1871 / 149 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Omg Wilhelm-Verein,

[M. 347]

“Die Ziehung der Geldlotterie des Vereins findet voraussichtlih im November C. ftatt. E Ganze Loose à 2 Thlr., halbe à 1 Thlr. sind zu haben an den bekannten Verkaufs- #

stellen, sowie im Bureau des König Wilholm-Yeroins in Berlin im Opernhause, F

Verschiedene Bekanntmachungen.

[3406

Der Landsyndikus des Markgrafthums Niederlausiß, der Ritter- gutsbesißer und Geheime Justizrath Herr Julius von Beexrfelde, ist am 16. d. Mts. zu Lübben verstorben.

Die Stände der Niederlausiß verlieren in dem Heimgegangenen ihren ersien Beamten, der 12 Jahre hindur in treuester Hingebung und mit gesegnetem Erfolge die ständischen Geschäfte führte und Jedem einzelnen Mitgliede unseres Landtages ein leuchtendes Vorbild und ein werther Freund war.

Sein Andenken wird hochgechrt unter den Ständen des Mark- grafthums Niederlausiß fortleben.

Lübben, den 19. Oktober 1871.

Die Landes-Deputation des Markgrafthums Niederlausiß. gez. Carl Freiherr von Manteuffel. yon Houwald. von Gupßmerow. von Zimmermann. von Herford. Reußner. Kühnast. Richter.

[3407]

Vom Montag, den 23. Oktober ah, befinden sih unsere Kassen und Bureaus in unserem neuen Bankgebäude, Oberwallstraße Nr. 3, parterre.

Vank des Berliner Kassen-Vereinus.

__ Vormalige Mecklenburgische Eisenbahn. Einnahme imMonatSeptember 1871: Für Personen und Gepäck 27,300 Thlr, Für Güter, Vieh 2c. 20,660 Thlr. Summa: 47,960 Thlr. 1870: E Personen und Gepäck 17,764 Thlr. Für Güter und Vieh 2c. 0,194 Thlr. Summa: 37,958 Thlr. In den Monaten Januar bis S eptember1871 inkl: Für Personen und Gepäck 231,704 Thlr. Für Güter, Vieh 2. 181,819 Thlr. Summa: 413,523 Thlr. 1870: Fr Sen L AnA ble tig e e Vieh 2c. 205,130 Tblr. umma : / Thlr. orbeha er genauen Feststellun Minder-Einnahme pro 1871 ca. 500 Thír. P E M Schwerin, den 17. Oktober 1871. Großherzogliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachung. 1) Jm Berlin - Posener Verband - Güter? verkehr erfolgt vom 15. November c. ab die Beförderung des Artikels »Wolle, ungewaschene« (Schweißwolle) bei Berehnung der Fracht nach der vollen Tragfähigkeit der Wagen und sofern sih nit die Tarifi- rung nach der Normalklasse und dem wirklicen Gewicht billiger stellt, bei Verwendung von Wagen von 200 Ctr. Tragfähigkeit und darüber. auf Grund des Einheitssaßes von 2 Bf. pro Ctr. uad Meile und bei Verwendung von Wagen von geringerer Tragfähigkeit, auf Grund des Einheitssaßes von 22 Pfennig pro Ctr. und Meile. Tarif- tabellen sind von den Verbandstationen fäuflih zu bezichen. 2) Von demselben Tage ab erfolgt die Beförderung der folgenden Artikel: a) zu den Säzen der ermäßigten Klasse A. A'izarin oder Alizarinreurzeln, Alkohol, Benzin in Fässern, Bleichererde, Bleich- pulver, Blumenzwiebeln, Bruchmetall, exkl. von Blei und Eisen, Bonesize, Dégras de peau, Drell aller Art, unverpackt, Farbchölzer, ge- mahbhlen, Garbewurzeln, Galläpfel, Galipot, Gambir (Cusch), Kienrufi, Kirs{blätter, fabrizirte, Knicker- Múürbel, Scchlüßer, Kupfer in Platten, Blechen , Kupferhammerschlag, Lithographirsteine, Most von Obft, Nessel roh, gefärbt, bedruckt, Papiermasse; trockene, Pilze, frische, Säe, neue, in festen Rollen, Schiefertafeln; Schiffsfil!, Stuhlrohr, Thon, präparirt zum Anstrich des Lederzeugs 2c, Zinklugeln, KZink- nägel, Zuercouleur in Fässern. þÞ) zu den Säßen der er- mäßigten Klasse B. Asphaltmastif, Beinschwarz (Knochenkohle), Kokosnußtheile und Erdnüsse zur Oelgewiynung, Flegme (Lutter), Holzzeugmasse, Jute und Jutegarn, Kesselsteinsalz, Naphtalie, Seifen- siederflus, Spath, gepulvert. c) zu den Säßen der ermäßigten Klasse C, Trebern, Trestern. Bromberg, den 17. Oktober 1871,

Königliche Direktion der Osibahn,

M. 382 “Ju Auftrage der Fürstlich Rumänischen Regierung

bringt der unterzeichnete Staats-Kommissarius

hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,

daß das zu Bukarest zusammengetretene Schieds

gericht die Konzession, welche dem Dr. B. H. Start

berg und Genossen zum Bau der Numänisfchen Eisen- bahnen ertheilt worden, aufgehoben hat.

