1871 / 146 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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‘die Mittel bereit zu halten, welche erforderlih sind, um bei aus- brehendem Kriege über die ersten finanziellen Schwierigkeiten hinweg- zukommen. Jn dieser Beschränkung seiner Aufgabe bildet der Kriegs- \haß die nothwendige finanzielle Ergänzung des Jnstituis der allge- meinen Wehrpfliht. Denn eben weil das leßtere darauf berechnet ist, mit kaappen Friedens8cadres die rasche Aufstellung einer um- fangrei@en Kriegs8formation zu ermöglihen, werden bei ausbrechMhen-- dem Kriege, wenn durch die Mobilmachung plöplih die ausgedehnte Kriegsformation ins Leben gerufen und mit Pferden und Vorräthen ausgestattet werden soll, sehr bedeutende unmittelbar bereite Mittel erforderlich, Dur diéfe Aufgabe des Kriegss{habes war einerseits die Beschränkung seines Umfanges auf ein Maß ermöglicht, welches hinreiht, um die beim Beginn der Mobilmachung auflaufenden außer- ordentlihen Ausgaben zu bestreiten, andererseits gewinnt er durch dieselbe die durhaus feiedlihe Bedeutung einer Geldreserve, welche nicht eine Vorbereitung zur Führung eines bestimmten Krieges, son- dern ledigli einen Bestandiheil derjenigen Kriegsbereitshast zéildet, ae bei unserem Heeressystem während des Friedens nothiwen- a ist. E Im Wege des Kredits können allerdings gegenwärtig verhäliniß- mäßig rasch umfangreiche Mittel beschafft werden. Allein schon die legislative Behandlung der Kreditfragen nimmt eine Zeit in Anspruch, während welcher bei plöbßlich eintretender Kriceg8gefahr zur Mobil- machung {on sehr ausgedehnte Mittel nothwendig verwendet sein müssen, wenn nicht die Jusfeldstelung der Truppen in einem für die Wegs! des Gebiets und die Geschicke der Nation verhängnißvollen rade verzögert werden soll. Ueberdies pflegt unmittelbar heim Ein- tritt der Krieg8gefahr der Geldmarkt sich in einer Lage zu befinden, die während der wenigen Tage, in welchen die Mittel zur Bestreitung der Mobilmachungskosten großentheils bereit stehen müssen , die Be- schaffung derselben im Wege des Kredits nahezu unmöglih macht.

Der preußische Kriegsschaß hat sich in der eben bezeihneten Be- deutung in dem leßten Kriege nicht nur als eine nüßliche Hülfe, sondern als ein Element der Kriegsbereitschaft bewährt, welches nit ce +3 höchsten Gefahren für die Nation vernachlässigt wer- en darf.

Der vorliegende Geseßenlwurf ist bestimmt, die Institution eines Kriegsschaßes als nothwendige Ergänzung des gemeinsamen Wehrsysteins für das Reich ins Leben zu rufen. :

Die Höhe des Reichskriegsschaßes is in dem §. 1 desselben auf 40 Millionen Thaler rkormiri. Da dieser Betrag {on dur die ein- maligen Ausgaben für die Mobilmachung der Armee des Norddeut- chen Bundes im Jahre 1870 überschritten wurde, so reicht derselbe bei Weitem nicht aus, um die durch eine Mobilmachung des ge- fammten deutschen Heeres veranlaßten einmaligen Ausgaben zu decken, vielmehr is} bei seiner Normirung darauf gerechnet, daß im Falle ausbrechenden Krieges die ¡Faktoren der Gesehgebung sofort zu- fsammenberufen werden, um die Wege des Kcedits für die Beschaffung der Mittel nicht nur zu den laufenden Ausgaben der Kriegführung, sondern auch zur Deckung eines erheblichen Restbedarfs an einmaligen Kosten der Mobilmachung zu eröffnen.

