1933 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Fnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Een Uin E turerteilung / : lôö\chen einer Exequa ; : L ne Minen die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reichsmark für die Umsäge im Monat Juni 1933. Verordnung über die Verarbeitung von Kirschen in landwirt- aftlichen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebs- O 1933/34. Vom 28. Juni 19833. Verordnung, betreffend Sperrung des Flughafens in Dortmund am 9. Juli 1938. ; Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. j Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1933. N i Begründung zum Geseß über die Errichtung eines Unter- nehmens „Reichsautobahnen“. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70 “bis 72 des Reichsgesezblatts, Teil 1, und der Nummern 26 bis 28 des Neichsgeseßblatts, Teil II. ;

Preußen.

Namensänderung eines Landkreises. Verlängerung der Dauer eines eitungsverbots.

Berlin, Sonnabend, den 1. Zuli, abends.

Verordnung : Kir]hen inland- hen Kleoin- -und. Abfindungs- eten im Boericht3jahue 1933/34. Vom 28; Zuni 1933.

Auf Grund des § 26 Abs.-1- Nr. 3 des. Gesehes über das Branntwweinmonopol vom- 8: April 1922 bestimme ich nach Zustimmung des Reichsrats, "was folgtt - + - + * « h

Landwirtschaftliche ‘Kkein{ und Abfindungsbrennereien dürfen im Betriebsjahré 1933/34 vhné Verlust dexr Eigen- la ihrer Brennereiklasse, inländische Kírsthén verarbeiten, die die Eigentümer oder Besizex dex Brennereien nicht selbst gewonnen haben. es Berlin, den 28. Juni-1938,° e E Der Reichsminister dec Fiyapzen, J. An: JaHL+ + « « +

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0.40 #7 x

V e rvxrduung, E betreffend Sperrung Bes lughäfens in : Wi Dortmund am.9, u __ Auf Grund des § 59 der Verordnung über Luftverkehr vom 19. Juli 1930 wird verordnet: ‘+ *-*+ Um eine Störung des áuf dem ‘Flugha indenden Appells des nten SA, und

1933, von morgens

“jvxt 9U4,UU, PUTIS 21,10, 45TAg 20,98, Buri 136,14 “bêrkehr der Flugha » 0rAg ge errt.

Der Herr Reichspräsident hat den Kaufmann Werner _ Schluepmann zum Vizekonsul des Reichs in Parnahyba (Brasilien) ernannt. y

Das dem mexikanischen Konsul in Leipzig, Santiago Suárez, namens des Reichs unter dem 19, Funi 19831 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung.

Die Umsaßsteuerumrehnungs\äße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat Juni 1933 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsaßsteuergeseßes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit § 45 der Durch- führungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseßh vom %. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgeseßt:

Staat / Einheit

1 fund 100 Papierpesos 100 Belga 100 Milreis 100 Lewa

1 Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark

tes -100 Francs riechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling olland i 100 Gulden sland 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Yen Iugoslawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 500 Francs Norwegen 100 Kronen Oesterrei) 100 Schilling Polen 100 Zloty ibiryp 100 Gsfudos umänien 100 Lei Schweden 100 Kronen

Lfo. r.

Aegypten Argentinien Belgien Brasilien Bulgarien Canada Dänemark Danzig

*} Estland Finnland

um ODIIANDT N

Tschechoslowakei 100 Kronen

Uruguay Die Festseßung der nre aungosate für die nicht in Berlin, den 1. Juli 1933. ;

Schweiz 100 Franken Spanien 100 Peseten Türkei 1 Pfund Ungarn 209 Bes Vereinigte Staaten | 14 S von Amerika Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 10. d. M. i; Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 31 des Luftverkehrs- pee mit einer Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Hast estraft. Berlin, den 27. Juni 1933, Der Reichsminister für Luftfahrt. J. V.! Mil ch.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpvueis gms Verordnungvom 10. Oktober 1931 zu rung dexr Wertberehnung von Hy und sonstigen Ansprüchen, die q Fei (GoldmarH lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juli -1933 für eine Unze Feingold . .. .. = 122 sh 44 d, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng- lishe Pfund in Berlin nicht festgeseßt worden ist. Berlin, den 1. Juli 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Die Reichsindexziffexr für die Lebens- baltungstoken im Junt 1933.

_ Die Reichsindexziffer für die eye en (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich für den Durchschnitt des Monats Juni 1933 auf 118,8 gegenüber 118,2 im Vormonat; sie ist somit um 0,5 vH gestiegen.

Die Fndexziffer für Ernährung hat sih um 1,1 vH auf 110,7 erhöht; für die Gruppe Bekleidung ergab sich ein leichtes Anziehen um 0,1 vH auf 110,6. Dagegen sind zurückgegangen die Mig ern für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH auf 133,4 und für „Sonstigen Bedarf“ um 0,1 vH auf 161,6. M ONaEa er für Wohnung ist mit 121,3 unverändert ge-

ieben.

Jnunerhalb der Gruppe Ernährung haben hautsächlich die Preise für Gemüse, Kartoffeln, Shweineschmalz (ausl.) und Butter angezogen; zurückgegangen sind dagegen hauptsächlich die Preise füx Eier.

Berlin, den 30. Juni 1933,

Statistishes Reichsamt. J: Bt Dei Pl@PE v.

BÉEgLündung

zumGesey über die Errihtungeines Unter- nehmens „Reichsautobahnen“.

Das Geseg über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“ vom 27. Juni 1933 ist im Reichsgesehblatt Teil Il vom 30. Funi 1933 verkündet.

