1871 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsschulden mit nähcrer Anweisung zu verschen und diesen Meinen Erlaß durch das Reichs-Geseßblatt bekannt zu machen. Berlin, den 12. November 1871. : Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.

Das 45, Stück des Reichs - Gesehblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 730 das Gesetz, betresfend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni- 1870 über den Unter- stüßungLwohnsiß in Württemberg und Baden. Vom 8. No- vember 1871; unter

Nr. 731 das Gescß, betreffend die Einführung der Gewerbe- Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden. Vom 10. November 1871; unter

Nr. 732 das Geseß, betreffend die Verwendung des Ueber- schusses aus dem Bundes8haushalt vom Jahre 1870. Vom 10. November 1871 ; unter

Nr. 733 den Allerhöchsten Erlaß vom 12. November 1871, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schaganweisungen im Be- trage von 2,020,900 Thalern; und unter

Nr. 734 die Ernennung zu Konsuln des Deutschen Reichs. (S. Nr. 168 des Deutschen Reichs8- 2c. Anzeigers.)

Berlin , den 18. November 1871.

Kaiserliches Post-Jeitungs8-Amdt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben- Allergnädigst geruht:

Dem Kammergerichts-Rath Lehnert hiersclbst bei seiner

, Verseßung in / den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz-Rath ;

Den praktischen Aerzten Dr. von A yx zu Potsdam, Dr. Boehr zu Zehdenick und Pr. Pollnow zu Bernau den Charakter als Sanitäts-Rath; sowie

Dem Fabrikanten Gumpert Bodenheim zu Allendorf a. d. Werra den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Justiz-Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 14. November 1871 betreffend die Kompetenz der Superintendenten in den Pro- vinzen Preußen, Brandenburg, Ponmmern, Posen und Sachsen, den evangelishen Geistlichen ihres Sprengels die Genehmigung zur Uebernahme von Vormundschaften zu ertheilen.

Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers der geist- lihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 3. d. M. ist die den Konsistorien zustehende Befugniß: den evangelischen Geistlichen die zur Uebernahme von Vormundschaften nach §. 161 Tit. 18 Th. IL. des Alg. Landrechts erforderliche Ge- nehmigung zu ertheilen, in gleicher Weise, wie in der Provinz Schlesien , auch in den Provinzen Preußen , Brandenburg, Pommern, Posen und Sachsen den Superintendenten für die zu ihren Amts8bezirken gehörenden Geistlichen übertragen.

Diese Abänderung der bisherigen Ressortverhältnisse wird den Gerichtsbehörden in den oben genannten Provinzen zur Nachachtung bekannt gemacht.

Berlin, den 14, November 1871.

Der Justiz-Minister. Leonhardt. . An die Gerichtsbehörden in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Sachsen.

Das 36. Stü der Geseß-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7904 die Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie. Vom 16. November 1871; und unter

Nr. 7905 den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Oktober 1871, betreffend den Tarif, nah welchem die Hafenabgaben in Kiel vom 1. Januar“1872 ab bis auf Weiteres zu erheben sind.

Berlin, den 18. November 1871.

Königliches Geseß-Sammlungs8-Debits-Comtoir.

, Angekommen: Der Präsident des Haupt -Bank- Direk- toriums von Dechend von Stralsund.

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Nichtamtliches. Königreich Preußen. Preußen. Berlin, 18. November. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen

in Gegenwart des Kommandanten, und hierauf die Vorträge des Militär- und Civil-Kabinets entgegen.

Se. Königliche Hobeit der Prinz Friedrich Carl fuhr vorgestern nah der Rückehr von Leßlingen nach seinem Jagdshlößchen Drei Linden bei Zehlendorf.

Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Meklenburg- Schwerin hat si gestern Morgen zur Jagd in die Umgegend von Brandenburg begeben.

