1871 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Stammaktien sind sämmtülich fest übernommen. Die Gesellschaft verzinst die Stamm-Prioritätsaktien wäh E Bauzeit mit 5 pCt., und zwar geschieht dies in deren Auftrage durch den Berliner Bankverein. Bei demselben sind N E deponirt; die Auszahlung erfolgt nur nach Maassgabe des fortschreitenden Baues. alle Gelig ck

Die Sicherheit der Stamm-Prioritäten ist unzweifelhaft, denn die Zinsen werden bereits bei einer Brutto-Ei , circa 22,000 Thlr. pro Meile gedeckt. Die Betriebs-Ausgaben sind mit 45 pCt. hoch gegriffen, weil die Verwaltung i A von D Weise wohl durch eine der benachbarten Bahnen geschehen wird, und für die Dotirung des é iboi ada L “wu N N 60,000 Thlr., mithin eine Summe in Ansatz gebracht, welche sehr ausreichend erscheint, weil die Herstellun L A H Kunstbauten erfordert. Die Einnahme von 22,000 Thlr. pro Meile wird aber selbst von mehreren Bahnen G A L vorwiegend den Charakter blosser Lokalbahnen tragen und bei Weitem nicht die Bedeutung der Ober-Lausitzer R N L

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Wir können deshalb die Stamm-Prioritäten der Ober-Lausitzer Bahn d i ; : Quas ¿ em Publik mi L gute Kapitalanlage empfehlen. ikum mit voller Ueberzeugung als sehy

Bedingungen

Subscription auf vorerwähnte Thaler 3,600,000, 5proz. Stamm.f Prioritäts - Aktien der Oberlausitzer (Kohlfurt - Falkenberger)"

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Eisenbahn. :

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AXV L Die Subscription findet gleichzeitig bei

dem Berliner Bankverein, Dorothe Ilerren Delbrück, Leo & Co. enstr, 8, Herrn E. J. Meyer

Herrn F. S. Cohen « Bremen 5

‘der Breslauer Diskonto-Bank, Friedenthal & c Dr

dem A. Schaasshausecn’schen Bankverein E « E

Herrn A. L. FMiende « Ia | dem Frankfurter Bankverein C l'ranlfurt M l Herrn H. F. Lehmann « Halle a. S N Herren L. Behrens & Söhne C Hambu . : Herrn E. J. Frensdorff « Mens D : Herren Frege & Co. « Leipzli s Herren Zucksechwerdt & Beuchel C Mde

am Diensïag und Mittwoch, den 7. und 8. November d, J.

während der üblichen Geschüftestunden statt.

in Berlin,

Art. IL

Der Subskriptionspreis ist auf S6 pCt., zahlbar in Thaler-Währung, festgesetzt Ausser dem Preise hat der Subskribent die Stückzinsen | C f N 1 þ welche v 1. J i i e L a6 Mer I4G Vv@iws, , om uli d. J. laufen, bis zum Tage der Abnahme J L Le Art. III. i ei der Subskription ist eine Kaution von 10 pCt. des Nominalbetrages zu hinterlegen, entweder baar, oder in solchen /

nach dem Tagescours zu veranschlagenden Effekten, welche die Subskriptionsstelle als zulässig erachten wird.

T, L.

A ANNSRIRO der von der Oberlausîtzer Eisenbahn - Gesellschaft ausgestellten Interimsscheine, welche ehestens in E -Stücke umgetauscht Werden s0llen, hat bei der betresfenden Subskriptionsstelle zwischen dem 20. und 30. November - . J. zu geschehen. Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Kaution verrechnet, respektive zurückgestellt _

T T4 ca o ° Art, V : Jeder Subskribent erhält über seine Zeichnung und die gelcistete Kantion eine Bescheinigung,

wärtigen Bedingungen wörtlich vermerkt sind. Bei Uebernahme der Stücke ist diese Bescheinigung zurückzugeben.'

Berlin, im November 1871.

auf welcher die geges- l

(a. 62/XL) 5

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

er Staats-Anzeiger.

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Preußisch

Das Abonnement beträgt 4 Thle. 7 Sgr. G Pfg- für das Vierteljahr.

Insextionspreis sür den Üaum einer Druckzeile D4 Sgr

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung anz für Berlin die Expedition: Zietenplaß Nr. S. r

Se. Majestät dexr König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major Wittke im 5. Badischen Infanterie - Regi- ment Nr. 113, dem Premier-Lieutenant Baron von le (Forli im 1. Mecklenburgischen Dragoner-Regiment Nr. 17 und dem Qahlmeister Kayser beim 1. Hanseatischen Infanterie-Regiment Nr. 75 den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kreis- gerihts-Rath a. D. und Rrei8-Deputirten-Treutler zu Wal- denburg i. Schl. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse ; so wie dem pensionirten Strafanstalts - Gefangenenausfseher Kreuter zu Barbeln bei Trier das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

der König haben Allernädigst ge- gruht, Alerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur - An- legung des dem Bureau-Direktor des Herrenhauses, Geheimen Regierungs-Rathe Dr. M eztzel in Berlin verliehenen Groß- herzoglich hessischen Militär-Sanitäts-Kreuzes; des dem prafti- \{en Arzt Dr. Moriz Wahl zu Essen, Regierungsbezirk Düsseldorf, verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwocr- tern des Großherzoglih badischen Ordens vom Zähringer Löwen, und des dem Großherzoglich hessishen Oberförster Stolze zu Kaltendorf im Kreise Gardelegen verlichenen Ritter- kreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst- Ordens Philipps des Großmüthigen.

