1871 / 162 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Geldstrafen bis zu 100 Reis oder Gefängnißstrafen bis zu

einem Jahre zu verhängen. Art. X. Alle diesem Gesehe entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 6. November. Jn der Sißung des Reichstags am 4. d. M. nahm der Reichskanzler Fürst von Bi8mark in der Diskussion über den Geseßentwurf, betreffend die Bil- dung cines Reich8-Krieg8schaßes, nah dem Abgeordneten Ochmichen das Wort, ; ; T betrahte es nicht als reine Lufgade, mich auf die Diskussion von Argumenten einzulassen, welche meines Erachtens einem politi schen Standpunkte entspringen , dessen Ziele und Bestrebungen mit denjenigen, die mir und ih kan sag-a, den Meisiea unter uns zur Aufgabe gestellt sind, Überhaupt nicht zusammenfalien ; einern politischen Standpunkte, von dew ih nicht glaube, daß die, welche ihn einnebmen , sich Überhaupt die Aufgabe siellen, das Deutsche Reich zu konselidirea und für seine Sicherheit zu sorgen. Jh wende mich deéhalb rur gegen einize Argumente, cie der Avg. von Hoverbec geltend gemacht hat gegen die Vorlag, un» Übergehe das, was 1oir sonst gehört haben, mit Stillschweigen. Ueber die Nüßlihkcit eines Staatsf@aßes überhaupt hier zu sprechen, betrachte ih nicht als meine Rufgabe, nachdem die Ereignisse dieses und des vorigen Jahres meines Erachtens lauter, becedter und üderzeugender dafür gesprochen haben, als irgead Jemand hziec in der Versa:azilung es im Stande sein würde. T roill blos die Thatsache hervorheben. daß, wenn wir einen Staatsschaß nicht gehabt: hätten -— {on mein Kollege, der Finanz- Minister, deutete diefen Umstand in leßter Sizung an wix positiv niht im Stande geiveien sein würden, die paar Tage zu gewinnen, welche hinreihten, das gesammte linke Rheinufer, das bayerische wie das preußische, vzr der französiswen Juvc sion zu s{üßen i @ Hâiten wix den Staatsschaß nich! gehabt, so fing der Krieg am Rheine an, und wir haiten &us dez: Rheinfestungen zu debouchiren und den Franzofen das Rdeinufer, was sie möglicherweise bis Frank- furt überschwemnmt und übersritten haben konnten, wieder abzuneh- men, nachdem fie Zeit gchabt, dort mit ihren Turkos und anderem Gesindel zu hausen. 2 : » : Etroas Weiteres füge ih über die Nüßlichkeit eines Staatsschaßes hier nicht an und wende mich gegen einige, wie mir {eint ircthüm- lihe Auffassungen, die Freiherr v. Hoverdeck seiner Argumeatation zu Grunde gelegt hat. Ec hat die Frage geßellt, was denn nun die Foige sei, wenn der Reichstag nachiräglid seine Genehmigung zur Verwendung des Staatsschaßes versaze. Meine Herren, i) halte diese Frage nicht für praktis, denn ich glaube nicht, daß ein Krieg erklärt und geführt werden fönniz bei welhem zur bloßen Mobilmachung der Siaatsschaß verwendei würde, und der also naher nothwendig auf diejenigen Hülssmittei, die das Reich gewähren wird, in seiner wirk- lien Führung angewiesen isi, daß der gesührt werden könnte, wenn der Reichstag die Anleihen ablehnte, die Selddeschaffung ad- [-hnte, die zu seiner Führung nothwendig sind. Derselbe Reichstag, der die nachträzliche Genehmigung zur Verivendung des Staatsichaßes versagte, würde auch die Anleihen niht bewilligen, und ih Habe in dieser Saale noch niemals von der Regierung8bank eine Behauptung gehöri , durch woelche die Befürchtung des Herra Abgeordneten si rechifectigen ließe, daß dic verbündeten Regierungen sich befugt glau- ben, das Reich mit Anleigen zu belasten ohne Genehmigung des Reichstags, selbst im Falle einer Kriegsführung. U :

