1871 / 183 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Meinungéäußerungen zu erfahren. Es haben f cine Mrs ps Mee mge wei Apypellationsgerichte gegen / er chôöôrden ersie E Sons eden 515, 6 Ehrenräthe gegen 12, 4 Landschaften gegen 5, 2 Hypotdeken- resp. Bodenkredit - Banken gegen 8, 121 landwirtbschafilihe Vereine gegen 30.

Meine Herren! Es wird ihnen mit den Motiven cine Denk- \hrift zugehen, in welcher das Material in übersihtliher Weise ver- arbeitet worden ist. Sie werden in der Denkichrift cin schr interessan- tes statistisches Material für die Frage finden. Die Königliche Re- gierung hat geglaubt, eine Aenderung des bestehenden Rechtes Jhnen nit vors{lagen zu follen.

Eine weitere Allerhöchste Ordre vom 20. November 1871 er- mächtigt mi, Jhuen fünf Geseßentwürfe nebst Motiven vorzulegen, welche sih beziehen auf das Grundbuchwesen in Neu - Vorpom- mecn- und Rügen, in der Provinz Schleswig-Holstein , im Bezirk des Appellationsgerichts in Cassel, im Bezirk des Justizsenats zu Ehren- breitst-in und in den Hohenzollernschen Landen,

Die beiden Hauptgeseße , meine Herren, welde ih zur Vorlage gebracht habe, beziehen sich nur auf diejenigen Provinzen des Staats, in welchen das ‘Allgemeine - Landrecht und die All- gemeine Hypoth:kenordnung gilt. Diese Hauptgeseße sollen nun auf die vorber bezei@neten VYrovinzen ausgedehnt werden. Die erwähnten Gesehentwürfe * thun dies; sie enthalten daneben verschiedene Spezial - Bestimmungen, inbbesondere auch tran- sitoriscker Natur, welche Jhre Aufmerksamkeit nit in Anspruch neh- men können. Tch erlaube mic nur hervorzuheben, daß Jhnen in näch- fter Zeit ein fernerer Geseßentwurf zugehen wird, welcher die beiden Hauptgeseße auf die Provinz Hannover ausdehnt.

Eine dritte Allerhöchste Ordre vom 4. Oktober 1871 ermä@tigt mich, Jhnen einen Gescßentrourf über die Form der Verträge, durch welche die Grundstücke zertheilt werden, vorzulegen, Auch diefer Gegenstand ist bereits zu Jhrer Kenntniß gelangt und der kommissa- rischen Prüfung überwiesen. Jh werde deshalb mich nit weiter darauf einzulassen haben, den Gedanken des Geseß:e8 aber in der Kürze dahin angeben dürfen: daß die besonderen Form- vorschriften über die Verträge, welche sich auf dic Theilung des Grund- eigenthums beziehen, aufgehoben werden und an deren Stelle die all- gemeinen Formvorschriften treten sollen. :

T exlaube mir, Jhnen, Herr Präsident, die erwähnten drei Allerhöchsten Ordres mit aht Geseßentwürfen und den Motiven zu denselben zu überreichen. Jh möchte mir die Anheimgabe erlauben, daß es dem Hohen Hause gefallen wolle, diese sämmkilichen Geseß-

Ergebniß der id ausgesprochen

entwürfe, die unter sich im engsten Zusammenhange stehen, ciner bee

Fonderen Kommission zu überweisen.

Dur eine von Sr. Majestät dem König vollzogene Allerhöchste Ordre vom 28. Oktober 1871 bin ih ermächtigt worden, dem Hohen Hause einen Geseßentwurf, betreffend die Aufhebung der in der Pro- vinz Da bestehenden Vorkaufs-;, Näher- und Retraft- rechte vorzulegen.

i t, Aieson Roseh-

Ich habe bereits im Jahre 1869 die Ehre geb bt hle Pat H

anb erf ves Es Marv VUAI U. \{lo}sen, diesen Geseßentwutf der Justizkommission zu Überweisen, allein die Justizkommission hat den Geseßentwurf nicht erledigt. Jch möchte mir jeßt den Antrag erlauben , daß das Hohe Haus diesen Geseßentwurf mittelst Vorberathung erlcdigen welle. Der i: entwurf enthält zwei kleine Paragrapher.. Sein Jnhalt ist ein außer- ordentlich einfacher.

