1871 / 179 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

verbundenen zeitweiligen Angehörigen derselben abge-

cht minder lehrreih ist die Berufsvertheilung der Be- Sie ist das Produkt und der Wiederschein der soge- nannten natürlichen Bedingungen des Staats und Jedermann begreift leiht , daß auf einem guten Ackerboden die Landwirthschaft blühen und ein tüchtiger Bauernustand seßhaft sein, sowie daß in einer lenreichen Gegend der Kohlen - Bergbau den Schwerpunkt Erwerbêlebens bilden werde u. s. w. was man frühec die Handelsbilanz eines Volkes nannte, ver- birgt sih in einer richtig aufgemachten Berufsklassifikation, und fie ergiebt sich, indem man zuvor die Normalkonfumtion und die Normalproduftion daraus abgeleitet hat. sumtion ist immer auf die Produktion zu s{ließen, denn alles, was konsumirt wird, mußte vorher produzirt werden. Konsumtion aber ist nur ein Sammelbegriff. Juin Leben ge- hört der ununterbrochene Verbrauch einer ganzen Reihe von Kleidung, Wohnung, Heizung echtss{chuß u. s. w., während die rößte und wohlfeilste Produktion mit der ausschließlichen Her- ellung nur eines Gegenstandes, oder des Theiles eines Gegen- standes verbunden zu sein pflegt. j i der Produzenten und diese Zahl lehrt die Berufsklassifika- tion, kennt man ferner das gewöhnliche Mittelmaß der Produktion der einzelnen Berufskategorien (eine nach Erfah- en abzumesjsende Größe): so hat man damit auch einen igen Ausdruck für die Normalproduktion. Wird der- seinen Kategorien mit der gleichfalls aus besten Erfah- gen abgeleiteten Größe der Konsumtion der entsprechen- ptkonsumtionszweige verglichen, so lehren die sich gegen- henden Werthe aufs Deutlichste, ob in den einzelnen en Gleichgewicht zwishen Produttion und Konsumtion und durch welches Plus in dem einen Minus in den anderen ausgeglichen nliche Weise ermittelte man vor 20 Jahren /894,431 Bewohner dcs König- en im Jahre 1849 zu 94,721,550 Thlr., und in runden Ziffern) vertheile zu 62,

wohner.

räumlichen Territorien.

Allein auch das,

Aus der Kon-

Gütern , wie z. B. Nahrun _ Und Beleuchtung derselben ,

Kennt man nun die

rungssä iffermá

rungs den Hau

vorhanden is oder nicht, Produktions8zweige das wird. Auf ganz die Größe der Kon reichs8 Sa daß sie sich rung, zu 16,0 pCt. auf Kleidung, und Wohnungs8ausstaffirung, zu 5 leuchtung, zu 2 pCt. au

mtion der 1

4 pCt. auf Nabh- zu 12 pCt. auf Wohnung pCt. auf Heizung und Be- l L u c / zu 2 an

! 1n o ego 4H crTUH c An der g ei großen Produktions

r Nahrung mit 44 pCt., der Wohnung und Wohnungsaus- eizung und Beleuchtung mit s PCt., der öffentlichen Sicher- önlichen Dienstleistungen mit nittlihe Minderproduftion an nahe 17 Millione urchs{nittliche Mehr Meublirungsstoffen 2c. von circa

Jeu, TMADY pPartizipirten: die Kleidung mit 30/, pCt., der staffirung mit 14'/, pCt., der 2 pCt., des Unterrichts 2c. mit 2 ndheitspflege und pers Die jährliche durchs{ betrug damals {hon und sie wurde allein durch eine d an Kleidung, Wäsche, Pußz, 16 Millionen Thalern ausgeg Mit andern Worten: die un Weberei, Tuchmacherei, samentenfabrikation, reihs Sachsen ist es heute no Industriestaaten ordentlich belebt und zu So wird auch die d deren Ergebnisse da stens bis Ostern nächsten ; Zeugniß dafür ablegen, rfolge seiner Waffen, so seiner Bürger die jeßt einnimmt.

