1919 / 140 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

; S 1 L Gegenstände, die der Meldepflicht unterliegen. Holzstoff, Sulfitzellstoff, SulfatzeUstoff und Strohzellstoff sowie apier und Pappe unterliegen der Meldepfliht nah PVèaßgabe der

olgenden Vorschriften. A

11. S nh att der Meldung. a) Erzeugung.

Gewerblihe Unternehmer, in deren Betriebe die in § 1 an- Ri Gegenstände erzeugt werden, find verpflichtet, die monallich

ergestellten Veengen zu melden. S D S b) Erlangung des Gewahrsams.

Wer in seinem Gewerbebetriebe an Holzstoff, Sulfitzellstoff, it zur Meldung der Mengen verpflichtet, deren Gewahrjam in jedem Monat

Sulfatzellsto| oder Strohzellstof\ den Gewabriam erlangt,

auf ihn übergeht. 7 8& 4, Wer Holzstoff, Sulfitzellstoff,

Mengen zu melden. MNechnung berechtigt ist.

5, c) Vorräte.

Wer in seinem Gewerbebetriebe mit Beginn des ersten Tages eines Monats (Stichtag) Holzstoff, Sulfitzellstoff, Sulfatzellstoff oder zur Meldung dieser Mengen Die nah dem Stichtag eintreffenden, bereits vor dem

Strohbzellstoff im Gewahrsam hat, ist verpflichtet. Stichtag abgesandten Mengen sind vom Enpsänger zu melden. 8 6. IlL. Ausnahme.

Mengen, die im Monat (88 2 bis 4) oder am Stichtag 5)

1000 kg nicht übersteigen, unterliegen nicht der Meldepflicht. S 7. LY,. Melde f 1,111

Die Meldungen sind in den Fällen der §8 2, 3 und 4 erstmalig bis zum 16. Juli 1919, sodann binnen der erjten 5 Tage eines jeden Monats jedeömal für den zunächst vorauëgegangenen Monat, im Falle des § 5 erstmalig bis zum 15. Juli 1919, sodann binnen der érsten 5 Lage eines jeden Monals, jedeëmal für den zunächst voraus- gegangenen Stichlag zu erstatten.

V, Melbebogen, Meldestelle.

Die Meldungen sind unter Benußung und nach Maßgabe des amtlihen Vordrucks an den Zentralauss{chuß der Papier-, Uet Deli Un ONTI 0nd Ute in Charlottenburg, Neue Grolmanstr. 5/6, zu erstatten, der sie nah den Weisungen und unter Aufsicht des Neichswirtschafts- ministeriums bearbeitet. Beim Zentralauss{chuß sind die erforder-

lihen Vordrucke spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Meldefrist anzufordern. ; / Von den erstatteten Meldungen ist eine zweite Ausfertigung

(Abschrift, Durchshlag, Kopie) auf beliebigem Bogen vom Melde- pflichtigen bei seinen Geschäftépapieren zurückzubehalten.

Auf jedem Meldeschein dürfen die Veeldungen nur eines Melde- pflichtigen erstattet werden. Eh

VI. Lagerbudch.

Jeder Meldepflihtige (§8 2 bis d) hat über die Gegenstände die er zu melden hat, ein Lagerbuch zu führen, aus dem der Bestand und jede Aenderung der Mengen, die der Meldepfliht unterliegen, ersihtlih sein muß.

S 10,

V, Ge bub Lr,

Der Zentralaus\{Guß der Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holz-

N ist ermächtigt, zur Deckung der mit Durchführung die)er

Jetanntmahung verbundenen Kosten von den Meldepflichtigen eine

Gebühr zu erheben, die vom Zentralaus\{uß in einer den voraus-

fihtlih entstehenden Aufwendungen entsprehenden Höhe festzu-

legen ist und der Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums bedarf.

S1:

Die Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1919 in Kraft. Sie tritt an die Stelle der von den stellvertretenden Generallommandos véröffentlihten Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Papierrohstoffen (Holzschliff, Sulfitzellstof, Strohzellstoff und Alt- paptér) vom 1. August 1917 Nr. W. M. 800/6. 17. K. R. A.

Berlin, den 283. Juni 1919.

Reichgwirtschaftsministerium. J. V.: von Moellen dorff.

BelanntmaMUNga.

Unter dem 23. Juni 1919 is auf Blatt 11 registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Leipziger Verband des Einzel handels E. V. in Leipzia, vem Ausschuß in Leipzig vertretener Privatangestellten- Verbände und dem Zentralverband für Handlungs8gehilfen, Orts-

ruppe Leipzig, zur Regelung der Gehalts- und

nstellung8bedingungen der fkaufmännishen Angestellten im Einzelhandel, mit Ausnahme der Lebensmittel- und Schuhwarengeschäfte und des QDrogenkleinhandels, am 17. Februar 1919 abgeschlossene Tarifvertraga wird gemas 8 92 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-

eseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeindetèn Vororte für allgemein verbindlich erfläct. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919.