Er hat Überdies dem Provinziallandtage zu Hannover zur Be- gutachtung vorgelégen und is ven diesem gebilligt worden.

Quvörderst bitte ih um Enischuldigung, wenn ih zur unrechten Zeit das Wort ergriffen habe; es beruhte dies auf cinem Versehen, Ich lege gar fein Gewicht darauf, in welcher Weise der Geseßentwurf erledigt wird. Jch glaube, daß der Gesepentwurf so cinfach ist, daß selb] dessen Erledigung dur Schlußberathung kein Bedenken hat. Der Geseßentwurf hat nichts anderes zum Zweck, als, dasjenige Rech welches in den übrigen Provinzen des Staais besieht, auf die rovinz Hannover auszudehnen; wenn der Provinzial-Landtag Han- nover demselben beigetreten ist, wie sollte man wohl zu erheblichen Bedenken gegen diesen Geseßentwurf kommen. Doch lege ih, wie ih wiederhole kein Gewicht darauf, ob Sie den Geseßentwurf mitteist Vorberathung erledigen oder nah vorgängiger Kommissionsberatzung.

ch lege auch kein Gewicht darauf, ‘aß die Verathung sehr bald

attfinde, möchte mih aber gegen den Antrag erklären, der zuleßt gestellt ist, diesen Geseßentwurf der Hypotheken-Kommisjion zu über- weisen; mit dem Hypothefkenwesen hat dieser Geseßentwurf nicht den entferntesten Zusammenhang.

Die Denkschrift, deren ih gedacht habe, bezicht sich gar nicht auf die Subhastations -Orètnung, sondern auf die Hypotheken - Ordnung ; fie gehört zu einem bestimmten Paragraphen des leßteren Geseßent- wurfs, welchen ih der Ziffer nach zur Zeit nicht angeben kann, weil der Entwurf mir nit mehr vorliegt. Die Staatsregierung hat nicht die Absicht , einen Gesehentwurf, welcher die SubhastationLordnung berührt, vorzulegen, Jh wüßte auch nicht, daß ich im Abgeordneten- hause erklärt hätte, daß erheblihe Bedenken gegen die Subhastations- Ordnung obwalten. Jch erinnere mich wohl, daß das von ciner Seite des HAujes geschehen, von anderer Seite aber bestritten ist; ich habe meinerseits niht anerfannt, daß ernste Bedenken gegen die Sub- hastations-Ocdnung vorhanden seien.

Im Hause der Abgeordneten übergab der Handels- Minister Graf von Jyhenpliy die Geschentwürfe seines Ressorts mit folgenden Erklärungen :

