1871 / 154 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Ausgleichung dieser aus der vorshußweisen Leistung der Die Anlagen I. und Il. weisen für die Zeit vom Januar 1870

freditirten Steuern und Zölle hervorgehenden Laß wird am einfah- bis März 1871 auf Grund der von den Bundesregierungea eingegan, jo

sten dadurch erceiht / daß den einzelnen Bundesstaaten die Verpflich- | genen Mittheilungen die am Stlufse der einzelne tung, die freditirten Zélle und Steuern eher abzuliefern, beziehungs- | den Siaaten der A, E ain haft S iten e weise zur Bestreitung von Reich8ausgaben vorzustirecken, als bei Ab- | gen Staaten (Bayern , Württemberg und aden) verbliebenen Z a E ben arer E ns Zen Kredit- | und Steuerkredite na. E ten y Jd genommen , die eistang dieser Da bei den Zöllen die Zurückführung der Mari s

Vorschüsse also von den Landesfassen auf die Reichskasse abgedürdet auf den A von drei Dien aroßentheils E Sau E und der leßteren die zur Uebernahme derselben nöthigen Mittel statt, | Jahres 1870 ins Werk geseßt ist, so geben die monatlichen Kredit wie es früher in Frage gekommen sein würde, durch Matrikular- | bestände dieser Periode kein Bild der Bewegung der Kreditbestände, M aus N französischen Kriegsentshädigung zugeführt werden. wie dieselve si tünftig ergeben wird , nachdem mit dem 1. Sattel O Y 1 e würde der Reichtkasse der etatsmäßige d. J die Einführung der dreimonatlichen Frist vollendet is. Indessen Sa eeres er Yôlle und Steuern zwar ohne Verzug , jedoch im | ist Für die Veranschlagung des zur Abbürdung der Kredite nöthigen “aufe e Jahres nur nah Maßgabe des jeweiligen Einganges, nicht | Betrages die Kenntniß der monatlichen Schwankungen der Kredits nag s aßgabe ihres jeweilizen Bedarfs zar Verfügung gestellt werden. | bestände nicht absolut erforderli. Denn die Ausgleichung der mit t ras die Erfahrung ¡ daß dic monailih fällig werdenden Soll- | den Schwankungen per Kreditbestände korrespondirenden Schwankun- us Steuereinnahmen unter Hinzurechnung monatlich gleicher Raten | gen der monatlihen Einnahmen gehört zu Len Aufgaben der für die es ars die Kosten der Militärverwaltung entfallenden Theiles der | Pevertcagung dieser Schwankungen nöthigen Betriebsvorschüsse, deren Matri ularbeiträge in den ersten Monaten des Jahres hinter dem | Höhe sich, wie weiter unten ausgeführt wird, schon jeht mit ane