Die im zweiten Alinea des §. 1 in Beireff der Verfügung über die Bestände des Reichskriegsschaßes getroffenen Vorschriften sind dec Bestimmung desselben zur Herstellung augenblicklicer Kriegsbereitschaft unter Wahrung des bei Verfügungen über Reichsmittel den Faktoren der Geseßgebung zuständigen Rechts der vorgängigen oder nachträg- lichen Genehmigung angepaßt.

Um dem Reichskriegsscha§ die Bedeutung einer dauernden Jnsti- tution des Reichs zu geben, sind demselben für den Fall eingetretener Verminderung des Bestandes bestimmte Einnahmen zuzuweisen, dur deren Zufluß er wieder zur normalen Höhe ergänzt werden kann.

Dem preußischen Staats\{haße wurden bei seiner im Jahre 1820 erfolgten Neubegründung an Einnahmen die Verwaltungs-Uebershüsse und die zufälligen Einnahmen des Staates zugewiesen. Ueber die Verwaltungs-Uebershüsse ist durch Art. 70 der Reichsverfassung be- reits verfügt, \o daß nur die ge nicht aus den regelmäßigen Einnahmequellen fließenden Einnahmen dem Reichsschaße durch §, 2 im Fall eingetretener Verminderung seines Bestandes bis zur Wieder- erreihung desselben zugewiesen werden konnten. Da auf erhebliche zufällige Einnahmen nur ausnahm®2weise gerechnet werden kann, so mußte, wie unter Nr. 2 geschehen, auch auf die durch den Reichs8haus- halts-Etat erforderlihenfalls behufs Beschleunigung der Wiederergän- zung zu überweisenden Mittel hingedeutet werden.

Die im §. 3 vorgeschriebenen Vorschriften über die Kontrole der Verwaltung des Reichskriegsschaßes \chließen sich den Bestimmungen Über das Reichsschuldenwesen an. Die Heranziehung der Reichs- \huldenkommission dürfte sich theils mit Rücksicht auf den vorhande- nen Organismus, theils durch die Analogie der Jateressen bei aktiver und passiver Vermögensverwaltung rechtfertigen.

.— Dem Geseßentwurf, betreffend die auf Grund des Geseßes vom 21. Juli 1870 aufgenommene fünfprozen- tige Anleihe (s. Nr. 145 d. Bl.) sind folgende Motive beigefügt :

Die von Frankreih zu zahlende Kriegsentschädigung is in erster Linie zur Deckung der Kriegskosten bestimmt. Es empfiehlt sich daher, die für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes zur Beschaf- fung der Geldmittel für die Kriegführung aufgenommenen Anleihen zu lilgen, sobald die auf diese Entschädigung eingehenden und dem Norddeutschen Bunde überwiesenen Zahlungen solches gestatten. Denn von diesem Augenblick an würden die zur Verzinsung dieser Anleihen erforderlichen, jehr beträchtlichen Summen nußlos verausgabt werden.

In diesem Sinne ist bereits mit der Abtragung der in Form von Schaßanweisungen übernommenen Schuldverpflihtungen so weit vor- gegangen, daß an Stelle der fällig gewordenen Schaßanweisungen neue nicht wieder ausgegeben wurden, und daß diejenigen Schaßanweisun- gen, deren Kündigung vorbehalten wurde, zu nahen Terminen ge- Iündigt worden sind. D

_BVl. S. 505) und vom 27.

Auf Grund der beiden Kreditgeseße vom 21. Juli und 29. No. vember v. J. (Bundes-Geseßblatt Seite 491 resp. 619), nach weichen im Wege des Kredits 120 beziehungsweise 100, zusammen 220 Millio, nen Thaler flüssig zu maden warten, sind ausgegeben worden und zwar