Qunäch| und vor Allem habe ih dem Hause, der Verfassung ent-

sprechend, eine Allerhöchste Verordnung vorzulegen, welche während der Zeit, wo der Landtag nicht versaminmelt war, aus dringenden Umständen hat erlassen werden müssen. Die Sache ist folgende: Nach dem Abschluß des Friedens und nachdem die Pariser Bank aufhörte, fär die Geldbedürfnisse von Elsaß und Lothringen zu sorgen, gerieth das -dortige, sehr gewerbreiche Land in große Schwierigkeiten wegen seiner Geldverhältnisse. Es war nöthig, ihm zu helfen dur cin Bankinstitui , was sofert funktioniren konnte. A!s ein solches bot sich dar die preußise Bank. Die preußishe Bank wurde in ihrer Repräsentation gefragt, ob sie darauf einzugehen geneigt sei, Es wurde bejaht. Jn der Bankordnung seht nun nicht mit ausdrücklichen Worten, daß außerhalb der preußischen Staaten keine Bankkommanditen und -Comtotre angelegt werden sollen; es is aber aus der ganzen Fassung zu entnetzmen, daß das Jnslitut nur auf den preußishen Staat berechnet war, das ist, auch früher dur die Nussprüche der Staatsregierung Und dieses Hauses festgestellt worden. Es lag also die Sache. so, daß wenn darauf eingegangen werden sollte, eine Verordnung nôthig war, die später die Genehmigung des Landtages erhaltcn konnte. Jn dem Augenblicke diese berbcizuführen, war unmöglich, weil der Landtag weder versaminelt noch abzuschen war, daß erx in kurzer Seit zusammenkommen würde. Die Allerböchsté Verordnung enthält. einen einzigen Artikel, worin gesagt is, daß Vank-Kommanditen in Elsaß undLothringen angelegt werden könnten, und außerdem hat mich Se. Majestät ermächtigt, dieselben dem Landtage zur verfassungs- m Genehmigung in erster Stunde wo er konstituirt 1, vor- zulegen. / ‘Die Maßregel hat #sch in ihren Erfolgen ganz vollkommen be- währt: sie hat dem Lande dort einen wesentlichen Nußen gestiftet, sie hat auch der Bank keinen Schaden gebracht; im Gegentheil ent- wickelt sich ein {hon ganz bedeutender Verkehr der Preußischen Bank in Straßburg , und in den beiden anderen Kommanditen is derselbe in fortschreitender Entroikelung begriffen,

Tch beehre mich also, die Allerhöchste Verordnung, die Vorlage und eine dazu gehörige Denkschrift dem Hause zu Übecgeben, und er- laube mir den Antrag, die Sache an die Kommission für Handel und Gewerbe zu überwycisen. N

Zweitens lege ich dem Hause wicderum das Expropriations gesey vor. Dasscibe agen cinmal dies Hausbeschäftigt, Damals ift der Geschäftsgang folgender gewesen, Es wurde zuerst dem Herren- hause vorgelegt, das Herrenhaus nahm das Geseß mit wenigen Aenderungen an, darauf kam es in dies Hauk, und hier wurden durchgreifendere Veränderungen gewünscht, mit denen aber die Staatsregi.rung \siH nicht einverstanden erklären konnte, und mit Hinzuziehung der Königlichen Kommissare wurde das Gesch insoweit umgearbeitet, und dann auch von der Kommission dieses Hauses (es roar die sech8zehnte, ne besonders dazu gewählte Kommission) dem Landtage vorge“ #6 ist aber zum Beschluß der Häuser im Plenum nicht mehr geaen. Bei dieser Sachlage

ien es empfchlenswerth, die Sache hicx_ erst vorzulegen, weil das [ten tve up bex L Kommission und den na seinen

Wünschen umgearbeiteten Entwurf in der Hand (der auch jeßt we- senilih geblicben ist) in sehr kurzer Zeit diese Vorlage zu erledigen im Stande ist, worauf fie dann an das andere Haus gelangen kann.

Tch beehre mich also, die Allerhöchste Ermächtigung, den Geseß- entivurf und die Motive hier vorzulegen, und knlüpfe daran den An- trag, da die Sache in viele Geschäfts - Gebiete einshläzt, sür dieselbe wieder cine cigene Kommission wählen zu wollen.

Ferner habe ich vorzulegen cin Geseß über die Marktstands- gelder, was auch schon cinmal Gegenstand dec Berathung gewesen, aber nicht perfekt geworden ift, Jch brauche über den Gegenstand wohl weitcr nichts zu sagen. J beehre mich, die Allerhöchste Ermächtigung, den Entwurf und die Motive vorzulegen, und schlage vor , sie der Kom- mission für Handel und Gewerbe zu überweisen.