gleichzeitigen Bedarf der Militärverroaltung zurüczubleiben pflegen, nähernder Sicherheit -berechnen läßt. A indem in den ersten Monaten der laufende Bedarf der Militärver- Die Abbürcuünzg der Zoll- und Steuerkredite wird sich praktisch waliung den Durchschnitt überstcigt j der Eingang von Zöllen und fo gestalten, daß vem 1. Januar 1872 ab, die z¿r Anschr-ibung ge- Steuern hinter deim Durschnitt zurüdbleibt. [angenden Einnahmen erst nach Ablauf der den Steuerpflichtigen ge- Auch hiergus ergiebt sich die Nothwendigfeit von Vors(vßleistun- | währten Kreditfristen abgeliefert werden, Die Beträge der am gen, welche biêhex von Den die Militärkonatingente verwaltenden-Staa- | 1, Januar 1872 ausstehenden Zoll- und Salzsteuerkredite geben also ten im Juteresse der Gesammtheit aus Landesmitteln getragen werden | genau den Maßstab der Mindeccinnahmen, welche sih für die Reichs- E und es stellt si hierin wieder eine Ueberlastang dieser Staa- | fasse ia den ersten drei Monaten, die Beträge der ausstehenden Zucer- en dar, welche besonders Preußen trisst, weiches die Vorschüsse nicht | und Branntweinsteuer-Kredite den Maf stab der Mindereinnahmen tus für sein Kontingent, sondern auch für diejenigen Kontingente welche \sich für die Reichskasse in den erfien sechs Monaten ergeben [eisten mus welche in seine Verwaliung übergegangen sind. Die werder, während nah Ablauf dieser beiden Fristen an Stelle der Ausgleichung, sowie die Beseitigung des Uebergreifens des Reichs- jedesmal ftreditirten Beträge fällige Kredite eingchen, die monatlichen dauzgalte mit seinem Vorschußbedarf in die Landeshaushalte ist da- Einnahmen also die dur die Natur der Steuern bedingte regelmäßige burg zu erreichen, daß die Reichskass: dur Ueberweisung der erfor- Höhe mit ihren naturgemäßen Schwankungen annehmen werden etl Mittel in den Stand gesept wird, die behufs Ausgle chung Der Ausfall, den die Reichskasse in Folge dieser Maßnahme in der er Unregelmäßigkciten im Zuflusse der Einnahmen und im Auftreten Jahrescinnahme erleiden wird, wird allerdings erst durch den Betrag des Bedarfs nöthigen Vorschüsse zu leisten der am Schluß des Jahres verbleibenden Kredite bezeichnet. Allein G Dur diese beiden Maßnahmen würde die Reichskasse in den die zufälligen Verschiedenheiten, welche fih in den Jahreseinnahmen tand geseÿßt werden, die Miltel zur Bestreitung der laufenden | in Folge der Verschiedenheit der Kreditbestände beim Anfang und etatsmäßigen Ausgaben der Militärverwaltung aus eigenen Fonds beim Schluß des Jahres ergeben, werden in den ersten ebenso wie in rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Daneben is} aber ein unerläß- | den künftigen Jahren durch anderweite Festseßung der Matrikularbei- liches Erforderniß einer geordneten Verwaltung, daß die zahlreichen träge oder durch Uebernahme der Ueberichüsse in die Cinnahme des Kassen der Kontingentsverwaltungen jedeizeit mit ten nach dem er- | folgenden Jahres ausgeglichen werten. Für die finanzielle Durc- fahrungëmäßigen Bedarf zu bemessenden Geldbeständen versehen sind. | führung dèr Aufgabe fommt es darauf an, der Reichëkasse durch

Miit diesen eisernen VorschÜssen sind dieselben bis jeßi aus dcn Landes- einmalige Zuführung außerordentli i j | e mitteln der die Kontingente verwaltenden Staaten ausgestattet und EE E AiG Enn n: Es Or delt Ad also e

bierin licgt wieder eine Ausnahmebelastung dieser Staaten. Behufs | effektiv um Zuführung der Mittel, welche zur Deckung eines ein-

der Ausgleichung , sowie der Durchführung voller Sonderung dec máligen Einnahmeausfals in Höhe der ausstehenden Kredite noth- l 3 E

Reichs - Finanzverwaltung von der Landes -Finanzverwaltung ist also wendig sind. endlich eine Ausstaitung der Militärkontingente mit den nöthigen Wird hiernah davon au®gezangen, daß

eisernen Vorschüssen aus Reichsmitteln herbeizuführen, oder was das- die vom 1. Janut:r 1872 zur Anschreibung gel Q selbe sagt, der Reichskasse sind die Mittel zuzuführen, welche erforder- gemeinschaftlichen N a teuern erst vie G E Aa A

li sind, um den Landeskassen diese eisernen Vorschüsse zu erstatten pflichtigen gewährten Kredite an die Reiche i

