1871 / 175 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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weniger in Betracht kommen: es wird in Bezug auf diese sch regel- mäßig um so offenfundige und gewaltsame Exzesse handel, daß air pr I durch die allgemeine Strafsanktion genügend gesichert erscheint.

Nicht zureichend sind dagegen die allgemeinen Strafdestimmungen gegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten, oder Berbreiiung zu Thÿat- sachen zum Zwecke, die Staatseinricctungen verächtlih zu macen.

Das Strafgesezbuch für das Deuische Reich bestimmt in dieser Beziehung Folgendes:

130. Wer in eincr den öffentlichen Frieden gefäßrdenden Weise verschiedene Klassen der Beröiferung zu Gewoltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldfirafe bis zu zwei- hundert Thalern oder mit Gefängniß lis zu zwei Jaßren bestraft.

§Ç. 131. Wer erdichtete oder entfiellte Thatsack@en, wissend, daß fi: erdichtet oder enistelit sind, sffentlih behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrihtunzen oder Avordnungen der Obrigkeit verächilich zu machen , wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thole:n ‘oder mit Gefängniß bis zu zwei Jshren besirast.

Diese Bestiminungen genügen nih, sobald es auf Fälle ankommt; in denen die verpôönte Handlung durch Mißbrauch des geifilichen Amtes begangen wird. :

Daß das geistliche Amt in dieser Weise gemißbraucht werden könne, ist unleugbar, da seine Träger Menschen sind: daß es in dieser Weise wirkli mißbraucht sci, läft sich crfahrungëmäßig nicht leugnen. Nun sieht dem Gcisilihin in seiner amilien Stellung dem Publikum gegenüber eine besonders gewich!ige Vutorität zur Seite. Er nimmt für seine Urtheile und Behauptungen das ganze Ansehn der Religion zu Hülfe. Man ivird nicht die Vicinung eines Einzelnen, sondern die Meinung der Kirhs aus seinem Munde zu vernehmen glaubin. Gerade auf diejenigen, welche Kirche und Religion hohachten, wird er deu sichersten uod bestimmtesten Einfluß haben. Aufreizungen, welche den Frieden stören, Angriffe auf Gesehe und Staatbeinrichtungen ge- winnen daber, wenu sie von sol@er Seite ausgehen, einen besonders gefährlihen Charakter: ihr Einfluß wird ein weit verbreiteter und tiefer scin und gerade auf dènjenigen Theil der Bevölkerung wirken, auf dessen Eesinnung und Vervalten am meisien ankommt. Es wäre ein die roirklihen Verhältnisse leugnender Jrrthum, wenn man den Geistlichen, der tas Gewicht firchlihen Ansehens hat, hier mit jetem Andern, die öffentlich ihre Meinungen äußern, auf eine Linie stellen wolité. Dex von ihm begangene Mißbrauch is objektiv gefährlicher und \ckädliher, weil er das sittlihe Band zwischen Regierung und Volk sicherer und tiefer lockert, er-ist subjektiv strafwürdiger, weil da- bei das Heilige und Ehrwürdige gemißbrauccht wird. Es rechtfertigt fich vollkommen, diesen Mißbrauch als ein delictum proprium zu qualifiziren.

Es fommt bei dem vorgelegteiz Entwurfe nickcht darauf an, die Strafe zu verschärfen, sondern die Sanftion fo einzurichten, daß fie die zu verhindernden Ausschreitungen wiiklih trifft. Der Staat be- darf zur Erfüllung seiner Aufgaben der Achtung und des Vertrauens

seiner Angehörigen: er vermag für Ordnung und Frieden nicht zu sorgen, wenn seine Angelegenbeiten und Einrichtungen berabgewürdigt

werden. So wenig êr in seinen Wirken eine ernste Prüfung zu {euen hat, so wenig kann ex dulèen y daß jene Achtung und jenes Vertrauen auf eine Wrise, deren Gefährlichkeit oben bezeihnet wurde, unteraraben, und damit die friedliche Lösung erschwert, dec öffentliche Frieden bedrohet werde.