Ih halte also die Befürchtung für unbegründei und die Frage nicht für praftisch, es sci deni, daß es sich um eine reine Demonstration, die in der Mobilmachung bestünde, handelte; dann könnte vielleicht der Reichs-Kriegs\caßb dazu hinreichen. Jh glaube aber, die Mobil- machungsdemonsirationen sind in den leßten Jahrzehnten in soihem Grade abgenüßt, daß der Saß: »man machi niht mobil, wenn man nicht weiß, daß man schlagen muß«, ziemlich in der Ueberzeugung aller Yslitikfer durhgedrungen ist, j

Der Herr Abgeordnete von Hoverbeck hat sich ferner darüber be- \hwert, daß dec Reichstag nicht gleichberehtigt mit dem Bundesrathe in Bezug auf die Kriegserklärung sei. Jch habe bisher nicht befürchtet, daß diese starke Bürgschaft der Friedfertizgkeit des neuen Kaiseithums®, die darin gegeben ist, daß der Kaiser dem undeschränften Rechte der Kri-gserklärung, wie er es in sciner früheren Stellung gehabt bat, enisgte daß diese starke Bürgschaft gegen jeden muthwilligen An- griff-:friegy die darin liegt, daß die Zustimmung des Bundesrathes dur die neue Verfassung gefordert ist, daß dicse Bürgschaft jemals zu cinem Argument gegen uns angewendet werten könnte, zu einem Argument, welches auf der Vorausseßung beruh!, daß eine leichlfertige Kriegslüsternheit doch die Oberhand in der Reichsregierung erhalten fönnte. Dagegen liegt die Bürgschaft in dem verfassung#- mäßigen Bedürfniß der Zustimmung des Bundesrathes. Aber diese Berechtigung des Bundesrathes steht noch longe niht auf gleicher Linie mit der Berechtigung, welche der Herr Abgeordnete von Hover- beck für den eichstag verlangt. Der Bundesrath kann dur sein verfassung®mäßiges Recht die Mobilmachung noch nicht hindern, er kann nur die Kriegserklärung hindern7 die Vorbereitung zu dem Kriege, dessen Nothwendigkeit dec Kaiser eingesehen hätte, kann der Bundesrath nit hindern; nur zu dem wirklichen Aft der Kriegs- erkläcung, wo es sich niht etwa um einen Vertheid-gungskrieg, der durch Angriffe des Gebietes von selvst als nothwendig aufgedrängt i O nur zu diesem wirklien Akt hat der Bundesrath die Mit- wirkung.

Es würde daher für den Reichstag da® sehr viel weitergehende R-cht in Anspruch genommen werden, hon die Mobilmachung zu hindern,

