1871 / 162 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Geldstrafen bis zu 100 Reis oder Gefängnißstrafen bis zu | die mit Verwendung des Staatsshaßes ausgeführt werden kann,

i S s E A Dabei ist der erhebliche Unterschied noch in Betracht zu ziehe einem Jahre zu verhängen Art. X. Alle diesem Gesehe Nadel A Mer ed tlung d ffentlich verhandelt, daß a j

entgegenstehenden Bestimmungen find aufgehoben. Blese hohe Versamm ny E e olen uperden fun; af, nig ganz Europa wiederhallt, während im Bundesrathe die Nothwendig, feit einer Kriegserklärung disfutirt werden kann, ohne daß die Wahr. \ceinlichkeit vorhanden ish daß das die Wände des Berathungszirnmei überschreitet, wo Alle, das Jnteresse zu schweigen haben und Zuhörer, die fein Jnteresse daran zu haben brauchen, nicht gulä!sig find. Das if cin schr erheblicher Unterschied7 der Bundesrath i| in dieser Beziehung F nur ein etw2s erweitertes Kabinet und ein Kabinet, das groß oder E

Lt «S S gie mig C (ain id E B ÓE

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j 97 8 - S M i den Antrag des Herrn Abg. ron Bodelsroingh gegeben Der Staats - Minister Camphausen __ Dieser Antrag befindet sich auf Nr. 43 der Drucfssahen. Auch Fes R L! | die Annahme dieses Varagraphen witd für dat Oest überbaupt | dem Stanbpunie bec verbuneeien vegiceunge:; rumemilld Ler preus seygebenden Gewalt in Preußen nit U Ee E E Ee schen Regierung, der gesezlicte Qu c P A: ritt Medtens E e bonde woblbewährie Eintichturn ce vergan tönnety auf | ist. Nath: diesem gefeplichen Zu nat iri tot Iicgebir gi Edt L r ein etw ¡Nogat axm Mabivet) Has : eslehende woblbewährte Einrichtung zu verzichten, wenn dem | desten Zweifel, dah 1ofort ver Kriegs{aß von 30 Milionen Ttaler flein sein kann, das von einer Regierung gewshnlich zusammengeseß{ Staa:sshab v da M egfall dieses Paragraphen nur die Bedeutung einer sten Zweifel, daß sofort der Kriegöschaß von 30 Millionen Ttaier wird , während diese Versammlung von mebreren; ex dis?utirt solche | einmaligen a Ou beigelegt werden sollte, wenn das Wesen des wieder niedergelegt werden muß, es unterliegt nicht dem geringsten i ; h z | on | Frazen gewöhnli in der sicheren Ueberzeugung, daß seine Disfussio, Staatsshaßes als einer ständigen Znstitution daduræ vernichtet werden Ziveifel, daß, so lange der Kriegsschaß in diefer Höhe erhalten bicibt, die dur von Argumenten einzulassen, welche meines Erachtens einem politi“ | gen geheim bleibén; also die ganze schwierige Uid gefährliche Opera: selite. Die Bundebregierungen sind bereit, diejenige Modifikation sich ge- das Gese von 1568 dezeihneten Einnahrnen zu deu laufenden Aur aben {hen Standpunlkte entspringen y dessen Ziele und Bestrebungen mit | (jon ciner Politik kurz vor Ausbruch cines Krieges, der vielleicht rof fallen zu lassen, die im Antrage des Abgeordneten V. Bodelschwingh ia Staai®2 mil Zustimmung der Landesvertretung verwendet iverden denjenigen, di? mir und ih fan sag?n, den Meisien unter uns —, | yerhindert werden kann, würde gelähmt dur die Nösthigung der Re liegt, ste erfennen an, daß die Fassung in der Regierungêvorlage nicht dürfen, Und es unterliegt aicht dem geringsten Zweifel, daf, wenn ur Aufgabe gestellt sind, Überhaupt nich? zusammenfalien , einem | gierung zu einer öffentlichen Darlegung und Dikkutirung der Fragen, vollständig zutreffend war. Ju der Sache, in dex Jntention wer- ein unglüclicher Krieg geführt merden sollie, und wein es noth- das sie entweder glaubt in die Lage zu fommen, Kricg führen zu den, glaube i, beide Fassungen miteinander übereinstimmen, Es Cb, E RER (ollie, den Staaiëschas nach und nach zu er¿¿2nz:n : anstatt ihn fofort mit einem Sw@lage wieder zu ergänzen, bekannte

p

erllärte nah

cichstaags - Angelegenheiten.