Daß in dieser Bezichung die §§ 130 und 131 des Sirafgescß- bu&s nicht genügen, ergiebt sich aus deren Juhalt von selbst. Es femmt nicht bles auf eine -bôswillige Verbreitung und Vehauptung entstellter oder falscher Thaisachen ar, und eben so wenig auf den Qroct, Staaiseinrichiungen veröchtlich) zu macken. Jene Gefährdung der Achtung vor Staatseinrichtungen ist sehr wehl möglich obne Er- dihtung und Entstellung von Thaisachen und ohne daß es darauf al- gesehen wäre, solche Einrichtungen veräGtl'ch zu machen. Auch ohne diese ershwerenden Umstände kann der Mißbrauch, din der Entrouxf bekämpfen soll, seinen gefährlihen Charakter äußern.

Die verbündeten Reg:erungin haben sich enischlossen, die Ergän- zung der in dem Strafgefeßbuch gelasscnen Lücke vorzuschlagen, weil sie es anerkannt haben, daß dazu ein wikliches und dringendes Be- dürfniß vorhandin ist.

In feiner Fassung {ließt sih der Entwurf der Ausdrucksweise des Strafgescßbuches so viel als mögli an.

Der Reichskanzler hai tem Reichstag das Programm für denEntwurf zu einem Parlaments8gebäude für denDeut- schen Reichstag, wie solches aus den Berathungen der, aus Mit- gliedern des Bundesrathes , Delegirten des Reichstages und Kom- missarien der Königlich preußiscben Regieiung gebildeten Kommission he: vorgegangen if, zur Kenntniß vorgelegt. Dasselbe lautei:

Das Gebäude soll auf der östlihen Seite des Königsp'aßes er- richtet werten, und zwar sollen die hervortretenden Theile desselben |ch innerhalb der auf dem anliegenden Situationsplane angedeuteten Bausluchilinien halten, die auf der Wesiscite der Baustille anzuord- nenden Vorbauten dem Mittelpunkie des Siegesdenfmals \sich nicht auf mehr als 170 Meter nähern.

Das Gebäude soll folgende Räumlichkeiten cni1halten:

I. An Diensiwohnungen. 1) Für den Präsidenten des Reichstages : 8 bis--10 Arbeits-, Weohn- und Schlafzimmer, 2 bis 3 Domestikenzimmer, cinige Fremdenzimmer, eine Küche, ein Anrichte- zimmer und die exrforderli@gen Vorrathögelasse, ferner 2 bis

Empfangssalons, in Verbindung mit einem großen Fest- saal von (twa 395 Quadratmet.rn Flächeninhalt, welcher gleichzeitig zu außerordentlichen, geschäftlihen oder festlichen Versammlungen der Reichstags - Mitglieder benußt werden kann. 2) Für den Bureau - Dirigeuten: besiehend aus 7 bis 8 Zim- „mern und den zugehörigen Wirthschaftsräumen. 3) Für den Kastellan

(Botenmeisier): 3 bis 4 Stuben neb| Zubehör. " 4) Für die Poriiers an den Haupteingängen des Gebäudes in Verbindung mit den im Killergeschosse anzulegenden, aus je 2 Stuben nebst Zubehör besteßen- den Wohnungen derselben. 5) Für zwei Hausdiener im Keller- gescho\s2, jede Wohnung bestehend aus einer geräumigen Stube, Kammer und Küche 2c. :

Il. Einen Sißungssaal für das Plenum des Reichs. tages in der Gerße von 620 fis 640 Quadratmetern Grundfläche (exfl. Logen) mit Sißpiäßen für 400 Mitglieder. Derselbe muß ferner enthalten: Im unteren Ravme: 1) eine erhöhte Tribüne mit 2 Sigzen

Rednerbühne vor dem PVräsidenten-Siß, daneben auf jeder Stite 2 Plägze für Refcrenten 2c, 3) einen Tisch und die Pläße für 5 Steno- graphen vor der Rednereühne, 4) einen Tisch zum Niederlegen von Dokua' enten, 5) einen erhöhten Reum mit 50 Pläven und den er- forderlichen-Schreiötischen für Mitglieder des Bundedraths7 auf den Tribünen : 6) eine Loge für den Kaiserlichen Hof und die verbüudeten Fürsten, mit einem geräumigen Salon und zwei Vorzimimern, 7) eine Loge zur Disposit’on für die Mitglieder des Reichstags, 8) eine Loge für das diplematische Cory8, 9) eine Loge für die Journalisten zu 20—40 Personen, 10) 2— 3 fieine refervirte. Logen und 11) die Logen für das Yublifkum zu 250—300 Pläßen.