roduktion de

“8 Gesu /s_PÞCt

Nahrung n Thaler, produftion

in verbreitete Spinnerei, Spigenklöppelei, Po- eißnäherei des König- hren und früher und die vorderste Reibe der ort- und Jmporthandel außer- ößeren Anstrengungen nöthigt. Bolkszählung vom 1. Dezem- s Königliche ftatistishe Bureau Jahres veröffentlichen zu können daß Deutschland nicht blos durch ern auch durch den Fleiß und lenige Stellung in Europa ver-

Strumpfwirke Weißstikerei und W war es {hon vor 20 Ja welche dieses Land in seinen Export- immer gr

ber 1871,

le Tugenden dient, die es

Zur Geschichte der Stadt Straß

Jahrhunderts wurde der Stadtrath em Bischof, 1219 auch von Der Rath der Stadt, con- en Ministerialen, theils aus 2 oder mehr und einer jährlich gewählt des Bischofs und

Zu Anfang des XII, errichtet und im dem römischen König anerkannt. sules civitatis, sollte theils aus d den Bürgern, cives, in der Zahl v oder zwei von ihn werden ; alle sollten der Stadt zu förde behüten undauch der Straßburg bildete sich d lihen Ministerialen

ahre 1215 von d

en als Meister, mag die Ehre der Kirche, adt und die Bürger

s{wören, n, die St

emnach dur den Qu oder des Bn

Er war verwaltende und rihtende Behörde. Zweimal in der Woche soll er zu Gericht sigen. Der Meister soll richten, aber die Räthe urtheilen. Dem Rathe stehen gewählte Schöffen (scabini) zur Seite; ihre Funktion ist aber eine andere , als die sonst Übliche des Sctöffenamts, blos Recht zu sprechen ¡ fie sollen bei ihrer Wahl s{hwören, daß fie vor den Konsuln nach Wahrheit Zeugniß ablegen wollen. Die Schöffen waren demnach

anderwärts, wo die Schöffen den alten Stadtmagistrat aus- machten, zu welchem die Rathmänner, consules, erft \päter als neue Gemeindevertretung hinzukamen, wie in Cöln, Frank. furt a. M., Ulm.

Bei dem guten Einvernehmen zwischen Bischof und Stadt wurde der Bestand und die Regierung des Stadtraths von Straßburg gar nicht berührt durch das Edikt, welches Kaiser Friedrich 11. im Januar 1232 gegen die Stadträthe und Zünfte in den bischöflichen Städten erließ. Bischof Bernhard sprach die

den 15 Dörfern der alten Grafschaft. Bischof Heinrich bestä- tigte die vollständige Ablösung der Abgabe des Bannweines durch Ankauf Seitens der Stadt. Die bisherige Eintracht wurde erst gestört durch Bischof Walther von Geroldseck (1200 bis 1263). Dieser stolze Mann sah in dem selbständi- gen Stadtregiment nichts als widerrechtliche Anmaßung, Obwohl seine leßten Vorgänger um des Friedens willen das bestehende Verhältniß geduldet hatten, waren doch die bischöf- lichen Herrschaftsrehte keinesweges aufgegeben. Auf diese konnte sich Bischof Walther mit Recht berufen. Seine Beschwerdepunkte waren folgende: daß die Bürger, Stadt- meister und Konsuln ohne des Bischofs ZYustimmung wählen, daß sle ohne sein und des Kapitels Genehmigung Statuten beschließen, namentlih neue und ungewohnte Abgaben ohne Unterschied den Ritterbürtigen wie den Bürgern auflegen, daß sie die Juden beschaten, daß sie Friedensstörer und Ver- brecher gegen die geistlihen Gerichte in Schuß nehmen, daß sie die Almende innerhalb der Stadt und der Bannnmieile für ihren Nußten einziehen und verwenden. Bischof Walther be- legte die widerspenstige Stadt zuerst mit dem Kirchenbanne, verstärkte seine Waffenmacht durch Quzüge auswärtiger Heere

und begann den Krieg. Waffenstillstand und Unter- ydlungen wechselten ab mit verheerenden Kriegszügen.