Berlin, 6. November. Jn der Sißung des Reichstags am 4. d. M. nahm der Reichskanzler Fürst von Bismarck in der Diskussion über den Geseßentwouxf, betreffend die Bil- dung cines Reichs-Kriegsschaßes, nah dem Abgeordneien

Ochmichen das Wort. A ; S T betrabte es nicht als meine Bufgabe, mi auf die Diékussion

rar die Absich?,7 (în dieser Absicht werden wir auch nah der neuen

politishen Standpunkte, pon dem ih nicht glaube, daß die, welche

ibn einnehmen , si überbaupt die Aufgabe siellen, das Deutsche

Reich zu konsolidiren und für seine Sicherheit zu forgen. Tch wende

mich deéhaiv rur gegen einize Argumente, bie der Abg. von Hoverbec? geltend gemacht hat gegen die Vorlag*, un» Übergehe das, was roir

sonst gehöri haben, mit Stillschrveigen. Ueber die Nüßlichfkeit eines

Staats{&%aßes überhaupt hier zu sprechen, Betrachte ich nicht als meine Aufgabe, nachdem die Ereignisse dieses und des vorigen Jahres ‘meines Erachtens lauter, beredter und überzeugender dafür gesprochen haben, als irgead Jemand hiec in der Versacamlung es im Stande sein würde.

ch roill blos die Thatsache hervorheben. daß, wenn wir einen

Staatsschaß nicht gehabt hätten -— hon mein Kollege, dex Finanz- Minister, deutete diesen Umstand in leßter Sizung an wir positiv nicht im Stande geivesen sein würden, die paar Tage zu geivinnen welche hinreichten, das gesammte linke Rheinufer, das bayerisze wie das preußische; vr der franzôsiswen Juvcjion zu \{üßen /

@ Hâiten wix den Staatsshaß nich! gehabt, fo fing der Krieg am Rheine an, und wir haite ¿us de: Rhecinfestungen zu debouchiren und den Franzosen das Rheinufer, was sie möglicherweise his Franfk- furt übershweamt und überschritten haben konnten, wieder abzuneh- men, nachdem fie Zeit gehabt, dort mit ihren Turkos und anderem Gesindel zu hausen. N } y E

Etroas Weiteres füge ih über die Nüßlichkeit eines Staatsschaßes hier niht an und wende mich gegen einige, wie mir {eint ircthüm- liche Auffassungen, die Freiherr v. Hoverbek seiner Argumeatation zu Grunde gelegt hat. Ec hat die Frage geßellt, was denn nun die Foige sei, wenn der Reichstag nachiräglicd setne Genehmigung zur Verwendung des Staatsschaßes versaze. Meine Hexren, i halte diese Frage nicht für praktis, denn ich glaube nicht, daß ein Krieg erflärt und geführt werden fkönnie bei welchem zur bloßen Mobilmachung der Staats\shaß verwendei würde, und der also nachher nothwendig auf diejenigen Hülssmittei, die vas Reich gewähren wird, in seiner wirf- lien Führung angewiesen isi, daß der gefúhrt werden könnte, roenn der Reichstag die Anleihen ablehnte, die Seldbeschaffung ad- [‘hnte, die zu seiner Führung nothwendig sind. Derselbe Reichstagy der die nachträgliche Genehmigung zur Verwendung des Staatsschaßes versagte, würde au die Anleihen nit bewilligen, und ih habe in diesein Saale noch niemals von der Regierung8bank eîne Behauptung gehöri , durch welche die Befürchtung des Herra Abgeordneten fich rechifectigen ließe, daß dic verbündeten Regierungen sich befugt glau- ben, das Reich mit Anleigzen zu belasten ohne Genehmigung des Reichstags, selbst| im Falle einer Kriegsführung. A ;