Die ver der von Dr. Stcousberg und Genossen ausgegebenen

2; proz. Numänischen Eisenbahn - Obligationen werden des-

halb auf die Bestimmungen des Gescßes vou 17/29. Juli 1871 auf-

merksam gemacht, namentlih auf Artikel 4 bis 6, welche also lauten:

Artikel 4.

Die Junhaber der Obligationen werden durch alle ms Mittel der Publizität benachrichtigt werden, daß fe artei fas (mis en demeure) fi soglei nach Aufhebung der Konzession zu Seiten E zu tonstituiren (gemäß Artikel 14 derx besagten

_ Diese GesellsHaft übernimmt mit dem Augenblick ihrer Konsti- tuirung und der Uebernahme des Betriebes der Bahnen durch dieses Faktum alle Rechte und Pflichten der ursprünglien Konzefsionäre.

E Artikel 5.

ach der Aufhebung der Konzession und im alle, daß die Jn- haber der Obligationen binnen 30 Tagen nah Vi Urtheilssprn Über Aufhebung der ursprünglichen Konzession; welchem Urtheils8- spruch die möglichste Verbreitung gegeben werden soll fich nit zu ciner Aktiengesellschaft konstituiren, wird die Regierung in der dur den folgenden Artikel vorgesehenen Weise verfahren.

Artikel 6.

Sogleich nach der Aufhebung der Kon ession wird die Regierur indem sie eine gerechte und reichliche Absha t der tim Lande befinde lihen Arbeiten und Materialien vornehmen läßt, alle Jahaber der Obiigationen dur die Summe ents{hädigen, welche diese Abshäßung

ergiebt. Berlin, den 417. Oktober 41854, (a. 400 X.)

Der Staats-Kommissarius der Fürstlich Ru- máänischen Regierung für die Bahnen Roman- Bukarest -Turnu - Severin.

S. G. Nosfetti.

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Deulsche Rechtsgeschichte

Dr. Fleinrich Zoepll,

Grossh. Bad. Hofrath, ordentl. Professor der Rechte Í in Heidelberg. f Vierte vermehrte und verbesserte Auflage. Erster Band (Geschichte der Rechtsquellen). gr. 8. l ebeftet. 1 Thlr. 10 Sgr.

Der zweite Band (Geschichte des Oeffentlichen Rechts) erscheint um Neujahr, der dritte (Geschichte der übrigen Rechtsinstitute) um Ostern 1872, (a. 464/X.)

Deutscher Neichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt A Thlr. # Sgr. G Pfg- für das Vierteljahr.

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Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Kestellung an, für Kerlin die Expedition: Zietenplay Nr. F.

149.

Se; Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich bayerischen General - Direktions -Rath und Direktor der bayerishen Ostbahnen, Heinrich Badhauser zu München, den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayeriscben Ober-Bereiter Georg Menge daselbst, dem Doctor medicinao Huijvenaar zu Herzogen- bush im Königreich der Niederlande und dem Vorsteher der Gefangenen-Anstalt zu Schloß Waldeck im Fürstenthum Wal- deck, Johannes Schaefer, den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich portugiesishen Offizieren und Matrosen Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:

dem Vize-Admiral Antonio Sergio de Souza den

Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern ; dem Kapitän- Lieutenant Gregorio José Ribeiro den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse, so wie dem Maschinenmeister Fortunato

José da Roza, dem Maschinenmeister Antonio José Dias, dem Bootsmann Manoel Gomes d’Almecida und dem crfien Matrosen Antonio de Lima Aivellos das Al-

gemeine Ehrenzeichen.

