1919 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

6 13.

Zuwiderband!urg-n geaen die VorsLriften dieser Verordnung werden noch § 80 Abs. 1 Nr. 4 der Reichégetreideordnung für die Ernte 1919 bestraft.

14.

S Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1919.

Der Reichsernährungsminister. J. V.: von. Braun.

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V eranntmaGUng,

betrefffend die Ueberlassung ausländischer Wert- papiere an das Ne ich. /

Vom 21. Juni 1919.

Auf Grund der Verordnng über avslöndisbe Wert- papiere vom 22. März 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 260) in der Fassung dos Geseßes vom 1. März 1919 (Neichs-Besebl. S 264) wird im Ansch!uß an die Vorschrist des § 3 der Befkannt- machung, betreffend bie Ueverlossunqg auéländischer Wertpapiere an das Reich vom 26. März 1919 (Reichz3-Gesezbl. S. 333), hiermit angeordnet: §

8 1,

Die in dem anliegenden Verzeichnis aufgefbrten, im § 1 der Bekanntmachuna vom 26, März 1919, betreffend die Ueberlassung auéländisher Wertpapiere an das Nei (Netihs-Geseßbl. S. 333), bezeichbneten Wertpapiere werden, soweit fie fih im Inlande befinden, vom Neich käuflich übernommen. Sie sind einer im Inland ansässigen Bank oder Bankfirma in der Zeit vom 25. Junt his 9. Juli 1919 i Übergeben. Mit der Ueberaabe geben die Weitpaviere in das igentum des Meichs über. Der Handél “n diefen “Wertpapieren bleibt ‘verboten; vom Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ab ist auch die Pfändung und Verpfändung dieser Wertpapiere verboten.

A Die Vorschriften der §8 4—14 der Bekanntmachung vom 26. März 1919 betreffend die Ueberlassung ausländischer Wertpapiere an das Neich (Neichs-Gesezbl. S. 333), finden Anwendung. Hinsichtlih der übrigen auf Grund des § 3 der Bekannt- machung vom 26. März 1919 angemeldeten Wertpapiere bleibt die Enticheidung, ob das Neich ‘die Wertpapiere erwirtt oder: freigibt, vorbehalten. s S 4.

a gu Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in raft.

Berlin, den 21. Juni 1919.

Der Re:ch8minister der Finanzen. S N. Dr Mad è x.

Verzeichnis der zu übernehmenden ausländischen festverzinslichen

Wertvapiere. L 2. i S s a M “us Abschlag- Einheitsbetrag M i gl (S er Stüd Zins- | Einheits- De Ms \hein betrag laut Nr. zum Syolte 3 X11. Argentinien. 92, 1.34 /9/0 Provinz Buenos Atres Anl. y. 1906 L 20,.— = M 408.—| 1, 1.20] 4 290.— 93.45% abg. Proviiz Buenos Aires Anl. v. 19088... .1220— = M 408.— | 1. 10. 19 | 4 320.— 914. 144% Provinz Buenos Aires Anl. v. 19104L 20.— = H 408.—| 1. 10. 19 | 46 300.— X111, Serbien. 95.1 4 9% amort. Serbische : A°l ibe von 1895 . |Fr. 500 = # 405.—| 1. 1.20 |# 360.—- 96. 142 0/7 stenerfreieSerb. Goldanleihe ». 1909 |[Fr. 500 = # 400.—| 1. 12.19 | M 380. X1V. Holland. 97.13% Holländische Stagtsanleihe y.1596 [Fl. 100 = M 170.—| 1. 9,19 | #4 210.— 98. 13/9/)0 Holl. Communal Credit-Lose v. 1871 Fl. 109 = # 170.—| 15. 2/20 | #4 240.—

Einzuliefern sind ferycr die Stücke aus der deutsden Verlosung von der auf Neicb?-Geseybl, S. 338 unter Nr. 72 aufgeführten : 59% 1908 Gbincs | Tient\ Pukow E. Anl. [L 20.— = # 408.—| 1. 10. 19 | 4 410.—

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep- tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl S. 603), haben wir dem Fleischermeister Karl Buchert, hier, Markt Nr. 32, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fleisch und Fleishwaren sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen ‘Handel wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Herbst, den 2. Juni 1919. Der Magistrat. Weidholdt.

Die von heute ab zur Ausaabe gelangende Nummer 116 des Neichs-Geseublatts enthält unter

Nr 6895 eine Verordnung über die Preise von Schlacht- rindern vom 17 Juri 1919 und unter

Nr. 6896 eine Verordnung über den Saatgutverkehr mit Bratgetreide und Gerste vom 20. Juni 1919. |

Berlin W. 9, den 21. Juni 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Provinzialschulrat Dr. Max Siebourg in Berlin zum Oberregierungsrat er- nannt.

þ : Finanzministerium. Hu besegen sind: die Katasterämter Gersfeld, Guben, :

irs{hbera I1, Culm, Pillkallen, Jauer, und v E Regierungslandme fferstelle in QOsnabrüt,

Minifterium lr EaudwirtiGat, Domänttu und Forsten. __ Der Oberingenieur Dr. Karl Vormfelde in Halberstadt ist zum ordentlichen Professor für Physik und Maichinenkunde an der Landroirtsc(afilichen Akademie in Bonn-Poppelsdorf ernannt worden. Die Oberförsterstelle Warnow im Negierungsbezirk

Stettin ift zum 1. November 1919 zu beseyen.