ei dem Dorfe Oberhausbergen wurde von beiden Seiten mit hartnäiger Tapferkeit gefochten. Der Bischof selber stritt wie ein »frummer ritter«, zwei Pferde wurden ihm unter dem Leib erstohen, auf dem dritten ergriff er die Flucht, Ein neuer Grundvertrag zwischen Bischof und Stadt über Hoheits- rehte und Regierung "in der Stadt wurde vereinbart. Unter dem zweiten Nachfolger Walthers von Gerold8eck, dem Bischof Konrad von Lichtenberg, wurde der neue herrliche Münsterbau bis auf die Thürme vollendet (5. September 1275), ein Werk, welches nah den Worten des Bischof Konrad in dem Ablaß- schreiben, worin er zu Beiträgen aufforderte »im reichsten Schmuck wie die Blüthen des Mai zur Höbe aufstieg und die Bewunderung der Beschauer erregte.« Bi)chof Johann legte den Grundstein zu dem hohen Chor der Prediger-Kirche, und an dem Münster wurde fortgebaut. Die L eR Gebäude der Stadt erhoben \ich in den Jahren 1321 und 1322: so die Pfalz oder das Rathhaus bei St. Martin, von welchem erzählt wird, daß es mit cinem doppelten Treppenaufgang für die beiden feindlichen Geschlechter, der Zorn und der Mülnheim versehen war. Außerdem wurden erbaut der Pfennigthurm für den Stadtschaß und später 1358 auch das Kaufhaus auf dem Saalhof. Als im Jahre 1332 der alte Zwist unter jenen regieren- den Geschlechtern, der Jorn und Mülnheim, in blutigen Kampf ausbrach, traten die eyrbaren Bürger und Handwerker zusam- men, nahmen Schlüssel, Siegel und Banner der Stadt an sich und erwählten einen neuen Rath aus ihrer Mitte mit Qu- ziehung von Handwerkern, je einen aus jedem Gewerk; auch seßten sle einen Ammanmeister als Haupt aller Handwerker ein, neben den bisherigen Stadtmeistern. »So kam die Gewalt

Closener, welcher dreißig Jahr später seine Chronik abfaßte. Gleichwie in anderen deutschen Städten zu derselben Zeit, empörten sich auch in Stra burg »die ehrbaren Bürger und Handwerksleute« gegen den Adel, was derselbe Chronist mit lebhaften Farben schildert, entrissen ihm die Gewalt und legten ihm Geseß und Frieden auf. Die Geschlechter wurden entwaff- net, die Trinkstuben der Adelsgesellschaften abgebrochen, da- gegen die Zahl der andwerkerzünfte vermehrt. Der Adel war nicht völlig ausgeschlossen aus dem Rathe, aber nur in ge- ringer Anzahl vertreten, wählbar au für das Amt des Stadt- meisters, aber nicht aktiv wahlfähig, weder bei der Wahl der Rathmänner noch bei der der Stadtmeister. Das Jahr 1349 war ereignißvoll für Straßburg. Seit 1348 wüthete die ver-

kendste Pest, deren die Geschichte gedenkt, der \. g. chwarze Tod n ch und näherte fi sicheren Schritts ns. Der Schrecken, der iht voran- M, ergriff das Volk und stachelte seinen Glauben8haß gegen d Juden, welhe man der Brunnenvergifiung beschuldigte. eblih suchten dic Räthe der Städte Straßburg, Basel, Verfolgten zu \{chüten. on Basel weichen und