1) auf Grund des Geseßes vom 21. Juli v. J. a) Schuldvers@rei, bungen der fundirten fünfprozentigen Anleihe von 1870 zum Non werthe von 113,773,300 Thlr. mit einem Realisationserirage von 104,369,647 Thir. b) fünfprozentige Schaßanweisungen, fällig am 1 ‘Juli 1871 über 5,000,000 Thlr. mit einem Realisationserträge von 5,000,000 Thlr. , am 1. August 1871 über 10,000,000 Thlr. mit einem Realisationsertrage von 10,000,000 Thir. 2) Auf Grund des Gesegzes vom 29, November v. J. a) fünfjährige fünfprozentige Schaßanwei- sungen in, zwei Emissionen zusammen zum Nominalwerthe vón 102,000,000 Thlr. mit einem Realisationsertrage von 95,752,500 Thlr þ) fünfprezent. Schaßanweisungen, fällig am 1. Februar 1872 über 4/247/,500 Thlr. mit einem Realisationsbetrage von 4,247,500 Thir. Im Ganzen sind durch Ausgabe von S@duldverschreibungen und

Schaßanweisungen zum Nominalrwwerthe von 235,020,800 Thir. flüssig

gemacht 219,369,647% Thlr.

Von den fkurzfristigen Schaßanweisungen siud eingezogen: am 1. Juli d. J 5,000,000. Thlr. , am 1, August d. J. 10,000,000 Thlr, ferner am 1. Februar k: J. fällig 4,247,509 Thlr. Von den fünf jährigen Schaßanweisungen ad 2a. sind gekündigt: zur Einlösung am 1, Januar f. J. die [. Emission 51,000,000 Thlr., zur Einlösung am 1. Februar k J. die Il. Emission 51,000,000 Thlr., so daß also im Ganzen 121,247,500 Thlr. theils abgetragen sind, theils bis zum 1. Februar f. J. fällig werden und nur noch die ausgegebenen Schuldverschreibungen der fünfprozentizen Anleihe ven 1870 über im Ganzen 113,773,300 Thlr. der Kün. gung bedürfen,

Zur Kündigung dieser auf Grund des Geseßes vom 21. Juli v. J, nach Maßgabe der Allerhöchsten Ertasse vam 24. Juli v. J. (B-G. j Januar d. J. (R..G.-Bl. S. 29) ausge- gebenen fünfprozentigen Anleihe des 2 orddeu!scen Bundes bedarf es nach der Bestimmung im §. 3 jenes Gesezes ciner besonderen gese, i FONSOBgUng/ durch welche zugleich die Kündigungsfrist festge- eyt wird.

Diese Ermächtigung herbeizuführen, ist der Zweck des vorliezenden Geseßentwurfs. , :

Es is} in Aussicht zu nehmen, daß der Antheil der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes an der vertragsmäßig bis zum 1. Mai k. J. zur Zablung gelangenden vierien halben Milliarde der KriegZentschädigung die zur Rückzahlung dieser Anleihe noch nöthigen Mittel gewähren wird. Da sich indeß nicht mit Bestimmtheit über- schen läßt, bis zu welchem Zeitpunkte die zur Rückzahlung der An- leihe erforderlichen Mittei angesammeli sein werden, so war es nit thunlich, den Kündigungstermin in das Geseß scibs| aufzunehmen. Es blieb nur übrig, dem Reichskanzler die Bestimmung dieses Ter- mins zu überlassen und die dur das Geseß zu treffende Bestimmung auf die Festsebung der Kündigungsfrist zu bes{ränken.

Der Gesehentwurf, betreffend die Kontrole des Reichéhaushalts für das Jahr 1871 (\. Nr. 145 d. Bl.) hat folgende Motive:

Zur Sicherstellung der gewissenhaften Befolgung und gleichmäßl- gen Handhabung der auf das Rechnungswesen bezüglichen Vorschrif- ten, sowie zur Vorbereitung der Beshlufnahme des Bundesrathes und des Reichstages Über die Entlastung der Bundesverwfaltung ist durch Geseß vom 4. Juli 1868 (B.-G.-Bl, S. 433) der preußischen Ober-Rechnungskammer unter der Benennung: »Rechnung8hof des Norddeutschen Bundes« die Kontrole des gesammten Bundes-Haus- haltes durch Prüfung und Feststellung der Rehnungen über Ein- nahmen und Ausgaben von Bundesgeldern, Über Zugang und Ab- gang von Bundeseigenthum und über die Verwaltung der Bundes- s{chulden übertragen worden.