die mit Verwendung des Staatsshaßes ausgeführt werden kann Dabei is der erhebliche Unterschied noch in Betracht zu ziehen, das i diese hohe Versammlung öffentlich verhandelt, daß bier kein Wort zur Erlangung der Bewilligung gesprochen werden kann, das nit in ganz Europa 1wiederhallt, während im Bundesrathe die Nothwendi, feit einer Kriegserklärung diskutirt werden kann, ohne daß die Wah, F scheinlichkeit vorhanden ist, daß das die Wände des Berathungszinmey überschreitet, wo Alle, das Jnteresse zu schioeigen haben und Zuhörer, d, E kein Jnteresse daran zu haden brauchen, nicht ¿ulä!sig sind. Das ist cin sehr erheblicher Unterschied7 der Bundesrat) i| in dieser Beziehun nur ein etwas erweitertes Kabinet und ein Kabinet, da3 groß ody llein sein kann, das von einer Regierung gewöhnli zusammengesez wird , während diese Versammlung von mebreren; ex dis?utirt fol (e Frazen gewöhnlich in der sicheren Ueberzeugung, daß seine Disfussio, F nen gehen bleiben; also die ganze shwicrige Ud gefährliche Operq, tion einer Politik kurz vor Ausbruch cines Krieges, der vielleicht nog f verhindert werden. Tann, würde gclährnt dur die Nöthigung der R6 F gierung zu einer ôffentlihen Darlegung und Diê2futirung der Fragen daß sie entweder glaubt in die Lage zu kommen, Kricg führea zy müssen, oder fürchtet, daß sie angegrissen werde. Jh glaube, Ei würden eie Regierung, die das thâte und die dadur die Juteressen des Landes gefährdete, felbst wenn der Urheber dieser Theorie, de f Herr Abgeordnete, das Heft in den Händen haben solite, doch nig lange über sich dulden, Sie wärden das als cine zu gefährlihe Oeffent lichkeit finden, x : Der Herr Abgeordnete hat dann die Theorie eines Angri ffs#fkriegez zum Behufe der Vertheidigung kn Zweifel gezogen. Jch glaube, daj F eine solche Vertheidigung durch den Vorfloß do eine sehr häufige und in den meisten Fällen die wirksamste ist, und daß es für ein Land von einer folchen centralen Lage in Europa, das drei his vie Grenzen hat, wo es a-segriffen werden kann, sehr nüßlich is, dem Beispiele Friedrichs de? Großen vor tem s\ichenjährigen Kriege zu folgen, der niht wartete, dis das Ney, das ihn umspinnen selle ihm über den Kopf wus§s, sondern mit rashem Vorstoß es zerriß. Jch glaube, daß diejenigen auf eine ungeschickt" und {wer verantwortlihe Politik rechnen, die annehmen daß das Deutsche Reich unter Umfiäuden in der Laze sei, cinen An- griff, der gegen dieses Reich geplant werde vielleicht von übermähtigen Koalitionen, vielleiht au@ nux von Einzelnen, rubig abzuwarten, bis dem Segner der bequeme unv nüglihe Zeitpunk:, TolatiAlaon gee fommen zu sein scheint. Jn solchen Lagen ift es die Vflicht der Kegie- F rung, und die Nation hat das Recht, von der Regierung zu fordern, H daß, wenn wirklich ein Krieg nicht cermieven werden kann, dann F die Regierung denjenigen Zeitpunkt wäblt, ihn zu führen, wo er für F das Band, für die Nation mit den geringsten Opfern, mit der geringsten F Gefahr geführt roerden kann. y E ch könnte noch neue Beispiele anführen, wo es für den preußi- F schen Staat auch nicht rathsam gewesen wäre, die volle Rüstung seiner Gegner, die volle Verroirklichung aller ihrer Pläne abzuwarten in einer reinen Defensivsiellung, sonde:-n wo ein rasches Quzreifen dem Lande fehr große Opfer und vielleicht die Niederlage erspart hat N Wenn ich in meiner amtlichen Stellung noch cine andere F:age} des Herrn bgeordneten, gegen den ih mich eben wendete, zu h! antworten have, so Wird es die sein, was die Regierungen von dem} Swticssal des Geseyes denken, falls ein soiches Amendement, wie das- jenige des Herrn Freiherrn von Hoverbec, hineingedraccht würde. T F brauche faum zu erklären, daß in ciesem Falle mit diesem Amendement ff das Geseß für die verbündeten Regierungen nicht mehr annehmbar f sein würde, und daf, so lange dieses Geseg über den Neichsschaß nicht geschaffen werden würde, allerdings sie in der bedauerlichen Lage sein ß oUrden, von der preußischen Regierung zu hoffen Und zu er1oarten, daß fie ihrerseits den vorhandenen Bestand eines Krieg8\haßes fest- F halten werde, bis von Seiten des Reichs ein Ersaß für denselben be-F willigt sein worde. | Auf eine Anfrage des Abg. Frhr. v. Hoverbeck cnt- f gegnete der Fürst Reichskanzler: F Die leßte Bemerkung des Herrn Vorredners halte ih einfach für f eine ungerechte und nit thatsächlih gerehtfertigte, wenn damit auf i die leßten Kriege, die in Deutschland geführt worden sind, hingewiesen F werden soll. glaube, die Folze eines jeden dieser Kriege hat (F zeigt, daß die preußische Regierung und die Reichsregierung nach dem y Kriege entgegenkommender und konstitationeller gewesen sind, als in F der Zeit vor dem Kriege, wo ibr Ansehen durch die Umstände gt F {rächt war. 1 Und suferdem, wenn der Herr Vorredner auf Beantwortung der Frage, die id nicht für praktis halte, besteht, so verlangt er cine Y Konfefkiural-Politik ber eine Zukunft, die man nicht kennt, und übe F die férage, wie in einer solchen unbekannten Zukunft Personen hat | deln werden, die man auch nicht kennt. j Die Frage is eben eine rein persönliche. Wenn ich sie ab | firahirt von Personen, beantworten soll, so würde ih glauben); das in solchem Falle, wenn der Krieg noch nit erklärt ist, die Erklärung unterbleibt, wenn die Volksvertretung die Fonds dazu nicht bewilligh es sei denn, daß wir mit einem Angriffskcieze überzogen würden, w0 {ließlich die Nothwebr ihren besonderen Bedarf hat und wo ein solches ablchnendes Votum ja ganz undenkbar ifi; aber wenn der f Krieg wirklich hon exklärt wäre, so kann ich mir als Folge eines j solchen Votums nur einen nach!h-eiligen Friedenss{@luß denken, und in beiden Fällen noch die Beseitigung derjenigen Staaismänner, dic ein so ungelchicktes Verhältniß herbeigeführt haben würden. Bei Beginn der Diskussion über §. 2 erklärte der Staats-Minister Camphausen: Meine Herren! Jh bitte Sie, den in der Kommissionsberathung}