Ytalien und Südfrankrei d Gegenden des Oberrhei

, Mainz und anderer Orte die I Januar 1349 mußte der Rath v e fu darauf brach auch in Straßburg ein 6tägiger Aufstand Die Handwerker zogen bewaffnet auf und forderten aris{ch die Abdankung dec auf Lebens8zcit bestellten zwei Sdtmeister, sowie auch des Ammanmeisters. Ein neuer Rath wide gewählt, und die Stadtmeister und der Ammanmeistcr wier nur auf ein Jahr bestellt. | IFebruar 1249 steüte sich im Sommer um obannis die Pcit ßburg ein. Die Sterblichkeit war jo groß, daß jedea in Kirchspiel zehn und noch mchÿr begraben wurden, diejcaigea , bedigte. Sechzehntausend Men Glihzeitig mit dem s{warzen lerwelche um die Miite des Urirung gcaommca hatten zaheich zu den Geißelbrüder Ein Verhältniß, wobei das Streben der Stadt nach äuße- g mit den Herceschafisrech“.n des Bischofs rium zusaramensuieß, gab zu langwieui- gen Streiligkeiten zwishea beiden V-rarlassuyg; nämlich die lufaahme von av8wäriigen oder sogenann“en PBfahlbür- des Bischof8 unter fung auf die Rechte sicaßburgcr Bürger 'h2em Herren vUuldigen Dicaste und Leisiungen vccweigerten und fich seincn Gerichte zu enlzieben suh!ca. Geaen dieses widerrecht- lihe-Verfahren occ Stadt gab Karl IV. widecholte Enischei- dunzen ab, verbot auch im 16. Arüikel dce goldnen Bulle die ulissung von Pfahlbürgecn duch allac idé8destoweniger behav"tete die Stadt die heit als hergebrachtes Recht , tóat die A ab, nöthigte vielmehr die Bischofe, und Pflichten derjelben den freien Abzug

nicht Urtheiler vor Gericht, sondern cine ständige weitere Vertretung | der Bürgergemeinde neben der des Stadtraths, umgekehrt wie

Nach dem Judenbrande am

av in Stra Tc in jede unrechnet Klöftcecn hea ficien dec Pcst zum Opfce. Tode erschienen auc die Geiß- 13. Jahrhundccts in Jtalien ihren ¡ das gemeine Volk gesellte sich

Bürger frei von Steuern und Diensten aus ihren Besißungen in |

rer Nachterweitecun auf seinem Territo

in Folge deren Untccibanen

cines Reichsgeseß. bisherige Gewohn- usbürger feinc8weges Veri cäae über die Leistungen mit i9r abzu\chließen oder auch der Stiftsleute wogegen dicser wokl versprach , chöflizen Gebiet mehr anzuneh- , edle und unedle fremder Herrn, Dynasten traten zitweilig in zur Stadt, um Schuß und

in die gestatten , feine neuen

Pfahlbürger men, Nicht blos Hintersasse

sondern au au8wärlige ili das Verhältniß von Ausbürgern Hülfe von ihr zu erlangen. Anstatt daß bisher adelige und nicht zünstige Bürger men die Hälfte des alten Raths ausmachten , nah der ncuen Raths8ordnung vom 2. Februar 1420 fortan nur ein Dritiel mit 14 Mitgliedeca neben 28 Handweikern. F g des Jahres 1482 wurde die Jahl 20 hccabgeseßt , und 20

in dem

bildeten beide

der späterca Rath8ordnun der Mitglieder voa 10 den Konstosleca 1 angehörten; die cestccen

die leßteren durch die Qün gewählt, weil der Rath st Dazu kam a!s übcrzählige immer ein Zunstacnosse scia mußte , | welche aue Vierieljohre 1m Veesiß abwechsel‘en, avL- aus dem Konstofl:ca des Ra‘: Die Verminderung der Rath8mi“aliedce war bed fine neue Zunsiordnung, we'che auf 20 ein1chränïte.

von 1wel- Handweckera wurdca durch den gesammten Rath, doch beide immcc nur zur Hälfte ch) jährlich nur zur Hälfte ceneucete. mmmwmcister, wel: wähzend die vier Stadt-

