1871 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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3456 Bedingungen

für die

Subscription auf Thale in 1900 Aktien à 200 Thir, d

Berliner Kammgarn - Spinnerei Schwendy Co.

[508/X1]

8. 41. Die Subscription findet statt:

am Donnerstag, den 25., und

Ereitag, den 24. Vovember a. C. von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags,

Berlin be 4er Berliner Wechslerbank,

, , Herm David Liepmann,

Breslau » Herren Gebrüder Guttentag, Chemnitz » Herren Kunath & Nieritzs, Dresden » Herrn A. L. Wende,

Hamburg » llerrn Leopold M. Goldschmidt, Leipzig - » Herrn Ed. Hoffmann,

Magdeburg bei Herrn ML S. Meyers

Stettin S, Abel jr.»

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Königsberg i. Pr. bei der Filiale der Berliner WechsIer- |

bank.

s 2 Der Subscriptionspreis ist auf pari sestgesetzt.

8. 3. Im Falle der Ueberzeichnung tritt eine entsprechende Reduktion |

der subscribirten Beträge ein.

8. 4. Bei der Zeichnung sind 10 pCt. in Baar oder courshabenden |

Effekten als Caution zu hinterlegen.

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8. 5. Die den Subscribenten zugetheilten Aktien resp. Interimsscheine | sind am 5. Dezember gegen Zahlung der Valuta nebst 5 pCt. Zinsen vom 1. Ja- nuar a. c. von den betreffenden Zeichnungsstellen abzunehmen. Für diejenigen ß Stücke, welche bis zum 20. Dezember a. c. nicht abgenommen sind, verfällt |

die hinterlegte Caution.

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Das Abonnement beträgt K Thlr. # Sgr. G Pfg- für das Vierteljahr. Inscrtiouspreis für den Raum einer Druczeile 27 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Exvedition:

Zietenplaß Nr. 8.

M 177.

Berlin, Donnerstag den 23 November, Abends.

“Pr Pt B e

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Medizinal-Rath und Professor Dr. H eu- singer zu Marburg den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse, dem Rentner, Premier-Lieutenant a. D. Hermens zu GerreSheim, Kreis Düsseldorf, den Königlichen Kronen - Orden dritter Klasse, dem Ersten Wachtmeister Kahlert von der Leib- Gen8d’armerie und dem Kreis-Wundarzt Curt zu Mitten- walde, Kreis Teltowo , den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse, sowie den Schullehrern Backhaus zu Ashausen, Amts Winsen a. d. Luhe, Basedow zu Nenndorf, Amts Harburg, Stemmann zu Marmstorf, Amts Harburg, und Reimann zu A L Kreis Ohlau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

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Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann und Agenten Luis Olleros y Mansilla zu Badajoz zum Vize - Konsul des Deutschen Reiches daselbst zu crnennen geruht.

Detranntmacch u: v8;

Mit Nücksicht auf die noch fortwährend eingehenden An- meldungen zu der im April 1872 stattfindenden Eintritts- " prüfung als Kadett in die Reih8marine, wird hierdurch bekannt |!

gemacht, daß die Anmeldungs§-Listen bereits geschlossen sind und S zu qu. Prüfung hinfort niht mehr stattfinden nnen. Berlin, den 22. November 1871. Für den Marine «Minister. Jachmann.,

Königreich Preußen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Vorsißende der Königlichen Direktion der Westfälischen Eisenbahn, Geheime Regierungs-Rath Dittmer, ist zum Vorsißenden des Königlichen Eisenbahn-Kommissariats in Coblenz, der bisherige kommissarische Vorsißende der leßteren Behörde, Regierungs-Rath Gehlen, zum kommissarishen Vor- sißenden der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Saarbrücken,

und deren bisheriger Vorsißender, Regierungs-Rath Pape,

zum Vorsißenden der Königlichen Direktion der Westfälischen Eisenbahn bestellt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Präsidenten des Reichskanzler - Amts, Staats - Minister Delbrück, nahmen die Vorträge des Kriegs - Ministers und des Obersten von Albedyll entgegen und - empfingen schließlich den spanischen Gesandten“ Don Rascon.

Se... Königliche oi Prinz Alexander von Preußen isst vom Schlosse Eller bei Düsseldorf hier wieder eingetroffen. E : :

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Justizwesen und für Rechnungsrvesen, sowie für Handel und Verkehr und für Rehnung®2wesen hielten heute Sißungen ab.