g:strichenen §. 2 in derjenigen Form wieder annehmen zu wollen, dies

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ihm durch den Antrag des Herrn Abg. ron Bodelshroinah geacben worden ist. : E Dieser Antrag befindet sich auf Nr. 43 der Druesachen. Auch die Annahme dieses Paragraphen wird für das Geseh überhaupt von entscheidender Bedeutung sein. Es würde den Faktoren dex ge- sehgebenden Gewalt in Preußen nicht zugemuthet werden können, auf die bestehende wohlbewährte Einrichtung zu verzichten; wenn dem Staaisschaß durch WegfaU dieses Paragraphen nur die Bedeutung einer einmaligen Bewilligurg beigelegt werden sollte, wenn das Wesen des Staatsschaßes als einer ständigen Jnstitutton dadur vernichtet werden selite. Die Bundebregierungea sind bereit, diejenige Modifikation si ge- fallen zu lassen, die im Antrage des Abgeordneten v. Bodelschwingh liegt, fle erfenien an, daß die Fassung in der Regierungêvorlage nicht vollständig zutreffend war. Ju der Sache, in dex Jntention wer- den, glaube i®, beide Fassungen miteinander übereinstimmen, Es ¡rar die Absich, (in dieser Absicht werden wir auch nach der neuen Fassung des *etebes gerecht werden können), daß die zufälligen Ein- nahmen des Reiches, nachdem der Staatsschaß etwa reibrauct und nicht wieder ergänzt sein solite, dazu verwendet werden mússen, um die Ergänzung so bald als möz!i®5 herbeizuführen. Es liegt auf ter Hand, von welcher weittragenden Bedeutuny diese Bestimmung im Falle eines giüclihen Krieges ist und diese weittcagende Bedeuiung macht es der Regierung unmögli, den Verbesserungsvorsclag des Herrn Nbg. BVrumbrecht, der zwar die Natur des Staate schaze® als eine fländigen Jaßitution nicht oenfibt, anzunekmen, weil eben dur den Avsaß 1 kes §. 2 der wihtigste Fall vorgesehen ist, wo alsbald zur Erneuerung des Staatsscazes geschritien werdea kaun. Ey _Ich môchie daher Allexe denjenigen, die das Zußandekommen des Geseges wünsch:n, die es der preußischen Regierung möglich masen wollen, der in den §. 1 aufgenommenen Bedingung zu entipreen und zen preußishen Staatsshaß aufzulösen, auf das Dringendfe einpfehlen, das Amendement des Herrn Uvg. von Bodetsswinah in unveränderter ¡Fassung anzunehmez:. | E