Endlich habe ich noch ein Geseh vorzulegen mit Allerhschß\er Genehmigung, betreffend die Aufhebung der Legge-Anstalten, die in einem Theile Westfalens, der Provinz Hannover wie in dem Re- gierung#bezirk Minden noch vorhanden sind. Den Herren aus jener Gegend wird die Sache bekannt sein. Dieses Jnstitut hat fich über- lebt; es besteht jeßt noch theilweise ein Zwang, daß der Weber oder sonstige Leinwandfabrikant feine Waaren der Legge vorlegen muß, wo fie vermessen und verpackt werden und darüber cine Bescheinigung ertheilt roird. Das scheint nicht mehr angemessen, Und die meisten darüber gehörten Stellen sind auch hierüber cinverstanden. Es dürfte dies auch cin Gegenstand für die Kommission für Handel und Ge- werbe \ein, Das Geseß, die Motive und die Allerhöchste Ermächti- qung beeßre ich mich, dem Hercn Peäsidenten zu überreichen.

Nach dem Staats-Minister Grafen von Ihenpliß nahm der Minister für die landwikthschafilichen Angelegenheiten von Selchow behufs Uebergabe von Geseßesvorlagen das Wort:

Mit Allerdöchster T D nE habe ich dem Hause zwei Gescþ- entwürfe zur verfassung8mäßigen Be.hlußfassang vorzulegen. Der cine betrifft cine Ausdebnung der Gemeinheitstheilungs-Ord- nung vom 7. Juni 1821 auf solche Grundstücke, welche ciner ge- meinschaftlihen Benußung nicht unterliegen.

Es roird -Thnen bekannt sein, meine Herren, daß die Gemcinheits» theilung8ordnung von 1821 eine Zusammenlegung ven Grundjtücken nur in dem jralle gestattet, daß eine gemeinschaftliche Benußung der- selben nachgewiesen ist. Es haben aber in vielen Tbeilen der Monarchie sich Stimmen erhoben, auch unter anderen Verhältnissen etne Zusammen- legung von Grundslüen zuzulassen, dann nämlich, wenn en!weder dur umweckmäßige Separationen in früherer Zeit, oder durch Parzellirung

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NKererbung U. st. w. Grundsiücke bis zu cinem Minimum des Maßes

| zusammengeshmolzen sind und einzelne Besißer viele derartige Giund-

fte zerstreut in der Feldmark einer Gemeinde liegen haber, 1vo dann oft eine rationelle wirthschaftlihe Benußung der Grundstücke unm8g-

ch wird. Die Nezierung hat geslzubt, den Anträgen, die aus ver- shiedenen Provinzen des Landes aa sie gelangten, nachgeben zu sollen, und hat es versucht, Jhnen einen Entwurf zu uaterbreiten, der unter

I gewissen Beschränkungen auch in andern Fällen eine Zusammenlegung

von Grundstücken gestattet. Sie hat diesen Entwurf bereits in der Fpotigen Sißungs8periode eingebrach*, er ist in dem andern Hause durch die Kommission und durch das Plenum berathen, er i sodann in dieses Haus gelangt, dié Sparkommission dieses Hauses hat den Ge- sehenlwurf ebenfalls berathen, und bis dabin ist ein Bedürfn!ß zum Erlaß cines derartigen Gesches vdn allen Seiten anerkannt worden ; cin definitiver Beschluß in diesem Hause ist über das Gesch aber noch

fd gt gefaßt Mare früberen SMhlufses der Sihungen. Dahder wird es

qhnen gegenwärtig zum zweiten Male vorgelegt. Jh erlaube mir, die Allerhöchsße Ecmáchtigung zur Einbringung des Entwurfs, den Entwurf seibst nebst seinen Motiv:n in die Hände des Herrn Präsi-

enten zu legen, und schlage vor, die Vorprüfung des Geseßentwurxfs dur die Agrarkommissión beschließen zu wollen.

Der zweite Entwurf hat einen minder wichtigen Gegenstand. Er herift die Ablôsung von Neallasten im Gebiete des Regie- ung8bezirks Wiesbaden und in dem zum Reglerungsbezirk Cassel ge- örigen, vormals Großherzogli hessischen Gebietstheilen. Jm Re- egts Cassel wird nur das Amt Vöhl von diesem Gesehe (troffen.