Se. Majestät der König haken Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2c. zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des König- lich bayerishen Militär-Verdienst-Orden8: dem Ober- Stabsarzt Dr. Heyne vom 1. Schlesischen Husaren- Regiment Nr. 4, dem Stab®arzt der Landwehr Dr. Neich, vom 2. Ba- taillon (Oels) 3. Niederschlesischen Landwehr-Regiments Nr. 50 und dem Assistenz - Arzt Dr. Hager vom 2. Bataillon (Neu- haldensleben) 3. Magdeburgischen Landwehr-Regiments Nr. 66; der silbernen Medaille des Königlich sächsischen Albrehts- Ordens: dem Seconde-Lieutenant Haynexr und dem Gefreiten Vecker von der Jnfanterie des 1. Bataillons (Weißenfels) 4. Thüringischen Landwehr - Negiments Nr. 72; des Ritterkreuzes erjter Klasse mit Schwertern des Großherzoglih badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Stabs -Arzt der Landwehr Dr. Arndt, vom 1. Bataillon (Anclam) 1. Pommerschen Landwehr - Regiments Nr. 2; des Großherzoglich meccklenburg-s{chwerin|chen Militär-Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Scconde- Lieutenant Kramer, von der Reserve des UAltmärkischen Ulanen - Regiments Nr. 16, dem Stabs - Arzt Dr. ScHlott, vom Magdeburgischen Füsilier - Regiment Nr. 36 und dem Assistenz - Arzt - der Reserve Dr. Passow, vom 2. Brandenburgischen Ulanen - Regiment Nr. 11; des Großherzoglich meccklenburg-strelißschen, für Auszeihnung im Kriege gestifteten Kreuzes mit der Inschrift »tapfer und treue: dem Asfifienz-Arzt Dr. Hellwig vom 2. Bataillon (Burg) 1. Magdeburgischen Land- wehr-Regiments Nr. 26; des Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglih sachsen- ernestinishen Hausorden®: dem Major &reiherrn von Hammerstein vom Magdeburgischen Kürassier - Regiment Nr. 7; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Shwer- lern desselben Ordens: den Rittmeistern von Heister, von Beulwiß und Graf Hue de Grais vom Magdeburgi- ben Kürassier-Regiment Nr. 7; des Ritterkreuzes zwei- ler Klasse mit Schwertern desselben Ordens: den

Premier - Lieutenants von Plöß, von Nathusius, von

Berlin, Sonnabend den 21. Oktober, Abends.

187 1.

R

Stammer, dem Premier - Lieutenant à la suite von Stenglin, dem Scconde - Lieutenant von Chappius, den Seconde-Lieutenants von der Reserve Lieberkühn und Soms- bart, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürasfier - Regiment Nr. 7; des silbernen Verdienstkreuzes desselben OrdenS8: dem Feldzahlmeister Shumann des 1. Bataillons 7. Thüringischen Jnfanterie - Regiments Nr. 96; des Ver- dienstkreuzes desselben Ordens mit Schwertern: den Wachimeistern Fricke und Bode, so wie den Vize - Wachtmeistern Braune und Krappe, sämmt- lich vom Magdeburgischen Kürassier - Regiment Nr. 7; der dem Herzoglich sachsen - ernestinishen Haus- Orden affiliirten silbernen Verdienst-Medaille mit Schwertern am Bande: den Sergeanten Lösche, Knust, Brabant, Pessel, Taube und Röhl, den Unteroffizieren Grabenstein, Ahrens, Jabel und Würfel, dem Trom- peter Vetter und den Kürassieren Busse, Rüster und Schüler, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier-Regiment Nr. 7; der Schwerter zum Fürsilich lippischen Ehren- krcuz erster Klasse: dem Hauptmann à la suite des 7. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 96, Greiherrn von Humbracht, persönlihen Adjutanten des Fürsten von Scwarzburg-Rudolstadt, Durlaucht; des &ürstlich lippi- schen Chrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major zur Dis- position von der Burchard, Bezirks - Commandeur des 4. Batailions (Paderborn) 6. Westfälishen Landwehr - Regi- ments Nr. 55/7 desselben Ordens dritter Klasse mit Schwertern: dem Hauptmann Hornhardt vom 1. West- fälishen Jnfanterie - Regiment Nr. 13, dem Hauptmann Ranzow, dem Premier-Lieutenant Ohlendorf, den Seconde- Lieutenants Poelmahn, Seyer, von Engelbrechten I. und Lettgau, dem Ober-Stab8Larzt Dr. Sczmidt, sämmtlich vom 6. Westfälischen Infanterie - Regiment Nr. 55, sowie dem Seconde - Licutenant Quentin von der Reserve dieses Regiments.

Dentsches eich.

Tagesordnung.

7. Plenarsißung des Deutschen Reichstages, Montag, den 23. Oftober 1871, Mittags 12 Uhr. : 1) Erste Berathung über den Geießentwurf, betreffend die Bildung eines Neichskriegsschaßes. 2) Erste Berathung über den Gèjehentwurf, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Geseßes vom 21, Juli 1570 aufgenommenen fünfprozen- ligen Anleihe. 3) Zweite Berathung Über den Gesehentwurf, betreffend die Kontrole des Reichshaushaites für das Jahr 1871, 4) Erste und Zweite Berathung der Gescßentwürfe über das Postwesen des Deutschen Reiches und Über das Posttaxrwescn des Deutschen Reiches.

Königreich Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Landgerichtë-Kammer-Präsidenten Gracch in Elber- feld in gleicher Amtseigenschast an das Landgericht in Trier zu versehen, den Landgerichts-Rath Quoadt in Cöln zum ständigen Kammer-Präsfidenten bei dem Landgericht in Elberfeld, den Staatë-Profurator Feldmann in Düsseldorf zum stän- digen Kammer-Präsidenten bei dem Landgericht in Saarbrücken, ferner . den Landgerichts-Rath Kauhlen - in Elberfeld