I. Räume, welche in der Nähe des Sißungssaales liegen müssen. 1) Ein geräumiger Vorsaal resp. abges{lessenes Nestibül für die Mitglieder des Hauf:s, in Verbindung mit den er- forderlicken Garderobe- und Kloseträumen, 2)- ein Konfecrenzzimmer dcs Präsidenten neb#{ Borzimmer, 3) ein Sprehzimmecr des Präsis denten, 4) ein Zimmer der Schriftführer, 5) ein Konferenzzimmer des Reicbókanzlers nebst Vorzimmer, 6) ein Sprechzimmer disselb:n, 7) ein Geschäftszimmer des Präsidenten des Reich-fanzler-Amts nebst Vor- ziminer, 8) ein Sißungssaal für die Mitglie? er des Bundcêraths mit 60 Pläßen nebs geräumigem Vorzimmer, 9) 3 bis 4 Geschäfts- und Sprechzimmer für die Mitglieter des Bundes? ths, 10) 2 Spre(bzimmer für die Mitglieder des Reichstags, 11) cin Ztienographenzimmer mit 25 bis 30 vellen Arb-itépläßeo; hicrmit i: Verbindung 12) ein Zirawer zur Korrektur der slenographischen Aufzeichnungen ; 13) 1 bis 2 Zimmer für Journalisten, 14) ein geräumiger Erfrischung®ssaal nebst Büffet und 3 bis 4 Nebenräumen, 15) ein geräumigcer heller Lesesaal mit einigen Schreibtischen.

IV. Räume für des Bureau des Reichstages. 1) Ein Geschäftszimmer für den Dirigenten nebs Vorzimmer, 2) 2 Zimmer resp. für die Expedition und Kanzici; 3) ein geräumiges Lofal für die Negistratur, 4) ein Zimmer für den Votenmeister. Diese Räume, wel&dewomögalich im Erdgesckofi anzulegen sind, müssen zusammen mindestens 345 Quadratmeter enthalicn. 5) Ein geräumiges Zimmer zur Expedition der Drucksachen und zum Aufenthalte von 40 bis 50 Kanzleidienern, welches nötkigenfaü®s im Soutcrrain anzuchrdnen ift; 6) ein Archiv von 128 bis 148 Quadratinetern Grundfläche, mit be- sonderer S!cherung gegen Feuersgefahxr.

V, Anderweitige Geshäfts- und Nebenräume. 1) 6 Abtheilungssäle für je 50 bis 60 Personen à 128—143 Quadrat- meter, 2) 2 desgleichen, zuglei für Fraftionêsißungen zu 100 resp. 120 PVersonen, 3) s bis 8 Kommissionszimmer von verschiedener Größe für resp. 15 bis 30 Personen, 4) die zu diesen Räumlichkeiten erforderlichen Korridore resp. Vorzimmer, 5) ein Zimmer für den Posibeamien des Hauses, 6) ein Zimmer für einen Telegraphen- beamten, 7) dic Räume füx die Bibliothek des Hauses, die Steno- graphischen Berichte 2c. nebst einim Arbeitszimmer für den BViblio- thekar und cinem Lesezimmer für die Abgeordneten. Für diese Zwecke find 490 bis 590 Quadratmeter in Aussichi zu nehmen, 8) Außerdem find in dem hohen Kellergeshoß die Wirthschaftsräume für den Re- staurateur, sowie dic für cin folhes Gebäude erforder!i&en Räumlich- feiten zur Nufbiwahtung von Brennmaterial und anderen Utensilien unterzubringen Es if fernec für einen Raum zur Aufstellung ciner metallographischen Presse mît einigen Seßkasten und einer Handprcsse und für etnige Zimmer zu sorgen, in denen die im Hause beschäf tigten Handwerker ihre Arbeiten vornehmen können.

Das Gektäude muß durchiveg feuerfest konsiruirt scin und unver- brenvlihe Treppen erhalten. Die einzelnen Dienstwohnungen, die Räumlichkéiten für die Abgeordreten, die Geschäftszimmer sür den Bundesrath, sowie tie Logen für den Kaiserlihen Hof resp. für das Publifum sind mit beguemen; ven einander abgesonderten Ein- und Zugängen zu ve1schen.