Se. Majestät

DeutscchGes*Neich.

Geseg über die Einführung des Norddeutschen Bunde8geseßes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869, in Bayern und Württemberg.

Vom 2. November 1871.

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Einziger Paragraph. Das Geseß des Norddeutschen Bundes , Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869, tritt vom 1. Januar 1872 an als Reich8geseh in den Königreichen Bayern und Württemberg in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 2. November 1871.

(Li, ) Wilhelm, Fürst v. Bismarck.

Bekanntmachung.

Diejenigen deutschen Rheder , welche sich für berechtigt er- achten , auf Grund des Artikels I. des Geseßes vom 14. Zuni d. J. (Reichs-Geseß-Blatt Seite 249) Entschädigung aus Reich§- miîteln wegen des dur feindliche Bedrohung erzwungenen Stillliegens ihrer Schiffe in außerdeutschen Häfen zu bean- \spruchen , haben ihre Liquidationen bei Vermeidung des Ver- lustes ihrex Ansprüche bis zu m 31, Dezember D. Je Cine \chließlih bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.

Berlin, den 6. November 1871. C

Die Reichs-Liquidations-Komuiss on für Rhcdereischäden.

Bekanntmachung. Erweiterung der Drucksachen-Besörderung mit dex Post. Nachdem die Gewichts8grenze für Drucksachen unter Band auf 1 Pfund erweitert worden ist ,

P IRE A Ez ALEITER

wird den Absendern der- :

1871.

A FUS D E S R A S P K SEIE ATL E B R E E

artiger Druksachen empfohlen, zu den Streif- oder Kreuzbänden,

welche Übrigens die Außenfläche ganz bedecken können, recht festes Papier oder Leinwandstreifen zu benußen, auch wenn nöthig eine Bindfaden-Umschnürung anzuwenden, dieselbe muß aber leicht zu lösen sein, um die etwa nöthige Kontrole zu er- möglichen. Bei Büchersendungen können die lediglich den Preis der Bücher betreffenden Rechnungen beiges{lossen werden.

Die Taxe von 3 Groschen bezw. 11 Kreuzern ist durch Verwendung von Freimarken zu entrichten. Drucksachen Über 15 Loth, welche unfrankirt oder unzureichend frankirt einge- liefert werden oder den sonstigen Bedingungen nicht entsprechen, T dem Absender zurückgegeben, bezw. als unbestellbar be-

andelt.

Berlin, den 6. November 1871.

Kaiserliches General-Post-Amt. Stephan. y

Bekanntmachung. Packetbeförderung mit der P of.

Das Signiren d:r Packete per Adresse hat in Folge der von dex Postverwaltung gegebenen Anregung bereits bei dem überwiegend größten Theile des Publikums Eingang gefunden und wird in Anerkennung der Vortheile, welche diese Signi- cungsweise für die sichere Ueberkunft der Sendungen darbietet, schon gegenwärtig nach den angestellten statistischen Ermitte- lungen bei dem bei Weitem größten Theile der Postgüter von den Absendern in Anwendung gebracht. Es haben sich dabei dieselben vortheilhaften Ergebnisse herauß®gesteUt , welche jenes Verfahren im Feldpost - Päckereiverkehre während des leßten Krieges bereits geliefert hatte. Um die Vortheile des Signirens per Adresse bei der zu erwartenden erheblichen Steigerung des Päckereiverkehrs während der bevorstehenden Weihnacht®- zeit im Juteresse des Publikums s{chon in vollem Umfange zur Geltung zu bringen, wird bestimmt:

daß bis auf Weiteres vom 8. Dezember ab bei allen mit der Post zu befördernden Packeten die Bezeichnung (Signatur) die wesentlichen Angaben der Adresse enthalten muß, so daß nöthigenfalls das Packet auch ohne den Begleitbrief bestellt werden kann.

Berlin, den 6. November 1071,

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Postdampfschiff-Verbindung Hamburg—New-York. Die nächste Postdampfschiffahrt von Hamburg nach New- York , welche a m 8. d. M. stattfinden sollte, fällt wegen noth- wendiger Reparaturen an dem betreffenden Dampfschiffe aus. Die nach den Vereinigten Staaten Amerikas zur Leitung über Hamburg b-stimmiîe Korrespondenz wird am 11. d. M. über Bremen Beförderung erhalten. Berlin, den 7. November 1871. Kaiserliches General - Postamt. Stephan.

BeklanntmaGung.

Nachdem sämmtliche Darlehnskassen des Norddeutschen Bundes geschlossen sind, hat der Herr Reichskanzler in Gemäß- heit des §. 18 des Geseyes vom 21. Juli 1870 (Bundes8-Geseß- blatt Seite 499) die Einziehung der auf Grund desselben emit- tirten Darlchns-Kassenscheine angeordnet. Die Letteren werden demgemäß nur noch bis zum 31. Dezember d, J. bei allen