#1 Der Entwurf hat sowohl dem Kommunallandtage in assel, als dem in Wiesbaden vorgelegen; erx ist in Cassel nbedingt, in Wiesbaden mit einigen Modifikationen angenom- en worden , die bei der Schlußberathung nit unberückfichtigt Weblieben sind. Es handelt sih übrigens, um jedem Mißverständnisse orzubeugen, nicht um Abiösung von Reallasten auf bäuerlichen rundstüdten, sondern auf soichen, die zu vollem Eigenthume besessen werden, und es ist ein sehr geringfügiges Objekt, welches von diesem JPelehe betroffen wird,

T erlaube mir gleichfalls vorzus{lagen, den Entwurf durch hre Agrar-Kommission vorberathen zu lassen, und lege den Entwurf (bst nebst seinen Motiven und die Allerhöchste Ermä@tigung zur inbringung des Entwurfes in die Hände des Herrn Präsidenten.

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg notivirte die von ihm überreichten drei Geseßentwürfe, wie

olgt :

Jb habe die Ehre, mit Allerböcchster Ermächtigung 3 kleinere Geseß- niwürfe vorzulegen. Der eine betrifft die NassauisheBrand-Ver- iherungs8-Anstalt. Jm Regierungsbezirk Nassau besteht auf Grund ner Verordnung vom Jahre 1806 eine Tmmobiliar - Feuerversiche- n4s-Gesellshaft, welche den Namen »Brand-Versicherungs- Anstalt

WViesbaden« führt. Jn der Verordnung vom Jahre 1806, welche (seje?fraft hat, ist die Leitung des Jnstituts der Landesregierung über- lesen und isk“ dieselbe bis in die leßte Zeit hinein von der Negierung Wiesbaden geführt worden. Der Kommunal-Landtag von Nassau

Mit den Wuns ausgesprochen, die Leitung der Anstalt selbs zu über- hmen; die Regierung is domit cinverstanden und legt cinen Geseß- wurf vor, weil die Sache eben im Geseßeswege regulirt werden us, da die Verordnung vom Jahre 1806 Geseßeskraft hat.

Der zweite Gesehentwurf betrifft die Erweiterung der Provin- alverbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz. Î handelt si um die vormals bay-rische Enklave Kaulsdo:f und s vormals bhessen-bomburgische Oberamt Meisenheim.

Jn beiden Bezirken waren {on in den Jahren 1867 und 1868 die- nigen Geseße eingeführt, wele resp. in dem westrheinischen Theile d Regierungsbezirks Coblenz und in dem Kreise Ziegenrück galten. uh sind administrativ der Bezirk Kaulsdorf dem Kreise Ziegenrück d Meisenheim als eigener Kreis dein Regierungsbezirke Coblenz etheilt worden. Allein in den ständischen Verband der Provinzen nd sie noch nicht aufgenommen. Hierzu gehört ein Geseß, und den tscbentwurf lege ih hiermit vor.

Endlich handelt cs fich nochck um einen Geseßentwurf, betreffend die bänderung, bezichungsweise Festellung einiger Wahlbezirke für d Haus der Abgeordneten. Damit hat es die Bewoandtniß, daß bei sistelung der Wahlbezirke in den neu erworbenen Provinzen die lganisation der Verwaltungsbehörden und die Abgrenzung der Ver- allung8bezirke noch nicht vollständig vorlag, und daß nach Eintritt ‘set Abgrenzung durch die damalige Feststellung des Wahlbez!rks ige Unzuträglichkeiten entstanden sind, die der gegenwärtige Gesetß- wurf ausgleichen soll. Es bandelt |{ch auch hier wieder nament-

um Kaulsdorf und um einige Bezirke in Schlekwig-Holstein.

Eine politishe Bedeutung bat die Sache nicht, da an und für

die Aenderungen, die vorgeschlagen worden sind, nur sehr unbe- tend sind, und dieselben, wenn sie genehmigt werden, auf keinen

h irgend cinen Einfluß auf das mögliche Resultat der Wahlen Ich beebre mick; dem Herrn Präsidenten die drei Geschentwürfe

Überreichen.

| Nach dem Minister des Jnunern Grafen zu Eulenburg if der Finanz-Minister Camphausen das Wort:

Meine Herren! Jch erfülle eine angenehme Pflicht , indem i{ Ÿ beim Beginn der neuen Sißungsperiode Jhn-n eine eingehende theilung Über die Resultate der Finanzverwaltung mate. beginne damit, daß ich zunächst auf Grund Allerhöchster Ecmächtigung in vorlege die Uebersicht über die Staatseinnahmen und Ausgaben dem Nachweise über die Eta!s8überschrcitungen für das Jahr 1870. .

