1933 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1933. S, 2.

Zu §8:

Die besondere Ueberpxüfuug soll in ihrem Umfange und ihrer Auswirkung über die laufende Aufsicht im Sinne der Gemeinnüßigkeitsverordnung hinausgehen. Darum werden in dem Entwurf die Ueberprüfungsbefügnisse weiter unigrenzt, als es nah der Gemeinnügßigkeitsverordnung für die laufende Aufsiht vorgesehen ist. Bene werden die Ueberprüfungsbehörden und ihre eauf- tragten ermächtigt, im Rechtsverkehr für die “oth “7 Stellen insofern tätig zu werden, als sie Dienst- verhältnisse der - Arbeitnehmer Dlaio können. Jm Verfolg dieser E muß dem betroffenen Arbeitnehmer usw. auch die Möglichkeit der außekordentlichen Mietkündi- gung, wie sie den Beamten gegeben ist, zugestanden werden.

Zu Art. 11. Zu Nr. 1:

Der Ausschluß der Erwerbsgeschäfte durch die Vorschrift des § 4 der Gemeinnüyigkeitsveror! s hat dazu geführt, daß die Handwerkerbaugenossenschaften, die bisher als ge- meinnüßige Wohnungsunternehmen behandelt wurden und sich als solche nah dem Urteil der Landesbehörden einwandfrei bewährt haben, künftig die Gemeinnügzigkeit verlieren müßten. Es wird dies nicht nur von den beteiligten Handwerkerkreisen, sondern auch von den Landesbehörden und von einflußreichen politishen Kreisen bedauert. Es ist a. niht zu verkennen, daß cine solhe Folgerung im Fnteresse des gewerblichen Mittelstandes äußerst unerwünsht wäre. Bei Schaffung der Gemeinnüßigkeitsverordnung war daran gedacht worden, daß diese Baugenossenschaften der Vorschrift des § 4 a. a. O. da- durch entsprechen könnten, daß ihr Mitgliederkreis durch Her- einnahme von Nichthandwerkern vergrößert würde. Diese Möglichkeit hat sih namentlich in kleineren Städten als nicht durchführbar erwiesen. Es erscheint daher als notwendig, eine gewisse Lockerung vorzunehmen. Í

ZUNvvL. 2 .

Die bisherige Fassung des § 6 Abs. 1 stand im Widerspruch zum Abs. 3 und zu der Tatsache, daß in den Ausführungs- bestimmungen eine ganze Reihe von Geschäften zugelassen worden waren, die nicht unter den Begriff des Baues und dor Betreuung fallen. Andererseits wax auh bei der bis- herigen Fassung nicht genügend scharf zum Ausdruck gekom- men, daß jedes gemeinnübßige Wohnungsunternehmen den acmeinnüßigen Zweck im Sinne derx vorgeschlagenen Fassung verfolgen muß. Außerdem war es zweifelhaft geworden, ob das Wort „und“ in der bisherigen Fassung kumulativ oder alternativ aufzufassen ist. Jh habe keinen Zweifel daran gehabt, daß es in leßterem Sinne gemeint war.

Zu N=..3: :

Die vorgeschlagene Fassung soll klarstellen, daß da Landesfinanzamt gegebenenfalls einen Anspruch auf Ent- ziehung der Anerkennung hat, daß aber andererseits die An- erfennungsbehörde auch von Amts wegen die Entziehung aus-

sprechen muß. ZuN 2.4:

Die vorgeschlagene Ergänzung soll Zweifel über die Bitgodo

ständigkeit, die bei dex bisherigen Æasiua „mb h ausscalten. E elne. Le, Ang estehen könnten,

VDuptng “Bexrti® ZuNr.5:

Die Ergänzung ist erforderlih, weil ohne sie die Ge- meinden bei der Beleihung von D aiveS t U deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist und die daher mit Hypotheken oder Grundschulden zugunsten der öffentlichen Hand belastet sind, erhebliche Gerichtsgebühren und Stempel- steuern zu tragen haben und dadurch der Wohnungsbau un- nötig verteuert wird.

DU Axt tléelI1IV:

Die Ergänzung soll Zweifel, die in der Praxis aufge-

treten sind, beheben.

Begründung zum Geseh übex Aenderung déx Kaärtelks verordnung vom 15. Fuli 1933 (RGBl.1 S. 487).

