1871 / 158 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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von der 10. Art. Brig., unter Ernennuaäg zum A ri. Offiz. vom Plaß in Sonderburg , in die Schlesw. Holstein. Fest. Urt. Abth. Nr. 9 verseßt. v. Scheven, Hauptm. von ders. Brig., zum Battr. resp. Comp. Chef ernannt. Krätschell, Prem. Lt. von ders. Brig., zum Hauptm, Gamradt, Scc Lt, von ders. Brig., zum Prem. Lieut. beförderi. Frhr. v. Schlotheim, Maj. und Battr. Chef von der 11. Art. Brig. und fommandiit als Art. Offz, voin Play in Neu- Breisach, unter Verseßung in das Fest. Art. Regmt. Nr. 15, definitiv zum Urt. Offz. vom Play in Neu-Breifach ernannt. Kühne, Richers, Hauptl. von der 11. Art. Briz., zu Battr. resp. Comp. Chefs ernannt. Gad, Prem. Lt. von ders. Brig, zum Hauptm., Ursin v. Baer, Eisentraut, Scc. Lts. von derselben Brig, Kaiser, Frhr. R oe- der- v. Diersburg, Wêrber, Frhr. v. Schönau-Wehr, Sec. Kieuts. von der 14. Art. Brig, zu Premier-Lieutenants befördert. Hanewinkel, v. Beck, Prem. Lieuts. von ders. Brig. Bat. ihrer Chacge verl. Bruts\chy, Eisenlohr, Brandeis, Jägerschmidt, Beck, Nüßlin, Künßzle, Kirhgeßner, Zipse, Reinhardt, v. Bek, außeretatsm. Sec. Lts. von ders. Brig., zu Art. Offiz. er- nannt. Goebel, Feuerw. Lt. ron ders. Brig., ein Patent seiner Charge verliehen. Lipinski, Unteroff. von der 15. Art. Brig, zum Port Fähnr, Steuer, Sec. Lr. à la suite des Hess. Feld-Artillerie- Regts. Nr. 11 und von der Art. Shießschule, unter Vecsezung in die 11, Art. Brig., zum Pr. Lt. befördert. Anders, Pr. Lt. von der Scee-Art. Abtheil , unter Verschung in der 2. Art. Brig. und unter Verleihung eines Patents sciner Charge vom 21. S:ptember 1871

zur Dienstl, bei einer Milit. Jnieadantur kommandirt. Stock, Pr.

Lt von der Seec-Art. LUbtheil., ein Patent seiner Charge v. 16. Mai 1871 verliehen. Blockhagen, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Orlels- burg) 3. Oftpreuß. Landw. Regts. Nr. 4, zum Sec. Lt d. Res. d. 1. Ait. Brig befördert. v. Seel, Sec. Lt. von der Res. der 8. Art. Brig., im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt im 6. Rhein. Jnfant. Regt. Nr. 68 angestellt. Leuthaus, Gen. Mai. u. Jnspeci. der 3. Pisn. Insp, unter Verleihung eincs Patents sciner Charge v. 18. Bug. Cr, zura Jnspect. der 1. Jng. Jusp.,, Mäntell, Oberst u. Play-Jug. von Cóôín, zum Jnspect. der 3. Pion. Jusp,, v. Chamisso; Oberst und Flaß-Tng. von Spandau, unter Verleihung cines Patents seiner Charge vom 18. August cr.,, zum Jnspeci. der 5 Fest. Jusp, Sanud- kul!l, Maj. u. Commdr. des Pomm. Pion. Bats. Nr. 2, z. Plaß- Ing. von Cöln, Bayer, Maj. u. Commdr. des Sck&lesw. Holstein. Bion. Bats. Nr. 9, z. Plaz-JIng von Glogau ernannt. Fahland/, Maj. u. Commdr. des Osfipreußischen Pion. Bats. Nr. 1, in gleicher Eigenschaft zum Schlesw. Hol. Pion. Bat. Nr. 9 verseßt. Vin- cenz, Maj. vom Stabe des Jng. Corps, zum Commdr. d. Ostpreuß. Pion. Bats. Nr. 1 ernannt. Rôse, Hauptm. von der 1. Jng. Insp. u. Comp. Cowmdr, i. Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, unter Ernennung 3. Commdr. d. Bats, v. Wißmann, Hptm. v, ders. Jnsp. unter Ernennung zum Plaß - Jng. von Spandau, zu Majors vefördert. v. Küeist, Hauptm. von derselben Jusp. , zum Comp. Commandr. im Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, v. d. Groeben, Hauptm. von derselben Jnspekt.j zum Plaßb-Ing. von Colberg ernannt. Chambeau, Prem. Lt. von derselben Jnsp , unter Verseßung zur 2. Jng. Jnsp. und unter Er- nennung zum Comp. Commandr. im Brandenb. Pion. Bat. Nr. 3, unn Hauptm. befördert. Birkholz, Hauptm. von der 2. Jngen.