__— In Waren Verlauf der gestrigen Reichstags8- Sizung nahm das Haus eine Reihe von Berichten über Wahlprüfungen so wie über das Resultat von Unter- suchungen eingegangener Proteste entgegen. Eine längere Dis- kussion veranlaßte nur die früher beanstandete Wahl des geist- lihen Raths Müller im vierten Oppelner Wahlkreise. Die Abtheilung beantragte Ungültigkeits8erklärung der Wahl und Ueberweisung der nachträglich noch eingelaufenen Beschwer- den Über Wahlbeeinflussung an den Reichskanzler, während der Abg. Schröder (Lippstadt) für die Gültigkeit event. Beanstan- dung der Wahl plaidirte. Nach lebhafter Debatte trat das Haus mit großer Majorität dem Antrage der Abtheilung bei. Es pre sodann dex mündliche Bericht der Geschäfts- Ordnüngs-Kommisfion über die durch den Abg. Bekel angeregte Frage, ob der Präsident beim Ordnungsruf an cine bestimmte Formel gebunden sei oder nicht. Dex Referent Abg. Kloy beantragte, den §. 43 der Ge- shäft8ordnung dahin zu interpretiren, daß der Präsident an eine feste Form nicht gebunden sei, während der Abg. Dr, Windt- horst (Meppen) die Frage noch einmal in die Kommission zurüd- « weisen und dieselbe gleichzeitig beauftragen wollte, in Bezüg«. auf eine Nevision der §§ machen. Das Haus trat diesem Antrage bei. Um 54 Uhr wurde hierauf die Sißung vertagt. : :

In der heutigen 28. Plenarsißung des Reihs- tages, welcher der erste Vizepräsident Fürst von Hohenlohe- Schillingsfürst präsidirte und am Tische des Bundesraths die Bundesbevollmächtigten Staats-Minister Camphausen, Delbrück, von Pfreyschner und Geheimer Regierungs-Rath Schmalz und die Bundeskommissare Geheimer Regierungs-Rath Dr. Michaelis und Geheinier Ober-Finanz-Rath Meinecke beiwohnten, wurde die dritte Berathung des Münzgeseßes fortgeseßt.

Zu §. 1 erklärte der Staats-Minister Delbrü ck:

Meine Herren! Es ist bei den Berathungen ähnlicher Geseße, wie das voriiegende, im Norddeuischen Reichstag mir vom Herrn Präsi- denten und vom Hause gestattet orden, bei der 8. Lesung die Stcllung der verbündeten Regierungen niht bloß zum ersten zur Berathung stehenden Paragraphen des Gescßes, sondern zu sämmilihen Be- s{lüssen zu bezeichnen, weiche das Haus in Abänderung der Vorlage der verbündeten Regierungen gefaßt hat. Th möchte um die Erlaubniß bitten und glaube damit der weiteren Diskussion der Sache förderlich zu fein, daß ich auch in Beziehung auf das hier vorliegende Geseh meine Bemerkungen nicht zu beschränken brauche auf Paragraph 1, sondern ausdehnen darf auf sämmtliche durch die Berathungen des Hauses abgeänderten Paragraphen der Regierungsvorlage. Dies vor- ausgeshickt, habe ich zu bemerken, daß die verbündeten Regierungen annehmen den Paragraph 2 in der vom Hause beschlossenen Fassung, den Parágraph 9 in der vom Hause beschlossenen Fassung, ebenso den Paragraph 10; ferner den §. 11, Zum §. 11 habe ih aber zwei Bemerkungen zu machen. Das erste Alinea des §. 11 bestimmt:

»Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutschen Bundes-

staaten sind von Reich8wegen und auf Kosten des Reichs nah

Maßgabe der Ausprägung der neuen Goldmünzen einzuziehen.«

Die verbündeten Regierungen gehen davon aus, daß cs n'cht die Absicht dieser Bestimmung sein soll und sein kann, die Einziehung der vorhandenen Goldmünzen in eine solche Verbindung- mit der Aus- prägung von neuen zu anen daß für jedes Pfund Gold in neuen Goldmünzen ein Pfund Gold in alten Goldmünzen einzuziehen is ; sie glauben voraussehen zu dürfen, daß diese Vorausseßung diejenige ist, von welcher aus dem Hausé. der Vorschlag gestellt ist. Eine an- dere Auslegung diéser Mirtimung würde, wie es, glaube i, kaum der Ausfühximg bedarf, zu kaum lösbaren Schwierigkeiten führen.

Das zweite Alinea des §11 ermä{htigt den Reichskanzler; in

. 43 und 59 dem Hause Vorschläge zu