Diesem Delegationsverhälinisse war indeß insofern nur ein pro- visorischer Charakter gegeben, als nach §. 1 des erwähnten Gesepes die Befugnisse dec preußis{en Ober-Rechnungskammer lediglih für die Jahre 1867, 1868 und 1869 zu Recht bestehen sollten. Es war die Absidt, mit Ablauf dieser Frist eine definitive Einrichtung auf Grundlage cines Geseßes über die Rechte und Pflichten der obersten Rechnungsbehörde zu treffen. Als dieser Zeitpunkt herannahete, war die Königlich preußische Regierung mit der Vorbereitung eines, die Organisation der preußischen Ober-Rechnungskammer betreffenden Geseßes beschäftigt und stand dessen Vorlegung an den preußischen Landtag in Aussicht, Die verbündeten Regierungen hielten es hei solcher Sachlage für richtig, der Beschlußnahme Über die definitive Gestaltung der ok‘ersten Rechnunesbehörde des Bundes bis zum Ab- {luß der Über die Organisation dex preußischen Ober-Rechnungs®- kammer zu gewärtigenden Verhandlungen Anstand zu geben und be- antragten daber in der vorjährigen Session des Reichstages eine ein- jährige Veclängerung des, durch das oben erwähnte Geseß der Ober- Rechnungêskammer erthcilten Mandats. Jhrem Antrage entsprechend, wurde durch das Geseß vom 11. März 1870 (B. G. Bl. S. 47) Be- stimmung getroffen. 4

Die damals vorausgeseßte Vorlegung eines Gesehes über die Ober-Rechnungskammer an den preußischen Landtag is durch den Krieg verhindert. Sie steht für die nächste Session desselben in Aus- \sidt und die verbündeten Regierungen haben daher gegenwärtig die nämliche Lage vor sih, wie im vorigen Jahre. Wie damals halten sie es auch gegenwärtig für gerathen, die Verhandlungen im preufßi- schen Landtage übex die Organisation der preußischen Ober-Rech- nungsfkamwmer der Beschlußnahme über die definitire Gestaltung der obersten Rehnungs8behörde des Reiches vorhergchen zu lassen,

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Statistische Nachrichten,

Ueber den Handel und die Jndustrievon Frankfurt a. M. entnehmen wir dem Jahresbericht der dortigen Handelskammer (\. auch Nr. 126 d. Bl.) noch Nachstehendes: Von den gesammten Einnahmen des Zollvereins an Ein- und Ausgangêabgaben im Jahre 1870