nsp. und Comp. Commdr. im Brandenb. Pion. Bat. Nr. 3, unter Verseßung zur 3. Jng. Jnspckt.,, zum Plaß-Jng. von Bitsch ernannt. Hempel, Sec. Lt. von der 2. Jng. Jnspekr., zum Pr. Lt. befördert. v. Aster, Haupim. von der 3. Ing. Jnsp. und Comp. Commandr. im Rhein. Pion. Bat. 8, unter Verseßung zur 4 Jug. Jnspeki., zum Plaß-Jngenieuxr von Wittenberg, Frhr. v Eyß, Hauptm. yon der 3. Inp. Jnsp., zum Comp. Commdr. im Rhein. BYion. Bat. Nr. 8, Stürß, Haupim. von ders. Jusp. , zum Comp Commdr. im Bad. Pion. Bat. Nr. 14 ernannt. Böttcher, Haupt». von der 3, Jng. E zur 4. Jng. Jnsp. verseßt. Horn, Pr. Lt. ven der 3. Jng.

nsp.,, zum Hauptm. befördert. Graffunder, Hauptm. von der 4. and: Insp., zur 2. Jng. Jnsp. verseßt. Klauer, Pr. Lt. von der 4. Ing. Jnsp., als Adjutant zu dieser Jnsp. kommandirt. Everth,y Sec. Lt. von der 4. Jng. Jnsp., zum Pr. Lt. befördert. v. Adler, 2 u. Commdr. des Magdeb. Pion. Bats. Nr. 4, Bayer, Maj. u. Commdr. des Schlesw. Holst. Pion. Bats. Nr. 9, May, Major und Commdr. des Niederschles. Pionier-Bats. Nr. 5, v. Bergen, Major vorm Stabe des Jngen. Corps und kommandirt zum Ober- Kommando der Ofkkupations - Armee in Frankrei, von dem Ver- hältniß als Mitglieder der Piüfungs-Kommission des Jngen. Corps entbunden. Schulß 1., Major u. Commdr. des Feld-Eisenb, Bats. v. Bock, v. Spankeren, Hauptl. von der 1. Jng. Insy. u. Comp. Commdrs. im Garde-Pion. Bat, Lindow I, Teßlaff, Hauptl. von der 4. Jng. Insp. u. Comp. Commdrs. im Feld-Eisenbahn-Bat., Schulz 11, Hauptm. von ders, Jnsp, zu Mitgliedern der Prüf. Komm. des Jng. Corps ernannt. Fel y, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat Berlin Nr. 35, zum Sec Lt der Res. des Schleswig- Holst. Pion. Vats. Nr. 9 befördert. Zahn, Sec. Lt. von der Res. der 6. Urt. Brig. und fommand. zur Dienstl. beim Osipr. Train- Bat. Nr. 1, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. in diesem Bat., Weber, Sec. Lt von der Res. der 4. Art. Brig, und komm. zur Diensil. bei Hannov. Train-Bat. Nr. 10, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. in diesem Bat, Abeking, Sec. Lt. von der Res. des Brandenb. Train-Bats. Nr. 83 und kommand. zur Diensil. bei demselben, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. in diesem Bat. Traeger, Sec. Lt, von der Res. des Sckchles\. Train-Bataillons Nr. 6 und kommdrt. zur Dienstl. bei demselben, im stehenden Heere, und zwar als Sec Lt. in diesem Bat. angestellt. V erch, Sce. Lt. von der Res. des Osipreuß. Train-Bats. Nr. 1, zur Dienstl. in einer vakanten etatsmäß. Sec. L!s. Stelle dieses Bats, Ey, Dommes/, Sec. Lts. von der Res. des Hannoverschen Train-Bats. Nr. 10, zur Diensil. in ciner vakanten etatsm. Sec. Lts. Stelle resp. des Garde- Train - Bats. und des Hannover. Train - Bats, Nr. 10 kommandirt,

#*

Holz, Pr. Lt. vom Train des 2. Bats. (Stade) 1. Hanseat.

