderer Weise eine allgemeine prozentuale Ermäßigung tlicher Gerichtskosten um mindestens 25 bis 30 Proz. agen; gleichzeitig halte er auch die Revision der Anwaltsgebührenordnung für eine Nothwendigkeit. In der Vorlage handele es sh leider nur um Minderung von sogenannten Nebenkosten; das Institut und die Kosten- der Gerichtsvollzieher ollten mehr „bluten“. Besonders rheinischen Gerichtsvollzieher gegenüber erscheine es nicht blos als eine finanzielle Beeinträchtigung, sondern als ein E Due, in dieser Weise jeßt vorzugehen. Für den der Annahme der Vorlage müßte jenen Beamten ein nicht Us hohes Minimalgehalt garantirt werden. Er beantrage, die Vorlage nit einer Kommission von 14, sondern von N Mitgliedern zu überweisen. ; L Dieser Antrag wurde abgelehnt und die Ueberweisung an tine Kommission von 14 Mitgliedern beschlossen. | Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge- , Abänderung der Gewerbeordnung. Der lautet:

„An die Stelle des §. 35 der Gewerbeordnung treten folgende

en: i Die Ertheilung von Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht als Gewerbe, sowie die bômäßige Besorgung fremder Rechts- genen und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, ins- ondere die Abfassung der darauf bezüglichen scriftlichen Auf- fann untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die äfsigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diefen Ge- werbebetrieb darthun. Y i: Unter derselben Voraussetzung können untersagt werden: Ver T Handel. mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten der er Wäsche Kleinbandel mit altem Metallgeräth und ruch und dergleichen), sowie der Kleinhandel mit Garn- oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen.

segen. Gegen diese leßte Forderung würde sih prin- zipiel gar nihts einwenden lassen, wenn sie nur überall durchführbar wäre. Die gegenwärtige Vorlage

aber schaffe thatsählich nihts Anderes als reine Polizei- willkür oder freies Ermessen, welhes mit Willkür sehr nahe verwandt sei. Allen Leuten, welche eines der Gewerbe be- trieben, die im §. 35 der Gewerbeordnung aufgeführt seien, werde der Strick um den Hals gelegt, den die Verwaltung quziche, sobald sie es für angemessen halte. Die Motive er- lärten, daß man auf das srüßere onzession3wesen nicht zurüdckgreifen dürfe, und er sei darin vollkommen mit denselben einverstanden ; die gegenwärtig vorgeshlagenen Bestimmungen aber litten unter denjelben res und gewährten nament- lih niht die geringste rantie, daß die angedrohten Beschränkungen des Gewerbebetriebes gerade diejenigen tráfen, welche der Geseßgeber treffen wolle. Die Vorlage mache die Untersuhung gewisser Gewerbebetriebe davon a hängig, daß „Thatsachen vorlägen, welche die Unzuverlässig- feit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbe: betrieb darthäten“. Wie und von wem jollten diese Thatsachen festgestellt werden? und wer solle entscheiden, ob dieselben geeignet seien, die Unzuverlässigkeit darzuthun? Jn Betreff der Turn- und Shwimmlehrer vermisse er alle sach: lichen Gründe. Mit der größten Ausführlichkeit seien die Winkelkonsutenten und Winkeladvokaten behandelt. Die Gründe seien auch hier nit rationell. Diese Klasse von Ge- werbtreibenden könne nicht entbehrt werden, glaube das Volk; sie entsprähen einem großen Bedürfniß. s Material sei sehr dürftig. Wenn der Entwurf an die Gewerbekommission verwiesen werde, so möchte er bitten, dann von der Regierung die vollständigen Akten einzuziehen. Es gebe keinen Stand in anz Deutschland, der nicht ein räudiges Schaf O enn man gegen die Patentanwälte nur einen Fall an- führen könne, wolle man da die Erfinder und Techniker unter Vormundschaft stellen? Diese wollten folhen Schuß nit! Für die Beschränkung der Auktionatoren führe man Mißstände in Sachsen und Braunschweig an. Warum wolle man das saubere Rezept dem ganzen Deutschland geben? Wolle man blos Verordnungen auf dem Papier schaffen, so sei das Puklikum getäuscht. Man solle die Auktionatoren kontroliren, aber dazu brauche man die Gesezgebung niht. Man solle Geseze machen niht um vorüberge Launen willen. Auch die Gesindevermiether würden als böse Leute hingestellt, sie empföhlen shlechtes Gesinde als gutes. Hand aufs Herz; auch alle Mitglieder dieses Hauses hätten Zeugnisse, die sie naher für fals erkannt, aber do nicht widerrufen hätten, ausgestellt, Man schiebe auf die Gesindevermiether die Verschlehterung der Dienstboten: darüber habe man hier kein rechtes Urtheil, denn man sehe die Sache von dem einseitigen Standpunkt der Herrschaft an, die Dienst- boten sprächen vielleiht von einer allgemeinen Verschlechte- rung der Herrsdastean, Da gebe es nur ein Rezept : größere Vorsicht ! eim Trödel habe man fi die Sache sehr leicht emacht, man habe geglaubt, mit den „hosenverkaufenden nglingen“ niht viel Umstände nöthig zu haben, Jn der That sei der Trödler da, um, selbst ein armer Mann, den armen Leuten das Note zugänglih zu maden! Daher könne er nur bitten, das Geseg abzulehnen, und empfehle er au hier die Selbsthülfe. Gönne man dem deutschen Volk ein wenig Ruhe, nah dem Bs des weisen Solon, oder, wenn die Konservativen von diesem Nichts hören wollten, nah dem Beispiel des gans MRTEE Tacitus, der stets ein Vertheidiger der Aristokratie gewesen sei, und der gesagt habe: „Pessima respublica, plurimae leges!*