Der Reichsarbeilsmin ister. Bauer.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luiser straße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifsvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. Juni 1919. Der Negisterführer.

des Tarif-

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 23, Juni 1919 i} auf Blatt 10 des Tarif- registers eingetragen worden : Die zwischen dem Arbeitqgeberverband für Binnen- get uns verwandte Gewerbe E. V. in Hamburg, em Deutschen Transportarbeiterverband, Mitglied- chaft Binnenschiffer und Flößer der Elbe, Oder und märkischen Wasserstraßen, und dem Zentralver- band der Maschinisién und Heizer sowie Berufs- genossen Deutschlands Elbe-, Oder-, Havelschiffahrt

Sulfatzellstef oder Strohzellstoff aus dem Ausland einführt, ist verpflichtet, die monatlih eingeführten l Als Einführender gilt, wer nack Eingang der Mengen im Inland zur Verfügung über fie für eigene oder fremde

über die Regelung der Lohn-

Stettinec Hafens für allgemein verbindlih erflärt. meine Verbiadlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919. Der Reichsarbeitsminister. Bauer.

Das Tarifregister und die Negisterakten arbeitëministerium, Berlin NW. 6, Luisenstrafe 33/34, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

von den Vertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags Crstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. Juni 1919; Der NRegisterführer. Pfeiffer.

Betanuntm&@GuUNng. registers eingetragen woxrdeu :

grupve München des Deutschen und Notariatsbürobeamtenverbandes und dem Ver- ein der Anwaltsangestellten Münchens am 2. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Geholis- und Anstellungsbedingungen der in den Anwalts- fanzleien beschäftioten Angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesepbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt München für allgemein verbind- lih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem L, JUI LOTO, Der RNeichsarbeitsminister.

I V: Sur.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neih8arbeit3- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während der regelt äßigen Dienststunden cingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Latifvertrag infolge der Crkftärung des NReich8arbeitéministeriums ve1rbindlich ist, können von den Veitragsparteien eiaen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Juni 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Beanntmaw ung.

Unter dem 24, Juni 1919 ist auf Blast 12 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband kaufmännischer Vereine Oberschlesiens und der ober\chle\ishen Arbeits- gemeinschaft kaufmännisher Auaestelltenverbände am 26. März 1919 abgeschlossene Tarifvoerträag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Groß- uno Kleinhandel ein- \chließlih der Wareneinkaufs-Genossenschaften und Konsum- vereine wird gemäß § 2 der Verordnung vom 283. De- zember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadt- und Landkreis Beuthen O. S.,, Stadt- uno Landkreis Gleiwiß, Stadt- und Landkreis Königshütte, Kreis Hindenburg Kreis Rybnik und den Kreis Toraowig für allgemein verbindlich erflärt. Die allzemeine Verbindlichkeit 1 Ult L919!

Der Neichsacbeitsminister. Bauer.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Ziminer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen (r- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Junt 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 117 des Neichs-Geseßblatts enthält unter

Nr. 6897 eine Bekanntmachung, betreffend die Ueber- lassung ausländi cher Werlpapiere an das Reich, vom 21. Juni 1919 und unter

Nr. 6898 eine Verordnung über die Errichtung eines Ausschusses zur Prüfung der Frage der Arbeitszeit im Berg- bau des Nuhrgebiets, vom 18. Juni 1919, Berlin W. 9, den 23. Juni 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangenden Num- mern 118 und 119 des Reichs -Gesehßblatts enthalten:

Nummer 118 unter

Nr. 6899 eine Verordnung, betr¿ffend Abänderung der Verordnungen über Beschäftiguna Schwerbe\schädigter vom 9: Januar, 1. Februar, 11, Mára und 10: April 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 28, 132, 2801 und 389), vom 14. Juni 1919, unter

Nr. 6900 eine Bekarntmachung über den Erlaß von Be- stimmungen zur Durhführung der Unfallvei sicherung von Tätig- keiten im vaterländischen Hilfsdienst im Aueland, vom 21. Juni 1919, und unter

Nr. 6901 die Namensänderung des Kaiserlichen Disziplinar- 14h und der Kaiserlichen Disziplinarkammern, vom 23. Juni 1919.

Nummer 119 unter

Nr. 6902 das Geseß zur Ergänzung des Gesehes gegen die Steuer fluchl vom 26. Juli 1918 (Relchs-Geseßbl. S. 951), vóm 24. Juni 1919. - Nr. 6903 eine Bekannimochuna zum Geseye zur Er- gänzung dés Geseßes gegen die Steuerslucht, vom 24, Funi 1919, Berlin. W. 9, den 24. Juni 1919.