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Am 13. d. M. trafen Sé. Majestät der Kaiser und König in Letlingen ein, um am 14. und 15. d. M. in dem Colbiß - Leßlinger Jagdgehege zu jagen. Von Höchsten und Hohen Gästen waren Jhre Königlichen Hoheiten der Groß- herzog von Mecklenburg-Schwerin, dex Kronprinz von Sachsen, Prinz Carl, Prinz Friedrich Carl, Prinz Albrecht Sohn von Preußen, der Prinz? Georg von Sachsen, Jhre Hoheiten der Herzog von Anhalt, der Herzog Wilhelm von Mecklenburg, der Herzog Paul von Mecklenburg, Ihre Durch- lauchten der Fürst Bismarck, Fürst Pleß, Se. Erlaucht der Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode, ferner der General-Lieutenant v. Blumenthal, der Ober-Präsident v. Wißleben, der General- Lieutenant v. Podbielski, der General-Lieutcnant Graf Golz, der Staats - Minister Graf Eulenburg, der Ober - Jägermeister Graf zu Stolberg-Wernigerode, der Vize-Ober-Jägermeister von Meyerinck, der Hof-Jägermeister Graf Asseburg - Meisdorf, der Hof - Stallmeister von Rauch, der Geh. Rath Dr. von Lauer, der Hof-Jägermeister von Veltheim, der Landforstmeister Ulrici u. a. m. erschienen.

Leider mußte die Jagd am 14. wegen eincs leichten Un- wohlseins Sr. Majestät ohne Allerhöchstdieselben abgehalten werden. Jm eingestellten Treiben der Oberförsterei Jaevenißt dem sogenannten Rodoebel, wurden 9 Stück Roth -, 76 Stü Dammuwild und 71 Sauen, im freien Treiben der Oberförsterei Leßlingen, Dahrenfstedt, 2 Stück Roth- und 8 Stuck Damms- wild erlegt. Am Diner nahmen Se. Majestät Theil. Am 15. begaben Sich Se. Majestät um 10-Uhr nach dem bereits be- gonncnen Treiben des eingestellten Jagens in den Siebenhügeln der Oberförsterei Leßlingen, nah dessen Beendigung 6 Stück Rothwild, 227 Stück Dammwild und 59 Sauen, von denen der Kaiser 21 Sauen und 6 Stück Dammwvild erlegte, die Wildstrecke zierten. Die der Jagd folgende Nachsuche lieferte noch 11 Stück Dammwild. Um fich der scharfen Abendluft nicht au8zuseßen, zogen Se. Majestät es vor, nah Leßlingen zurückzukehren. Jm freien Treiben der Pfalz , Oberförsterei Colbig,* wurden demnächst 39 Sauen und Tuhs, endliÞh im freien Treiben des Plankener Forstreviers, in den sogenannten Taubenlöchern und den hintersten Tannen, 4 Stück Dammwild und 41 Sauen geschossen. Der Abend versammelte die Hohe Jagdgesellshaft im Jagdschloß Leßlingen zum Diner, welchem Se, Majestät teiwohnten. Am 16, Morgens 8 Uhr verließ der Kaiser Leßlingen.

Die Ausschüsse des Bundesrathes für Joll- und Steuerwesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten Aus- schüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für Rechnungêbwesen , für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sißungen ab.

r “Das Staats-Ministerium trat gesiern zu einer Sißung zusammen. i

Im. weiteren. Verlguf der gestrigen Reichstags- sißung sprachen die Abgg. Sonnemann, Dr. Braun (Gera)

‘und der Bundes8bevollmächtigte Staats - Minister Camphausen

für §. 1 der Münzvorlage. Darauf wurde das Amendement Mohl mit sehr großer Majorität verworfen (dafür der größte Theil der Fortschrittspartei), desgleichen wurde das Amende- ment Buhl in namentlicher Abstimmung mit 196 gegen 193 Stimmen abgelehnt, und §. 1 der Vorlage fast einstimmig angenommen.