Der Abg. von Helldorff-Bedra bemerkte, mit dem Worte

rinzip der

Gewerbefreiheit nit beseitigen, aber es sei die Nothwendigkeit

treten. Jn diesem Sinne begrüße er die Vorlage mit Freu- den. Der Vorredner habe von korporativen Elementen gesprochen und von den Verdiensten des Centrums um die Gewerbe- ordnung... Auf dem Gebiete des E gehöre die Priorität den Konservativen. Hier

die polizeiliche natürlih nit 0 Vo1! redner have gesagt, die Gewerbeordnung habe das Prinzip und bei einer stattgefundenen Bestrafung die Versagung des Gewerbebetriebes zu statuiren. Das sei richtig, aber praktisch absolut ungenügend. Die Fälle, in denen wirklich {hon eine Bestrafung wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Sittlichkeit oder das Eigenthum stattgefunden habe, seien verhältnißmäßig selten gegenüber denen, in welchen ein offenkundiger f t: vorliege, die einem solhen Gewerbtreibenden obliegen follten,

Der Reichstag beschreite hier nur den Weg, den man bezüglich der Schauspiel-Unternehmungen mit dem Geseß vom 3, 1880 beschritten habe. an eine gewisse Willkür im rihtigen Sinne könne nie auf diesem Gebiete etwas geschaffen werden. Würde der Abg. Braun, } e rung der Geseßgebung leugne, namenilih in Bezug auf die Auktionatoren, die Denkschrift des Bundesraths über die Wanderlager und das Auktionswesen gelesen haben, so würde derselbe wissen, daß in dieser Beziehung die begrün- detsten Beschwerden in einem großen Theil Deutschlands be- ständen. So lange das Auktionswesen vollkommen freigegeben sei, sei auch sein Vorschlag einer Kontrole desselben mae li. Der fe Braun habe bei seiner Bemerkung über die Gesindevermiether ganz übersehen, eine wie große Noth in dieser Beziehung existire, [ unzuverlässige Personen dieses Gewerbes bemättigt hätten. Derselbe habe als Rezept für Alles wiederum die Selbsthülfe Men: Auf diesem Gebiete, im Kampfe gegen die Kon: Urrenz ile nicht helfen, die schühßende und ordnende Hand der feit ) und die Aufgabe des Reichstags sei es, ihr diejenigen Mittel i gewähren, die es ihr möglich maten, diese Pflicht in irklihkeit zu üben.