E ; Bewerbungen müssen bis zum 1. August d. J. eingehen.

Ministerium für Handel und Gewerb e.

Der Gewerbeassessor Heidecker in Merzig ist zum Ge- werbeivspektor ernaant worden.

Dem Gewerbeassessor Fischer in Hirschberg i. Schl. ist die planmäßige Stelle eines Hilfsa?beiters bei der Gewerbve- inspeftion Hirschberg i. Schl. verliehen roorden.

Der Gewerbeinspektor Schalk in Potsdam ist zum 1. Juli d. Js. nah Küstrin a. O. vers:t uzäd mit der Verwaltung der dortigen Gewe-beinspeftion beauftragt worden.

Der Gewerbeassessor Grott in Berlin is zum 1. Jali d. Js. noch Potsdam verseßt und mit der Unterstüßung des dortigen Neaterungs- und Gzwerberats beauftragt worden.

Der Seefahrcivorschullehrer Wurmb in Danzig ist zum Seefahrtschullehrer ernannt worden.

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Beltanntmaqgux4 q.

Bei dem Berggewerbegeriht zu Saarbrücken ist der Land- gerichisrat Prüfner daselbst zum Vorsißenden ernannt und zugl-ih mit dem Vorsiß der Kammer Saarbrücken dieses Ge- richts betraut worden.

Berlin, den 18. Juni 1919.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A: Mou.

Ministervum für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Dem Oberregie'ungsrat Dr. Max Siebourg in Berlin ist die Stelle als Direktor des Provinzialschulkollegiums in Koblenz übertragen worden.

Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Kurt Wolzendorff in Königsberg i Pr. ist zum o! dentlichen Pro- féssor in der reh!s- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg,

der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Unive! sität in Greifswald Professor Dr. Günther Facoby zum außerordentlihen Prof-ssor in derselben Fakultät und

der bisherige P! ivatdozent in der philosophi’chen Fakultät der Universität in Marburg Professor Dr. Franz Arthur S hu lze zum außerorden!lichen Professor in derselben Fakullät ernannt worden.

BVBotranntma Mun.

Auf Grund der VBekanntmacdbung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schlächter Fri Höche, Berlin, Utrehhterstr. 4, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen- ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 16. Juni 1919. Landetpolizeiamt beim S ‘aatskemmissar für Volksernährung. N, : Io DHT e.

Bea n nt ma Q Ung

Der Schneider und Händler Nudolf Felzmann in Sommer- feld hat sih als unzuverlässig in bezug auf den Handel mit Lebens- mitteln erwiesen. Wir haven ihm daher den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, untersagt.

Sommerfeld, Bez. Frankfurt a. O., den 14. Juni 1919.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Bu \chckch.

Dea nrn tmaMu n Da dem Handel?mann Paul Naschdorf, Gottesberg, Scles., Landeshuterstraße 3, der zum Handel mit Schuhwaren nölige Erlaubnis\chein fehlt, wird demselben wegen fortgeseßter UÜeber-

schreitung der Höchstpreise, auf Grund der Verordnung vom 283. 9.

1915 (Neichs-Ge)eßbl. S. 603),

waren hiermit untersagt. Waldenbu1g, den 14. Juni 1919.

S Bit Ho ffimann,

der Handel mit Schuh-

Der Landrat.

Nichtamtliches,

Deutsches Reich.

Der Präsident des Neichsministeriums Bauer hat laut Meldung des „Wolffschen Teleg!aphenbüros“ im Namen der Reichsregierung aestern nacbmittag durch den (Gesandten von Haniel tn Versailles folgende Note zugleih mit dem Abstimmungs8ergebnis der Nationalversammlung über die Vertrauensfrage überreichen lassen:

Die MNegierung der deutschen Republik hat von dem Augenblick an, wo ihr die Friedensbedingungen der alliierten und assoziierten Regierungen bekannt gegeben wurden, keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie in Uebereinstimmung mit dem ganzen deutschen Volke diese Bedingungen als im shroffen Widerspruch mit der Grundlage be- findlih ansehen muß, die von den alltierten und assoziierten Mächten einerseits und Deutschland andererseits völkerrechtliß verbindlich für den Frieden vor dem Abschluß des Waffenstillstandes an- genommen worden war., Sie bat unter Berufung auf diese zrotschen den Verhandlungsteilen vereinbarte Nechts8grundlage und unter offener Darlegung der Verhäl1nisse in Deutschland nichts unversucht gelassen, um zu unmittelbarem mündlichen Metnungsaustaush zu gelangen, um derart eine Milderung der unerträglih harten Be- dingungen zu erwirken, die es der Regierung der deutschen Republik möglih machen sollte, den Friedensv: rtrag vorbehaltles' zu unter- zeihnen und seine Durhführung zu gewähileisten.

Diese im Interesse des ‘Weltfriedens und der Völkerversöhnung unternommenen Versuche der Regierung der deutschen Republik sind an ‘dem starren Festhalten an den Friedensbedingungen ge!cheitert. Weitgehende Gegenvorschläge der deutschen Delegation fanden nur in einzelnen Punkten Entgegenkommen. Die gewährten Erleichte-

S Ea arr a s

rungen vermindern die Schwere der Bedingungen nur in geringem

Maße. Die alltierten und ossoztierten Rcegiervngen baben die Ne gierungen der deuts{chen Nevublik dur ein am 23. Iuni ablaufendes3 Ultimatum vor die Entscheidung gestellt, den von ihnen vorgelegten Friedenévertrag zu unterzeichnen oder die Unterzeichnung zu ver- weigern. Für den leßteren Fall wude ein völlig wehrloses Volk mit der zwangsweisen Auferlegung der geforderten Friedensbedingungen und der Vermehrung der {weren Lasten bedroht.