Nach dem Abg. Grumbrecht nabm der Camphausen noch einmal das Wort: _Meine Herren! Da roir heute und auch schon bei dex ersten Ve- rathun;; des Geseßentiwurfes von viele: Seiten die Frage b=ben auf werfen Uno behantein bdren, 0b wir nicht selbi jehi den geieglich vor- handenen Kricgsschag roi glich auflöten soliten, chne ihn dur cinen neuen zu erseßen, fo scheini wir, vaßder geehrte Heri Boi redner sich Dir Frage) ob ohe cine solche Beslimmung in Zuêunfi icht einmal cin Reich: -

Staats-Minister

tag dex Ansicht sein könnte, doc feinen izcue nriegö way sLaffen zu |

wollen, daß, sage id, derselbe diese Fra können, Wenn dann gesagt wird vos dem

ledigli deshalb gegen die Annahme des erften Absages imm §. 2 \ci, weil die Fassung Unklar»eiten enthalte; wenn er fich gar nit tenden konnte, in weldem (Falle fle Anwend:ng finden würde, würde der Einivand, Wein er begrüiibet Wâre, alierdings viel Gewicht in An- spruch nehmen dürfen. Jh halte den Einwand aber für ünbegtündet, Wenn ih vorvin ganz in dec Körze unter Bezugnahme auf die Ker- handlungen, die in de Kommission sch&on stattgefunden haven, darauf bingeiviesen hade, daß die Fassung na der Regie- tunadvorioge mt voillsiänvg zutreffend gewesen O O he zog nh das darauf, daß die Regierungs&voilage cnifiauden war, Rücksicht genomwmin hatien,

è häite beantworten i Vorredner, daß er

bevor wir auf die Uebers{üsse aus dem Betriede derx Eisenbahner fi Citaß-Psthrinaen ergebcn, Eins nahen, die alleidiags im Art. 70. der Bundesverfassung nit ge- nannt waren und deren Ueberiveisung an den Staatssch nit be- adsihtigt mar. Jusofern ist es I

Antrage i des Herrn Abg von Bodelschroin¿h die Bezuanahme aus Art. 70 der Verfassung weggelassen is; im Uebrigen finde ih aber den Jnhalt dieses Lntrages identisch mii tem, wes in der Negierun s- voriage vezweck: wurde, daß nämlich alle zufäliigen Einnahui ü in ZUWiunji zur Ergänzung tes =taatssc{hapes dienen iollen, Als folie zufällige Einnahmen können sich ve:s{i:tene darbieten. Ju Picußen bekanntlich und s is ja diescs Geseg der in Preußen beßehenden Institution náachgeriltet iverdeu unier Ande: m die ÉEriôie aus Dienfstgebäuden, die entbebrlich geworden sind, dem S taaisidake Über- wiesen. Das Reich wird auf lange Zeit nicht in der Lage fein, úber cnibebrlich gewordene Dienstgedäude, die ihm selbsi geibren; versügen a fönnen/ cs ist abex unziveifelba!t, daß rach Annabme des Ab- saßcs 1 ti ÿ 2 jolck@c Einnazmen derx: Staatssate zufließen müssen. Vtinier, meine Heren, wenn na Annabme eines sclckchen Ge- leves und nach Fübrung eines unglöckiicen Krieges wir in ciner ädhulihen Lage wären wie jeßt, so wliden vielleicht uhr zufällige Einnabmen si dargeboten haben, cie dieser Bestim- muag hätten zugewendet iverden müssen. ls solide zufällige Ein- nahmen würden z. B. in dicsem Augenbli& die Erträge, die sid aus der Anordnung der Darlehusftassen ergeben baben im Gebiete des Nord cutstten Bundes, alis eine folWe zufällige Einnahme würde gegenwärtig “der Ertrag, den die vom Neichëtage in seiner leßten Scsiïon beschlossene Atstempelung der Tiämienlooïe herbeiführen wird, ganz unbefireïilbor zu behandeln fein, und wenn wan den An- tiag in der Vassung des Herra Abg. v, Bodelschwingh ins Auge faßr, worin ausdrüccklich flit: »Der aus andern alö deu im Reick#- «GUfhaitdctat aufgesührtin Bezugéöquelien fließen en Einnahwitne, so wurde off- nbar ein Streit gar nich? möglich fein, daß cie ebez (Cs