Die Kartellverordnung in der bisherigen Fassung sah vor, daß der Reichswirtshaftsminister, falls ein Kartell- vertrag oder Kartellbeshluß oder eine bestimmte Art seiner Dürchsührung die Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl gefährdeten, beim Kartellgeriht beantragen konnte, daß der Vertrag oder Beschluß für nichtig erklärt oder die bestimmte Art seiner Durhführung unt»xsagt wurde. Die Entscheidung lag somit beim Kartellgeriht. Da es sih hierbei um Fragen wirtschaftspolitischer Art mit weittragender Bedeutung han- delt, erscheint es richtig, ihre Entscheidung dem für die Wirt- schaftspolitik in erster Linie verantwortlichen Minister zu Vberlassen. Die in dem Geseß vorgesehenen Aenderungen der S8 4, 5, 6, 7 und 17 sind erforderlich, um an die Stelle der i ands L anin edr des Kartellgerichts die des Ministers zu seten.

Das Gese will weiter die Bestrebungen wirtschaftlicher Verbände, die Aufrechterhaltung eines ehrbaren und wirt- schaftlich gesunden Berufsstandes sicherzustellen, nachdrücklichst fördern.

§ 9 Abs. 2 der Kartellverordnung bestimmt, daß die Ein- willigung des Vorsißenden des Kartellgerihts zur Verwertung von Sicherheiten und zur Verhängung von Sperren oder Nachteilen von ähnlicher Bedeutung (\perrähnliche Maß- nahmen) zu versagen ist, wenn diese Maßnahmen eine Gefähr- dung derx Gesamtwirtschaft oder des Gemeinwohles enthalten oder die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen unbillig einschränken würden. Dem Vorsißenden des Kartell- gerichts ist also bereits nah dem geltenden Recht ein Spiel- raum füx die Abwaägung der Belange des Betroffenen, des Kartells und derx Allgemeinheit belassen. Es war ihm bisher schon möglich, die Einwilligung zu Sperxcen und Per lihen Maßnahmen zu erteilen, wenn diese sih gegen Personen richten sollten, die durch Unzuverlässigkeit im N Verkehr das Ansehen und die wirischaftlihen Belange des Berufsstandes shädigten. Das neue Geseh entwickelt das bis- herige Recht in dieser Renn weiter fort und bestimmt, daß die Verhängung von Sperrmaßnahmen dann nicht als unbillige Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Be- troffenen anzusehen ist, wenn sie sich gegen Firmen richtet, deren Leitung in der Hand von geschäftlih unzuverlässigen Personen liegt, oder die durch baa virtGoftl ungerecht-

erxtigte Preisgebarung (Preisshleuderei un reis8wucher ih zum Schaden der Wirtschaft betätigen. Selbstverständli ann das Vorliegen einer un billigen Einshränkung na wie vor auf Grund anderer Umstände verneint werden, Von

dex Dise B Ml Merkmale füx die Feststellung der geschäft p E E greit mußte Abstand genommen werden. handelt sich bei diesex Feststellung um in. Urteil über persönliche Eigenschaften, das" nux auf Grund G6 fältiger Prüfung aller Umstände in jedem einzelnen. Falle gefunden werden. Ebenso - müßte darauf verzichtet werden, den Deget dex volkswirtschaftlich e Eg es Preis- ebarung *durch Aufstellung von Merkmalen zu bestimmen, as. Ge 4 beshränkt sich. vielmehx darauf, die wichtigsten Umstände hervorzuheben, die bei der Beurteilung einex be- anstandéten Preibgebäruñg zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind.

Begründun.g

zum E [EN über Errichtung von Zwangs8- kartellen von 15, Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 488).

Die s{chwere Krise, die zut der deutshen Wirtschaft lastet, hat mit besonderer ärfe diejenigen Wirtschaftskreise ge- troffen, deren Leistungsfähigkeit weit über die gegenwärtigen Absahmöglichkeiten hinausgeht. Jun einzelnen dieser Wirt- schaftszweige hat der verschärfte verbundene unwirtschaftlihe Preisgestaltung die Gefahr der Vernichtung volkswirtschastlich wertvoller Unternehmungen nahegerückt. Den Schaden würden in erster Linie die in diesen Betrieben beschäftigten e elen zu tragen haben. Es“ muß dem Staate in verstärktem aße die Möglichkeit gegeben werden, “unter Voranstellung des Genmeinwohls ord- nend einzugreifen. Der Erlaß des Geseßes hat abex keines- wégs den Ae, die bestehende. Wirtschaft8ordnung, die auf dex Junitiative und dem Verantwortungsgefühl des einzelnen Unternehmers beruht, von Grund auf zu ändern und einer staatlichen Planwirtschast den Boden zu bereiten. Von der Möglichkeit des Gesetzes soll vielmehr nux mit großer Zurül- haltung und nux dann Gebrau gemacht werden, wenn die private Wirtschaft nichf in eigener Ung durch Selbst- hilfe den Ausweg aus den vorhandenen Schwierigkeiten as Die durch das Geseß erlassenen Bestimmungen ent- prechen. vielfach geäußerten Wünschen dexr Wirtschaft; sie tragen Vebergangscharaktex und sollen unverzüglich auf- gehoben werden, sobald sid die age gebessert hat und eine e eschäftigung füx die bestehenden Unternehmungen gegeben ist.

