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werden, von denen Vvoraussichtlich ein jeder 800,000 bis ‘1,000,000 Centner Kohle der Dux-Bodenbacher Bahn übergeben Wird: bedenkt man sodann den starken Güterverkehr für die zahlreichen Industriewerkstätten längs des Gebirges, sowie den regu Personenverkehr, der aus Sachsen und zu den böhmischen Bädern auf der reizend gelegenen Dux-Bodenbacher Bahn mi Bestimmtheit zu erwarten ist: s0 wird jeder Unbefangene die Ueberzeugung gewinnen, dass dieselben günstigen Resultate, gig sich bisher bei allen österreichischen und deutschen Kohlenbahnen ergaben, auch für die Dux - Bodenbacher Bahn geSichert erscheinen. :
Subskriptions- Bedingungen
2.500.000 Thaler
5Sprozentigen steuerfreien Silber- Anleihe vom Jahre 1871
Das Abonnement beträgt ü Thlr. ? Sgr. G Pfg+ für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druczeile #7 Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes neymen Bestellung am für Berlin die Expedition : KZietenplatz Ir. P. eni L
Berlin, -D Abends,
Dux-Bodenbacher Eisenbahn-Gesellschaft O Saa aci ne
auf den Vorschlag Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin das Verdiensikreuz für Frauen und Jungfraucn zu verleihen, und zwar:
1871.
Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin zu Hohen zollern, Infantin von Portugal,
Ihrer Hoheit der Herzogin von Sachsen-Altenburg,
Ihrer Durchlaucht der Fürstin Elisabeth zu Lippe-
eingetheilt in
279,000 Obligationen à 100 Thlr.
1) Die Zeichnung findet statt
am 10, November 1871
bei der Sächsischen Kreditbank, bei Herrn M. Schie Nachfolger,
in Leipzig bei den Herren Hammer & Schmidt, :
in Berlin bei der Berliner Handelsgesgellschafsi,!
in Breslau hei dem Schlesischen Bankverein, in Hamburg bei der Kommerz- und Diskontobank, E
bei der Böhmischen Eskompte-Bank und deren 5 Filialen in Budweis, Pilsen, Teplitz, Böhmisch Leipa! und Carlsbad, : N bei der Filiale der Unionbank,
in Teplitz bei Herrn Emanuel Mayer, in Stuttgart bei der Königl Württembergischen Wofhbank, in Wünchen bei der Bayerischen Handelsbank,
und wird Abends 6 Uhr geschlossehn.
in Dresden |
in Prag
E
2) Eine Reduktion, bei etwaiger Ueberzeichnung, wird vorbehalten. Das Resultat der Zeichnung wird mit möglichster J
Beschleunigung veröffentlicht. | 3) Der Emissionscours ist auf 805 Thaler für 100 Thaler nominal festgesetzt. Ausserdem sind die laufenden Zinsen F
der Obligationen vom 1. Oktober 1871 ab bis zum Tage der Abnahme zu vergüten. : 4) Béi der Zeichnung sind zehn Prozent des gezeichneten Nominalbetrages baar oder in courshabenden Werthpapieren L
gegen Kautionsschein zu hinterlegen. E 5) Die Subskribenten haben die auf ihre Zeichnung entfallenden Beträge in Original-Obligationen bei derjenigen Stelle, F
an welcher sie gezeichnet haben, vom 20. November bis 15. Dezember d.J. gegen Zahlung des Betrages abzunehmen, Kautionen -
in baarem Gelde werden hierbei in Anrechnung gebracht, dagegen, wenn in Effekten erlegt, zurückgegeben. 2 6) Am 15. Dezember d. J. erlischt das Bezugsrecht und verfällt die erlegte Kaution.
Dresden, den 1. November 1871.