Die Begründung zu dem Geseh lautet: _ Der Herr Reichskanzler hat in seiner rihtungweisenden Rede bei’ der Feier des Tages der nationalen Arbeit am 1. Mai 1933 den Willen des Reiches bekundet, ein umfassendes Programm auf

dem Gebiete des Straßenbaus zu lösen. Das Programm soll in Fee Weise der Belebung der in Deutschland noch rückständigent

raftverkehrswirtschaft wie der Arbeitsbeschaffung dienen. Gerade auf dem Gebiete des Straßenbaus sieht das neue Reich in beson- derem Maße eine Möglichkeit zur Wegräumung überlebter Ver=« waltungseinrihtungen, zux Anpassung des historisch Gewordenen po N Erfordernisse der neuen Zeit und zu s{hopferisher Neu=- gestaltung.

Deutschland besißt rund 300 000 km befestigte Landstraßen, von denen 100 000 km Durchgangsstraßen von größerer Bedeutung sind. Hiervon sind 25 000 km als wichtigste Fernverkehrsstraßen ermittelt und festgelegt. Das bestehende Straßenney ist für Ver- kehrsmittel entstanden, die sich in der Geshihte der Menschheit bis in das gegenwärtige Zeitalter kaum verändert haben. Für den freizügigen Personen- und Güterverkehr, wie er durch die Erfindung des Kraftwagens entstanden ist, sind die alten Straßen durhweg wenig geeignet. Nichtsdestoweniger sind sie auch heute noch der Ausdru der natürlichen Verkehrsbeziehungen im Reiche. Hieraus ergibt sich, daß sie in Linienführung und Ausgestaltung dem Kraftverkehr angepaßt werden müssen. Eine vollständige Anpassung der alten Straßen an das Wesen des Kraftwagens läßt (d nicht erreichen; die Landst?czen bedürfen der Entlastung und Ergänzung durch ein allmählich zu verdihtendes Neß großer Verkehrsadern, die gestüßt auf das Zubringersystem dieser alten Verbindungen den Verkehr der Kraftfahrzeuge über weite Strecken aufnehmen. Der Errichtung solher Kraftfahrbahnen soll das vorliegende Gese dienen. Der besondere Charakter dieser ausshließlich für ten Verkehr mit Kraftfahrzeugen hergerichteten

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u lassen und ihr gleichzeitig die lezte-Entsheidung im Pk stelungverfahren zu übertragen. Ferner war im Gefeß eine

estimmung vorzujsehen, durch welche die gleihe Stelle in die Lage verseßt wird, die Entwicklung des alten Straßenneßzes im Auge zu behalten und sie, soweit dies für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ erforderlih is, auch zu beeinflussen. Für diese Aufgaben sieht das Geseß einen vom Reichskanzler zu be- stellenden Generalinspektor für das deutshe Straßenwesen vor.

Die Führung des Unternehmens „Reichsautobahnen“ ift der

Deutschen Ie See SAROAE zugedacht, weil der Streit zwischen Schiene und Kraftwagen leßten Endes nur dadurch bei- zulegen ist, daß der gesamte gewerblihe Güterfernverkehx einheit- licher Leitung unterstellt wird. Jn dieser Richtung ist das vor- liegende Geseß ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der Finanzgebarung zu gewährleisten, ist das Unternehmen als selb- inte juristische Person des öffentlihen Rechts begründet, dessen

erwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn-Gesellshaft übernimmt, Da die gestellte Aufgabe zur Belebung der Wirtschaft und vor allem zur Be- Ma der Arbeitslosigkeit dringlih ist, muß die beshleunigte nangriffnahme der Bauarbeiten ermöglicht werden. Daher hat das Geseß im § 9 niht nur das im § 38 des Reichsbahngeseßze3 eregelte Enteignungsverfahren vorgeschrieben, sondern auch auf ie Dritte Verordnung zur Durchführung der Arbetitsbeschaffung vom 16. Mai 1933 (RGBl. I S. 282) Bezug genommen.

Das im § 10 begründete Verordnungsreht des Reichs ent-

eht demjenigen, welches dem Reich für die Reichseisenbahnen zusteht.

Beka untmachung. :

Die am 29. Funi 1933 ausgegebene Nummer 70 de Reichsgesehblatts, Teil I, enthält:

das Wechselgeseß,*) vom 21. Funi 1933, und

das Einführungsgeseß zum Wechselgeset,*) vom 21. Funi 1933.

Umfang: 14 E Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen=- dungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 29. Juni 1933. |

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenber g.

Betannuntmachung.

Die am 30. Juni 1933 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgesetblatts, Teil I, enthält: i

die Verordnung des Reichspräsidenten über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebens- gefahr (Rettungsmedaillen), vom 22. Juni 1933,

das Geseg über die Gewichtsbezeihnung an s{hweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken, vom 28. Juni 1933

die Durhführungsverordnung zum Geseß gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft, vom 28. Juni 1933, und i

die Verordnung über das Fnkrafttreten von Vorschriften des Geseßzes über die Umwandlung der Reichsmaisstelle, vom 26. Funi 1933.

pour me 1} Bogen. Verkaufspreis 0,39 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,06 RM für ein Stück bei ‘Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. Juni 1933. Reichsverlags8amt. Dr. Kaisenberg.

__*) Die Begründungen zum Wechselgeseß und zum Ein- ührungsgeseß sind in der Reichstagsdrucksache Nx. 265, VII. Wahl- ha 1932, durch Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, zu eziehen.