Regts. Nr. 75, in das 2 Bat. (Halle) 2. Magdeb, cene Ret Nr. 27 einrangirt. Holland, Sec. Lieut. vom Train des 1. Bajg (Wesel) 5. Wesif. Landw. Regts. Nr. 53, Stüber, Scc. Lieut, vom Train des Res. Landw. Bats. Barmen Nr. 39, Saxe, Sec. Lt. vom Train des 2. Bats, (Oldenburg) Oldenb. Landw. Regts. Nr. 91, zy

Pr. Lts. befördert.

Den 19. Oktober. v. Stülpnagel, Gen. Lt. und Co der 5. Div., unter Verleihung des Ranges als Roitmiandirnts General, zu den Off. von der Armee verseßt und nach Württemberg,

Behufs Uebernahme des Kommandos Über die Königl. Würitemberg, F

Truppen (XI1l. Armee-Corps) kommandirt. Den 21. Oftober. v. Jagemaun, Oberst und Train-Jnsp,

der Rana und die Komp-ctenzen eines Brigade - Commandeurs vyerli@ f

hen. v. Lattre, Maj. vom Gr. Gea. Stabe und kommandirt nah

Württemberz, v. Langenbecck, Hauptm. vom Gr. Gen. Stabe und H

fommandirt nach Württemberg, v. Lessing, Hauptm. vom 8. West. fälischen Jnf. Regt. Nr. 57 und kommandirt als Adjut. bei N Gen. Kommando des X. Lrmee - Corps, erstere bei unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, leßterer unter Stellung

à la suito des 8. Westfälischen Infanterie - Regiments Nr. 57 |#

und Entbindung von seinem Adjutanten-Verhältnif, dem Königlichen Württemb. Kriegs-Minist. zur Verwendung überwiesen. v. Tresckow, Br. Lt, vom Gren. Negt. König Friedr. Wilh. 1V. (1. Pemm.) Nr. 2, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut, der 14, Juf,

Brig., Siebe, Pr. Lt. vom Colbergschen Gren. Regt. (2. Pomm.)

Nr. 9, v. Wurmb, Pr. Lt. vom 2. Westf. Jnf. Regt. Nr. 15

(Prinz Friedr. der Niederl.) Emmich, Pr. Lt. von dems. Negt,

Schubka, Pr. Li. vom 3. Brandenb. quk Regt. Nr. 20, v. Vig« lacowsfki, Pr. Lt. vom Westfäl.

reich, Pr. Lt. vom 2. Niederschl. Jnf.. Regt. Nr. 47, v, Nerée, Pre. Lt. vom 8. Weßf. Juf. Regt. Nr. 57, v. Hocke, Pr. Lt, vom 4. Oberschl. Jnf. Regt. Nr. 63, v. Steinwehr, * Pr. Lt. vom 6, Rhein. Jnf. Regt Nr. 68, Kamphövener, Pr. Lt. von dems, Negt., v. d. Lippe I, Pr. Lt. vom 7. Nhein. Meyer, Pr. Lt. vom

3. Thüringishen Jnf. Regt. Nr. 71,

v. Koppenfels Il Pr. Li. von dems. Regt., Cämmerer, Pr. Lt. F a}. Inf. Regt. Nr. 87, v. Plessen, Pr. Lt. vom Mecklenb, F Gren. Regt. Nr. 89, unter Entbindung von dem Kommando als nf. Brig., v. Janson, Pr. L. vom 6. Thür. Jnf. F

voin 1.

Adjut. der 34. Regt. Nr. 95, Stünzner, Pr. Lt. vom 1. Hannov. Drag. Negt Nr. 9, v. Naso, Pr. Lt. vom 2 Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, v, Gi

zycki, Hauptm. vom Garde-Feld-Art. Regt., Stern, Pr. Lt, vom Magdeb. Feld-Art. Regt. Ne. 4, unter Entbindung von dem Kom- F mando als Adjut. der 4. Art. Brig., Zinken-Sommer, Hauptm. ) Pr. L. von der 11. Art. Brig., sámmt- F lich vem 1. November c. ab bis ult. April 1872 zur Dienstleistung |