Das deutsche Volk will niht “die Wiederaufnahme des blutigen Krieges, es will gufribtig einen dauernden Frieden. Es Hat feine andere Macht in der Hand als die Berufung auf das ewige un- veräußerlihe Recht eines selbständigen Lebens, das, wie allen Völkern, fo au dem deutschen Volke zusteht. Die Negierung der deuten

Republik kann diesem heiligen Necht des deutshen Volkes durch Anwendung von Gewalt keinen Nachdruck verleihen, sie

kann nur auf die Unterstüßung durch das Gewissen der Mensch- bee Ven. Nen Boll, au leine er allnerien uno assozüerten Mächte, wird dem deutshen Volke zumuten, einem Ftledenstnstrument aus innerer Ueberzeugung beizustimmen, durch das lebendige Glieder vom Körver des Deutschen Reiches ohne Befragen der in Betracht kommenden Bevölterung losgelöst, die deutsche Staatshoheit dauernd verleßt 1nd dem deutshen Volke unerträglicbe wirtschaitlihe und finanzielle Lasten auferlegt werden sollen. Die deutsche Negierung hat aus den im Often abzutretenden Gebieten leidenshaftlihe Kundgebungen der Bevölkerung erhalten, daß fie sih einer Abtrennung dieser größtenteils \eit vielen Jahr- hunderten deutschen Gebiete mit allen Mitteln widerseßen werde. Die deutsche Negierung fièht sch daber genötigt, alle Ver- antwortung für etwaige Sclwierigkeiten, die sih aus dem Widerstand der Bewohner gegen ihre Lo4lösung von ‘Deutschland ergeben fönnen, äbzulehnen. Wenn die- Regierung der deutschen Republik gleihwohl bereit ift die Forderntng der Alliierten unter nahßtehendem Vorbehalt zu unterzeichnen, so geschah dies nicht aus freiem Willen. Die Regierung der deutschen Nepublik erklärt feierlich, daß ihre Haltung dahin zu verstehen ift, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volk einen neuen ‘Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Beseßung deutshen Gebiets, entseßlihe Hungersnot für Frauen und “Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen. Das deutsche Volk erwartet in Ansehung der gewaltigen Lasien, die es übernehmen muß, daß sämtliche deutsche Kriegs- und Zivilgefangene mit Beginn vom 1. Juli an in ununterbrochener Folge und in kurzer Frist zurück- g*geben werden. Deutschland hat die feindlidden Kriegsgefangenen in zwei Monaten zurücgeführt.

Die Negierung der deutschen Republik verpflichtet fi, die Deutschland auferlegten Friedensbedingungen zu erfüllen. Sie will ih jedoch in diesem feterlihen Augenblick mit rüchaltloser Klarheit

L

äußern, um jedem Vorwurf einer Ünwahrhaftiäkeit, der Deutschland

jeßt oder später gemacht werden könnte, von vornherein entgegenzutreten. Die auferlegten Bedingungen übersteigen das Maß dessen, was Deulshland tatsächlich leisten fann. Die Regierung der deutshen Nepublik fühlt sh

daher zu der Erklärung verpflichtet, daß se alle Vorbehalte macht und jede Verantwortung ablebnt gegenüber den Folgen, die über Deutschland yzrhängt werden könnten, wenn die Undurchführ- keit der Bedingungen auch bei \{ärfster Anspannung des deutschen Leistnngsvermögens in Erscheinung treten muß. Deutschland legt weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung, daß es den Artikel 231 des Friedensvertrages, der von Deutschland fordert, sich als alleinigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen kann und durch seine Unterschrift nicht deckt. Daraus folgt ohne weiteres, daß Deutschland es auch ablehnen muß, die Ableitung der ihm aufgebürdeten Belastung aus der ihm zu Unrecht zugeshobenen Urhebershaft am Krtege anzuerkennen. «Gbenfo wenig fann es ein Deu! scher mit setner Würde und Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen Deutschland z'gemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von ben allitierten und afsoüierten Mächten der Verleßung internationaler Gefeze und ter Vornahme von Handlungen gegen d'e Gebräuche des Krieges bezichtigt werden, den alliterien und assoziierten Mächten zur Aburtceilung auszuliefern.