Posizeitungsamt. Krüer.

inBérlin am 26. Februar 1919 abaesllossene Vereinbarung und Arbeits-s- bedingungen der Schiffsmanschaften im Bereich des Stettiner Hafens wird gemäß S 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Neichs-Gescubl. S. 1456) für den Bereich des Die allge-

fönnen im Neichg- Zimmer (0 b,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Neich8arbeitsministeriums verbindlich ift, können gegen

Unter dem 24. Juni 1919 ist auf Blatt 13 des Tarif-

Der zwischen dem Anwaltverein München, der Orts- RNechts8anwalts-

beginnt mit dem

Preufszen.

Die Preußishe Staaieregierurg hat den ehemaligen Statthalter von Elsaß - Lothringen, Staatssekretär a. D. Dr. Schwander in Sasbachwalden bei Achern i. Vaden zum Oberpräsidenten der Provinz Hessen- Nassau sowie

auf Grund des 8 28 des Landetverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) den Regierungsrat Dr. Graef in Stralsund zum Stellvertreter des erfien Mitglieds des Bezirts- ausschusses in Stralsund und den Regierungsrat Dr. Barvke in Stralsund zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Be- zirk8ausschusses in Stralsund auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Tie Vreußische Staaisregierung hat den zum 1. Juli 1919 in den Ruhestand tretenden Provinzialschulrat und Direktor des Provinzialschulkollegiums in Koblenz, - Obérregierungsrat Dr. Joseph Buschmann zum Ehrénmitglied dieser Behörde ernanni.

FInanz mini ter tun Bei der Preußischen Cenlral: Genofsenschafts-Kasse ist unter Ernennung zum expedierenden Sekreiär und Kalkulator der bisherige Hilfsarbeiter Többicke planmäßig angestellt worden.

Dos Katasteramt Schneidemühl ist zu beseßen.

Bean mami q.

betreffend Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.

Die nächste Prüfung findet Montog, den 29. Sep- tember 1919, und an den folgenden Tagen in der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin statt.

Gesuche um Zulassung sind nebst den erforderlichen Papieren (Ministerialerlaß vom 24. März 1916 8 5) spätestens am 1. September 1919 dem Unterzeichneten, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen. Jn dem Gesuche ist auch anzugeben auf welcher Ari oder welchen Witen von Schreibmaschinen der Bewerber eingeübt ist. Für die Prüfung können nur Schreibmaschinen der Systeme Adlec und Smith Premier zur Verfügung gestellt werden; Prüflinge, die eine Maschine anderer Art zu benußen wünschea, haben sich dieselbe auf ihre Kosten zu beschaffen.

Beclin, den 21. Juni 1919.

Der Vorsißende der Prüfungskommission. Paalzow. :

Belanntmah Un.

Bei der am ?2. d. M. in Gegenwart eines Notars slatt- gehabtenA u slosung der vormal38Hannoverschen 4prozentigen Staats38schuldverschreibungen Lit. S zur Tilgung für das Rechnungsjahr 1919 sind die

575 über je 1009 Tlr. Go!d und

Nr, 991. 1097 1199 1201 1213 13841 1369 1449 1491 2066 über je 500 Tlr Gold.

Diese werden den Besißern hierdurch auf den 2. Januar 1920 zur baren Nückzahlung gekündigt.

Die Kapitalbeträge werden vom 15. Dezember d. J. ab aecen Quittung und portofreie Einaliefeiung der Schuldoer- schreibungen nebst den zugehörigen Erneuerungssheinen und den nach dem 2, Januar 1920 fälligen Zinsscheinen (Neiße X Nr. 9 bis 10) an den Geschäfistagen bei der Regierungs- h¿upifasse hierselbst von 9 bis 12 Uhr Voimittags aus- gezahlt. Mit dem 81. Dezember 1919 hört ihre Verzinsung auf.

Die Schuldverschreibungen können auch bei sämtlichen übrigen Regierungshauptkassen, bei der Staaisschuldtntilgungs- kasse in Berlin sowie bei der Kreiskasse T in Frankfurt a. M. eingelöst werden. Zu dem Zwecke sind die Schuld- verschreibungen® nebs|# Zubehör {hon vom 1. Dezember d. J. ab bei einer dieser Kassen einzureichen.

Nückständig: aus 1914 Nr. 1612 über 500 Tlr. ; aus 1915 Nr 469 über

1000 Tilt: Nr:.1064, 1361, 1909 über: je: 600 .Tlr.;;

aus 1916 Nr. 559 über 1000 Tir.: aus 1917 Nr. 864

über 500 Tlr.; aus 1918 Nr. 797, 799, 1040, 1198 über

je 500 Tlr. Hannover, den 6. Juni 1919. Der Regierungsprüästbent. J. A: PUfend orf.

| folaenden Nummern gezogen warden:

Nr. 16 19 24 94 99 106 412 616

Dea n Lma U n.0 _ Dem Megger Peter B a ch in Sclebusch, Hauptslraße 42, ist auf Grunt des § 1 der Bundesratsperordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Meichskanzlers vom ‘23. September 1915 der Handel mit Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs vom 15. Juni 1919 ab untersagt. Opladen, dea 13. Juni 1919. J. V.: Graf Matuschka.

