1933 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Dutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 ÆK eins{chließlich 0,48 K Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld ; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 4 ar e ir Selbstabholer die Geschäftsstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32. R Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,

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Fnhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Erlö)chen einer Exequaturerteilung. j n, betreffend die Umsaßsteuerumrechnungs\äße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Juni 1933. Verordnung über die Verarbeitung von Kirschen in landwirt-

\haftlihen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebsg-

jahre 1933/34. Vom 28. Juni 198383. / Verordnung, betreffend Sperrung des Flughafens in Dortmund

am 9. Juli 1933. : Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni

1933. : Begründung zum Gesez über die Errichtung eines Unter- nehmens „Reichsautobahnen“. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70

bis 72 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, und der Nummern 26

bis 28 des Reichsgeseßblatts, Teil IL. Preußen.

Namensänderung eines Landkreises. Verlängerung der Dauer eines Zeitungsverbots.

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z i r O E Rk gungen E E R 42 E e e E i ck B E S A O

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident Hat den Kaufmann Werner Schluepmann zum Vizekonsul des Reichs in Parnahyba (Brasilien) ernannt.

Das dem mexikanischen Konsul in Leipzig, Santiago Suárez, namens des Reichs unter dem 19, Funi 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung.

Die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Juni 1933 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsaßzsteuergeseßes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit § 45 der Durch- führungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseß vom 25. Juni 1926 (RGBIl. 1 S. 323) wie folgt festgeseßt:

Lfd. 3:1. | Staat Einheit RM 1 | Aegypten 1 Pfund 14,72 2 | Argentinien : 100 Papierpesos 91,17 3 | Belgien 100 Belga 59,03 4 | Brasilien 100 Milreis 23,26 9 | Bulgarien 100 Lewa 3,05 6 | Canada 1 Dollar 3,11 7 | Dänemark 100 Kronen 63,89 8 | Danzig 100 Gulden 82,60 9 ‘] Estland 100 Kronen 107,48

10 | Finnland 100 Mark 6,33 11 antes -100 Francs 16,63 12 riechenland 100 Drachmen 2,45 13 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 14,34 14 | Holland 100 Gulden 170,11 15 | Island 100 Kronen 64,55 16 | Italien 100 Lire 22,12 17 | Sapan 100 Yen 89,00 18 | Jugoslawien 100 Dinar 5,20 19 | Lettland 100 Lat 73,25 20 | Litauen 100 Litas 42,39 21 | Luxemburg 500 Francs 59,03 22 | Norwegen 100 Kronen 72,26 23 | Oesterreich 100 Schilling 47,00 24 |Polen 100 SZloty 47,49 209 | Portugal 100 Esfudos 13,04 26 | Rumänien 100 Lei 2,49 27 | Schweden 100 Kronen 73,69 28 | Schweiz : 100 Franken 81,64 29 | Spanieù 100 Peseten 39,92 30 | Tschechoslowaket 100 Kronen 12,60 31 Türkei 1 Pfund 2,04 32 | Ungarn 100 Pengö 73,42 33 Uruguay 1 Peso 1,5L 34 | Vereinigte Staaten 1 Sollar 3,46 von Amerika

Die Festsezung der Umrechnungssäße für die nicht in Mun N ausländischen Seblunesmittel erfolgt A am

Berlin, den 1. Juli 1933. j

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Po einer U n E Ges“

Berlin, Sonnabend, den 1. Fuli, abends.

Berorxrdnung

überdieVerarbeitungvanKir]chen inland- S N Klein- -und. Abfindungs- brenner

eten im Berichtsjahrve 1933/34,

Vom 28, Juni 1933; * *

Auf Grund des § 26 Abs.-1- Nr. 3 des. Gesetzes über das Branntweinmonopol vom - 8: April -1922 %estimme ih nah Zustimmung des Reichsrats," was folgtt - - » « » « i

L [N Kkein- und Abfindungs8brennereien dürfen im Betriebsjahré 1933/34 vhné Verlust dex Eigen- schaft ihrer Meiners inländische Kirschén' verarbeiten, die die Eigentümer odex Besizex dex Brennereien nicht selbst gewonnen haben. Las

Berlin, den 28, Funi-1938,

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J. Au: JeaHu+ + « -+

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V e rvrduunng,* A betreffend Sperrung des. Flughäfens in : Dortmundam.9, Juli 198.. Auf Grund des § 59 der Verordnung über Luftverkehr voin 19 QUli 1930: wird vam S408 Um eine Störung des áuf dem ‘Fludghafen in Dortmund

t î k stattfindenden Appells des g G ten Cat

1933, von morgens h ut Ut O puris Z4,i0, 4ST YB, -

bTrïtehr der Tae Doetund gesperrt, Zuwiderhandlungen werden gemäß § 31 des Luftverkehr3- geseßes mit einer Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft. Berlin, den 27, Funi 1933, Der Reichsminister für Luftfahrt. J. V.¿ Mil h.