Das Gesetz gibt dem Reichswirtschaftsminister und im Rahmen seinex Zuständigkeit dem Reichsminister für Er- nährung und Landwirtschaft die Ermächtigung, Unter- nehmungen zu marktregelnden Verbänden zusammenzu- schließen, ohne ihre Selbständigkeit im übrigen einzuengen. Diese Maßnahmen sollen aber nur daun ergriffen werden, wenn dex Zusammenshluß unter Würdigung der Belange der Unternehmungen sowie dex Gesamtwirtscaft und des Gemeinwohls volkswirtschaftlich geboten erscheint. Dex zu- ständige Reichsminister erhält dafür eine weitgehende Er- mächtigung hinsichtlich der Bu rung der Anordnungen und hinsichtlih der dabei anzuwendenden Aufsichts- und Ein- griffsbefugnisse. Wo ein derartiger Zwangszusammeusch[uß - herbeigeführt. mind r naturgemaß Sorge gertägen werden, daß die Preisgebarung und die übrigen Marktbedingungen der ZusamniensYlüle t 7?nseitig dem Unternehmerinteresse dienen, sökdertis erfor erans üdsicht auf die vou der Marktregzelung betteffenenr ceife, insbesondere der Abnehmer und Konsußäten, nenen. Vor der Errichtung von Zwangs- kartellén sollen alle Möglichkeiten freiwilliger Einigung auch vox den zum Zwecke eines gütlihen Ausgleihs etwa be- stehenden Einigungsstellen erschöpft sein. : ;

Eine zweite Möglichkeit, die das Geseh eröffnet, besteht darin, daß der zuständige Minister in besonders gelagerten Fällen innerhalb eines bestimmten Se die Er- rihtung neuer Unternehmungen sowie die Erweiterung des Geschästsbetriebes oder der Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen für eine bestimmte Zeit untersagen oder von seiner Einwilligung abhängig machen kann, Veranlaßt ist diese Bestimmung vornehmlih dur die volkswirtschaft- lihe Notwendigkeit, Fehlleitungen von Kapital, das die Wirtschaft gerade jeßt E zu ihrer Belebung und damit ur Weitsbeschaffun enötigt, da zu verhindern, wo die

ereits vorhandenen Anlagen ganz offensicht ih füx die Be- darfsdeckung genügen.

Begründung L Geseh zur L Lg Eng des Geseßes zum chuye des Einzelhandels vom 12. Mai 1933, vom 15. Juli 1933 (RGVI. I S, 493).

Der Reichsrat hat in einer am 1. Funi d. J. einstimmig gefaßten Entschließung an die Reichsregierung die Bitte ge- richtet, die obersten Landesbehörden zu ermächtigen, gewerbe- polizeiliche Exlaubnisse, die für den Betrieb einer Schankwirt- schast (Erfrishungsraum) in einem Warenhaus oder anderen Einzelhandelsbetrieben erteilt worden sind, zurückzunehmen, da es im Verwaltungswege nicht möglich ist, die, insbesondere in den Warenhäusern, im Laufe der leßten Fahre eingerichte- ten Gaststättenbetriebe auf das durch das Bedürfnis gereht- e Maß durchzuführen. Die Klagen des gewerblichen

cuba sowohl in den Kreisen der Gastwirte wie des Einzelhandels darüber, daß in den großen Warenhäusern Restaurationsbetriebe eingerichtet worden sind, die mit den Zwecken des Warenhauses in keinerlei Zusammenhang mehr stehen- und die dem ohnehin s{hon überseßten Gastwirtschafts- e einen empfindlichen Wettbewerb machen, erscheinen erechtigt. Es empfiehlt sih deshalb, durch eine Ergänzung des Geseßes zum Schuße des Einzelhandels die Landesbehörden zu ermächtigen, in solchen Fällen früher erteilte Erlaubnisse wieder zurückzunehmen, in denen das Bedürfnis für den N Betrieb in dem Waren- oder Kaufhaus weggefallen ist und in denen anderseits der Bestand des Unter- nehmens durch den Wegfall des Restaurationsbetriebes nicht gefährdet wird. Durh die Möglichkeit der Beschwerde beim Reich8wixtschaftsgeriht soll dem betroffenen Unternehmen insoweit ein Rechts\{huy gewährt werden, als es sich um die gerihtlihe Nachprüfung dex Gefährdung der Wirtschaftlichkeit

des Unternehmens handelt. :

Begründung zum Geseh über die Uebertragung derx Auf- gabenund Befugnissedes8Reichskommissars für Va A ne vom 15, Juli 1933 / (RGB|l. T S. 490).