Ich halte also die Befürchtung für unbegründet und die Frage nicht für praftisch, es sei deny daß es sich um eine reine Demonstration, die in der Mobilmachung bestünde, handelte; dann könnte vielleicht der Reichs-Kriegs\{ay dazu hinreichen. Jch glaube aber, die Mobil- machungsdemonstrationen find in den leßten Jahrzehnten in \oihem Grade abgenüßt, daß der Saß: »man machi nit mobil, wenn man nichi weiß, daß man s{lagen muß«, ziemlich in der Ueberzeugung allec Psslitifer durchgedrungen ist, x

Der Hecr Abgeordnete von Hoverbeck haï si ferner darüder bes \hwert, daß dec Reichstag nicht gleichberechtigt mit dem Bundesrathe in Bezug auf die Krieg8erflärung sei. Jh habe bisher nit befürchtet, daß diese starke Bürgschaft der riedfertigkeit des neuen Kaiseithums, die darin gegeben ist daß der Kaijer dem unbeschränkten Rechte der Kri-aserkflärung, wie er es in sciner früheren Stellung gehabt bat, eniszgte daß diese starke Bürgschaft gegen jeden muthwoilligen An- griff-frieg, die darin liegt daß die Zustimmung des Bundesrathes dur die neue Verfassung gefordert ijt, daß dicse Bürgschaft jemals zu einem Argument gegen uns angewendet werden fönnte, zu einem Argument, welches auf der Vorausseßung beruh!, daß eine [eich!fertige Kriegs{üsternheit doch die Oberhand in der Reichsregierung erhalten tönnte. Dagegen liegt die Bürgschaft in dem verfassung#- mäßigen Bedürfniß der Zustimmung des Bundesrathes. Aber diese

Berechtigung des Bundesrathes steht noch longe nicht auf gleicher -

Linie mit der Berechtigung, weiche der Herr Abgeordnete von Hover- beck für den Keichstag verlangt. Der Bundesrath kann durch sein verfassung®mäßiges Recht die Mobilmachung no nicht hindern, er kann nur die Kriegserklärung hindern; die Borbereitung zu dem Kriege, dessen Nothwendigkeit der Kaiser eingesehen hätte, kann der Bundesrath nicht hindern; nur ZzU dem wirklichen Aft der Kriegs- erkläcung, wo es sich nit etwa um einen Nertheid-gungskrieg, der durch Angriffe des Gebietes v0 selbst als nothwendig aufgedrängt i) handeli, nur zu diesem wirklichen Akt hat der Bundesrath die Miit-