/ i144 : ° H » l étajje Rückichtlich der Militär- und Steuerverwaltung ist also die Auf- | so gestaiten sich die Einnahmen an Zöllen ind Yai fiieden Ven gabe dahin zu formulircn, daß es darauf ankommt, der Reichbfasse brauchsst-uern für das Jahr 1872 in foigender Weise. Auf das Soll die Miitel zuzuführen, welche erforderlich sind, um 1) die Bunde®s- der in dem Etalsjahre zur Anschreibung gelangenden Zölle und ge- regierungen der Nothwendigkeit zu Überheben, die nah der Reichsver- meinschaftlichen Verörauchësteuern gelangen pro 1872 nur die in diesem

fassung gemeinschaftlichen Zölle und Verbrauchsabgaben dem Reiche Jahre wirklih cingehenden Steuern und Zölle, nah Abzug der beim

zur Verfügung zu stellen, bevor die den Steuerpflichtigen gewährie | Schluß des Jabres 1871 ausstehenden frediti Kreditfcist abgelaufcn ist, 2) die in den ersten Monaten jedes Jahres | pro 1871 zur Reichsbkasse “bgeführt Rerta, O Seceincbanan os nöthigen, in den folgenden Monaten zur Erstaitung gelangenden B?- es treten die am Schluß des Jahres verbleibenden Zol- und Steuer-

triebsvorshüsse für die Ausgaben der Militärverwaltung zu leisten, | fredite, um eine Restverroaltung zu vermeid em E . 3) die einzelnen Kontingentsverwaltungen mit den nöthigen eisernen folgenden Jahres hinzu. Es sielit sich diío tba S i ie bie Reichs: s

Vorschüssen auszustatten. fasse eine um den Betrag der in das folgende J:

7 Zis Die Mittel, welche zu den ebengedachten Qwecken der Reichskasse und Sieuerkreditbe tände T Lte A Sancbnte HiE De zugeführt werden, stellen nicht etwa einen neuen Kapitalaufwand für | Jahr 1873 dagegen wixd wieder eine volle Jahreseinnahme haben, da Reich8zwecke dar, dieselben werden vielmehr von der Reichskasse ver- | die vom Vorjahre übernommenen und die auf das folgende Jahr u wendet, um baare Vorschüsse, welche die Landeskassen der Reichs- übertragenden Kredite sich gegenseitig ausgleichen. : / verwaltung geleistet haben nämlich die vorgeschossenen Beträge der Um einer zu komp!izirten Geitaltung des Rechnungsiwesens des auéstehenden Zoll- und Steuerkredite und die den Kontingentêver- Reichs vorzubeugen, werden die Aversen; welche von den außerhalb

waltungen gewöhrten eisernen Vorschüsse den Landeskassen zurück der gemeinsamen Zolilinie liegenden Bedöietstheilen zur Reichskasse zu

zu erüotten, und um Vorschüsse, welche gewisse Landcékassen im Laufe zahlen sind, für 1872 und die Zukunst na : i " der ersten Monate „jedes Jahres zur Ausgleihung der Bau men zu berechnen sein. Es vit fd 0A n Lo Ari i auf Reichsfonds zu Übernehmen. Die der Reichskasse zu den Zwecken Monaten zur Erscheinung fommt, für welchen also nach gleichen E ad 1 urxd 83 zugeführten Mittel werden den betreffenden Landesfkassen Grundsäßen, wie für den Ausfall an Zoll - und Steuereinnahmen a theils dur baare Erstattung geleisteter Vorschüsse, theils dur Nicht- der Neichéfkasse aus der Kriegsentshädigungssumme Deckung zuzu- 4

erhebung fälliger Zahlungen unmittelbar zugeführt und für Landes- führen ist.

zwecke zur Verfügung gestellt ; die zu dem Qwecke ad 2 vorübergehend Der Beirag, welcher de 4; et , T è t f flússig zu machenden Mittel entlasten die bezüglichen Landesfassen vcn | Abbürdung bér Steile für 1872 d E Laain |

j s ¿ der Kriegsentschädiguna i ; i ( welche fie bisher für Reichszwecke vorzuschießen hatten, zur Verfügung | erst fesistellen lassen, gen die p À Unn O abinten

entsprechenden Vorschüssen, bewirken also, daß diesen gleiche Mittel, Ausfälle aus

bleiben. Zoll. und Steuerkreditbeträge bekannt sein werden.