Der Landrat.

4A

BVoertautntMacmun Auf Grund der Bundesratêverordnung vom 23. 9, 1915, betr. Fernhaltung unzuverlä|siger Personen vom Handel, in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen des Herrn Méinisiers für Handel und Gewerbe vom 27. 9. 1915 haben wir bem Uhrmacher Paul Swhettler, Schulstraße 12, hier, den Handel mit Gegen- )ständen des täglihenBedarfs, insbesondere Nahrungs8- Und- Futtermitteln: aller Urt, Loben Vaturerz eug nissenundSämereien, wegen Unzuverlässigkeit un terjag!. Quedlinburg, den 11. Juni 1919.

Die Polizeiverwaltung. Boisly.

Me en Mamu ll

_ Auf Grund der Bundesratêverordnung vom 23. September 191d (RGBl. S. 603) haben wir der Firma M. Grünewald, Inhaber Kaufmann Eduard Cichenwald in Unna, Markt Nr. 2, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mi! Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Webwaren und dergl., wegen Unzuberlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Unna, den 19. Juni 1919.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Wiesner.

VéeranntmacQui@.

_Dem Squhfabrikanten Otto Thamm, hier, Markwerbener- straße 11, haben wir auf Grund der Betanntinahung des Bundes- rats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Aus#- führunasbestimmungen vom 27. September 1915 (NGBl. S. 603) und in Anwentung der Bekanntmachung des Stellvertrete:s8 des MRetichsfanzlers über die Errichtung von HerstelUurgs- und Vertriehé- gesellschaften in der Schuhindustrie vem 17. März 1917 (RGBl. S. 236) die weitere Ausübung des Geschäftsbetriebs in der gewerb8mäßigen Herstellung von Shuh- waren un Siune der leßtgenannten Bekanntmachung wegen Unzu- verlässigkeit bis auf weiteres für das gesamte Neichsgebiet unter- fagt. Die Kosten der Bekanntmachung sind von dem Betroffenen zu erstatten.

Weißenfels, den 26. Mai 1919.

S T, i Die Polizeiverwaltung. Daehn.

Nicßkamllichés,

Deutsches Rei.

Der Neichspräsident Ebert empfing gestern nahmittag ouf dem Schloß, hof in Weimar eine Ubordnung des vom General Maercler gesührten Landes jägerkorps. General Maercker verlas einen Tagesbefehl, in dem er, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, darauf hinwies, daß die Truppen in dieser s{hwersten Stunde alle Gefühle der Empörung über den Schmachfrieden zurückstellen müpten, um in dieser größten Not Ruhe und Ordnnng aufrecht zu erhalten und um die Einigkeit des Reichs mit sichern zu helfen.

Nachdem dann Reichspräsident Edvert die Abordnung be- grüßt hatte, hielt er folgende Ansprache:

«Soldaten! Sie wissen, was gestern sich ereignet hat. Negterung und Volksvertretung sind vor eine furchtbar schicksals\{chwere Ent- scheidung gestellt wordén, die in der Geschichte beispiellos ist. Wir haben uns mit allen Mitteln und mit aller Kraft gewehrt, die uns noch zu Gebote standen, aber wir mußten \{ließlich der brutalen Gewalt der Uebermaht weichèn. Zur aussihtsvollen BVer-

tetdigung gegen diese Gewalt auch wenn wir sie gewolit hâtten fehlt uns die Kraft. Unser Volk is zermürbt, darüber gibt es keinen Zweifel, Bei Ablehnung wäre nach dem, was uns über die Absiten der rahsühtigen Gegner