von der 9. Art. Brig., Ga d,

beim Großen Gen. Stab kommandirt, v. Ende 1, Premier

Lieutenant vom Hess. Füs. Regt. Nr. 80, als Adj. zur 14 Juf. Brig, |

v. Kleist, Pr. Lt. vom 3. Hess. Jnf. Regt. Nr. 83, bither. Adjut der 22. Inf. Div ¡; als Adjut. zur 34. Jnf. Brig.,, beide vom 1. No vember cr. fommandirt. Eckert, Hauptm. ven der 3. Jng. Jnsp

urid Comp. Commdr. im Hess Pion. Vat. Nr. 11, in gleicher Eigen- L

\chaft zum Bad. Pion. Bat. Nr 14, Kußdach, Hauptm. à la suito

der 2. Ing. Insp. , unter Ernennung zum Comp. Commdr., in das * Ammon, Kadet, als char. Port, F

Bad. Pion. Bat. Nr. 14 verseßt.

Fähnr. dem 8. Ostpreuß. Jnf. Regt. Nr. 45 Überwiesen. Den 24. S i: i

Bieberich bis zum 1. Oftober 1874 kommandirt, (Schluß folgt.)

Reichstags - Angelegenheiten. Berlin, 1. Novemker.

A E Reich8heeres nach dem Abgeordneten Dr, Haenel

Meine Herren!

si dagegen natürlich niht das Mindeste zu erinnern; ich würde es

selbs für zrweckmäßig halten, daß diese Fragen gleichzeitig ins Auge |

gefaßt werden.

die Bestände, so möchte ih ihn erinnern an einen Antrag, den, wenn ih

nicht schr irre, er selbs| im preußischen Abgeordnetenhause mit gestellt F hat jedenfalls war er von seinen politischen Freunden gestellt der dabin ging, ein Kapital von 4,200,000 Thlr , welches als eiserner Bestand für die Militärverwaltung aus preußischen Fonds hergegeben war, diesen Fonds wiederum zuzusühren. Heute handelt es sich darum, | den damaligen Wunsch des Herrn Abgeordneten oder wenigstens seiner politischen Freunde zu verwirklichen ; es handelt sich darum, allen den- | jenigen Staaten, denen die eigene Verwaltung des Heerwesens übertragen | st den cisernen Bestand, den sie zur Führung der Verwaltung bedürfen |

und der noch wesentlich sich von den wechselnden Anforderungen der einzelnen Monate unterscheidet, wiederum zuzuführen. Wie hoch die Summe sich für die einzelnen Stgaten beziffert, vermag ich nicht anzu-

. Regt. Nr. 37, Heyden: 7

Inf. Regt. Nr. 69,

1 v. Ponzet, Rittm. u. Escadr. Chef im F 2, Leib - Husaren - Regt. Nr. 2, auf drei Monate zur Dienfßl. bei des F Prinzen Albrecht von Preußen K. H. (Bruder Sr. Majestät) flommandirt, Bo, Sec. Lt. vom 8. Pomm. Jnf. Regt. 61, von seinem Kommdo, |# zur Diensil. bei der Unteroff. Schule in Bieberich entbunden. Frhr. F v. Grotthuß, Sec. Lt. vom Königs - Gren Regt. (2. Westpreuß.) F Nr. 7 , zur Diensil. als Comp. Off. bei der Unteroffizier - Schule in *

In der gestrigen Sißung des i Reichstags nahm der Bundesb7vollmäctigte Staate Minister 5 Camphausen bei der Berathung über den Geseßzentwürf, betreffend die Ueberweisung eiserner Vorschüsse für die Ver- =

Was den Antrag des geehrten Herkn Vorred- | ners betrifft, die verschiedenen, sich auf die Betriebs tands der Reichs- | verwaltung beziehenden Fragen, gleichzeitig zu behandeln, so findet |

Was die ersten Bemerkungen des Herrn Vorredners betrifft über | Höhe der hier begehrten Summen, über die Höhe der A ;

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geben, das wird auf Erfordern der Herr Vertreter des Herrn Kriegs- Ministers näher darlegen fönnen. Für das Königreih Preußen, das bei der Angelegenheit betheiligt ist , beziffert s\ch diese Summe auf 4,186,019 Thlr., in runder Summe gesprochen auf 4,200,000 Thlr und der Erfolg dieses Gesehes wird sein, daß aus Reichsfonds diese

Summe den preußischen Fonds wiederum zugeführt wird.

