1933 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Aug 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 ÆK# einsließlich 0,48 Æ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstele SW 48, Wilhelmstraße 832, Einzelne Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung -des Betrages einshließlih des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 HM, einer egeipaltenen Einheitszeile 1,85 #A. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge ind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fett- druck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver- ; merk am Rande) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

(n. 200. Reichsbankgirokonto.

Fuhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich. naa ilung eines Exequatur. Inderziffer der Großhandelspreise vom 23, August 1933. anntmachung über den Londoner Goldpreis. ichtungsurkunde für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ nd Sazung der Gesellschaft „Reichsautobahnen““. anntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 95 es Reichsgeseßblatts, Teil L, und der Nummer 34 des teichsgeseßblatts, Teil IT.

Preußen.

anntmachungen der Regierungspäsidenten in Düsseldorf, Erfurt, Koblenz und Wiesbaden, betreffend die Einziehung hon Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen. tungsverbot.

anntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 54 der reußischen Gesezsammlung.

Amtliches.

Deutsches Nei ch.

Der Herr Reichspräsident hat den Vortragenden Lea jonsrat Wiehl zum Generalkonsul des Reichs in Pres ig ernannt.

Dem Wahl-Konsul von Costa Rica in Bochum, Wilhelm uhne, ist namens des Reichs unter dem 22. August 1933 ; Exequatur erteilt worden.

Die Jndexziffer der Großhandelspreise vom 23. August 1933.

1913 = 100 Ver-

Fndexgruppen änderung 1933

16.August 23. August| in vH

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1. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel . 97,3 Bat C) e o 66,4 Ee TIGUONIN E s e s o 102,2

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Fllttermittckl 83,6 Agrarstoffe zusammen 87,7 Kolonialwaren . « .. 75,6 IT. Industrielle Nohstoffe und Halbwaren. M O e Eisenrohstoffe und Eisen « . Metalle (außer Eisen) « S a Se , Häute und Leder . « F Chêmitalien) ch © . Künstliche Düngemittel . Technische Oele und Fette . Kautschuk / . Papierstoffe und Papier . . Baustoffe Zin C e ani Fudustrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen . TI1. Sndustrielle Fertigwaren. . Produftionsmittel 114,1 114,1 ), Konsumgüter . 112,9 112,9

Industrielle Fertigwaren zu- Ran U 113,4 113,4

Gefamtinderx 94,2 94,2

Am 23. August wies die JFndexziffer der Großhandels- reise gegenüber der Vorwoche keine Veränderung auf. Einem ‘ichten Rückgang der Preise für Agrarstoffe stand eine ge- inge Erhöhung der Preise für in ustrielle Rohstoffe und halbwaren gegenüber. N

Unter den Agrarstoffen haben si die Preise für Brot- etreide und Kartoffeln bei reichlicherem Angebot aus der euen Ernte ermäßigt. Auch die Preise für Mehl und Zucker nd zurückgegangen. An den Schlachtviehmärkten haben sich ie Preise für Schweine weiter befestigt; 1m übrigen waren ie Viehpreise nicht einheitlih. Von den Vicherzeugnissen aben Butter, Schmalz: und Eier zum Teil aus saison- täßigen Gründen im Preis angezogen. Jn der Gruppe Futtermittel waren die Preise für Hafer und Mais niedriger, ie Preise für Kleie und eiweißhaltige Futtermittel höher als 1 dexr Vorwoche. ; / E N

An den Rohstoffmärkten sind die Preise für, Nichteisen- etalle (Kupfer, Blei, Zinn), ausländische Rindshäute, Unter-

DDt O = fa O

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114,6 100,9 | 101,0 53,6 53/4 68,2 68,9 63,9 63,5 102,6 | 102,6 70,2 70/2 1070 P 1007 8,3 8,2 99,7 99,7 104,6 | 104,8

89,4 89,5

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is der, Palmöl, Leinöl, Talg und Kautschuk zurückgegangen.

festigt waren mit Ausnahme von Leinengarn, das tm

*) Monatsdurchschnitt Juli.