Der Staats - Minister erllärte nach dem Abg. Lasker:

Meine Herren! Der Ausgangs8punkt dieser ganzen Frage is Lon dem Siandpunite der verbündeten Regierunge:, namenllich der preußi- hen Regierung, der geseßliche Zustand, der heute in Preußen Rechtens ist. Nach diesem geseßlichen Zustande unterliegt es nicht dem min- desten Zweifel, daß sofort der Kriegö{chaß vcn 30 Millionen Ttaler wieder niedergelegt iverden muß, es unterliegt nicht dem geringsten

weifel, daß, so langeder Krieasschaßin è tiefer Höhe erhalten bicibt, die durch das Geseg von 1568 bezeichneten Einnahrnen zu deu laufenden Aus (aben des Staats mit Zustimmung der Landesvertretung verwendet iverden dürfen) Und es unterliegt nit dem geringsten Zweifel, daß, wenn ein unglüliher Krieg geführt merden sollie, und wein es noth- wendig werden {ellie, den Staatëschas na und nach zU erc Hin anstail ihn sofort mit einem Schlage wieder zu ergänzen, bekannte Einnahmen von Jahr zu Jahr dem Staatösczaß-e zug führt werden müßten, Gegenüber diesen besichenden weit au?gedehnten Rechten vat sich nun die Vorlage begnügt, die Herstellung eines Reickókriegé- \bazes vorzus{lagen und von Jhnen die Zustimmung zu erbitten, daß und in welcher Weise in Fall: ciuer Eatl: erung des Staats- Maßes eine Wiedererzänzung desselben erfoigen scU. Dabei is in dem Wbsage 1 das Recht, was die Staatëregierung heute hat; wesentli einges{ränkt worden, wie taë de: Abz, Gncist in ¿auz flarer und richtiger Weise dargelegt hat. So weit, meine Hecren, ist es aber nicht eingeshränk: worden, daß selbst carüibrr ein Zweifel eit- stehen lönnte, daß nah einem glücklichen K:i- ge, iu dem Kontributions- zahlungen erzoben würden, sofort die Kontributionszaßlurgen zur Herstellung deé Staatsscages zu verwenden seien. L ieser Fall is ret eigentli in dem Zibsau 1 in §.2 vorgesehen. Wenn sib das bestritten werden lóunte, wenn selvst das zrociselhaft srin fönntey #9 fönnte gar nicht davon die Nede sein, daß die preußische Regierung in die Aufd.bung des geschlichen Zufßanèes wil- ligier das hieße die Einrichtung des Stactöschaßcs vernichten, das dieße, an Stelle des Geldes, welches der Regiei ung jr6i unwwet- gerlih gegeben werden muß, noch der besichenden Geicügei ung gar nicht vocenthalten werden fann, nun andeze Gondé zu irgen y deren Bewilligung allein in das Ermcssen der Landesvertretung gelegt wird. Daß [wir die LandeLveriretung in dieser Frege vichi als cine (indie Macht ansehen und daß ramcntlicz ih in Persen das nie thun werde; das, meie Haren, scheint raix geraze in dem YBorsd lage, der Ihnen gemacht roorden is in unziocideutigsier Weise beiundet zu sehen. Wir daben ja auch seibst das Gefühl, daß men cin ¿inglüdlicher Krieg geführt werden solite und dann die Wiederer; äszung des s taatscapes auf diejenigen Einnaßmequcllen verwiesen wet den müßte, welche der §. 2 in diesem Falle in Aut sicht nimmt, die Wiedere- gänzung des Staatsschaßes im Wesentliche® ven der Ver- ständigung zwischen der Laudesveriretung un: der Regieru abhängen würde; denn diejenigen Einnahmen, die für diescn Feil in siWcre ZUus- sicht gefellt sind, die würden, abgesehen vou dex Kontribution, übck peren Verwendung ja nicht der leiteste Zweifel ¿uge!assen werden

Camphausen

ie M |

aiso eine Verbesserung, wenn in dem |

nannten Einnahmen derz Nelchdfriegts@aße zu überweisen wäi en. Ich glaube daser, daß durchaus nichi eine Quelle von fünftigen Sikkiligkeiten geschaffen wird, wenn eine so!che Bestimmung ange- nominen wird, und ih kann dic Erk‘ärung wiederholen, daß !ch Sie, um s der preußishen Regierung wöglih zu machen, die in F. 1 des Geseßec gestellte Bedingonz exfüllen zu können, êriugend bitten muß, das Amendement des Her:n v. Bobeisck wingh unceräudert an-

zunehmen.

kann, in der That unerheblich sein.