Wegen Uebernahme der eisernen Vorschüsse für die Verwaltung Nach Maßgabe des Standes dieser Steuerkredite bei Ablauf des

des Reichsheeres auf die Reichskasse ist ein besonderes Geseß vorgelegt. | Jahres 1870 würde derselbe sich wie folgt gest L : i e altet haden: "s Be e Wbttdue t Sue t He Po | 1 Send i Le Bette 2 Stenezfredten aus: J 0 : i ° R h S + Etatsgesey die erfordérlichen Bestimmungen. E E 1) V olteidite L A M ZUr Erläuterung ist im Einzelnen noch Fol zend:8 zu bemerken: b} Rübenzucker-Steuerkredite . 41865,148 Be A. Abbürdung der Zoll- und Steuerkredite. : c) Salz-Steuerk- edite 1,896,190 » Selbstverständlich kann es fich bei der Abbürdung der Zoll- und d) Branntwein Steuerkredit». 3,028,651 Steucrfredice nur darum handeln, daß die Reichsfasse den freditirten 13,877,252 S aiv der Selle a Mien bis n E ibeita vor'chießt, 877/252 Thlr. ®) ogecen den LandeBreg erungen, welche die Kredite ertheiler, die Hafs 6; Die Brauma!zsteuer iît tw ; ; ; tuna für den vollen und rechtzeitige irte j O Mans E egen der Geringfügigkeit der Kredit- A ivi. echtzeitigen Eingang der kceditirten Beträge La zu welchen sie Veranlassung giebt, außer Betracht ge-

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E S ayern 2 / 2 ; Í

S i 1 Pr Dieser ihnen als Aequivalent für die Urberaahme

S der Branniwein-Steuerkredite auf res e der lehteren nach Maß

A trag bere@nel No won f 809,868 Thlr. : S der vershiedenen Gestaltung der Zoll- und Steuereinnahmen einer- gabe ter Bevölkerung | seits und der Militärausgaben andererseits si ecgebeade Bedarf durch

perbrauch : steuer und entsprechend die 6: stehenden 9¿benzucker-Steuerkredite erhöht | ihrer verhältnißmäßigen Geringfügizkeit außer Betracht bleiben. Die

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; n, Württemberg und Baden: steuern und Aversen in Betracht; was in diesen seine Deckung nit D icedite ; 1,258,912 Thlr. findet, is auf die Matrifkularbeiträge anzuweisen, während die sonstigen b) Rübenzucker- 318/879 » eigenen Einnahmen des Reichs nebst dem Reste der Matrifularbeiträge

c) Salz-Steuerkredite 274,907 zur Deckung der nit militärischen Ausgaben zu rserviren slad. Die 1,852,694 » Einnahmen aus den Zöllen und Verbrauchssteuern fließen gerade in

Summe 15,729,946 Thlr. den Monaten kgapp; in welchen die Ptilitärausgaben den Durchschnitt

Da die unier 2 auf cfüßrten Staaten die in den Staaten der ven mati Wollte man die hieraus sich ergebende Differenz Zur

Br tweinsteuer-Gemeinschaft aus der Branutcoeinsteuer fließendc rhebung höherer Matrikularbeitcäge in diesen Monaten deden; #0 br durch Matrifularbeiträge aus dem Ertrage ihrer eigenen würde dadurch die Last zwar ausgeglichen, aver es würde die Noth- j Inna ifbringen müssen, so wird, um die nöthige Gleihmäßigfeit wenbigfeit, Betriebsfonds zu schaffen, lediglih von der Reichskasse auf Stellen ein dem Branntivein-Steuerkredite der unier 1. aufge- s Kandeé fassen cbzewä!zt und Der Zweck, die Reichs-Finanzverwal- ibten Staaten enlsprecenver Berns en Matrikularbeiräges nex unz sel: ständig zu siellen und die LandeBfassen Een, ju bewahre arttember aden i ILE U Ó ur ch L: er A ¡arbt e A [V /

