1871 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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werden, von denen Vvoraussichtlich ein jeder 800,000 bis ‘1,000,000 Centner Kohle der Dux-Bodenbacher Bahn übergeben Wird: bedenkt man sodann den starken Güterverkehr für die zahlreichen Industriewerkstätten längs des Gebirges, sowie den regu Personenverkehr, der aus Sachsen und zu den böhmischen Bädern auf der reizend gelegenen Dux-Bodenbacher Bahn mi Bestimmtheit zu erwarten ist: s0 wird jeder Unbefangene die Ueberzeugung gewinnen, dass dieselben günstigen Resultate, gig sich bisher bei allen österreichischen und deutschen Kohlenbahnen ergaben, auch für die Dux - Bodenbacher Bahn geSichert erscheinen. :

Subskriptions- Bedingungen

2.500.000 Thaler

5Sprozentigen steuerfreien Silber- Anleihe vom Jahre 1871

Das Abonnement beträgt ü Thlr. ? Sgr. G Pfg+ für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druczeile #7 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes neymen Bestellung am für Berlin die Expedition : KZietenplatz Ir. P. eni L

Berlin, -D Abends,

Dux-Bodenbacher Eisenbahn-Gesellschaft O Saa aci ne

auf den Vorschlag Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin das Verdiensikreuz für Frauen und Jungfraucn zu verleihen, und zwar:

1871.

Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin zu Hohen zollern, Infantin von Portugal,

Ihrer Hoheit der Herzogin von Sachsen-Altenburg,

Ihrer Durchlaucht der Fürstin Elisabeth zu Lippe-

eingetheilt in

279,000 Obligationen à 100 Thlr.

1) Die Zeichnung findet statt

am 10, November 1871

bei der Sächsischen Kreditbank, bei Herrn M. Schie Nachfolger,

in Leipzig bei den Herren Hammer & Schmidt, :

in Berlin bei der Berliner Handelsgesgellschafsi,!

in Breslau hei dem Schlesischen Bankverein, in Hamburg bei der Kommerz- und Diskontobank, E

bei der Böhmischen Eskompte-Bank und deren 5 Filialen in Budweis, Pilsen, Teplitz, Böhmisch Leipa! und Carlsbad, : N bei der Filiale der Unionbank,

in Teplitz bei Herrn Emanuel Mayer, in Stuttgart bei der Königl Württembergischen Wofhbank, in Wünchen bei der Bayerischen Handelsbank,

und wird Abends 6 Uhr geschlossehn.

in Dresden |

in Prag

E

2) Eine Reduktion, bei etwaiger Ueberzeichnung, wird vorbehalten. Das Resultat der Zeichnung wird mit möglichster J

Beschleunigung veröffentlicht. | 3) Der Emissionscours ist auf 805 Thaler für 100 Thaler nominal festgesetzt. Ausserdem sind die laufenden Zinsen F

der Obligationen vom 1. Oktober 1871 ab bis zum Tage der Abnahme zu vergüten. : 4) Béi der Zeichnung sind zehn Prozent des gezeichneten Nominalbetrages baar oder in courshabenden Werthpapieren L

gegen Kautionsschein zu hinterlegen. E 5) Die Subskribenten haben die auf ihre Zeichnung entfallenden Beträge in Original-Obligationen bei derjenigen Stelle, F

an welcher sie gezeichnet haben, vom 20. November bis 15. Dezember d.J. gegen Zahlung des Betrages abzunehmen, Kautionen -

in baarem Gelde werden hierbei in Anrechnung gebracht, dagegen, wenn in Effekten erlegt, zurückgegeben. 2 6) Am 15. Dezember d. J. erlischt das Bezugsrecht und verfällt die erlegte Kaution.

Dresden, den 1. November 1871.

Sächsische Kreditbank, M, Schie Nachfolger,

(a. 151/X1)

Ihrer Majestät der Königin Mutter von Bayern, Ihrer Majestät der Königin von Württemberg, O E der Königin Witiwe von Württem- (7 Ihrer L der verwittweten Königin von Griechen» an Ihrer Majestät der Königin der Belgier, Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kron- prinzessin, : | Ihrer Königlichen Hoheit Preußen, / / Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen, Ihrer Königlichen Hobeit der P-reußen,

der - Prinzen Cart: - von

Prinzessin Luise von

Threr Königlichen Hoheit Maria Theresia, Brinzessin |

von ene gebornen Erzher;ogin von Oefst?zr- U (1 G)- Le

Ihrer Königlichen Hoheit Therese Charlotte weartanne Auguste, Prinzessin von Bayern,