Im-vei flossenen Jahre war ich am 16. Dezember in tem Falles Thnen eine gleiche Uebersicht über das Jahr 1869 vorz'legen. Diese Ueber- sicht {loß mit dem Resultate, daß an Einnabme - Aukständen die Summe von 21,400,000 Thlr. ich bediene mich nur runder Sun1- men der Vereinfachung ‘wegen auf das Jahr 1870 übertragen wurde, und daß das Jahr 1570 als Ausgaber-} zu decken hatte die Summe von 8,664,791 Thalern, während an Bestand zur Deckung dieser Restausgaben ni@t der volle Bctrag dieser Summen voihonden rar, sondeïn nur ein Betrag von 4,695,874 Thalern. Es {loß also diese Uebersicht mit einem ZJuschußbedarf von 3,968,0C0 Thlrn. Die Uebersicht, die ih Ihnen heute vorlege, {ließt nochdem dur die uns Überzwiesenen Mittel jene Restausgaben vollständig gedeckt worden sind, ab einmal mit einem Betrage an Einnahme-Ausfänden, der sih beläuft auf 19,349,666 Thlr. Sie entnehmen biercuê, daß die Einnahme-Ausßäade geaen das Vorjzbr sch vermindert haben um cênen Betrag von 2,100,000 Tblr, Wir muften ertvarten, daß sih di-e Einnahme-Auëstäade bedeutend erhcblicher vermindert haben würden, weil, wie Thnen vielleihßt noch erinnerlich sein wird, durch die Abkürzung der Kreditfristen für die Ein- und Ausgangs8abgaben auf eine cxtraordinäre Einnahme von 3,898,000 Thlr. bei diesem Biweige der indirekten Steuern gerechnet wordea war, Die Einnaxhme hat nun zivar stattgefunden, aber die Einnahme-Uusstände haben sich nicht entsprehend vermindert, d. h. die neu freditirten Beträge sind größer gewesen, als es dem Eitatsvoranschlage entspra (h).

Wenn i gleich zunächst noch dieses Verhältniß ctwas näher ins Auge fassen darf, so waren uns zur Deckung des roch aus dem Jahre 1868 Hherrührenden Deficits von 3,968,000 Thlr. Überwiesen: 1) eine Kapitalceinnaßme von 597,(00 Thlrn. 2) Die eten erwäbnte außer- ordentliche Einnahme , die dur die Abkürzung der Kreditfristen ein- ireten sollte und deren wir nit vollständig zur Deckung des Díficits bedurft hätten, indem noch 2 Million etwa bätte Übecrshießen müss-n. Die Kredite ¿lbst haben dann aber so zugenommen , daß wir nicht allein nicht den Ueberschuß von der halben Million erlangt haben, a noch um eine w:itere halbe Million im Rückstande geblie-

Ich weise hierauf nur deéhalb bin, um ter Hoben Versammlun anshaulih zu machen, daß, wenn ich nather von dem Uebers{chu}, spreche, der erzielte Uedershuß vollständig das Resultat der Einnahme- und Ausgabeverwaltung des Jadres 1870 ist, daß er sozar noch etwas töher gerechnet werden könnte, wenn ich nicht andererseits in der Lage wäre, darauf hinzuweisen, daß im Jahre 1870 au eine ganz extra- ordinâre bedeutende Einnahme stattgefunden hat durch die Umgestal« tung der Landesbank in Wiesbaden, die uns eine extraordinäre Ein- nahme von 242,0C0 Thlrn. gebracht hat, welche in dem Gesammt- resultat, das ih vortragen werde, mit enthalten ist.