Weiter legt die Negierung der deutschen Republik entschieden Verwahrung ein gegen die Wegnahme des geiamten deutschen Kolonialbesißes und die hierfür gegebene Begründung, die Deut|ch» land die Befähigung zur kolonialen Betätigung dauernd abspricht, obglei das Gegenteil feststeht und überdies in den Bemerkungen der deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen un- widerlegbar nachgewiesen ist. Die Regierung der deutschen Ne- publik nimmt an, daß es den alliierten und assoziierten Ne- gierungen erwünscht ist, daß sie offen gesprochen hat, offen sowobl, was ihren guten Willen als auch ihre Vorbehalte angeht. Sie glaubt daber unter Hinweis auf die Zwangslage, in die die Forde- rungen der Alliierten das deutsche Volk verseßen, eine Zwangslage, wte sie drückender und fo!gens{hwerer einem Volk noch nicht auferlegt! worden ist, und unter Berufung auf die ausdrückliche Zusage der alliierten und assoziierten Regierungen in ihrem Memorandum vom 16. Juni 1919 berecktigt zu sein, folgendes billige Ersuchen an die alliierten und assoziterten Negierungen zu richten, in der Erwartung, daß die alltierlen und assoziierten Megterungen die nachstehende Gr- flätung als wesent!.chen Bestandteil dés" Vertrags ansehen werden:

„Innerhalb zweier Jahre, vom Tage der Unterzeichnung des Ver-

trages ab gerechnet, werden die alliierten und assoziierten Megierungen den gegenwärtigen Vertrag dem Hohen Nat der Mächte, jo wie er vom VöUerbund nah Artikel 4 eingesetzt ist, zwecks Nachprüfung unterbreiten. Vor diesem Hohen Nat follen die deutschéèn Bevoll- mächtigten diejelben Nehte und Vorrechte genießen, wie die BVer- tretec der anderen kontrahierenden Mächte des gegenwärtigen BVer- trages. Dieser Rat soll über die Bedingungen des gegenwärkigen Vertrages entscheiden, die die Nechte der Selbstbestimmung des deutihen Volkeë beeinträchtigen, eben)o wie über die Beslimmungen, dur welche die freie gleihberechtigte wirtschaftliche Entfaltung Deutschlands behindert wird.“

Die Megierung der deutshen Republik gibt hiernach die in dem Schreiben vom 16. Juni 1919 geforderte Erklärung ihrer Zustim- mung in folgender Form ab: :

„Die Negierung dec deutschen Nepublik ist bereit, den Friedens- vertrag zu unterzeihnen, obne jedo damit anzuerkennen, daß das deutshe Volk Urheber des Krieges sei, und ohne eine Verpflichtung zur Auslieterung nach Artikel 227 bis 230 des Friedensvertrages zu übernehmen.“ .

Bauer, Ministerpräsident.

t amit

Wie die Deutsche Waffenstillstandskommission berichtet, ist nach Mitteilung der französishen Besazungsbehörden der Ver- kehr mit dem hate ten Gebiet vorläufig au] gehoben worden.

Der Kriegsminister Reinhardt hat. an den Reichs- präsidenten Ebert, wie „Wo!ffs Telegraphenbüro“ rieldet, ein Schreiben gerichtet, in dem er darauf hinweist, daß ihm das Vertrauen des Reichspräsidenten durch die Berufung in das Reichsministerium als Mitglied mit beratender Stimme die Möglichkeit gegeben habe, am Wiederaufbau unseres Vater- landes mitzuwirken. Der Kriegsminister weist dann aber weiler darauf hin, daß durch die Wandlung und Umbildung des Reichsministeriums er sich der Ueberzeugung nicht entslagen könne, daß, ohne die Einschränkungen in ihrer hohen Bedeutung zu unterschäzen, auch dann noch die Gefahren der Zue stimmung für das Wohl unseres Volkes und für die endgültige Herstellung des Weltfriedens größer sind, als diejenigen einer

Äblehaung, in der er den ehrlichen und würdigen Ausdru

der allgemeiren Ueberzeugung von der Unerfüllbarkeit und Un- ausführbarkeit des Ve1trages sieht. Er hittet unter diesen Umiänden, ihn aus der Zohl der Mitglieder des Reichs- ministeriums aus\ceiden zu lassen, wobei er seine mitberatende Tätigkeit auf den Wunsch des Reichspz äsitenten und im Ein- vernehmen mit der preußischen Staotsregierung bereitwilligst weiterführen wolle, jolange er noch das Amt ‘des preußischen Kriegsministers-zu verwalten habe.

Der Reichepräsident Ebert hat mit folgendem Schreiben geantwortet :

Weimar, 22. Juni 1919. Sehr geehrter Herr Kriegsminister!

Den Gründen jawlicher Art, die Sie, Herr Kriegsminister, zu dem Wunsche Nen das Verhältnis als Mitglied des Neichs- ministeriums autdrüccklih gelöst zu fchen, kann ich mich nicht ver- schließen. Ich will diesem Wunsche hiermit gern Nehnung tragen und Ihnen zugleih namens der Reichsregierung für Jhre biéherige ZTâättgkeit „meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Ih möchte aber Nachdruck legen auf Ihre Bereitwilligkeit, die beratende MNolle im Neichskabinett als früherer Kriegsminister fortzusetzen, und bitte Sie daher, an den Sitzungen des Ministeriums weiter teil- zunehmen. Ich bezweitle nicht, doß das von Ihnen gegebene Beispiel der Weiterführung der gemeinsamen Arbeit, unter selbstverleugnender Zurückstellung persönlicher Bedenken, in der Armee, der jeßt so außer- ordentliche Pflichten der \{chwersten Selbstentsagung auferlegt werden müssen, einen allgemeinen Nachhall finden wird.

In vorzüglicher Hochachtung ergebenst Ebert.

_Amilicherseils wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit- geteilt, daß die in verschiedenen Blättern vom 22. Juni ver- öffentlichte Nachricht, die Mehrzaßl der in Weimar im Schloß Bilvedere versammelten Führer der Freiwilligen- Truppen habe sich für Unterzeihnung des Frtedens- vertrags ausgesprochen, unrichtig ift.