Stallung für mindestens 6 Pferde, Nemise für wmindeslens 6 Wagen und eine Kutscherwohnung mit den erforderlichrn Neben- räumen sind anzulegen.

Die Konkurrenz - Projekte sollen nicht nur die zwcckmäßigste Lö- fung der vorliegenden Aufgale versucher, sondern zugliih die Jdee eines Parlament gebäudes für Deutschland im monumentalen Sinne verkörpern. Es is daher in den Entwürfen auf eine reiche Aus- {chmüdung des Aeußern und Jnnern durch Skulptur und Malerei Bedacht zu nehmen.

Die Konkurrenz-Bedingungen sind folgende:

Die Projekte \sämmilih mit dea Nauun ihrer Virfasser verschen müssen spätestens bis zum 15. April 1872 an das Riichskanzler- Umt eingeliefert weiden,

Es werden keine volltändig ausg-arbeiteten Baupläne, sondern

zunächst nur Skizzen verlangt und zwar folgende Zeichnungen : Die Grundrisse sämmtlicher Geschosse im Maßstave von "/2691 ferner zwei Ansichten und die zur vollständigen Beurtheilung des Projelis erforderlichen Profile im Maßstabe von "/, ¿4 und eine PYersprkiive. Die Darstellung der Konstruktionen wird nicht verlangt, dagegen muß dexr beigefügte Erläuterungsberiht über die Brinzipien der ge wählten Deckcnbildungen Angaben enthal.c: und darlegen, welche Heizungë- und Ventilations-Vorrichtungen beabsichtigt werden.

Die bis zum festgeseßten Ablieferungötermia cingegangenen Arbeiten

für daë Vrásidium; zu jeder Zeite 3 Pläße für Schriftführe-, 2) die

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werden zunächst 4 Wochen lang öffentlih ausgestellt und dann einer aus f: lzènden Preisrichtern zusammengeseßten Jury zur Veur:heilung und Entscheidung Über die zuzuerkennenden Preise Übirrviesen.

(NB. GSier sind die Namen der rom Bundesrathe zu er- nennenden 3 Mitglicder, der vom Reichstage zu wählenden 8 Mit» glieder und der von diesen 11 Mitgliedern zusammen zu ernennen- cen 6 Architekien zu instriren). rial L

Für denjenigen Entwurf, welcher nach dem Urtheile der Jury die gesiclite alda e c besten lôst, wird ein erster Preis von 000 Friedrihs8d’or gezablt. A A :

: N itett A Preise von je 209 Friedrihsb'or sollen füx die zunächst besten Projekte gezahlt werden. Gs h Die E ivürfe werden gegen Zahlung der P:ämle

Eigenthum des Reichs. S

, Nu: diejenigen Konkurrenten; welche in jeder Beziehung die Be- dingungen des Programms innehaltei haben Anspruch auf Berück- sitigu7g bei der Preisertheilug.

Bexlin, den

Dem Reichstag ist die Berechnung der nach dem Reichs- hauvóhalts-Etat fÜx 1872 zur Deckung der Gesammtaus- gabe aufzubringenden Matrikularbeiträge (Antage Me, oes Etats) vorgelegt worden. Die Gesammtausgaben des Reichs be- {aufen sich pro 1872 auf 110,570,207 Tblr. Darunter sind enthalten 8,492,000 Thir. (Marineverwaitung 1,222,000 Thaler y Rechnungthof 20,000 Tôlr., Reichsschuid 3,500,000 Thlr, Bettriebsfond ter Reich#- fasse 3,750,000 Thlr ), woelche durch besondere extraordinâre Einnahmen gedeckt werden, und 1,207,519 Thlr., weiche nicht sür Rehnvng der Gesammtheit zu bestreiten sind und an welckchen insonderheit nicht Theil nehmen Bayern mit 337,669 Thir. y Bayern und Weürts- temberg 782,670 Thaler, dieselben und Baden 2000 Thaler; dicselben und Elsaß - Lothringen 6400 Thaliír y Bayern, Würt- temberg, Südhessen und Elfaß - Lothringen 78,750 Thlr. Nach Abrechnung diefer Beträge verbleiben 100,147 382 Thlr. Gesammt- auégate. Davon werden 53 142,473 Thir. dur ordentiiche cigene Einnahmen der Gesammtßeit aufgebracht, so daß noch 47,004,909 Thlr. anderìiveitig aufzubringen bleiben. Diesir Summe treten die Nach- lässe an den Busgaben für die Bundesg: sandtscyaften , welche den eigene Gesandtschaften haltenden Bundesstaaten mit 36,398 Thlr. zu- gestanden, hinzu, wodur sich die Bedarfsucam: auf 47,041,307 Thlr.