8,509,401 Thlr.) treffea auf Frankfurt 928,280 Thlr. oder 3,26 pCit., (28, ; : 0,15 pCt. mehr als im Jahre 1869. Unter den in Frankfurt ein- gegangenen Waaren sind besonders hervorzuheben: drei- und mehr- drhbtiges Baumwollengarn (13,50 pCt. der gesammten Zollvereins- cinfuhr in diesem Artikel), 1ndichie baumwollene Gewebe (9,53 pCt.), eine Bürsten- und Siebmacherwaaren (14,11 pCt.), Wurmsamen 2. 12,34 pCt.)/ Chinarinde (18,03 pCt.), andere rohe Erzeugnisse zum edizinalgebrauch (9,83 pCt.), feine Eisen- und Stahiwaaren (11,35 pCt.), Behänge von Glas und dergl. (9,01 pCt.), rohe Hasen- und Kaninchenfelle (20,79 pCt.)) Gewebe aus Kautschuck ín Nerbindung mit anderen Spinnrmaterialien (17,76 pCí.), leinene Leib- wáshe (27,88 pCt.), kurze Waaren ganz oder theilweis aus edlen MetalUen gefertigt (10,90 pCt.), leinene Bänder u. dergl. (10,47 pCt.), ebrannter Kaffee (17,87 pCt.), seidene Wgaren (11,13 pCt.), halb- ecidene Waaren (9,60 pCt.), Hüte ohne Garkitur (12,90 pCt.), Hasen- und Kaninchenhaare (17,52 pCt.), wollene Fußteppiche (15,73 pCt.). Die in Frankfurt versteuerten Mühlenfabrikate, 305,489 Ctr. re- präsentiren einen Verbrauch von 375 Pfd. 10 Loth per Kopf, gegen 280,812 Ctr. oder 340 Pfd. 15 Loth per Kopf in 1869. Der Fleisch- yerhrauch berechnet sid auf 156,862 Ctr. oder 192 Pfd. 22 Loth per Kopf, gegen 140,915 Ctr. oder 170 Pfd. 29 Loth i. J. 1869. Die Brannt- weinsteuer stellte sich auf 7948 Thlr , die Braumalzsteuer auf 83,289 Thlr., gegen 11,843 Thlr. resp. 79,340 Thlr. in 1869 Die Weinproduftion in der Gemarkung iFrankfuris belief si auf244 Ohm, 89 Ohm unter dem 24jäh- rigen Durchschnitt, An Brennholz wurden 48,557 Gilbert 2 Stecken zu 37,893 Kb. Werfshuh) verkauft, gegen 43,672 G. in 1869, an Wellen 544,200 Stück (1869: 827,750 St.), an Hoizkoßien 20,536 Bütiten à 12h2 Liter (1869: 22,379 B.). Die Steinkobleneinfuhr be- trug 1,918,012 Cir, ¿gen 1,675,725 Ctr. in 1869, Auf dem Früh- jahrs-Pferdemarkt wurden 1584 P pr gegen 1420 Pferde und 426,000 Thlr. in 1869. Der Groß- handel in Tasenuhren war im J. 1870 noch erheblich umfangreicher als früher. Der Weinhandel führte 23,474 Ohm “ein, 21,823 Ohm aus, gegen 39,898 und 24,506 Ohm in 1869. fn Apfelwein wurden 24,3159 Oêm Retto versteuert, gegen 14,828 Ohm in 1869.

Die Fabrikation von musikalischen JTnfirumenten if sehx unbe- deutend geworden. Für die Toiletteseifen- und Parfüraeriewaaren- Fabriken war das iei 1870 ein sehr günstiges, Die 39 Brauercien verbrauchten 125,938 Ctr. Malz und produzirten 157,423 Ohm Bier, 1544 Etr. Malz und 1930 Ohm Bier weniger als im Jahre 1869. Die Seilereien hatten duch Militärlieferungen normale Beschäftigung. Die Ledereinfuhr zu den Märkten raus imi Früdjahr 20,408 Ctr. (4 Ctr. mehr als im J. 1869), im Herbste 13,526 Etr. (7278 Ctr. weniger als in 1869). Der Hasenhaarschneiderei kam die Cernirung von Paris sehr zu Statten.

Der Güterverkehr auf dem Main wurde dur 728 Schiffe (gegen 824 im Vorjahre) vermittelt. Derselbe umfaßte, obne Steinkodien und Getreide, 311,805 Ctr., 3894 Ctr. weniger als im J. 1869.

Straßburg, 13. Oktober. Die höheren Lehranstalten in ganz Elsaß-Lothringen haben sämmtli am leßten Dienstag ihr neues Schuljahr begonnen. Das Lyceum in Straßburg zählt 170 Schüler, welche sich mit jedem Tage mehren; darunter sind bis jevt 40 einge- borene Elsässer und Lothringer. Das Jnternat der Anstalt beläuft sich auf 14 Zöglinge, und es darf bemerkt werden, daß mehrere Nationalfranzosen aus dem Jnnern Frankreihs ihre Söhne gesandt haben, um ciner deutschen Erziehung theilhaftig zu werden. Das Gymnasium in Buchweiler hat mit 102 Schülern begonnen, wor- unter nur ein einziger eingewanderter Deutscher; Müblhausen zählt 80, darunter die Söhne der angesehensten Familien; Colmar 84, dar- unter 60 eingeborne Elsässer ; Meß 87, größtentheils eingewoanderte Deutsche; obwohl sämmtliche Lehrer daselbst französisch sprechen und der Direktor ein Lothringer ist.