___ Wenau nun die &rage angeregt wordea ist, was Alles üntir diese Einnahme fallen würde, jo scheint mir, taß der verehrte Herx Ab- geordneie, der uns soeben durch einen längeren Vortrag crfreut hat, doch folgendes cinfahe Verhältniß nicht ins Auge gefaßt bat: Bei der Regulirung tes Staatsdaushalts- Etats, bi der Bem: ssung der Einrahmen des Haushaiizetais, bei der Bemessung der Uusgaben geht man Loh davon aus 2nd muß daron ausgehen, daß die in dem Housbhaltêetia® vorgeseheneu Einnohmez die Mittel bieten würden, die in dem Staatkhaushaiïis-Etat vorgesehene! Nusgaben zu bestreiten. Wenn nun aiso Einnahwen eintreten, ie man zur Zeit der Nufstel- lung des Staatkhauthalts-Etats nicht kannte, die nit in Betracht ge- zoge woiten sind tei Bemessung der Ausgaben des betreffenden Jahres j dana liegt doch Lar vor, daß man da eben eine disponible, uversGüssige Summe hat, und cs wird yen dem Gcsepentwurf be- schrt, baß jeß! festgestellt woerren soll, in dem Fall; ivo wir zu einer Eigänzurg deö Staatsfchoßes schreiten müssen, soll diefe überihüjjige, in dem regulären Staatohoustalts-Etat nicht corgeschene Svwmuie zu jenem Zweck verwendet werden, Wie man nun darin irgend eine große Sesahr für die konsiituticnele Entmicelurg er: iicken tann, ias ist mir geradezu unversländlich, ebenso wie es mir unveistäudlih ist, webhald die Einunabnien, die nun im Jahre 187i ßatibaben wer- der die dei Aufstellung des Haushaltsetats für das Jahr 1871 nicht ins Auge çefoßt waren, die für das S:aatëwesen tio wenig Wedeu- tung baben, wie renn ich wi eines Lildes aus eluc? anderen Rechtögebieie bedienen darf cin Sc@üucisali wie, sage ih, eine solckte Einnehmer v'ckt als disponibel, {ür bestim mie Zwccfe in UuE- sicht genommen werden könnte. Ob wan die Einna e für die Ab- sewpelung der Prärnierloose als Steuer betrachten ïcnn, das lasse ih dahingestelit sein, Ic) meines Theils betrachte sle uicht als Stcuer, i betrachie sie als das, wozu sie der Reichëtag erkläit bat, als cine Kontrellgebüßr 7 denn die Atfichi der Vnordnung n aär ja die, zu fon- trollirei, mit welhenPrämien!oo!enfindeiinLeuishland gegen ärtig ein Bezrkekir flatt, und tas für immer feftzuft: len durch eine Abstempelung und turch eine für diese Möhewaltung 21horene Kontrollgebühr. Jn- des, meine Herten, das ist für die Hapifrage ganz un‘ ergeordnet; fasi n Sie pur ins Auge, daß der Gejepeniwuif alle dicjeaigen Ein- nahmen in dieser Beziehung dein S:aats‘chaße, nota bene nur für ben Fall, baß seine Wicderergänzung nothwendig wird, überwiesen hat, die im Staaiëhauf halis-Etat rcht rorgescien sind als erforderli zur regelmäßigen Bestreitung der Ausgaven, die übex den vorgesehenen Bedarf hinaus ecervoben werden. Jh glaube, meine Herren, dur diese furze Darlegung Jhöen wohl überzeugend nachgewiesen zu yaben, daß die Anfcrècrungeu , weiche die verbünteten ötegierungen an Zie stellen, hinter denjenizen Anforderunzen, die das besteventd e