wirkung. | : Es würde daher für den Reichstag da? sehr viel weitergehende Ret

müssen, oder fürchtet, daß sie angegriffen werde. Jh glaube, Sie würden eine Regierung, die das thâte und die daburch die Juteressen M des Landes gefährdete, selbst wenn der Urheber dieser Theorie, der Herr Abgeordnete, das Heft in den Händen haben solite, doch nit lange über si dulden, Sie würden das als cine zu gefährliche Oeffent, F lichkeit finden. e Der Herr Abgeordnete hat dann die Theorie eines Angri ffskrieges zum Behufe der Vertheidigung în Zweifel gezogen. Jh glaube, daj F eine solche Vertheidigung durch den Vorsioß doch eine sehr häufige F und in den meisten Fällen die wirksamste ist, und daß es für ein Land von einer solchen centralen Lage in Europa, das drei bis vie Grenzen hat; wo es a-segriffen werden fann, sehx nüßlich iß, dem Beispiele Friedrichs de? Großen vor kem ane Kriege 4 folgen, der nicht wartete, dis das Ney, das ihn umspinnen sellte} ibm über den Kopf rouss, sondern mit rashem Vorstoß es zerriß. Ih glaube, daß diejenigen auf eine ungeschickt und {wer verantwortliche Politik rechnen y die daß das Deutsche Reich unter Umsiäuden in der Laze sei, cinen An-ÿ griff, der gegen dieses Reich geplant werde vielleicht von übermächtigen D Koalitionen, vielleicht au nux von Einzelnen, Tg abzuwarten, bis F dem Segner der bequeme und nügliche Zeitpunki, loszusbiagen ge F fommen zu sein scheint. Jn solchen Lagen ift es die Vflicht der Kegie F rung, und die Nation hat das Reht, von der Regierung zu fordern daß, wenn wirklih ein Krieg nicht rermieven werden kann, dann F die Regierung denjenigen Zeitpunkt wäblt, iha zu führen, wo er für das Band, für die Nation mit den geringsten Opfern, mit der geriigsten f Gefahr geführt roerden fann. \ : Tch könnte noch neue Beispiele anführen, wo es für den preuß F schen Staat auch nicht rathsam gewesen wäre, die volle Rüstung seiner f Gegner, die volle Verwirklichung aller ihrer Piáne abzuwarten in einttf reinen Defensivstelung, sondein wo ein rasches Zuzreifen dem Lande sehr große Opfer und vielleicht die Niederlage erspart hat L Menn ich in meiner amtlichen Stellung noch cine andere F'ages des Herrn Abgeordneten, gegen den i mich eben wendete, zu b! antworten habe, so wird es die sein, was die Regierungen von dem} Sgwic{sal des Gesehes denken, falls ein solches Amendement, wie dab jenige des Herrn Freiherrn von Hovzerbeck, hineingedracht würde, T brauche kaum zu erklären, daß in viesem Falle mit diesem Amendemen| das Geseß für die verbündeten Regierungen nicht mehr annehmbatß sein würde, und daf, so lange dieses Gese über den Reich8schaß nid geschaffen werden würde, allerdings sie in der bedauerlichen Lage sein rourden, von der preußischen Regierung zu hoffen und zu er1vartenff daß sie ihrecseits den vorhandenen Bestand eines Kriegs8\chaßes fes} halten werde, bis von Seiten des Reichs ein Ersay für denselben be willigt sein würde. Auf eine Anfrage des Abg. Frhr. v. Hoverbeck entf gegnete der FÜr t Reichskanzler: V Die leßte Bemerkung des Herrn Vorredners halte ih einfach füt eine ungerehte und nicht thatsächlich gerechtfertigte, wenn damit au / die leyten Kriege, die in Deutschland geführt worden sind, hingewiestt werden soll. Jh glaube, die Folze eines jeden dieser Kriege hat ( zeigt, daß die preußische Regierung und die Reichsregierung nad ds

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Kriege entgegenkomuiender und fonstitutioneller gewesen sind, als der Zeit vor dem Kriege, wo itr Ansehen durch dle Umstände 9 \{chwäht war. E

Und aufierdem, wenn der Herr Vorredner auf BeantworiunF der Frage, die ih nicht für praktis halte, besteht, \o verlangt er ci Konjeftural-Politik über eine QZukunft, die man nicht kennt, und übt die frrage, wie in einer folchen unbekannten Zukunft Personen hat deln werden, die man auch nicht kennt.

Die Frage ist eben eine rein persönliche. Wenn ich sie, ab sirahirt von Personen, beaniworten soll, so würde ih glauben; da) jn in folchem Falle, wenn der Krieg noch nit erklärt ist, die Erklärun unterbleibt, wenn die Volksvertretung die Fonds dazu nit bewilli es sei denn, daß wir mit einem Angriffskciegze überzogen würden, ließlich die Nothwebr ihren besonderen Bedarf hat und wo t} solches ablchnendes Votum 13 g6nz undenkbar isi; aber renn del Krieg wirflih {on exflärt wäre, so kann ih mir als Folge cin solchen Votums nur einen nach!heiligen Friedens\{luß denken, und beiden Fällen noch die Beseitigung derjenigen Staaismänner, dic so unge!hicktes RBerhältniß herbeigeführt haben würden.

Bei Beginn der Diskussion über H. 2 erflärte de

Staats-Minister Camphausen: : Meine Herren! Jch bitte Sie, den in der Kommissionsberathu"Ÿ

in Anspruch genommen werden, hon die Mobilmachung zu hindern,

gstrichenen §. 2 in derjenigea For wieder annehmen zu wolle M

Fassung des *etebes gerecht werden fögnen), daß di lie Eh nicht wieder ergänzt sein folite, dazu verwendet werden müssen A die Ergänzung so vald als möz!th herbeizuführen. Es liegt aut “p Hand, von welcher weittragenden Bedeutung diese Sesimmung im Falle eines giülihen Krieges ist und diese weittcagende Bibeutiing macht es der Regierung unmöglil, den Verbesserungsvorsc6lag e Herrn Abg. Brumbrech der zwar die Natur des Staateschaße® als eine ständigen Jaßitution nicht onfi6t, anzuneßmen, weil eben dur den Avfaß 1 es G. 2 Per witigste Fall vorgesehen is, wo alsbald zur Erneuerung des Staatssczazes geschritten werde i E