Die Vierte Notverordnung bestellte p Veberwachung der Preise für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs

ettbewerb und die damit

—.

und“lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des t;

Bedarfs einen Reichskommissar für Preisü eracung M den zuständigen Ministerien die für ihre Wirtschaftspolitit forderl N _Uebeérwachungs- - und Einwirkungsmöglichkeit,, auf die”Preisgestaltung unmittelbar zu ermöglichen, were die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwag auf die zuständigen Ministerien Übertragen. Ung

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8ST M Verxordnungvom 10, Oktober 1931 zur Ä end, Le der Wertberehnung von Hypothekez und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingol) (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. Juli 1933 ür éine Unze O E E n deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 21. Zuli 1933 mit NM 13,97 umgerechnet... = RM 86 6799 r ein Gramm Feingold demnah . , . = pence 47,37% n deutsche Währung umgerechnet. .……. ,. = NM 2,78657,' Berlin, den 21. Juli 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dx. t in. e

Preußen,

Verbot.

Die periodische Druckshrift „N. S. Lausi Kampfblatt für Ade li Httler's Aufhe arbe1t“, Druck und Verlag Reinhold Richter’'s Wwe., Peiß N. L., habe ia auf Grund des d der Verordnung zum Schuße von Volk und Staat vom 28, Februar 1933 (RGBl.] S. 83) in Verbindung mit § 1 dexr Verordnung vom 2. Mär 1933 (GS, S. 33) bis zum 3. August 1933 einschließ lih verboten.

Frankfuxt a, O., den 20. Juli 1933,

Dex Regierungs präsident. Dr. E i S lex.

é‘

Nichtamtliches. Deutsches Reich,

__Devrx polnische Gesandte W y s o cki hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat W yfzyn ski «die Geschäfte der Gesandtschaft.

__Der litauishe Gesandte Sa Ul ys hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat D y m 2a die

Seichätte der Besandtschaft,

V - j

Monatsaugsweis über die Einnahmen und A

jahres 19883. (Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt. 1. Zu Beginn des Nechnungsjahres 1933 waren die ur Deckung restlicher - Verpflichtungen aus dem echnungsjahre 1932 zurückgestellten Nestbestände ver- fügbar von 2254=,. . .. 2254

2, Zur Deckung des Fehlbetrages am Schlusse des“ NRechnungsjahres 1932 sind erforderli « » « . «_. 1880/0 Mithin Bestand 16546

a ab: Zur Deckung der Fehlbeträge früherer: ahre im April und Mai 1933=2 K 8,33 16,7

Bleibt Bestand 16370 E E ahressoll

oder Ist-Ausgabe

im im :

Darunter Soll (Rechnungs soll) der Voriahrsreste

I. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben 0 avon ab: Länderanteil .

bleibt Reichsanteil

2. Verzinsung aus den Vor-

ugsaktien der Deutschen

teihsbahn-Gesellschaft

3. Aus dem Verkauf von Vor-

usfattien der Deutschen

eihsbahn-Gesellschaft . .

4. Veber\chüsse der Post und der RNeichsdruckerei :

a) Post A 233,0!

b) Reichsdrudckerei . . 4,4

. Aus der Münzprägung ¿

, Anteil des Neichs am NRein-

ewinn der Reichsbank . . 18,0

. Beitrag der Deutschen

Neichsbahn-Gesellschaft zu

den Neparationszahlungen

. Sonstige Verwaltungs- einnahmen : :

Neichsarbeitsministerium

Neichswehrministerium .

Neichsjustizministerium

Neichsministeriuum für

Ernährung und Land-

wirtschaft . . . 92,2

Neichsverkehrs- /

5 220,9 13,3

E

70,0

19,1 13,8 15,8

ministerium . . 24,9 Reichsfinanzministerium 66,7 VebrigeReichsverwaltung 39,4

Einnahmen insgesamt « . | b 927,dj

24 sh 1 4,

usgaben ..des Reichs in den Monaten April und Mai: 1933 des Rechnungs

JIst-Einnahme F

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1933. -S--3.