Wenn dann der Herr Vorredner die Frage aufgeroorfen hat, ob das Ganze init der Kreirung von Schaßanweisungen in Verbindung gebracht werden kann, so möchte ih diese Frage im Allgemeinen zwar nit verneinen. Jch glaube, daß es zulässig fein wird, überhaupt in das Auge zu fassen die Höhe der gesammien Betriebsfonds, und da- nach hin einen Beschluß zu fassen, bis zu welchem Betrage diese Höhe durch Schaßanweisungen gedeckt werden fönne. Gerade bei dem eiser- nen Bestande der Militärverwaltung wird aber das Sysiem der Schaßanweisungen nicht oder weniger anwendbar sein; denn es han- delt ih dabei um einen festen, dauernd gewährten Betrag, der für die Führung der Verwaltung unentbehrlich ift,

Je wiederhoie, daß ich seitens der Regierung gegen den Schluß- antrag des Herrn Vorredners, die Berathung der verschiedenen Geseß- entwürfe gleichzeitig eintreten zu lasscn, durwaus nichts zu erinnern inde. | Wenn ich dann noch ein Wort darüber sagen oll, weshalb diese Summe nicht in dem Etat aufgeführt worden sei, so kann ih Jhnen zwar nicht genaue Auskunft darüder rata was abgehalten hat, das zu thun; i kann aber gleich die Erkläruag hinzufügen, daß, wenn das Hohe Haus Werih auf diese Form legen sollte, derselben au durchaus Nichts im Wege stehen würde.

Die Diskussion über den Gesezentwurf, betreffend die

Gotthardbahn, leitete der Staats-Minister Delbrü, wie olgt ein :

| “Méine Herren! Die Frage über die Subventionirung der Goît- hard - Bahn hat in der leßten Session des Norddeutschen Reichstages dem Hause vorgelegen, sie fommt heute vor den Deutschen Reichêtag unter sehr viel günstigeren Umständen , als sie damals vorlagen. Es wurde damals von dem Norddeutschen Neichstag eine Subvention von 10 Mill. Francs begehrt, und es mußte bei der Stellung dieses 9Sintra9s anerkannt werden, daß die von Seiten Jtaliens in Auê®sicht gestelte Subvention ven 45 Mill. Fr. noch nit gesichert sei, indem das italienische Parlament ein bezügliches Votum noch uicht abgegeben habe. Es war ferner damals die Bildung einer Gesellschaft zur Nus- führung des Unternebmens erst in ihren frühesten Anfängen, es war endlih von den Subventionen, die von deutschen Eisenvahngesellschaf- ten erwartet wurden, noch keine vollständig gesichert.

Heute, wo von Thnen die Uebernahme der gesammten auf Deutsch- land gerechneten Summe von 20 Millionen Franken eibeten wird, die Lage in jedec Beziehung eine andere und bessere geworden, Daz italienische Parlament hat die von der italienischen Regierung vorläufig zugesagte Subvention von 45 Millionen Franken de- finitiv bewilligt, Drei im vormaligen Norddeuishen Bunde gelegene Eisenbahn - Gesellschaften haben cine Subvention jede von 1 Million Franken definitiv beschlossen. Eine Geselischaft zur Ausführnng des Unternehmens, und zwar eine Gesellschaft, welche dur die dabei betheiligten Häuser alle noihwendigen und er- wünschten Garantien gewährt, hat si gebildet und wird von Seiten der {weizerischen Regierung die erfordekliche Genehmigung erhalten, sobald durch den Beschluß des- Deutschen Reichstages die Gesammtheit der in Auésiht genommenen Subventionen fegestellt sein wird. Es ist also die Lage so, daß der Deutsche Reichstag durch die Entscheidung, um die er angegangen wird, das entscheidende LBort darüber \priht, ob ein Unternehmen zur Ausführung fommen soll, welhes seit einer Reibe von Jahren die betheiligten Jutcressen lebhaft beschäftigt, und dessen große wirthschaft- liche Bedeutung für dié dabei betheiligten Länder, ur.d niht am ge- ringsien für Deutschland, dessen politische Bedeutung so vielfach e worden ist, daß ich auf cine nähere Darlegung bier verzichten

ann.