befannt ist, mit Ver\chärfung der Aushungerung, wenn nicht mit voller Verwüstung Deyt1chiands, zu rechnen gewesen. Selbst- zerfleischung und Verfall des No-iches wären sicher gefolgt, das aber durfte nicht sein. Ui.ser Deu1schland muß leben bleiben, auch nach dem Furchtbaren, was sid) ereignet hat. Das war unser Gedanke, als wir nah s{werem inneren Kampfe und mit blutendem Herzen uns zu dem éntscßlichen Ja enls{lossen. Und dieser Gedanke muß auch Sie beseelen. Deutschland darf nit zu Grunde gehen. Wir können und dürfen trog allem an Deutschlands Schicksal niht verzwetfeln. Soldaten! Dienstbereitshaft und Mannes- zucht untex ihrem bewährten Führer haben bisher dafür gesorgt, daß Deutschland niht in den Abgrund der Anarchie gestürzt ist. Jch danke dafür Führèex und Mannschaften. Nun müssen sie das Valter- land auch weiter vor dem Abgrund beœahren, Jett in der s{limmsten Not dürfen fie nicht abspringen. Jett im größten Unglück unseres Vaterlandes gilt es, das Höchste zu leisten. Nur wenn wir uns selbst aufgeben, find wir verloren. Deshalb Heißt es die Zäbne zusammenzu- beißen und noch einmal alles, das Leßte einzusezen für die Zukunft Deutsch lands. Es ist uns nihts erspart geblieben. Dennoch müssen wir auch dur) diefes Elend, durch diesen Jamtner hindurch, und wir kommen dur), wenn wir nichi Tleinmütig werden, wenn wir das Bertiauen zu uns jelbst niht verlieren, So wollen wir uns hier gegenseitig geloben, ich für die Negierung und Sie für sh und Ihre Kameraden, unser Vaterland nit zu verlassen, sondern auszuhalten. Je größer die Not, desto größer die Pflicht. Aus Not und Elend müssen wir unser Vaterland retten, und zum Zeichen dessen, daß wir ausharren und niht verzagen, wollen wtr gemeinsam ausrufen: Unser geliebtes deutsches Vaterland lebe hoh, boch, hoch!“

Alle Anwesenden stimmten in die Hochrufe ein. Mit dem Liede: „Deutschland, Deutsch land über alles“ fand der Empfang sein Ende.

Das Kriegsministerium veröffentliht laut Meldung des „Wolffschen Telegrcphenbüro8“ folgenden Erlaß:

Ju Uebereinstimmung mit der Mehrheit der deutschen Nationalversammlung und troy Würdigung des Einspruchs des Neich8wehrministers und des preußischen Kriegsministers hat die Neichsregiezung sih unter dem Druck der Not und der Gewalt veranlaßt gesehen, das Friedensdiktat unserer Feinde anzunehmen. Sie mußte damit auch die

für das deutsche Heer besonders |\chmacchvollen Be- dingungen unterzeichnen. Wir Soidaten können diese Bedingungen mit unserer Ehre nicht in

Einklang bringen und werden dieses niemals ver- gessen dürfen; wir wollen und müssen aber unsere per- \jönlichen Bedenken zurückstellen, weil die dringlichste Pflicht gegen das Vaterland die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe und die Weiterführung des laufenden Dienstes erfordert. E53 muß daher jeder Offizier und jeder Heeresangehörige, un- beschadet dec persönlichen Stellungnahme des Einzelnen, zu der neugeschaffenen Lage unbedingt \o lange auf seinem Posten aushalten, bis er abkömmlich oder ersetzt worden ist.

Um das beschleunigte Ausscheiden von Offizieren aus dem Dienste zu erleichtern, bestimme ih im Einvernehmen mit dem Neich8wehrminister:

1) Sämtliche preußishen Generale können vom heutigen Tage ab ihre Stellung zur Disposition unmittelbar beim Personalamt des Kriegéministertums \chriftlih oder telegraphis{ch ohne weitere Formalitäten beantragen. Dieses Necht läuft am 23. Juli ab. Die Entscheidung über die Genehmiaung muß ih mir in jedem Falle vorbehalten. Sie hängt yon der Möglichkeit des Ersatzes ab. N rreußischen Generale der Neichswehr entscheidet der Veichs- ’randent.

2) Da dieser Weg für die Gesamtheit der Dffiziere, Sanitätsoffiziere, Vetertinäroffiziere und Be- amten nicht durchführbar ist, muß es für diese, etenso wie für die Unteroffiziere und Freiwilligen, bei dem bisherigen Dienstweg verbleiben, jedoch können die Gesuche um Ver- abschiedung in alleretinfachster Form eingereiht werden mit der Stellungnahme der Vorgeseßten, ob im Interesse der Aufrechterhaltung des Dienstes das Ausscheiden angängig ist.

3) Alle Versorgungsansprüche bleiben unberührt bestehen. U End

1 Am 9, Juni: hab dex englische Zer. stôörer „G. 037 laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ bei Brüfterort die beiden deutschen, unter der Krieasflagge fahrenden Minensuchboote „T 160“ und „T 92“ angehalten, die beauftragt waien, deutschen Feuershiffen im Finnischen Meerbusen Proviant zu überbringen, nahdem diefe Versorgung

von Libau aus an englishem Einspruch gescheitert war. Das englische Torpedoboot hat den deutichen Minensuchbooten dea Proviant abgenommen, um ihn an die deutsheu Feuerschiffe weiterzugeben.