Württemberg und Baden im Jahr nerhoben E E g T E E M: E vielmehr der E

Reichs tende Be- atrikularcbeiträgen zu beschaffende Theil dec tilitäcrausgaven gleiche Reichskasse zu vergl ende Be mäßig auf die Monate zu vertheilen und dec für die Ausgleihung

Der Ausfall an Aversen wicd dargestellt dur die auf die | L Reidskasse zu Gtbote zu stellenden Betriebsfonds i y

j c exkredite 7 ¿x Reich : bote 11 ct "8 zu dicken sein, ad: ta fallenden Kopfbeträge de / Steuerkredite ; be i E E A die Anlage I, augen Ne den

E E A uni 55,652 Thir.- edarf an Betriebsfonds für die Militärverwattung na roeil für Zölle! Rübenzueer- ur steuer B L EL In derselben sind die Einnahmen an 2ôllen und Verbrauchs- für die Branntwein L —ETO Err steuern auf Grund der Anlagen 1. und 11. in der Weise nah der e, ate zer mi SEe dus Le Kuen: | 1 fe fein Maat dem Jab: 10 ern Mt, Lde

a alo de E A / en Monate dem Jahre entnommen sind. Da

ect vorab auf Necnung der Gesammth:it zuzuführen ge- dieser Periode die „aba tfürzin T xetlhe für die Steuerfredile bei der wesen jen. y , f A Rübenzucer- und Brann weinsteuer in voller Wirksamkeit waren ; 19 1) auf Rechnung der Ausfälle hei den Zöllen L E ist das Bild der Einn2hmefluktuationen ein ziemlich genaues. Da lichen Mr raub eue L Me s zlr.1 | für die Bemessung der in Elsaß-Lothringen in den einzelnea Monaten 2) auf Rechnung der Minder L 809868 » auffommenden Zoll- und Steuereinnahmen Anhaltspunkte nicht vor- fularbeiträgen der drei füddeutl 8 s it D OE » liegen, so sind auch dieselbea außer Ansaß geblieben, und ebenso auch 3) auf Rechnung 2 Aunffalles an Bve iti REEE die auf das elsaß - lothringensche Kontingent nab dem Maßstabe von 16,712,799 Lblr. | von 225 Thlrn. für den Kopf der Friedenspräsenzstärfke enifallender Es ist fein Geund cinunehmen j daß am Schlusse des Jahres Militärausgaben nicht berechnet. Jm Uebrigen sind die Militärausgaben

L 1871 die Höhe der autil; cet Ztcuerkredite eine roesentlih andere | mit dem vollen verfassungsmäßigen Betrage von 225 Thlrn. pro Kopf

sein werte, als am Scluk des Jahres 1870, so weit nit der Zucker- | der Friedenspräsenzstärke in Ansay gebracht Die fonvention®“mäßigen Elsaß - Lothringens die Einnahmen aus der Rübenzucker- | Nachlässe konnten wegen ihres nur vorübergehenden Charafiers und

aben wird. Es werden jedoch hinzutreten die zu dem gleichen Zeit- Vertheilung der Militärausgaben auf dic einzelnen Monate it nah punkte in Elsaß-Lothringen avésicyenden Zoll- und Steuerkredite, be- | dem oben bezeichneten Maßstabe angenommer Hiernach ergiebt ziehungsweise die na gleiw-en Grundsäßen zu berechnende Quote. des | in den ersten vier Monaten ein Quschußbedarf gegenüber den gleich- auf Elsaß - Lothringen entfallenden Aversums für die Branntwein- | zeitigen Einnahmen , welcher in den Mehreinnahmen der folgenden steuer. Die leßtere wird si auf etwa 160,000 Thaler berechnen; für | Monate seine Ausgleichung finde inzwischen aber vorschußweise auf- die Veranschlagung der Zoll- und Steuerkrcedite in Elsaß - Lothringen | gebracht werden muß.