Die Vorarbeiten, welche der Fesistelung des Unternehmens vorher- gegangen sind, sind in der Denkschrift, welche dem Hause vorliegt, ausführlich dargelegt. Es ist bei dem geshichtlii,en Rückblick, welcher auf die Entwickelung des Unternehmens geworfen ist, darauf hinge- wiesen, daß die Termine, welche für die definitive Feststellung der Subven- tionen zwischen den betheiligten Negierungen verabredet waren, wieder- holt verlängert worden sind. Sie wurden zuerst verlängert durch einen auf Grund des im vorigen Jahre im Norddeutschen Reichstag passir- ten Geseßes zwischen dem Norddeutschen Bunde, Jialien und der Schweiz abgeschlossenen Vertrag bis zum 31. Januar dieses Jahres, und sodann noch einmal verlängert durch eine im Januar dieses Jahres in Bern abgeschlossene Additional-Akte bis zum 31. Oktober, also bis zum heutigen Tage.

Die Konvention, die deshalb in Bern unterzeichnet ist, ist im italient- \cen Parlament bei der Frage der Gewährung der Subvention vor- gelegt worden und es biidet diese Konvention einen integrirenden Theil des Gesehes, durch welches Jtalien sich zur Aufbringung der Subvention von 45,000,000 Francs verpflichtet hat. Diese formelle Lage der Sache machte es unmöglich, eine weitere Verlängerung der Q über den 31. Oktober d. J. hinaus von den beiden betheiligten Regierungen in Anspruch zu nehmen. So sehr diese Regierungen an sich geneigt gewesen sein würden, auf eine solche Verlängerung, die nah Lage der Sache nur sehr wenige Tage zu umfassen gebraucht hätte, einzugehen, so war doch die italienische Regierung durch die formelle Lage, in welche die Frage durch das vom italienischen Parlament passirte Geseß gekommen war, vollkommen in der Unmöglichkeit, auf eine Fristverlängerung einzugeben. Diese Lage der Sache hat die Nothwendigkeit zur Folge gehabt, daf, nahtem der vorliegende Ge- seßentwourf in das Haus gebracht war, zwischen dem Deutschen Reiche/

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Italien und der Schweiz eine Konvention unterzeichnet is dur rvélche das Deutsche Reich dem Berner Vertrage vom 15. Oktober 1869 beitritt und die Bewilligung ciner Subvention von 20,000,000 Franken in Aussicht stellt. Es ist bei Abschluß dieses Verirages die Gcnehmi- gung des Rcich8tages ausdrülih rorbehalten worden. Der Reichstog ist frei, die Genehmigung zuv versagen oder zu eribeilen. Die Regie- rung ist bei Abschluß diefer Konvention von der Ueberzeugung aus- gegangen, daß der Reichstag einem Wer?e, wilckches nah allen andercn Seiten hin vollständig gesichert ist, für dessen Ausführung derx No! d- deutsche Reichitag scin Votum abgegeben, und zu dessen Herstellung vom Reiche im Ganzen jeßt relativ ein nicht jo großes Opfer vcr- langt wird, wie damals der Norddeutsche Bund zu bringen hatte, ih sage, daß der Reichstag diescm an ihn gestellten Verlangen ent- \prechen werde. Diese Ueberzeugung kat es als gerechtfertigt erscheinen lassen , cinen Weg einzuscklag:n ; der unter andern Umständen nit cingeshlagen worden sein würde. Lie Regierung hofft, daß der Reichstag in der duch zreingende Umstänte gebotenen Betretur g dieses Weges elen nur cinen Ausdruck einer äußeren Nothwendigkeit erkennen werde und bereit sein werde, die‘er äußeren Nothwendigkeit Rechnung zu tragen und in Bezug auf das eingeshlagene Verfahren seine Genezmigung zu ertheilen.

Auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Mohl, ob unter den im Schlußprotofoll erwähnten »subventionirenden Regierungen,« denen im Vertrage gewisse Rechte zugestanden werden, alle deutschen Regierungen zu verstehen find, erwiderte der Staats-Minister Delbrü ck: :

Meine Herren! Jch kann diese Frage um so unbedingt:r be- jahen, als sie auch im Bundesrathe aufgeworfen worden ist und im Bundesrathe auch nit die leiseste MeinungsvirschiedenHeit darüber stattgefunden hat, baß dice Meinung , die der Herr Aboecrdnete eben entwickelt hat, die richtige sel.