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A o Berlin, Montag, den 28. August, abends. Postschectkonto: Vertin 41821. 1933

Preis nachgegeben hat die Preise für Textilien (Wolle, Baumwolle, Baumivollgarn, Fute), Schrott (Westdeutsch- land), Gußbruch (Berlin), Sqnittholz (Berlin) und für Dachpappe. Bei den industriellen Fertigwaren hielten Preisgerhöhun- gen sich die Waage. Berlin, den 26. August 1933. Statistisches Reichsamt, B D Pader

Bekanntmachung

über den Londoner Goldprets Lem Verorcdnungvom 10. Oktober 1931 z rung der Wertberehnung von und sonstigen Ansprüchen, die au (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. August 1933 für eine Unze Feingold « « « « «- . «. = 128 sh 84 d, in deutshe Währung nah dem Berliner Mittel- furs für ein englishes Pfund vom 28, August 1933 mit RM 13,49 umgerehnet . « = RM 86,3137, s ein Gramm Feingold demnach « « « = pence 49,6968, n deutsche Währung umgerechnet . « « « = RM 2,79112, Berlin, den 28. August 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

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Exrrtchtungs8uxkundeo - für das Unternehmen „Reichsautobahnen“.

Durch das Reichsgeseß vom 27, Funi 1933 (RGBI. Il S, 509) is die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ermächtigt worden, zum Bau und Betrieb eines leistungsfähigen Netes von Kraftfahrbahnen ein Zweigunternehmen zu errichten, welches den Namen „Reichsautobahnen“ trägt. Die Begründung der Reichsvegierung zu diesem Gese besagt: „Die Führung auf dem Gebiet der Reichsautobahnen is}t der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zugedacht, weil der Streit u en Schiene und S leßten Endes nur dadurch

eizulegen ist, daß der gesamte gewerbliche Güterfernverkehr

einheitlicher Leitung unterstellt wird. Jun dieser Richtung ist das vorliegende Gese ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der T lbitéadige [19 zu gewährleisten, ist das Unter- nehmen als selbständige juristishe Person de öffentlichen Rechts begründet, dessen Verwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn- Gesellschaft übernimmt,“

Demgemäß errichtet die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft am heutigen Tag auf Grund des Reichsgeseßes vom 27. Juni n als Zweigunternehmen die Gesellschaft „Reichs3auto-

ahnen“.

Gleichzeitig stellt die Deutsche E E E im Einvernehmen mit der Reichsregierung der Gesellschast „Reichsautobahnen“ den Betrag von 50 Millionen Reichs- mark als Grundkapital zur Bérilicaina,

Gemäß § 2 der 1. Verordnung zur Durchführung des Gee über die Errichtung eines Unternehmens „Reichs- autobahnen“ vom 7. August 1933 hat die Deutsche Reichs- bahn-Gesellshaft im Einverständnis mit dem Generalinspektor B das deutsche Straßenwesen und mit Genehmigung der

eihsregierung die beiliegende Sazung für die Ge - sellschaft „Reichsautobahnen“ erlassen, die heute in Kraft tritt.

Berlin, den 25. August 1933.

Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. Der Verwaltungsrat: C. F. v. S iemens, Der Generaldirektor: Dorpmüller.

S Die anliegende, von dexr Deutschen Reichsbahn-Gesell- schaft im Einverständnis mit dem Generalinspektor für das deutsche. Straßenwesen am 10. August 1933 crlassene SazgungderGesellschaft,Reichsautobahnen“ wird genehmigt. : Berchtesgaden, den 22. August 1933. Der Reichskanzler. Adolf Hi tlEr. Der Reichsverkehrsminister. Frciherxrxvon Elÿ:

Sayung der Gesellschaft „Reihs8autobahnen“. Errihtüntg Ft ä.

Li Nach dem Reichsgeseß vom 27. Funi 1933 (RGB. II S. 509) hat die Deutsche Reichsbahn-Gesellshaft die Gesellschaft „Reichsautobahnen“ errichtet. Die Errichtungsurkunde vom 25. August 1933 ist im Reichsanzeiger Nr. 200 und im Reichsministericklblatt veröffentliht worden.

Aufgaben der Gesellschaft.

d.

Aufgaben der Gesellschaft sind Bau und Betrieb öffentlicher Kraftfahrbahnen nah dem Gese vom 27. Juni 1933 sowie dié Ausführung der damit zusammenhängenden oder dadurh vers anlaßten Geschäfte.

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Organe der Gesellshaft „Reichsautobahnen“ sind: der Vers

waltungsrat und der Vorstand.