Ist-Einnahme oder _Ist-Ausgabe

JIahresfoll

im | im Mai 1933

Darunter Soll (Nehnungs foll) der Vorjahrsreste

pu

1I, Aus8gabemw

, Steuerüberweisungen- an |, / die Under (s. au 1 1) 9, Bezüge der Beamtken und Angestellten (aus\{chl. Ruhe- elder) o # §200 D g, Verjorgung und Nuhe- gelder einshließl. der Kriegsbeschädigtenrenten 4, Invere Kriegslasten . . . h, Aeußere Kriegslasten . . . 6, Erwerb von Vorzugsaktien der Dreódner Bank . 7, Sozialversicherung . - .. g, Erleichterung der knapp- schaftlichen Pensionsver- sicherung und Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit . . 9. Kleinrentnerfürsorgë . » . 10. Fettverbilligung . « + » « 11, Wohnungswesen 19, Vorstädtische Kleinsiedlung usw. für Erwerbslose . . 13, Arbeitslosenhilfe und Ar- beitsbeshaffung . . . « 14, Wertschaffende Arbeits- losenfürsorge 15. Neichs\{huld: Verzinjung und Tilgung Anleiheablösung . « « Rückkauf von Schuldver- \chreibungen . « » » 16. Schutpolizei » . 17, Münzpräaung 18, Zur Deckung der Fehlbe- träge früherer Jahre « « 19, Sonstige Ausgaben : Nei o Auswärtiges Amt . . = Neichsministerium des Se a s Reichswirtschafts- ministerium . « « Neichsarbeitsministeriu NReichswehrministerium: Heer Marine j Neichsministerium für Ernährung und Land-. wirtschaft 8, Neichsverkehrsministerium 7, Neichsfinanzministerium 11, Neichslufifahrt- ministerium « «_- » : d, Allg. Finanzverwaltung . ' 4, Vebrige Neichsverwaltung i T

Ausgaben insgesamt | 486,4

Mithin Mehrausgabe 7;1 Mehreinnahme e

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20 Wo

*) Nach Abzug eines Globalabstrihs von 110 Mill. RM für den |

Gesamthaushalt zwecks Verminderung dex Personal- und Sach- ausgaben durch Sparmaßnahmen. B. Außerordentlicher Haushalt.

Veberträge aus den Vorjahren? Bestand am S@(lusse des Nechnungsjahres 1932 « » = 37,1,

J st-Einnahme oder JFst-A usgabe

Jahressokl

im im

| Darunter Soll (Rechnungs “1 soll) der Vorijaährérestè

Éin

1, Einnahmen. Snsgesamt

II./-A usgaben. | -+ Wohnungs- undSiedlungs- | welen . S 1,1 1,1 ° . Verkehrswesen (Ausbau der Wasserstraßen usw.) . . 06 | 06] s . Innere Kriegêlasten . - .} 332 133,2] 0,1 | 0,6 : Vebrige Reichéverwaltung 20 2A

Ausgaben insgesamt . } 37,1 37,1 0;1 0,6

Mithin Mehrauégabe . , 0,1 | 0,6] 0,7 Mehretinnabme , id 0 aube

6 he innere Verwaltung (herausgegeben. im

Chile

4 Kommunal-

(4: Kommissaren. Staatshau erlaß. Kommunalverbände. RdErl. 11. 7. 33, Erspar- a OU

Ab\chkuß für das Rechnungsjahr 1933, 0c) 1988,

Ei

A, Ordentlicher Haushalt. G

Die Einnahmen béètragen in den Monaten April und 934,8

949,8

G R D ¿s E C S

Die Ausgaben betragen in den Monaten April und Man 1933 . . 4 . . . . . . . . . . .

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(Mai 1933), « = 10.0

Bb. Außerordentlicher Haushalt. Einnabmen betragen in den Monaten April und

Mai 1933 0-20 d d R Ausgaben betragen in den Monaten April und

Mai 1933 . , . . . . . . . . bd 0,7

E1,zibt Bestand am Ende des Berichtsmonatsó I a e A C O7

In diejen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehldeträge usw. nicht enthalten.

P

; Hilfspol. L

1. Die Kasienlage des Reichs. “R Der Kassen!ollbestand betrug am 31, Mai 1933: “in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechjeln at 400

. aus der Keouna unyerzinsl. Schaßanweisungen 1169

. aus dér Aufnáhme karzfristiger- Darlehen 87 + aus. der Jnanspruhnahme des Betriebskredits

bei der Reichsbank

. der Bestand des außerordentlichen Haushalts i; 37 zusammen 1799

Davon ab: Schaßanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen it...» / Ergiót einen Kassensollbestand von 1728

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden :

1, Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr bernommenen, bis Ende Mai 1933 noch nicht getigten Ist-Fehlbetrages im ordentlichen Sauter E e S 1637,9

Dazu: die Mehrausgabe gegen- tier Me Cine de gene én Hausha rx April u Mai 193 x 2

15,0 xd, 1653

2, Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlihen ausbalts für April und Mai 1933 o. eo 90 1rd, 8, Für sonstige, noch nicht reGnungs- mäßig gebuhte Auszahlungen (Ge- Yalts- und Nentenzahlungen für

Juni, Vorschüsse, Ultimobedarf) » « « « s o 62

Aa zusammen « » 1706 4, Der Kassenbestand bei der Neichs- hauptkasse und den Außenkassen beträgt » . . G R is 22 2, Der Stand der {webenden Schuld am 30. April und 831, Mai 1933 ist besonders veröffentlicht. G s