Die Deutsche Negierung klat bei der Waffenstillstande- Tfommission der Blliieiten schäfsicn Einspruch dagegen er- hoben, daß deutsche Kriegsfahrzeuge von englischen Seestreitlräften angehalten und an der Ausführung der ihnen erteilten Befehle verhindert werden. Da die deutschen Kriegt fahrzeuge sich nur in Uebereinstimmung mit den Vereinbarungen mit der genannten Kommission bewegen, muß die Anhaltung als Mißtrauen gegen die deutsche Leitung ongeiehen werden. Lie Proviantveriorgung der deutschen Feuerschife war aus Menschlichleitegründen erforderlich und duldete feinen Aufschub. Gegen die Fortnahme des Proviants durch den englischen Zerstörer wurde ebenfalls Einspruch er- hoben und gleichzeitig um Mitteilung ersucht, ob der Proviant an die Feuerscziffe gelangt ist. Eine Wiederholung des An- haltens deu!scher Kriegsfahrzeuge müßte als Bruch des Wasffen- stillstands aufgefaßt und eine Verantwortung für die sich hier- aus ergebenden Folgen abgelehnt werden.

Die für Ersaßzkassen bedeutsame Vorschrift des § 518 der Neichsversicherungs8ordnung, wona die Pflichtkassen an die Ersaßkassen der dort bezeichneten Art die bei ihnen für die Mitglieder dieser Ersaßkasse nach § 517 Abs. 2 der Reichs- vei sicherungs8ordnung eingehenden Beitragsteile der Arbeitgeber auf Anordnung des Bundesrats zu vier Fünfteln ab- zuführen haben, ist durch L 18 derx Verordnung über Krankenversicherung vom 3. Februar 13919 be- seitigt worden. Zugleich schrieb diese Veroròönung vor, daß die auf Grund des §8 518 erlassenen Anordnungen des Bundes- rats mit dem 29. August 1919 ihre Wirkung verlieren. Jn Verfolg von Beschlüssen, die dec Ausschuß der National- versammlung für soziale Angelegenheiten bei Besprechung dieser Verordnung gefaßt hat, hat die Reichsregierung der National- versammlung einen Geseßentwurf vorgelegt, wonach die Vor- christen des § 13 der Verordnung zugunsien der Ersaß- kassen abgeändert werden sollen. Da die politishe Lage es nicht gestattet, diesen Geseßentwur| noch vor dem Ablaufe der Geltunasdauer der nah § 518 der Reichsversicherungs- ordnung erlossenen Anordnungen des Bundedrats, also vor dem 29. Juni 1919, zu verabsctieden, will die Reichsregierung, wie „Wo!ff3 Telegraphenbüro“ mitteiit, nunmehr darauf hin- wirken, daß die Vorschriften des Geseßentrourfs im Weae der Verordnung auf Grund des Gesezes über eiue vereinfachte Form der Geseßgebung für die Zwecke der Uebergangs8- wirtschaft vom 17. April 1919 in Krast gescßt werden. Zu diesem Zweck hat sie dem Staatenausshuß cine entsprehenoe Vorlage zugehen lassen.

Preufzen.

Sämtliche Höheren Truppenkommandeure und Regiment1sführer der Reihswehr, die in Berlin und seiner weiteren Umgebung in Garnijon sind, folgten gestern nachmittag einer Einladung des Reichswehrministers Nos ke. Jn längeren Darlegungen gab der Reichswehrminifer, wie „Wolffs Telegraphenbü o“ berichtet, eine Uebersicht über die durch die aufgezwungene Un!erzeihnung des Friedens entstandene politische Loge des Neichs. Ein Teil der versammelten Difiziere gab seinem Schmeiz darüber Ausdru, daß mit dem Frieden auch die scwändlichen Shmachparagraphen unterzeichnet worden find; es nelang jedoh dem Reichswehiminister, sämtliche anwesenden Offiziere davon zu überzeugen, daß es mit oberste staate- bürgerliche Pflicht ist, über persönliche Bedenken hinweg dem schwer geprüften Vaterlande weiter zu dienen, um es vor dem Chaos zu bewahren, und an dem Wiederaufbau mitzu- arbeiten.

Der Oberst von Hahnke betonte entgegen einer in einem Berliner Blatte veröffentlichten Mitteilung, daß es ihm nicht ein- gefallen sei, in der Ansprache an sein Regiment zu Handlungen gegen die Regierung aufzufordern. Ebenso ist es ein voll- ständig frei erfundenes Gerücht, daß der General von Lütt- wiß mit verschiedenen sührenden Politikern wegen Bildung eines neuen Kabinetts Fühlung genommen habe.

Die Konferenz war eine Vertrauenskundgebung und ein voller Erfolg für den Reich3wehrminister. Danach sind alle Gerüchte über eine angebli droßzende, den Bestand der Reichs- wehr gefäh1 dende Zersplitterung gänzlich hinfällig.

Die vor einiger Zeit eraangenen Staatsministerial- hestimmungen über die Zukunft der unmittelbaren und mittelbaren Staalsbeamten sowie der Lehrer in den gefährdeten Grenzgebieten unterliegen zurzeit einer Neuredaktion und werden mit nicht unerheblichen Erweiterungen, namentlih zugunsten der mittelbaren Staatsbeamicn, in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Nach einer Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ hat der Oberpräsident der Provinz Ofipreußen von Batocti seine Enthebung vom Amte nachgesucht.