Der §. 2 der-Vorlage lautet: » Der zehnte Theil dieser Goldmünze wird Mark genannt und in 10 Groschen , der Groschen in 10 Pfenninge eingetheilt. «

Der Abg. Dr. Bamberger faßt §. 2 so: »Der zehnte Theil die- ser Goldmünze wird Mark genannt und in hundert Pfenninge eingetheilt.« Dagegen beantragt Miquél, der den Groschen nicht beseitigen will , der Fassung Bambergers hinzuzufügen, »deren zehn einen Groschen au8machen.«

Nachdem der Bundesbevollmächtigte Staats-Minister Camp- hausen für den Wortlaut der Vorlage, die Abgg. Miquél und

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v. Patow für den Miquél’schen und die Abgg. Dr. Bamberger, v. Unruh, Völk und Lasker für den Bambergerschen Antrag gesprochen hatten, wurde dieser angenommen. s

§. 3 der Vorlage lautet: Außer der Reich8goldmünze zu 10 Mark (§. 1) sollen ferner auLgeprägt werden: Reich8gold- münzen zu 20 Mark, von welchen aus Einem Pfunde feinen Goldes 69% Stück, und Reich8goldmünzen zu 30 Mark, von welchen aus Einem Pfunde feinen Goldes 467 Stück au®Lge- bracht werden.

Die Abgg. Mobl und Dr. Bamberger beantragen, das 30-Marksiück® zu streichen.

Dieser Antrag wurde von den Abg. Dr. Bamberger und Lasker empfohlen, von dem Neich8kanzler Fürst v. Biêmark, Staats- Minister Delbrück und Bundeskommissar Geh. Ober-Finanzrath Meinecke bekämpft. Bei der Abstimmung wurde das 30-Markstück gestrichen ; demgemäß mußte es auch aus §., 4 entfernt werden, der von dem Berhältniß des Goldes zum Kupfer in den beiden übrig bleibenden Goldmünzen (10- und 20-Markstücken) handelt.

§. 5 der Borlage lautet: Die Reich8goldmünzen tragen auf der einen Seite den Reich8adler mit der Ueberschrift: »Deutsche Reichsmünze« und mit der Angabe des Werthes in Mark, so wie mit der Jahreszahl der Ausprägung, auf der anderen Seite das Bildnfkß des Landesherrn, beziehung8weise das Hoheitszeichen der freien Städte, mit einer ent- sprechenden Umschrist und dem Münzzeichen. Sie werden im Ringe mit einem glatten Rande geprägt, welcher die vertiefte Inschrift »Gott mit uns« führt.

Der Abg. Bamberger beantragt die Ueberschrift abzuän- dern in »Deutsches Reiche, und Graf Münster, statt der ge- sperriten Worte zu seßen: Das Bildniß des Kaisers.

Der Abg. Graf Münster befürwortete seinen Antrag ; .den- selben bekämpften der Bundesbevollmächtigte Staats - Minister von Mittnacht, der Neicskanzler Fürst von Vismarck und der Abg. Dr. v. Treitshke. Der Reichstag lehnte ihn darauf ab, dagegen wurde der Antrag Bamberger angenommen.

Jn der heutigen 24. Plenarsißung des Reichs- tags, welher am Tisch des Bundesraths der Reichskanzler Furst von Bismark, die * Bundesbevollmächtigten Staats- Minisier Camphausen , Delbrück, v. Pfreßschner, v. Mittnacht, sowie als Bundeskommissare der Geheime Ober - Finanz- Rath Meinecke und der Geheime Regierungs - Rath Dr. Michaelis beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Münzgesecßentwourfs fortgeseßt, §. 6 der Vorlage lautet:

Bis zum Erlaß eines Geseßes über die Einziehung der groben Silbermünzen erfolgt die Ausprägung der Gold- münzen auf Kosten des Reichs für fämmiliche Bundesstaaten auf den Münzstätten derjenigen Bundesstaaten, welche ffch dazu bereit erklärt haben. Der Reichskanzler bestimmt unter Zuziehung des Bundesraths die in Gold au8zumünzenden Beträge, die Vertheilung dieser Beträge auf die cinzelnen Münzgattungen und auf die einzelnen Münzstätten und die den lehteren für die Prägung jeder einzelnen Münzgattung gleichmäßig zu gewährende Vergütung. Er versieht die Münzstätten mit dem Golde, weelches für die ihnen überwiesenen Ausprägungen erforderlich ist. f

