1871 / 148 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

[M. 347] voraussichtlich

Die Ziehung der Geldlotterie des Vereins findet | im November C, statt. A Ganze Loose à 2 Thlr., halbe à 1 Thlr. sind zu haben an den bekannten Verkaufs- #

J stellen, sowie im Bureau des König Wilh6sIm-Yereins in hause. 4

A

Verschiedene Bekanntmachungen.

[3406

Der Landsyndikus des Markgrafthums Niederlausiß, der Ritter- gut8besißer und Geheime Justizrath Herr Julius von Beerfelde, ist am 16. d. Mts. zu Lübben verstorben.

Die Stände der Niederlausiß verlieren in dein Heimgegangenen ihren ersien Beamten, der 12 Jahre hindur in treuester Hingebung und mit gesegnetem Erfolge die ständischen Geschäfte führte und Jedem einzelnen Mitgliede unseres Landtages ein leuchtendes Vorbild und ein werther Freund war.

Sein Andenken wird hochgeehrt unter den Ständen des Mark- grafthums Niederlausiß fortleben.

Lübben, den 19. Oktober 1871.

Die Landes-Deputation des Markgrafthums Niederlausiß. gez. Carl Freiherr von Manteuffel. von Houwald. von Gußmerow. von Zimmermann. von Herford. Reußner. Kühnast. Richter.

[3407]

Vom Montag, den 23. Oktober ab, befinden sih unsere Kassen und Bureaus in unserem neuen Bankgebäude, Oberwallstraße Nr. 8, parterre.

WVan?k des Berliner Kasfen-Vereins.

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__ Vormalige Mecklenburgishe Eisenbahn. Einnahme imMonatSeptember 1871: Für Personen und Gepäck 27,300 Thlr. Für Güter, Vieh 2c. 20,660 Thlr. Summa: 47,960 Thlr. 1870: D Personen und Gepäck 17,764 Thlr. Für Güter und Vieh 2c. 0,194 Thlr. Summa: 37,958 Thlr. Jn den Monaten Januar bisSeptember1871 inkl.: Für Personen und Gepäck 231,704 Thir. Für Güter, Vieh 2c. 181/819 Thlr. Summa: 413,523 Thlr. 1870: Für Personen und Gepäck 208,810 Thlr. Für-Güter, Vieh 2c. 205,130 Tblr. Summa: 413,940 Thlr. (Vorbehaltlich der genauen Geststellung ) Minder-Einnahme pro 1871 ca. 500 Thír. Schwerin, den 17. Oktober 1871. Großherzogliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachung. 1) Jin Berlin + Posener Verband - Güter? verkehr erfolgt vom 15. November c. ab die Beförderung des Artikels »Wolle, ungewascene« (Schweißwolle) bei Berechnung der Fracht nach der voUlen Tragfähigkeit der Wagen und sofern sih nicht die Tarifi- rung nach der Normalklasse und dem wirklicen Gewicht billiger stellt, bei Verwendung von Wagen von 200 Ctr. Tragfähigkeit und darüber. auf Grund des Einheitssaßes von 2 Bf. pro Ctr. uad Meile und bet Verwendung von Wagen von geringerer Tragfähigkeit, auf Grund des Einheitssaßes von 22 Pfennig pro Ctr. und Meile. Tarif- tabellen sind von den Verbandstationen käuflich zu bezichen. 2) Von demselben Tage ab erfolgt die Beförderung der folgenden Artikel: a) zu den Säßen der ermäßigten Klasse A. A'izarin oder Alizarinrurzeln; Alkohol, Benzin in Tässern, Bleichererde, Bleich- pulver, Blumenzwiebeln, Bruchmetall, exkl. von Blei und Eisen, Bonesize, Dégras de peau, Drell aller Art, unverpact; Farbehölzer, ge- mahblen/, Farbewurzeln, Galläpfel, Galipot, Gambir (Cusch), Kienrufi, Kirschblätter, fabrizirte, Knickere Mürbel, S{lüßer, Kupfer în Platten, Blechen y Kupferhammerschlag, Lithographirsteine, Most von Obft, Nessel roh, gefärbt, bedruckt, Papiermasse, trockene, Pilze, frische, Säcke, neue, in festen Rollen, Schiefertafeln; Schiffsfil!, Stuhlrohr, Thon, präparirt zum Anfirich des Lederzeugs 2c, Zinklugeln, KZink- nägel, Zukercouleur in Fässern. þ) zu den Säßen der er- mäßigten Klasse B. Asphaltmastik, Beinschwarz (Knochenkohle), Kokosnußtheile und Erdnüsse zur Oelgewiynung, Flegme (Lutter), Holzzeugmasse, Jute und Jutegarn, Kesselsteinsalz, Naphtalie, Seifen- siederflu#, Spath, gepulvert. c) zu den Säßzen der ermäßigten Klasse C. Trebern, Trestern. Bromberg, den 17. Oktober 1871,

\ Königliche Direktion der Osibahn,

M. 382]

Im Auftrage der Fürstlih Rumüänischen Regierung bringt der unterzeichnete Staats-Kommissarius

hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,

daß das zu Bukarest zusammengetretene S ieds-

gericht die Konzession, welche dem e. V. H. S

berg und Genossen zum Bau der Numänifchen Eisen- bahnen ertheilt worden, aufgehoben hat.

