1871 / 171 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

anl: cite Bie H E R eis r Ae It met t N R E i 1 Ea ae No rp Ï 2

3304

gedahten Schuldverschreibungen auf und wüssen daher mit denselben die zugehörigen Zinscoupons Ser. IX. Nr. 4 nebst Talons unentzgelt- lih zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurückbehalten wird. Mönster, den 7, November 1871. Königliche Direktion der Rentenbank.

e Bekanntmachung. y ei der am 24. Januar cr. erfolgten 16. Ausloosung der für das Jahr 1871 zu amortisirenden Obligationen des Johannisburger Kreises vom 1. April 1856, I. Emission, ist das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen : Littr. C. à 100 Thlr. Nr. 69. 135. » D.à 50 » Nr. 15. 26 59. 60. 66. 69. 97. 107. 135. 143. » EL.à 2 5 » Nr. 5. 9. 12. 16. 27. 32. 40. 41. 46. 51. 71. 83. 88. 91, und bei der am 24. Januar cr. erfolgten 5. Ausloosung der für das Jahr 1871 zu amortisirenden Obligationen des Kreises Johannisburg vom 22. September 1864, 11. Emisfion, ist da§ Loos auf nachstehend bezeihnete Obligationen gefallen : Littr. B. à 500 Thlr. Nr. 33.

» (C.à 100 » Nr. 4. 89. 216. » 0AM. M0 107 240, 2% 0 08. O. 60. 129. 152. 193.

» L. à 25»: Nr 50:8; /13 15: 18: 23:26. 36. 38. 50. 52, „59. 60. 64. 66. 73, 74. 76. 79. 81. 83. 84. 89. 92. 95. 97. 98. 100.

Die Jnhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum lehten Dezember cer. bei der Kreis-Kommunal- Kasse hierorts nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Giigeinerzuthe gegen Empfangnahme des Rennroerths der qu.

bligationen einzuienden. Von den nah dem Termine eingereichten ausgeloosten Obligationen werden vom 1. Januar 1872 ab keine Zin- sen weiter gezahlt und für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden. :

Johannisburg, den 18. Juli 1871.

Der Landrath.

[1486] i

Bei der in Gemäßheit der Allerhöhsten Privilegien vom resp. 2. Juni 1866, 14. August 1868 und 5. ehruär 1870 in diesem Jahre bewirkten Ausloosung der ersten, zweiten und dritten Serie Lycker Kreisobligationen find folgende Nummern gezogen worden :

I, Serie Littr. B. Nr. 11 im Nennwerthe von 500 Thlr.

» C. Nr. 40 und 46 à 100 Thlr. » D. Nr. 17 und 63 à 50 Thlr. » E. Nr. 2. 5 und 19 à 25 Thlr. II, Serie Littr. C. Ne. 21. 29. 61. 65. 146. 193. 408. 434 und 491 à 100 Thlr. » D. Nr. 34 und 139 à 50 Thlr. » E. Nr. 49 und 73 à 25 Thlr. III. Serie Läittr. B. Nr. 5 und 53 à 100 Thlr. » C. Nr. 28. 62. 64 und 67 à 50 Thlr.

Diese Obligationen werden den Jnhabern hiermit gekündigt mit der Aufforderung, den Betrag gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Zins-Coupons vom 1. Januar 1872 ab von der hiesigen Kreis-Kommunalkasse in Empfang zu nehmen, da die Zinsenzahlun mit diesem Tage aufhört und die nicht zurügelieferten Coupons be der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.

Von den früheren Ausloosungen der beiden ersten Serien sind noch nit eingelöst: Littr. C. Nr. 56 und 63 à 100 Thlr., Littr. D. Nr. 16. 41. 49 und 73 à 50 Thlr. I. Serie und Littr. C. Nr. 275 à 100 Thlr., Littt. D. Nr. 234 und 282 à 50 Thlr. und Littr. E. Nr. 183 und 188 à 25 Thlr. Il. Serie, deren Einsendung hiermit in Erinnerung gebracht wird, um weitergehenden Zinsenverlusten für die Inhaber vorzubeugen.

Lyck, den 28 April 1871.

Die kreisständische Finanz-Kommission.

[3471] Bekanntmachung

der Deutschen Grundkredit-Bank.