Der Abg. Dr, Bamberger amendirt diesen Paragraphen dahin :

Die Ausprägung der Goldmünzen erfolgt von Reihs wegen und auf Kosten des Reichs auf allen dazu geeigneten Münzstätten des Bundesgebiets. Bis zur definitiven Regelung des deutschen Münzwesens bestimmt der Reichskanzler unter Zustimmung- des Bun- desraths die in Gold au8zumünzenden Beträge 2c.

Der Abg. Dr. Mohl beantragt, statt der gesperrten Worte zu sezen: Bis zum Erlaß eines vollständigen Geseßes über das deutshe Münzwesen.

Der Abg. Dr. Bamberger befürwortete scinen Antrag , der darauf von dem Staats-Minister Camphausen bekämpft wurde, damit der Kompromiß der Regierungen keine Störung erfahre. Der Abg. Sonnemann trat mit Nachdruck gegen jeden Ver- such ein, die Möglichkeit der Doppelwährung durch das Gesch zu eröffnen, und für das Recht der Privaten auf ihre Kosten sich Reichgoldmünzen prägen zu lassen, ein Recht, das der deutsche Handelsstand besitzen müsse, um den Bewegungen der Wechselcourse in den Ländern mit Goldwährung folgen zu können, die alle den Privaten dies Recht gewähren. Der deutsche Geldmarkt dürfe niht von dem Quantum ge- prägten Goldes abhängig sein, das das Reichskanzler-Amt dem Verkehr zu gewähren geneigt sei. Es sei daher zu bedauern, daß der Abg. Bamberger dieser Anschauung nur in einer Resolution Ausdruck gegeben habe, während sie ihren Play in dem Gesetze selbs finden müsse. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Dr. Mohl das Wort.

Die Kommission zur weiteren Ausbildung der Zollvereins-Statistik hat dem Bundesrathe im August dieses

Jahres über die Resultate ihrer bis dahin gepflogenen Berathungen

eingehenden Bericht erstattet. Derselbe umfaßt die Vorschläge der Kommission über folgende Qweige der Statistik: die Stati- stik der Organisation und die Geschäftsstatistik der ZoU- und

Steuerverwaltung des deutschen Reichs, die Statistik des Berg- werks-, Hütten- und Salinenbetriebs, die Statistik des Verkehrs auf den deutshen Wasserstraßen, die Statistik der Schiffs- unfälle an der deutschen Küste, so wie die Statistik der Erwer- bung und des Verlustes der Bundes- und Staat8angehörigkeit.

In Stralsund wurde am 13. November um 11 Uhr der diesSjährige ordentlihe Kommunal-Landtag für Neu- vorpommern und Rügen von Sr. Durchlaucht dem Fürsten und Herrn zu Putbus als Vorsizendem in Gegenwart der sämmtlichen 10 Abgeordneten eröffnet.

Da der Landsyndikus erkrankt ist, so wurden die Geschäfte desselben für die Dauer der Session unter die Mitglieder des Landtags vertheilt.

Sodann wurde in die Tagesordnung mit Verlesung des Jahre8berihts der Landkastens - Bevollmächtigten eingetreten, und der Bericht der Kommissionen über die Aufnahme der Landkastens-Rechnung für 1870, so wie über die Verwaltung der Neuvorpommerschen Provinzial-Hülfskasse für 1870 ent- gegengenommen. :

In der 2. Sißung des Neuvorpommerscen Kommunal- Landtages, am 14. November, wurden

1) Die Abschlüsse der sämmtlichen Landeskassen, nämlich der allgemeinen Landeskasse, der Vagabondentkasse, der Land- armenkasse, der Eisenbahnbau-Entschädigungskasse, der Landes- huldenkasse für 1871 vorgelegt und die Etats für 1872 in Gesammthöhe von ca. 108,400 Thlr. festgestellt, wegen deren Aufbringung die Steuerausschreibungen bei dem Ober - Präsi- denten der Provinz zu beantragen find.