Beblangtmaqhung

über den Londoner Goldþpreis gemäß §1 Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aen rung der Wertberehnung von Hypothe und sonstigen Ansprüchen, die auf Feing (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juli -1933 für eine Unze Feingold = 122 sh 4} d, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmnark konnte niht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng- lische Pfund in Berlin nicht festgeseßt worden ist. Berlin, den 1. Juli 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Die Reichsindexziffer für die Lebens- hATTRKGEToh en im Junt 1933.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich für den Durchschnitt des Monats Juni 1933 auf 118,8 gegenüber 118,2 im Vormonat; sie ist somit um 0,5 vH gestiegen.

Die Fndexziffer e Ernährung hat sih um 1,1 vH auf 110,7 erhöht; für die Gruppe Bekleidung ergab sich ein leichtes Anziehen um 0,1 vH auf 110,6. Dagegen sind zurückgegangen die Jundexziffern für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH auf 133,4 und für „Sonstigen Bedarf“ um 0,1 vH auf 161,6. M OIIRRa ee für Wohnung ist mit 121,3 unverändert ge-

ieben,

Jnnerhalb der Gruppe Ernährung haben hautsächlih die Preise für Gemüse, Kartoffeln, Schweineschmalz (ausl.) und Buttex angezogen; zurückgeganigen sind dagegen hauptsächlich die Preise für Eier.

Berlin, den 30. Funi 1933.

Statistishes Reichsamt, J: Bt Dri Pla Per.

BEgL K ung z¿umGesey über die Errichtung eines Unter- nehmens „Reichs8autobahnen“.

Das Geseg über die Errichtung eines Unternehmens „Reichs8autobahnen“ vom 27. Juni 1933 ist im Reichsgesetblatt Teil 11 vom 30. Juni 1933 verkündet.

Die Begründung zu dem Geseh lautet: Der Herr Reichskanzler hat in seiner rihtungweisenden Rede

bei’ der Feier des Tages der nationalen Arbeit am 1. Mai 1933 den Willen des Reiches bekundet, ein umfassendes Programm auf

E 2 Finanzausglei i: a i 1 fat taserdfiten L772 M V Es ersier notwendig, Linienführung und Ausgesi€ 1965 ),98, BUrih 180714, Marknoten r

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telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. sin? au, einseitig beshriebenem Papier vit insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstrichen) oder durch

en nimmt an die lle Druckaufträge druckreif einzusenden, orte etwa durch Fett- perrdruck “va gan Ver- merk am Rande) hervorgehoben werden sollen.

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dem Gebiete des Straßenbaus zu lösen. Das Programm soll in gleicher Weise der Belebung der in Deutschland noch rückständigen Kraftverkehrswirtshaft wie der Arbeitsbeschaffung dienen. Gerade auf dem Gebiete des Straßenbaus sicht das neue Reich in beson=- derem Maße eine Möglichkeit zur Wegräumung überlebter Ver= waltungseinrihtungen, zur Anpassung des historisch Gewordenen an die Erfordernisse der neuen Zeit und zu s{chöopferisher Neu=- gestaltung. e