Ihrer Königlichen Hoheit Alexandra Amalie, Prin- zessin von Bayern,

Ihrer Königliczen Hoheit Sachsen, e E

Me Königlichen Hoheit der Prinzessin Georg von Sachsen |

Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Marie, ver- wittweien Gräfin Neiperg, i

Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin A ugu ste, Her- zogin Hermann zu Sachsen-Weimar,

dex Kronprinzessin von

Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Catharina,

verwittweten Prinzessin Friedrich. von Württem- berq, j |

Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Mathilde von Württemberg,

Ihrer Königlichen Hoheit dec Großherzogin von Baden,

Shrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie von Mecklenburg-Schwerin, :

Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Alexandrine von Mecklenburg-Schwerin, i

Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Aleyandrine von Mecklenburg-Schwerin, L E

Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sach)en,

Jhrex Königlichen Hoheit der Großherzogin Auguste von Mecklenburg-Streliß, : i

Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie von Mecklenburg-Streliß,

Ihrer Hoheit der Herzogin Karoline von Mecklen- burg-Streliß, ;

Ihrer Königlichen Hobeit der Großherzogin von Olden-

UL G Ihrer Königlichen Hoheit dec Prinzessin Karl von

Hessen : j j | Iutet Qbaiglicien Hobeit dec Prinzessin Ludwig von

Hessen, : l Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen-

hilipp8thal E i Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin zu Hohenzollern,

Ib A

„hrer Durchlaucht der Fürstin zu Shaumburg- Lippe

Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Walde, s i

Ihrer Durchlaucht der regierenden Fürstin Reuß

__lüngere Linie, Den, Paus! der Fürstin Mutter Reuß jüngere LRIY,

Ihrer Durchlaucht der ErbprinzessinvonScchwarzburg- Sondershausen,

Ihrex Durchlaucht Mathilde, Prinzessin Adolf von Schwarzburg-Rudolstadt, und

Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Elisabeth von Scchwarzburg-Sondershausen.

U T S T Bais Vf rere

DentsGbes Neich. In Masmünßer, Kreis Than#, wird am 9

F C A des av Artu Ti Ä Straßburg i. E, den 6, November 1871. N E Kaiserliche Telegraphen - Dirxckt'o8.

\ächsischen Kassenbillets, für deren Umtausch gegen neue Kassen-

billets der Kreation vom Jahre 1867 durch vont 12. Sul I E roärtigen Jahres abgeiaufene : N nag Ablauf jener Frist lediglih noch bis mit dem 30. Dezember 1871 bei der Finanz-Hauplkasse zu Dresden und der Lotterie- DarlehnSfkafse zu Leipzig gestattet, : i Zeitpunkte R ce A4 nit umgetauschten derartigen Kaßsenbilleis als gänzlich ] und : trágliche Umtauschung derselben , noch die Berufung auf die Necht8woohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand da- gegen stattfinden ann.

Der Minister für Handel, Gewerbe

tung / L i o reußische Staats8-Kassen hierdurch angewiesen y die bei ibnen S e sowie die später noch eingehenden Dar- lchns-Kassenscheine des Norddeutschen Bundes nicht wieder auês zugeben, sondern an die betreffenden Regierungs- bezro. Bezirk®°- Haupt-Kassen abzuliefern, \ Kontrolle der E none Behufs des dafür zu leistenden Ersaßes einschiken werden. ag daß Falschstücke der Apoints zu 25 Thlr. zum Vorschein

Königreich Preußen.

Finanz-Ministerium.

ciner von dem Königlich sächGsiswen Finanz-

Nach

Ministerium unter dem 30. August d. Js. erlassenen Ver- ordnung bleibt. der Umtausch der älteren, nach den Bestünmun-

jen des Gesehes vom 6. September 1555 freirten Königlich

ic Berordnung eine mit dem 31. August gegen- Frist nachgelassen worden ist,

so daß von diesem Jeitpunkte

werthlos zu betrachten find und weder eine nach-

Berlin, den 12. Oftober 1871.

Der Finanz-Minister. und- öffentliche Arbeiten. Camphausen. Iyenplis. i Bekanntmachung. | Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Haupivertwoal- der Darlehnskassen vom 7. d. M. werden sämmiliche

welche dieselben der Königlichen

Hierbei mache ih darauf aufmerk-

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