42 auf

s Mi‘glied d:r

gewöß!t wurden. ingt durch die Zahl der Qünsie von 28 ihrca S&Wöffenrath von Matt shcrc 0!8 Obéerherr 290 Schöffen aus allen 20 ng der Gemeinde bei wichtigen zu dem vom gropen faßtea Beschlüssen seine Neben dem großen Rathe , welcher die Republik näch ie Regierung und fang des 15. Jahr- noch einen kleinen Rath, der engeren oder geheimen Rath dasdObergericht in Civilsachen

i idlieslih

Jede Qunsi hatte Mitgliedein, zu weichen cin fißender ; Das Kollegium derx Zünsten wurde a!s Vectretu Angelegenheiten der Stadt Rathe und den obersten Kollegicn gc Zustimmung zu gebca. unter Benennung außen vertra oberste Gericht ausmachte, gab es seit An derts, wenn nicht schon früher, er hier nicht wie andczs wo einen der Regierung bedeutete, sondern blos Tecxaer kamen bei weiterer Ausbildung der Stadt- 15. Jahrhunderts noch drei »die geheimen ment« nannte,

einberufca, um

: er ih fe U und zugleich für die Bürger aus der Herren Hand an die Handwerkere, sagt der Priester : e

verfassung in der cxsten Hälfte des oberste Kollegiea hinzu , welche , und zusammen »das beslündige Regi chselnden Rathe aus lebenslänglichen standen: das Kollegium der dreizehn oder der ein Regierung8ausschuß, welcher das auswärtige

gdvdepartement bildete, aber auch in Gerichts-

man nachmals

e neben dem we tgliedern be heime Rath, das Krie

und zugleich die Amtsführung der Stadtmeister , Raths- herren, Richter, Land- und Stiftspsleger Überwachte; end- lih die Einundzwanzig, meist zugleich Mitglieder der beiden andern Kollegien, welche als beständige Räthe zu den wichtige- ren Berathungen des sißenden Rathes zugezogen wurden. Da- her die Herren Räthe und XX[I. als allgemeine Bezeichnung für die Regierung der Republik gebraucht wurde. Auch bei Qu- sammensezung dieser Kollegien wurde im Allgemeinen dasselbe Berhältniß der Minderzahl der Konstofler und der Handwerker wie im Rath, ein Drittel des ersteren zu zwei Drittel der leß- teren eingehalten.

Es war eine gemäßigte, bei allem Uebergewicht der Hand- werker doch wesentlih aristokratische, bei allem Wechsel der Aemter doch sehr konservative Stadtverfassung, in welcher sich die Republik durch die folgenden Jahrhunderte aufrecht hielt. Erst durch die französische Revolution, nahdem Straßburg dur den Frieden von Ryswik 1697 an Frankreich abgetreten war, ist die alte Stadtverfassung, wie sie sich während eines Zeitraums von 600 Jahren gebildet hatte, aufgehoben worden.

Aktiengesellsbaften in Preußen. H.

i Ga Ne bgeseltschase zu Barmen. St. v. 11. April 1870 (G. S. 336, A. Bl. 133, St. A. 1557). Jweck: Die Arbeiten der Rheinischen Missionsgesellshaft durch Ankauf und Verkauf von Waaren 2c. zu fördern. Dauer: 50 Jahre. Grundkapital: 60,000 Thlr. Aktien à 1000 Thlr. auf Namen.

VI. Anderweitige Aktien-Gesellschaften. a) Baugesellschaften. AËtien-Bauverein Passage zu Berlin. St. 13. April 1870. (G. S. 383. A. B. Beil. zu Nr. 19, St. A. 1265). Zwedck: Erwver- bung von Grundstücken in Berlin und Verwerthung derselben 2c. Grundfapital: 2,000,000 Thlr. Aktien à 100 Thlr. auf Inhaber.

Gostym, Uktien - Gesellschaft für Garnisonbauten in Gostym. St. 16. Juli 1869 (G. S. 960. A. B. Beil. zu Nr. 35. St. A. 3090). Zweck : Garnisonbauten in Gostym. Dauer : 10 Jahre. Grundfapital: 8000 Thlr. Aktien à 25 Thlr. auf Namen.