Bei der heute stattgehabten Prämicnziehung für die am 1. Juni cr. gezogenen 25 Serien unserer 5 prozentigen Prämien-Pfandbricfe T. Ab- theilung, nämli:

Serie 46. 60. 119. 232, 333. 349. 429. 578. 754. 762. 1040. 1056. 1404. 1570. 1662. 1663. 1831. 1875. 2064. 2406. 2555. 2644. 2661. 2772. 2818, fielen auf die nachbenannten Nummern die beibemerkten Prämien: 30,000 Thlr. auf Nr. 11,546; 5000 Thir. auf Nr. 908; 3 mal 1000 Thlr. auf Nr. 1194. 4637. 41,269; - 6m N Tur, auf Nr. 8569, 15,068. 28,071. 33,223. 33,255. f l l10mal 300 Thlr. auf- Nr. 1199. 6647. 6963. 8563 8577. 11,555. 31,397. 36,602. 48,114. 51,090; s 30mal 200 Thlr. auf Nr. 902. 912. 914. 2373. 4625. 4635. 6641. 6654. 6975. 6979. 8571. 11,547. 15,066. 15,234. 20,783. 28,065. 28,067. 28,076. 31,384. 31,391. 33,224, 33/228. 36/606. 37,487. 37,500, 48,113. 51,095. 52,865. ; 53,208. 53,213. __ Die vorbemerften Nummern fielen in 22 verschiedene Serien, die Übrigen sowie sämmtlihe Nummern der ausgeloosten Serien 1056. 2772, 2818 wurden nicht prämiirt.

Die Zablung der Prämien abzüg!lich 5 pCt. Abgabe an die

Herzogliche Staatskasse hierselb}! ingleichen die Einlösung der nicht

N Pfandbriefe zum Nominalbetrage von 100 Thlr. pro Stück

am 30. Dezember dieses Jahres: in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft, » » » Herren Jos. Jaques, Breslau bei Herrn Moriz Schlesinger, » » dem L An Bankverein, Dessau bei Herrn. J. H. Cohn, Dresden bei Herren George Meusel & Co, Frankfurt a. M. bei der Deutschen Vereinsbank, Hamburg dei der Norddeutschen Bank, Hannover bei Herrn J. Coppel & Söhne, Königsberg. i. Vr. bei Herren J. Simon Wiwve. & Söhne, Leipzig bei Herren Hammer & Schmidt, Magdeburg bei Herren Dingel & Co., Gotha bei unserer Bank-Hauptkasse, woselbst auch vollständige Ziehungslisten eingesehen werden können. Gotha, den 2. Oktober 1871. Deutsche Grundkredit- Bank. von Holßendorff. Landsky.

[3695] Thüringische Eisenbahn. 3. und l[eßÿte EORE E auf die Stammaktien Littr. C. (Gera-Eichi(ter Bahn.)

Die Juhaber der QuittungLbogen zu unseren garantirten Stamm- aktien Litir. C., auf welche bis jeßt zwei Einzahlungen im Gesammt- E N 70 yCt. geleistet worden sind, werden hierdurch auf- gefordert :

die dritte und lehte Einzahlung

an O R T E 4 Laa 30 Thlr. Sgr. Pf. Eo der Zinsenvergütung à 44 pCt.

ir die bereits eingezahlten 70 pCt.

auf die Zeit vom 1. Juli cr. bis

ult: Dezember Cr. mit... ..... T E 2

daher netto mit... 28 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf. peo. Uktie bis spätestens am 30, Dezember d. J. inkl. ent- Weder : in Erfurt: bei unserer Haupikasse, oder in Darmstadt: bei der Bank für Handel und Jndustrie, in Frankfurt a. M.: bei deren Filiale in Leipzig: bei den Herren Frege & Comp., in Berlin: bei der Bank für Handel und Jndustrie, Behrenstraße Nr. 55, odec bei den Herren Cohn, Bürgers & Co. überall in den Geshästsstunden von 9. bis 12 Uhr Vormittags zu leisten. Die Jahaber der Quittungsbogen empfangen gegen deren Rückgabe möglichst gleich bei der Einzahlung die entsprechende Anzahl Original-Stammaktien nebst den zu denselben gehörigen Talons und Dividendenscheinen von 1872 ab. Die Quittungsbogen sind mit einer doppelt auszufertigenden Designation zu versehen, zu welcher Formu- [are bei den obengenannten Stellen verabreiht werden. Zu- und Rüksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Einsenders. Gegen diejenigen Jnhaber von Quittungébogen, welche den vor- gedachten Einzahlungstermin versäumen ; treten die im §. 16 unseres Gesellschaftsstatutes vorges{hriebenen Nachtheile in Kraft. Erfurt, den 9. November 1871. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft.