fehlt es an jeder Grundlage; wird , wie es im Entwrourfe des Etats Im Mai und Juni ersehen die Mehreinnahmen den bis auf acht für 1872 geschehen, für die Berecchnung des Bruttoertra es der Zôlle ©Millionen gewacbsenen Zushuß. Jm Juli ergiebt sich im Ganzen und der Salzüeuer der Maßsta® des 3 ruttoauffommen® im biëheri- | wieder ein Uebershuß, ka ‘der Ueberschuß der norddeuischea Gruppe gen Zollgebiete , und für die Berechnung der am 31. Dezember vor: das noch vorhandene L efizit der süddeuischen mehr als det. handenen Steuerkredite dasjenige Verhältniß zu Grundbe gelegt, welches In den folgenden Monaten sammelt sich ein Uebers{huß añ, der in Bayern ;- Württemberg und Baden zwischen den Bruttoerträgen | im Öftober in der norddeutschen Gruppe mit 3,786,466 Thlrn. und den freditirten Beträgen îtatifand, so bercchnen fich die Zoll- | in der süddeutschen mit 823,589 » fredite auf ca. 392.300 Thlr. die Salzsteuerkcedite auf ca. 53,400 Thlr. | seinen Höhepunkt erreicht und dazu dient, die Unier-Bilanz der lepten

- Lothringen der obigen Summe im Ganzen etwa | bciden Monate zu deen. A O Th E etten. s Es handelt Ach also lediglich darum, cine finanzielle Reserve her-

00 Thaler hinzutreten. s e vorläufig die Summe von Ca. 17,350,000 Thaler zustellen, welche die Reichskasse der Nothwendigkeit überheht, in den als der Bedarf angenommen werden) welcher sich für die Reichskasse | ersten vier Monaten an Matrikularbeiträgen einen Mehrbetrag bis aus der Abbürdung der Zoll- und Steuerkredit+ ergeben wird. zur Höhe von fast 8 Millionen Thalern über den Mona!isdurhschnitt Was die legislative Behaudiung der in Rede stehenden Maßnahme | einzuziehen. . angeht, so bildet das Etatègesep den geeigneten Ort, um die bezûg- Gegenüber diesem vorübergehenden Zweck der Reserve kann lichen Bestimmungen zu trefsen Der nah den bisherigen Grund- darauf verzichtet roerden, diesen in baaren Mitteln aufzubringen ; säßen aufgestellte Etat der Einnahine aus ZöUen und Berbrauchs- | denn eine solhe Summe würde das ganze Jahr hindurch Zinsen feuern stelli daë verfassungsmäßige Einnahmesoll fes und kann um st d der Bedarf nur wenige Mona?e anhäiït. Zur \o weniger die Stelle bilden, wo die beabsichtigte Aenderung ihren gleichung einer solchen, nur eine furze Zeit dauernden Unregel- eschlichen Ausdru findet, als die Ausrechterhaltung einer geregelten feit in dem Zusammentreffen der Einnahmen und Augaben inanzverwaltung es nothwendig macht, daß der aus der Maßnahme sich vielmehr die Ausgabe fkurzfristiger Sc;aßanweisungen fi ergebende wirkliche, nicht blos der anshlagsmäßige Ausfall ge- | die nur nach Bedarf ausgegeben werden und nur so lange cine Zins deckdt werde, und als die Anordnung nicht blo® eine Etatsziffer/ son- | ausgabe veranlassen, als ein Bedarf vorhanden ift. x dern zugleich einen Grundsaß fefiz'ftellen hat, der für die Ablieferung Durch die Cg 3 bis 6 des Entwurfs wird daher die ErmäŸ- der Einnahmen aus den Zöllen und Berbrauchssteuern für die Zu- | tigung ertheilt, zux Ergänzung des Betriebsfonds nach Bedarf bis zur funft gelten soll. Höhe von 8 Mill. Thalern Schaganweisungen auszugeben. er Es ist daher in dem ç. 2 des den Etat fesistellenden Gesehes aus- Maximaldbetrag wird bereits durch die Höhe der im alten Reichs- gesprochen: 1) daß die Bundesr- zierungen vom 1. Januar 1872 ab ebiete erforderlichen Vorschüsse bis auf cinen geringen Rest erreicht den Ertrag der Zölle und 27 anderen nach Artifel 38 der a noch die für das elsaß-lothringische Kontingent erforderlichen gleichen Reichsverfassung zur Reichskajse fließenden Abgaben der leßteren | Vorschüsse dem Bedarf hinzutreten/ so dürfte das Maximum nicht zu zur Verfügung stellen, sobald di-se Zôlle und Abgaben | hoch gegriffen sein. Durch die Beschränkung der Verfallzeit der Schaß- nach den best:hen nd den über die Fristen der ZJoll- und | anweisungen auf \pätesicn® ten 30. Juni 1873 if der Erwäßtigung Steuerkredite getroffenen bredungen für ihre Kassen fällig ge- | die dec Etatsperiode entsprechende Zeitbeshränkung, gegeben , jedoch worden sind; ferner 2) daß die na Art. 38 der Reichsverfassung zu zuglei der Finanzverwaltung der hei dem Uebergreifen des Bedarfs zahlenden Aversen, und der rie Steuern von Branntwein und Bier | von einem Jahre in das andere erforderlichen Spielraum gewährt. vertretende Theil der Matrifularb-iträge Bayerns, Württembergs und S elbstverständlih wird von der Ermächtigung nur Gebrau gemacht Badens, sowie der füc Rehnung dieser Steuern Elsaß - Lothringen | werden; soweit ein Bedürfniß heryortriit.