Parlamentarische Nachrichten,

: Reichsrat,

Der Reichsrat stimmte in seinex Vollsizung am Donnerstag der Verordnung des R B ige über die Außerkurs- eßung der Viervreichspfennigstüde aus Kupferbronze zu. Die

rordnung bestimmt val die Pa 45 000Y Ltpvas vom 1, Oktober 1933 ab niht mehr als ge]eblihe Zahlungsmittel gelten und ein- gugiehen sind. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Bod A u nehmen. s zum 80, September 1935 werden p noch bei den Reichs- und E au ihrem -Nennwert E in Zahlung als auch zux Umwechslung angenommen.

x Berichterstatter betonte, daß die Vierpfennigstücke die in sie geseßten Erwartungen nicht erfüllt hätten. Die Münzen seien vom Zahlungs8verkehr als lästig empfunden und nur in geringen Mengen aufgenommen worden, Von den zux Ausprägung ge- langten zwei Millionen Mark habe die Reihsbank zur Yeit über die Hälfte in ihren Beständen.

m übrigen erledigte dex Reichsrat Personalien- und laufende

1 Angelegenheiten. Sing eranaen der Deutshen Genossen- . u

\chaftshypothekenbank-A.- Berlin, dex Frankfurter Hypo- thekenbank, Frankfurt a. M., dex Westdeutschen Bodenkreditanjtalt in Köln und der Deutschen Wohnstätten-Hypothekenbank-A.-G. in - Berlin wurden genehmigt, Eine Vorlage über Senkung der 'Kanalabgabe auf dem Kaifer-Wilhelm-Kanal wurde auf Wunsch

: amburgishe Senat s{chwerwiegende Bedenken vor- zubringen habe. :

Die nächste NeiGTeatrtana E am §. August stattfinden. Dann soll eine Pause bis Mitte September eintreten. V. D. Z.

Neue stellvertretende Reihsratshevollmächtigte,

Zu dem Bericht über dîe O des Reichsrats vom Donnerstag ist noch naczutragen, daß der Reihhsrat dem Antrag des Reich8justizministers zustimmte, eine ab 1, August zu be- sezende Senatspräsidentenstelle beim Reichsgericht mit dem Reichs- gerichtsxrat Dr. Freiesleben in Leipzig zu beseven, Weiter wurde mitgeteilt, daß zu stellvertretenden E gien zum Reichs- rat ernannt worden sind: von renen der Ministerialrat beim Preußishen Staatsministerium Bergbohm, von Sachsen der Leiker

| der sähstshen Staatskanzlei Ministerialdirektor Günther und von

Thüringen der Ministerialrat Forkel sowie der Land- und Volks- wirt Dr. Albrecht, i _V. D, 2.

Post-, Funk- und Verkehrswesen.

Bilder des Herrn Reichskanzlers in Postdiensträumen.

Um die enge Verbundenheit der Deutshen Reichspost mit der Person des ret Reichskanzlers Adolf Hitler auch äußerlich darzutun, Wt das Reichspostministerium angeordnet, - daß die wichtigsten Diensträume mit dem Bilde des Herrn Reichskanzlers auégeibattei werden sollen. i

reußi- Ministerium des Funnern), Teil 1, Allgemeine Polizei-,

e blabrta- “ase än elegenheiten vom 19, Juli 1933 hat folgenden Juhalt: llgem. Verwaltung. RdExl. 11. 7.38, Verbreitung des Gedankenguts d. nationalsozia- listishen Beweg. RdErl, 10. 7. 33, Durchf.-Best. für Ruhestands-

Nr. 38 des Ministerial-Blatts für die Prenß

- beamte z. Beru beamtengel RdErl. 12. 7. 33, Bildex usw. d.

[ton Kaisersamilie. RdErl. 12. 7. 33 gun nate mit en Gauleitern der NSDAP. RdErl. 14. 7. 33 Tätigkeit von aushalt. RdErl. 20. 6. 33, Spar-

nisse in d. gemeindl. Verwalt. RdErl. 11. 7. 33, Schaufenster- steuer. RdExrl. 11. 7. 33, Finangstatistik. RdErl. 18. 7, 1933, Steuerverteil. f. 1983. RdErl. 14. 7.