Der Abg. Günther (Sahsen) gab zu, daß allerdings einiger Muth dazu gehören würde, das Prinzip der Gemwerbe- freiheit anzugreifen

hier könne das Publikum unmöglih

Punkt gur nicht in Frage, weil Niemand von seiner Partei daran denke, dieses Prinzip anzugreifen. Ganz anders aber

liege die Sache, wenn man die großen und s{hädlihen Aus-

wüchse, welhe aus der Genera entstanden seien, be- \{ränfen wolle, wie es z. B. bei- den Wanderlagern u. A. bereits geschehen sei. Wenn dann der Abg. Braun sage, die

ervorgetreten, dem unbere{tigten Kampfe des Eigennugßes, der Reklame gegen die ehrlihe wirthschaftlihe Arbeit entgegenzus -

andele es sich einfah um * Seite der Gewerbeordnung und der könne man mit korporativen Ordnungen helfen. Der Vor» .

Konflikt mit den Pflichten und diesen leßteren gegenüber sei die Obrigkeit völlig machtlos.

uli

der das Bedürfniß zu einer Aende- -

indem si vielfah wirkli äußerst

der Unredlichkeit und der Unsolidität werde die *

und zu bekämpfen, da diese auf dem Boden der Zeit stehe. Für seine Partei aber komme dieser

Obrigkeit entbehren -

Konservativen würden der Gewerbefreiheit einen Strick um , den Hals legen, und ihnen etwas mehr Stabilität empfohlen

habe, so sei das für seine Partei, der man sonst immer allzu große Stabilität vorwerfe, äußerst interessant. Was den Hin-

weis des Abg. Braun auf den weisen Solon betreffe, der sei-

nen Mitbürgern empfohlen habe, bis zu seiner Rülkehr die

Ue wenn derselbe die Auswüchse der Gemwerbefreiheit mit ihrer ganzen shädlihen Wirkung sähe, von seinem Grundsaße ab- weichen würde. Der Abg. Braun habe dann gewarnt, man solle nit zu viel Gesege geben, in der liberalen Aera wären nur dringend nothwendige Geseße gegeben worden. Er wisse niht, woher es komme, daß dem Abg. Braun und seinen

Freunden jeßt die Geseßgebung so unbequem werde, er glaube, das habe seinen Grund darin, daß die Geseßz-

ebung der Liberalen fi niht bewährt habe. Die Herren agten immer, es lebe vor Allem das Prinzip! Gewerbefreiheit dürfe niht beshnitten werden, . selbst wenn viele Leute darüber zu Grunde gehen sollten. Dieses aber sei das der unbeschränkten Konkurrenz, das

allerdings den Herren von der linken Allem werde von der linken Seite immer gesagt, die trete zu viel ein. Nenne man es, wie man wolle, da ewisse Maßregeln nothwendig seien, werde selbst die liberale artei nit bestreiten können. Der Abg. Braun hätte aus den Motiven den entgegengeseßten Schluß ziehen müssen, daß man gerade die betreffenden Gewerbe konzesjionspflihtig machen müßte. Denke man beispielsweise daran, welhen großen Schaden die Winkeladvokatur hervorrufe, so glaube er, habe der Staat eine doppelte Verpflichtung, hier einen Schuß eintreten zu lassen. Der Abg. Braun habe dann ferner behauptet, es handele sih in den Motiven S um preußische Zustände und in andern Staaten seien derartige nicht vorhanden. Darin müsse er demselben entschieden widersprehen. Jn seinem engeren Vaterlande seien die Zustände gerade so, wie sie in den Mo- tiven geschildert seien, vielleiht noch s{hlimmer. Er hätte wünscht, der Abg. Braun hätte lieber, statt so viel die Mot zu studiren und allgemeine Prinzipien auszuführen, das tische Leben kennen gelernt, es würde das mäßiger gewesen sein. Abg. Braun über Tacitus als E der betreffe, so wisse er nicht, wie dieser Geseßentwurf c den Interessen der Aristokratie in Verbindung stehen 1026. Auf die Wendung des Abi S e en P den Jünglingen wolle er nicht n n t er D E jeßt Uebelstände herrschten, bei denen nicht blos die Hosen verkaust, sondern w

eines solchen Gesetzes sei, daß die Herren auf der reten

Die

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System des reinen Manchesterthums, welches bei einem großen Theil des Publikums in Mißkredit gekommen sei. Das möge - te unbequem sein. Vor -

olizei - aber

Gesehe nicht zu ändern, so glaube er do, daß heute die | elstände so schlimm seien, daß auch der Abg. Braun, -

praf=- s Pat 6

in i Was s\{ließlich die eee io ratie gerade mit

Rock und Hosen ausgezogen * Da Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das Eigeythümliche -