auferlegte Aversionalbeirag an den nämlichen Terminen zur Reichs- , . i l t ie Z S eren Stell 11. Betriebsfonds dex Reich sfkasse für die vom Reiche fasse abgefhrt werden; oie die Zölle und Sticuern/ deren Stelle fie I ien E M L

vertreten; 3) daß die Mindereinnahmen, welche in Folge diefer Be- ; j 8 A “gf Kapiteln 1 und 7 des Etais eintreten; aus der Bei Errichtung des Norddentschen Bundes ist die Generalfafsse

j ; 2 i i i nid estattet worden. Man nahm von Frankceich gezahlten Krieg8en!s{hädigung gedec|t werden. dessclven mit Betriebsfonds nit ausge! ab B, aaa 8) welche für die rechtzeitige Ablieferung | Anstand, zur Beschaffung b

loßer Betriebéfonds eine Anleihe auf- der Etatsmittel an die Verwaltung des Reichsheeres | zunehmen und rechnete darauf j daß , wean sich im Lause der Zeit in erforderlich fin :

d. der Bundet-Finanzverwat Es AOL A en e

Na langjäzrigen Ecfahrungen hat es fich herausgestellt, daß es, | Bundesrath und der Reichstag keinen Anjtano ne men würden, die um N S ileverivaltunag ‘ur prompten Leistung ihrer Ausgaben Rerwenduna derselben znr Bildung eines Betriebsfonds von ange- für die Monate Januar, Februar; nessener Höhe zu genehmigen. E8 würde jedo ur mögli gewesen

in den Stand zu seße 6thig ift, hr i: eg E A D O Nora Ln B iber je */491 für die Monate Mai, | sein bei dem Mangel aller Betcieb®fonds die Verantwortlichkeit für Juni, Juii, Augu*, Sezot:mber und Oftober je 3/ a des Jahre®betrages | eine ordn Verwaltung der Bunde fiaanzen zU überneh- zu überweisen, Für die Deckung der Militärausaaben fommen in | mel / wenn nicht die bejonderen Verhältaisse, unter welchen die erster Linie und hauptsächlich die Einnahmen an Zöllen, Verbvrauê- Bundeé-Finanzverwaltüng geführt wurde, die Möglichkeit geboten