Kunst und TVLissenschaft.

Weimar, 17. Oktober. Die Deutsche Goethe-Stiftung, deren Siß und Vorstand \sich hierseibst befindet, hat seit einer Reihe von Jahren Preisbewerbungen für hervorragende Werke auf dem Ge- biete der bildenden Künste veranstaltet. Ja diesem Jahre wendet sie sih an die deuts@en Bildhauer und fordert dieselben zu einer Preis- bewerbung auf, deren Gegenstand der Entwurf einesDenkmals für die im siegreihen Kampfe für das deutsche Vaterland gefallenen Krieger bildet. Gegenstand und Form der für die Lösung der gestellten Aufgave zu wählenden Darstellung ist dem Künstler freigegeben, welcher außer einer plastis&en Skizze des ganzen Denkmals in beliebiger Größe eine für dasselbe bestimmte Statue oder ein zu demselben gehöriges Relief als GipFmodell von mindesiens

Centimeter Höhe ausgeführt bis zum 1. August 1872 nsch Weimar an das Großherzogliche Veuseum einzusenden hat. Die Generalyer- sammlung, welche am 28. August 1872 in Weimar zusammentritt, erkennt auf Grund eines von Kunstverständigen abgegebenen Urtheils den Preis zu, welcher 1000 Thlr. beträgt. Das Eigenthum des preis- gekrönten Entwurfs behält die Goethe-Stiftung, der Könsiler dagegen das Recht der Reproduktion und der Vervielfältigung.

___ Verkehrs- Austalten,

d Die Thüringische Eisenvahn hat nach: dem Jahresbericht Ae Direktion pro 1870 am. 3. Oktober 1870 die neue Strecke Müblhausen- Peguefelde, 3/61 Meilen, dem Verkehr übergeben, na@Gdem Gotha- uühlbausen (5,30 M! ) {hon am 4. April 1870 erc fm:t worden oar. Die gge Bahn Gotha-L._inefelde is 8,91 Ml. = 8,95 Neumeilen glei d 111 Kilom. lang. Die Länge der im Betrieb befindlichen Strecken er Thüringischen Bahn war Ende 1870: Halle-Gerfiungen 25,1656

ferde im Preife von 427,200 Thir.

Meil., Corbetha - Leipzig 4/2987 Weißenfels - Gera 7,816, Dietendorf- Arnstedt 1,345, Gotha-Leinefelde 8,91, im Ganzen 47,515 Ml. Die Gera-Eichichter Bahn wird vorausfichilich bis zum Jahres\ch{luß fertig gestellt werden, Der Bau der Bahn von Leipzig über Pegau nach Peiß ist ers nach Wiederherstellung des Friedens begonnen worden. Die Geleise auf den in Betrieb befindlichen Bahbnstrecken betrugen Ende 1870 150/,496,09 Ruthen, 873,14 Ruthen mehr als Ende 1869. Auf 7853,07 Ruth. Geleis rourden im Jahre -1870 die leichteren Schienen gegen s{werere ausgewechselt.

An Transportmitteln waren Ende 1870 102 Lokomotiven, 173 Personenwagen mit 8212 Pläyen, 65 Gepädt- und 1917 Güterwagen (287,330 Ctr. Ladungsfähigkeit) vorhanden.