2) Dem Landsyndikus- ward ein längerer Urlaub ertheilt, und der engere ständische Ausschuß ermächtigt, die einstweilige Vertretung zu ordnen.

3) Der Bericht des siändishen Kommissarius, betreffend die Verhandlungen wegen Abtretung gewisser diesscits der Peene belegener Distrikte an den Altpommerschen Verband resp. den Regierungsbezirk Stettin, kam zum Vortrage. :

4) Der Verwaltungsdberizt der Provinzial - Hülfskafse für 1870 wurde mitgetheilt, auc den dur den Landtagskommissa- rius der Berathung unterbreiteten Vorschlägen der Direktion dieser Kasse, nach welcher in Qukunft 80 pCt. des Kapitals zu fündbaren Darlehnen, 20 pCt. aber zu amortisirbaren Dar- lehnen zu verwenden sind, zugestimmt.

d Der Verwaltungs®bericht der Taubstummen - Anstalt zu Stralsund, zu der aus ständischen Mitteln beigetragen wird, ward mitgetheilt. i

6) In der Franzburger Kreis Chaussee-Angelegenheit wurde wegen der zu legenden Abrehnung mit dem früheren Bau- Unternehmer Beschluß gefaßt.

Kiel, 17. November, (K. Corr.) S. M. Linienschiff »yNRenown« wurde heute Nachmittag außer Dienst gestellt.

Hannover, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) is heute Naht um 1 Uhr 56 Minuten hier wieder eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 17. November. Der Kronprinz und der Prinz Georg sind gestern Nachmittag 5 Uhr von Letlingen, über Berlin kommend, bierher zurückgekehrt.

Wüúürttembera. Stuttgart, 16. November. Der König hat das 1. Jäger-Bataillon, das nunmehr als 3. Ba- taillon dem 8. Infanterie-Regiment zugetheilt und gestern von Mergentheim nah Straßburg mittelst Extrazugs befördert worden ist, auf dem Bahnhof in Bietigheim besichtigt.

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 16. November. Der regierende Fürst Reuß j. L. Heinrich XIV. ist nah cinem mehrtägigen Besuche heute Morgen von hier nach Mei- ningen abgereist.

Mecklenburg. Schwerin, 17. November. Der Groß- herzog ist in Begleitung des Herzogs Paul Friedrich gestern Mittag von Leßlingen wieder hier eingetroffen.

Desterreich - Ungarn. Wien, 17. November. Die »Wiener Ztg.« veröffentlicht folgende Kaiserliche Handschreiben : Lieber Graf Andrássy! Jndem Jh Sie von der Stelle eines Un- garischen Minister - Präsidenten und von der Leitung des Landeëver- theidigungs-Ministeriums hiermit enthebe, benuße Jh mit Vergnügen auch diese Gelegenheit, um Jhnen für die hervorragenden und erfolg- reihen Diensic, welche Sie Mir sowie Jhrem Vaterlande und der Monarchie geleistet haben, Meinen aufrichtigen Dank auszusprechen. Wien, am 14. November 1871. Franz Joseph m. p.

Lieber Graf Lónyay! Nachdem zufolge der Ernennung des Grafen Julius Andrássy zum Minister Meines Hauses und des Aeußern alle Mitglieder Meines ungarischen Ministeriums ihre Porte- feuill:s zu Meiner Disposition gestelli haben, finde Jh über Jhren Antrag den Minister an Meinem Hoflager Béla Freiherrn von Wenckheim, den Minister für Ackerbau, Jndustrie und Handel Joseph von Szlävy , den- Landes-Finanz-Minister Karl von Kerkápoly , den