Der Chef der Admiralität Konteradmiral von Trotha läßt autdrüdlih erflären, daß er sih ebenso wenig wie die Führer d?r freiwilligen Truppen in Weimar für die Unterzeichnung des Friedens ausge\prochen hat. Jnsbeiondere hat er eberiso wie die anwesenden Generale die entehrenden Forderungen des VertragSsentwurfss als unanneh mbar bezeichnet.

Vertreter des NReichsverbandes deutscher Unteroffiziere überreichten gestern dem Reichswehr- minister cine Kundgebung mit dec Bitte, sie der Reichs- regierung zu übermitteln. Diese Kundgebung richtet fich gegen ‘die Forderung der Entente auf ‘Aus- lieferung des ehemaligen Kaisers und gewisser angeblich \c{uldiger Persönlichkeiten. Sie bittet gleichzeitig, die Negierung möge Schritte unternehmen, die geeignet sind, eine Umbildung aller derjenigen Punïte des gegnerishen Friedensvertrages tfi alda welche die Verleßung der deutschen Ehre ordern.

Die in Weimar versammelten finanziellen und wirt- \chaftlihen Sachverständigen der Friedensdele- gation haben, wie „Wo|fffs Telegraphenbüro“ meldet, infolge der Stellung der neuen Regierung ur Friedensfsrage sämtlich ihre Mandate niedergelegt. Es sind dies die Herren: Wilheim Bevkenberqg, Wilhelm Cuno, Louis Hagen, Philipp Heineken, Ewald Hilger, Georg Lvebsen. Carl Melchior, Emil Georg v. S1auß, Franz Urbig, Mox Warburg, Otto Wied- feldt, F. H. Witthoefft.

In der endgültigen Anl(wort, in der die Entente sämlliche deutscen Fiiedensvorschläge abgelehnt und ihre Bedingungen wiederholt hat, fintet sich, wie dem „Wolssschen Telegrapten- büro“ von zuständiger Seite mitgeteilt wird, in bezug auf das Saargebiet, genau wie in der ersten Note der Entente die Behauptung, die Bevölkerung des Saargebiets sei

eine gemisht1e. De Entente scheint auf dém Standpunkt zu slehen, daß eine Lüge dadurh, daß sie sie immer - wiederholk, zu einer Wahrheit witd. In „der Tat, eite guáßere Unwahrheit ls e,

daß im Saargebîet cine gerni\h!e Bevölkerung vorhanden sei, kann man sih \ck@wér denkin. Jn der deutshen Antworinote findet si bereits die sehr richtige Feststellung, doß ra der Volkszählung des Jahres 1918 von den ungefähr 600 000 Ein- wohnern des Saargebiets nur 100 der Abstammung und Sprache nah Franzosen sind, und tas sind Zugezogene, keine Eingeborenen.

Der Versuch der Fianzosen, das Saargebiet als einen Teil Lothringens auszugeben, is bckanntlih traurig ge- \cheitert, nochdcm die maßgebenden Bläiter Elsaß-Lothringens bei jeder Gelegenheit feierlih erflärt haben, die Saarbewohner wären weder Elsässer noch Lothringer, und sie, deren französisches Empfinden fattsam bekannt sei, verbäten es sich aanz entschieden, mit den Siokpreußen an der Saar auf eine Stufe gestellt zu - werten. ersichtlich, moraus denn diese Bevölkerung an der Saar ge- mischt sein soll: sie is in Wirklichkeit so rein deutsch, wie nur irgendein Teil des Deutschen Reiches sein kann.

Die Frarzosen haben täglich Gelegenheit, fich davon zu überzeugen, wie sehr die Bevölkerung an der Saar in Ge- sinnung, Sprache und Gewohnheiten deutsch ist. Kein Mensch versteht dort frarzösisch, und die Franzosen haben von der Unkenntnis der franzöfishen Sprache auf Seiten der -Be- völferung {hon mehr als einmal Nußen zu ziehen versucht, indem sie zum Beisp'el den Bergarbeitezn ein in fran- zöstscher Sprache verfaßtes Schriflsüück vorlegten, welches an- geblich eine Vitte um Befreiung der verschickten Atbeilsgenossen enthalten sollte. - Die Bergleute, von ‘deren natürlich kein Mensch französish verstand, unterzeichneten ver- trauensselig das Schriftstück, und erst später kam durch einen Zufall heraus, daß es neben einer derartigen Bitte auch ein Gesuh um Aufnahme in den französischen Staatsverband ent- hielt. Ueber flüssig zu sagen, daß daraufhin sofort alle Arbeiter ihre Unterschriften zurückzogen.