ellt. j 4 s Qu dieser Summe. hat Bayern 5/650 252 Thlr. matrifularmäßig zu zahlen, wozu 5225 Thlr. Beitrag zu den Kosten der Centralver- waltung des Post - und Telegraptenwesens * treten und wovon 30,223 Thlc. Nachiaß für die Gesandischaften abgehen. Der Matriktu- larbeitrag Bayerns stellt sich also auf 5,625,254 Ihir. E

Für die Gesammit;cit der übrigen Staaten bleiben mithin noch 41,391,055 Thlr. aufzubringen, die sih aber dur 337,699 Thlr. Be- soidungsaufbesserung der Bcamten der -Militäry:rwoaltung und 376,882 Thlr. Nachlässe , welche einzelnen Bundesftaaten an _den Militärausgaben zugestanden sind, erhögen und sich dur 65,000 Thlr. Einnahmen dex Militärverwaituag ermäßigen j alfo auf 42,040,636 Thaler stellen. Hierzu trägt Württemberg mati ifularmäßig 2,121,720 Thlr. bei, und nach Hinzurechnung der Kosten der Central- veroltung des Post - und Telegraphenwefens (1932 Tylr.) , sowie na Abrechnung der Nachlässe an den Gesandtschaftskosten (2431 Thlr.) 9,121,221 Thlr. x |

| Fir u übrigen Staaten bleiben dann rod 39,918,916 Thlr. aufzubringen, Und nach Hinzurechnunz der Besotdungsverbcsserung der Telegraphenb:amten 1c. (782,670 Thlr.) 40,701,586 Thir., wovon 850,106 Thir. gemeinsame Einnahuien abgeben, so’ daß noch 40,351,420 Thaler aufzubringen sind. Hiervon trágt Baden (mit Hinzurechnung von 1336 Thir. für den Rechnungshof) 1,698 450 Thlr. und va Abzug des Antheils an den Vostüberschüssen (64,574 Thlr.) 1,633,876

atr. E Sie anderen Bundesstaaten haben donn noch 38,654,360 Thlr; aufzubringen, und na) Hinzurechnung ron 2000 Thir. Ausgaben für die Kontrole der Branntwein- und Braumal1steuer 38,656,366 Thlx. Davon gehen 13,774,800 Thir. gemeinsame Einnahmen a». Von den verbleibenden 24,881,566 THhle. bringt Elsaß-Lothringen, nach Abrechnung ven 13,492 S voti db Le den Postübershüssen, 1,216,333 Tblr. durch WMatzifulazbeiträge auf. L

: Zu der n ne zu deckenden Bedarfssumme von 23,651,741 T bir, treten noch 6400 Thir. für das Bundeéamt für das Heimathwesen, so daß noch 23,958,141 Thlr. aufzubringen find. Hiervon treffen auf Südhessen 426,026 Thlr. und auf diekStaaten des vormaligen Norddeutshen Bundes 23 232,115 Thlx. und inil. der Ausgaben für den Renungè hof 23,309,529 Thlr. Für dtie leßten Staaten stellen sich die Mairikufarbeiträge nah Anrehnung des Antheils an den Pofstrevenuen (1,881,928 Tklr ) und der Nachlässe an Militär» ausgaben (376 882 Tblr.) u M (3744 Thlr.) (und

Niraleih mit 1871) wie folgt: L i Y Roe Preußen 17,202,498 Thir. (— 986,616 Thlr.) sü: Lau. nburg 36,312 Thlr. (— 1985 Thlr.), für Täthsen 1,776,807 Ttle, (— 85,268 Thaler), für Hessen, und „zwar für Nordhessen i 39 T ür Mecklenburg - Schwerin 419,055 (— 20,728 Thir.), für Sach- sen - Weiwar 139 906 Ttlr. (+ 11,753 Thlr.) für Mecklenburg» Strel 72,817 Thlr. (— 4512 Thlr.), für Oldenburg 208,990 Thir.