Sparerlaß. RdErl.- 11. le 0A, ca E

eh N f. Hausgehilfinnen. RdErl. Bestätigung von Gemeindebeamten. RdEr!l. 14. 7. 33, Pol.-Lastenausgleich . 1933. Gemeindebestand- und Ortsnamenänderungen.

olizeiverwaltun g. RdErl. 10. 7. 33, Eisdielen. RdErl. 13. 7. 33, Schankbetriebe in Waren M RÒdErl. 14, 7. 33, Schließung v. Gaststätten. RdErl. 14. 7. 33, Farbbänderx für eigene Schreibmaschinen. RdErl. 12. 7. 33, Kosten d. A, RdErl. 12. 7. 33, Jager über Pol.- u. Landj.-Offiz. RdErl. 183. 7. 33, Tehn. Pol.-Sekx. RdErl. 8. 7. 33, Bekleid. d. RdErl. 10. 7. 1933, Polizeiknüppel. RdErl. 14. 7, 1933, Unterbringungsfragen. RdErl. 1933, Pol.-Aerzte. RdErl. 10. 7. 1933, Pol.- Tierärzte. Personenstand. RdErl. 15. 7. 33, Eintrag. in das Sterberegister. RdErl. 13. 7. 33, Ehestandsdarlehen. RdErl. 14. 7. 33, Ges. z. Wiederherst. d. Berufsbeamtentun!s auf d. Standesbeamten. Staatsangehörigkeit, Paß- u. Le emdenpolizei. RdErl. 8. 7. 33, Erwerb der jugoslawischen

taa tüangeharigfei, RdErl. 13. 7. 33, Reisen nah Oesterreich. RdErl. 14, 7, 33 NEUORERG H Ausländerpol. Vex - ?kehr8wesen. RdEx!. 11. 7. 83, Dauerprüfungsfahrt „200 km

j dg hamburgishen Vertreters dex Ausshußberatiung überwiesen,' da

durch Deutschland“, RdErl. 12. 7. 33; Vorschr. über Verkehrs- einrihtungen. Neuerscheinungen, Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer- see 44. Viercteljährlich 1,65 RM Teil 1 für Ausgabe A (zwei- eitig bedruckt) und 2,20 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt), Teil 14 Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,66 RM,

__Nr. 31 des Ministerial-Blatts für die Bade O innere Dans (herausgegeben im Preußi- chen Ministerium des Funern), Teil 11, Mediginal- und Vete- rinärangelegenheiten, vom 19. Fuli 1933 hat folgenden Fnhál t:

llgemeine Verwaltung. RdErl. 10, 7, 33, Durchf.-Best. f. Ruhestands8beamte z, Berufsbeamtenges. RdErl. 11. 7. 33, Verbreit, d. Gedankenguts d. nationalsozialist, Beweg. RdErl, 12. 7. 33, Bilder usw. d. früh. Kaiserfamilie, REr1. 14. T; 33, Tätigkeit von Kommissaren. Staatshaushalt. RdErl. 20, 6, 93, Ln, Medizinalangelegenheiten. RdErl, 22, 6. 83, Landesgesundheitsrat. RdErl. 14, 7. 38, Ariernahw, d, Pharmazeut. Reg.-Bevollmächtigten. RdErl. 10. 7. 83, Kürzung d. Vergüt, f Prüfungen. RdErl. 13. 7. 38, Ausbild. d, Nahrungsmittelhemiker, Gemeingefährl. Krank- heiten Juni 1933, UVebertragbare Krankheiten der 24. Woche. —_— Weterifätängelegenheéiten. RdEr. 13. 7, {33, Fleishbeschauer u. Leilbincasdaner: Neuerscheinungen. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Bexlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljärlih 1,65 RM Teil 1 für Aus- pee A (zweiseitig bedruckt) und 2,20 RM für Ausgabe B (ein- eitig bedruckt, (Teil IT1 Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,65 RM.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Tierseuchenstand am 15, Juli 1933, (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder- pest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des- Rindviehs, Pocken- seuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milz- brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den ein- gegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren, Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für etloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit. neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.2), Maul- und Klauenseuche (Aphtbae epizooticae).

14: Osterburg 3 Gemeinden, ö Gehöfte (davon neu 1 Gem., 2 Geh.), Stendal 1, 3 (1, 3), 22: Grafschaft Bentheim 1, 1, 30+ Geldern 1, 1 (1, 1), Kempen-Krefeld ‘1, 1 (1, 1). 32+ Bitburg 1, 2 (—, 1). 33+ Geilenkirchen 1, 2 (1, 2). 37+: Zweibrüden 1, 2 (—, 1). 503: Freiburg 1, 45 (—, 8).

Rot (Malleus). 64 Osthavelland 1 Gemeinde, 1 Gehöft,

Schweinepest (Pestis suum).