Th möchie daher Aller: denjenigen, die das Zußandekommen des |

Gefeges wüns: vie es der preußischen Regierung mögli masen wollen, der in den §. 1 aufgenommenen Bedingung zu entipreen und ten preußischen Si Cf C ST O zu entip ei nd Len preußen Staatsshaß aufzulösen, auf vas Dringendfte empfehlen, das Amendement des Herrn Ug. von Bodeisswingh in unveränderter Fassung anzunehmer:. d 4

Nach dem Abg. Grumbrecht nahm der Staats-Minister Camphausen noch einmal das Wort:

_Meine Herren! Da wir heute und auch s{chon bri dex ersten Ve- athunz des Geseßentrourfes von vieleiz Seiten die Frage haben auf- werfen und behantein idren, ob wir nicht selb [chi den geieglih Cr handenen Kricgbschag row gli auflôfen soliten; cue ihn dur ien neuen zu erseheri, jo scheint wir, vaßder geehrte HeriBoirebner fi die Fr agc) ov ohne cine soiche Bestimmung in Zukunft nichi einmal ein Reich: - tag der Ansicht sein {önnte, doch reinen icuen Kriegöchay 3 aen zu wollen, daß, sage i, derselbe diese Frage leicht hâ:te beantworten könen, Wenn dann gesagt wird vou dem Herrn Bor redner, daß er ledigli deshalb gegen die Annahme des ersten Ábsages m 6. 2 set weil die Fassung Unklgrsveiten enthalte; wenn er fich gar nicht penken konnte, in wel®em ¿Falle fie Anwend1ng finden würde, würde der Einwand; wein er begrünite!r äre, alrtbings viel Gewicht in An- spruch nehmen dürfen. Jch halte den Einwand aber für unbegründet Wenn ich vorvin ganz in dec Körze unier Bezugnahme auf die Ser handlungen; die in der Kommission s@on stattgefunden haven, darauf Hingewiesen habe, daß die Fassung na) dex Regie- runasvorcioge nicht vollsiânv’g zuitceffend geweien ici, 0 be- zog sich das darauf, daß die RegierungS&voilaa: cnifianden war bevor wir auf die Ueberschzüsse Rücksicht genommen hatien, Fie ‘sid aus dem Betricve der Eisenbahnen in Ellsafß-Lsthringen ergeben, Eiu- nahmen, die allerdings im Art. 70_ dex Bundezverfassung nicht ges nannt waren und deren Ueberweisung an den Staatssch nidt be- absichtigt war. Jusofern ist es also eine Verbesserung; wenn in dem