[3750] Oberlausitzer Eisenbahn. (Kohlfurt-Falkenberg.)

Die Herren Aftionäre, welche nicht bereits Vollzablung geleistet haben oder noch vor dem 1. Januar 1872 leisten, werden hierdurch in Gemäßh-it des §. 14 des Statuts ersucht, die zweite Einzah- lung von Zwanzig Prozent des gezeihneten Beirages, abzüglich 5 Prozent Zinsen für die erste Einzahlung pro 1 Juli 31, De- zember cr., bei unserer Hauptkasse in Ruhland spätestens am ersten Januar 1872 zu bewirken. Die für die erste Einzahlung ertheilten Interimsquittungen sind zugleich gegen die statutenmäßigen Quit- tungS8bogen umzutauschen.

Ruhland, den 11. November 1871.

Die Direktion.

WGLTEUEUEWWGL

In unserem Verlage ist so eben erschienen :

Vollständige Sammlung der geltenden Wechsel- und Handels-

Gesetze aller Länder von Dr, S. Borchardt,

Geheimer Justiz-Rath, Ritter etc.

Erste Abtheilung, Die Wechselgesetze,

Zwei Bünde. 73 Bogen Lex. 8. Geheftet. Preis 7 ThIr. Inbalt: Band I. Die deutschen Weehselgesetze : und die ausländisechen Wechselgesetze im deutscher Uebersetzung-. Wand Il. Die ausländisechen Gesetze im Originaltext.

(Jeder Band einzeln ist auch für den Preis von 4 Thlrn. zu beziehen.)

Berlin. November 1874. Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v, Decker).

F E E

E E

E N L E T E M

E Ge E L D E S R:

zu Spellen im Kreise

Deutscher Reichs-Nnuzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt Q Thlr. #7 Sgr. G Pfg- für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile D} Sgr. E

Me 171.

Berlin, Donnerstag den 16. November, Abends.

Alle Pofi-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an für Serlin die Expedition: Zietenplas Nr. 8.

———— L

1871.

Berlin, 16. November.

Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vor- mittag von Leßlingen zurückgekehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober-Justiz-Rath und Landgerichts-Präsi- denten von Olfers zu Coblenz und dem Geheimen Justiz- und Appellationsgerichts - Rath Rintelen zu Arnsberg den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Obersten a. D. M eißner, bisher Commandeur des Ostpreu- Fischen Festungs-Artillerie-Regiments Nr. 1, den Rothen Adler- Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Geheimen Justiz- und Appellation®gerichts - Nath Rintelen zu Paderborn den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Sanitäts - Rath Dr. Steinthal- zu Berlin den Nothen Adler - Orden dritter Klasse; dem Oberförster und Deich - Haupimann Wichmann zu Grünwalde, im 1. Jerihowschen Kreise, dem Baumeister und Professor Lohde zu Berlin, dem Professor Fink dasclbst, dem Bildhauer und Lehrer an der Gewerbe - Akademie da- selbst, Ferdinand Boy, dem Pfarr - Vicar- Timp Duisburg, dem Zahlmkéister a, D. Siegmund, bisher im Z3. Thüringischen Infanterie- Regiment Nr. 71, dem Seminarlehrer Terlin den zu Neuzwoied, dem Gutsbesitzer Shwerdtfeger auf Seégalen- dorf, im Kreise Oldenburg, und dem Stadtverordneten - Vor- steher Franz Borberg zu Hamm den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem Major z. D. von Boehn, Bezirks-Com- mandeur des 1. Bataillons (Stendal) 1. Magdeburgischen Landwehr - Regiments Nr. 26, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse; dem Wallmeister Bessel zu Alt-Damm den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Steuer-Aufseher Dahms zu Insterburg, dem Werkmeister Heinig bei der Gewerbe-Akademie zu Berlin, dem Chaufsscegeld-Erheber P faff zu Nottuln, im Kreise Münster, dem Chaussec-Aufseher Hu ch zu Schneidlingen, im Kreise Aschcrsleben, dem Ppensionirten Ruhrhafen-Aufseher Knigge zu Werden, im Kreise Essen, dem Kutscher Claus Bra djezu Seegalendorf, im Kreise Oldenburg, dem Hausdiener Ern sst Hoffmann bei der Gewerbe-Akademie zu Berlin und dem Hauswärter Michels bei der Garnisonschule zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Eisenbahn- Ingenieur Zimmermann zu öln, dem Wirthschafts - Jn- spektor Saalmann zu Quidliÿ im Kreise Allenstein und dem Holzschläger und Eigenkäthner Johann Mendrina zu Kal- E desselben Kreises die Rettungs - Medaille am Bande zu verlichen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten des auswärtigen Amts die Er- laubniß zur Anlegung der ihnen verlichenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Kaiserlih österreichishen- Franz Joseph-Ordens: dem Hofrath St. Blanquart und dem Legations- Kanzlisten Koser; des Kaiserlih russishen St. Stanislaus- Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Geschäfts- träger und General - Konsul für Japan, M. von Brandt; des Kaiserlih russischen St. Stanislaus-Ordens dritter Klasse: dem Dr. jur. A. von Dehn; des Ritter- kreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom QJähringer Löwen: dem Hofrath Henkel; sowie des Großherrlich türkishen Medschidje-Ordens dritter Klasse: dem Hofrath Taglioni:

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten zur Anlegung der ihnen verliehe- nen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu er- theilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsishen Albrechts-Ordens: dem Jn- tendantur-Rath Bierfreund von der Jntendantur des Garde- Corps, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs-Ministerium ; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Proviant- meister Kröcher zu Potsdam , ehemaliger Armee - Proviant- meister; des Großherzoglih mecklenburg-strelißschen Kreuzes für Au8zeichnung im Kriege: dem Jntendantur- Rath Ehrhardt, Vorstand der Intendantur der 17. Division ; sowie des dem Herzoglich sahsen-ernestinischen Haus- Orden affiliirten Verdienstkreuzes: dem Magistrats®- Sekretär Bartsch zu Posen, vormals Feld-Jntendantur-Expedient und Kalkulator bei der Feld-Jntendantur des V. Armee-Corps.

Deutscbves Leich

Se. Majestät der Kaiser haben geruht, für eine fünf- jährige Amtsdauer zu ernennen den Munizipal - Rath und Thierarzt Friedrich Imlie zu Straßburg zum ersten Bei- geordneten, den Munizipal - Rath und Architekten Adolph“ Weyer zu Straßburg zum zweiten Beigeordneten, den Muni- zipal-Rath und Bau-Unternehmer Ludwig Hueber zu Straß- burg zum dritten Beigeordneten, und den Munizipal-Rath und Professor Carl Adolph Eduard Goguel zu Sirafburg zum vierten Beigeordneten dieser Stadt.

Veo ung, die Einführung der Militär-Ersaßinstruktion für den Norddeut- {hen Bund vom 26. März 1868 in das Großherzogthum Baden betreffend.

In Ausführung des Artikels 61 der Reich8verfassung wird hiermit die Militär - Ersaßzinstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 im Großherzogthum Baden nebst den in Nachstehendem enthaltenen Zusäßgen mit der Maßgabe eingeführt, daß vom Tage der Publikation ab alle früheren Rekrutirung8bestimmungen außer Kraft treten.

Qusaÿ zu §. 1. Die von der Wehrpflicht ausgenon!- menen standesdherrlichen Familien des Großherzogthums Baden sind die der Fürsten von Fürstenberg, Fürsten zu Leiningen, Fürsten von der Leyen , Fürsten von Löwenstein - Werthheim- Rosenberg , Fürsten von Löwenstein - Wertheim - Freudenberg, Grafen von Leiningen - Billigheim , Grafen von Leiningen- Neudenau. : :

Qu §. 14. Das Großherzogthum Baden bildet einen Er- anaer für fich. Es zerfällt in die Bezirke der zum A6 e Ore gehörigen Jnfanterie-Brigagden Nr. 55, 56,

un 4 “Die Aushebungsbezirke sind die Amtsbezirke, Anlage I. enthält die Landwehrbezirks - Eintheilung für das Großherzog- thum Baden. : i i i

Qu §. 15. 1) Sämmtliche Ersaß - Angelegenheiten leitet das Königlich preußische Kriegs - Ministerium im Verein mit dem Großherzoglich badischen Ministerium des Jnnern.

2) Als Ersaßÿbehörde dritter Instanz fungirt das General- Kommando des XRIV, Armee - Corps und das Großherzoglich badische Ministerium des Junnern , Kommission für Militär- Angelegenheiten.

3) Die Departements - Ersay - Kommission besteht aus dem Infanterie-Brigade-Commandeur und dem Landes-Commissair,

! welchem der betreffende Bezirk unterstellt ist.