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4.

Der Verwaltungsrat wird nah § 3 Absay 2 der Verordnung der Reichsregierung vom 7. August 1933 bestellt.

Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bil- den. Er seyt die Geschäftsordnung für sih und für die Auss- schüsse fest.

5.

Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu überwachen und über alle wichtigen oder grund- tan Fragen oder solhe von allgemeiner Bedeutung zu ent-

eiden.

Der Verwaltungsrat bestimmt, inwieweit ihm Angelegen= heiten zu unterbreiten sind, die einer Mitwirkung oder Genehmis- gung der Reichsregierung unterliegen. Er kann jederzeit vom Rede Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft ver- angen.

Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes.

Der Verwaltungsrat wählt jährlih einen oder zwei stellver- tretende Vorsizende, Wiederwahl ist zulässig.

Die Beschlüsse werden mit e Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstßenden dên UUSs5- chlag. Zst ein Mitglied bei einer Sißung am Erscheinen ver- T d f kann es durch Einschreibebrie# oder Drahtnachricht eine Be ugnisse einem anderen Mitglied übertragen. Leßteres exhält dadurch auch das Stimmrecht des verhinderten Mitglieds.

Die Reichsregierung kann einen oder mehrere ständige Ber- treter bestellen, die berehtigt sind, an den Sißzungen des Ver- waltungsrats und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Der General- inspektor für das deutshe Straßenwesen hat das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen oder sih dabet vertreten zu lassen.

Ueber die Sißungen des Verwaltungsrats ist eine Nieder- {rift aufzunehmen. Sie ist der Deutschen Reihsbahn-Gesellschaft in einer Abschrift mitzuteilen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind zur unbedingten S über die Angelegenheiten der Gesellschaft ver- pflichtet.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können jederzeit durch eine riftli e Erklärung ihr Amt niederlegen. Verliert ein Mitglied die Fähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet, so vers liext es ohne weiteres seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrate.

Beim Ausscheiden eines Mitglieds während seiner Amtszeit ist binnen einer Frist von drei Monaten sein Nachfolger zu be- stellen. Dieser wird für die Zeit der Amtsdauer des Mitglieds ernannt, an dessen Stelle er tritt.

Vorstand.

8.

Der Vorstand wird nach § 3 Abs. 3 der Verordnung der Reichsregierung vom 7. August 1933 bestellt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Gesellschaft s{hließt mit den Mitgliedern des Vorstands (Direktoren) und mit ihren Stellvertretern soweit ie niht Reichsbeamte sind namens der Gesellschaft die Ans tellungsverträge. Für den Widerruf der Anstellung gilt § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 7. August 1933; der Anspruch auf e Vergütung wird durh den Widerruf nicht 2es- rührt.

Der Vorstand trägt für die Geschäftsführung der Gesellschaft die Verantwortung. Er führt die Geschäfte unter der Aufsicht des Verwaltungsrats und hat diesem allmonatlih über den Stand und über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu berichten.

9;

Der Vorstand ist an die Vorschriften dieser Geschäftsordnung und an die Beshlüsse des Verwaltungsrats gebunden.

Die Mitglieder des Vorstands dürfen für die Dauer ihrer Tätigkeit im Dienst der. Gesellschaft eine andere entgeltliche oder unentgeltliche (auch ehrenamtlihe) Tätigkeit nur mit vorheriger Genehmigung des Vorcsißenden des Verwaltungsrats der Gesell- schaft „Reichsautobahnen“ ausüben.

Vertretungsberechtigung. 10;

Dex Vorstand vertritt die GesellsHaft gerihtlich und außer- gerichtlich. Erklärungen sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie entweder von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von einem Vorstandsmitglied und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied abgegeben werden.

Soweit Reichsbahnstellen Geschäfte der Gesellshaft in deren Namen führen (Punkt 13), gelten für die Zuständigkeiten, für die Vertretungsberehtigung und für die Form der Zeichnung die bsi der Deutschen Reichsbahn -Gesellschaft maßgebenden Vorschriften sinngemäß.

Kapital und Geldbeschaffung.

Ul. __ Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt bei ihrer Er- rihtung 50 Millionen Reichsmark. Die Aufnahme von Anleihen

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B RABT S H Ee ba E E

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