Sächsische Kreditbank, M, Schie Nachfolger,
(a. 151/X1)
Ihrer Majestät der Königin Mutter von Bayern, Ihrer Majestät der Königin von Württemberg, O E der Königin Witiwe von Württem- (7 Ihrer L der verwittweten Königin von Griechen» an Ihrer Majestät der Königin der Belgier, Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kron- prinzessin, : | Ihrer Königlichen Hoheit Preußen, / / Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen, Ihrer Königlichen Hobeit der P-reußen,
der - Prinzen Cart: - von
Prinzessin Luise von
Threr Königlichen Hoheit Maria Theresia, Brinzessin |
von ene gebornen Erzher;ogin von Oefst?zr- U (1 G)- Le
Ihrer Königlichen Hoheit Therese Charlotte weartanne Auguste, Prinzessin von Bayern,
Ihrer Königlichen Hoheit Alexandra Amalie, Prin- zessin von Bayern,
Ihrer Königliczen Hoheit Sachsen, e E
Me Königlichen Hoheit der Prinzessin Georg von Sachsen |
Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Marie, ver- wittweien Gräfin Neiperg, i
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin A ugu ste, Her- zogin Hermann zu Sachsen-Weimar,
dex Kronprinzessin von
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Catharina,
verwittweten Prinzessin Friedrich. von Württem- berq, j |
Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Mathilde von Württemberg,
Ihrer Königlichen Hoheit dec Großherzogin von Baden,
Shrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie von Mecklenburg-Schwerin, :
Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Alexandrine von Mecklenburg-Schwerin, i
Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Aleyandrine von Mecklenburg-Schwerin, L E
Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sach)en,
Jhrex Königlichen Hoheit der Großherzogin Auguste von Mecklenburg-Streliß, : i
Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Marie von Mecklenburg-Streliß,
Ihrer Hoheit der Herzogin Karoline von Mecklen- burg-Streliß, ;
Ihrer Königlichen Hobeit der Großherzogin von Olden-
UL G Ihrer Königlichen Hoheit dec Prinzessin Karl von
Hessen : j j | Iutet Qbaiglicien Hobeit dec Prinzessin Ludwig von
Hessen, : l Ihrer Königlichen Hoheit der Landgräfin von Hessen-
hilipp8thal E i Ihrer Königlichen Hoheit der Fürstin zu Hohenzollern,
Ib A
„hrer Durchlaucht der Fürstin zu Shaumburg- Lippe
Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Walde, s i
Ihrer Durchlaucht der regierenden Fürstin Reuß
__lüngere Linie, Den, Paus! der Fürstin Mutter Reuß jüngere LRIY,
Ihrer Durchlaucht der ErbprinzessinvonScchwarzburg- Sondershausen,
Ihrex Durchlaucht Mathilde, Prinzessin Adolf von Schwarzburg-Rudolstadt, und
Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Elisabeth von Scchwarzburg-Sondershausen.
U T S T Bais Vf rere
DentsGbes Neich. In Masmünßer, Kreis Than#, wird am 9
F C A des av Artu Ti Ä Straßburg i. E, den 6, November 1871. N E Kaiserliche Telegraphen - Dirxckt'o8.
\ächsischen Kassenbillets, für deren Umtausch gegen neue Kassen-
billets der Kreation vom Jahre 1867 durch vont 12. Sul I E roärtigen Jahres abgeiaufene : N nag Ablauf jener Frist lediglih noch bis mit dem 30. Dezember 1871 bei der Finanz-Hauplkasse zu Dresden und der Lotterie- DarlehnSfkafse zu Leipzig gestattet, : i Zeitpunkte R ce A4 nit umgetauschten derartigen Kaßsenbilleis als gänzlich ] und : trágliche Umtauschung derselben , noch die Berufung auf die Necht8woohlthat der Wiedereinseßung in den vorigen Stand da- gegen stattfinden ann.
Der Minister für Handel, Gewerbe
tung / L i o reußische Staats8-Kassen hierdurch angewiesen y die bei ibnen S e sowie die später noch eingehenden Dar- lchns-Kassenscheine des Norddeutschen Bundes nicht wieder auês zugeben, sondern an die betreffenden Regierungs- bezro. Bezirk®°- Haupt-Kassen abzuliefern, \ Kontrolle der E none Behufs des dafür zu leistenden Ersaßes einschiken werden. ag daß Falschstücke der Apoints zu 25 Thlr. zum Vorschein
Königreich Preußen.
Finanz-Ministerium.
ciner von dem Königlich sächGsiswen Finanz-
Nach
Ministerium unter dem 30. August d. Js. erlassenen Ver- ordnung bleibt. der Umtausch der älteren, nach den Bestünmun-
jen des Gesehes vom 6. September 1555 freirten Königlich
ic Berordnung eine mit dem 31. August gegen- Frist nachgelassen worden ist,
so daß von diesem Jeitpunkte
werthlos zu betrachten find und weder eine nach-
Berlin, den 12. Oftober 1871.
Der Finanz-Minister. und- öffentliche Arbeiten. Camphausen. Iyenplis. i Bekanntmachung. | Mit Bezug auf die Bekanntmachung der Haupivertwoal- der Darlehnskassen vom 7. d. M. werden sämmiliche
welche dieselben der Königlichen
Hierbei mache ih darauf aufmerk-
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