Die Pater der von Dr. Stcrousbera und Genossen ausgegebenen

95 proz. Rumänischen Eisenbahn - Obligationen werden des.

halb auf die Bestimmungen des Gescßes vour 17/29. Juli 1871 auf-

merksam gemacht, namentlich auf Artikel 4 bis 6, welche also lauten:

Artikel 4.

Die Juhaber der Obligationen werden durch alle mögli Mittel der Publizität benachrichtigt werden, daß O au t (mis en demeure), \ich sogleich nach Aufhebung der Konzession zu San A zu konstituiren (gemäß Artikel 14 der besagten

nzession).

,_ Diese GesellsHaft übernimmt mit dem Augenbli ihrer Konsti- tuirung und der Uebernahme des Betriebes der Bahnen dur dieses Faftum alle Rechte und Pflichten der uriprünglichea Konzefsionäre.

Artikel 5,

Nach der Aufhebung der Konzession und im Falle, d di a haber der Obligationen binnen 30 Tagen nach tin Urthetssprns über Aufhebung der ursprünglichen Konzession; welchem Urtheils spruch die möglichste Verbreitung gegeben werden \oll sich nit zu einer Aktiengesellschaft konstituiren; wird die Regierung in der durch den folgenden Artikel vorgesehenen Weise verfahren.

Artikel 6.

Sogleich nach der Aufhebung der Konzession wird die Re ierun indem sie eine gerechte und reichliche Abschäßung der im dabe Bafis lihen Arbeiten und Materialien vornehmea läßt, alle Jahaber der Obiigationen durch die Summe entshädigen, welche diese Abshäßung

ergiebt. Berlin, den 12. Oktober 41824, (a. 400 X.)

Der Staats-Kommissarius der Fürstlih Ru- mánischen Regierung für die Bahnen Roman- Bukarest -Turnu - Severin.

S. G. Nofetti.

.26] Mïch- Apparate.

Johaun Kr auß in Dúrkheim a. S.

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Im Verlage von Friedrieh Wreden in Braunschweig ist 80 eben erschienen und zu haben bei Puttkammer & Mühlbrecht Buchhandlung für Staats und Rechtswissen- schaft, 64 Unter den Linden in Berlin : [M. 391]

Deulsche Rechtsgeschichte

Von

Dr. Heinrich Zoepf,

Grossh. Bad. Hofrath, ordentl. Professor der Rechte in Heidelberg. j Vierte vermehrte und verbesserte Auflage. Erster Band (Geschichte der Rechtsquellen). gr. 8. ; ehbeftet. 1 Thlr. 10 Sgr. Der zweite Band (Geschichte des Oeffentlichen Rechts) erscheint um Neujahr, der dritte (Geschichte der übrigen Rechtsinstitute) um Ostern 1872, (a. 464/X.)

Deutscher Neichs-Anzeiger

Königlich

Das Abonnement beträgt 4 Thlr. # Sgr. G Pfg- für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Üaum einer Druckzeile S; Sgr.

Preußischer Staats-Anzeiger.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Kestellung amn für SKerlin die Expedition ; Zietenplay Nr. F.

M 149. Berlin, Sonnabend

Se; Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich bayerischen General - Direktions -Rath und Direktor der bayerishen Ostbahnen, Heinrich Badhauser zu München, den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayeriscven Ober-Bereiter Georg Menge daselbst, dem Doctor medicinao Suijvenaar zu Herzogen- bush im Königreich der Niederlande und dem Vorsteher der Gefangenen-Anstalt zu Schloß Waldeck im Fürstenthum Wal- deck, Johannes Schaefer, den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich portugiesischen Offizieren und Matrosen Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:

dem Vize-Admiral Antonio Sergio de Souza den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern ; dem Kapitän-

Lieutenant Gregorio José Nibeiro den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse, so wie dem Maschinenmeister Fortunato

José da Roza, dem Maschinenmeister Antonio Jofé Dias, dem Bootêmann Manoel Gomes d’'Almeida und dem crsien Matrosen Antonio de Lima Aivellos das AU-

gemeine Ehrenzeichen.