\ à % 5s F C Z El Antrage des Herrn Abg von Bodelshwinzh die Bezugnahme aus |

Al 70 Ler Bcrfassung iveggrlasiet ist; im ¿Ulebrigei finde ih aber den Jnhaliî dieses Lintrages identisch mii dem, w&s8 in der Regierungs- voriage bezweckt wurde, daß nämlich alle zufligen Einnahui:n in ZUlunsi zur Ergänzung tes S=taatsschaßes dienen “‘{ollen 2i[s8 fol i644 _ i §3 ( Li f, ä M, 1% ole zufällige Einnahmen können sich ve.scictene darbieten. Ju Ptieußen bekanntlich) undò 8 isl ja dieses Gescy der in Preußen vefrehenden gisitition nachgetitdet werden unier Andeim die Eriöse aus ienstgebäuden, die entbehrlich geworden sind, den S iaatssd:ab: Über» wiesen Das Reich wird auf lange Zeit nicht in der Lage sein, ber entbebrlih gewordene Dienstigeräude, die ihm selbst gebbren, versügen Ju können; cs ist aber unzivcifelba!t, daß 7a Annabme des Ab- saßcs 1 in §2 sol@c Einnabmen dem Staatssaße zuflicken müssen Vtiner, ueine Seiren; Wenn na Unnabme eines sclcken Ge- jeges und nach Pürrung eines vnglöckiiden Krieges wir in ciner ähnlichen Lage wären wie jeht, fo den vielleicht nuhr zufällige Einnatmen si daïigeLcten haben, tie dieser Bestim- muüuaug hätten zugewendet werden müssen. lb folie zufällige Ein- nahmen wäÄrden z. B. in dicscmn Zugeublicck die Eriräge, die sid aus der Anordnung der Darlehnsfassen ergeben baben im Gebiele des Ncrdbcutschen Bundeë, als eine sol@e zufällige Einnahme würde gegenwärtig der Ertrag, den die vom Reichtiage in seiner leßten Scssion beschlossene Ukbsiewpelung der Piämienloose herbeiführen wird, ganz ipbefireiibor zu behandeln fein, und Wenn man den An- tiag in der Fassung des Herra bg. v. Bodelschwingh ins Auge faßï, worin auédrüdcklich fi-lt: »Der aus anderri ais den im Reich®- vauthaitdetat aufgejübrtin Bezugöquelen fließenten Einnahwiene, #0 würde off- nbar ein Streit gar nih? möglih fein, daß die ebe! ge» nannten Einnahmen deri Nelchdfriegkscaße zu überweisen iw: en. Ih glaube daber, daß durwaué nichi eine Quelle von tünsftigen Sireitigkeiten geschaffen wird, wenn eine so!che Bestimmung ange- nominen wird, und ih kann die Erklärung wiederholen, daß ch Sie, e ¿s der preußischen Regierung w öglih zu machen, die in G cs Gesehes gestcilte Bedingunz erfüllen zu können, dringend bitten muß, das Amendement des Herrin v. Beobeisckwingh unceränuvert an-

müsen Gegenliber dirieir besiiheiden tit cet L hat sih nun die Vorlage began t, die «ers iu la E Reich C, E Code, begnügt, die Herstellung eines ReichbkriegS- \chazes vorzuschlagen und von Jhnen die Zustimmung zu erbitten, paß und in welcher Weise im Falle ciner Enilceiung des Staats- ihayes eine Wiedererzänzung desselben erfoigen sol. Dabei ift in dem Vibsazge 1 das Recht, was die Staatsregierung heute hat; wesentlich einges{ränft worden, wie tac te: Abg, Gueist in ¿anz flarex und richtiger Weise dargelegt hat. So weit, meine Herren, ist t aves nicht eingeschränkt worden, daß selbst darliber cin Zweifel ett- ste jen lönnte, Laß nach einem ziücklihen Ki ge, iu den Koniributions- zahlungen erboben würden, sofort die Kontributionszaßlurgen zur Herstellung des Staatssckages zu verwenden seien. Lieser Fall is recht eigentli in dem Zibsas 1 in §.2 vorgesehen. Wenn lbst das bestritten werden unte, wenn selvst das avcisethast sin röônnte, #0 fönnte gar nicht davon die Nede sein, daß die preußische Regierung in die Auf bung des geschlichen Zußiandes Wil ligie, das hieße die Einichtung des Staatöschaßcs vernichten, das dieße, an Stelle des Geldes, welches der Regictung jet unwei- getlich gegeben werden muß, nech der besichenden Ge'chgei ung gar hrs vocenthalten werden fann, nun andeze Fonds zu segen , deren Bewilligung allein in das Ermessen der Landesvertretung gelegt wird. E Jir die LandeLveriretung in dieser Frege richt als cine bd ¡Ode „Macht aegen Und daß amn t ln Desen ag nie thun werde, das, meie Hetren, scheint mir gerace in dem LBors&lage, der Jhnengemaht roorben ist in unziocideutigsier Weise vecunvet zu scheu, Wic kaben ja au seibst das Gefühl, daß wenn cin unglüdlicher Krieg 1 werden solite und dann die Wiederer; äuzung des S fast8\@aßes auf diejenigen Einnaßmequiller: verwiesen wrden müßte, welche der §. 2 in diesem Falie in Aut sich? nimmt, die Wierdere gänzung des Staatsschaßes im Wesentliche» von der Ver- stäadigung zwischen der Laudedsverireiung un: der Regieruag abhängen würde ; denn diejenigen Einnahmen, die für diesen Fail iu fidcre ugs sicht geftellt sind, die würden, abgesehen vou dex Kontribution, übcr eeren Verwendung ja nicht der leiteste Zweifel ¿uge!assen werden kann, in der That unerheblich sein. L