Baden,

Jn dar geslrigen Sizung des Landtages gab der Ministerpräsident Geiß laut Bericht des „Wolffshen Tel - graphenbüros“ folgende Erklärung ab:

Das Staatsministerium war infolge der sich überstürzenden Er- eignisse außerstande, vor dexr Entscheidung in Weimar zur Unter- zeihnung des Friedensvertrages Stellung zu nehmen. Wenn auch die nochträglibe Aussprache im Staatsministerium eine einmütige Auf- fassung nicht ergab, so war man sich do einig darin, daß jede dèr beiden in der Nationalversammlung vorgetragenen Auffassungen nur von dem Willen und der Ueberzeugung getragen war, dem Vaterlande zu dienen und die Einheit des Yeiches zu erhalten. Die badiscke Boltsregierung ist fest entschlossen, gemein\am mit der Neichsregierung an der Lösung der Aufgaben in dieser {weren Stunde u a1beiten.

Desterreiæ&.

Ja der t\hechoslowakischen Nationalver- sammlung machte der Finanzminister Dr. Ras in auf das schnelle Steigen der Ausgaben aufmerksam, die sechs Milliarden betrügen, also zweimal soviel als der frühere Friedenshaushalt ganz Oesterreichs, und fuhr dann dem Korre- spondenzbüro zufolge fort:

Die leßte Hausbalterhöhung hänge mit tem großen nationalen Unglüdck, tem Einfall der Magyaren, zusammen. - Den Fehlbetrag will die Negierung auf zweierlei Weise decken, fordert aber die Er- mächtigung, ihn durch einen Kredit decken zu können. Außerdem wurden Steuerentwürfe zu jeiner DeeEung vorgelegt. Der Minister ertläite, der Haushaltsentwurf rechne nidt damit, wieviel Zinsen der ebemaligen österreißishen Schulden und daß überhaupt Krieg8- anleihen und Kuiegssculden zu zahlen seien, auch nicht mit Zahlungen in den Kiriegsfonts, und da glaube er, daß die finanziellen ¿Friedensbedingungen mit Oestcrreich durchaus nicht günstig ausfallen würden. Der Staat werde ¿war nicht verpflichtet sein, Kriegs- schulden überhaupt zu zahlen, aber auch fein anderer Staat werde dazu verpflihtet sein, sondern alle Kiriegsanleihen würden

cigentlißh ohne Schuldner dastehen. Daneben aber werde der Staat einen gewissen Vetrag zu dem gemeinjamen Fonds der alliierten und assoziierten Mächte für die Dedung ter

Befreiungsauslagen beitragen müssen ;: seine Schulden würden noch um den Anteil an den Borkri- gsshulden Oesterreichs und Ungarns und weiter dur andere Verpflichtungen wachsen. Der Schuldenstand sei heute nicht genau zu bestimmen, umso wichtiger sei Deckung des Fehlbetrags dur neue Anleihen. Wenn alles durh Anleihe gededckt würde, so würde der Staat bald so viel Schulden haben, wie Vester- reich vor dem Kriege, Ungarn.

Auf die Aufforderung des Kommandierenden der tichech0o- \lowakischen Armee, Generals Pelle, betreffend die Räumung isheho-slowa?ischen Gebietes, rihlele der Armeceober- kfommandint Boehm, wie das Ungarische Te!egraphen-Korre- \pondenzbüro meldet an den General Pelle ein Telegramr, in dem er fih mit den Bedingungen einverstanden erklärt und demzufolge am 24. Juni die Operationen einstellen würde. Zum Schluß verlangt er Garantien, daß die rumänischen Truppen das in der Note Clemenceaus bezeichneie Gebiet räumen und für die verursahten Schäden Enischädigung gewähren.

Der Oberkommandierende der tschecho-slowa- kischen Arm ee antwortete darauf, daß die tschecho-slomatishen Truppen am 24. Juni die Feindjeligkeiten einstellen und ert am 26. Mitternahts den Vormarsch in das von den Ungarn geräumie Gebiet beginnen würden. Das Ersuchen wegen der Näumung der durch die Rumänen beseßlen Gebiete hätte er der Friederskonferenz in Paris übermittelt, die diese Räumung gewährleiste. Er ersuhe um Mitteilung bis zum 24. Junt 5 Uhr Nachmittags, ob die ungarische Regierung mit den Vor- schlägen einverstanden fei.