-+ 22,019 Tblr.) (Ür Braunschweig 205,000 Thlr. (— 9494 Thir.), ur Sachsen-Meiningen 88,885 Thlr. (4 7158 Thle.), für Sachfen- Altenburg 72 599 Tblr. (+# 559d Thlr.), für Sawsen-Coburg-® otha 41,293 Thir. (+ 41,293 Thlr.) {ür Auhalt 89,832 Thlr. (+ 7507 Thlr.) für Schwarzburg-Sondershausen 33.124 Thlr. (4+ 2706 Thlr.), Ur Schwarzburg-Rudolstadt 37,036 Thlr. (+ 2914 Thlr.) für Waldeck 29,027 Thlr. (+ 2310 Tblr.), für Reuß ä. L. 22,439 Thlr. (+ 1593 Thaler), für Reuß j. L. 43,315 Thlr. (+ 3464 Thlr.) für Schaum-

184,039 Thlr.,

burg-Lippe 15,919 (-+ 1333 Thlr.), für Lippe 59,386 Thlr. (+ 4321 Thaler) für Lübe 22,699 Thlr. (+4 2500 Thlr.), für Bremen 65,631 Thaler (— 3068 Thir.), für Hamburg 180,366 Thlr. (— 9252 Thlr.) \ür Elsaß-Lothringen 1,216,333 Tklr. (+ 1,216,333 Thlr). Jm Ganzen inkl. Bayern, Württemberg, Baden und Südhessecn auf 32 069,685 Thlr. (+ 8,293,930 Thlr.).

Die erste Abiheilung hat über die ahlen der bgeordneten Dr. Banfs und Dr. Wolfffon in II. und 1[. hamburger TBahl- kreis Becht erstcttet. Die gegen diese Wahlen crhobeaen Beschwerden beruhen darauf, daß tie Oeffentlichkeit der Wablhandiung d“ ch Erlaß einex allgemeinen Polizei - Justruftion beeinirächiigt worde: Da sich jedoch di:se Beicwerde ais unbegründet errvieien hat, j die Abtheilung die Güliigkeitserkiärung der Wahlen.

Die sechste Abthcilung beantragt, die Neichétac?:ahl im 2 Coblenzer Wahlbezirk (Neuwicd) für güilig zu ella,

Die siebente Abtbeilung hat über das Resuliat der Untersuhung in Betreff der Proteste gegen die Wabl im 5. Gumbinner Wahl- kreise (Angerburg-Lößen) berichtet. Da in der com R-ichs?age in seiner Sißung vom 27. April d. J. beshlossenea gerihtiicken Unter- su@ung eine Vernehmung d:8 betrefsenden Landrat, s noch nickt statt- gefunden hat, so beantragt die Abtizeilung, in Erwägung, daß cine zuyorige Vernehmung des Landraths eine anangemcssene Verzögerung dec Sache berbeiführe urd daß dem Landrath sene Vertheidigung dadur) ia keiner Weise beschränkt werde, den Reiche fkanzier um Ein- leitung cines strafrech!lichen Verfahrens gegen den Landrath zu ¿r- suchen und zu veranlassen, daß Gensdarmen nicht durch Bertheilung von Stimmzeiteln für einen bestimmten Ka: didaten bei Gelegenheit ihrer Amtsverrichtungen auf dén Ausfall der Ncichstagsroahlen ein- wirken.

cantragt

Statistische Nachrichten.