Alles dieses zusammen erwogen, haben wir davon auszugeben, daß nun der später zu nennende Ueberschuß als das wirkliche Resultat des Jahres 1870 zu betrachten ist. Was nun den Ueberschuß betrifft, so bildet er stlch in der Weise, daß nach Gegenüberslellüng, ege Einnabmen, die sich auf 215 Millionen Thaler belaufen haben, und Gegenüberstellung säcnmtliher Ausgaben, nit allein derjenigen, die wirklich noch im Laufe dieses Jahres geleistet worden sind, sondern auch derjenigen, die gegen. den Schluß des Jahres noch als Resiausgaben behandelt wurden und deren Betrag sich auf 11 Millionen Thaler be- lief, cin Ueberschuß erzielt worden ist von 6,206,260 Thlr. und 13 Sgr. Es dürfte für Sie von Interesse sein, meine Herren, wenn ih auf die Faktoren, die dieses Nesultat herbeigeführt haben, im Einzelnen etwas näher eingehe. Bei den indirekten Steuern die ih {on erwähnt habe tritt in der Uebersicht eia Mehrertrag hervor von 3,366,000 Thlr ; das is aber nur zu cinem kleinen Be- trage eine wirkliche Mehreinnahme des Jahres, vielmehr hat der Mehrertrag in der Hauptsoche nur einen Grund in der Abkürzung der Kredüfcisten. Anders dagegen sieht es mit den È senbahnen. Die Eisenbahnverwaltung tat uns für das Jahr 1870 gegen den Etat cine Mehreinnahme gebracht von 2,189,339 Thaler und diese Mchreinnahme wird noch gesteigert durch Minder- ausgaben zum Betrage von 510,316 Tblr. , was also bei der Eiscn- bahaverwaltung cinen Einnahme-Uebershuß ergiebt von 2,699,000 Tblr.

Was die Minderausgaben betrifft, so bitte ich, davon auszugehen, daß diese ni@t etwa auf Ersparnissen an regulären Nusgaben be- ruhen, sondern diese Minderausgaben haben in einm viel er- feeulideren Umstande ihren Grund, nämlich darin, daß die KZins- zus{chüîe, die der Staat zu leisten batte, um den Betrag von 574.152 Thalern sich vermindert haben. Es bildet dies also cine recht eigent- lide Mehreinnahme und, meine Herren, da ift es vielleicht nit un- interessant, einen Blick darauf zu werfen, wieder Krieg, der die Ein- naßmequellen verstopft, auch die Einnahme zuführt. Eines der inter- cssantesten Beispiele in diceser Hinsicht bildet für uns das Verhältniß der Rhein - Naheöbahn. Die Rhein - Nahebahn hat durch den Krieg, wie Jedermann bekannt, eine ganz aufßeroid:ntlice Zunabme des Verkehrs gehabt; in Folge dessen haben wir den im Etat veransclag- ten Zuschuß von 256,000 Thlrn. nidt zu zahlen gehabt und wir haben außerdem von der Rhein - Nabebahn an Rüc@zahlungen auf früher geleistete Vorschüsse für diescs Jahr 270,000 Thalcr zurü: mpfangen.

Diese Bahn allcin hat uns also eine Mehreinnahme resp, Min- derauëgabe von mehr als einer halben Million rezrschafst.

Ein fernerer E.nnabmeposten, der gewissermaßen au zum Theil dem Kriege seinen Ursprung verdankt, ist der Gewinn - Antheil des Staates bei der Preußischen Bank, Selbstredend hat der Krieg die Folge gehabt daß während ciner Periode des Jahres der KZinsfuß gewaltig stieg, daß also der Gewinn der Bank si steigerte. Wir haben diesem Umstande zu verdanken, daß der Gewinn-Antheil des Staates bei der Bank, der im Etat mit 711,667 Thlr. verans{lagt war, in Wirklichkeit 1,445,401 Thlr. betragen tat; das is also ein Mehrbetrag von 733,734 Thlr.

Verner, meine Herren hat die Bergwerksverwaltung troß der