4 Wenu nun die Frage angeregt wordea ist, was AUes untir diese Einnahme fallen würde, jo scheint mir, Laß der verehrte Here Ub- geordnete, der uns foeben durch einen längeren Vortrag crfreut hat, doch folgendes einfache Veriaäitniß nichi ins Luge gefaßt bai: Vei der Regulirung fes Staatstausha(ts- Etats, bi dex Bemessung der Einnahmen des Haushalizetais, bei der Bemessung der uSgabe geht man Loh davon aus end muß daron ausgehen, daß die in dem Houshaltêeta! Gorgesehenen Einnahmen die Mittel bieten würden, ie in dem Staatëhaushaït-Etat vorgesehene: Nusgaben zu bestreiten. Wenn nun aiso Einnahmen eintreten, îie man zur Zeit der Auffstel-

lung des Staatkhauthalts-Etats nicht fannie, die nit in Betracht ge- zogen woiren sind tei Bemessung der Ausgaben des betreffenden Jahres dana liegt doch far vor, daß man da eben eine disponible, ubers@üisige Summe hat, und s wird ven dem Gesehentwurf bes schrt, daß jeß! festgestellt werden soll, in dem Fall; ivo wir zu einer Eigänzurg deö Staatsschoßes schreiten müssen, sel viese Überi{chüjlige, in: dem regulären Staatöhoustalts-Etat nicht vorgesehene Summe zu jenem Qwoek verwendet werden, Wie man nun darin irgend eine große Sefahr für die ftonsiüitvticnelle Entmrickeluig er iicken ann, a8 ist mir geradezu unverständlich, ebenso wie et mir unveistäudlich ist; iwebhald die Einnah die nun im Jahre 187i Pativaben in er- det, die bei Aufsellung des Haushaltsetats für das Johr 1871 nitt ins Auge c. efoßt waren, die für das S:aatëwefen io wenig Vedeu- tung haben, wie ivenn ich wich eines Vildes aus eta anderen Rechtêgebieie bedienen darf cin Scütieisali wie, jage i, eine solide Einnehme u'ckt als disponibel, {Ür bestimmte Qweccfe in ANus- sicht genommen werden könnte. Ob wan die Einna: e für die Ab- stem pelung der Prämmienloose als Steuer betrachten inn, das lasse id) dahingesteit sein, Fch meines Theils bein chie sle uicht als Steuer, i& betracte si: als das, wozu sie der Reichètag erkläit hat, als cine Kon trellgebühr; denn die Atfichi der Anordnung «är ja die, zu fon- trolliren, nit welcbenPrämien!oo!enfindei inDeu!schlandgegenn ärtig ein Verkebr statt, und tas für imer festzusti llen durch eine Äbstempelung und ?urch eine für dieje Mühewaltung erho ene Kontroug: bühr. In- deß, meine Herren, das ist für die Haupifrage ganz untergeordnet; fasi n Sie rur ins Auge, daß der Gejegentwuif alle dicjeaigen Ein- nahmen in dieser Bezichuzg dein Staats‘chaße, nota bene nux für ten Fall, ‘aß feine Wiederergänzung nothweudtig wird, überwiesen hat, die im Staaiéhauf has-Etat nt rorgeschzen sind als erforderlich Ur regelmäßigen Bestecitung der Ausgaven, die über den vorgeseheuen Bedarf hinaus crvoben werden. Jch glaube, meine Herren di

x T ; ; dur diese furze_ Darlegung Jhnen wohl überzeugend aacbgeroiesen zu Yabven ,; daß diz Anfcrdecrungeu , weiche die verbünteten ötegierungen

zunehmen.

an Sie stellen, hinter denjenigen Anforderunzen, die das bestehende

Cms pn t ier M Li E O R N D Ti ER H B E a Cir Cx D

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