Beim Krieg8wministerium laufen häufig Beschwerden über angebliche Mißstände bei dem Verkauf von Heere8gut ein. Es wird erneut darauf hingewiesen, däß die Verwertung entbehrlihen HeereSguts aus chließlich dem Reichs- verwertungs3amt zusteht, das dem Reichsschaßzministerium unterstellt ist. Das Kriegsministerium hat auf die Art der Verwertung keinerlei Einfluß. Beschwerden und Anfragen sind daher zur beschleunigten Erledigung an das Reichsverwertungs- amt unmittelbar zu richten,

Es ist also wirklih nicht recht

Preußen,

Die Pressestelle des Reichs- und Staatskommissariats für Schlesien und Westposen teilt dem „Wolffshen Telegraphen- büro“ zufolge mit, daß in den leßten Tagen wiederum hoh- verräterishe, auf. die Lostrennung Schlesiens und Wejt-

osens von Preußen und dem Reicve gerichtete Be- trebungen zutage getreten sind. Jusbesondere isk es -diesmal ein „Ostdeutshes geheimes Komitee“, -das durch

die Verbreitung eines Schreibens zur Schaffung einer eigenen Ostregierung und damit zum Höchverrat auffordert. Der Neichs- Und Staatskommissar für Schlesien und Westposen, Otto Hörsina, hat daher die Staatsanwaltschasten aller Landgerichlsbezirke des ihm unterstellten "Gebiets beauftragt, \ófort die erforderlichen ‘Ermittlungen anzustellen und Straf- verfahren wegen Hochverrats gegen Unbekannt zu eröffnen,

r miar ee art

Für diejenigen Personen, sür die ein Anspruch auf Pensionsgebührnisse nah dem O. P. O. besteht, können vom 1. Januar 1919 ob bei schweren Entstellungen des Ge- ichs, bei Verlust der Zeugungs8organe, bei Verl'st oder Er- blindung eines Auges (ohne Rücksicht auf den Zustand des anderen Auges) Zuwendungen in Höhe der einfachen Ver- slümmelungszulaae aewährt werden. Die entsprehende Ver- fügung ist im A.-V.-Bl. 19 Seite 452 unter Nr. 775 abgedrudckt. Anträge sind an die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums zu richten.

Oldenburg.

Laut Meldung des „Wolfischen Telegraphenbüros“ ift der demokratische Abgeordnete Theodor A Rer fg zum Ministerpräsidenten, der bisherige Minister Graepel zum Minister für Justiz, Kirche und Schule, der Zentrums- abgeordnete Dr. Driever zum Finanz- und Handelsminister und der Mehrheilssozialist Abgeordneter Julius Meyer- Nüstringen zum Minister für soziale Fürsorge und Verkehr gewählt worden.

SBDéesterreich.

Im Kreigarbeiterrat erklärte im Laufe ‘der Er- öterung über die Wiener Vorfälle am 15. Juni der Prä- sident Seitz, wie das „Korrespondenzbüro“ meldet:

Die Sozialdemokraten könnten die Verantwortung für die Auf- richtung einer Nätediktatur heute nit übernehmen. Er wies darauf hin, ‘daß die Sozialdemokraten die Anwendung von Gewalt immer verabscheut hätten, und richtete an die Kommunistenpartei die Auf- forderung, von Gewalt gleichfalls abzusehen und sich der Mehrheit unterzuordnen.

Der Kreis3arbeiterrat nahm eine Entschließung an, die die fommunisiishen Putshe aufs \{ärfste mißbilligt und die ge- troffenen Vorsichtsmaßregeln für durchaus berechtigt erklärt.

Ungarn.

In einer Verordnung des Volkswirtschaftsrats wird dem „Ungarischen Telegraphen-Korrespondenzbüro“ zufolge ver- fügt, daß alle Erfindungen, die bisher Fab rikgeheimnisse darstellten, sowie alle Geheimverfa hren von nun ab in sämt- lichen Betrieben in nußbringender Weise zur Ersparung von Material und Arbeitskraft ausgenußt werden sollen. Hierbei erhalten die Erfinder und ihre Mitarbeiter eine entsprechende Prämie. Die Verordvung macht es den Produktionskommisjaren der Betriebe zur Pflicht, dem Volkswirischaftsrat von den Erzeugunas8geheimnissen ihrer Betriebe Mitteilung zu machen, damit diese in das Eigentum der NRäterepublik übergehen, die für den Schuß der Erfindungen im Auslande entsprechend sorgen wird. Eine weitere Verordnung des Volfswirtschaftsrats enthält Bestimmungen über die neuen Richtlinien des Patent - wesens. Danach siellt jede Erfindung von Angehörigen der ungarischen Räterepublik das Eigentum der Räterepublik dar. Der Erfinder erhält eine materielle Belohnung im Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Nußen seiner Erfindung. Doch ist dafür gesorgt, daß auch jène E!findungen belohnt werden, deren wirlschastlicher Nugen unmittelbar nicht festgestellt werden tann. Nuch werden die Etfinder über die nötige freie Zeit verfügen und außer der materiellen Entlohnung wird auch für moralishe Belohnung des Erfinders gesorgt werden. Die Verordnung berührt die ungorishen Patente von Ausländern und die auf Erfindungen und Patente bezüglichen internationalen Verträge in keiner Weise.

Großbritannien und Frland.

Das „Reutersche Büro“ verbreitet folgende amtliche Meldung:

Alle in der Scapa - Bucht internierten deutschen Schlachtshiffe und Schlachtkreuzer mit Ausnahme

des Schlachtschiffes „Baden“ sind versenkt worden. Des- gleihén „wurden fünf “leichte Kreuzer *verftentbt, während die übrigen drei dur dort befindlihe Schlepp-

dampfer auf Strand geseßt wurden. Achtzehn Zerstörer wurden auf Strand geseßt, vier sind |chwimmend, der Rest ist versenkt. Der deutsche Konteradmiral und die meisten Deutschen von Bord der Schiffe befinden sih unter Bewachung auf britishen Kriegsschiffen. Einige Boote von den Schiffen, ‘die zum Stoppen aufgefordert wurden, weigerten sich dies zu tun und wurden beschossen. Eine geringe Anzahl Deutscher wurde getötet oder verwundet. Ent- \sprehend den Waffenstillstandsbedingungen waren die Schiffe mit geringen teutshen Besagungen ohne britische Wache an Bord interniert gewesen.