Großf:britannien und Frland. as Unterhaus ist gestern nach den LPffagsiferien

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wieder zusammergetreten. Wie „Reuter“ berichtet, erflärte Walter Long über die Versenkung der deutschen

A LOTTE: s i; Der deutsche Vizeadmiral von Reuter hatte den Eindruck, daß der

Waffenstillstand am 21. Juni Mittags abgelaufen sei, und hat münd- lich den Befehl gegebèn, die Flotte zu versenten. 8 jet deni

diesen

deutshen Admiral ohne S@wierigkeit möglih gewefen, di Befehl weiter zu geben, da er die Erlaubnis gehabt habe, seine eigenen Schiffe zur Aufrechterhaltung der Disziplin zu besuchen

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Kreuzer versenkt, ein Schlachtschiff sei flott, drei leihie Kreuzer leten auf Strand geseßt, und außerdem seien zwei Zerstörer flott und aht- zehn auf Strand gesezt. Die Frage der Vergütung für die Ver- jeñfung der Schiffe werde jeßt von den Alliierten in Paris erwogen. Cs sei unmöulih gewesen, Vorkehrungen zu ireffen, um die Ver- senkung zu verhindern. Die Schiffe seien interniert und nicht aus- geliefert gewesen, und die britisce Admiralität habe des- halb nicht das Recht gehabt, Wachmannschaften an Bord zu seßen. Es sei nicht wahr, daß die Marinesachverständigen der britischen Admira- lität die Internierung empfohlen hätten. Ihre Ansicht sei seinerzeit Tlar und bestimmt ausgesprochen worden, aber die Leiter der alliierien Negtierungen hätten fich für die Internierung ent)chieden. für die spätere Lage maßgebend gewesen und habe die Verk der Verserkung der Schiffe unmöglich gemacht. Infolge der In nierung bâätten die Deutschen die innere Kontrolle über die Schif gehabt, während die Auslieferung sie der Kont: olle des Landes unter- stellt haben würde, in dessen Macht sie sich befunden bätten und das für thre Sicherheit verantworilih gewesen wäre. Die Aufstellung bewaffneter Wachposten auf den Schiffen wäre ein Bruch des Waffen- stilistandsbvertrags gewesen und England habe den Bedingungen des Waffenstillstantsvertrags gehort, ebenso wie cs die Geseye des Krieges und der Ehre beobachtet habe.

Der Arbeiterdreibund (Bergleute, Eisenbahner und Tronspartarbeiter) haben gestern abend in Southport beschloßen, für den 27. Juli eine Vollkonferenz nach London einzuberufen, um darüber zu beraten, wie die Regierung gezwungen werden soll, den Forderungen dez Drei- bundes stattzugeben, besonders Abschaffung der Dienst- pfliht und die Zurückziehung der britishen Truppen aus

Rußland. Frankrei,

Der Viererra!: hat dem „Echo“ zufolge beschlossen, die lele deulshe Note, in der Deutchland die Bedingungen der Nlliierten annimmt, niht zu beantworten. Jn feinen vor- gestrigen Sißungen hat si der Viererrat mit dem Zwischen- fall von Scapa Flow beschäftigt, dem nach dem „Journal“ große Bedeutung beigemessen wird. wurde in Erwarlung der Berichte der englishen Admiralität bisher nicht gefaßt.

Der deutsche Gesandle von Haniel hat an den Vor- sibenden der Friedenskonferenz Clemenceau eine Note ge- richtet, in der er im Auftrage des Neichsministers des Aus- wärtigen bei den alliierten und assoziierten Regierungen atù- fragt, wann die Verhandlungen über das Abkommen, betreffend die beseßten rheinischen Gebiete, beginnen fönnen.

Der deutsch. österreichische Staatskanzler Dr. Renner übersandte dem Piähidenten der Friedensfonferenz Clemenceau eine Note, ia der er dem „Woilffschen Telegraphenbüro“ zufolge ausführt, die Delegation müsse, bevor sie sich über die über- mittelten wirtschaftlichen und finanziellen Friedensbedingungen äußern könne, die Aufmerksamkeit der Friedenskonferenz auf cine Frage lenlen, von deren Beantwortung es abhänge,) 3 die Friedensbedingungen wirtschafilih und fimanziell überhavpr durchführbar sein fönnten.

Die Note weist auf die Bestimmungen des Artikels 49 hin, nach denen es den Regierungen, die sih in die Gebiete der öster- reiGiG-ungarts{en Monarchie teilten, gestattet ist, alles Vermögen der deutsch-österreihisden Staatsbürger und Gesellshaften, das si auf ihren Gebieten befindet, zurückzubehalten und zu liquidieren. Dies

bedeute die Liquidierung fast ihres ganzen Privatvermögens und gelte umsomehr, als Wien- der finanzielle Mittelpunkt des MNeiches war. Sol unerhörter Vorgang müßte den vollständigen Muin der Hauptstadt dés Staates, aller Kredit- institute und der meislen Privatunternehmungen zur

Folge haben. Noch niemals seien Privatrechte in so flagranter Weise vergewaltigt worden ; es gebe keine Reglerung, die das Necht oder die Macht hâtte, solche Bestimmungen anzunehmen, Das rechtliche

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