Deutschland besißt rund 300 000 km befestigte Landstraßen, von denen 100 000 km Durchgangsstraßen von größerer Bedeutung sind. Hiervon sind 25 000 km als wichtigste Fernverkehrsstraßen ermittelt und festgelegt. Das bestehende Straßennet ist für Ver= kehr8mittel entstanden, die sich in der Geschihte der Menschheit bis in das gegenwärtige Zeitalter kaum verändert haben. Für den freizügigen Personen- und Güterverkehr, wie er durch die Erfindung des Kraftwagens entstanden ist, sind die alten Straßen durchweg wenig geeignet. Nichtsdestoweniger sind sie auch heute noch der Ausdruck der natürlihen Verkehrsbeziehungen im Reihe. Hieraus ergibt sich, daß sie in Linienführung und Ausgestaltung dem Kraftverkehr angepaßt werden müssen. Eine vollständige Anpassung der alten Straßen an das Wesen des Kraftwagens lößt sih nicht erreichen; die Landst?czen bedürfen der Entlastung und Ergänzung durch ein allmählih zu verdihtendes Neß großer Verkehrsadern, die gestühßt auf das Zubringersystem dieser alten Verbindungen den Verkehr der Kraftfahrzeuge über weite Strecken aufnehmen. Der Errichtung solcher Kraftfahrbahnen soll das vorliegende Gesetz dienen. Der besondere Charakter dieser ausschließlich für cen Nenteor nit Nut Rrgeugen Hergeres F Ñ ochiter modmähiatai4- madattartiat_ nie nllacmeti Straßen von Trr T i“ die „Md ¡weine emen 1935 36,50, 6 9% Preuß. Obl. 1952 “250;15, Tee chcesden Krastsagc8Men dur eite“ beforrhank Fl, 1226" Loe zu lassen und ihr gleichzeitig die leßte Entscheidung im A stellungsverfahren zu übertragen.“ Ferner war im Geseß eie Bestimmung vorzujehen, durch welche die gleihe Stelle in die Lage verseßt wird, die Entwicklung des alten Straßennetes im Auge zu behalten und sie, soweit dies für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ erforderlih ist, auch zu beeinflussen. Für diese Aufgaben sieht das Geseß einen vom Reichskanzler zu be- stellenden Generalinspektor für das deutshe Straßenwesen vor.

Die Führung des Unternehmens „Reichsautobahnen“ ift der Deutschen Reichsbahn-Gesellshaft zugedacht, weil der Streit zwischen Schiene und Kraftwagen leßten Endes nur dadurch bei- zulegen ist, daß der gesamte gewerblihe Güterfernverkehr einheit- liher Leitung unterstellt wird. Fn dieser Richtung ist das vor- liegende Geseß ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der Finanzgebarung zu gewährleisten, ist das Unternehmen als selb- ständige juristishe Person des öffentlihen Rechts begründet, dessen Verwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn-Gesellshaft übernimmt. Da die gestellte Aufgabe zur Belebung der Wirtschaft und vor allem zur Be- Sas der Arbeitslosigkeit dringlih ist, muß die beshleunigte nangriffnahme der Bauarbeiten ermögliht werden. Daher hat das Geseß im § 9 nicht nur das im § 38 des Reichsbahngeseßze3 geregelte Enteignungsverfahren vorgeschrieben, sondern auch auf die Dritte Verordnung zue Durchführung der Arbettsbeschaffung vom 16. Mai 1933 (RGBl. T S. 282) Bezug genommen.

Das im § 10 begründete Verordnungsreht des Reichs ent- rei demjenigen, welches dem Reich für die Reichseisenbahnen zusteht.

BektänntmaGung.

Die am 29. Funi 1933 ausgegebene Nummer 70 des Reichsgesehblatts, Teil I, enthält:

das Wechselgese,*) vom 21. Funi 1933, und

das Einführungsgeseß zum Wechselgesetz,*) vom 21. Funi 1933.

Umfang: 1%4 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 29. Juni 1933.

Reichsverlag8amt. Dr. Kaisenberg.

BVBekanutmacGung.

Die am 30. Juni 1933 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgesevblatts, Teil I, enthält:

die Verordnung des Reichspräsidenten über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebens- gefahr (Rettungsmedaillen), vom 22. Juni 1933,

das Geseß über die Gewichtsbezeihnung an s{chweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken, vom 28. Juni 1933,

die Durhführungsverordnung zum Geseß gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft, vom 28. Juni 1933, und -

die Verordnung über das Fnkrafttreten von Vorschriften des Geseßes über die Umwandlung der Reichsmaisstelle, vom 26. Juni 1933.

Umfang: 1} Bogen. Verkaufspreis 0,39 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei ‘Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 30. Juni 1933.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

__*) Die Begründungen zum Wechselgesey und zum Ein- führungsgeseß sind in der Reichstagsdrucksache Nr. 265, VIT. Wahl- detiebe 1932, durch Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, zu

eziehen.