Ein Telegramm aus Edinburgh meldet hierzu, daß Vor- kehrungen getroffen waren, um die deutshe Flotte am Montag zu besegen, falls der Friede gezeichnet würde, da die Schiffe in diesem Falle automatisch an die Alliierten über- gegangen wären. Die deutschen Besaßungen der jeyt ver- senften Schiffe hatten diese Absicht indessen vorausgesehen.

Einer Meldung des „Reuterschen Büros“ zufolge sind die Schlach!schifse „Orion“, „Conqueror“ und „Thunderer“' vor- gestern von Plymouth nas NRo\yth abgefahren. Auh Sonder» züge mit Abteilungen für die Schiffe in den nördlichen Häfen \ind von Plymouth abgegangen.

Frankreich.

Der Vorsißende der Friedenskonferenz, Clemenceau, hat am 21. Juni, Abends, dem deutschen Gesandten von Haniel,

laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenburos“ die beiden

folgenden Noten überreichen lassen:

L

Herr Vorsitzender! Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres Briefes beur 90. Juni zu bestätigen. In Beantwortung diéser Mitteilung beeilen sich ‘die alliterten und assoziierten Mächte, Ihnen bekannt zu geben, daß die der deutschen Friedensdelegation am 19. Juni übergebenen 200 Exemplare der Friedensbedingungen als der alle Korrefturen und Abänderungen, welche namentli auf Grund der verschiedenen. deutschen Bemerkungen in dem am 7. Mai 1919 überreichten gedruckten Tert vorgenommen wurden, enthaltende authentische Tert betrachtet werden müssen. Me ebm en Sie, Herr Vorsißender, ten Ausdruck meiner vor- züglichen Hochachtung.

Paris, den 21. Juni 1912.

Clemenceau.

IL Paris, den 21. Juni 1919.

Herr Borsißender! L

In Ihrem Briefe vom 20. Juni haben Sie die Aufmerkfamkeit

der alliierten und assoziierten Regierungen auf gewisse Punkte ge- lenkt, in denen gemäß der deutshen Delegation eine Abweichung zwischen dem Text des Vertrages und der Denkschrift, die Ihnen am 16. Juni 1919 als Antwort auf die deutshen Bemerkungen überreiht wurde, bestzhen foll. J habe die Chre, Ihnen bekannt zu geben, daß die Arsicht- der alliierten und assoziierten Regierungen über diese vershiedenen Punkte folgende i : 1) Die in der [Denk\chrift auf Seite 7 einerseits und auf Seite 42 und 43 andererseits dargelegten Grllärungen sind weit davon entfernt, sich zu widersprechen, sondern ergänzen sich. Der Pakt der Gesellfhaft der Nationen erklärt, daß die Mitglieder der Gesellschaft die notwendigen Maßnahmen treffen werden, um die Garantie und “die Erhaltung -der Freiheit der Verbindungen und des Trausits sowie eine billige Behandlung des Handels aller Mit- glieder der Gesellschaft sicherzustelen. Sobald Deutschland zur

Gesellschaft zugelassen wird, “wird es den -Nuyen dieser Ab- machungen mit den anderen Ländern teilen. Jedoch ilt es während ‘der auf den Frieden folgenden Uebergangépeiiode not-

Bedingungen, die auf Seite 42 der Denkichrift dargelegt sind, zu berücsichtinaen. Die Deutfchland auferlegten Verpflichtungen -haben diefer Darlegung „zufolge den Charakter von Wiedergutmachungémaßnahmen und“ ihre Beibehaltung während einer Zeitdauer von 5 Jahren, weit davon entfernt, mit dem Grundsatze der billigen Behandlung unvereinbar zu fein, hat zum Zweck, ihre Durchführung sicherzustellen. Die der Gesellschaft der Nationen durch die Artikel 280 und 378 zuerkannte Befugnis wird in Uebereinstimmung mit demselben Grundsaße und fonform mit dem Geist und Tert des Paktes der GeseUschaft ausgeübt werden. :

9) Die Denkschrift erklärt auf Seite 11,\ daß, „was die lokale Schuld Elsaß-Lothringens und der öffentlihen Einrichtungen Elsaß- Lothringens vor dem 1. August 1914 anlangt, die alliierten und asjo- ziierten Mächte immer darin einig waren, daß Frankreich - diefe Lasten übernimmt“. Der Artikel 55, mit dem Artikel 255 des Vertrages fombiniert, bezieht sich auf die öffentlichen Schulden des „Deutschen Reiches und der deutshen Staaten“, und keine Klausel befreit ¿Frank- reih von ‘der Zahlung der öffentlichen Schuld Cisfaß-Lothringens. Es- besteht demnach feine Abweihung zwischen der Denkschrift und dem Vertrage. : S L

3) Die Kommission, die für Oberschlesien vorgesehen worden Ut, und die nach Artikel 45 des Vertrages von den hauptsächlichsten assoziierten und alliierten Mächten ernannt werden foll, wird von der Denkschrift als „Commission independante“ Geparate Kom- mission bezeichnet, um zu erflären, daß es sich-hier um eine mit der im Artikel 45 vorgesehenen Mission befonders beauftragte Kommi|10n handelt. Es ist somit nicht ersichtlich, daß es in dieser Hinsicht irgend eine Abweihung zwischen dem Vertrag und der Denkichrift gibt.