Se. Majestät der König haben Nlergnädigft gerubt, den nachbenannten Offizieren 2c. zur Anlegung der ihnen verliehenen {remdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des König- lich bayerischen Militär-Verdienst-Ordens®: dem Ober- Stabsarzt Dr. Heyne vom 1. Schlefischen Husaren - Regiment Nr. 4, dem Stab®Larzt der Landwehr Dr. Neich, vom 2. Ba- taillon (Oel8) 3. Niederschlesischen Landwehr-Regiments Nr. 50 und dem Assistenz - Arzt Dr. Hager vom 2. Vataillon (Neu- haldensleben ) 3. Magdeburgischen Landwehr-Regiments Nr. 66 ; der silbernen Medaille des Königlich sächfischen Albrehts- Ordens: dem Seconde-Lieutenant Hayner und dem Gefreiten Vecker von der Infanterie des 1. Bataillons (Weißenfels) 4. Thüringischen Landwehr - Negiments Nr. 72; des Ritterkreuzes erjter Klasse mit S{wertern des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Stabs -Arzt der Landwehr Dr. Arndt, vom 1. Bataillon (Anclam) 1. Pommerschen Landwehr - Negiments Nr. 2; des Großherzoglich mecklenburg-s{chwerin|chen Militär-Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Scconde- Lieutenant Kramer, von der Reserve des Altmärkischen Ulanen - Regiments Nr. 16, dem Stabs « Arzt Dr. Schlott, vom Magdeburgischen Füsilier - Regiment Nr. 36 urid dem Usststenz -* Arzt der “Neserye. Dr. .-Pafsow, vom 2. Brandenburgischen Ulanen - Regiment Nr. 11; des Großherzoglih meccklènburg-strelißshen, für Auszeichnung im Kriege gestifteten Kreuzes mit der Inschrift »tapfer und treue: dem Assistcnz-Arzt Dr. Hellwig vom 2. Bataillon (Burg) 1. Magdeburgischen Land- wehr-Regiments Nr. 26; des Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglih sachsen- crnestinishen Hausordens: dem Major Freiherrn von Hammerstein vom Magdeburgischen Kürassier - Regiment Nr. 7; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Shwer- lern desselben Ordens: den Rittmeistern von Heister, von Beulwiß und Graf Hue de Grais vom Magdeburgi- {en Kürassier-Regiment Nr. 7; des Ritterkreuzes zwei- ler Kasse mit Schwertern desselben Ordens: den Premier - Lieutenants von Plöß, von Nathusius, von

en 21, Oktober, Abends.

1871.

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Stammer, dem Premier - Lieutenant à la suite von Stenglin, dem Seconde - Lieutenant von Chappius, den Seconde-Lieutenants von der Reserve Lieberkühn und Som- bart, sämmtli vom Magdeburgischen Kürassier - Regiment Nr. 7; des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Feldzahlmeister Shu mann des 1. Bataillons 7. Thüringischen Jynfanterie - Regiments Nr. 96; des Ver- dienstkreuzes desselben Ordens mit Schwertern: den Wachtmeistern Frie und Bode, so wie den Vize - Wachtmeistern Braune und Krappe, sämmt- lich vom Magdeburgishen Kürassier - Regiment Nr. 7; der dem Herzoglich sachsen - ernestinishen Haus- Orden affiliirten silbernen Verdienst-Me daille mit Schwertern am Bande: den Sergeanten Lösche, Knust, Brabant, Pessel, Taube und Röhl, den Unteroffizieren Grabensiein, Ahrens, JZabel und Würfel, dem Trom- peter Vetter und den Kürassieren Busse, Rüster und Schüler, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier-Regiment Nr. 7; der Schwerter zum Fürsilih lippischen Ehren- krcuz erster Klasse: dem Hauptmann à la suite des 7. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 96, Freiherrn von Humbracht, persönlichen Adjutanten des Fürsten von Schwarzburg-Rudolftadt, Durchlaucht; des Fürstlich lippi- schen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major zur Dis- position von der Burchard, Bezirks - Commandeur des 2. Bataillons (Paderborn) 6. Westfälishen Landwehr - Regi- ments Nr. 55/ desselben Ordens dritter Klasse mit Schwertern: dem Hauptmann Hornhardt vom 1. West- fälishen Infanterie - Regiment Nr. 13, dem Hauptmann Ranzow, dem Premier-Lieutenant Ohlen dorf, den Seconde- Lieutenants Poelmahn, Scyer, von Engelbrechten I. und Lettgau, dem Ober-Stab®Larzt Dr. Schmidt, sämmillich vom 6. Westfälischen Jnfanterie - Regiment Nr. 55, sowie dem Seconde - Licutenant Quentin von der Rescrve dieses Regiments.

Dentscvhes Meich.

Tagesordnung.

7. Plenarsißung des Deutschen Reichstages, Montag, den 23. Oftober 1871, Mittags 12 Uhr. : 1) Erste Berathung über den Geießentwurf, betreffend die Bildung eines Reichskriegsscbates. 2) Erste Berathung Über den Géschentwurf, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Gescße8 vom 21, Juli 1870 aufgenommenen fünfprozen- ligen Anleihe. 3) Zweite Berathung Über den Gesetzentwurf, betreffend die Kontrole des Reich8hau®Shaites für das Jahr 1871. 4) Erste und Zweite Berathung der Geseßgentwürfe Über das Postwesen des Deutschen Reiches und über das Positarwescn des Deutschen Neiches.

Konigreicch Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Landgerichtë-Kammer-Präsidenten Grach in Elber- feld in gleicher Amtseigenschast an das Landgericht in Trier zu versehen, den Landgerichts-Rath Quoadt in Cöln zum ständigen Kammer-Präsidenten bei dem Landgericht in Elberfeld, den Staatë-Proturator Feldmann in Düsseldorf zum stän- digen Kammer-Präsidenten bei dem Landgericht in Saarbrücken, ferner . den Landgerichts -Rath Kauhlen in Elberfeld