12 Fishhausen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Heiligenbeil 1, 1, Königs- berg i. Pr. 4, 4 (davon neu 1, 1), Mohrungen 1, 1, 2: Goldap 1, 2, Jnsterburg Stadt 1, 1, Jnsterburg 2, 2. 3: Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 1, 1, Osterode i. Ostpr. 2, 2 (1, 1). 434 Rosenberg i. Westpr. 1, 1 (1, 1). 53 6, Kreistierarztbezirf 1, 1, 6: Angermünde 2, 3, Niederbarnim 2, 2, Westhavelland 1, 1, 7: Arnswalde 1, 1 (1, 1), Cottbus 1, 1 (1, 1), Friedeberg i. Nm. 1, 1, Lebus 2, 2 (1, 1), Züllichau- Schwiebus 3, 3 (3, 3). 8+ Greifenberg 1, 1, Grimmen 1, 1 (1, 1). 9+ Kolberg Stadt 1, 1 (1, 1), Neustettin 1, 1 (1, 1), Stolp 2, 2 (1, 1). 11+ Glay 4, 4 (1, 1), Militsch 2, 2 (1, 1), Namslau 4, 4 (1, 1), Neu- markt 1,-1, Schweidniß 1, 1 (1, 1), Strehlen 1, 1, Trebnit 1, 1, Wohlau 1, 1. 12: Görliß 1, 1 (1, 1), Grünberg 2, 2 (1, 1), Hoyers- werda 3, 4 (3, 4), Löwenberg 1, 1. 13: Neustadt O.-S, 2, 2 (2, 2), Oppeln 1, 1 (1, 1). 143+ Osterburg 3, 3 (1, 1), Stendal 1, 1, 15: Wit- tenberg 1, 1, 24+ Gelsenkirchen-Buer Stadt 1, 1 (1, 1), 26: Bochum Stadt 1, 2 (1, 2). 30+ Gladbah-Rheydt Stadt 1, 1. 35: München Stadt 1, 1 (1, 1), 38: Rothenburg ob der Tauber 1, i, 40: Krum- bach 1, 1 (1, 1). 42:4 Meißen Stadt 1, 1 (1, 1), 43: Grimma 1, 1, 5023 Mannheim 6, 8 (3, 5), Sinsheim 1, 3, Weinheim 2, 2 (2, 2). 5F+ Lauterbach 1, 1, #83; Güstrow 1, 1, Hagenow 1, 1, Wismar 1, 1,

Milzbrand (Anthrax).

72 Arnswalde 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 8: Grimmen l, 1 (1, 1). 14: Burg b. M. Stadt 1, 1, Jerichow II 1, 1 (1, 1), 15 ¿ Mansfelder Seekreis 2, 2 (2, 2), Merseburg 1, 1 (1, 1), 17 2 Pinine- berg 1, 1 (1, 1), 20: Uelzen 2, 2 (2, 2). ‘25: Büren 1, 1 (1, 1), 26: Soest 1, 1, 2834 Obertaunuskreis 1, 1, Oberwesterwaldfreis 1, 1 (1, 1). 30: Mörs 1, 1 (1, 1), Rees 2, 2 (2, 2). 35: Fürsten- feldbrud 1, 1 (1, 1), 374 Frankenthal 1, 1 (1, 1). 42: Freiberg 1, 1 (1, 1), Pirna 1, 1 (1, 1). 52: Sinsheim 1, 1 (1, 1), 53: Gera L T (1, 1), Greiz 1, 1 (1, H! 6072; Vierläandé 1, 141, I).

Tollwut (Rabies).

3: otar rg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Lyck 4, 4, 8+ Camin l, 1. 11: Namslau 1, 1, Oels 1, 1, Waldenburg 1, 2 (davon neu Gemeinden, 1 Geh.), 13: Rosenberg O.-S. 4, 5 (1, 2).

Tollwutverdacht (Rabies).

23: Angerburg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (neu), Stallupönen 3, 4 (1, 2). 32: Johannisburg 2, 2, Ortelsburg 1, 1, 6: Jüterbog- Luckenwalde 1, 1, 72 Osisternberg 1, 1. 104 Schwerin a. W. 1, 1, 11: Namselau 1, 1, Waldenburg Stadt 1, 1 (—, 1). 12: Görliß 1, 1, Löwenberg 1, 1, 132 Hindenburg O,-S. Stadt 1, 1, Kreuzburg O.-S. 1, 1, Ratibor 1, 1 (1, 1), Rosenberg O.-S. 1, 1. 39: Schwein- furt 1, 1 (1, 1), Detmold II 1, 1.

Geflügelcholera (Cholera avium).

20: Harburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 29: Mayen 1, 1, 45: Eßlingen 1, 1 (1, 1),

Saargebiet, anm 1. Juli 1933, Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae): Gaarbrüden Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft. F RCERRE und Schweinepest (Pestis suum): Homburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft,

Am 15, Juli 1933, Geflügelccholera (Cholera avium): Hom- burg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu).

1) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nummer aus ‘der nachstehenden Tabelle

aufgeführt.

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