4) Die Erklärungen, die auf Seite 16 der Denkschrift bezüglich Memel gegeben wurden, laßen gleichfalls feinen Widerspruch zwischen dem Vertrag und der Dentschrift zutagetreten. e

5) Was die Kontrolle über die Zerstörung der Befesiigungen von Helgoland anlangt, haben die alliierten und assoziierten Mächte die Absicht, wie sie es in der Denkschrift Seite 17 dargelegt haben, einen Ausschuß zu ernennen, um diese Kontrolle in Gemäßheit des Vertrages auszuüben. Diese Kommission wird die Cigenschaft be sigen, zu entscheiden, welcher Teil der die Küste gegen die Crosionen der See s{hüßenden Urbeiten erhalten und welcher Teil zerstört werden soll. i ‘2

6) Die alliierten und assoziierten Mächte glauben signalifieren zu müssen, daß sie niemals erklärt haben, daß die deutsden Eisenbahnen und Bergwerke in Schantung nicht als deutsches Staatseigentum be- trachtet werden follen, wenn deut|herseits bewiesen wird, daß es ih um Privateigentum handelt. Jm Gegenteil halten sie die alliierten und assoziierten Mächte für öffentlichen Besiß. Wenn jedoch Deutsch- land den Nachweis erbringt, welche Interessenteile feine Staat3- angehörigen hieran besißen, so werden diese den Gegensiand der Durchführung der für diese Frage im Vertrage festgeseßten allge- meinen Grundsäße bilden, ; E E

7) Wie es auf Seite 31 der Denkschrift gesagt ist, beabsichtigen die alliierten und assoziierten Mächte innerhalb eines Movats nah íInkrafttreten des Vectrags dec deutschen Regierung eine Liste der Personen zuzustellen, die gemäß dem Artikel 228, zweiter Absas, Deutschland den alliierten and assoziierten Mächte wird ausliefern müssen. j S Die alliierten und afsoziierten Mächte haben, wie dies auf Seite 33 der Denkschrift gesagt wurde, niht die Absicht der Com- mission des Réparations die Machtbefugnis zu erteilen, die Preisgabe von Fabrikgeheimnissen oder anderen vertraulichen Auskünften zu ver- langen. Was die Ausübung einer vollziehenden Gewalt auf deut|chem Gebiet und einer Einmischung in die Leitung oder Ueberwachung der Sculeinrichtungen anlangt, enthält der Vertrag keinersei Ab- machungen, die der Commission des Réperavions eine foldye Macht- befugnis geben. / f

9) Auf Seite 34 ff. der Denkschrift haben die alliierten und assoziterlen Mächte ein besonderes Verfahrén für die Feststellung und Abdeckung des von Deutschland verlangten Schadentersaßes nicht vorgesehen. Die alliierten und assoziierten Mächte haben für Deutschsand die Möglichkeit vorgesehen, sofort nah Unterzeihnung des Friedensvertrages und in den folgenden vier Monaten den be- sagten Mächten Urkunden und Vorschläge zur Prüfung vorzulegen zu dem Zwecke, die Arbeit hinsichtlich der Wiedergutmachung schneller zu gestalten, die Unteisuhung dadur stark abzukürzen und die Ent- schlüsse zu beschleunigen. i

10) Was die auf Seite 36 der Denkschrift vorgesehenen Er- leihterungen für den Bezug von Lebensmitteln und Rohstoffen für Deutschland anlangt, wurde davon nur „vorbehaltlich gewisser Be- dingungen und innerhalb von Grenzen, die nit vorher angegeben werden können, gleihfalls unter Vorbehalt der Notwendigkeit, in der die alliterten und assoziierten Mächte sich befinden, in bere(tigter Weise die für sie aus dem deutschen Angriff und dem Kriege hervor- gehende besondere wirtschaftliche Lage zu berüdsihligen“, gesprochen. Man fann darin nicht ein Versprehen, vom Inhalt des Vertrages abzugehen, sondern den Ausdruck der Absicht der alliierten und assoztierten Mächte erblicken, soweit es ihnen möglih sein wird, die N IEReTaU n ane des wirtschaftlihen Lebens in Deutschland zu er- eichtern. , N 11) Die Denkschrift hat ins Auge gefaßt, daß die Commission des Néparations „zuständig sein soll, um der Reichsbank jedesmal, wenn sie es für angebracht halten wird, das Recht auf Goldausfubr zu bewilligen, in dem Falle, in dem es sich um Garantien handelt, die diese Bank geleistet hat, und die fie auf andere Weise nicht er füllen kann". Diese Festseßung steht mit den in den Artikel 248 des Vertrages aufgenommenen Abmachungen, denen zufolge die deutsche Regierung bis zum 1. Mai 1921 Gold weder ausführen oder darüber verfügen kann, noch gestatten kann, daß Gold ohne vorherige Gra

wendig, die “besonderen