Stolper Stallbau - Aktiengefellschaft zu Stolp. St. 9. Juli 1869 (G. S. 886. A. Bl. 164. St. A. 2830.) Zweck: Stallungen für die Garnison zu erbauen 2c. Dauer: 50 Jahre. Grundkapital: 24,000 Thlr. Aftien à 200 Thlr. auf Tnhaber.

Norddeutsche Schiffsbau - Aktiengesellschaft in Gaarden (Holstein). 19. Mai 1867 errichtet. Zweck: Bei dem Sechafen von Kiel Etablissements für den Neubau und die Reparatur von Kriegs- und Handelss®iffen 2c. zu errihten 2c. Dauer: unbestimmt. Grund- fapital: 1,090,090 Tblr. mit 296,859 Thlr. Einzahlung. Aktien à

200 Thlr. auf Jnhaber.

Schiffbau - Gesellschaft „MWarmonia““ in Leer. St. v. 18422 Zweck: Schiffsvauerei. Dauer: unbestimmt. Grundfapital: 24,000 Gulden Holl. (13,2335 Thlr.) mit 15,600 Gld. Einzahlung. Aktien à 2090 Gld. Holl. auf Namen. f

Geestemünder DoeK « Compagnie zu Geestemünde. St. v. 21. Jan. 1€865. Staatl. gm. 4. Februar 1865. Zweck: Ange- messene Benußung des von Schau & Oltmann betriebenen Dry-Dos8, scwie Betreibung des Schiffs - Neubaues. Dauer: Bis Schau & Oltmann im Stande sind, die Schulden der Gesellschaft zu tilgen und die Aktien einzu[3sen. Grundkapital : 89,000 Tblr. Gld. mit 67,475 Thlr. Gld. Einz. Actien à 160 Thlr. Gld. resp. à 25 Thlr. Gld. auf Tnhaber.

Caritas zu Hilde8hcim. St. v. 10. Aug. 1866. Gen. 31. Aug. 1866. Zweck: Erwerbung und Jnstandseßung eines Häuser- komplexcs, sowie Vermiethung der Räume. Dauer: Bis 1900. Grundfapitol: £900 Thlr. mit 5375 Thlr. Einz. Aktien à 25 Thlr. auf Inhaber.

Gemeinaüßgige Aktien - Bau - Gesellschaft in Hannover. Minist.-Vecsäg. v. 10 Nov. 1869. Zweck: Herstellung von Häusern mit gesunden vnd billigca Wobnungen. Dauer: 50 Jahre. Grund- fayital: 20,000 Thlr. Aktien à 109 Thlr. auf Jnhaber.

Lethmather Brücken-Bau-Aktien-Gesell schaft zu Leths- mathe. St. v. 11 Juli 1859 (G. S. 404. Amtsbl. 359). Zwed: Bau und Unterhalturg einer Brücke über den Lenne - Fluß. Dauer: unbestimmt. Grundkovital: 24,009 Thlr. voll eingez. Aktien à 200 Thlr. auf Namen. d:

Limburger Bau - Aktien - Gesellschaft zu Limburg (Nes Bez. Arnsberg). St. v. 8. Jan. 1888 (G. S. 81. Amtsbl. 63. St. A. 413). Zweck: Dem in den Gemeinden Limburg u. Elsey herrshenden Mangel an Wohnungen abzuhelfen. Dauer: 50 Jahre. Grundkapital: 12,0009 Thlr. Aktien à 25 Thlr. auf Namen.

Bocholter gemeinnügtige Aktien - Bau - Gesell\chaft de Bocholt. St. v. 11. Jan, 1869. (G. S. 303. Amtsbl. 39, St. A. 322). Zweck: Den wenig bemittelten Einwoohnern Bocholts billige und gut eingerihtete Wohnungen zu vershaffen. Dauer: 50 Jahre. Grundkapital: 15,400 Thlr. Aktien à 100 Thlr. auf Namen.

Appellationsinstanz war; das Kollegium der fünf-

welches die gesammte Verwaltung

C R RERR-AERG E E