Im Betriebe waren durchschnittlich 43,339 Meilen. Jm Jahre 1870 ereigneten sich 32 Unfälle, bei rwoel@en Personen getödtet oder verleßt wurden; im Jahre 1869 waren nur 14 derartige Unfälle vor- gekommen. Die Lokomotiven [legten 329,666,9 Nußmeilen zurü, 30,431 NRußmeilen mehr als im Jadre 1869, wobei die Fahrten auf französishen Bahnen nicht mitgerechnet sind. Dex Betrieb brate auf den alten Bahnftrecken 3,960,991 Thir. Einnahme, 452,138 Thlr. mehr als im Vorjahre; auf der Zrotigbahn Dietendorf - Arnstedt 26,422 Thlr, 1911 Thlr. mehr als in 1869; auf der Gotha-Leinfelder Bahn 85/514 Thlr. Die Mehreinnahmen sind lediglich durch Militär- ¿rangporte erzielt worden; die 560,000 Thlr. einbracten, rvogegen der Personenverkehr einen Ausfall von-156,000 Thlr. ergab. Die Militär iran8porte umfaßten 387,733 Personen, 84,812 Ctr. Effekten u. dgl, 6818 Fahrzeuge und Geschüße und 43,341 Pferde, außerdem 16,611 Cir. Liebes- gaben. Jm Personenverkehr rourden im Ganzen 2/237,014 Personen auf 16,739,979 Meilen (durchs{nitilich 7,48 Meilen) befördert, was 1,250,122 Thir. Einnahmen ergab, pro Person 0,555 Thlr, pro Meile 1 Sgr. Jm Ganzen rourden (—120,213 Civilpersonen, + 400,806

ilitärs) 280,593 Personen medr als im Jahre 1869 befördert, == 6,502,592 Personenmeilen, wodur 148,375 Thlr. Mehreinnahmen erzielt wurden. An Gepäck wurden 155,871 Ctr. = 1,703,825 Cemner- meilen (dur@schnitili6 pro Ctr. 10,931 Ml.) befördert, mit 35,933 Thlr. Einnahme, pro Ctr. 6,916 Sgr., pro Ctr. und Ml. 7,59 Pf. ; gegen 1869 24,100 Ctr. und. 2284 Thlr. weniger. Jm Gütervercfehr wurden 22,541,110 Ctr. auf 285,953,806 Ml. (durhs{chnittlich 12,686 Ml. pro Etr.) befördert. Die Einnahmen betrugen 2,164,852 Thlr., durchs{chnittlich 2/933 Sgr. pro Ctr. und Ml Gegen 1869 wurden 581,662 Ctr. ohne die Militärgüter und 1,032,421 Ctr. (= 30 039,890 Ctr. = Ml.) mit denselben wehr Me und 148,769 Tblr. mehr einEemmnen als im Jahre 1869. An Vich wurden 143,139 Stück =: 843,363 Cir. auf 14,061,257 Ml. befördert, und dafür 219,358 Thlr. eingenommen, 173,702 Thlr. mehr als in 1869. Die gesammte beförderte Nettolast berehnet sich auf 326,828,857 Ctr.-Ml.,, 49,876,631 Ctr.-Ml(. mehr als im Borjahre; pro Meile Babnlänge 51,617 Personen 3596 Ctr. Gepäck, 507,892 Ctr. Güter, 3303 Stück Vieh. Die Ein- nahmen betrugen im Ganzen 4,072,935 Thir. (pro M. Babhnlänge 93/,978,5 Thlr., gegen 91,634,8 Thlr. in 1869), die Betrieb8ausgaben 1,898,921 Thlr (50,969,6 Thlr. pro Ml. Bahnlänge), gegen 46,104,3 Thaler im Vorjahre (oder 49,05 pCt. der Einnahme, 1,27 pCt. weniger als im J. 1869). Das Anlagekapital der Thüringischen Bahn berechnet fich auf 38,243,400 -Thlr., wovon bis 15. Juni 1871 32,717,310 Thlr. auf das Baukapital verrechnet sind. Der Ergänzungsbaufonds hat cinen Bestand von 510,333 Thlr, woraus die Koßen für Ergänzung des Wagenmaterials für die Stammbahn 20 zweiacsige Personen» wagen IV. Klasse, 108 zweiachsige Güterwagen bestritten iverden ollen.

Zusammenstellung der im Deutschen Reichs - Anzeiger bis- inkl. 14 Oktober 1871 bekannt gemachten anstehenden Subhastations-Termine®). C G R SREI T O R T A R R s E B EIBO E C I SGAEHE I I LERC L E E E R E L M DRA N O E T M D I D I F R T A

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8) Diefe Zusammenstellungen follen im »Reichs - Anzeiger« nach Ds Anfang und Mitte jeden Monats fortlaufend ver ffentlicht roerden.