Der dem Reichstage vorgelegte Gesehentwurf, betreffend die Ueberweisung eiserner Vorshüsse für die Verwaltung des Reichsheeres, lautet:

F. 1. Der Reichshauptkasse ift aus der von Frankreich gezahlten Kriegzentschädigung die Summe von 6,270,000 Thalern zu übertrociset!s um die Verwaltung des Reisheeres mit den erforderlichen ciscrnen Vorschüssen auszustatten. ;

§. 2. Die Vertheilung dieser Summe auf dice einzelnen {elbst- ständig verwalteten Kontingente erfolgt nah dem Verhältniß der Friedens8-Präsenzstärke.

Motive: Als die Militärverwaltung auf den Norddeutschen Bund überging, besaß die Bundelfkasse keine eigenen Betricbêefond®, so daß sie nicht in der Lage war, die Verwaltung der einzelnen Kon- tingente der Bundesarmee mit den nöthigen eisernen Beiricbê- vorscüssen autzustatten. Es mußte daher den Staaten, welche die cinzeinen Bundeskontingente selbstständig verwalteten y überlassen bleiben, aus eigenen Mittein der von ihnen geführten Militärverwal- tung die nôthigen eisernen Beiriebsvorsch®sse zu gewähren.

Dieser Zustand entspricht iasofern nicht den Bestimmungen der Reichsverfassung, als einn.al die Uebernahme der Verwaltung des Reichbheeres auf Reich8rehnunz auch die Gewährung der für diese Verwaltung erforderlichen Betriebsfonds aus Reich2mitteln vorauk- seßt, und als ferner di-jenigen Staaten, welche ihr Kontingent selbst verwalten, oder, wie Preußen, die Verwaltung anderer Kontingente mit übernommen haben, mehr bc!astet sind, als diejenigen Staaten, welce ihr Kontingent nicht selb} verwal:en. Jun Zufammenhange mit den dur den Geseßentwurf, betreffend die Feststellung des Reichs- haushaltsetats für das Jahr 1872 vorges{lagenen, in der diesen Ge- seßentwurf begleitenden Denkschrift näher motivirten Maßnahmen zur Herstellung voller Selbständigkeit der Reichs-Fiuanzvertroaltung be- zwet daher der vorliegende Gefegentwourf die Uebernahme dec g¿dach- ten eisernen Vorschüsse auf Reichbfonds herbeizuführen und die hierzu, bezichung8weise zur Erstattung der von den Landesfassen bisher ge- währten O Borstife us Mittel aus der franzöfischen Kriegsentschädigung zu überweisen. /

Die Sbhe des Bedáârfs an eisernen Vorshüssen berechnet sich nach den bisherigen Erfahrungen für die dem norddeutschen Bundes8heere angehörigen Kontingente mit Ausnahme des hessischen auf 4,637,634 Thaler. Nach dem Verhältnisse der Friedensstärke dieser Kontingente berechnet, ergeben sich für die Kontingenie Bayerns und Württemberg®, sowie für das badisce Armee-Corps und die hessische Divifion (88,639 Mann) 1,383,477 Try für Elsaß-Lothringen 247/995 Thlr, also zu ammen für das gesammte Neichéheer 6,269,106 Tvlr. Diese Summe is, auf 6,270,000 Thlr. abgerundet, in den Entwurf als Bedarf für die eisernen Vorschüsse aufgenommen. i

¡ie Vertheilung des Gesammtketrages auf die einzelnen Kontin- gente ncch dem Verhältniß der Friedenspräscnzstärke derselben wird dem Verhältnisse des Bedarfs entsprechen. e l

Selbsiverständlih werden die eisernen Vorschüsse jähilich bei der Rechnungslegung nachzuweisen sein. Eine ausdrüctlihe Bestimmung hierüber aufzunehmen, erschien nicht nothwendig, weil die Bezeichnung der den einzelnen Kontingentsverwaltungen zu überweisenden Mittel als »eiscrne Vorshüssc« diese Konsequenz von selbst in sich {ließt.

Die Kommission für Petitionen bat über eine Petition der Aeltesten der Berliner Kzufmannscaft folgenden Bericht erstattet :

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben unter dem 17 /18. Ottober d. J. dem Reichstage eine bereits im März v. J. beim Reichstage des Norddeutschen Bundes-eingereite, aber wegen Schlusses der Session im Plenum des Reichstags nicht erledigte und deshalb den Petenten von dem Bureau des Reichstags unter dem 27. Mai v. J. wieder zurükgegebene Petition wieder überreicht und den darin gestellten Anirag wiederholt:

»Der Reichstag wolle dem Bvndeêrathe empfehlen, Schritte zu thun, daß für die Zukunft jede Außerkursseßung von Papieren auf