Ueber die statißischen Verhältnisse des Kreises Bieles- feld entn: hmen wir den von dem Landrath v. Ditsu-t5 zu Bielefeld in diesem Jahre veröff:ntlihten »Nachirägen zur statisiiihen Dazrfiellung des Kreises Bielefeld, umfassend die Jahre 1862—1867a (Bielefeld, Dru von J. D. Küster Nachfelger) Nachstehende: Die Einwohner- zahl des Kreises belief sih am 3. Dezember 1867 auf 55,812 Per- sonen infl. 548 Militärs, davon 27,433 männlickche, 28,379 weibliche ; 17,505 männl. und 17,325 wweidl. unverbeircthet; 9043 männl. und 9107 iveibl. verheirothe!; 874 männl, und 1927 weibl. cerwitiwet; 11 mánnl und 20 toeibl. geschieden; 52,596 evang., 2776 fathol. Christen, 427 Juden, 13 Bekenner anderer Religionen. Die Zahl der Familienhauêhaltungen beirug im J: 1867 10,502. Von den Beru/|s- ftäntea war die Landwirthihaft am zahlreichsten verireten: 1728 Selbsithätige mit 5946 Angehörige leben als Gutébesizer;, Pächter und dergl. 7418 Selbiithä ige mit 8014 Angehörige als Togzeiöhner» Gesinde 2c. auf dem Lande. Die Judustrie veschäf:igie 631%) Selbß-— ttätige mit 8444 Angehörigen. Die Vermehrung dexr De: ¿[ferung von 1864 1867 betrug 2019 oder 3,60 pTt, und fand h uyächlich in den Tudustriebezirken statt Ja Kreise befinden sich | Stadt, 36 Landgemeinden, darunter 7 Kirdörfer und 4 Rittergü:e . Das Getrenntwohnen auf den einzelnen Gehöften is Überivie nd Die Zahl der bewohnticu Häuser betrug Ende 1867 6106, 207 chr ass Ende 1864. Auf 1 Wohnhaus fauen in der Stadt 11, auf dem Lande 8 Pasonen. Zur Grandsteuer sind 26,510 Parzellen (2609 Besizern gehörig) mit 100,732,84 Morgen zu 177,279 Thfr. Rein- Erirag oder pro Morgen 53 Sgr. cinges@äßt worden. An Staali®s- Chausseen waren im Kreise 1867 8627 Ruthen, an Kreiscausseen 4.16 Meilen vorharden. Die 17 Fabri"arbeiter- und Gefstllen-Unter- sügzungsfasscn dis Kreises hatten im ahre 1867 3324 Mitglieder, 7502 Thlr. Einnahme und 7626 Thlr. Bestand. Von Lebens- und Rentenversicherungs - Anstallen waren 20 vertreten. Die Vor- shußvercine hatien im Jahre 1867 286/553 Thlr. Umschlag. Die Spar - Einlagen bettugen Ende 1867 in der Kreis - Sporêasse 1,526,531 Thlr. , in der Fädiischen Spar fasse 156,100 Thlr. Kirchen sind im Kreise 12 vorhanden, 10 evange liscce und 2 fathotlische. Die Juden besißen 2 gottesdi: nüiche Versammlungkorte. Ecangelilhe Sœbulen gab es im Jahre 1867 33 mit 106 Klass-n, C0 “¿hiern, 3 Lehrerinnen und 7728 Schulfindern. Die beiden kathotisLeu Schulen wurden von 331 Kinder? , die jüdische Schule von 25 Kinde: u vrfugt, In der Stadt Bielefeld befanden sich Ende 1867 2 höher e Lebranstal- in mit 218 S@ülerinnen, cin Gymnasium mit 424 Sbulern und die Provinzial-Geiwerbeshule mit 45 Schülern in der Geirexrbe- und 114 Schülern in der Foitvildungdschule. Zur fkassifizirten Ein- fommensteuer warn iu Jahre 1867 270 Personen mit 15,162 Thlr. Einkommen eingi schäßt.

Kopenhagen, 13. November. Nah dn in diejen Tagen er- schienenen fsiatistischen Mittheilungen bestand die Vevölferung im Königreiche Dänemark am 1. Februar 1870 aus 1,784,741 Ein- wohnern, und zwar aus 880,807 männlichen und 903,934 weiblihen Geschlechts. Lienn die in Veranlassung des Friedentt'aftats vom 30. Ottober 1864 vorgencmmenen territorialen Veränderungen in Betracht gezogen werden, so teirug die Bevölkerung am 1. Februar 1860: 1,608,362 Menschen und bat sih somit in ten verflossenen zehn Jahren um 176,379 vermchit. Der jährlihe Durchschnittszuwachs i 1,05 pCt. oder eiwas geringer als in den 10 Ja! ren von 1850 bis 1860 gewejen, aber der Zuwachs war dennech arößer ais in irgend einer der anderen Jahrzehnte vom Beginn dieses Jahrhunderts an. Verglichen mit dem Durhschnittezuwachs in andercn Ländern steht Dänemark auf der dritten Stufe, indem nur die Vereinigten Staaten

in Nordamerifa und Norwegen einen größeren Durschnittêzuwach®, nämiich 3,09 pCt. und 1,34 pCt. zeigen.